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Städtebauliche Wirkungsanalyse für die Erweiterung ... - Meschede

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Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 7<br />

Antiquitäten, Kunst(-gewerbe)<br />

Heimtextilien/ Bettwaren/ Gardinen<br />

Foto, Optik (inkl. Hörgeräte), Uhren/ Schmuck<br />

Musikalien<br />

Als nahversorgungsrelevant gelten:<br />

Nahrungs- und Genussmittel<br />

Gesundheits-/Körperpflegeartikel (inkl. pharmazeutische Erzeugnisse).<br />

Zur Verbesserung des Einzelhandelsangebots in der Stadt <strong>Meschede</strong><br />

wurden bezüglich der quantitativen Verkaufsflächenausstattung im<br />

Rahmen einer Modellrechnung Ergänzungen vorgeschlagen. Hierbei<br />

wurde <strong>für</strong> den Möbeleinzelhandel - vor dem Hintergrund, dass mit<br />

der Neuansiedlung eines weiteren regional bedeutsamen großflächigen<br />

Möbelhauses nicht zu rechnen ist - eine zusätzliche Arron<strong>die</strong>rungsfläche<br />

von ca. 300 qm Verkaufsfläche vorgeschlagen. Sofern<br />

ein Vorhaben mit einer größeren Dimensionierung verfolgt wird,<br />

wird im Zentrenkonzept darauf hingewiesen, dass dann eine Erhöhung<br />

der Umverteilungswirkungen durch <strong>die</strong> Wettbewerbsintensivierung<br />

zu erwarten ist. In <strong>die</strong>sem Fall ist in Abhängigkeit von Dimensionierung,<br />

Zentrenrelevanz des Kern- und ggf. Randsortiments<br />

und des Planstandortes eine vorhabenbezogene Stu<strong>die</strong> erforderlich,<br />

welche <strong>die</strong> zu erwartenden Marktwirkungen aufzeigt.<br />

Für <strong>die</strong> Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe gelten <strong>die</strong><br />

folgenden Vorgaben:<br />

„In den beiden zentralen Versorgungsbereichen <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />

und Ortskern Freienohl sind großflächige Einzelhandelsbetriebe (d. h.<br />

Betriebe über 800 qm Verkaufsfläche) jeder Art zulässig.<br />

In den drei dezentralen Agglomerationen können nach einer Einzelfallprüfung<br />

Sondergebiete <strong>für</strong> großflächige Einzelhandelsbetriebe nur<br />

mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten ausgewiesen werden. In <strong>die</strong>sem<br />

Zusammenhang ist zu jedem Einzelfall über das zulässige Maß<br />

des zentrenrelevanten Randsortiments zu entscheiden.<br />

Im gesamten übrigen Stadtgebiet von <strong>Meschede</strong> wird großflächiger<br />

Einzelhandel nicht zugelassen.“<br />

nahversorgungsrelevante Sortimente<br />

Verkaufsflächenbedarf bis zum Jahr<br />

2015<br />

Vorgaben bei Ansiedlung von großflächigen<br />

Einzelhandelsbetrieben

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