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Niederschrift der Bau-, Planungs-, Verkehrs - Markt Peissenberg

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Zu TOP 8: Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Herstellung von Stellplätzen<br />

Sachverhalt:<br />

Die Satzung des <strong>Markt</strong>es Peißenberg über die Herstellung von Stellplätzen vom 06.02.1995,<br />

geän<strong>der</strong>t mit <strong>der</strong> 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Satzung über die Herstellung von Stellplätzen vom<br />

27.01.1999 sieht unter Punkt 5.14 für Fitnessräume, öffentliche Saunen und dgl. 1 Stellplatz je<br />

3 Personen, jedoch mindestens 3 Stellplätze vor.<br />

Bei <strong>der</strong> Umsetzung dieser Regelung entstehen immer wie<strong>der</strong> Schwierigkeiten hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Festsetzung <strong>der</strong> für ein Vorhaben erfor<strong>der</strong>lichen Stellplatzanzahl, da eine Festlegung über die<br />

jeweiligen Nutzerzahlen in <strong>der</strong> Praxis schwer durchführbar ist.<br />

Diesbezüglich wurden die Stellplatzsatzungen <strong>der</strong> umliegenden, größeren Gemeinden eingeholt,<br />

wobei in den jeweils neu überarbeiteten Satzungen (Penzberg/Weilheim) die Festsetzung<br />

<strong>der</strong> Stellplatzzahlen ausschließlich über die betroffene Nutzfläche erfolgt:<br />

Stadt Penzberg: 1 Stpl. je 20 m² Fläche, zusätzlich 3 Stpl. je Sauna<br />

Stadt Weilheim: 1 Stpl. je 20 m² Hauptnutzfläche, jedoch mind. 3 Stpl.<br />

Des Weiteren sieht die Anlage zur Verordnung über den <strong>Bau</strong> und Betrieb von Garagen sowie<br />

über die Zahl <strong>der</strong> notwendigen Stellplätze (GaStellV) vom 30. November 1993 für Fitnesscenter<br />

1 Stpl. je 40 m² Sportfläche vor. Die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages setzt für<br />

Fitnesscenter 1 Stpl. je 20 – 40 m² Sportfläche an.<br />

Von Seiten <strong>der</strong> Verwaltung erscheint eine Anlehnung an die Stellplatzsatzungen und die gewählten<br />

Flächenfestsetzungen <strong>der</strong> Gemeinden Penzberg und Weilheim einschließlich <strong>der</strong> Berücksichtigung<br />

von Saunen (Stadt Penzberg) als sinnvoll.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Sachverhaltsdarstellung <strong>der</strong> Verwaltung hält es <strong>der</strong> Ausschuss für notwendig,<br />

eine entsprechende Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> gemeindlichen Stellplatzsatzung in Anlehnung an die Satzungen<br />

<strong>der</strong> Nachbarstädte Penzberg und Weilheim vorzunehmen. Die Anzahl <strong>der</strong> notwendigen<br />

Stellplätze soll sich ebenfalls grundsätzlich an <strong>der</strong> Fläche orientieren. Nach eingehen<strong>der</strong> Diskussion<br />

wird vorgeschlagen, einen Stellplatz je 20 m² Hauptnutzfläche zu for<strong>der</strong>n. Die Ziffer<br />

5.14 in <strong>der</strong> Satzung über die Herstellung von Stellplätzen im <strong>Markt</strong> Peißenberg ist entsprechend<br />

abzuän<strong>der</strong>n.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP 9: Vollzug des <strong>Bau</strong>GB; Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das<br />

Grundstück Fl.Nr. 253 <strong>der</strong> Gemarkung Peißenberg (An <strong>der</strong> Stammerstraße)<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Schreiben vom 24.01.2013 beantragen die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 253 <strong>der</strong> Gemarkung<br />

Peißenberg den Erlass einer Ortsabrundungssatzung für das genannte Grundstück.<br />

Auf diesem Grundstück ist im Nachgang die Errichtung von zwei Garagen für die Fahrzeuge <strong>der</strong><br />

Familie geplant.<br />

Die Antragsteller sind auch Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 252/2 <strong>der</strong> Gemarkung Peißenberg<br />

(Stammerstraße 7). Bedingt durch die Geländesituation ist auf diesem Grundstück keine<br />

weitere bauliche Entwicklung möglich.<br />

Grundsätzlich hat eine Gemeinde zur Regelung <strong>der</strong> städtebaulichen Situation drei Satzungstypen<br />

zur Verfügung:<br />

a) Klarstellungssatzung:<br />

Mit dieser Satzung wird <strong>der</strong> Innenbereich festgelegt. Bei dieser Festlegung zählen<br />

alle Grundstücke zum Innenbereich, auf denen auch ohne Satzung ein ent-<br />

Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 18.02.2013 Seite 14 von 17

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