jahresbericht 1993 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
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8. Wirtschaftsförderung in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />
Es ist erforderlich, durch verschiede-<br />
ne Maßnahmen die Effizienz der<br />
Wirtschaftsförderung zu steigern. Da-<br />
zu hat der <strong>Landesrechnungshof</strong> Hin-<br />
weise gegeben.<br />
Der Wirtschaftsminister hat zeitweise<br />
entgegen den gesetzlichen Vorschrif-<br />
ten ABM-Kräfte mit normalen Ver-<br />
waltungsaufgaben beschäftigt.<br />
(114) Die wirtschaftliche Entwicklung des Landes wird entscheidend durch die<br />
Maßnahmen der Wirtschaftsförderung und die dazugehörigen Rahmen-<br />
bedingungen bestimmt. Daher fördert das Land in vielfältiger Weise –<br />
unter Mitwirkung einer Reihe von Stellen innerhalb und außerhalb der<br />
Verwaltung (insbesondere Bundes- und Landesbehörden, Kommunen<br />
und Verbände, überregionale und regionale Kreditinstitute) – die Wirt-<br />
schaft aus verschiedenen Programmen (u.a. Gemeinschaftsaufgabe "Ver-<br />
besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Förderung der gewerb-<br />
lichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen Infrastruktur, Europäischer<br />
Fonds für regionale Entwicklung, Landesprogramme zur Förderung der<br />
Entwicklung moderner Produkte und Technologien, zur Förderung des<br />
Tourismus und des Mittelstandes usw.).<br />
(115) Der <strong>Landesrechnungshof</strong> hat 1992 eine Orientierungsprüfung durchge-<br />
führt, um grundsätzliche Fragen zu untersuchen und Anregungen zur –<br />
noch nicht abgeschlossenen – Ausgestaltung der Wirtschaftsförderung zu<br />
geben. Dabei hat er u.a. festgestellt:<br />
−= Dem Land kann wirtschaftlicher Schaden entstehen, wenn der Aufga-<br />
benbereich der Eigentumserfassung (Klärung offener Vermögensfra-<br />
gen hinsichtlich der Immobilien des Landes) nicht verstärkt wird.