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Städtebauliche Wirkungsanalyse für die Erweiterung ... - Meschede

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<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Erweiterung</strong> des Möbelhauses<br />

Knappstein in der Stadt <strong>Meschede</strong><br />

Köln, September 2010<br />

Stadt- und Regionalplanung<br />

Dr. Jansen GmbH


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Erweiterung</strong> des Möbelhauses<br />

Knappstein in der Stadt <strong>Meschede</strong><br />

Wirtschaftsgeogr. Joachim Schulte, M.A.<br />

Dipl.-Volksw. Angelina Sobotta<br />

Stadt- und Regionalplanung<br />

Dr. Jansen GmbH<br />

Geschäftsführende Gesellschafter:<br />

Dipl.-Geogr. Ursula Mölders<br />

Stadt- und Regionalplanerin SRL<br />

Dipl.-Ing. Dominik Geyer<br />

Stadtplaner AK NW, Bauassessor<br />

Stadt- und Regionalplaner SRL<br />

HRB Köln 62236<br />

Gesellschafter/Seniorpartner:<br />

Dr. Paul G. Jansen<br />

Bachemer Str. 115, 50931 Köln-Lindenthal<br />

Postfach 41 05 07, 50865 Köln<br />

Fon 02 21.940 72-0<br />

Fax 02 21.940 72-18<br />

info@stadtplanung-dr-jansen.de<br />

www.stadtplanung-dr-jansen.de


Aufgabenstellung und Bearbeitungsansatz<br />

INHALT<br />

1 AUFGABENSTELLUNG UND BEARBEITUNGSANSATZ 1<br />

2 PLANUNGSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 4<br />

2.1 Abgrenzung großflächiger Einzelhandelsbetriebe 4<br />

2.2 Planungsrechtliche Vorgaben in Nordrhein-Westfalen 4<br />

2.3 Zentrenkonzept der Stadt <strong>Meschede</strong> 6<br />

3 PROJEKTDATEN 8<br />

3.1 Definition und Branchenentwicklung 8<br />

3.2 Projektbeschreibung 10<br />

4 STANDORT DES PLANVORHABENS 15<br />

4.1 Makrostandort 15<br />

4.2 Mikrostandort <strong>Meschede</strong>, Schneidweg 16<br />

4.3 Zusammenfassende Standortbewertung 17<br />

5 EINZUGSGEBIET, NACHFRAGEVOLUMEN, POTENZIELLE<br />

MARKTBEDEUTUNG 19<br />

5.1 Einzugsgebiet 19<br />

5.2 Nachfragevolumen und potenzielle Marktbedeutung 21<br />

6 WETTBEWERBSSITUATION 23<br />

6.1 Methodische Vorgehensweise 23<br />

6.2 Strukturprägende Anbieter der Möbelbranche im<br />

Untersuchungsgebiet 24<br />

6.3 Wettbewerbssituation in den zentralen<br />

Versorgungsbereichen 30<br />

6.3.1 Charakterisierung der projektrelevanten zentralen<br />

Versorgungsbereiche 31<br />

6.3.2 Projektrelevanter Einzelhandelsbestand in den<br />

zentralen Versorgungsbereichen 35<br />

6.4 Wettbewerbsplanungen 37<br />

6.5 Fazit der Wettbewerbsanalyse 37<br />

7 MARKT- UND STÄDTEBAULICHE EFFEKTE DES<br />

PLANVORHABENS 40<br />

7.1 Annahmen und Berechnungsansatz 40<br />

7.2 Zu erwartende handelswirtschaftliche und<br />

städtebauliche Effekte des gesamten<br />

<strong>Erweiterung</strong>svorhabens 41<br />

7.3 Zu erwartende handelswirtschaftliche und<br />

städtebauliche Effekte <strong>für</strong> <strong>die</strong> zentrenrelevanten<br />

Randsortimente 46<br />

7.3.1 Umverteilungseffekte in den projektrelevanten<br />

zentralen Versorgungsbereichen 46<br />

7.3.2 Umverteilungseffekte bei strukturprägenden<br />

Anbietern im Untersuchungsgebiet 48<br />

7.3.3 Festsetzung von Obergrenzen <strong>für</strong> zentrenrelevante<br />

Randsortimente 49


Aufgabenstellung und Bearbeitungsansatz<br />

8 KOMPATIBILITÄT MIT DEN VORGABEN DER<br />

LANDESPLANUNG NRW UND DEM MESCHEDER<br />

ZENTRENKONZEPT 52<br />

9 ZUSAMMENFASSUNG 54<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1 Einzugsgebiet des Möbelhauses 20<br />

Abbildung 2 Planstandort und strukturprägende<br />

Möbelanbieter im Untersuchungsgebiet 29<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1 Flächenentwicklung der Top 30 der deutschen<br />

