Städtebauliche Wirkungsanalyse für die Erweiterung ... - Meschede
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Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 7<br />
Antiquitäten, Kunst(-gewerbe)<br />
Heimtextilien/ Bettwaren/ Gardinen<br />
Foto, Optik (inkl. Hörgeräte), Uhren/ Schmuck<br />
Musikalien<br />
Als nahversorgungsrelevant gelten:<br />
Nahrungs- und Genussmittel<br />
Gesundheits-/Körperpflegeartikel (inkl. pharmazeutische Erzeugnisse).<br />
Zur Verbesserung des Einzelhandelsangebots in der Stadt <strong>Meschede</strong><br />
wurden bezüglich der quantitativen Verkaufsflächenausstattung im<br />
Rahmen einer Modellrechnung Ergänzungen vorgeschlagen. Hierbei<br />
wurde <strong>für</strong> den Möbeleinzelhandel - vor dem Hintergrund, dass mit<br />
der Neuansiedlung eines weiteren regional bedeutsamen großflächigen<br />
Möbelhauses nicht zu rechnen ist - eine zusätzliche Arron<strong>die</strong>rungsfläche<br />
von ca. 300 qm Verkaufsfläche vorgeschlagen. Sofern<br />
ein Vorhaben mit einer größeren Dimensionierung verfolgt wird,<br />
wird im Zentrenkonzept darauf hingewiesen, dass dann eine Erhöhung<br />
der Umverteilungswirkungen durch <strong>die</strong> Wettbewerbsintensivierung<br />
zu erwarten ist. In <strong>die</strong>sem Fall ist in Abhängigkeit von Dimensionierung,<br />
Zentrenrelevanz des Kern- und ggf. Randsortiments<br />
und des Planstandortes eine vorhabenbezogene Stu<strong>die</strong> erforderlich,<br />
welche <strong>die</strong> zu erwartenden Marktwirkungen aufzeigt.<br />
Für <strong>die</strong> Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe gelten <strong>die</strong><br />
folgenden Vorgaben:<br />
„In den beiden zentralen Versorgungsbereichen <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />
und Ortskern Freienohl sind großflächige Einzelhandelsbetriebe (d. h.<br />
Betriebe über 800 qm Verkaufsfläche) jeder Art zulässig.<br />
In den drei dezentralen Agglomerationen können nach einer Einzelfallprüfung<br />
Sondergebiete <strong>für</strong> großflächige Einzelhandelsbetriebe nur<br />
mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten ausgewiesen werden. In <strong>die</strong>sem<br />
Zusammenhang ist zu jedem Einzelfall über das zulässige Maß<br />
des zentrenrelevanten Randsortiments zu entscheiden.<br />
Im gesamten übrigen Stadtgebiet von <strong>Meschede</strong> wird großflächiger<br />
Einzelhandel nicht zugelassen.“<br />
nahversorgungsrelevante Sortimente<br />
Verkaufsflächenbedarf bis zum Jahr<br />
2015<br />
Vorgaben bei Ansiedlung von großflächigen<br />
Einzelhandelsbetrieben