Niederschrift der Bau-, Planungs-, Verkehrs - Markt Peissenberg
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Zu TOP 1: Begrüßung und Feststellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />
Die Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden und stellt ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit<br />
fest. Sie teilt mit, dass Top 3.4 <strong>der</strong> Tagesordnung im vorberatenden Teil als Top 7 behandelt<br />
wird. Mit dieser Än<strong>der</strong>ung wird die Tagesordnung genehmigt.<br />
Beschließen<strong>der</strong> Teil:<br />
Zu TOP 2: Genehmigung <strong>der</strong> letzten Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift<br />
Gegen die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift vom 14.01.2013 wurden keine Einwände erhoben. Die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong><br />
gilt somit als genehmigt.<br />
Zu TOP 3: <strong>Bau</strong>anträge<br />
Zu TOP 3.1: Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung zur Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage<br />
auf den Grundstücken Fl.Nr. 2774, 2775 und 2776 <strong>der</strong> Gemarkung<br />
Peißenberg (Vorm Holz 3);<br />
Sachverhalt:<br />
Mit <strong>der</strong> vorliegenden Planung ist auf den genannten Grundstücken eine erneute Erweiterung<br />
<strong>der</strong> bestehenden Biogasanlage beabsichtigt.<br />
Die Grundstücke liegen im Außenbereich an einem öffentlichen Feld- und Waldweg (Vorm<br />
Holz).<br />
Eine erste Vergrößerung <strong>der</strong> bestehenden Anlage wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom<br />
27.12.2011 genehmigt. Diese Anlage, bestehend aus zwei BHKW`s umfasste eine Gesamtfeuerungswärmeleistung<br />
von 716 kW mit einer elektrischen Leistung von max. 280 kW.<br />
Mit <strong>der</strong> nun vorgelegten Än<strong>der</strong>ung ist eine weitere Leistungssteigerung mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung<br />
von 1.002 kW (elektrische Leistung 380 kW) vorgesehen. Außerdem sind<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Erweiterung die nachfolgenden, baulichen Maßnahmen geplant:<br />
- Umnutzung des Endlagers 2 zur Nutzung als Sickerwassersammelbehälter<br />
- Umnutzung des Endlagers 3 zur Nutzung als Vorgrube<br />
- Umnutzung des Endlagers 4 zur Nutzung als Gärrestelager (zur Aufnahme gesteigerter<br />
Gärrestemengen) und Umbenennung in Endlager 2 mit Errichtung eines Foliengasspeichers<br />
- Erneuerung/Vergrößerung des bestehenden Biomasselagers<br />
- Errichtung eines Löschwasserbehälters<br />
Von Seiten <strong>der</strong> Gemeindewerke wurde darauf hingewiesen, dass mit <strong>der</strong> vorgesehenen Erweiterung<br />
die <strong>der</strong>zeit max. mögliche, elektrische Einspeiseleistung vollständig ausgeschöpft wird,<br />
<strong>der</strong> Antragsteller wird diesbezüglich von den Gemeindewerken informiert.<br />
Sachverhalt – Wie<strong>der</strong>vorlage:<br />
Das Vorhaben wurde bereits in <strong>der</strong> Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses<br />
am 14.01.2013 behandelt, dabei wurde folgendes festgestellt:<br />
Die Entscheidung wird zunächst zurückgestellt, die Verwaltung wird mit <strong>der</strong> Prüfung beauftragt,<br />
in wie weit die Erschließung über die bestehende Zufahrt im Rahmen <strong>der</strong> erneuten Betriebserweiterung<br />
noch als gesichert angesehen werden kann.<br />
Des Weiteren ist zu klären, ob die durch den Betrieb erhöhte <strong>Verkehrs</strong>belastung bei einer evtl.<br />
zukünftigen Sanierung <strong>der</strong> Zufahrt gegenüber dem Antragsteller kostenmäßig berücksichtigt<br />
werden kann o<strong>der</strong> muss.<br />
Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 18.02.2013 Seite 3 von 17