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jahresbericht 1993 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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(40) Anfang 1992 hat der <strong>Landesrechnungshof</strong> bei seiner Prüfung festgestellt,<br />

daß das Kultusministerium noch keinen von Angestellten besetzten Ar-<br />

beitsplatz bewertet hatte. Für die Zeit bis zur endgültigen Bewertung der<br />

einzelnen Arbeitsplätze hat die Finanzministerin in ihrem Bewirtschaf-<br />

tungserlaß vom 27.10.1990 festgelegt, daß bei Neueinstellungen zunächst<br />

nur eine vorläufige Eingruppierung in die Vergütungsgruppe erfolgen<br />

kann, die dem jeweiligen besoldungsrechtlichen Eingangsamt entspricht.<br />

Die Prüfungen des <strong>Landesrechnungshof</strong>es haben ergeben, daß der dama-<br />

lige Kultusminister gleichwohl Angestellte bei ihrer Einstellung sofort in<br />

die Vergütungsgruppen IV a, III, I b, I a und I eingruppiert hat, ohne daß<br />

die Arbeitsplätze bewertet waren und ohne daß erkennbar war, aufgrund<br />

welcher Kriterien der Minister über die Eingruppierung entschieden hat.<br />

(41) Der <strong>Landesrechnungshof</strong> hat die Kultusministerin aufgefordert, die mit<br />

Angestellten besetzten Arbeitsplätze so schnell wie möglich tariflich zu<br />

bewerten. Er verkennt nicht, daß die Beschreibung und Bewertung von<br />

Arbeitsplätzen eine rechtlich schwierige und zeitaufwendige Arbeit dar-<br />

stellt, die in erheblichem Umfang qualifiziertes Personal bindet. Deswe-<br />

gen hält er für eine Übergangszeit zunächst verkürzte Tätigkeitsdarstel-<br />

lungen für ausreichend.<br />

(42) Die Ministerin hat die Feststellungen des <strong>Landesrechnungshof</strong>es bestä-<br />

tigt, jedoch angemerkt, daß die beanstandeten Eingruppierungen auf-<br />

grund von Vergleichen mit entsprechenden Arbeitsplätzen anderer Ver-<br />

waltungen vorgenommen worden seien und es im übrigen keinen Zweifel<br />

daran gegeben habe, daß die wahrzunehmenden Tätigkeiten bei dem<br />

weitaus größten Teil der Fälle höher zu bewerten waren als die Vergü-<br />

tungsgruppe, die dem nach Besoldungsrecht geltenden jeweiligen Ein-<br />

gangsamt entsprochen habe. Die Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter sei<br />

auch nur bei sachgerechter Eingruppierung möglich gewesen. Darüber<br />

hinaus hat die Ministerin in Aussicht gestellt, daß sämtliche Arbeitsplätze<br />

bewertet und auch stellenmäßig zugeordnet würden, sobald das Organisa-<br />

tionsreferat dazu personell in der Lage sei.

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