jahresbericht 1993 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
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Auf Ersuchen des Landtages hatte der Innenminister Richtlinien als Or-<br />
ganisationskonzept für den Einsatz von Informations- und Telekommu-<br />
nikationstechnik (IT-Richtlinien) erarbeitet. Die ihm danach übertragenen<br />
Planungs- und Koordinierungsaufgaben nahm er jedoch selbst nicht in<br />
jedem Fall ausreichend wahr.<br />
So legte er die vorgesehenen Rahmenbedingungen für die Standardisie-<br />
rung des IT-Einsatzes nicht fest. Er erarbeitete keine konkreten Bedarfs-<br />
planungen für die Ausführung des Haushaltsplanes für das Jahr 1991.<br />
(61) Das vorgesehene Vergabeverfahren (§ 55 LHO) bei Beschaffungsmaß-<br />
nahmen wurde in den geprüften Fällen nicht ausreichend beachtet. Insbe-<br />
sondere Leistungsbeschreibungen waren mangelhaft.<br />
Die fehlende Planung des tatsächlichen Bedarfs und die nur auf Schät-<br />
zungen basierenden Leistungsbeschreibungen führten dazu, daß der In-<br />
nenminister im Jahre 1991 mehr als doppelt so hohe Stückzahlen an Ge-<br />
räten als vorgesehen beschaffte.<br />
Er erteilte zum Beispiel folgende Aufträge:<br />
Hardware Anzahl in Stück<br />
geschätzt beschafft mehr<br />
Arbeitsplatz-Computer max. 170 412 242<br />
Drucker max. 120 317 197<br />
Bei besserer Planung und genauer Kenntnis des Leistungsumfangs hätten<br />
günstigere Mengenrabatte zu erheblichen Einsparungen für das Land ge-<br />
führt.<br />
Die sofortige Freihändige Vergabe von Aufträgen in derartigen Größen-<br />
ordnungen ohne förmliches Ausschreibungsverfahren durch den Innen-<br />
minister widersprach zudem den Grundsätzen des öffentlichen Vergabe-<br />
wesens.<br />
(62) Ab Ende November 1991 ließ der Innenminister zu, daß nachgeordnete<br />
Behörden seines Geschäftsbereiches Beschaffungen selbst durchführen<br />
durften. Die Rechnungen waren ihm vorzulegen. Den daraufhin einge-