Städtebauliche Wirkungsanalyse für die Erweiterung ... - Meschede
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<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Erweiterung</strong> des Möbelhauses<br />
Knappstein in der Stadt <strong>Meschede</strong><br />
Köln, September 2010<br />
Stadt- und Regionalplanung<br />
Dr. Jansen GmbH
<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Erweiterung</strong> des Möbelhauses<br />
Knappstein in der Stadt <strong>Meschede</strong><br />
Wirtschaftsgeogr. Joachim Schulte, M.A.<br />
Dipl.-Volksw. Angelina Sobotta<br />
Stadt- und Regionalplanung<br />
Dr. Jansen GmbH<br />
Geschäftsführende Gesellschafter:<br />
Dipl.-Geogr. Ursula Mölders<br />
Stadt- und Regionalplanerin SRL<br />
Dipl.-Ing. Dominik Geyer<br />
Stadtplaner AK NW, Bauassessor<br />
Stadt- und Regionalplaner SRL<br />
HRB Köln 62236<br />
Gesellschafter/Seniorpartner:<br />
Dr. Paul G. Jansen<br />
Bachemer Str. 115, 50931 Köln-Lindenthal<br />
Postfach 41 05 07, 50865 Köln<br />
Fon 02 21.940 72-0<br />
Fax 02 21.940 72-18<br />
info@stadtplanung-dr-jansen.de<br />
www.stadtplanung-dr-jansen.de
Aufgabenstellung und Bearbeitungsansatz<br />
INHALT<br />
1 AUFGABENSTELLUNG UND BEARBEITUNGSANSATZ 1<br />
2 PLANUNGSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 4<br />
2.1 Abgrenzung großflächiger Einzelhandelsbetriebe 4<br />
2.2 Planungsrechtliche Vorgaben in Nordrhein-Westfalen 4<br />
2.3 Zentrenkonzept der Stadt <strong>Meschede</strong> 6<br />
3 PROJEKTDATEN 8<br />
3.1 Definition und Branchenentwicklung 8<br />
3.2 Projektbeschreibung 10<br />
4 STANDORT DES PLANVORHABENS 15<br />
4.1 Makrostandort 15<br />
4.2 Mikrostandort <strong>Meschede</strong>, Schneidweg 16<br />
4.3 Zusammenfassende Standortbewertung 17<br />
5 EINZUGSGEBIET, NACHFRAGEVOLUMEN, POTENZIELLE<br />
MARKTBEDEUTUNG 19<br />
5.1 Einzugsgebiet 19<br />
5.2 Nachfragevolumen und potenzielle Marktbedeutung 21<br />
6 WETTBEWERBSSITUATION 23<br />
6.1 Methodische Vorgehensweise 23<br />
6.2 Strukturprägende Anbieter der Möbelbranche im<br />
Untersuchungsgebiet 24<br />
6.3 Wettbewerbssituation in den zentralen<br />
Versorgungsbereichen 30<br />
6.3.1 Charakterisierung der projektrelevanten zentralen<br />
Versorgungsbereiche 31<br />
6.3.2 Projektrelevanter Einzelhandelsbestand in den<br />
zentralen Versorgungsbereichen 35<br />
6.4 Wettbewerbsplanungen 37<br />
6.5 Fazit der Wettbewerbsanalyse 37<br />
7 MARKT- UND STÄDTEBAULICHE EFFEKTE DES<br />
PLANVORHABENS 40<br />
7.1 Annahmen und Berechnungsansatz 40<br />
7.2 Zu erwartende handelswirtschaftliche und<br />
städtebauliche Effekte des gesamten<br />
<strong>Erweiterung</strong>svorhabens 41<br />
7.3 Zu erwartende handelswirtschaftliche und<br />
städtebauliche Effekte <strong>für</strong> <strong>die</strong> zentrenrelevanten<br />
Randsortimente 46<br />
7.3.1 Umverteilungseffekte in den projektrelevanten<br />
zentralen Versorgungsbereichen 46<br />
7.3.2 Umverteilungseffekte bei strukturprägenden<br />
Anbietern im Untersuchungsgebiet 48<br />
7.3.3 Festsetzung von Obergrenzen <strong>für</strong> zentrenrelevante<br />
Randsortimente 49
Aufgabenstellung und Bearbeitungsansatz<br />
8 KOMPATIBILITÄT MIT DEN VORGABEN DER<br />
LANDESPLANUNG NRW UND DEM MESCHEDER<br />
ZENTRENKONZEPT 52<br />
9 ZUSAMMENFASSUNG 54<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1 Einzugsgebiet des Möbelhauses 20<br />
Abbildung 2 Planstandort und strukturprägende<br />
Möbelanbieter im Untersuchungsgebiet 29<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1 Flächenentwicklung der Top 30 der deutschen<br />
Möbelhäuser in qm (1999 - 2009) 8<br />
Tabelle 2 Verkaufsflächenentwicklung der größten<br />
deutschen Möbelhäuser (1998 - 2009) 9<br />
Tabelle 3 Verkaufsflächenaufteilung nach Sortimenten (in<br />
qm) 11<br />
Tabelle 4 Verkaufsflächenaufteilung und<br />
Umsatzeinschätzung <strong>für</strong> das<br />
<strong>Erweiterung</strong>svorhaben in Szenarien 12<br />
Tabelle 5 Umsatzeinschätzung <strong>für</strong> maximale<br />
<strong>Erweiterung</strong>sflächen der zentrenrelevanten<br />
Randsortimente 14<br />
Tabelle 6 Einzugsgebiet des Planvorhabens in <strong>Meschede</strong> 20<br />
Tabelle 7 Darstellung und Bewertung der<br />
strukturprägende Möbelanbieter im<br />
Untersuchungsgebiet 25<br />
Tabelle 8 Sortimentsbezogene Verkaufsflächen und<br />
Umsätze der strukturprägenden Möbelanbieter<br />
im Untersuchungsgebiet* 30<br />
Tabelle 9 Einzelhandelsausstattung in der <strong>Meschede</strong>r<br />
Innenstadt 31<br />
Tabelle 10 Einzelhandelsausstattung im<br />
Versorgungszentrum Olsberg 33<br />
Tabelle 11 Einzelhandelsausstattung im Ortszentrum<br />
Eslohe 35<br />
Tabelle 12 Projektrelevante Angebotssituation in der<br />
<strong>Meschede</strong>r Innenstadt 36<br />
Tabelle 13 Projektrelevante Angebotssituation in den<br />
Ortszentren in Zone 2 (Bestwig, Olsberg, Eslohe) 36<br />
Tabelle 14 Umsatzumverteilungseffekte des Planvorhabens<br />
- Moderate-Case-Szenario 44
Aufgabenstellung und Bearbeitungsansatz<br />
Tabelle 15 Umsatzumverteilungseffekte des Planvorhabens<br />
- Worst-Case-Szenario 45<br />
Tabelle 16 Umsatzumverteilungseffekte in der <strong>Meschede</strong>r<br />
Innenstadt 46<br />
Tabelle 17 Umsatzumverteilungseffekte in den<br />
Hauptzentren der Zone 2 (Bestwig, Olsberg,<br />
Eslohe) 47<br />
Tabelle 18 Umsatzumverteilungseffekte bei<br />
strukturprägenden Anbietern im<br />
Untersuchungsgebiet 48<br />
Tabelle 19 Obergrenzen <strong>für</strong> zentrenrelevante<br />
Randsortimente <strong>für</strong> das Möbelhaus Knappstein<br />
in <strong>Meschede</strong> 49<br />
In dem nachfolgenden Text verwenden wir eine geschlechtsneutrale Sprache. Bei<br />
der konkreten Ansprache von Personen werden sowohl <strong>die</strong> weiblichen als auch <strong>die</strong><br />
männlichen Personen genannt, z. B. „Bewohnerinnen und Bewohner“. Sollte aus<br />
Versehen oder aus Gründen der besseren Lesbarkeit an einigen Stellen nur <strong>die</strong><br />
männliche Form, z. B. „Akteure“ gewählt sein, meinen wir aber immer auch <strong>die</strong><br />
weiblichen Personen, nämlich <strong>die</strong> Akteurinnen. Selbstverständlich sind <strong>für</strong> uns immer<br />
Männer und Frauen gleichzeitig, gleichgestellt und chancengleich angesprochen.<br />
Dieses Gutachten unterliegt dem Urheberrecht. Vervielfältigungen, Weitergabe<br />
oder Veröffentlichung des Gutachtens in Teilen oder als Ganzes sind nur nach vorheriger<br />
Genehmigung und unter Angabe der Quelle erlaubt, soweit mit dem Auftraggeber<br />
nichts anderes vereinbart ist.
Aufgabenstellung und Bearbeitungsansatz 1<br />
1 Aufgabenstellung und Bearbeitungsansatz<br />
Seit dem Jahr 1959 betreibt <strong>die</strong> Familie Knappstein in der Stadt <strong>Meschede</strong><br />
ein Möbelhaus im Gewerbegebiet Enste, das - parallel zur<br />
bundesweiten Entwicklung im Möbeleinzelhandel - sukzessive erweitert<br />
wurde. Auch <strong>die</strong> aktuelle Dimensionierung von ca. 8.500 qm<br />
Verkaufsfläche wird vom Betreiber als nicht ausreichend eingestuft,<br />
um mit der Ausstattung und den geplanten Veränderungen anderer<br />
Möbelhäuser in der Region konkurrieren zu können. Geplant ist daher<br />
ein Ausbau auf ca. 15.000 qm Gesamtverkaufsfläche am derzeitigen<br />
Standort. Dieser Ausbau soll voraussichtlich in mehreren Bauphasen<br />
erfolgen.<br />
Mindestens 90 % der geplanten Verkaufsfläche sollen durch das<br />
nicht zentrenrelevante Kernsortiment belegt werden, maximal 10 %<br />
mit zentrenrelevanten Randsortimenten. Um dem Betreiber innerhalb<br />
<strong>die</strong>ses maximalen Rahmens von ca. 1.500 qm Verkaufsfläche<br />
Flexibilität einzuräumen, wurden <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen zentrenrelevanten<br />
Randsortimente im Rahmen einer Vorabstimmung folgende<br />
Verkaufsflächenobergrenzen festgelegt:<br />
Heim- und Haustextilien, Bettwaren: max. 400 qm VK<br />
Korb- und Korkwaren: max. 100 qm VK<br />
Glas-, Porzellan-, Keramikartikel: max. 300 qm VK<br />
Haushaltswaren: max. 300 qm VK<br />
Bilder, Bilderrahmen und Dekorationsartikel: max. 200 qm VK<br />
Leuchten und Zubehör: max. 500 qm VK<br />
Aktionsartikel: max. 50 qm VK.<br />
In der vorliegenden <strong>Wirkungsanalyse</strong> werden auftragsgemäß <strong>die</strong><br />
städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen der<br />
<strong>Erweiterung</strong> des Möbelhauses untersucht.<br />
Die Zulässigkeit des Planvorhabens ist gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO<br />
sowie den Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (v. a.<br />
§ 24 a LEPro 1 und Einzelhandelserlass vom 22. September 2008), der<br />
hierzu ergangenen Rechtsprechung und des Zentrenkonzepts der<br />
Stadt <strong>Meschede</strong> zu überprüfen. 2 Dabei sind insbesondere <strong>die</strong> Auswirkungen<br />
auf <strong>die</strong> Verwirklichung der Ziele der Landesplanung sowie<br />
<strong>die</strong> Chancen/ Risiken <strong>für</strong> <strong>die</strong> städtebauliche Entwicklung und<br />
Ordnung der Stadt <strong>Meschede</strong> sowie umliegender Städte und Gemeinden<br />
zu bewerten.<br />
1 Aufgrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.04.2010 (4 B<br />
78.09) ist das Urteil des OVG NRW vom 30.09.2009 (10 A 1676/08) rechtskräftig.<br />
Im Ergebnis bedeutet <strong>die</strong>s, dass <strong>die</strong> Regelung des § 24 a Abs. 1 S.3 LEPro kein Ziel<br />
der Raumordnung ist. Damit ist § 24 a LEPro Gegenstand der Abwägung bei der<br />
Aufstellung eines Bebauungsplans. Somit liegt <strong>die</strong> Steuerung der Ansiedlung<br />
großflächiger Einzelhandelsvorhaben - derzeit wieder - in der Hand der Kommunen,<br />
so dass <strong>die</strong> Gemeinde abwägen kann, ob sie sich <strong>für</strong> oder gegen ein<br />
Planvorhaben entscheiden möchte.<br />
2 <strong>Meschede</strong>r Zentrenkonzept beschlossen am 22. Juni 2006<br />
Planvorhaben<br />
Prüfung der Zulässigkeit des Planvorhabens
Aufgabenstellung und Bearbeitungsansatz 2<br />
Ausgehend von einer Beurteilung des Planstandorts im Gewerbegebiet<br />
Enste in <strong>Meschede</strong> und der projektrelevanten Angebotsstruktur<br />
im Untersuchungsraum werden <strong>die</strong> versorgungsstrukturellen und<br />
städtebaulichen Auswirkungen des Vorhabens analysiert und bewertet.<br />
Hierzu sind unter Zugrundelegung der projektbezogenen<br />
Sortimentsstruktur <strong>die</strong> möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf<br />
schutzwürdige Versorgungsstrukturen in der Stadt <strong>Meschede</strong> sowie<br />
in umliegenden Städten und Gemeinden zu untersuchen. Dabei<br />
stellt <strong>die</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> in Vorbereitung einer bauleitplanerischen<br />
Steuerung nicht auf das einzelne Handelsunternehmen ab,<br />
sondern stellt eine betreiberunabhängige Bewertung an. 3<br />
Vor dem Hintergrund der skizzierten Ausgangslage sowie auf Basis<br />
einer Beauftragung von Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />
GmbH durch <strong>die</strong> Stadt <strong>Meschede</strong> im Juni 2010 umfasst <strong>die</strong> vorliegende<br />
Ausarbeitung folgende Leistungsbausteine:<br />
Bewertung des Planvorhabens im Hinblick auf aktuelle übergeordnete<br />
Einzelhandelsentwicklungen<br />
Darstellung der rahmengebenden Situation des Möbeleinzelhandels<br />
in der Region wie auch der Entwicklungsperspektiven<br />
des Einzelhandelsstandorts <strong>Meschede</strong>, speziell im Möbel- und<br />
Einrichtungssegment<br />
Skizzierung der wettbewerblichen Folgen einer Realisierung des<br />
Planvorhabens - insbesondere auf schutzwürdige Einzelhandelsstrukturen<br />
Ableitung und Bewertung der voraussichtlichen städtebaulichen<br />
und versorgungsstrukturellen Auswirkungen<br />
Vorab wurde das Planvorhaben im März 2010 von der Industrie- und<br />
Handelskammer Arnsberg Hellweg-Sauerland gemäß § 24 a LEPro<br />
unter dem Vorbehalt, ob § 24 a LEPro in seiner derzeitigen Fassung<br />
überhaupt noch als verbindliches Ziel der Landesplanung zu beachten<br />
ist, geprüft. Im Rahmen einer ersten Gegenüberstellung von<br />
Planumsatz der geplanten <strong>Erweiterung</strong> und der Kaufkraft im Stadtgebiet<br />
konnte eine Übereinstimmung mit den Vorgaben der Landesplanung<br />
aufgezeigt werden. Zu prüfen ist demnach noch <strong>die</strong><br />
Struktur der zentrenrelevanten Randsortimente, wobei <strong>die</strong> laut Landesplanung<br />
vorgegebene Verkaufsfläche von maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche<br />
(maximal 1.500 qm) nicht überschritten werden<br />
darf. Hierzu soll <strong>die</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> Empfehlungen unterbreiten.<br />
Die verwendeten Ausgangsdaten basieren auf einer im Juli 2010<br />
durchgeführten Vor-Ort-Recherche. Dabei erfolgten <strong>die</strong> Betrachtung<br />
des projektrelevanten Einzelhandelsbestands und der projektrele-<br />
3 Ein Bebauungsplan setzt keine Betreiber fest, sondern kann als sog. Angebotsplan<br />
lediglich <strong>die</strong> Betriebstypen sowie Verkaufsflächen- bzw. Geschossflächen-<br />
und Sortimentsobergrenzen rechtssicher regeln.<br />
methodische Vorgehensweise<br />
Leistungsbausteine<br />
Stellungnahme der IHK Arnsberg<br />
Hellweg-Sauerland<br />
Datenrecherche
Aufgabenstellung und Bearbeitungsansatz 3<br />
vanten zentralen Versorgungsbereiche im Untersuchungsgebiet<br />
sowie eine Besichtigung des Planstandortes. 4<br />
Darüber hinaus wurden <strong>die</strong> vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten<br />
Projektunterlagen sowie Daten und Veröffentlichungen der<br />
IHK Arnsberg Hellweg-Sauerland, des Statistischen Bundesamtes,<br />
des Landesbetriebs <strong>für</strong> Information und Technik Nordrhein-<br />
Westfalen sowie der Stadt <strong>Meschede</strong> projektbezogen aufbereitet<br />
und in <strong>die</strong> Untersuchung einbezogen.<br />
Mit dem vorliegenden Gutachten soll eine fun<strong>die</strong>rte Grundlage <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> eingehende öffentliche Diskussion und <strong>für</strong> den Entscheidungsprozess<br />
der Stadt <strong>Meschede</strong> und der am Genehmigungsprozess Beteiligten<br />
geschaffen werden.<br />
4 Zur sachgerechten Beurteilung der Auswirkungen des Planvorhabens auf zentrale<br />
Versorgungsbereiche werden im Rahmen der vorliegenden <strong>Wirkungsanalyse</strong><br />
gemäß der aktuellen Rechtssprechung (z. B. VG Gelsenkirchen, 10 K 6950/04<br />
vom 03.05.2006) nicht nur <strong>die</strong> absatzwirtschaftlichen Umsatzumverteilungsdaten<br />
berücksichtigt, sondern auch ggf. zu erwartende städtebauliche Funktionsverluste<br />
in <strong>die</strong> Beurteilung der negativen Auswirkungen einbezogen. Hierbei ist<br />
u. a. zu klären, welche Stärken und Schwächen ein Zentrum aufweist, welche<br />
Magnet- bzw. Ankerbetriebe ansässig sind und welche Marktstellung <strong>die</strong>se einnehmen.
Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 4<br />
2 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen<br />
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> räumliche Planung von<br />
Einzelhandelsstandorten in Deutschland stellen das Baugesetzbuch<br />
(BauGB) und <strong>die</strong> Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar.<br />
2.1 Abgrenzung großflächiger Einzelhandelsbetriebe<br />
So ist nach § 11 Abs. 3 BauNVO <strong>für</strong> Neuansiedlungen von großflächigen<br />
Einzelhandelsbetrieben (ab 1.200 qm Geschossfläche bzw.<br />
800 qm Verkaufsfläche) 5 <strong>die</strong> Ausweisung eines Kern- oder entsprechenden<br />
Sondergebiets erforderlich, sofern sie sich nicht nur unwesentlich<br />
u. a. auf <strong>die</strong> städtebauliche Entwicklung auswirken. Hierbei<br />
sind folgende Belange zu prüfen:<br />
Umwelt<br />
Infrastrukturelle Ausstattung<br />
Verkehr<br />
Versorgung der Bevölkerung<br />
Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche<br />
Ort- und Landschaftsbild<br />
Naturhaushalt<br />
Gegenstand <strong>die</strong>ser Analyse ist <strong>die</strong> Prüfung der Wirkungen auf <strong>die</strong><br />
Versorgung der Bevölkerung und <strong>die</strong> Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche.<br />
2.2 Planungsrechtliche Vorgaben in Nordrhein-Westfalen<br />
In Nordrhein-Westfalen ist zur Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten<br />
zudem § 24 a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) in der<br />
Neufassung vom 19. Juni 2007 heranzuziehen. 6 Für <strong>die</strong> im Rahmen<br />
der vorliegenden <strong>Wirkungsanalyse</strong> zu untersuchenden Vorhaben<br />
sind folgende Inhalte des § 24 a LEPro von Bedeutung:<br />
„Kerngebiete sowie Sondergebiete <strong>für</strong> Vorhaben i. S. des § 11 Abs 3<br />
Baunutzungsverordnung - BauNVO - (Einkaufszentren, großflächige<br />
Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />
dürfen nur in zentralen Versorgungsbereichen ausgewiesen werden;<br />
Absätze 3 bis 6 bleiben unberührt. Die in ihnen zulässigen Nutzungen<br />
richten sich in Art und Umfang nach der Funktion des zentralen Versorgungsbereichs,<br />
in dem ihr Standort liegt. Sie dürfen weder <strong>die</strong><br />
Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde<br />
oder in benachbarten Gemeinden noch <strong>die</strong> wohnungsnahe Versorgung<br />
der Bevölkerung in ihrem Einzugsbereich beeinträchtigen. Dabei<br />
5 Gemäß der Rechtsprechung (u. a. BVerwG 4 C 3.05 und 4 C 10.04 vom 24.11.2005)<br />
wird ein Einzelhandelsbetrieb mit einer Verkaufsfläche von über 800 qm als<br />
großflächig eingestuft.<br />
6 In der Neufassung des Landesentwicklungsprogramms vom 19.06.2007 wurde<br />
der § 24 Abs. 3 des Gesetzes zur Landesentwicklung gestrichen und durch den<br />
§ 24 a ersetzt.<br />
§11Abs. 3 BauNVO<br />
§ 24 a Landesentwicklungsprogramm<br />
(LEPro)<br />
§24a LEPro, Abs. 1
Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 5<br />
dürfen Hersteller-Direktverkaufszentren mit mehr als 5.000 qm Verkaufsfläche<br />
nur ausgewiesen werden, wenn sich der Standort in einer<br />
Gemeinde mit mehr als 100.000 Einwohnern befindet.“<br />
Für Einzelhandelsprojekte mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten<br />
enthält <strong>die</strong> Neufassung des § 24 a LEPro, Abs. 3 folgende Aussagen:<br />
„Sondergebiete <strong>für</strong> Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO mit nicht<br />
zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen außerhalb von zentralen<br />
Versorgungsbereichen ausgewiesen werden, wenn:<br />
der Standort innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Allgemeinen<br />
Siedlungsbereichs liegt und<br />
der Umfang der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente<br />
maximal 10 % der Verkaufsfläche, jedoch nicht mehr als<br />
2.500 qm beträgt.“<br />
Das Gesetz sieht weiter vor, dass bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben<br />
mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb von<br />
zentralen Versorgungsbereichen geprüft werden muss, ob der zu<br />
erwartende Umsatz des geplanten Vorhabens <strong>für</strong> nicht zentrenrelevante<br />
Sortimente <strong>die</strong> entsprechende Kaufkraft der Einwohner im<br />
Gemeindegebiet nicht übersteigt.<br />
In <strong>die</strong>sem Fall „kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass<br />
keine Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche oder der wohnungsnahen<br />
Versorgung i. S. von Abs. 1, Satz 3, vorliegt“.<br />
Der Verfassungsgerichtshof <strong>für</strong> das Land Nordrhein-Westfalen hat<br />
§ 24a Abs. 1 Satz 4 LEPro mit Urteil vom 26. August 2009 VerfGH<br />
18/08 <strong>für</strong> verfassungswidrig erklärt. Mit dem Urteil des OVG NRW<br />
vom 30. September 2009 (10A 1676/08) ist <strong>die</strong> Ansiedlung von großflächigen<br />
Einzelhandelsbetrieben in Nordrhein-Westfalen deutlich<br />
erleichtert worden. Somit ist auch der zweite Versuch, landesplanerische<br />
Regelungen zur Steuerung von Einzelhandel vorzugeben, gescheitert.<br />
Dadurch, dass Teile des Landesentwicklungsprogramms<br />
umgedeutet worden sind, existieren momentan keine verbindlichen<br />
Zielvorgaben des Landes <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verortung von Sondergebieten <strong>für</strong><br />
großflächigen Einzelhandel. Dieses Urteil ist zwischenzeitlich<br />
rechtskräftig, so dass keine landesplanerischen Vorgaben in <strong>die</strong>ser<br />
Hinsicht mehr bestehen und <strong>die</strong> Stadt <strong>Meschede</strong> eigenständig entscheiden<br />
kann.<br />
Zur Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten ist zudem der neue<br />
Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen heranzuziehen. 7 Demnach<br />
„sollen großflächige Einzelhandelsbetriebe aufgrund ihrer erheblichen<br />
Auswirkungen auf <strong>die</strong> lokalen und regionalen Versorgungsstrukturen,<br />
7 Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums <strong>für</strong> Bauen und Verkehr und des Ministeriums<br />
<strong>für</strong> Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen, 22.09.2008.<br />
§24a LEPro, Abs. 3<br />
aktuelle Bedeutung des § 24 a LEPro<br />
Einzelhandelserlass Nordrhein-<br />
Westfalen
Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 6<br />
<strong>die</strong> Umwelt und <strong>die</strong> Stadtentwicklung nur dann zugelassen werden,<br />
wenn sie<br />
nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur lokalen<br />
und regionalen Versorgungsstruktur stehen,<br />
an einem städtebaulich integrierten Standort und<br />
in integrierten städtebaulichen Strukturen entstehen (vgl. Ziffer<br />
1.1).“ (…)<br />
„Dabei sind großflächige Einzelhandelsbetriebe in Abgrenzung zum<br />
sonstigen Handel planungsrechtlich eine eigenständige Nutzungsart.<br />
Einzelhandelsbetriebe sind Betriebe, <strong>die</strong> ausschließlich oder überwiegend<br />
an Endverbraucher verkaufen. Zu ihnen zählen u. a. alle Kauf-<br />
und Warenhäuser, SB-Warenhäuser, SB-Kaufhäuser, Verbrauchermärkte<br />
sowie Fachmärkte. Dazu gehört auch der Direktverkauf an<br />
Endverbraucher, unabhängig davon, ob <strong>die</strong>ser am Standort des Fertigungsbetriebs<br />
oder in einem eigens dazu geschaffenen Zentrum (Hersteller-Direktverkaufszentrum)<br />
erfolgt (vgl. Ziffer 2.2.2).“<br />
2.3 Zentrenkonzept der Stadt <strong>Meschede</strong><br />
Im Zentrenkonzept der Stadt <strong>Meschede</strong>, beschlossen am<br />
22. Juni 2006, werden <strong>die</strong> zentralen Versorgungsbereiche der Stadt<br />
<strong>Meschede</strong> abgegrenzt. Hierzu zählen<br />
<strong>die</strong> <strong>Meschede</strong>r Innenstadt mit gesamtstädtischer Versorgungsfunktion<br />
der Ortskern Freienohl mit einer Versorgungsfunktion <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
westlichen Stadtteile von <strong>Meschede</strong><br />
Darüber hinaus liegen mit dem Gewerbegebiet Enste (östlich der<br />
Enster Straße), Jahnstraße/ Im Schwarzen Bruch und Feienohl-Süd<br />
(südliche Bahnhofstraße) drei städtebaulich nicht integrierte dezentrale<br />
Agglomerationen mit Ergänzungsfunktionen zu den zentralen<br />
Versorgungsbereichen hinsichtlich des Pkw-orientierten Einkaufs<br />
vor.<br />
Um den spezifischen örtlichen Verhältnissen und den Entwicklungszielen<br />
der Stadt <strong>Meschede</strong> gerecht zu werden, wurde im Rahmen<br />
des Zentrenkonzepts eine eigene Sortimentsliste erarbeitet, <strong>die</strong> insbesondere<br />
<strong>die</strong> nahversorgungsrelevanten und <strong>die</strong> zentrenrelevanten<br />
Sortimente festlegt.<br />
In der Stadt <strong>Meschede</strong> gelten folgende Sortimente als zentrenrelevant:<br />
Blumen<br />
Bücher, Schreib- und Spielwaren (inkl. Bastelbedarf)<br />
Bekleidung, Schuhe, Sportartikel/ -bekleidung/ -schuhe (inkl.<br />
Fahrräder)<br />
Elektrowaren (inkl. Lampen, Leuchten)<br />
Haushaltswaren, Glas/ Porzellan/ Keramik, Geschenkartikel<br />
zentrale Versorgungsbereiche<br />
dezentrale Agglomerationen<br />
„<strong>Meschede</strong>r Liste“<br />
zentrenrelevante Sortimente
Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 7<br />
Antiquitäten, Kunst(-gewerbe)<br />
Heimtextilien/ Bettwaren/ Gardinen<br />
Foto, Optik (inkl. Hörgeräte), Uhren/ Schmuck<br />
Musikalien<br />
Als nahversorgungsrelevant gelten:<br />
Nahrungs- und Genussmittel<br />
Gesundheits-/Körperpflegeartikel (inkl. pharmazeutische Erzeugnisse).<br />
Zur Verbesserung des Einzelhandelsangebots in der Stadt <strong>Meschede</strong><br />
wurden bezüglich der quantitativen Verkaufsflächenausstattung im<br />
Rahmen einer Modellrechnung Ergänzungen vorgeschlagen. Hierbei<br />
wurde <strong>für</strong> den Möbeleinzelhandel - vor dem Hintergrund, dass mit<br />
der Neuansiedlung eines weiteren regional bedeutsamen großflächigen<br />
Möbelhauses nicht zu rechnen ist - eine zusätzliche Arron<strong>die</strong>rungsfläche<br />
von ca. 300 qm Verkaufsfläche vorgeschlagen. Sofern<br />
ein Vorhaben mit einer größeren Dimensionierung verfolgt wird,<br />
wird im Zentrenkonzept darauf hingewiesen, dass dann eine Erhöhung<br />
der Umverteilungswirkungen durch <strong>die</strong> Wettbewerbsintensivierung<br />
zu erwarten ist. In <strong>die</strong>sem Fall ist in Abhängigkeit von Dimensionierung,<br />
Zentrenrelevanz des Kern- und ggf. Randsortiments<br />
und des Planstandortes eine vorhabenbezogene Stu<strong>die</strong> erforderlich,<br />
welche <strong>die</strong> zu erwartenden Marktwirkungen aufzeigt.<br />
Für <strong>die</strong> Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe gelten <strong>die</strong><br />
folgenden Vorgaben:<br />
„In den beiden zentralen Versorgungsbereichen <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />
und Ortskern Freienohl sind großflächige Einzelhandelsbetriebe (d. h.<br />
Betriebe über 800 qm Verkaufsfläche) jeder Art zulässig.<br />
In den drei dezentralen Agglomerationen können nach einer Einzelfallprüfung<br />
Sondergebiete <strong>für</strong> großflächige Einzelhandelsbetriebe nur<br />
mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten ausgewiesen werden. In <strong>die</strong>sem<br />
Zusammenhang ist zu jedem Einzelfall über das zulässige Maß<br />
des zentrenrelevanten Randsortiments zu entscheiden.<br />
Im gesamten übrigen Stadtgebiet von <strong>Meschede</strong> wird großflächiger<br />
Einzelhandel nicht zugelassen.“<br />
nahversorgungsrelevante Sortimente<br />
Verkaufsflächenbedarf bis zum Jahr<br />
2015<br />
Vorgaben bei Ansiedlung von großflächigen<br />
Einzelhandelsbetrieben
Projektdaten 8<br />
3 Projektdaten<br />
3.1 Definition und Branchenentwicklung<br />
Der Möbelsektor wird gegenwärtig durch eine besondere Betriebsformendynamik<br />
sowie durch Marktbereinigungsprozesse gekennzeichnet.<br />
Das Streben nach Marktanteilen hat bereits zum Ausscheiden<br />
einer großen Anzahl von - v. a. kleineren - Anbietern aus<br />
dem Markt geführt.<br />
Von 1999 bis 2009 erzielten <strong>die</strong> Großflächenanbieter einen Verkaufsflächenzuwachs<br />
um ca. 17 %. Während das Wachstum von<br />
1999 bis 2001 noch bei ca. 11,7 % lag, reduzierte sich das Tempo in<br />
den letzten Jahren allerdings auf ca. 2,5 %. In Deutschland verfügen<br />
inzwischen 103 Möbelhäuser über eine Verkaufsfläche von mindestens<br />
30.000 qm (Vorjahr: 97). 42 Einrichtungshäuser belegen eine<br />
Fläche von 40.000 qm oder mehr (Vorjahr: 38). 8 Die Konzentration<br />
im Möbelhandel schreitet kontinuierlich voran. Die Anzahl der Anbieter<br />
nimmt weiter ab. Eine starke Segmentierung des Möbeleinzelhandels<br />
in Deutschland lässt ein Ende der Marktbereinigung derzeit<br />
nicht erkennen. Im Zuge der Konzentrationsprozesse werden<br />
v. a. Anbieter mit einem zu kleinen Flächenangebot vom Markt verdrängt.<br />
Der hiervon besonders betroffenen „unprofilierten Mitte“<br />
fällt eine umfassende Darstellung des Möbelvollsortiments schwer.<br />
Tabelle 1 Flächenentwicklung der Top 30 der deutschen Möbelhäuser<br />
in qm (1999 - 2009)<br />
1.500.000<br />
1.450.000<br />
1.400.000<br />
1.350.000<br />
1.300.000<br />
1.250.000<br />
1.200.000<br />
1.150.000<br />
1.100.000<br />
1999 2001 2003 2005 2007 2009<br />
Quelle: Darstellung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2010; Daten:<br />
Möbelkultur Paläste 2010, Ferdinand Holzmann Verlag GmbH, 2/2010<br />
(ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />
Einen wesentlichen Anteil an den oben beschriebenen dynamischen<br />
Entwicklungen im Möbelsektor hat das veränderte Kundenverhalten.<br />
Die Ansprüche an großflächige Möbelhäuser reichen von dem<br />
8 Vgl. Möbelkultur Paläste 2010, Ferdinand Holzmann Verlag GmbH, 2/2010<br />
Betriebsformendynamik und Marktbereinigungsprozesse<br />
Kundenverhalten
Projektdaten 9<br />
Angebot eines breiten und tiefen Möbelkernsortiments mit ergänzenden<br />
Nebensortimenten und Spezialangeboten über eine ansprechende<br />
und zeitgemäße Angebotspräsentation mit Bezug zum Erlebniseinkauf<br />
bis hin zu ergänzenden gastronomischen Einrichtungen<br />
und Serviceleistungen (z. B. Kinderbetreuung). Als Folge der<br />
Entwicklungen im Möbelsektor zeigt sich ein starkes Verkaufsflächenwachstum.<br />
Tabelle 2 Verkaufsflächenentwicklung der größten deutschen Möbelhäuser<br />
(1998 - 2009)<br />
Flächenbezogen größte<br />
1998 2009<br />
Möbelanbieter durchschnittliche Verkaufsfläche je Betrieb in qm<br />
Top 10 48.600 55.900<br />
Top 20 42.250 50.990<br />
Top 30 39.100 48.060<br />
Quelle: Darstellung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2010 auf Basis<br />
Möbel Zahlen Daten 2010, Ferdinand Holzmann-Verlag (ca.-Werte, ggf.<br />
Rundungsdifferenzen)<br />
Das Institut <strong>für</strong> Handelsforschung (IfH), Köln, hat <strong>für</strong> 2006 <strong>für</strong> den<br />
Möbelfacheinzelhandel in der Klasse von mehr als 6.000 qm Geschäftsraum<br />
eine durchschnittliche Flächenleistung von 882 EUR/<br />
qm Verkaufsfläche und <strong>für</strong> den gesamten Möbelfacheinzelhandel<br />
eine durchschnittliche Flächenleistung von 1.285 EUR/ qm Verkaufsfläche<br />
angeben. 9 Andere Quellen sprechen dagegen von einer<br />
durchschnittlichen Flächenleistung von 1.200 bis 1.600 EUR/ qm<br />
Verkaufsfläche, wobei beispielsweise Küchenstudios auf in der Regel<br />
geringeren Verkaufsflächen eine höhere Flächenproduktivität<br />
erzielen. 10<br />
Klassische Betriebsformen, wie z. B. das Wohnkaufhaus, finden sich<br />
in der Regel nicht in den Innenstädten. Diese Anbieter bevorzugten<br />
stattdessen bisher meist verkehrsgünstig gelegene Solitärstandorte<br />
oder Fachmarktzentren. Mittlerweile geht auch in der Möbelbranche<br />
der Trend in Richtung von Agglomerationen ähnlicher Einrichtungen<br />
und Angebote, da der zunehmende Wettbewerbsdruck auch<br />
in der Möbelbranche eine schärfere Profilierung erfordert. Sowohl<br />
an dezentralen Standorten als auch in der Innenstadt bestehen <strong>für</strong><br />
Agglomerationsstandorte aufgrund ihrer Attraktivität <strong>für</strong> den Kunden<br />
gute Chancen. Vor allem Standorte mit etablierten Magneten<br />
haben dabei mittelfristig <strong>die</strong> besten Zukunftsaussichten.<br />
9 IfH, Köln: Betriebsvergleich des Einzelhandels, 2006<br />
10 Möbel Zahlen Daten 2010, Ferdinand Holzmann Verlag<br />
Flächenproduktivitäten<br />
Standorte im Möbelsektor
Projektdaten 10<br />
3.2 Projektbeschreibung<br />
In der Stadt <strong>Meschede</strong> soll das bestehende Möbelhaus der Firma<br />
Knappstein am Standort Gewerbegebiet Enste von derzeit 8.500 qm<br />
Verkaufsfläche um ca. 6.500 qm auf ca. 15.000 qm Verkaufsfläche<br />
erweitert werden. Der Ausbau - der voraussichtlich in mehreren<br />
Bauphasen erfolgen soll - wird damit begründet, dass <strong>die</strong> aktuelle<br />
Dimensionierung als nicht ausreichend eingestuft wird, um mit der<br />
Ausstattung und den geplanten Veränderungen in der Möbelbranche<br />
in der Region konkurrieren zu können (vgl. hierzu Kapitel 6).<br />
Das Kernsortiment Möbel wird mindestens 90 % der geplanten Verkaufsfläche<br />
belegen. Somit wird auf <strong>die</strong> zentrenrelevanten Randsortimente<br />
ein Verkaufsflächenanteil von maximal 10 % (maximal<br />
1.500 qm Verkaufsfläche) entfallen. Innerhalb <strong>die</strong>ses maximalen<br />
Rahmens von ca. 1.500 qm Verkaufsfläche wurden <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen<br />
zentrenrelevanten Randsortimente im Rahmen einer Vorabstimmung<br />
folgende Verkaufsflächenobergrenzen festgelegt:<br />
Heim- und Haustextilien, Bettwaren: max. 400 qm VK<br />
Korb- und Korkwaren: max. 100 qm VK<br />
Glas-, Porzellan-, Keramikartikel: max. 300 qm VK<br />
Haushaltswaren: max. 300 qm VK<br />
Bilder, Bilderrahmen und Dekorationsartikel: max. 200 qm VK<br />
Leuchten und Zubehör: max. 500 qm VK<br />
Aktionsartikel: max. 50 qm VK.<br />
Vor allem <strong>für</strong> <strong>die</strong> zentrenrelevanten Sortimente ist zu prüfen, ob <strong>die</strong><br />
geplante Dimensionierung im Einklang mit den Vorgaben der Landesplanung<br />
und dem <strong>Meschede</strong>r Zentrenkonzept steht.<br />
Ungeachtet der derzeit geltenden bauplanungsrechtlichen Festsetzungen,<br />
<strong>die</strong> am Planstandorte <strong>für</strong> das Kernsortiment Möbel ca.<br />
9.000 qm Verkaufsfläche und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Randsortimente maximal<br />
200 qm Verkaufsfläche zulassen, werden in der vorliegenden <strong>Wirkungsanalyse</strong><br />
auftragsgemäß <strong>die</strong> städtebaulichen und versorgungsstrukturellen<br />
Auswirkungen der <strong>Erweiterung</strong> des Möbelhauses untersucht.<br />
Die Prüfung der Obergrenzen <strong>für</strong> <strong>die</strong> zentrenrelevanten<br />
Sortimente bezieht sich somit ausschließlich auf das <strong>Erweiterung</strong>svorhaben,<br />
d. h., dass Bestandsflächen bei der Prüfung der städtebaulichen<br />
und versorgungsstrukturellen Auswirkungen unberücksichtigt<br />
bleiben (vgl. folgende Tabelle). Dies wird damit begründet,<br />
dass <strong>die</strong> bereits bestehenden Verkaufsflächen ihre Marktwirkungen<br />
bereits in der Vergangenheit entfaltet haben.<br />
Beschreibung der Planung<br />
Verkaufsflächenaufteilung des Planvorhabens<br />
zentren- und nahversorgungsrelevante<br />
Sortimente
Projektdaten 11<br />
Tabelle 3 Verkaufsflächenaufteilung nach Sortimenten (in qm)<br />
Sortimente<br />
nicht zentrenrelevantes Kernsortiment<br />
(inkl. Möbel und Möbelteile, Matratzen<br />
und Lattenroste, Garten-/ Campingmöbel<br />
und Zubehör, Teppiche und Bodenbeläge )<br />
Gesamtvorhaben<br />
Bestand<br />
max. <strong>Erweiterung</strong>/Prüfgrundlage<br />
13.500 7.850 5.650<br />
zentrenrelevante Randsortimente, davon 1.500 650 850<br />
Heim- und Haustextilien, Bettwaren 400* 270 130*<br />
Korb- und Korkwaren 100* 0 100*<br />
Glas-, Porzellan-, Keramikartikel 300* 180 120*<br />
Haushaltswaren 300* 90 210*<br />
Bilder, Bilderrahme, Dekorationsartikel 200* 60 140*<br />
Leuchten und Zubehör 500* 0 500*<br />
Aktionsartikel 50* 50 0<br />
Summe 15.000 8.500 6.500<br />
* maximale Verkaufsfläche je zentrenrelevantes Sortiment; Gegenstand der<br />
vorliegenden <strong>Wirkungsanalyse</strong> ist <strong>die</strong> Ableitung von Obergrenzen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
zentrenrelevanten Randsortimente; insgesamt darf <strong>die</strong> Summe der zentrenrelevanten<br />
Sortimente beim Planvorhaben nicht mehr als 10 % der Gesamtverkaufsfläche<br />
einnehmen.<br />
Quelle: Zusammenstellung und Darstellung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />
GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />
Sortimentsbezogen bezieht sich <strong>die</strong> <strong>Erweiterung</strong> v. a. auf das nicht<br />
zentrenrelevante Kernsortiment (ca. 5.650 qm Verkaufsfläche). Im<br />
Hinblick auf <strong>die</strong> zentrenrelevanten Randsortimente ist <strong>die</strong> <strong>Erweiterung</strong>sfläche<br />
mit einer maximalen Verkaufsfläche von 500 qm bei<br />
„Leuchten und Zubehör“ am höchsten. In den übrigen zentrenrelevanten<br />
Randsortimenten liegen <strong>die</strong> maximalen <strong>Erweiterung</strong>en bei<br />
jeweils deutlich unter 250 qm Verkaufsfläche.<br />
Unter Berücksichtigung der vorhabenspezifischen standort-, markt-<br />
und potenzialseitigen Rahmenbedingungen kann anhand branchenüblicher<br />
Flächenproduktivitäten sowie unter Berücksichtigung<br />
der wettbewerbsseitigen Rahmenbedingungen eine Umsatzeinschätzung<br />
des Planvorhabens vorgenommen werden.<br />
Wie bereits dargestellt, gibt das Institut <strong>für</strong> Handelsforschung (IfH),<br />
Köln, <strong>für</strong> den Möbelfacheinzelhandel in der Klasse von mehr als<br />
6.000 qm Geschäftsraum eine durchschnittliche Flächenleistung<br />
von 882 EUR/ qm Verkaufsfläche und <strong>für</strong> den gesamten Möbelfacheinzelhandel<br />
eine durchschnittliche Flächenleistung von<br />
Umsatzeinschätzung<br />
branchenübliche Flächenproduktivitäten
Projektdaten 12<br />
1.285 EUR/ qm Verkaufsfläche an. 11 Von der Fa. Knappstein wurde <strong>für</strong><br />
den Standort <strong>Meschede</strong> ein Umsatz von ca. 7,9 Mio. EUR <strong>für</strong> das Jahr<br />
2008 genannt. Daraus errechnet sich eine Flächenleistung von<br />
930 EUR/ qm Verkaufsfläche, <strong>die</strong> leicht über dem Durchschnitt der<br />
Betriebe <strong>die</strong>ser Größenklasse liegt.<br />
Anhand der o. g. branchenüblichen Flächenproduktivitäten und in<br />
Anlehnung an <strong>die</strong> tatsächliche Flächenleistung des Möbelhauses der<br />
Fa. Knappstein am Standort <strong>Meschede</strong> kann unter Berücksichtigung<br />
der vorhabenspezifischen standort-, markt- und potenzialseitigen<br />
Rahmenbedingungen sowie auf Grundlage des vom Auftraggeber<br />
zur Verfügung gestellten Nutzungskonzepts eine Umsatzeinschätzung<br />
des Planvorhabens vorgenommen werden.<br />
Wie eingangs erwähnt, stellt <strong>die</strong> vorliegende <strong>Wirkungsanalyse</strong> in<br />
Vorbereitung einer bauleitplanerischen Steuerung nicht auf das einzelne<br />
Handelsunternehmen ab, sondern nimmt eine betreiberunabhängige<br />
Bewertung vor. Somit werden keine unternehmensspezifischen<br />
Kennzahlen in <strong>die</strong> Berechnungen eingestellt, sondern Spannweiten<br />
aller möglichen Anbieter. Diese Spannweiten werden im<br />
Rahmen eines Moderate-Case- und eines Worst-Case-Szenarios aufgezeigt.<br />
Tabelle 4 Verkaufsflächenaufteilung und Umsatzeinschätzung <strong>für</strong> das<br />
<strong>Erweiterung</strong>svorhaben in Szenarien<br />
Betrieb/ Sortimente<br />
<strong>Erweiterung</strong>/<br />
Prüfgrundlage<br />
VK in qm<br />
Produktivität Umsatz<br />
Moderate-Case<br />
EUR/<br />
qm VK<br />
Worst-<br />
Case<br />
EUR/<br />
qm VK<br />
Moderate-Case<br />
Worst-<br />
Case<br />
Mio. EUR Mio. EUR<br />
Möbelhaus, davon 6.500 900 1.300 5,7 8,4<br />
nicht zentrenrelevantes<br />
Kernsortiment<br />
zentrenrelevante<br />
Randsortimente<br />
5.650 650 950 3,6 5,3<br />
850 2.500 3.650 2,1* 3,1*<br />
* Die Umsatzeinschätzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> zentrenrelevanten Randsortimente unterstellt<br />
einen gängigen Angebotsmix der einzelnen Sortimente innerhalb<br />
der maximalen Verkaufsfläche von 850 qm.<br />
Quelle: Berechnung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2010<br />
(ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />
Als Moderate-Case-Variante wird <strong>für</strong> das Planvorhaben eine Flächenproduktivität<br />
von 900,- EUR/ qm Verkaufsfläche angesetzt. Unter<br />
Zugrundelegung des Moderate-Case-Ansatzes errechnet sich ein<br />
11 Möbel Zahlen Daten 2010, Ferdinand Holzmann Verlag<br />
Umsatzeinschätzung <strong>für</strong> das <strong>Erweiterung</strong>svorhaben<br />
Unterscheidung von zwei Varianten<br />
Moderate-Case-Ansatz
Projektdaten 13<br />
Umsatz des Planvorhabens von ca. 5,7 Mio. EUR pro Jahr. Der Gesamtumsatz<br />
des Möbelhauses wird unter Berücksichtigung des Moderate-Case-Ansatzes<br />
bei ca. 13,6 Mio. EUR pro Jahr liegen.<br />
Im Sinne des Worst-Case-Ansatzes wird im Rahmen einer Modellrechnung<br />
von einer maximalen Umsatzleistung von insgesamt ca.<br />
1.300,- EUR/ qm Verkaufsfläche ausgegangen. Unter <strong>die</strong>sen Prämissen<br />
ergibt sich bei einer zusätzlichen Verkaufsfläche von ca.<br />
6.500 qm eine maximale Umsatzleistung von ca. 8,4 Mio. EUR pro<br />
Jahr. Bei der Worst-Case-Variante wird der Gesamtumsatz ca.<br />
16,3 Mio. EUR betragen. Diese Variante wird sich nur ergeben, wenn<br />
in allen Sortimentsbereichen maximale Erträge erwirtschaftet werden.<br />
Der Moderate-Case beschreibt eine realistische und <strong>für</strong> den<br />
Betreiber wirtschaftliche Variante. Es ist jedoch zu erwarten, dass<br />
sich <strong>die</strong> Auswirkungen innerhalb der aufgeführten Spannweite bewegen<br />
werden.<br />
Die angesetzte maximale Flächenleistung liegt mit ca. 1.300 EUR/<br />
qm Verkaufsfläche um rund 50 % höher als der vom IfH <strong>für</strong> Möbelhäuser<br />
mit mehr als 6.000 qm Geschäftsraum angegebene Wert<br />
(ca. 882 EUR/ qm Verkaufsfläche). Wird berücksichtigt, dass <strong>die</strong> Anteile<br />
der zentrenrelevanten Randsortimente bei den meisten bestehenden<br />
Möbelhäusern über 10 % der Gesamtverkaufsfläche liegen<br />
dürfte, so verdeutlicht <strong>die</strong>s den unterstellten Worst-Case-Ansatz.<br />
Die Flächenleistung von ca. 930 EUR/ qm Verkaufsfläche, <strong>die</strong> derzeit<br />
am Planstandort erwirtschaftet wird, wurde um ca. 40 % übertroffen.<br />
In <strong>die</strong>sem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass bei dem<br />
Planvorhaben eine <strong>Erweiterung</strong> eines bereits in <strong>Meschede</strong> bestehenden<br />
Möbelhauses vorliegt. Hierbei ist durch <strong>die</strong> Vergrößerung<br />
der Verkaufsfläche von einem Umsatzzuwachs auszugehen, da zu<br />
erwarten ist, dass mit der <strong>Erweiterung</strong> eine Attraktivitätssteigerung<br />
einhergehen wird. Durch <strong>die</strong> Attraktivitätssteigerung ist von einer<br />
Erhöhung der Kundenbindung auszugehen. Vor dem Hintergrund,<br />
dass <strong>die</strong> <strong>Erweiterung</strong> v. a. im Zuge veränderter Kundenansprüche<br />
(z. B. großzügigere Warenpräsentation, breitere Gänge) vollzogen<br />
wird und dadurch weniger mit einer umfassenden Sortimentsausweitung<br />
zusammenhängt, stellt <strong>die</strong> o. g. Flächenproduktivität allerdings<br />
eine maximale Obergrenze <strong>für</strong> <strong>die</strong> Umsatzerwartung (worstcase)<br />
dar. In der Praxis ergeben Verkaufsflächenerweiterungen zumeist<br />
keine proportionale Ausdehnung des Umsatzes, da <strong>die</strong> Verkaufsflächenerweiterung<br />
nicht mit einer proportionalen Attraktivitätssteigerung<br />
einhergeht.<br />
Zur Umsatzeinschätzung der maximalen <strong>Erweiterung</strong>sflächen der<br />
zentrenrelevanten Sortimente werden <strong>die</strong> geplanten Verkaufsflächen<br />
der zentrenrelevanten Sortimente mit durchschnittlichen Flächenleistungen<br />
multipliziert.<br />
Worst-Case-Ansatz<br />
Bewertung der maximalen Flächenleistung<br />
Umsatzeinschätzung <strong>für</strong> maximale<br />
<strong>Erweiterung</strong>sflächen der zentrenrelevanten<br />
Randsortimente
Projektdaten 14<br />
Tabelle 5 Umsatzeinschätzung <strong>für</strong> maximale <strong>Erweiterung</strong>sflächen der<br />
zentrenrelevanten Randsortimente<br />
zentrenrelevantes Sortiment<br />
Heim- und Haustextilien,<br />
Bettwaren<br />
max. <strong>Erweiterung</strong>/<br />
Prüfgrundlage<br />
VK in qm<br />
durchschnittliche<br />
Flächenproduktivität<br />
in EUR pro qm VK<br />
Umsatzeinschätzung<br />
in Mio. EUR<br />
130 2.500 0,3<br />
Korb- und Korkwaren 100 1.500 0,1<br />
Glas-, Porzellan-, Keramikartikel<br />
120 2.500 0,3<br />
Haushaltswaren 210 2.500 0,5<br />
Bilder/ -rahmen, Dekorationsartikel<br />
140 3.500 0,5<br />
Leuchten und Zubehör 500 4.000 2,0<br />
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />
GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)
Standort des Planvorhabens 15<br />
4 Standort des Planvorhabens<br />
4.1 Makrostandort<br />
Die nordrhein-westfälische Stadt <strong>Meschede</strong> liegt im Hochsauerlandkreis<br />
innerhalb des Regierungsbezirks Arnsberg. Im Zuge der<br />
kommunalen Neugliederung im Jahr 1975 wurden <strong>die</strong> Kreise Arnsberg,<br />
Brilon und <strong>Meschede</strong> zum Hochsauerlandkreis vereint, wobei<br />
<strong>Meschede</strong> zur Kreisstadt wurde. Folgende Städte und Gemeinden<br />
grenzen unmittelbar an <strong>die</strong> Stadt <strong>Meschede</strong>: Im Norden Warstein,<br />
im Osten Bestwig, im Süden Schmallenberg und Eslohe sowie im<br />
Westen Arnsberg und Sundern. Somit ist <strong>die</strong> Einkaufsstadt <strong>Meschede</strong><br />
intensiven Wettbewerbswirkungen benachbarter, teilweise größerer<br />
Einkaufsstädte ausgesetzt. Die nächsten größeren Städte mit<br />
über 100.000 Einwohnern sind im Nordosten Paderborn (ca. 51 km),<br />
im Osten Kassel (ca. 85 km), im Süden Siegen (ca. 57 km), im Westen<br />
Hagen (ca. 56 km) sowie im Nordwesten Dortmund (ca. 60 km) und<br />
Hamm (ca. 49 km).<br />
Die Kreisstadt <strong>Meschede</strong> mit Sitz der Kreisverwaltung wird in der<br />
landesplanerischen Hierarchie als Mittelzentrum eingestuft.<br />
Neben der Kernstadt <strong>Meschede</strong> gehören folgende Ortsteile und<br />
Wohnplätze zum Stadtgebiet: Baldeborn, Berge, Berghausen, Beringhausen,<br />
Blüggelscheidt, Bockum, Bonacker, Calle, Drasenbeck,<br />
Einhaus, Enkhausen, Enste, Ensthof, Erflinghausen, Eversberg,<br />
Frenkhausen, Freienohl, Frielinghausen, Galiläa, Giesmecke, Grevenstein,<br />
Heggen, Heinrichsthal, Höringhausen, Horbach, Immenhausen,<br />
Klause, Köpperkopf, Köttinghausen, Kotthoff, Laer, Löllinghausen,<br />
Löttmaringhausen, Mielinghausen, Mosebolle, Mülsborn,<br />
Obermielinghausen, Olpe, Remblinghausen, Schederberge, Schedergrund,<br />
Schüren, Stesse, Stockhausen, Vellinghausen, Visbeck,<br />
Wallen, Wehrstapel, Wennemen, Windhäuser und Wulstern.<br />
Die Einbindung der Stadt <strong>Meschede</strong> in das überregionale Verkehrsnetz<br />
erfolgt vornehmlich über <strong>die</strong> in Ost-West-Richtung verlaufende<br />
Bundesautobahn A 46. Sie stellt im Nordwesten eine Anbindung an<br />
<strong>die</strong> A 44 Dortmund - Kassel her und soll nach Osten in Richtung Brilon<br />
weiter als B 480 zum Autobahnkreuz Wünnenberg-Haaren der<br />
Bundesautobahnen A 44 bzw. A 33 weitergebaut werden. Ab Bestwig<br />
läuft zurzeit der Ausbau der A 46 Richtung Osten (Brilon/ Göttingen).<br />
In Nord-Süd-Richtung verläuft <strong>die</strong> B 55 als wichtige überregionale<br />
Straßenachse durch das Stadtgebiet <strong>Meschede</strong>. Sie sichert im Norden<br />
u. a. über <strong>die</strong> Anbindung an <strong>die</strong> Bundesautobahnen A 44 und<br />
A 2 <strong>die</strong> Verbindung nach Lippstadt, Paderborn und dem ostwestfälischen<br />
Raum und führt im Süden über Olpe und <strong>die</strong> Anbindung an<br />
<strong>die</strong> Bundesautobahnen A 45 und A 4 nach Köln und Bonn.<br />
Nach der abgeschlossenen Sanierung der Innenstadt im Jahr 1998<br />
und der damit verbundene Verlegung der Kreuzung von B 7 und B 55<br />
Lage im Raum<br />
zentralörtliche Gliederung<br />
Stadtgliederung<br />
verkehrliche Erreichbarkeit
Standort des Planvorhabens 16<br />
am zentralen Platz (Kaiser-Otto-Platz) hat sich das als überregional<br />
bekannte „Nadelöhr“ <strong>Meschede</strong> deutlich entschärft. Zur besseren<br />
Erschließung der nördlichen Stadtteile mit dem Stadtzentrum wird<br />
seit Jahren über eine weitere Querung der Bahntrasse diskutiert.<br />
Im Stadtgebiet von <strong>Meschede</strong> werden <strong>die</strong> Bahnhöfe <strong>Meschede</strong> und<br />
Freienohl im Personennahverkehr be<strong>die</strong>nt. An beiden Bahnhöfen<br />
verkehren Züge des Dortmund-Sauerland-Express RE 57 zwischen<br />
Dortmund und Winterberg sowie des Sauerland-Express RE 17 von<br />
Hagen nach Kassel - Wilhelmshöhe bzw. Warburg. Die Züge verkehren<br />
im Stundentakt.<br />
Das Gebiet der Kernstadt wird von einem Stadtbus-System erschlossen.<br />
Zudem fahren Busse in <strong>die</strong> Ortsteile, Städte und Gemeinden des<br />
Hochsauerlandkreises sowie nach Warstein und nach Lennestadt -<br />
Grevenbrück.<br />
Im gesamten Stadtgebiet <strong>Meschede</strong> leben ca. 31.545 Einwohner<br />
(Stand: 01.01.2010, nur Hauptwohnsitze). Im Vergleich zu 2005 hat<br />
sich <strong>die</strong> Einwohnerzahl um 3,1 %, d. h. um 1.065 Einwohner, reduziert.<br />
Auch in der Entwicklung bis zum Jahr 2025 wird in <strong>Meschede</strong> von einer<br />
weiteren Abnahme der Einwohnerzahl ausgegangen, wobei sich<br />
<strong>die</strong> Prognosen unterscheiden (IT NRW: ca. - 11 bis 12 %/ - 27.930 Einwohner,<br />
Bertelsmann-Stiftung: ca. - 9 % / - 28.731 Einwohner).<br />
4.2 Mikrostandort <strong>Meschede</strong>, Schneidweg<br />
Der Planstandort, der südöstlich des Schneidwegs liegt, befindet<br />
sich im Gewerbegebiet Enste, westlich der Kernstadt <strong>Meschede</strong>.<br />
Am Untersuchungsstandort befinden sich zwei Gebäude der Fa.<br />
Knappstein (Haus 1 und 2). Haus 1 ist <strong>die</strong> Verkaufsstelle, während<br />
Haus 2 hauptsächlich als Lager fungiert. Zwischen Haus 1 und Haus 2<br />
besteht auf dem Planareal ein Niveauunterschied von ca. vier bis<br />
fünf Metern. Ein Zelt, dass sich ebenfalls auf dem Areal befindet,<br />
<strong>die</strong>nt dem Verkauf saisonaler Artikel (v. a. Gartenmöbel).<br />
Das Umfeld des Planstandorts wird überwiegend gewerblich genutzt.<br />
So befinden sich im unmittelbaren Standortumfeld eine<br />
Schreinerei, ein Malerfachgeschäft in Verbindung mit handwerklicher<br />
Leistung, eine Tankstelle und ein Kfz-Handel. Als weitere Einzelhandelsnutzungen<br />
im Gewerbegebiet Enste sind u. a. ein Bau-<br />
und Gartenfachmarkt sowie ein Sportfachmarkt zu nennen.<br />
Die verkehrliche Erreichbarkeit des Planstandorts wird durch den<br />
Schneidweg und der Nähe zur Bundesautobahn A 46 gesichert. Insofern<br />
weist das Planareal eine hohe Verkehrsgunst <strong>für</strong> den MIV auf.<br />
In das ÖPNV-Netz ist der Standort über <strong>die</strong> fußläufig entfernt gelegene<br />
Bus-Haltestelle Schlahbruch eingebunden.<br />
Bevölkerung der Stadt <strong>Meschede</strong><br />
Bevölkerungsprognose<br />
Lage des Planstandortes<br />
derzeitige Nutzung am Planstandort<br />
Nutzungen im Standortumfeld<br />
verkehrliche Erreichbarkeit
Standort des Planvorhabens 17<br />
Die bestehenden Festsetzungen <strong>für</strong> das Plangebiet (Satzungsbeschluss<br />
vom 23.09.1988) weisen ein SO-Sondergebiet mit der<br />
Zweckbestimmung Möbel mit ca. 9.000 qm Verkaufsfläche aus.<br />
Randsortimente sind auf einer Verkaufsfläche von maximal 200 qm<br />
zulässig. Gemäß des Textentwurfs zur 55. Änderung des wirksamen<br />
Flächennutzungsplans der Stadt <strong>Meschede</strong> im Bereich des Möbelhauses<br />
soll ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO<br />
mit der Zweckbestimmung und Art der Nutzung „Großflächiges<br />
Möbel- und Einrichtungshaus“ mit maximal 15.000 qm Verkaufsfläche<br />
festgesetzt werden. Die Verkaufsfläche des zentrenrelevanten<br />
Randsortiments darf 1.500 qm nicht überschreiten. Im Regionalplan<br />
<strong>für</strong> den Regierungsbezirk Arnsberg - Teilabschnitt Oberbereich<br />
Dortmund - östlicher Teil - (Hochsauerlandkreis, Kreis Soest) ist der<br />
Planstandort in einem Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich<br />
(GIB) verortet. Insofern wird <strong>die</strong> Vorgabe, dass Sondergebiete <strong>für</strong><br />
Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO mit nicht zentrenrelevanten<br />
Kernsortimenten außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen<br />
ausgewiesen werden dürfen, wenn der Standort u. a. innerhalb eines<br />
im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereichs<br />
liegt, nicht erfüllt.<br />
Der Planstandort liegt im Gewerbegebiet Enste, das im Zentrenkonzept<br />
der Stadt <strong>Meschede</strong> als städtebaulich nicht integrierte dezentrale<br />
Agglomeration mit Ergänzungsfunktion zu den zentralen Versorgungsbereichen<br />
hinsichtlich des Pkw-orientierten Einkaufs dargestellt<br />
wird. Beim Gewerbegebiet Enste handelt es sich um einen<br />
von drei dezentralen Agglomerationsstandorten der Stadt <strong>Meschede</strong>,<br />
in denen nach einer Einzelfallprüfung Sondergebiete <strong>für</strong> großflächige<br />
Einzelhandelsbetriebe nur mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten<br />
ausgewiesen werden können. Im Rahmen der vorliegenden<br />
Einzelfallprüfung ist über das zulässige Maß des zentrenrelevanten<br />
Randsortiments zu entscheiden.<br />
4.3 Zusammenfassende Standortbewertung<br />
Zusammenfassend lassen sich folgende wesentlichen positiven und<br />
negativen Standortfaktoren <strong>für</strong> den Standort und das <strong>Erweiterung</strong>svorhaben<br />
des Möbelhauses Knappstein in <strong>Meschede</strong>, Schneidweg,<br />
festhalten:<br />
Positive Standortfaktoren<br />
+ etablierter Einzelhandelsstandort <strong>für</strong> Möbel<br />
+ Kompatibilität mit <strong>Meschede</strong>r Zentrenkonzept<br />
+ Einbindung in das ÖPNV-Netz<br />
+ gute Erreichbarkeit <strong>für</strong> MIV<br />
+ ausreichende Flächenverfügbarkeit<br />
+ in begrenztem Umfang Synergieeffekte mit benachbarten<br />
Einzelhandelsnutzungen zu erwarten (z. B. Sportfachmarkt,<br />
Baumarkt)<br />
Planungsrecht<br />
Kompatibilität mit dem <strong>Meschede</strong>r<br />
Einzelhandelskonzept
Standort des Planvorhabens 18<br />
+ zusätzliche Umsätze mit Beschäftigten im Standortumfeld<br />
bzw. mit Pendlern<br />
Negative Standortfaktoren<br />
- Geländestufe auf Planareal<br />
- keine Einsehbarkeit von einer stark frequentierten Straße<br />
- Lage in einem Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich<br />
- Kundenzuführeffekte <strong>für</strong> zentrale Versorgungsbereiche sind<br />
aufgrund der Entfernung nicht zu erwarten
Einzugsgebiet, Nachfragevolumen, potenzielle Marktbedeutung 19<br />
5 Einzugsgebiet, Nachfragevolumen, potenzielle<br />
Marktbedeutung<br />
5.1 Einzugsgebiet<br />
Die Aussagen zur künftigen Marktpositionierung des Planvorhabens<br />
umfassen <strong>die</strong> Abgrenzung und Zonierung des Einzugsgebiets <strong>für</strong><br />
das <strong>Erweiterung</strong>svorhaben, <strong>die</strong> Berechnung der projektbezogenen<br />
Kaufkraft und <strong>die</strong> Ermittlung der voraussichtlichen Marktanteile.<br />
Die Abgrenzung und Zonierung des Einzugsgebietes <strong>für</strong> das erweiterungswillige<br />
Möbelhaus in <strong>Meschede</strong> gibt denjenigen Raum wieder,<br />
in dem Kunden das Planobjekt voraussichtlich regelmäßig aufsuchen<br />
werden. Bei der Abgrenzung des Einzugsgebietes des Möbelhauses<br />
wurden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:<br />
Zeit-Distanz-Werte<br />
Attraktivität und Leistungsfähigkeit eines Planvorhabens<br />
verkehrsinfrastrukturelle Situation<br />
spezifische topographische, siedlungsstrukturelle und stadträumliche<br />
Gegebenheiten<br />
derzeitige und zukünftige lokale und regionale Wettbewerbssituation<br />
(vgl. Kapitel 6)<br />
Zudem konnte auf eine Zuordnung der im Möbelhaus Knappstein<br />
erwirtschafteten Umsätze zu Postleitzahlengebieten zurückgegriffen<br />
werden. Nach Angaben des Unternehmens können ca. 90 % der<br />
Umsätze über Rechnungslegung räumlich verortet werden. Es ist<br />
davon auszugehen, dass hier tendenziell eher <strong>die</strong> zu bestellenden<br />
Möbel und somit <strong>die</strong> Herkunftsorte der Käufer des Kernsortiments<br />
erfasst werden, <strong>die</strong> Barverkäufe hingegen auf <strong>die</strong> kleinteiligen Mitnahmeartikel<br />
- eher des Randsortiments - entfallen. Zur räumlichen<br />
Verteilung der Barverkäufe liegen keine Zählungen vor. Allerdings<br />
ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass <strong>die</strong> kleinteiligen Mitnahmeartikel<br />
vorwiegend von Kunden aus der näheren Umgebung<br />
des Möbelhauses, d. h. aus der Stadt <strong>Meschede</strong>, nachgefragt werden.<br />
Unter Berücksichtigung der genannten Aspekte und um Unterschiede<br />
in der Nachfrageintensität und -frequenz zu erfassen, ist<br />
das Einzugsgebiet des erweiterungswilligen Möbelhauses in drei<br />
Zonen zu unterteilen. Als Zone 1, d. h. als Kerneinzugsgebiet, wird<br />
das gesamte Stadtgebiet von <strong>Meschede</strong> abgegrenzt. In <strong>die</strong>ser Zone<br />
werden <strong>die</strong> intensivsten Einkaufsverflechtungen vorliegen. Die Zone<br />
2 ist als näheres Einzugsgebiet zu bezeichnen; hier liegen mit Bestwig,<br />
Olsberg und Eslohe Kommunen, <strong>die</strong> in direkter Nachbarschaft<br />
zum Planstandort liegen oder aufgrund der jeweiligen lokalen Angebotsstruktur<br />
noch eine starke Orientierung zum Planstandort<br />
aufweisen. Die Zone 3 erstreckt sich auf <strong>die</strong> Städte und Gemeinden<br />
Arnsberg, Brilon, Schmallenberg, Sundern, Warstein und Winterberg.<br />
Zone 3 umfasst als Ferneinzugsgebiet <strong>die</strong> Kunden, <strong>die</strong> das Mö-<br />
Abgrenzungskriterien<br />
Kundenwohnorterfassung<br />
Einzugsgebiet des Planvorhabens
Einzugsgebiet, Nachfragevolumen, potenzielle Marktbedeutung 20<br />
belhaus mit einer gewissen Regelmäßigkeit aufsuchen werden, jedoch<br />
eine geringere Nachfrageintensität und -frequenz aufweisen.<br />
Somit ist zu berücksichtigen, dass sich der Marktanteil des erweiterten<br />
Möbelhauses mit zunehmender Entfernung vom Planstandort<br />
reduziert. Insbesondere im Bereich der Mitnahmeartikel werden <strong>die</strong><br />
Herkunftsorte des Ferneinzugsgebiets eine geringere Rolle spielen.<br />
Abbildung 1 Einzugsgebiet des Möbelhauses<br />
Darstellung: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2010<br />
Die Umsätze aus nachgeordneten Einkaufsbeziehungen mit Personen,<br />
<strong>die</strong> außerhalb des abgegrenzten Einzugsgebietes wohnhaft<br />
sind, werden als Streuumsätze bezeichnet.<br />
Tabelle 6 Einzugsgebiet des Planvorhabens in <strong>Meschede</strong><br />
Zonen Städte Einwohner<br />
Zone 1 <strong>Meschede</strong> 31.545<br />
Zone 2 Bestwig, Olsberg, Eslohe 35.960<br />
Zone 3 Arnsberg, Brilon, Schmallenberg, Sundern, Warstein<br />
und Winterberg 196.920<br />
Zone 1 - 3 Summe 264.425<br />
Quelle: Landesbetrieb <strong>für</strong> Information und Technik NRW (nur Hauptwohnsitze),<br />
Stand: 31.12.2009, Darstellung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />
GmbH 2010<br />
Streuumsätze
Einzugsgebiet, Nachfragevolumen, potenzielle Marktbedeutung 21<br />
Die räumliche Abgrenzung des Einzugsgebiets sind der vorstehenden<br />
Tabelle und Karte zu entnehmen. Insgesamt leben im abgegrenzten<br />
Einzugsgebiet 264.425 Einwohner.<br />
5.2 Nachfragevolumen und potenzielle Marktbedeutung<br />
Die Kaufkraft ist der wichtigste Indikator <strong>für</strong> das Konsumpotenzial<br />
der in einem abgegrenzten Raum lebenden Bevölkerung. Unter Berücksichtigung<br />
der Ausgaben <strong>für</strong> Wohnen, Versicherungen, Pkw-<br />
Kosten, Reisen und Dienstleistungen wird das einzelhandelsrelevante<br />
Kaufkraftpotenzial ermittelt, d. h. jene Einkommensanteile, <strong>die</strong><br />
auch im stationären Einzelhandel nachfragewirksam werden. Die<br />
Basis <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der regionalen Kaufkraft bilden <strong>die</strong> Daten<br />
der amtlichen Lohn- und Einkommensstatistik, ergänzt um <strong>die</strong><br />
staatlichen Transferleistungen (z. B. Renten, Arbeitslosengeld und -<br />
hilfe, Kindergeld, Wohngeld, BAföG usw.). Sonderfälle (z. B. Einkommen<br />
von Landwirten oder Einkommensmillionären) werden angerechnet.<br />
Nach eigenen Berechnungen und Veröffentlichungen der GfK, Gesellschaft<br />
<strong>für</strong> Konsumforschung, Nürnberg, betrug <strong>die</strong> ladeneinzelhandelsrelevante<br />
Kaufkraft im Jahr 2009 in Deutschland pro Kopf<br />
der Wohnbevölkerung ca. 5.320 EUR. Bei Unterteilung des gesamten<br />
Bedarfsgüterbereichs in Nahrungs- und Genussmittel einerseits und<br />
in Nichtlebensmittel andererseits entfallen mit ca. 1.810 EUR<br />
ca. 34 % auf den Lebensmittelbereich und mit ca. 3.580 EUR ca. 66 %<br />
auf den Nonfoodbereich.<br />
Die Kaufkraftkennziffer stellt das einzelhandelsrelevante Kaufkraftpotenzial<br />
einer Kommune im Vergleich zum Bundesdurchschnitt<br />
dar. Die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer <strong>für</strong> <strong>die</strong> Stadt<br />
<strong>Meschede</strong> beträgt nach Angaben der GfK Geomarketing GmbH im<br />
Jahr 2009 ca. 101,1, d. h. <strong>die</strong> durchschnittliche einzelhandelsrelevante<br />
Kaufkraft liegt leicht über dem Bundesdurchschnitt. Unter<br />
Berücksichtigung der Preiselastizität der Nachfrage in den einzelnen<br />
Sortimenten Abweichungen nach unten oder oben möglich sind.<br />
Für <strong>die</strong> nachfolgende Kaufkraftberechnung sind <strong>die</strong> Verbrauchsausgaben<br />
auf <strong>die</strong> projektrelevanten Sortimente abzustimmen. Aufgrund<br />
der Dimensionierung und der Sortimentsstruktur des Planvorhabens<br />
werden dabei folgende bundesdurchschnittliche Pro-<br />
Kopf-Verbrauchsausgaben in Ansatz gebracht:<br />
Kernsortiment Möbel 340 EUR<br />
Heim- und Haustextilien, Bettwaren 65 EUR<br />
Korb- und Korkwaren 10 EUR<br />
Glas-, Porzellan-, Keramikartikel 35 EUR<br />
Haushaltswaren 45 EUR<br />
Bilder, Bilderrahmen und Dekorationsartikel 25 EUR<br />
Leuchten und Zubehör 40 EUR<br />
Einwohnerpotenzial im Einzugsgebiet<br />
Kaufkraft<br />
Pro-Kopf-Ausgaben<br />
Kaufkraftkennziffer<br />
planobjektrelevanter Pro-Kopf-<br />
Kaufkraftwert
Einzugsgebiet, Nachfragevolumen, potenzielle Marktbedeutung 22<br />
Auf Grundlage der vorstehenden Daten zur Bevölkerung im Einzugsgebiet<br />
sowie unter Berücksichtigung der gebietsspezifisch unterschiedlichen<br />
Kaufkraft 12 errechnet sich <strong>für</strong> das Planvorhaben ein<br />
ladeneinzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen in Höhe von<br />
ca. 146,7 Mio. EUR. Nach Zonen des Einzugsgebietes ergibt sich folgende<br />
Aufteilung:<br />
Zone 1: ca. 17,9 Mio. EUR<br />
Zone 2: ca. 19,4 Mio. EUR<br />
Zone 3: ca. 109,4 Mio. EUR<br />
Dieses planobjektrelevante Kaufkraftvolumen steht der Bevölkerung<br />
im Einzugsgebiet zur Verfügung. Eine Gegenüberstellung der<br />
voraussichtlichen maximalen Umsatzleistung des <strong>Erweiterung</strong>svorhabens<br />
(ca. 7,0 Mio. EUR) mit dem projektrelevanten Nachfragevolumen<br />
(ca. 141,5 Mio. EUR) im abgegrenzten Einzugsgebiet ergibt eine<br />
potenzielle Marktbedeutung von rund 40 % in der Stadt <strong>Meschede</strong>.<br />
Im gesamten Einzugsgebiet liegt der Marktanteil bei ca. 5 %.<br />
12 Im Einzugsgebiet liegen <strong>die</strong> kommunalen Kaufkraftkennziffern mit 102,0 bzw.<br />
101,8 in Sundern und Arnsberg am höchsten. Die niedrigsten Kaufkraftkennziffern<br />
weisen <strong>die</strong> Städte Winterberg und Olsberg auf (94,5 und 95,4).<br />
planobjektrelevantes Kaufkraftpotenzial<br />
im Einzugsgebiet<br />
potenzielle Marktbedeutung
Wettbewerbssituation 23<br />
6 Wettbewerbssituation<br />
6.1 Methodische Vorgehensweise<br />
Die nachfolgende Darstellung und Bewertung der gegenwärtigen<br />
projektrelevanten Wettbewerbssituation basiert auf den Ergebnissen<br />
der durch Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH im Juli<br />
2010 durchgeführten Erhebung im Untersuchungsraum. 13<br />
Das Untersuchungsgebiet umfasst im Wesentlichen das abgegrenzte<br />
Einzugsgebiet des Planvorhabens (Zonen 1 - 3). Zudem werden <strong>die</strong><br />
nächstgelegenen großen Möbelhäuser ab einer Verkaufsfläche von<br />
ca. 20.000 qm in <strong>die</strong> Wettbewerbsbetrachtung einbezogen, <strong>die</strong> in<br />
Städten außerhalb des Einzugsgebiets ansässig sind. Dies ist damit<br />
zu begründen, dass <strong>die</strong>se aufgrund ihrer Dimensionierung und Ausstrahlungskraft<br />
derzeit auch von Einwohnern des abgegrenzten Einzugsgebiets<br />
in größerem Maße aufgesucht werden. Wenn <strong>die</strong>se Einwohner<br />
sich aufgrund der Verkaufsflächenerweiterung zukünftig<br />
stärker auf das Planvorhaben konzentrieren, kann <strong>die</strong>s auch zu Umsatzumverteilungseffekten<br />
bei <strong>die</strong>sen gr0ßen Möbelhäusern außerhalb<br />
des Einzugsgebiets führen.<br />
Als Wettbewerber sind grundsätzlich alle Ladengeschäfte einzustufen,<br />
in denen Sortimente angeboten werden, welche auch das Untersuchungsobjekt<br />
führen wird. Allerdings ist aufgrund der Flächengröße,<br />
des jeweiligen Betriebstyps und des spezifischen Einkaufsverhaltens<br />
der Bevölkerung davon auszugehen, dass sich <strong>die</strong> Wirkungen<br />
nicht gleichmäßig auf alle Wettbewerber verteilen, sondern<br />
dass <strong>die</strong> Anbieter des gleichen Betriebstyps von Wettbewerbswirkungen<br />
stärker betroffen sein werden. Die Darstellung der Wettbewerbssituation<br />
trägt <strong>die</strong>sem Umstand Rechnung, so dass bei der<br />
Analyse der Wettbewerbssituation in erster Linie auf größere Möbelanbieter<br />
im Untersuchungsgebiet abzustellen ist. Darüber hinaus<br />
sind im Rahmen der Randsortimente des Untersuchungsobjektes<br />
auch <strong>die</strong> projektrelevanten Anbieter innerhalb der zu betrachtenden<br />
Versorgungszentren der Stadt <strong>Meschede</strong> und in Teilen der benachbarten<br />
Städte und Gemeinden zu berücksichtigen.<br />
Alle erfassten Einzelhandelsbetriebe wurden auf Basis branchen-<br />
und marktüblicher Flächenproduktivitäten sowie unter Berücksichtigung<br />
der jeweiligen objektspezifischen Rahmenbedingungen (u. a.<br />
Lage und Sichtbarkeit des Standortes, Sortimentsstruktur/ -tiefe, Innen-<br />
und Außengestaltung, Parkplatzsituation, Kundenfrequenzen)<br />
bewertet.<br />
13 Bei der Erhebung konnte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ermittlung der Gesamtverkaufsflächen der Möbelhäuser<br />
im Untersuchungsraum auf den Handelsatlas 2005 der Industrie-<br />
und Handelskammer <strong>für</strong> das südöstliche Westfalen zurückgegriffen werden.<br />
Hierin sind alle großflächigen Einzelhandelsbetriebe im südöstlichen Westfalen<br />
ab 1.000 qm Verkaufsfläche aufgelistet. Die sortimentsbezogene Verkaufsflächenaufteilung<br />
der einzelnen Möbelanbieter wurde bei Vor-Ort-Recherchen erhoben,<br />
wobei Bestandsveränderungen, <strong>die</strong> seit 2005 vorgenommen worden<br />
sind, berücksichtigt wurden.<br />
Wettbewerbserhebung<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Wettbewerbsstruktur
Wettbewerbssituation 24<br />
6.2 Strukturprägende Anbieter der Möbelbranche im<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Zum Zeitpunkt der Erhebungen waren im Untersuchungsgebiet 14<br />
strukturprägende Möbelanbieter mit einer Verkaufsfläche von insgesamt<br />
rund 144.300 qm ansässig; der Gesamtumsatz ist mit rund<br />
189,4 Mio. EUR pro Jahr anzusetzen. 14<br />
In den beiden folgenden Tabellen werden <strong>die</strong> strukturprägenden<br />
Wettbewerber gezeigt und bewertet sowie <strong>die</strong> sortimentsbezogene<br />
Verkaufsflächen und Umsätze <strong>die</strong>ser Anbieter detailliert dargestellt.<br />
14 Daten ohne Bestandsdaten des erweiterungswilligen Möbelhauses Knappstein<br />
in <strong>Meschede</strong>.<br />
strukturprägende Möbelanbieter
Name, Stadt,<br />
Straße, VK<br />
Möbel Schröer<br />
Domicil, <strong>Meschede</strong>,<br />
Bahnhofstraße,<br />
ca. 1.700 qm VK<br />
MMB - Möbelmarkt<br />
Bestwig, Bestwig,<br />
Bundesstraße,<br />
ca. 3.000 qm VK<br />
Schrewe, Bestwig,<br />
Bundesstraße,<br />
ca. 1.500 qm VK<br />
Wettbewerbssituation 25<br />
Tabelle 7 Darstellung und Bewertung der strukturprägende Möbelanbieter im Untersuchungsgebiet<br />
Standortkategorie <br />
siedlungsintegrierterStandort <br />
siedlungsintegrierterStandort <br />
siedlungsintegrierterStandort<br />
Erreichbarkeit Verbundeffekte Marktauftritt Bemerkungen<br />
gute verkehrliche Erreichbarkeit<br />
und Einsehbarkeit;<br />
keine eigenen<br />
Pkw-Stellplätze<br />
gute verkehrliche Erreichbarkeit;<br />
gute Einsehbarkeit;ausreichendes<br />
Stellplatzangebot<br />
gute verkehrliche Erreichbarkeit;<br />
gute Einsehbarkeit;ausreichendes<br />
Stellplatzangebot<br />
Fortsetzung der Tabelle auf folgender Seite<br />
Zone 1<br />
wenige (Einzel-) Handelsbetriebe<br />
im Standortumfeld<br />
Zone 2<br />
alteingesessener Möbelanbieter<br />
mit hochwertigem Sortiment;<br />
Warenpräsentation in Wohnwelten<br />
geringe Frequentierung zum Erhebungszeitpunkt<br />
Nähe zur Ortsmitte Bestwig zeitgemäßer Möbelanbieter geringe Kundenfrequentierung<br />
zum Erhebungszeitpunkt<br />
Nähe zur Ortsmitte Bestwig moderner Anbieter mit Angebotsschwerpunkt<br />
bei Designermöbeln<br />
geringe Kundenfrequentierung<br />
zum Erhebungszeitpunkt
Name, Stadt,<br />
Straße, VK<br />
Wettbewerbssituation 26<br />
Wiethoff Einrichtungshaus,Arnsberg,<br />
Lange Wende,<br />
ca. 1.000 qm VK<br />
Möbelhaus Kraas,<br />
Arnsberg, Glösinger<br />
Straße, ca. 1.500 qm<br />
VK<br />
POCO Domäne,<br />
Arnsberg, Arnsberger<br />
Straße,<br />
ca. 7.000 qm VK<br />
Die Möbelpiraten,<br />
Brilon, Oststraße;<br />
ca. 4.000 qm VK<br />
Osthoff, Brilon,<br />
Hegestraße;<br />
ca. 4.000 qm VK<br />
Fortsetzung der Tabelle von vorheriger Seite<br />
Standortkategorie <br />
siedlungsintegrierter<br />
Standort<br />
siedlungsintegrierter<br />
Standort<br />
dezentraler<br />
Standort<br />
dezentraler<br />
Standort<br />
siedlungsintegrierter<br />
Standort<br />
Erreichbarkeit Verbundeffekte Marktauftritt Bemerkungen<br />
durchschnittliche Erreichbarkeit<br />
und Sichtbarkeit,<br />
begrenztes Pkw-<br />
Stellplatzangebot<br />
gute Erreichbarkeit, begrenztes<br />
Pkw-<br />
Stellplatzangebot<br />
gute Erreichbarkeit und<br />
Sichtbarkeit, ausreichendes<br />
Pkw-<br />
Stellplatzangebot<br />
gute Erreichbarkeit, begrenztes<br />
Pkw-<br />
Stellplatzangebot<br />
eingeschränkte Erreichbarkeit<br />
und Sichtbarkeit,<br />
ausreichendes Pkw-<br />
Stellplatzangebot<br />
Fortsetzung der Tabelle auf folgender Seite<br />
Zone 3<br />
kaum weitere Handelsnutzungen<br />
im unmittelbaren Standortumfeld<br />
wenige kleinteilige (Einzel-) Handelsnutzungen<br />
im unmittelbaren<br />
Standortumfeld<br />
mehrere Handelsnutzungen im<br />
Standortumfeld (u. A. Sonderpostenmarkt<br />
Phillips, Heimtex Hammer)<br />
(Einzel-) Handelsbetriebe im<br />
Standortumfeld (u. a. Küchenstudio,<br />
Fachmarktzentrum)<br />
keine (Einzel-) Handelsbetriebe im<br />
Standortumfeld<br />
moderner Anbieter mit Angebotsschwerpunkt<br />
bei Designermöbeln<br />
traditioneller Möbelmarkt mit<br />
modernisierungsbedürftigen<br />
Marktauftritt<br />
moderner Anbieter mit großen<br />
Verkaufsflächenanteilen bei<br />
zentrenrelevanten Randsortimenten<br />
Möbelmarkt mit zeitgemäßen<br />
Marktauftritt<br />
Möbelmarkt mit zeitgemäßen<br />
Marktauftritt<br />
geringe Kundenfrequentierung zum<br />
Erhebungszeitpunkt<br />
geringe Kundenfrequentierung zum<br />
Erhebungszeitpunkt<br />
gute Kundenfrequentierung zum<br />
Erhebungszeitpunkt<br />
geringer Kundenfrequentierung<br />
zum Erhebungszeitpunkt<br />
sehr eingeschränkte Ladenöffnungszeiten;<br />
im Juli 2010 beispielsweise<br />
nur drei Tage geöffnet
Name, Stadt,<br />
Straße, VK<br />
Möbelhaus Robert,<br />
Brilon, Wünnenberger<br />
Straße;<br />
ca. 3.000 qm VK<br />
Möbel Knappstein,<br />
Schmallenberg, Im<br />
Brauke;<br />
ca. 9.800 qm VK<br />
Haus der Wohnkultur,<br />
Sundern, <strong>Meschede</strong>r<br />
Straße;<br />
ca. 3.000 qm VK<br />
Wettbewerbssituation 27<br />
Möbelhaus Wiemer,<br />
Soest, Martin-Opitz-<br />
Straße,<br />
ca. 22.000 qm VK<br />
Fortsetzung der Tabelle von vorheriger Seite<br />
Standortkategorie <br />
siedlungsintegrierter<br />
Standort<br />
dezentraler<br />
Standort<br />
siedlungsintegrierter<br />
Standort<br />
dezentraler<br />
Standort<br />
Erreichbarkeit Verbundeffekte Marktauftritt Bemerkungen<br />
verkehrliche Erreichbarkeit<br />
durch Baustelle zurzeit<br />
stark beeinträchtigt,<br />
keine eigenen Pkw-<br />
Stellplätze<br />
gute Erreichbarkeit und<br />
Sichtbarkeit, begrenztes<br />
Pkw-Stellplatzangebot<br />
gute Erreichbarkeit und<br />
Sichtbarkeit<br />
gute Erreichbarkeit,<br />
durchschnittliche Sichtbarkeit,<br />
ausreichendes<br />
Pkw-Stellplatzangebot<br />
Fortsetzung der Tabelle auf folgender Seite<br />
Zone 3<br />
keine (Einzel-) Handelsbetriebe im<br />
Standortumfeld<br />
(Einzel-) Handelsbetriebe im<br />
Standortumfeld<br />
keine (Einzel-) Handelsbetriebe im<br />
Standortumfeld<br />
Wettbewerber im weiteren Untersuchungsgebiet<br />
(Einzel-) Handelsbetriebe im<br />
Standortumfeld (u. a. Baustoffhandel,<br />
Kfz-Werkstatt)<br />
Möbelmarkt mit modernisierungsbedürftigen<br />
Marktauftritt<br />
Möbelmarkt mit zeitgemäßen<br />
Marktauftritt<br />
moderner Anbieter mit Angebotsschwerpunkt<br />
bei Designermöbeln<br />
Möbelmarkt mit zeitgemäßen<br />
Marktauftritt<br />
sehr geringe Kundenfrequentierung<br />
zum Erhebungszeitpunkt<br />
gute Kundenfrequentierung zum<br />
Erhebungszeitpunkt<br />
geringe Kundenfrequentierung zum<br />
Erhebungszeitpunkt<br />
gute Kundenfrequentierung zum<br />
Erhebungszeitpunkt
Name, Stadt,<br />
Straße, VK<br />
Zurbrüggen, Unna,<br />
Hans-Böckler-<br />
Straße,<br />
ca. 40.000 qm VK<br />
Turflon, Werl, Prozessionsweg,<br />
ca. 42.800 qm VK<br />
Wettbewerbssituation 28<br />
Fortsetzung der Tabelle von vorheriger Seite<br />
Standortkategorie<br />
dezentraler<br />
Standort<br />
dezentraler<br />
Standort<br />
Erreichbarkeit Verbundeffekte Marktauftritt Bemerkungen<br />
sehr gute Erreichbarkeit<br />
und Sichtbarkeit, ausreichendes<br />
Pkw-<br />
Stellplatzangebot<br />
gute Erreichbarkeit und<br />
Sichtbarkeit, ausreichendes<br />
Pkw-<br />
Stellplatzangebot<br />
Wettbewerber im weiteren Untersuchungsgebiet<br />
(Einzel-) Handelsbetriebe im<br />
Standortumfeld (u. a. Bau- und Gartenfachmarkt,<br />
Elektrofachmarkt)<br />
(Einzel-) Handelsbetriebe im<br />
Standortumfeld<br />
Quelle: Erhebung und Darstellung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2010<br />
Möbelmarkt mit zeitgemäßen<br />
Marktauftritt<br />
Möbelmarkt mit zeitgemäßen<br />
Marktauftritt<br />
gemeinsam mit Turflon Marktführer<br />
im Untersuchungsgebiet; <strong>Erweiterung</strong><br />
auf 60.000 qm Verkaufsfläche<br />
geplant<br />
gemeinsam mit Zurbrüggen Marktführer<br />
im Untersuchungsgebiet; <strong>Erweiterung</strong><br />
auf 69.000 qm Verkaufsfläche<br />
geplant
Wettbewerbssituation 29<br />
Abbildung 2 Planstandort und strukturprägende Möbelanbieter im Untersuchungsgebiet
Wettbewerbssituation 30<br />
Tabelle 8 Sortimentsbezogene Verkaufsflächen und Umsätze der<br />
strukturprägenden Möbelanbieter im Untersuchungsgebiet*<br />
Sortimentsbereiche<br />
nicht zentrenrelevantes Möbelsortiment<br />
zentrenrelevante Randsortimente,<br />
davon<br />
VK<br />
in qm<br />
Umsatz<br />
in Mio. EUR<br />
129.400 149,7<br />
14.900 39,7<br />
Heim- und Haustextilien, Bettwaren 4.570 11,3<br />
Korb- und Korkwaren 430 0,6<br />
Glas-, Porzellan-, Keramikartikel 2.830 7,0<br />
Haushaltswaren 1.920 3,8<br />
Bilder/ -rahmen, Dekorationsartikel 2.330 6,4<br />
Leuchten und Zubehör 2.820 10,6<br />
Summe 144.300 189,4<br />
* Daten ohne Bestandsdaten des erweiterungswilligen Möbelhauses<br />
Knappstein in <strong>Meschede</strong><br />
Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung und Darstellung Stadt- und Regionalplanung<br />
Dr. Jansen GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />
6.3 Wettbewerbssituation in den zentralen<br />
Versorgungsbereichen<br />
Als projektrelevant werden <strong>die</strong> zentralen Versorgungsbereiche eingestuft,<br />
in denen aufgrund von Angebotsstrukturen und der Nähe<br />
zum Planstandort Wettbewerbswirkungen durch das Planvorhaben<br />
zu erwarten sind. Da sich eine Angebotsüberschneidung mit dem<br />
Planvorhaben in erster Linie auf <strong>die</strong> zentrenrelevanten Randsortimente<br />
(Mitnahmeartikel) beziehen wird, sind v. a. <strong>die</strong> Hauptgeschäftsbereiche<br />
der Standortgemeinde und der umliegenden Kommunen<br />
in <strong>die</strong> Betrachtung einzubeziehen. Da <strong>die</strong> kleinteiligen Mitnahmeartikel<br />
vorwiegend von Kunden aus der näheren Umgebung<br />
des Möbelhauses nachgefragt werden, wird <strong>die</strong> Betrachtung der<br />
zentralen Versorgungsbereiche auf <strong>die</strong> Zonen 1 und 2 des Einzugsbereichs<br />
konzentriert. Entsprechend der angeführten Kriterien werden<br />
folgende Hauptgeschäftsbereiche genauer betrachtet:<br />
<strong>Meschede</strong>r Innenstadt mit überkommunaler Versorgungsfunktion<br />
Ortsmitte Bestwig mit kommunaler Versorgungsfunktion<br />
Ortsmitte Olsberg mit überkommunaler Versorgungsfunktion<br />
Ortsmitte Eslohe mit kommunaler Versorgungsfunktion<br />
Im Rahmen einer Bestandserhebung wurde <strong>die</strong> projektrelevante<br />
Einzelhandelsausstattung in den o. g. zentralen Versorgungsberei-<br />
projektrelevante zentrale Versorgungsbereiche
Wettbewerbssituation 31<br />
chen ermittelt. Hierbei sind folgende Untersuchungsspezifika zu berücksichtigen:<br />
Es handelt sich um Teilflächen einzelner Betriebe, sofern unterschiedliche<br />
Sortimente geführt werden. Die Verkaufsfläche wurde<br />
durch Mitarbeiter von Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />
GmbH durch Inaugenscheinnahme eingeschätzt. Die Umsatzleistung<br />
der Betriebe wurde auf Basis durchschnittlicher Betriebskennziffern<br />
ermittelt, wobei Erfahrungswerte aus zahlreichen<br />
Befragungen des Einzelhandels eingeflossen sind.<br />
Das projektrelevante Einzelhandelsangebot umfasst <strong>die</strong> Warengruppen/<br />
Sortimente Heim- und Haustextilien/ Bettwaren; Korb-<br />
und Korkwaren; Glas-, Porzellan-, Keramikartikel; Haushaltswaren;<br />
Bilder/ -rahmen, Dekorationsartikel; Leuchten und Zubehör.<br />
6.3.1 Charakterisierung der projektrelevanten zentralen<br />
Versorgungsbereiche<br />
Nachfolgend werden <strong>die</strong> projektrelevanten zentralen Versorgungsbereiche<br />
skizziert.<br />
Laut Zentrenkonzept der Stadt <strong>Meschede</strong> bezieht sich <strong>die</strong> <strong>Meschede</strong>r<br />
Innenstadt auf den stadtgeschichtlich gewachsenen Stadtkern,<br />
der durch <strong>die</strong> Coventry-Brücke/ Arnsberger Straße/ Auf der Wieme/<br />
Hennestraße/ Beringhauser Straße/ Kampstraße sowie <strong>die</strong> Bahnlinie<br />
begrenzt wird. Es handelt sich bei dem Zentrum um einen historisch<br />
gewachsenen Bereich.<br />
Tabelle 9 Einzelhandelsausstattung in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />
Sortimentsbereiche Betriebe<br />
VK<br />
in qm<br />
Umsatz<br />
in Mio. EUR<br />
Nahrungs- und Genussmittel 25 2.070 10,4<br />
Gesundheit, Körperpflege 13 1.470 6,4<br />
Blumen, zoolog. Bedarf, Bücher,<br />
Schreib- und Spielwaren<br />
9 1.135<br />
2,6<br />
Bekleidung, Schuhe, Sport* 41 9.895 25.8<br />
Elektrowaren 9 1.095 3,3<br />
Hausrat, Möbel, Einrichtung 11 1.360 2,0<br />
Sonstiger Einzelhandel 17 1.625 5,1<br />
Summe 125 18.890 33,8<br />
* inklusive Kaufhaus Hertie<br />
Quelle: GMA-Bestandserhebung 2005 und Darstellung Stadt- und Regionalplanung<br />
Dr. Jansen GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />
In der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt waren zum Erhebungszeitpunkt im<br />
Jahr 2005 insgesamt 125 Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufs-<br />
projektrelevanten zentralen Versorgungsbereiche<br />
<strong>Meschede</strong>r Innenstadt
Wettbewerbssituation 32<br />
fläche von ca. 18.890 qm und einer Umsatzleistung von ca.<br />
43,8 Mio. EUR ansässig. Der Angebotsschwerpunkt liegt in der Warengruppe<br />
„Bekleidung, Schuhe, Sport“, auf <strong>die</strong> fast 80 % der Betriebe,<br />
der Verkaufsfläche und des Umsatzes entfallen. Strukturprägend<br />
in <strong>die</strong>ser Warengruppe ist ein kleinteiliges Fachgeschäftsangebot,<br />
Mit der Schließung des Hertie Kaufhauses hat <strong>die</strong> <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />
ihren einzigen großen Magnetbetrieb verloren. Die Angebotsüberschneidungen<br />
mit dem Planvorhaben sind als nachgeordnet<br />
einzustufen und konzentrieren sich im Wesentlichen auf den Anbieter<br />
Dänisches Bettenlager (ca. 700 qm Verkaufsfläche), der in einer<br />
Randlage des Hauptgeschäftsbereichs ansässig ist.<br />
Der Hauptgeschäftsbereich bildet den größten zusammenhängenden,<br />
städtebaulich integrierten Einkaufsbereich der Stadt <strong>Meschede</strong>,<br />
der in Bezug auf <strong>die</strong> Zahl der Betriebe, <strong>die</strong> Sortimentsschwerpunkte<br />
und <strong>die</strong> Ausstrahlungskraft <strong>die</strong> zentralen Versorgungsfunktionen<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Gesamtstadt wahrnimmt. Die Attraktivität und Ausstrahlungskraft<br />
<strong>die</strong>ser Einkaufslage wird vorrangig durch <strong>die</strong> bauliche<br />
und nutzungsstrukturelle Dichte der öffentlichen und privaten Versorgungseinrichtungen<br />
bestimmt.<br />
Die Strukturmerkmale des innerstädtischen Versorgungszentrums<br />
der Stadt <strong>Meschede</strong> zeigen aufgrund der Nutzungsdichte und -<br />
vielfalt eine stabile Einzelhandelsstruktur. Allerdings fallen in den<br />
Randlagen erste trading-down-Tendenzen auf, <strong>die</strong> sich in Mindernutzungen<br />
und unzureichenden Investitionen in <strong>die</strong> Geschäftsgebäude<br />
manifestieren. Den größten Leerstand stellt derzeit das ehemalige<br />
Hertie Kaufhaus dar. Für <strong>die</strong>se zurzeit leerstehende Immobilie<br />
soll schnellstmöglich eine Nachnutzung gefunden werden. Hierbei<br />
sehen <strong>die</strong> Planungen eine <strong>Erweiterung</strong> der bestehenden Verkaufsfläche<br />
von derzeit ca. 5.000 auf ca. 7.000 qm und <strong>die</strong> Aufteilung<br />
des Gebäudes in mehrere Einzelhandelsflächen vor. Einzelne<br />
Mieter und der Branchenmix stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch<br />
nicht fest. Beabsichtigt ist <strong>die</strong> Ansiedlung eines großen Vollsortimenters<br />
und von Geschäften mit zentrenprägenden Kernsortimenten,<br />
so dass <strong>die</strong> Nachnutzung einen adäquaten Ersatz <strong>für</strong> das Warenhaus<br />
darstellen wird.<br />
Mit dem REGIONALE-Projekt wissenwasserwandel@meschede.de -<br />
eine Hochschulstadt im Fluss soll <strong>die</strong> Innenstadt von <strong>Meschede</strong> zudem<br />
noch attraktiver gestaltet, der Einzelhandel gestärkt und <strong>die</strong><br />
Wohnqualität erhöht werden. Die Projektidee begreift den Flusslauf<br />
der Henne vom Stadtdamm des Hennesees bis zur Mündung in <strong>die</strong><br />
Ruhr als <strong>die</strong> zukünftige zentrale Entwicklungsachse. Prägendes Element<br />
<strong>die</strong>ser Achse ist eine attraktive Wegeverbindung - der „Henne-<br />
Boulevard“. Dieser Weg soll Ausgangspunkt <strong>für</strong> eine Reihe von Projekten<br />
sein. Einen wesentlichen Bestandteil stellt <strong>die</strong> Öffnung der<br />
Henne zwischen Fritz-Honsel-Straße und Zeughausstraße und Otto-<br />
Brücke dar.
Wettbewerbssituation 33<br />
Die Ortsmitte der Stadt Bestwig erstreckt sich beidseitig entlang der<br />
Bundesstraße B 7. Die Erreichbarkeit ist <strong>für</strong> Pkw-Kunden aufgrund<br />
der Verkehrsführung als sehr gut einzustufen.<br />
Als Magnetanbieter sind in <strong>die</strong>sem Versorgungszentrum <strong>die</strong> Lebensmitteldiscounter<br />
Netto und Lidl zu bewerten. Der weitere Besatz<br />
innerhalb des Versorgungszentrums ist überwiegend kleinteilig<br />
strukturiert. Zahlreiche Dienstleistungsbetriebe runden das Angebot<br />
ab. Die bestehenden Betriebe profitieren von der Magnetfunktion<br />
der beiden Lebensmitteldiscounter, der Längenausdehnung des<br />
Versorgungszentrums und der Lage an der stark frequentierten<br />
Bundesstraße. Allerdings wird durch <strong>die</strong> hohe Verkehrsbelastung<br />
der Bundesstraße <strong>die</strong> Aufenthaltsqualität des Ortszentrums deutlich<br />
eingeschränkt. Auch wird <strong>die</strong> Erlebbarkeit der Einkaufslage dadurch<br />
reduziert, dass sich der Einzelhandelsbesatz nicht durchgängig<br />
entlang der Bundesstraße erstreckt und größere „Handelslücken“<br />
<strong>die</strong> Attraktivität des Ortszentrums einschränken. Die größten<br />
Wettbewerbswirkungen sind aufgrund der Angebotsüberschneidungen<br />
mit dem Planvorhaben beim hier ansässigen Gartenmöbel<br />
Discount (ca. 500 qm Verkaufsfläche) zu erwarten.<br />
Der zentrale Versorgungsbereich Olsberg ist im Abschnitt Bahnhofstraße<br />
zwischen den Einmündungen Ruhrstraße und Kirchstraße<br />
sowie in der Ruhrstraße zwischen Bahnhofstraße und der Einmündung<br />
„Zum Stausee“ abzugrenzen. Das Versorgungszentrum Olsberg<br />
verfügt über ein nutzungsintensives und maßgeblich durch<br />
kleinstrukturierte Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe geprägtes<br />
Geschäftszentrum.<br />
Tabelle 10 Einzelhandelsausstattung im Versorgungszentrum Olsberg<br />
Sortimentsbereiche Betriebe<br />
VK<br />
in qm<br />
Umsatz<br />
in Mio. EUR<br />
Nahrungs- und Genussmittel 7 290 2,1<br />
Gesundheit, Körperpflege<br />
Blumen, zoolog. Bedarf, Bücher,<br />
Schreib- und Spielwaren<br />
4 535 3,9<br />
4 440 0,9<br />
Bekleidung, Schuhe, Sport 20 1.915 4,1<br />
Elektrowaren, Hausrat, Möbel,<br />
Einrichtung, sonstiger Einzelhandel<br />
18 1.265 2,7<br />
Summe 53 4.445 13,7<br />
Quelle: GMA-Bestandserhebung 2005 und Darstellung Stadt- und Regionalplanung<br />
Dr. Jansen GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />
Ortsmitte Bestwig<br />
Versorgungszentrum Olsberg
Wettbewerbssituation 34<br />
Der Schwerpunkt des innerstädtischen Angebotes liegt bei der Warengruppen<br />
„Bekleidung, Schuhe, Sport“. Drei Viertel der <strong>die</strong>sbezüglichen<br />
Betriebe der Stadt Olsberg sind laut Einzelhandelskonzept der<br />
Stadt Olsberg dem Versorgungszentrum Olsberg zugeordnet. Das<br />
Angebot der Warengruppen Elektrowaren, Hausrat, Möbel, Einrichtung,<br />
sonstiger Einzelhandel verteilt sich im Versorgungszentrum<br />
Olsberg auf 18 Betriebe (ca. 39 %). Die Verkaufsflächenausstattung<br />
und <strong>die</strong> Umsatzbedeutung (ca. 23 bzw. 28 %) zeigen, dass es sich<br />
hier <strong>die</strong> strukturprägenden Betriebe ansässig sind. Diese liegen besonders<br />
in der Warengruppe Hausrat, Möbel, Einrichtung vor, so<br />
dass hier Angebotsüberschneidungen mit dem Planvorhaben vorliegen.<br />
Im Hinblick auf <strong>die</strong> Frequenzwirkung des großflächigen Einzelhandels<br />
ist von Bedeutung, dass im Versorgungszentrum Olsberg kein<br />
großflächiger Einzelhandelsbetrieb ansässig ist, der Magnetfunktionen<br />
<strong>für</strong> den benachbarten kleinstrukturierten Einzelhandel übernimmt.<br />
Es handelt sich vielmehr um kleinstrukturierte bis mittelgroße<br />
Einzelhandelsfachgeschäfte bzw. Dienstleistungsbetriebe, <strong>die</strong><br />
ihre Ausstrahlungskraft aus ihrer räumlichen Konzentration und der<br />
Überlagerung verschiedener Versorgungsfunktionen beziehen.<br />
Strukturprobleme im Geschäftsbesatz des Versorgungszentrums<br />
sind aus gutachterlicher Sicht darin begründet, dass aufgrund der<br />
kleinen Flächenparzellen keine größeren Ansiedlungs- und <strong>Erweiterung</strong>sflächen<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> ansässigen Betriebe und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ansiedlung zusätzlicher<br />
Einzelhandelsbetriebe zur Verfügung stehen. Verkehrsbedingte<br />
Probleme des innerstädtischen Versorgungszentrums sind in<br />
der starken Verkehrsbelastung in den Bereichen Carls-Aue-Straße /<br />
Bahnhofstraße (B 480) und Ruhrstraße (L 743) begründet. Die starken<br />
Lärm- und Abgasemissionen führen dazu, dass kein den Ansprüchen<br />
der Kur- und Fremdenverkehrsgäste entsprechende Aufenthaltsbereich<br />
vorhanden ist. Dieser Standortmangel wird aus gutachterlicher<br />
Sicht auch nicht durch den Vorteil der zentrumsnahen Verkehrserschließung<br />
kompensiert.<br />
Der zentrale Versorgungsbereich Ortszentrum Elsohe bezieht sich<br />
im Wesentlichen auf den südwestlichen Abschnitt der Hauptstraße<br />
zwischen Kirchstraße und Busbahnhof, der <strong>die</strong> größte Nutzungsdichte<br />
aufweist. In Richtung Süden zählt zudem der Standort des<br />
Kaufpark Supermarkts sowie <strong>die</strong> angrenzende Freifläche zum Ortszentrum.<br />
In Richtung Osten bzw. Nordosten umfasst der zentrale<br />
Versorgungsbereich noch das Schützenhaus sowie das Rathaus.<br />
Aufgrund der hohen Verkehrsfrequenz der Hauptstraße wird <strong>die</strong><br />
Wohn- und Aufenthaltsqualität im Ortszentrum erheblich eingeschränkt.<br />
Das Ortszentrum von Eslohe stellt den wichtigsten Einzelhandelsstandort<br />
im Gemeindegebiet von Eslohe dar. Über den Einzelhandel<br />
hinaus ist eine Reihe von Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben<br />
sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand vorhanden. Der Ein-<br />
Ortszentrum Eslohe
Wettbewerbssituation 35<br />
zelhandelsbesatz ist hauptsächlich kleinflächig strukturiert und zum<br />
großen Teil durch inhabergeführte Fachgeschäfte geprägt. Der Angebotsschwerpunkt<br />
liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich. Auch <strong>die</strong><br />
in <strong>die</strong> im Ortszentrum vorliegenden Magnetbetriebe (Kaufpark, Lidl,<br />
Netto) sind <strong>die</strong>ser Bedarfsgruppe zuzuzählen. Im Bezug auf Wettbewerbsüberschneidungen<br />
mit dem Planvorhaben ist das Einrichtungshaus<br />
Vollmer im nordöstlichen Bereich der Hauptstraße hervorzuheben.<br />
Tabelle 11 Einzelhandelsausstattung im Ortszentrum Eslohe<br />
Sortimentsbereiche Betriebe<br />
VK<br />
in qm<br />
Umsatz<br />
in Mio. EUR<br />
kurzfristiger Bedarf 19 3.620 15,0<br />
mittelfristiger Bedarf 8 920 2,7<br />
langfristiger Bedarf 8 660 2,1<br />
Summe 35 5.200 19,8<br />
Quelle: GMA-Bestandserhebung 2007 und Darstellung Stadt- und Regionalplanung<br />
Dr. Jansen GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />
6.3.2 Projektrelevanter Einzelhandelsbestand in den zentralen<br />
Versorgungsbereichen<br />
Das projektrelevante Einzelhandelsangebot in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />
und in den Haupteinkaufslagen der Städte der Zone 2 des<br />
abgegrenzten Einzugsgebiets (Ortsmitte Bestwig, Olsberg, Eslohe)<br />
ist den folgenden Übersichten zu entnehmen. Hierbei wurden <strong>die</strong><br />
untersuchungsrelevanten zentralen Versorgungsbereiche der Städte<br />
Bestwig und Olsberg sowie der Gemeinde Eslohe (Zone 2) sowohl<br />
bei der Vorort-Begehung als auch in den folgenden Berechnungen<br />
separat untersucht, jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit in der<br />
Darstellung zusammengefasst.<br />
Sortimentsüberschneidungen mit dem Untersuchungsobjekt sind in<br />
vergleichsweise geringem Umfang in den projektrelevanten Sortimenten<br />
in den betrachteten zentralen Versorgungsbereichen gegeben.<br />
Die relevante Verkaufsfläche beläuft sich auf insgesamt<br />
ca. 2.650 qm, der Umsatz wird auf ca. 4,8 Mio. EUR geschätzt. In <strong>die</strong>sen<br />
Summen enthalten sind alle Sortimentsüberschneidungen zum<br />
Planvorhaben unabhängig von ihrer Zentrenrelevanz. Insgesamt bestehen<br />
bei 27 Anbietern in den projektrelevanten zentralen Versorgungsbereichen<br />
Angebotsüberschneidungen mit dem Planvorhaben.<br />
Sortimentsüberschneidungen mit<br />
dem Untersuchungsobjekt
Wettbewerbssituation 36<br />
Tabelle 12 Projektrelevante Angebotssituation in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />
Sortimentsbereiche<br />
nicht zentrenrelevantes Möbelsortiment<br />
zentrenrelevante Randsortimente,<br />
davon<br />
VK<br />
in qm<br />
<strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />
Umsatz<br />
in Mio. EUR<br />
500 0,5<br />
650 1,7<br />
Heim- und Haustextilien, Bettwaren 200 0,4<br />
Korb- und Korkwaren < 50 < 0,1<br />
Glas-, Porzellan-, Keramikartikel 100 0,3<br />
Haushaltswaren 100 0,2<br />
Bilder/ -rahmen, Dekorationsartikel 250 0,8<br />
Leuchten und Zubehör < 50 < 0,1<br />
Summe 1.150 2,2<br />
Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung und Darstellung Stadt- und Regionalplanung<br />
Dr. Jansen GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />
Tabelle 13 Projektrelevante Angebotssituation in den Ortszentren in<br />
Zone 2 (Bestwig, Olsberg, Eslohe)<br />
Sortimentsbereiche<br />
nicht zentrenrelevantes Möbelsortiment<br />
zentrenrelevante Randsortimente,<br />
davon<br />
VK<br />
in qm<br />
Umsatz<br />
in Mio. EUR<br />
850 0,9<br />
650 1,7<br />
Heim- und Haustextilien, Bettwaren 50 0,1<br />
Korb- und Korkwaren 50 0,1<br />
Glas-, Porzellan-, Keramikartikel 150 0,4<br />
Haushaltswaren 50 0,1<br />
Bilder/ -rahmen, Dekorationsartikel 350 1,0<br />
Leuchten und Zubehör < 50 < 0,1<br />
Summe 1.500 2,6<br />
Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung und Darstellung Stadt- und Regionalplanung<br />
Dr. Jansen GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)
Wettbewerbssituation 37<br />
6.4 Wettbewerbsplanungen<br />
Da auch projektierte Einzelhandelsvorhaben im Rahmen der <strong>Wirkungsanalyse</strong><br />
<strong>für</strong> das Planvorhaben in <strong>Meschede</strong> zu berücksichtigen<br />
sind, werden <strong>die</strong> wesentlichen projektrelevanten Planungen im Folgenden<br />
aufgeführt:<br />
<strong>Erweiterung</strong> des Möbelhauses Turflon in Werl-Büderich um<br />
mehr als 60 % von derzeit ca. 42.800 auf ca. 69.000 qm Verkaufsfläche<br />
<strong>Erweiterung</strong> des Möbelhauses Zurbrüggen in Unna um ca. 50 %<br />
von derzeit ca. 40.000 auf ca. 60.000 qm Verkaufsfläche<br />
Neuansiedlung des Möbelhauses Finke (Vollsortimenter und<br />
Mitnahmemarkt) in Soest mit insgesamt ca. 40.000 qm Verkaufsfläche<br />
Neuansiedlung des Möbelhauses Sonneborn in Hagen mit ca.<br />
35.000 qm Verkaufsfläche<br />
Verlagerung/ <strong>Erweiterung</strong> des Möbelhauses Azoulay in Lippstadt<br />
von ca. 1.000 auf ca. 9.500 qm Verkaufsfläche und <strong>Erweiterung</strong><br />
von SB-Möbel Boss von ca. 2.000 auf ca. 4.000 qm Verkaufsfläche<br />
Neuansiedlung SB-Möbel Boss in Soest mit ca. 4.000 qm Verkaufsfläche.<br />
6.5 Fazit der Wettbewerbsanalyse<br />
Im Untersuchungsgebiet sind neben dem in <strong>Meschede</strong> ansässigen<br />
erweiterungswilligen Möbelhaus Knappstein 14 strukturprägende<br />
Möbelanbieter mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 144.300 qm<br />
ansässig. Die jährliche Umsatzleistung <strong>die</strong>ser Wettbewerber liegt<br />
bei ca. 189,4 Mio. EUR.<br />
Es ist zu berücksichtigen, dass neben den strukturprägenden Möbelanbietern<br />
weitere Anbieter projektrelevante Sortimente führen.<br />
Hierzu zählen Spezialanbieter und Betriebe mit einem anderen Umsatzschwerpunkt<br />
(z. B. große Lebensmittel-SB-Märkte, Sonderpostenmärkte).<br />
Beispielhaft lassen sich folgende sonstige Anbieter benennen:<br />
OBI, <strong>Meschede</strong>, Freienohler Straße<br />
Hagebaumarkt, <strong>Meschede</strong>, Im Schlahbruch<br />
P. Stracke Wohnmöbel, <strong>Meschede</strong>, Bahnhofstraße<br />
HIT, <strong>Meschede</strong>, Jahnstraße<br />
Küchenstudio Berlet, Arnsberg, Stembergstraße<br />
Lichtstudio, Warstein, Hauptstraße<br />
Das Möbelangebot in <strong>Meschede</strong> wird derzeit im Wesentlichen durch<br />
den erweiterungswilligen Möbelanbieter Knappstein (ca. 8.500 qm<br />
Verkaufsfläche), der im Gewerbegebiet Enste ansässig ist, geprägt.<br />
Darüber hinaus ist auf den Anbieter Möbel Schröer Domicil (ca.<br />
1.700 qm Verkaufsfläche) hinzuweisen, der sich aufgrund seiner Di-<br />
Planungen im Umland von <strong>Meschede</strong><br />
Wettbewerbsstruktur im weiteren<br />
Untersuchungsgebiet<br />
sonstige Anbieter<br />
Wettbewerbsstruktur in <strong>Meschede</strong><br />
(Zone 1)
Wettbewerbssituation 38<br />
mensionierung, der Warenpräsentation und Zielgruppe vom Möbelhaus<br />
Knappstein unterscheidet. Die Zentralität (Umsatz-<br />
Kaufkraft-Relation) liegt bei einem Gesamtumsatz von ca. 10,1 Mio.<br />
EUR und einer sortimentsbezogenen Kaufkraft von ca. 17,9 Mio. EUR<br />
bei rund 56. Allerdings ist in <strong>die</strong>sem Zusammenhang darauf hinzuweisen,<br />
dass weitere Umsätze von sonstigen Anbietern generiert<br />
werden, so dass <strong>die</strong> tatsächliche Zentralität höher liegen dürfte.<br />
Die Angebotsstruktur der zentrenrelevanten Randsortimente wird<br />
weniger von Betrieben in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt als vielmehr<br />
von großflächigen Anbietern in dezentralen Standortlagen geprägt.<br />
Während <strong>die</strong> Sortimentsüberschneidungen mit dem Untersuchungsobjekt<br />
in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt mit insgesamt ca.<br />
400 qm Verkaufsfläche einen vergleichsweise geringen Umfang<br />
aufweisen, entfällt auf <strong>die</strong> beiden o. g. Möbelanbieter eine sortimentsbezogene<br />
Verkaufsfläche von ca. 1.000 qm. Darüber hinaus<br />
weisen v. a. <strong>die</strong> beiden Baumärkte (OBI und Hagebaumarkt) nennenswerte<br />
Verkaufsflächen bei den zentrenrelevanten Sortimenten<br />
auf (ca. 1.050 qm). Vor allem das Angebot im Bereich „Leuchten und<br />
Zubehör“ wird in der Stadt <strong>Meschede</strong> mit einer Gesamtverkaufsfläche<br />
von ca. 550 qm maßgeblich durch <strong>die</strong>se Baumärkte bestimmt.<br />
Die Wettbewerbsstruktur im weiteren Einzugsgebiet (Zonen 2 und<br />
3) wird durch zehn strukturprägende Möbelanbieter mit einer Gesamtverkaufsfläche<br />
von ca. 37.800 qm und einer geschätzten Umsatzleistung<br />
von ca. 32,2 Mio. EUR pro Jahr vertreten. Die durchschnittliche<br />
Flächenproduktivität liegt mit ca. 850 EUR/ qm Verkaufsfläche<br />
deutlich niedriger als <strong>die</strong> maximale Flächenproduktivität,<br />
<strong>die</strong> bei der Umsatzeinschätzung des Planvorhabens herangezogen<br />
wurde (ca. 1.100 EUR/ qm Verkaufsfläche). Bei einem jährlichen<br />
Gesamtumsatz von ca. 32,2 Mio. EUR im Möbelsektor und einer sortimentsbezogenen<br />
Kaufkraft von ca. 128,8 Mio. EUR pro Jahr lässt<br />
sich eine Zentralität von ca. 25 errechnen, <strong>die</strong> auch unter Berücksichtigung<br />
der sonstigen Anbieter höhere Werte erreichen würde.<br />
Die im weiteren Einzugsgebiet (Zonen 2 und 3) ansässigen Möbelanbieter<br />
verfügen jeweils über eine Verkaufsfläche von weniger als<br />
10.000 qm, so dass das Planvorhaben mit einer Gesamtverkaufsfläche<br />
von ca. 15.000 qm den größten Möbelanbieter im Einzugsgebiet<br />
darstellen wird.<br />
Im weiteren Untersuchungsgebiet sind im Wesentlichen derzeit drei<br />
große attraktive Möbelhäuser (Turflon in Werl, Zurbrüggen in Unna,<br />
Möbel Wiemer in Soest) in <strong>die</strong> Wettbewerbsbetrachtung einzubeziehen.<br />
Die drei Möbelanbieter weisen eine Gesamtverkaufsfläche<br />
von ca. 104.800 qm auf. Die jährliche Umsatzleistung <strong>die</strong>ser Wettbewerber<br />
beläuft sich auf ca. 155,0 Mio. EUR. Die große Leistungsstärke<br />
<strong>die</strong>ser Möbelhäuser zeigt sich darin, dass ihre durchschnittliche<br />
Flächenproduktivität bei ca. 1.500 EUR/ qm Verkaufsfläche liegt.<br />
Wettbewerbsstruktur in den<br />
Zonen 2 und 3<br />
Wettbewerbsstruktur im weiteren<br />
Untersuchungsgebiet
Wettbewerbssituation 39<br />
Die Wettbewerbsplanungen im Umland von <strong>Meschede</strong> lassen eine<br />
deutliche Erhöhung des Wettbewerbsdrucks in den kommenden<br />
Jahren erwarten. Insbesondere ist davon auszugehen, dass <strong>die</strong> geplante<br />
weitere Attraktivitätssteigerung der großen Möbelhäuser bei<br />
unverändert hoher Mobilitätsbereitschaft der Kunden und der guten<br />
Verkehrsanbindung <strong>die</strong> Sogwirkung auf das Umland weiter verstärken<br />
wird.<br />
Auf <strong>die</strong>se neue Wettbewerbssituation müssen sich gerade kleinere<br />
Anbieter - beispielsweise mit Spezialisierung auf vorhandener Fläche<br />
oder <strong>Erweiterung</strong> - einstellen, um am Markt weiter bestehen zu<br />
können. Die Firma Knappstein möchte mit der <strong>Erweiterung</strong> ihres<br />
Möbelhauses in <strong>Meschede</strong> den Standort und <strong>die</strong> derzeitige Marktposition<br />
sichern.<br />
Wettbewerbsplanungen
Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 40<br />
7 Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens<br />
7.1 Annahmen und Berechnungsansatz<br />
Die voraussichtlichen Markteffekte des Planvorhabens auf bestehende<br />
Angebotsstrukturen im Untersuchungsgebiet können mit<br />
Hilfe der <strong>Wirkungsanalyse</strong>, <strong>die</strong> <strong>die</strong> durch das Planvorhaben induzierten<br />
Umsatzumverteilungsprozesse bei bestehenden Einzelhandelsbetrieben<br />
aufzeigt, eingeschätzt werden. In einem nachfolgenden<br />
Schritt der Begutachtung und unter Würdigung der städtebaulichen<br />
Struktur und Vorprägung der von Umsatzumverteilungseffekten betroffenen<br />
zentralen Versorgungsbereiche sowie der Lage des Planstandortes<br />
werden Schlussfolgerungen hinsichtlich möglicher negativer<br />
versorgungsstruktureller und städtebaulicher Auswirkungen<br />
gezogen.<br />
Wie in Kapitel 2 dargelegt, ist im Rahmen der <strong>Wirkungsanalyse</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> zentrenrelevanten Sortimente zu prüfen, ob <strong>die</strong> geplante maximale<br />
Dimensionierung der jeweiligen zentrenrelevanten Sortimente<br />
im Einklang mit den Vorgaben der Landesplanung und dem Einzelhandelskonzept<br />
der Stadt <strong>Meschede</strong> steht. Aus <strong>die</strong>sem Grund werden<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> geplanten maximalen Verkaufsflächen sortimentsbezogen<br />
<strong>die</strong> markt- und städtebaulichen Effekte aufgezeigt und Empfehlungen<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Festsetzung von Verkaufsflächenobergrenzen unterbreitet.<br />
In den Modellrechnungen wurden folgende Kriterien berücksichtigt:<br />
Attraktivität, Dimensionierung und Warenausrichtung des Planvorhabens<br />
relevante lokale und regionale Einzelhandelsstrukturen<br />
Distanzgrößen zwischen den relevanten Einkaufslagen bzw.<br />
Wettbewerbern und dem Planstandort.<br />
Des Weiteren werden den Berechnungen folgende Annahmen<br />
zugrunde gelegt:<br />
Im Rahmen der <strong>Wirkungsanalyse</strong> wird davon ausgegangen, dass<br />
u. a. aufgrund lokaler und regionaler Einzelhandelsstrukturen,<br />
der Entfernungen zwischen den relevanten Einkaufslagen und<br />
dem Planstandort sowie aktueller Kaufkraftströme in der Region<br />
voraussichtlich <strong>die</strong> Möbelhäuser, <strong>die</strong> <strong>die</strong> größten Sortimentsüberschneidungen<br />
mit dem Planvorhaben aufweisen, quantitativ<br />
am stärksten von Umsatzumverteilungen betroffen sein werden.<br />
Zudem ist zu erwarten, dass mögliche wettbewerbliche Auswirkungen<br />
mit zunehmender Entfernung vom Planstandort abnehmen<br />
werden.<br />
Allgemein kann zusammenfassend <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewertung der städtebaulichen<br />
