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jahresbericht 1993 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Auf Ersuchen des Landtages hatte der Innenminister Richtlinien als Or-<br />

ganisationskonzept für den Einsatz von Informations- und Telekommu-<br />

nikationstechnik (IT-Richtlinien) erarbeitet. Die ihm danach übertragenen<br />

Planungs- und Koordinierungsaufgaben nahm er jedoch selbst nicht in<br />

jedem Fall ausreichend wahr.<br />

So legte er die vorgesehenen Rahmenbedingungen für die Standardisie-<br />

rung des IT-Einsatzes nicht fest. Er erarbeitete keine konkreten Bedarfs-<br />

planungen für die Ausführung des Haushaltsplanes für das Jahr 1991.<br />

(61) Das vorgesehene Vergabeverfahren (§ 55 LHO) bei Beschaffungsmaß-<br />

nahmen wurde in den geprüften Fällen nicht ausreichend beachtet. Insbe-<br />

sondere Leistungsbeschreibungen waren mangelhaft.<br />

Die fehlende Planung des tatsächlichen Bedarfs und die nur auf Schät-<br />

zungen basierenden Leistungsbeschreibungen führten dazu, daß der In-<br />

nenminister im Jahre 1991 mehr als doppelt so hohe Stückzahlen an Ge-<br />

räten als vorgesehen beschaffte.<br />

Er erteilte zum Beispiel folgende Aufträge:<br />

Hardware Anzahl in Stück<br />

geschätzt beschafft mehr<br />

Arbeitsplatz-Computer max. 170 412 242<br />

Drucker max. 120 317 197<br />

Bei besserer Planung und genauer Kenntnis des Leistungsumfangs hätten<br />

günstigere Mengenrabatte zu erheblichen Einsparungen für das Land ge-<br />

führt.<br />

Die sofortige Freihändige Vergabe von Aufträgen in derartigen Größen-<br />

ordnungen ohne förmliches Ausschreibungsverfahren durch den Innen-<br />

minister widersprach zudem den Grundsätzen des öffentlichen Vergabe-<br />

wesens.<br />

(62) Ab Ende November 1991 ließ der Innenminister zu, daß nachgeordnete<br />

Behörden seines Geschäftsbereiches Beschaffungen selbst durchführen<br />

durften. Die Rechnungen waren ihm vorzulegen. Den daraufhin einge-

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