Niederschrift der Bau-, Planungs-, Verkehrs - Markt Peissenberg
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Zu TOP 8: Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Herstellung von Stellplätzen<br />
Sachverhalt:<br />
Die Satzung des <strong>Markt</strong>es Peißenberg über die Herstellung von Stellplätzen vom 06.02.1995,<br />
geän<strong>der</strong>t mit <strong>der</strong> 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Satzung über die Herstellung von Stellplätzen vom<br />
27.01.1999 sieht unter Punkt 5.14 für Fitnessräume, öffentliche Saunen und dgl. 1 Stellplatz je<br />
3 Personen, jedoch mindestens 3 Stellplätze vor.<br />
Bei <strong>der</strong> Umsetzung dieser Regelung entstehen immer wie<strong>der</strong> Schwierigkeiten hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Festsetzung <strong>der</strong> für ein Vorhaben erfor<strong>der</strong>lichen Stellplatzanzahl, da eine Festlegung über die<br />
jeweiligen Nutzerzahlen in <strong>der</strong> Praxis schwer durchführbar ist.<br />
Diesbezüglich wurden die Stellplatzsatzungen <strong>der</strong> umliegenden, größeren Gemeinden eingeholt,<br />
wobei in den jeweils neu überarbeiteten Satzungen (Penzberg/Weilheim) die Festsetzung<br />
<strong>der</strong> Stellplatzzahlen ausschließlich über die betroffene Nutzfläche erfolgt:<br />
Stadt Penzberg: 1 Stpl. je 20 m² Fläche, zusätzlich 3 Stpl. je Sauna<br />
Stadt Weilheim: 1 Stpl. je 20 m² Hauptnutzfläche, jedoch mind. 3 Stpl.<br />
Des Weiteren sieht die Anlage zur Verordnung über den <strong>Bau</strong> und Betrieb von Garagen sowie<br />
über die Zahl <strong>der</strong> notwendigen Stellplätze (GaStellV) vom 30. November 1993 für Fitnesscenter<br />
1 Stpl. je 40 m² Sportfläche vor. Die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages setzt für<br />
Fitnesscenter 1 Stpl. je 20 – 40 m² Sportfläche an.<br />
Von Seiten <strong>der</strong> Verwaltung erscheint eine Anlehnung an die Stellplatzsatzungen und die gewählten<br />
Flächenfestsetzungen <strong>der</strong> Gemeinden Penzberg und Weilheim einschließlich <strong>der</strong> Berücksichtigung<br />
von Saunen (Stadt Penzberg) als sinnvoll.<br />
Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Sachverhaltsdarstellung <strong>der</strong> Verwaltung hält es <strong>der</strong> Ausschuss für notwendig,<br />
eine entsprechende Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> gemeindlichen Stellplatzsatzung in Anlehnung an die Satzungen<br />
<strong>der</strong> Nachbarstädte Penzberg und Weilheim vorzunehmen. Die Anzahl <strong>der</strong> notwendigen<br />
Stellplätze soll sich ebenfalls grundsätzlich an <strong>der</strong> Fläche orientieren. Nach eingehen<strong>der</strong> Diskussion<br />
wird vorgeschlagen, einen Stellplatz je 20 m² Hauptnutzfläche zu for<strong>der</strong>n. Die Ziffer<br />
5.14 in <strong>der</strong> Satzung über die Herstellung von Stellplätzen im <strong>Markt</strong> Peißenberg ist entsprechend<br />
abzuän<strong>der</strong>n.<br />
Abstimmungsergebnis: 9:0<br />
Zu TOP 9: Vollzug des <strong>Bau</strong>GB; Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das<br />
Grundstück Fl.Nr. 253 <strong>der</strong> Gemarkung Peißenberg (An <strong>der</strong> Stammerstraße)<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Schreiben vom 24.01.2013 beantragen die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 253 <strong>der</strong> Gemarkung<br />
Peißenberg den Erlass einer Ortsabrundungssatzung für das genannte Grundstück.<br />
Auf diesem Grundstück ist im Nachgang die Errichtung von zwei Garagen für die Fahrzeuge <strong>der</strong><br />
Familie geplant.<br />
Die Antragsteller sind auch Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 252/2 <strong>der</strong> Gemarkung Peißenberg<br />
(Stammerstraße 7). Bedingt durch die Geländesituation ist auf diesem Grundstück keine<br />
weitere bauliche Entwicklung möglich.<br />
Grundsätzlich hat eine Gemeinde zur Regelung <strong>der</strong> städtebaulichen Situation drei Satzungstypen<br />
zur Verfügung:<br />
a) Klarstellungssatzung:<br />
Mit dieser Satzung wird <strong>der</strong> Innenbereich festgelegt. Bei dieser Festlegung zählen<br />
alle Grundstücke zum Innenbereich, auf denen auch ohne Satzung ein ent-<br />
Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 18.02.2013 Seite 14 von 17