jahresbericht 1993 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
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Minister für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten<br />
(56) Bei der Prüfung des Landgerichts Neubrandenburg hat der Landesrech-<br />
nungshof festgestellt, daß dem Abschluß von Lieferverträgen durch das<br />
Landgericht im Wert von über 1 Mio. DM entgegen den gesetzlichen Be-<br />
stimmungen (§ 55 LHO) und den Vorgaben der Finanzministerin keine<br />
öffentliche Ausschreibung vorausging.<br />
Langfristige Mietverträge für Kopiergeräte mit einem Mietzins von jähr-<br />
lich ca. 180.000 DM hat das Landgericht ohne Ausschreibung gem.<br />
§ 55 LHO und ohne die nach § 38 Abs. 2 LHO geforderte Einwilligung<br />
der Finanzministerin abgeschlossen.<br />
(57) Der Minister für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat die an-<br />
gesprochenen Mängel mit der Unerfahrenheit der Mitarbeiter begründet<br />
und sagte zu, diese zu schulen. Damit werde künftig die Einhaltung der<br />
gesetzlichen Bestimmungen und der dazu ergangenen Vorschriften si-<br />
chergestellt.<br />
Einrichtung einer ressortübergreifenden zentralen<br />
Beschaffungsstelle<br />
(58) Der Innenminister strebt die Einrichtung einer ressortübergreifenden<br />
zentralen Beschaffungsstelle an. Der <strong>Landesrechnungshof</strong> hält es für er-<br />
forderlich, daß vor der Einführung von Organisationsänderungen, die so<br />
weitgehend das Ressortprinzip, die Wirtschaftlichkeit des öffentlichen<br />
Auftragwesens und die Ordnungsmäßigkeit des Vergabeverfahrens beein-<br />
flussen, mit Hilfe von Wirtschaftlichkeitsprüfungen die Vor- und<br />
Nachteile dieses Verfahrens oder alternativer Lösungen erfaßt und vergli-<br />
chen werden (VV Nr. 2 zu § 7 LHO).