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jahresbericht 1993 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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8. Wirtschaftsförderung in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

Es ist erforderlich, durch verschiede-<br />

ne Maßnahmen die Effizienz der<br />

Wirtschaftsförderung zu steigern. Da-<br />

zu hat der <strong>Landesrechnungshof</strong> Hin-<br />

weise gegeben.<br />

Der Wirtschaftsminister hat zeitweise<br />

entgegen den gesetzlichen Vorschrif-<br />

ten ABM-Kräfte mit normalen Ver-<br />

waltungsaufgaben beschäftigt.<br />

(114) Die wirtschaftliche Entwicklung des Landes wird entscheidend durch die<br />

Maßnahmen der Wirtschaftsförderung und die dazugehörigen Rahmen-<br />

bedingungen bestimmt. Daher fördert das Land in vielfältiger Weise –<br />

unter Mitwirkung einer Reihe von Stellen innerhalb und außerhalb der<br />

Verwaltung (insbesondere Bundes- und Landesbehörden, Kommunen<br />

und Verbände, überregionale und regionale Kreditinstitute) – die Wirt-<br />

schaft aus verschiedenen Programmen (u.a. Gemeinschaftsaufgabe "Ver-<br />

besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Förderung der gewerb-<br />

lichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen Infrastruktur, Europäischer<br />

Fonds für regionale Entwicklung, Landesprogramme zur Förderung der<br />

Entwicklung moderner Produkte und Technologien, zur Förderung des<br />

Tourismus und des Mittelstandes usw.).<br />

(115) Der <strong>Landesrechnungshof</strong> hat 1992 eine Orientierungsprüfung durchge-<br />

führt, um grundsätzliche Fragen zu untersuchen und Anregungen zur –<br />

noch nicht abgeschlossenen – Ausgestaltung der Wirtschaftsförderung zu<br />

geben. Dabei hat er u.a. festgestellt:<br />

−= Dem Land kann wirtschaftlicher Schaden entstehen, wenn der Aufga-<br />

benbereich der Eigentumserfassung (Klärung offener Vermögensfra-<br />

gen hinsichtlich der Immobilien des Landes) nicht verstärkt wird.

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