Möbelhäuser in qm (1999 - 2009) 8<br />

Tabelle 2 Verkaufsflächenentwicklung der größten<br />

deutschen Möbelhäuser (1998 - 2009) 9<br />

Tabelle 3 Verkaufsflächenaufteilung nach Sortimenten (in<br />

qm) 11<br />

Tabelle 4 Verkaufsflächenaufteilung und<br />

Umsatzeinschätzung <strong>für</strong> das<br />

<strong>Erweiterung</strong>svorhaben in Szenarien 12<br />

Tabelle 5 Umsatzeinschätzung <strong>für</strong> maximale<br />

<strong>Erweiterung</strong>sflächen der zentrenrelevanten<br />

Randsortimente 14<br />

Tabelle 6 Einzugsgebiet des Planvorhabens in <strong>Meschede</strong> 20<br />

Tabelle 7 Darstellung und Bewertung der<br />

strukturprägende Möbelanbieter im<br />

Untersuchungsgebiet 25<br />

Tabelle 8 Sortimentsbezogene Verkaufsflächen und<br />

Umsätze der strukturprägenden Möbelanbieter<br />

im Untersuchungsgebiet* 30<br />

Tabelle 9 Einzelhandelsausstattung in der <strong>Meschede</strong>r<br />

Innenstadt 31<br />

Tabelle 10 Einzelhandelsausstattung im<br />

Versorgungszentrum Olsberg 33<br />

Tabelle 11 Einzelhandelsausstattung im Ortszentrum<br />

Eslohe 35<br />

Tabelle 12 Projektrelevante Angebotssituation in der<br />

<strong>Meschede</strong>r Innenstadt 36<br />

Tabelle 13 Projektrelevante Angebotssituation in den<br />

Ortszentren in Zone 2 (Bestwig, Olsberg, Eslohe) 36<br />

Tabelle 14 Umsatzumverteilungseffekte des Planvorhabens<br />

- Moderate-Case-Szenario 44


Aufgabenstellung und Bearbeitungsansatz<br />

Tabelle 15 Umsatzumverteilungseffekte des Planvorhabens<br />

- Worst-Case-Szenario 45<br />

Tabelle 16 Umsatzumverteilungseffekte in der <strong>Meschede</strong>r<br />

Innenstadt 46<br />

Tabelle 17 Umsatzumverteilungseffekte in den<br />

Hauptzentren der Zone 2 (Bestwig, Olsberg,<br />

Eslohe) 47<br />

Tabelle 18 Umsatzumverteilungseffekte bei<br />

strukturprägenden Anbietern im<br />

Untersuchungsgebiet 48<br />

Tabelle 19 Obergrenzen <strong>für</strong> zentrenrelevante<br />

Randsortimente <strong>für</strong> das Möbelhaus Knappstein<br />

in <strong>Meschede</strong> 49<br />

In dem nachfolgenden Text verwenden wir eine geschlechtsneutrale Sprache. Bei<br />

der konkreten Ansprache von Personen werden sowohl <strong>die</strong> weiblichen als auch <strong>die</strong><br />

männlichen Personen genannt, z. B. „Bewohnerinnen und Bewohner“. Sollte aus<br />

Versehen oder aus Gründen der besseren Lesbarkeit an einigen Stellen nur <strong>die</strong><br />

männliche Form, z. B. „Akteure“ gewählt sein, meinen wir aber immer auch <strong>die</strong><br />

weiblichen Personen, nämlich <strong>die</strong> Akteurinnen. Selbstverständlich sind <strong>für</strong> uns immer<br />

Männer und Frauen gleichzeitig, gleichgestellt und chancengleich angesprochen.<br />

Dieses Gutachten unterliegt dem Urheberrecht. Vervielfältigungen, Weitergabe<br />

oder Veröffentlichung des Gutachtens in Teilen oder als Ganzes sind nur nach vorheriger<br />

Genehmigung und unter Angabe der Quelle erlaubt, soweit mit dem Auftraggeber<br />

nichts anderes vereinbart ist.


