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jahresbericht 1993 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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III. Ausblick auf kommende Haushaltsjahre<br />

(15) Für Haushaltsplanerstellung und -vollzug obliegt der Finanzministerin<br />

eine besondere Verantwortung. Sie kann ihr nur dann gerecht werden,<br />

wenn die zentrale Rolle ihres Ministeriums als "Assistenzeinheit" der ge-<br />

samten Landesregierung hinreichend respektiert wird. Dies muß auch in<br />

der stellenplanmäßigen Ausstattung zum Ausdruck kommen.<br />

Die Aufgabe als "Assistenzeinheit" erfordert die Anwendung geeigneter<br />

Instrumentarien schon bei der Haushaltsplanerstellung. Hierzu hat die<br />

Landesregierung dem Landtag zuletzt im September 1992 eine "Mittel-<br />

fristige Vorausschau" mit Übersichten und Eckdaten vorgelegt. Der Lan-<br />

desrechnungshof hält insoweit ebenso wie die Finanzministerin eine Mit-<br />

telfristige Finanzplanung, die Aufgaben, Einnahmen und Ausgaben der<br />

jeweils nächsten vier Jahre umfaßt, für künftig erforderlich. Sie ist im<br />

übrigen auch rechtlich geboten (§§ 50 ff. HGrG).<br />

(16) Der dem Landtag vorgelegte Haushaltsplanentwurf muß hinreichend<br />

transparent sein. Die Einhaltung dieses Grundsatzes ist dann gefährdet,<br />

wenn etwa Beteiligungen des Landes über Verstärkungsmittel des Ein-<br />

zelplanes 11 global bewilligt und dann mit Zustimmung des Finanzaus-<br />

schusses im Einzelfall finanziert werden, der Landtag jedoch keine Gele-<br />

genheit hat, die Zweckentscheidung über die Einzelbeteiligung des Lan-<br />

des zu fällen (vgl. § 65 LHO).<br />

(17) Der <strong>Landesrechnungshof</strong> begrüßt Initiativen der Landesregierung zur<br />

Reform der Landeshaushaltsordnung. Dabei ist auch an die Möglichkeit<br />

des vereinfachten Erwerbs und der Veräußerung von landeseigenem<br />

Grund und Boden zu denken. Besondere Bedeutung kommt Regelungen<br />

zu, die zu einer beschleunigten Planung staatlicher Baumaßnahmen füh-<br />

ren. Wegen der Einheitlichkeit des Haushaltsrechts in Bund und Ländern<br />

sind hier gegebenenfalls Bundesratsinitiativen notwendig.

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