jahresbericht 1993 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
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haltung" auf, bei der eine Beteiligung der Finanzministerin nicht erfor-<br />
derlich war. Es bezeichnete nun die Maßnahme als "Parkplatzsanierung"<br />
und gab – unverändert – Kosten in Höhe von 170.000 DM an. Die OFD<br />
als technische Aufsichtsbehörde stimmte diesem Verfahren zu. Es wur-<br />
den Mittel bei einem für Unterhaltungsarbeiten eingerichteten Titel in<br />
Anspruch genommen.<br />
(90) Der <strong>Landesrechnungshof</strong> hat dieses Vorgehen beanstandet, denn es han-<br />
delte sich – wie ursprünglich auch von der OFD und dem LBA zugrun-<br />
degelegt – bei dieser Maßnahme um eine Grundinstandsetzung, weil die<br />
vorhandene Fläche von Grund auf neu aufgebaut wurde. Von daher hätte<br />
die Baumaßnahme – nach Anerkennung durch die Finanzministerin – als<br />
"Kleiner Neu-, Um- und Erweiterungsbau" finanziert werden müssen.<br />
Das LBA hat<br />
§ 45 Abs. 1 LHO nicht beachtet, wonach Ausgaben nur zu dem im Haus-<br />
haltsplan bezeichneten Zweck geleistet werden dürfen.<br />
(91) Die Finanzministerin hat dazu erklärt, es habe beim Aufbau der OFD ein<br />
unabweisbarer Parkplatzbedarf bestanden. Für die als unaufschiebbar an-<br />
gesehene Sanierung sei nur die Möglichkeit einer Finanzierung aus Mit-<br />
teln der Bauunterhaltung gesehen worden.<br />
Nunmehr werde die Auffassung des <strong>Landesrechnungshof</strong>es zur haus-<br />
haltsrechtlich richtigen Zuordnung geteilt. In Zukunft werde sich ein sol-<br />
ches Vorgehen nicht wiederholen.<br />
Unzulässig hohe Vergütung von Ingenieurleistungen<br />
(92) Ein LBA schloß 1991 mit einem Ingenieurbüro einen Vertrag über die<br />
Ingenieurleistungen für die Sanierung der Wärmeversorgung in einer<br />
Truppenunterkunft ab. Das vereinbarte Honorar beträgt insgesamt rd.<br />
1,8 Mio. DM. Nach dem Vertrag sind gleiche Leistungen für mehrere<br />
Gebäude zu erbringen. Dies gilt für die Unterkunftsgebäude C 9 und<br />
C 11 sowie für die Ledigenwohnheime C 11 und C 12, wie sich aus der<br />
folgenden Übersicht ergibt: