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Niederschrift der Bau-, Planungs-, Verkehrs - Markt Peissenberg

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Zu TOP 1: Begrüßung und Feststellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

Die Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden und stellt ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

fest. Sie teilt mit, dass Top 3.4 <strong>der</strong> Tagesordnung im vorberatenden Teil als Top 7 behandelt<br />

wird. Mit dieser Än<strong>der</strong>ung wird die Tagesordnung genehmigt.<br />

Beschließen<strong>der</strong> Teil:<br />

Zu TOP 2: Genehmigung <strong>der</strong> letzten Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift<br />

Gegen die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift vom 14.01.2013 wurden keine Einwände erhoben. Die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong><br />

gilt somit als genehmigt.<br />

Zu TOP 3: <strong>Bau</strong>anträge<br />

Zu TOP 3.1: Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung zur Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage<br />

auf den Grundstücken Fl.Nr. 2774, 2775 und 2776 <strong>der</strong> Gemarkung<br />

Peißenberg (Vorm Holz 3);<br />

Sachverhalt:<br />

Mit <strong>der</strong> vorliegenden Planung ist auf den genannten Grundstücken eine erneute Erweiterung<br />

<strong>der</strong> bestehenden Biogasanlage beabsichtigt.<br />

Die Grundstücke liegen im Außenbereich an einem öffentlichen Feld- und Waldweg (Vorm<br />

Holz).<br />

Eine erste Vergrößerung <strong>der</strong> bestehenden Anlage wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom<br />

27.12.2011 genehmigt. Diese Anlage, bestehend aus zwei BHKW`s umfasste eine Gesamtfeuerungswärmeleistung<br />

von 716 kW mit einer elektrischen Leistung von max. 280 kW.<br />

Mit <strong>der</strong> nun vorgelegten Än<strong>der</strong>ung ist eine weitere Leistungssteigerung mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung<br />

von 1.002 kW (elektrische Leistung 380 kW) vorgesehen. Außerdem sind<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Erweiterung die nachfolgenden, baulichen Maßnahmen geplant:<br />

- Umnutzung des Endlagers 2 zur Nutzung als Sickerwassersammelbehälter<br />

- Umnutzung des Endlagers 3 zur Nutzung als Vorgrube<br />

- Umnutzung des Endlagers 4 zur Nutzung als Gärrestelager (zur Aufnahme gesteigerter<br />

Gärrestemengen) und Umbenennung in Endlager 2 mit Errichtung eines Foliengasspeichers<br />

- Erneuerung/Vergrößerung des bestehenden Biomasselagers<br />

- Errichtung eines Löschwasserbehälters<br />

Von Seiten <strong>der</strong> Gemeindewerke wurde darauf hingewiesen, dass mit <strong>der</strong> vorgesehenen Erweiterung<br />

die <strong>der</strong>zeit max. mögliche, elektrische Einspeiseleistung vollständig ausgeschöpft wird,<br />

<strong>der</strong> Antragsteller wird diesbezüglich von den Gemeindewerken informiert.<br />

Sachverhalt – Wie<strong>der</strong>vorlage:<br />

Das Vorhaben wurde bereits in <strong>der</strong> Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses<br />

am 14.01.2013 behandelt, dabei wurde folgendes festgestellt:<br />

Die Entscheidung wird zunächst zurückgestellt, die Verwaltung wird mit <strong>der</strong> Prüfung beauftragt,<br />

in wie weit die Erschließung über die bestehende Zufahrt im Rahmen <strong>der</strong> erneuten Betriebserweiterung<br />

noch als gesichert angesehen werden kann.<br />

Des Weiteren ist zu klären, ob die durch den Betrieb erhöhte <strong>Verkehrs</strong>belastung bei einer evtl.<br />

zukünftigen Sanierung <strong>der</strong> Zufahrt gegenüber dem Antragsteller kostenmäßig berücksichtigt<br />

werden kann o<strong>der</strong> muss.<br />

Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 18.02.2013 Seite 3 von 17

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