Auswirkungen davon ausgegangen werden, dass <strong>die</strong><br />
Wahrscheinlichkeit negativer städtebaulicher Auswirkungen mit<br />
zunehmender Entfernung abnimmt. Dies begründet auch <strong>die</strong> Kon-<br />
Umsatzumverteilungsprozesse<br />
Obergrenzen <strong>für</strong> zentrenrelevante<br />
Sortimente<br />
Berechnungskriterien<br />
Konzentration der Wettbewerbsbetrachtung
Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 41<br />
zentration der Wettbewerbsbetrachtung auf den Untersuchungsraum<br />
und <strong>die</strong> dort ansässigen strukturprägenden Wettbewerber.<br />
In der Bewertung der künftig zu erwartenden Umverteilungen und<br />
der dadurch möglichen städtebaulichen und landesplanerischen<br />
Beurteilung wird in der Rechtsprechung und Literatur auf den Aspekt<br />
der „… wesentlichen Beeinträchtigung der vorhandenen Einzelhandelsstrukturen<br />
…“ hingewiesen. Nach Ansicht des OVG Koblenz<br />
sind wesentliche Auswirkungen bei einer Umsatzumverteilung<br />
zulasten bestehender Einzelhandelsstrukturen von mehr als 10 %<br />
anzunehmen. 15 Dieser Wert ist als Orientierungshilfe heranzuziehen<br />
und vor dem Hintergrund der im Untersuchungsraum festgestellten<br />
städtebaulichen Situationen in den integrierten Versorgungszentren<br />
ggf. zu modifizieren. So ist davon auszugehen, dass integrierte<br />
Versorgungszentren mit schwach ausgeprägten Versorgungsfunktionen<br />
u. U. schon bei einer geringeren Umverteilungsquote nachhaltig<br />
geschwächt werden (vgl. VG Arnsberg 4 K 572/04; OVG Berlin-<br />
Brandenburg 3 D 7/03.NE), während stabile Versorgungszentren<br />
möglicherweise auch stärkere Belastungen (i. S. v. höheren Umverteilungsquoten)<br />
auffangen können. Insofern sind <strong>für</strong> sämtliche betroffenen<br />
integrierten Versorgungslagen (und u. U. auch <strong>für</strong> andere<br />
Einzelhandelslagen) <strong>die</strong> voraussichtlichen Auswirkungen vor dem<br />
Hintergrund der aktuellen Situation und unter Berücksichtigung<br />
vorliegender Planungen aufzuzeigen und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abwägung im<br />
Rahmen der Bauleitplanung vorzubereiten.<br />
7.2 Zu erwartende handelswirtschaftliche und städtebauliche<br />
Effekte des gesamten <strong>Erweiterung</strong>svorhabens<br />
Die durch den Markteintritt ausgelösten Umsatzumverteilungseffekte<br />
von ca. 5,7 Mio. EUR im Moderate-Case- und ca. 8,4 Mio. EUR<br />
im Worst-Case-Szenario werden in nachstehenden Modellrechnungen<br />
<strong>für</strong> das Planvorhaben aufgezeigt. In den Modellrechnungen<br />
werden <strong>die</strong> möglichen absatzwirtschaftlichen Auswirkungen (Umsatzumverteilungseffekte)<br />
in Bezug auf den Einzelhandel im Untersuchungsgebiet<br />
(differenziert nach Sortimenten und Lagebereichen)<br />
dargestellt. Als Prüfkriterien wurden folgende Punkte beachtet:<br />
Umsatzrückgänge bei strukturprägenden Wettbewerbern der<br />
Möbelbranche unterschieden nach Standort im abgegrenzten<br />
Einzugsgebiet und im weiteren Untersuchungsgebiet<br />
Umsatzrückgänge bei Anbietern mit Sortimentsüberschneidungen<br />
in den zentralen Versorgungsbereichen<br />
Umsatzrückgänge bei sonstigen Betrieben im Untersuchungsraum<br />
(z. B. Spezialanbieter und Mehrbranchenunternehmen mit<br />
Sortimentsüberschneidungen).<br />
15 Beschluss vom 08.01.1999 – 8 B 12650/97-, NVwZ 1999, 435m 438, rechte Spalte;<br />
Urteil vom 25.04.2001 – 8A 11441/00-, NVwZ-RR 2001, 63a, 642 linke Spalte.<br />
Bewertung der Umverteilungen<br />
Umsatzumverteilungseffekte<br />
Prüfkriterien
Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 42<br />
Im Einzelnen stellen sich <strong>die</strong> Ergebnisse <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewertung der <strong>Erweiterung</strong><br />
des Möbelhauses Knappstein in der geplanten Dimensionierung<br />
von ca. 6.500 qm Verkaufsfläche wie folgt dar:<br />
Aufgrund der Nähe zum Planstandort und der vorliegenden Sortimentsüberschneidungen<br />
sind bei den im abgegrenzten Einzugsgebietes<br />
ansässigen strukturprägenden Möbelanbietern <strong>die</strong><br />
höchsten Umverteilungsquoten zu erwarten. Sie erreichen in der<br />
Gesamtbetrachtung maximal 7 % des derzeitigen Umsatzes (ca.<br />
2,4 Mio. EUR). Angesichts der Standortrahmenbedingungen und<br />
der Leistungsstärke der meisten <strong>die</strong>ser Betriebe ist hieraus keine<br />
mögliche Gefährdung abzuleiten. Zudem ist in der Bewertung<br />
zu berücksichtigen, dass sich <strong>die</strong> von Umsatzumverteilungseffekten<br />
betroffen strukturprägenden Anbieter der Möbelbranche<br />
alle in Standortkategorien außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen<br />
befinden, <strong>die</strong> i. S. des Baugesetzbuchs nicht als<br />
schützenswert anzusehen sind.<br />
Mit zunehmender Entfernung zum Planvorhaben nehmen <strong>die</strong><br />
Verdrängungseffekte gegenüber bestehenden Anbietern ab. So<br />
liegen <strong>die</strong> Umverteilungsquoten bei strukturprägenden Möbelanbietern<br />
im weiteren Untersuchungsgebiet bei insgesamt maximal<br />
3 - 4 % des derzeitigen Umsatzes (ca. 5,3 Mio. EUR). Die<br />
Umverteilungswirkungen bewegen sich bei den hier in dezentralen<br />
bzw. Pkw-orientierten Standortlagen ansässigen großen<br />
und attraktiven Möbelhäusern in einer Größenordnung, <strong>die</strong> von<br />
den als leistungsstark einzustufenden Anbietern aufzufangen<br />
sind. Darüber hinaus befinden sich <strong>die</strong>se Betriebe ebenfalls an<br />
Standorten, <strong>die</strong> i. S. des Baugesetzbuchs nicht als schützenswert<br />
anzusehen sind.<br />
Innerhalb der betrachteten zentralen Versorgungsbereiche (<strong>Meschede</strong>r<br />
Innenstadt und Hauptzentren Bestwig, Olsberg, Eslohe)<br />
liegen <strong>die</strong> Umsatzumverteilungseffekte zusammen bei maximal<br />
5 % des derzeitigen Umsatzes. Die größten Umsatzumverteilungseffekte<br />
sind in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt zu erwarten. Die<br />
maximale Umsatzumverteilungsquote liegt im Hauptzentrum<br />
<strong>Meschede</strong> bei ca. 5 %. Insgesamt wird der eingangs erwähnte<br />
Schwellenwert <strong>für</strong> mögliche städtebauliche Effekte von 10 %<br />
Umsatzumverteilung in allen Sortimentsgruppen deutlich unterschritten.<br />
In den sonstigen untersuchungsrelevanten Zentren<br />
der Zone 2 (Bestwig, Olsberg, Eslohe) liegen <strong>die</strong> einzelnen Umsatzumverteilungsquoten<br />
in den projektrelevanten Sortimentsgruppen<br />
mit maximal ca. 4 % auf so niedrigem Niveau, dass keine<br />
negativen versorgungsstrukturellen Auswirkungen durch das<br />
Planvorhaben ausgelöst werden. Damit sind auch städtebauliche<br />
Auswirkungen auszuschließen. Umsatzumverteilungseffekte<br />
in weiteren zentralen Versorgungsbereichen der Stadt <strong>Meschede</strong><br />
oder weiteren umliegenden Städten und Gemeinden<br />
sind nicht zu erwarten.<br />
Umsatzumverteilungseffekte<br />
Umverteilungseffekte im Einzugsgebiet<br />
(Zone 1 - 3)<br />
Umverteilungseffekte im weiteren<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Umverteilungseffekte in zentralen<br />
Versorgungsbereichen
Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 43<br />
Bei den sonstigen Anbietern im Untersuchungsgebiet liegen <strong>die</strong><br />
Umsatzumverteilungswirkungen bei insgesamt maximal<br />
0,5 Mio. EUR. Da sich <strong>die</strong> Umsatzumverteilungswirkungen auf<br />
eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter im gesamten Untersuchungsgebiet<br />
verteilen, ist davon auszugehen, dass durch <strong>die</strong><br />
dargestellten absatzwirtschaftlichen Kennwerte im Untersuchungsgebiet<br />
im Worst-Case-Szenario keine vorhabenbedingten<br />
Marktaufgaben bestehender Betriebe auslöst werden.<br />
Im Hinblick auf mögliche absatzwirtschaftliche Auswirkungen des<br />
Planvorhabens auf bestehende projektrelevante Einzelhandelsstrukturen<br />
im Untersuchungsgebiet ist zusammenfassend festzuhalten,<br />
dass sich <strong>die</strong> Wettbewerbsauseinandersetzung des Planvorhabens<br />
im Wesentlichen auf <strong>die</strong> strukturprägenden Möbelmärkte konzentrieren<br />
wird. Die Umsatzumverteilungseffekte bewegen sich in einer<br />
Größenordnung, aus der keine mögliche Gefährdung bestehender<br />
Betriebe abzuleiten ist. Zudem befinden sich <strong>die</strong>se Möbelanbieter<br />
alle in Standortlagen außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen.<br />
Diese Standortkategorien sind i. S. des Baugesetzbuchs nicht<br />
schützenswert. In den untersuchungsrelevanten zentralen Versorgungsbereichen<br />
bewegen sich <strong>die</strong> Umsatzumverteilungseffekte unter<br />
Berücksichtigung der jeweiligen städtebaulichen Situation in einer<br />
Größenordnung, bei der keine negative Wettbewerbswirkungen<br />
zu erwarten sind.<br />
Für <strong>die</strong> zentrenrelevanten Sortimente des erweiterungswilligen<br />
Möbelhauses ist davon auszugehen, dass sich <strong>die</strong> absatzwirtschaftlichen<br />
Auswirkungen aufgrund der angesetzten Verkaufsflächenbeschränkung<br />
in einer Größenordnung bewegen werden, durch <strong>die</strong><br />
keine negativen versorgungsstrukturellen Auswirkungen auf <strong>die</strong> untersuchungsrelevanten<br />
zentralen Versorgungsbereiche zu erwarten<br />
sind. Welche Verkaufsflächenobergrenzen <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen zentrenrelevanten<br />
Sortimente als verträglich zu bewerten sind, wird im<br />
Folgenden abgeleitet.<br />
Umverteilungseffekte bei sonstigen<br />
Anbietern im Untersuchungsgebiet<br />
Zusammenfassende Bewertung der<br />
Umsatzumverteilungseffekte
Umverteilung …<br />
Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 44<br />
Tabelle 14 Umsatzumverteilungseffekte des Planvorhabens - Moderate-Case-Szenario<br />
bei strukturprägenden Wettbewerbern<br />
nicht zentrenrelevante Kernsortimente zentrenrelevante Randsortimente* Summe<br />
Umsatz<br />
in Mio. EUR<br />
Umsatzumverteilung Umsatzumverteilung Umsatzumverteilung<br />
in %<br />
in Mio. EUR<br />
Umsatz<br />
in Mio. EUR<br />
Moderate-Case-Szenario<br />
in %<br />
in Mio. EUR<br />
Umsatz<br />
in Mio. EUR<br />
in %<br />
in Mio. EUR<br />
149,7 2 3,4 39,7 4 - 5 1,8 189,4 2 - 3 5,2<br />
im Einzugsgebiet (Zonen 1 - 3) 24,8 4 1,0 9,6 6 0,6 34,4 4 - 5 1,6<br />
im weiteren Untersuchungsgebiet<br />
in projektrelevanten zentralen<br />
Versorgungsbereichen, davon<br />
124,9 2 2,4 30,1 4 1,2 155,0 2 3,6<br />
1,4 *** *** 3,4 *** *** 4,8 *** ***<br />
<strong>Meschede</strong>r Innenstadt (Zone 1) 0,5 *** *** 1,7 *** *** 2,2 *** ***<br />
Hauptzentren in Zone 2** 0,9 *** *** 1,7 *** *** 2,6 *** ***<br />
bei sonstigen Anbietern im Untersuchungsgebiet<br />
./. ./. 0,2 ./. ./. 0,3 ./. ./. 0,5<br />
Summe 151,1 2 3,6 43,1 5 2,1 194,2 3 5,7<br />
* Die Konkretisierung der sortimentsbezogenen Maximalverkaufsflächen der zentrenrelevanten Sortimente erfolgt in einem folgenden Schritt.<br />
** Ortszentren der Städte Bestwig, Olsberg und der Gemeinde Eslohe<br />
*** Umsatzumverteilungen sind kleiner als 0,1 Mio. EUR. Effekte in <strong>die</strong>ser Größenordnung sind zahlenmäßig nicht darzustellen bzw. empirisch nicht nachweisbar<br />
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)
Umverteilung …<br />
Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 45<br />
Tabelle 15 Umsatzumverteilungseffekte des Planvorhabens - Worst-Case-Szenario<br />
bei strukturprägenden Wettbewerbern<br />
nicht zentrenrelevante Kernsortimente zentrenrelevante Randsortimente* Summe<br />
Umsatz<br />
in Mio. EUR<br />
Umsatzumverteilung Umsatzumverteilung Umsatzumverteilung<br />
in %<br />
in Mio. EUR<br />
Umsatz<br />
in Mio. EUR<br />
Wost-Case-Szenario<br />
in %<br />
in Mio. EUR<br />
Umsatz<br />
in Mio. EUR<br />
in %<br />
in Mio. EUR<br />
149,7 2 - 3 5,1 39,7 5 2,6 189,4 4 7,7<br />
im Einzugsgebiet (Zonen 1 - 3) 24,8 6 - 7 1,6 9,6 8 0,8 34,4 7 2,4<br />
im weiteren Untersuchungsgebiet<br />
in projektrelevanten zentralen<br />
Versorgungsbereichen, davon<br />
124,9 3 3,5 30,1 6 1,8 155,0 3 - 4 5,3<br />
1,4 *** *** 3,4 5 0,2 4,8 5 0,2<br />
<strong>Meschede</strong>r Innenstadt (Zone 1) 0,5 *** *** 1,7 5 0,1 2,2 5 0,1<br />
Hauptzentren in Zone 2** 0,9 *** *** 1,7 4 0,1 2,6 4 0,1<br />
bei sonstigen Anbietern im Untersuchungsgebiet<br />
./. ./. 0,2 ./. ./. 0,3 ./. ./. 0,5<br />
Summe 151,1 3 - 4 5,3 43,1 7 3,1 194,2 4 8,4<br />
* Die Konkretisierung der sortimentsbezogenen Maximalverkaufsflächen der zentrenrelevanten Sortimente erfolgt in einem folgenden Schritt.<br />
** Ortszentren der Städte Bestwig, Olsberg und der Gemeinde Eslohe<br />
*** Umsatzumverteilungen sind kleiner als 0,1 Mio. EUR. Effekte in <strong>die</strong>ser Größenordnung sind zahlenmäßig nicht darzustellen bzw. empirisch nicht nachweisbar<br />
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)
Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 46<br />
7.3 Zu erwartende handelswirtschaftliche und städtebauliche<br />
Effekte <strong>für</strong> <strong>die</strong> zentrenrelevanten Randsortimente<br />
Die Bewertung der Auswirkungen der zentrenrelevanten Randsortimente<br />
erfolgte zunächst zusammengefasst <strong>für</strong> alle Sortimentsgruppen<br />
(vgl. Kaptitel 7.2). Im Folgenden wird <strong>die</strong> Prüfung der maximalen<br />
<strong>Erweiterung</strong>sflächen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einzelsortimente durchgeführt.<br />
Zur Prüfung der städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Verträglichkeit<br />
der maximalen <strong>Erweiterung</strong>sflächen der zentrenrelevanten<br />
Sortimente werden <strong>die</strong> Umsatzumverteilungswirkungen im<br />
Untersuchungsgebiet ermittelt. Differenziert wird <strong>die</strong>se Prüfung <strong>für</strong><br />
folgende Sortimente vorgenommen:<br />
Heim- und Haustextilien, Bettwaren<br />
Korb- und Korkwaren<br />
Glas-, Porzellan-, Keramikartikel<br />
Haushaltswaren<br />
Bilder, Bilderrahmen und Dekorationsartikel<br />
Leuchten und Zubehör<br />
7.3.1 Umverteilungseffekte in den projektrelevanten zentralen<br />
Versorgungsbereichen<br />
Als projektrelevante schützenswerte Versorgungslagen im Untersuchungsgebiet<br />
werden <strong>die</strong> <strong>Meschede</strong>r Innenstadt und <strong>die</strong> Hauptzentren<br />
der Städte Bestwig und Olsberg sowie der Gemeinde Eslohe betrachtet.<br />
Tabelle 16 Umsatzumverteilungseffekte in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />
zentrenrelevantes<br />
Randsortiment<br />
Heim- und Haustextilien,<br />
Bettwaren<br />
Umsatz<br />
Umsatzumverteilung<br />
in Mio. EUR in Mio. EUR in %<br />
0,4 * *<br />
Korb- und Korkwaren < 0,1 * *<br />
Glas-, Porzellan-, Keramikartikel<br />
0,3 * *<br />
Haushaltswaren 0,2 * *<br />
Bilder/ -rahmen, Dekorationsartikel<br />
0,8 * *<br />
Leuchten und Zubehör < 0,1 * *<br />
* Umsatzumverteilungen sind kleiner als 0,1 Mio. EUR. Effekte in <strong>die</strong>ser Größenordnung<br />
sind zahlenmäßig nicht darzustellen bzw. empirisch nicht<br />
nachweisbar<br />
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />
GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />
maximale Verkaufsflächen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
zentrenrelevanten Sortimente<br />
untersuchte zentrenrelevante Sortimente<br />
projektrelevante zentrale Versorgungsbereiche
Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 47<br />
In der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt werden sich <strong>die</strong> Umsatzumverteilungseffekte<br />
auf elf Anbieter konzentrieren, <strong>die</strong> Angebotsüberschneidungen<br />
mit dem Planvorhaben aufweisen. Als größter Anbieter<br />
ist in <strong>die</strong>sem Zusammenhang auf das Dänische Bettenlager hinzuweisen,<br />
dass sich in einer Randlage der Innenstadt befindet. Auch<br />
wenn zu erwarten ist, dass <strong>die</strong>ser Anbieter am stärksten von Umsatzumverteilungseffekten<br />
betroffen sein wird, bewegen sich <strong>die</strong><br />
maximalen Umverteilungseffekte in den jeweiligen Sortimentsbereichen<br />
in Größenordnungen (< 0,1 Mio. EUR), <strong>die</strong> zahlenmäßig nicht<br />
darzustellen bzw. empirisch nicht nachweisbar sind. Somit sind negative<br />
städtebauliche und versorgungsstrukturelle Auswirkungen in<br />
der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt auszuschließen.<br />
Auch in den untersuchungsrelevanten Zentren des erweiterten Einzugsgebiets<br />
(Zone 2) liegen <strong>die</strong> einzelnen Umsatzumverteilungsquoten<br />
in den projektrelevanten Sortimentsgruppen aufgrund der<br />
geringen Sortimentsüberschneidungen mit dem Planvorhaben auf<br />
einem unkritischen Niveau.<br />
Umsatzumverteilungseffekte in weiteren zentralen Versorgungsbereichen<br />
der Stadt <strong>Meschede</strong> oder in weiteren umliegenden Städten<br />
und Gemeinden sind nicht zu erwarten.<br />
Tabelle 17 Umsatzumverteilungseffekte in den Hauptzentren der Zone<br />
2 (Bestwig, Olsberg, Eslohe)<br />
zentrenrelevantes<br />
Randsortiment<br />
Heim- und Haustextilien,<br />
Bettwaren<br />
Umsatz<br />
Umsatzumverteilung<br />
in Mio. EUR in Mio. EUR in %<br />
0,1 * *<br />
Korb- und Korkwaren 0,1 * *<br />
Glas-, Porzellan-, Keramikartikel<br />
0,4 * *<br />
Haushaltswaren 0,1 * *<br />
Bilder/ -rahmen, Dekorationsartikel<br />
1,0 * *<br />
Leuchten und Zubehör < 0,1 * *<br />
* Umsatzumverteilungen sind kleiner als 0,1 Mio. EUR. Effekte in <strong>die</strong>ser Größenordnung<br />
sind zahlenmäßig nicht darzustellen bzw. empirisch nicht<br />
nachweisbar<br />
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />
GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />
Umverteilungseffekte in den zentralen<br />
Versorgungsbereichen
Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 48<br />
7.3.2 Umverteilungseffekte bei strukturprägenden Anbietern im<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Aufgrund der aktuellen Wettbewerbssituation ist zu erwarten, dass<br />
sich <strong>die</strong> Wettbewerbseffekte auch bei den zentrenrelevanten Randsortimenten<br />
im Wesentlichen auf <strong>die</strong> strukturprägenden Möbelmärkte<br />
im Untersuchungsgebiet konzentrieren werden.<br />
Tabelle 18 Umsatzumverteilungseffekte bei strukturprägenden Anbietern<br />
im Untersuchungsgebiet<br />
zentrenrelevantes<br />
Randsortiment<br />
Heim- und Haustextilien,<br />
Bettwaren<br />
Umsatz<br />
Umsatzumverteilung<br />
in Mio. EUR in Mio. EUR in %<br />
11,3 0,3 3<br />
Korb- und Korkwaren 0,6 * *<br />
Glas-, Porzellan-, Keramikartikel<br />
7,0 0,3 4<br />
Haushaltswaren 3,8 0,5 13<br />
Bilder/ -rahmen, Dekorationsartikel<br />
6,4 0,5 8<br />
Leuchten und Zubehör 10,6 2,0 19<br />
* Umsatzumverteilungen sind kleiner als 0,1 Mio. EUR. Effekte in <strong>die</strong>ser Größenordnung<br />
sind zahlenmäßig nicht darzustellen bzw. empirisch nicht<br />
nachweisbar<br />
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />
GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />
Im Hinblick auf <strong>die</strong> Umverteilungseffekte bei den strukturprägenden<br />
Anbietern im Möbelsektor lässt sich festhalten, dass der Wert<br />
von ca. 10 % Umsatzumverteilung - mit Ausnahme beim Sortiment<br />
„Leuchten und Zubehör“ - in den untersuchten Sortimentsbereichen<br />
nicht überschritten wird. Nur bei „Haushaltswaren“ und „Leuchten<br />
und Zubehör“ liegt <strong>die</strong> Umsatzumverteilung mit ca. 13 bzw. 19 % des<br />
derzeitigen Umsatzes bei strukturprägenden Anbietern im Untersuchungsgebiet<br />
deutlich höher. Bei der Bewertung <strong>die</strong>ser Wettbewerbswirkung<br />
sind folgende Aspekte zu beachten:<br />
Dieser Fall tritt nur ein, wenn <strong>die</strong> Sortimente „Haushaltswaren“<br />
und „Leuchten und Zubehör“ <strong>die</strong> maximalen Verkaufsflächen<br />
von insgesamt 300 bzw. 500 qm einnehmen würde. Dass hierdurch<br />
ein Großteil der Gesamtverkaufsfläche der zentrenrelevanten<br />
