Niederschrift der Bau-, Planungs-, Verkehrs - Markt Peissenberg
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Zum Antrag auf Befreiung zur Überschreitung <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>grenzen:<br />
Variante 1:<br />
Durchführung eines vollständigen Rückbaus des die <strong>Bau</strong>grenzen überschreitenden Gebäudeteiles.<br />
Variante 2:<br />
Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes zur Zulassung erdgeschossiger Anbauten wie Wintergärten,<br />
Terrassenüberdachungen usw. bis zu einem noch festzulegenden Maximalmaß. Aufgrund <strong>der</strong><br />
vorhandenen <strong>Bau</strong>fenster im gesamten, ursprünglichen Plangebiet (Aufstellung 1971) sowie im<br />
Bereich <strong>der</strong> zweiten Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung (Areal ehemaliges Altenheim) ist eine nachträgliche,<br />
mittlerweile aber zeitgemäße Erweiterung erdgeschossiger Anbauten größtenteils nicht<br />
möglich. Nach Ansicht <strong>der</strong> Verwaltung wäre eine generelle Neuregelung vertretbar.<br />
Beschluss des Ausschusses:<br />
Der <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschuss hat Kenntnis von den Anträgen aufgrund<br />
<strong>der</strong> Unterlagen vom 31.01.2013. Im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Bau</strong>grenzenüberschreitung<br />
stimmt <strong>der</strong> Ausschuss einer Neuregelung des Bebauungsplanes zur Zulassung erdgeschossiger<br />
Anbauten (wie Wintergärten, Terrassenüberdachungen etc.) bis zu einem noch festzulegenden<br />
Maximalmaß grundsätzlich zu. Hinsichtlich <strong>der</strong> Abstandsflächenunterschreitung ist jedoch<br />
ein Rückbau auf das gemäß Art. 6 Abs. 8 Nr. 2 BayBO maximal mögliche Maß o<strong>der</strong> die<br />
Vorlage einer Abstandsflächenübernahmeerklärung erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Abstimmungsergebnis: 9:0<br />
Zu TOP 3.5: Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern<br />
auf dem Grundstück Fl.Nr. 3089/21 <strong>der</strong> Gemarkung Peißenberg (Nähe St.<br />
Michelsweg);<br />
Sachverhalt:<br />
Auf dem genannten Grundstück ist die Errichtung von zwei Einzelhäusern mit Carport beabsichtigt.<br />
Das Grundstück liegt an einer Gemeindestraße (St. Michelsweg) im Geltungsbereich des<br />
rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Zwischen Sulzer- und Thalackerstraße“. Die<br />
Erschließung kann als gesichert angesehen werden.<br />
Gemäß Bebauungsplan ist die Ausführung eines Satteldaches für Haupt- und Nebengebäude<br />
mit einer Neigung von 32 bis 34 Grad festgesetzt. Abweichend hiervon ist die Errichtung eines<br />
asymmetrischen Satteldaches mit einer Neigung von 22 Grad (Dachfläche Nord) und 45 Grad<br />
(Dachfläche Süd) geplant. Nach Angaben des Entwurfsverfassers soll dadurch eine bessere<br />
Ausnutzung solarer Energie erreicht werden. Hierfür wird die Erteilung einer Befreiung von den<br />
Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Außerdem ist für den geplanten Carport die<br />
Ausführung eines Flachdaches geplant. Im Bereich des südlichen <strong>Bau</strong>körpers wären gemäß<br />
Bebauungsplan vier Bäume zu pflanzen.<br />
Beschluss des Ausschusses:<br />
Der <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung<br />
aufgrund <strong>der</strong> Unterlagen vom 11.02.2013. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß<br />
§ 36 <strong>Bau</strong>GB wird hergestellt. Außerdem wird die Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Errichtung eines asymmetrischen Satteldaches mit einer Neigung von 22 bzw. 45<br />
Grad sowie zur Ausführung eines Flachdaches am Carport erteilt.<br />
Die gemäß Bebauungsplan zu pflanzenden Bäume sind an geeigneter Stelle auf dem <strong>Bau</strong>grundstück<br />
nachzuweisen.<br />
Abstimmungsergebnis: 6:3<br />
Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 18.02.2013 Seite 7 von 17