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jahresbericht 1993 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Minister für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten<br />

(56) Bei der Prüfung des Landgerichts Neubrandenburg hat der Landesrech-<br />

nungshof festgestellt, daß dem Abschluß von Lieferverträgen durch das<br />

Landgericht im Wert von über 1 Mio. DM entgegen den gesetzlichen Be-<br />

stimmungen (§ 55 LHO) und den Vorgaben der Finanzministerin keine<br />

öffentliche Ausschreibung vorausging.<br />

Langfristige Mietverträge für Kopiergeräte mit einem Mietzins von jähr-<br />

lich ca. 180.000 DM hat das Landgericht ohne Ausschreibung gem.<br />

§ 55 LHO und ohne die nach § 38 Abs. 2 LHO geforderte Einwilligung<br />

der Finanzministerin abgeschlossen.<br />

(57) Der Minister für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat die an-<br />

gesprochenen Mängel mit der Unerfahrenheit der Mitarbeiter begründet<br />

und sagte zu, diese zu schulen. Damit werde künftig die Einhaltung der<br />

gesetzlichen Bestimmungen und der dazu ergangenen Vorschriften si-<br />

chergestellt.<br />

Einrichtung einer ressortübergreifenden zentralen<br />

Beschaffungsstelle<br />

(58) Der Innenminister strebt die Einrichtung einer ressortübergreifenden<br />

zentralen Beschaffungsstelle an. Der <strong>Landesrechnungshof</strong> hält es für er-<br />

forderlich, daß vor der Einführung von Organisationsänderungen, die so<br />

weitgehend das Ressortprinzip, die Wirtschaftlichkeit des öffentlichen<br />

Auftragwesens und die Ordnungsmäßigkeit des Vergabeverfahrens beein-<br />

flussen, mit Hilfe von Wirtschaftlichkeitsprüfungen die Vor- und<br />

Nachteile dieses Verfahrens oder alternativer Lösungen erfaßt und vergli-<br />

chen werden (VV Nr. 2 zu § 7 LHO).

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