Sortimente (ca. 1.500 qm) mit <strong>die</strong>sen Sortimenten belegt<br />
werden wird, ist als wenig wahrscheinlich zu bewerten.<br />
Zudem ist zu beachten, dass hiervon nur <strong>die</strong> zentrenrelevanten<br />
Randsortimente der betrachteten Möbelanbieter betrachtet sein<br />
werden.<br />
Umsatzumverteilungseffekte bei<br />
strukturprägenden Anbietern im Untersuchungsgebiet
Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 49<br />
Daher besteht <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Anbieter grundsätzlich <strong>die</strong> Möglichkeit, das<br />
Angebot in anderen Segmenten (z. B. im Kernsortiment Möbel) zu<br />
stärken. Allerdings wird sich <strong>die</strong> Rentabilität der Möbelmärkte, <strong>die</strong><br />
aufgrund der teilweise hohen (und mit der veränderten Landesplanung<br />
nicht mehr übereinstimmenden) Verkaufsflächenanteile zentrenrelevanter<br />
Randsortimente überdurchschnittlich sein dürfte, verringern.<br />
Des Weiteren ist in der Bewertung zu berücksichtigen, dass sich <strong>die</strong><br />
Möbelmärkte alle in Standortkategorien befinden, <strong>die</strong> i. S. des Baugesetzbuchs<br />
nicht als schützenswert anzusehen sind.<br />
7.3.3 Festsetzung von Obergrenzen <strong>für</strong> zentrenrelevante<br />
Randsortimente<br />
Die Prüfung der zu erwartenden handelswirtschaftlichen und städtebaulichen<br />
Effekte <strong>für</strong> <strong>die</strong> zentrenrelevanten Randsortimente hat<br />
gezeigt, dass <strong>die</strong> geplanten maximalen Verkaufsflächenerweiterungen<br />
der betrachteten zentrenrelevanten Randsortimente als verträglich<br />
einzuschätzen sind.<br />
Tabelle 19 Obergrenzen <strong>für</strong> zentrenrelevante Randsortimente <strong>für</strong> das<br />
Möbelhaus Knappstein in <strong>Meschede</strong><br />
Sortimente<br />
Bestand<br />
VK in qm<br />
<strong>Erweiterung</strong>/<br />
Prüfgrundlage<br />
VK in qm<br />
Gesamtvorhaben<br />
VK in qm<br />
zentrenrelevante Randsortimente, davon 650 850 1.500<br />
Heim- und Haustextilien, Bettwaren 270 130* 400*<br />
Korb- und Korkwaren 0 100* 100*<br />
Glas-, Porzellan-, Keramikartikel 180 120* 300*<br />
Haushaltswaren 90 210* 300*<br />
Bilder, Bilderrahme, Dekorationsartikel 60 140* 200*<br />
Leuchten und Zubehör 0 500* 500*<br />
Aktionsartikel 50 0 50*<br />
* maximale Verkaufsfläche je zentrenrelevantes Sortiment; insgesamt darf<br />
<strong>die</strong> Summe der zentrenrelevanten Sortimente beim <strong>Erweiterung</strong>svorhaben<br />
nicht mehr als 850 qm und beim Gesamtvorhaben nicht mehr als<br />
1.500 qm Verkaufsfläche betragen.<br />
Quelle: Zusammenstellung und Darstellung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />
GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />
Der gesamte Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente darf<br />
beim <strong>Erweiterung</strong>svorhaben insgesamt 850 qm, im Gesamtobjekt<br />
insgesamt 1.500 qm nicht überschreiten.<br />
Auswirkungen auf bestehende Einzelhandelsstrukturen
Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 50<br />
Das Ziel einer ausgewogenen Zentrenentwicklung beinhaltet neben<br />
dem Schutz der zentralen Versorgungsbereiche explizit auch das Offenhalten<br />
von Entwicklungsmöglichkeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> integrierten Zentren.<br />
In <strong>die</strong>sem Zusammenhang ist zu betonen, dass sich <strong>die</strong> dargestellten<br />
Verkaufsflächenobergrenzen <strong>für</strong> das Möbelhaus Knappstein<br />
in <strong>Meschede</strong> in einer Größenordnung bewegen, von der derzeit keine<br />
gravierenden negativen Auswirkungen auf <strong>die</strong> zukünftige Entwicklung<br />
der Innenstadt der Stadt <strong>Meschede</strong> zu erwarten sind. Bei<br />
<strong>die</strong>ser Bewertung wird berücksichtigt, dass <strong>die</strong> <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />
insgesamt eine stabile Einzelhandelsstruktur aufweist. Nur in<br />
den Randlagen sind erste trading-down-Tendenzen sichtbar. Zudem<br />
ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den untersuchungsrelevanten<br />
Sortimenten um Sortimente handelt, <strong>die</strong> in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />
der Arron<strong>die</strong>rung des Einzelhandelsangebotes <strong>die</strong>nen und<br />
nicht um <strong>die</strong> Innenstadtfunktion prägende Sortimente (wie z. B. Bekleidung,<br />
Schuhe, Unterhaltungselektronik).<br />
Im Rahmen der Wettbewerbsanalyse wurde aufgezeigt, dass das<br />
Angebot im Bereich der projektrelevanten zentrenrelevanten Sortimente<br />
in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt derzeit nicht sehr ausgeprägt<br />
ist. Dies ist u. a. mit der Schließung des Hertie Kaufhauses zu begründen,<br />
das viele <strong>die</strong>ser Sortimente in größerem Rahmen angeboten<br />
hat. Die meisten <strong>die</strong>ser Sortimente werden lediglich als Randsortimente<br />
geführt.<br />
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Angebotsstruktur erscheint<br />
eine Ergänzung <strong>die</strong>ser Sortimente in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt als<br />
sinnvoll. Dennoch haben sich in der jüngeren Vergangenheit keine<br />
entsprechenden Anbieter in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt angesiedelt,<br />
auch wenn mit der Schließung des Hertie Kaufhauses ein wichtiger<br />
Anbieter aus dem Markt ausgeschieden ist. Dieser Umstand, dass<br />
sich keine Fachgeschäfte mit vergleichbaren Kernsortimenten in der<br />
Innenstadt angesiedelt haben und voraussichtlich auch nicht mehr<br />
ansiedeln werden, ist hauptsächlich mit den wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />
<strong>für</strong> Existenzgründer und der Tatsache, dass das<br />
Konzept des "Klassischen Haushaltswarengeschäfts" heute kaum<br />
noch realisiert wird, zu begründen. Zudem weisen zeitgemäße Anbieter<br />
<strong>die</strong>ser Sortimente heute i. d. R. Verkaufsflächen von mehreren<br />
hundert Quadratmetern auf, so dass aufgrund der überwiegenden<br />
Kleinteiligkeit der Ladenlokale in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt kaum<br />
Potenzial in der bestehenden Immobilienstruktur besteht.<br />
Die Nachnutzung und <strong>Erweiterung</strong> der ehem. Hertie Immobilie<br />
<strong>die</strong>nt der Reduzierung der o. g. Trading-down-Tendenzen in den<br />
Randlagen der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt, da das ehemalige Hertie<br />
Kaufhaus den derzeit größten Leerstand und <strong>die</strong> größte Entwicklungsfläche<br />
in der Innenstadt darstellt. Im Kontext der Nachnutzung<br />
und <strong>Erweiterung</strong> der ehem. Hertie Immobilie besteht in der <strong>Meschede</strong>r<br />
Innenstadt <strong>die</strong> Möglichkeit, das Angebot bei den projektrelevanten<br />
zentrenrelevanten Sortimenten zu erweitern<br />
Auswirkungen auf <strong>die</strong> zukünftige<br />
Einzelhandelsentwicklung<br />
Ansiedlung von Fachgeschäften in<br />
der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />
Nachnutzung und <strong>Erweiterung</strong> der<br />
ehem. Hertie Immobilie
Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 51<br />
Die Ansiedlung eines neuen Magnetbetriebs als Alternative zum<br />
ehemaligen Hertie Kaufhaus ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Stärkung der Innenstadt von<br />
großer Bedeutung. Hier ist eine zeitnahe Nachnutzung und <strong>Erweiterung</strong><br />
der bestehenden Verkaufsfläche von derzeit ca. 5.000 auf<br />
ca. 7.000 qm mit Aufteilung des Gebäudes in mehrere Einzelhandelsflächen<br />
geplant. Auch wenn zu einzelnen Mieter und dem Branchenmix<br />
zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen<br />
werden können, wird <strong>die</strong> Ansiedlung eines großen Vollsortimenters<br />
und von Geschäften mit zentrenprägenden Kernsortimenten angestrebt.<br />
Es ist zu erwarten, dass der Großteil der Gesamtverkaufsfläche<br />
entsprechend mit Nahrungs- und Genussmitteln sowie zentrenprägenden<br />
Sortimenten (v. a. Bekleidung und Schuhe) belegt<br />
wird. Zudem besteht <strong>die</strong> Möglichkeit weitere ergänzende Sortimente<br />
anzusiedeln, <strong>die</strong> auch vom Möbelhaus Knappstein im Gewerbegebiet<br />
Enste angeboten werden. Als mögliche Anbieter in <strong>die</strong>sem<br />
Zusammenhang sind Butlers, Depot, Möve oder Strauss Innovation<br />
aufzuführen.<br />
Da <strong>die</strong> Sortimentsüberschneidungen mit dem <strong>Erweiterung</strong>svorhaben<br />
des Möbelhauses - wenn überhaupt - sehr gering ausfallen<br />
werden, wird <strong>die</strong> geplante Einzelhandelsentwicklung in der <strong>Meschede</strong>r<br />
Innenstadt insgesamt weitgehend losgelöst von der Möbelhauserweiterung<br />
verlaufen.
Kompatibilität mit den Vorgaben der Landesplanung NRW und dem <strong>Meschede</strong>r<br />
Zentrenkonzept 52<br />
8 Kompatibilität mit den Vorgaben der Landesplanung NRW<br />
und dem <strong>Meschede</strong>r Zentrenkonzept<br />
Die Bewertung des Planvorhabens wird gemäß § 24 a Landesentwicklungsprogramm<br />
Nordrhein-Westfalen (LEPro) und Einzelhandelserlass<br />
aus dem Jahr 2008 sowie den Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes<br />
der Stadt <strong>Meschede</strong> vorgenommen. Dabei ist von Interesse,<br />
dass es sich bei dem projektierten Einzelhandelsobjekt um<br />
großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
handelt. Für Einzelhandelsprojekte mit nicht zentrenrelevanten<br />
Sortimenten enthält <strong>die</strong> Neufassung des § 24 a LEPro, Abs. 3 folgende<br />
Aussagen:<br />
„Sondergebiete <strong>für</strong> Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO mit nicht<br />
zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen außerhalb von zentralen<br />
Versorgungsbereichen ausgewiesen werden, wenn:<br />
der Standort innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Allgemeinen<br />
Siedlungsbereichs liegt und<br />
der Umfang der zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsortimente<br />
maximal 10 % der Verkaufsfläche, jedoch nicht mehr als<br />
2.500 qm beträgt.“<br />
Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben<br />
mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb<br />
von zentralen Versorgungsbereichen geprüft werden muss, ob der<br />
zu erwartende Umsatz des geplanten Vorhabens <strong>für</strong> nicht zentrenrelevante<br />
Kernsortimente <strong>die</strong> entsprechende Kaufkraft der Einwohner<br />
im Gemeindegebiet nicht übersteigt. In <strong>die</strong>sem Fall „kann in der<br />
Regel davon ausgegangen werden, dass keine Beeinträchtigung zentraler<br />
Versorgungsbereiche oder der wohnungsnahen Versorgung i. S.<br />
von Abs. 1, Satz 3, vorliegt“.<br />
Insgesamt sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>die</strong>sbezügliche Bewertung des Planvorhabens<br />
folgende Punkte festzuhalten:<br />
Laut der Neufassung des § 24 a LEPro müssen Sondergebiete <strong>für</strong><br />
großflächigen Einzelhandel zukünftig einem im Regionalplan<br />
dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereich zugeordnet sein. Da<br />
sich der Planstandort innerhalb eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichs<br />
befindet, wird <strong>die</strong>ses Kriterium nicht erfüllt.<br />
Zur Bewertung des Kongruenzgebotes gemäß § 24 a Abs. 3 LEPro<br />
ist <strong>die</strong> projektrelevante Kaufkraft der Standortgemeinde heranzuziehen.<br />
Übersteigt der Umsatz des Planvorhabens <strong>die</strong> in der<br />
Standortgemeinde vorhandene Kaufkraft nicht, so ist gemäß<br />
LEPro § 24 a i. d. R. davon auszugehen, dass keine Beeinträchtigung<br />
zentraler Versorgungsbereiche oder der wohnungsnahen<br />
Versorgung vorliegt. Der maximal zu erwartende Umsatz des<br />
<strong>Erweiterung</strong>svorhabens von ca. 8,4 Mio. EUR übersteigt <strong>die</strong> projektrelevante<br />
Kaufkraft der Stadt <strong>Meschede</strong> von<br />
Vorgaben der Landesplanung NRW<br />
Bewertung des Planvorhabens gemäß<br />
Landesplanung NRW<br />
Integrationsgebot<br />
Kongruenzgebot
Kompatibilität mit den Vorgaben der Landesplanung NRW und dem <strong>Meschede</strong>r<br />
Zentrenkonzept 53<br />
ca. 17,9 Mio. EUR nicht. Selbst der zu erwartende Gesamtumsatzes<br />
wird nach der <strong>Erweiterung</strong> des Möbelhauses mit maximal<br />
16,3 Mio. EUR <strong>die</strong> projektrelevante Kaufkraft der Standortgemeinde<br />
nicht übersteigen. Durch das Vorhaben ist somit aus<br />
landesplanerischer Sicht keine Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche<br />
oder der wohnungsnahen Grundversorgung<br />
zu erwarten.<br />
Die Begrenzung der Verkaufsflächengröße und des Umfangs der<br />
zentrenrelevanten Sortimente des Möbelhauses liegen mit maximal<br />
1.500 qm bzw. 10 % der Gesamtverkaufsfläche in einer regionalplanerisch<br />
verträglichen Größenordnung. Die Vorraussetzung<br />
ist somit erfüllt.<br />
Der Planstandort befindet sich im Gewerbegebiet Enste in einer von<br />
drei dezentralen Agglomerationen der Stadt <strong>Meschede</strong>, in der nach<br />
einer Einzelfallprüfung Sondergebiete <strong>für</strong> großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />
mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten ausgewiesen<br />
werde dürfen. Im Hinblick auf das Maß der zentrenrelevanten Randsortimente<br />
werden in der vorliegenden <strong>Wirkungsanalyse</strong> Empfehlungen<br />
zu Verkaufsflächenobergrenzen unterbreitet.<br />
Zur Verbesserung des Einzelhandelsangebots in der Stadt <strong>Meschede</strong><br />
wurde im Zentrenkonzept im Rahmen einer Modellrechnung <strong>für</strong><br />
den Möbeleinzelhandel eine zusätzliche Arron<strong>die</strong>rungsfläche von ca.<br />
300 qm Verkaufsfläche bis zum Jahr 2015 vorgeschlagen. Da das<br />
Planvorhaben eine deutlich größere Dimensionierung vorsieht (ca.<br />
6.500 qm Verkaufsfläche), wird mit dem vorliegenden Gutachten<br />
dem Vorschlag des Zentrenkonzepts gefolgt, in Abhängigkeit von<br />
Dimensionierung, Zentrenrelevanz des Kern- und ggf. Randsortiments<br />
und des Planstandortes eine vorhabenbezogene Stu<strong>die</strong> anfertigen<br />
zu lassen, welche <strong>die</strong> zu erwartenden Marktwirkungen aufzeigt.<br />
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Planvorhaben den<br />
Vorgaben des <strong>Meschede</strong>r Zentrenkonzepts entspricht. Im Hinblick<br />
auf <strong>die</strong> landesplanerischen Vorgaben des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen ist festzuhalten, dass das Integrationsgebot nicht erfüllt<br />
wird. Allerdings hat <strong>die</strong> aktuelle Rechtssprechung dazu geführt, dass<br />
<strong>die</strong> ursprüngliche Geltungskraft der landesplanerischen Vorgaben<br />
eingeschränkt wurde und <strong>die</strong> Stadt <strong>Meschede</strong> <strong>die</strong>se Vorgaben in ihrer<br />
Entscheidungsfindung berücksichtigt, jedoch in Abwägung der<br />
unterschiedlichen Argumente zurückstellen kann.<br />
Begrenzung der zentrenrelevanten<br />
Sortimente<br />
Vorgaben des Zentrenkonzepts
Zusammenfassung 54<br />
9 Zusammenfassung<br />
In der Stadt <strong>Meschede</strong> soll im Gewerbegebiet Enste am Standort<br />
Schneidweg das bestehende Möbelhaus Knappstein erweitert werden.<br />
Als Fazit der vorliegenden Untersuchung werden nachfolgend<br />
<strong>die</strong> aus gutachterlicher Sicht vorrangigen Ergebnisse der <strong>Wirkungsanalyse</strong><br />
zusammengefasst:<br />
Beim Planvorhaben handelt es sich um <strong>die</strong> <strong>Erweiterung</strong> eines bestehenden<br />
Möbelhauses von derzeit ca. 8.500 auf ca. 15.000 qm<br />
Verkaufsfläche. Die Angebotsstruktur wird derzeit und auch zukünftig<br />
durch nicht zentrenrelevante Sortimente (Möbel) geprägt.<br />
Der Anteil der zentrenrelevanten Sortimente soll mit maximal<br />
1.500 qm bei maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche liegen.<br />
Die Umsatzleistung auf der <strong>Erweiterung</strong>sfläche beträgt maximal<br />
8,4 Mio. EUR. Davon entfallen ca. 5,3 Mio. EUR auf das nicht<br />
zentrenrelevante Kernsortiment und ca. 3,1 Mio. EUR auf <strong>die</strong> zentrenrelevanten<br />
Randsortimente.<br />
Beim Planstandort handelt es sich unter stadträumlichfunktionalen<br />
Aspekten um einen Pkw-orientierten Standort, bei<br />
dem aufgrund der Entfernung keine fußläufigen Wechselwirkungen<br />
mit den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt <strong>Meschede</strong><br />
zu erwarten sind. Der Planstandort befindet sich im Gewerbegebiet<br />
Enste in einer von drei dezentralen Agglomerationen<br />
der Stadt <strong>Meschede</strong>, in der nach einer Einzelfallprüfung Sondergebiete<br />
<strong>für</strong> großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nichtzentrenrelevanten<br />
Sortimenten ausgewiesen werde dürfen.<br />
Das Projektvorhaben wird voraussichtlich ein regionales Kerneinzugsgebiet<br />
erschließen, das rund 264.425 Einwohnern umfasst.<br />
Das im Kerneinzugsgebiet vorliegende projektrelevante Kaufkraftvolumen<br />
beläuft sich auf insgesamt ca. 146,7 Mio. EUR.<br />
Im Untersuchungsgebiet wird der Wettbewerb im Möbelsektor<br />
derzeit im Wesentlichen durch 14 Anbieter geprägt. Bei einigen<br />
Wettbewerbern besteht Modernisierungsbedarf, da bei <strong>die</strong>sen<br />
Märkten derzeit ein nur eingeschränkt zeitgemäßer Marktauftritt<br />
(u. a. ungünstiger Verkaufsflächenzuschnitt, unzureichende<br />
Stellplatzsituation und Außenwirkung) vorliegt.<br />
Die Wettbewerbsauseinandersetzung des Planvorhabens wird<br />
sich im Wesentlichen auf <strong>die</strong> o. g. strukturprägenden Möbelanbieter<br />
konzentrieren, <strong>die</strong> sich alle in dezentralen bzw. Pkworientierten<br />
Standortlagen befinden. Diese Standortkategorien<br />
sind i. S. des Baugesetzbuchs nicht als schützenswert anzusehen.<br />
Von den handelswirtschaftlichen Auswirkungen der <strong>Erweiterung</strong><br />
werden <strong>die</strong> projektrelevanten zentralen Versorgungslagen aufgrund<br />
der vergleichsweise geringen Angebotsüberschneidungen<br />
nur geringfügig betroffen werden. Der städtebaulich relevante<br />
Orientierungswert von ca. 10 % Umsatzumverteilung wird in <strong>die</strong>sem<br />
Standortbereichen deutlich unterschritten. Eine vorhabenbedingte<br />
Marktaufgabe hier ansässiger Betriebe ist damit in An-
Zusammenfassung 55<br />
betracht der zu erwartenden absatzwirtschaftlichen Umverteilungswirkungen<br />
auszuschließen. Allerdings sind <strong>die</strong> dargestellte<br />
regionalplanerisch verträgliche Größenordnung und der Umfang<br />
des jeweiligen Randsortiments der projektierten <strong>Erweiterung</strong> auf<br />
Bauleitebene sicherzustellen.<br />
Im Hinblick auf <strong>die</strong> zentrenrelevanten Randsortimente ist festzuhalten,<br />
dass sich <strong>die</strong> dargestellten Verkaufsflächenobergrenzen<br />
<strong>für</strong> das Möbelhaus Knappstein in <strong>Meschede</strong> in einer Größenordnung<br />
bewegen, von der derzeit keine negativen städtebaulichen<br />
und versorgungsstrukturellen Auswirkungen auf den derzeitigen<br />
Bestand noch auf <strong>die</strong> zukünftige Entwicklung der projektrelevanten<br />
zentralen Versorgungsbereiche zu erwarten sind.<br />
Im Hinblick auf <strong>die</strong> landesplanerische Bewertung und <strong>die</strong> Vorgaben<br />
des <strong>Meschede</strong>r Einzelhandelskonzepts ist festzuhalten, dass<br />
das Planvorhaben grundsätzlich als verträglich einzustufen ist.<br />
Allerdings befindet sich der Planstandort innerhalb eines Gewerbe-<br />
und Industrieansiedlungsbereichs. Da laut der Neufassung<br />
des § 24 a LEPro Sondergebiete <strong>für</strong> großflächigen Einzelhandel<br />
zukünftig einem im Regionalplan dargestellten Allgemeinen<br />
Siedlungsbereich zugeordnet sein müssen, wird das Integrationsgebot<br />
nicht erfüllt.