jahresbericht 1993 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
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III. Ausblick auf kommende Haushaltsjahre<br />
(15) Für Haushaltsplanerstellung und -vollzug obliegt der Finanzministerin<br />
eine besondere Verantwortung. Sie kann ihr nur dann gerecht werden,<br />
wenn die zentrale Rolle ihres Ministeriums als "Assistenzeinheit" der ge-<br />
samten Landesregierung hinreichend respektiert wird. Dies muß auch in<br />
der stellenplanmäßigen Ausstattung zum Ausdruck kommen.<br />
Die Aufgabe als "Assistenzeinheit" erfordert die Anwendung geeigneter<br />
Instrumentarien schon bei der Haushaltsplanerstellung. Hierzu hat die<br />
Landesregierung dem Landtag zuletzt im September 1992 eine "Mittel-<br />
fristige Vorausschau" mit Übersichten und Eckdaten vorgelegt. Der Lan-<br />
desrechnungshof hält insoweit ebenso wie die Finanzministerin eine Mit-<br />
telfristige Finanzplanung, die Aufgaben, Einnahmen und Ausgaben der<br />
jeweils nächsten vier Jahre umfaßt, für künftig erforderlich. Sie ist im<br />
übrigen auch rechtlich geboten (§§ 50 ff. HGrG).<br />
(16) Der dem Landtag vorgelegte Haushaltsplanentwurf muß hinreichend<br />
transparent sein. Die Einhaltung dieses Grundsatzes ist dann gefährdet,<br />
wenn etwa Beteiligungen des Landes über Verstärkungsmittel des Ein-<br />
zelplanes 11 global bewilligt und dann mit Zustimmung des Finanzaus-<br />
schusses im Einzelfall finanziert werden, der Landtag jedoch keine Gele-<br />
genheit hat, die Zweckentscheidung über die Einzelbeteiligung des Lan-<br />
des zu fällen (vgl. § 65 LHO).<br />
(17) Der <strong>Landesrechnungshof</strong> begrüßt Initiativen der Landesregierung zur<br />
Reform der Landeshaushaltsordnung. Dabei ist auch an die Möglichkeit<br />
des vereinfachten Erwerbs und der Veräußerung von landeseigenem<br />
Grund und Boden zu denken. Besondere Bedeutung kommt Regelungen<br />
zu, die zu einer beschleunigten Planung staatlicher Baumaßnahmen füh-<br />
ren. Wegen der Einheitlichkeit des Haushaltsrechts in Bund und Ländern<br />
sind hier gegebenenfalls Bundesratsinitiativen notwendig.