Aufgabenstellung und Bearbeitungsansatz 1<br />

1 Aufgabenstellung und Bearbeitungsansatz<br />

Seit dem Jahr 1959 betreibt <strong>die</strong> Familie Knappstein in der Stadt <strong>Meschede</strong><br />

ein Möbelhaus im Gewerbegebiet Enste, das - parallel zur<br />

bundesweiten Entwicklung im Möbeleinzelhandel - sukzessive erweitert<br />

wurde. Auch <strong>die</strong> aktuelle Dimensionierung von ca. 8.500 qm<br />

Verkaufsfläche wird vom Betreiber als nicht ausreichend eingestuft,<br />

um mit der Ausstattung und den geplanten Veränderungen anderer<br />

Möbelhäuser in der Region konkurrieren zu können. Geplant ist daher<br />

ein Ausbau auf ca. 15.000 qm Gesamtverkaufsfläche am derzeitigen<br />

Standort. Dieser Ausbau soll voraussichtlich in mehreren Bauphasen<br />

erfolgen.<br />

Mindestens 90 % der geplanten Verkaufsfläche sollen durch das<br />

nicht zentrenrelevante Kernsortiment belegt werden, maximal 10 %<br />

mit zentrenrelevanten Randsortimenten. Um dem Betreiber innerhalb<br />

<strong>die</strong>ses maximalen Rahmens von ca. 1.500 qm Verkaufsfläche<br />

Flexibilität einzuräumen, wurden <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen zentrenrelevanten<br />

Randsortimente im Rahmen einer Vorabstimmung folgende<br />

Verkaufsflächenobergrenzen festgelegt:<br />

Heim- und Haustextilien, Bettwaren: max. 400 qm VK<br />

Korb- und Korkwaren: max. 100 qm VK<br />

Glas-, Porzellan-, Keramikartikel: max. 300 qm VK<br />

Haushaltswaren: max. 300 qm VK<br />

Bilder, Bilderrahmen und Dekorationsartikel: max. 200 qm VK<br />

Leuchten und Zubehör: max. 500 qm VK<br />

Aktionsartikel: max. 50 qm VK.<br />

In der vorliegenden <strong>Wirkungsanalyse</strong> werden auftragsgemäß <strong>die</strong><br />

städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen der<br />

<strong>Erweiterung</strong> des Möbelhauses untersucht.<br />

Die Zulässigkeit des Planvorhabens ist gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO<br />

sowie den Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (v. a.<br />

§ 24 a LEPro 1 und Einzelhandelserlass vom 22. September 2008), der<br />

hierzu ergangenen Rechtsprechung und des Zentrenkonzepts der<br />

Stadt <strong>Meschede</strong> zu überprüfen. 2 Dabei sind insbesondere <strong>die</strong> Auswirkungen<br />

auf <strong>die</strong> Verwirklichung der Ziele der Landesplanung sowie<br />

<strong>die</strong> Chancen/ Risiken <strong>für</strong> <strong>die</strong> städtebauliche Entwicklung und<br />

Ordnung der Stadt <strong>Meschede</strong> sowie umliegender Städte und Gemeinden<br />

zu bewerten.<br />

1 Aufgrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.04.2010 (4 B<br />

78.09) ist das Urteil des OVG NRW vom 30.09.2009 (10 A 1676/08) rechtskräftig.<br />

Im Ergebnis bedeutet <strong>die</strong>s, dass <strong>die</strong> Regelung des § 24 a Abs. 1 S.3 LEPro kein Ziel<br />

der Raumordnung ist. Damit ist § 24 a LEPro Gegenstand der Abwägung bei der<br />

Aufstellung eines Bebauungsplans. Somit liegt <strong>die</strong> Steuerung der Ansiedlung<br />

großflächiger Einzelhandelsvorhaben - derzeit wieder - in der Hand der Kommunen,<br />

so dass <strong>die</strong> Gemeinde abwägen kann, ob sie sich <strong>für</strong> oder gegen ein<br />

Planvorhaben entscheiden möchte.<br />

2 <strong>Meschede</strong>r Zentrenkonzept beschlossen am 22. Juni 2006<br />

Planvorhaben<br />

Prüfung der Zulässigkeit des Planvorhabens


Aufgabenstellung und Bearbeitungsansatz 2<br />

Ausgehend von einer Beurteilung des Planstandorts im Gewerbegebiet<br />

Enste in <strong>Meschede</strong> und der projektrelevanten Angebotsstruktur<br />

im Untersuchungsraum werden <strong>die</strong> versorgungsstrukturellen und<br />

städtebaulichen Auswirkungen des Vorhabens analysiert und bewertet.<br />

Hierzu sind unter Zugrundelegung der projektbezogenen<br />

Sortimentsstruktur <strong>die</strong> möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf<br />

schutzwürdige Versorgungsstrukturen in der Stadt <strong>Meschede</strong> sowie<br />

in umliegenden Städten und Gemeinden zu untersuchen. Dabei<br />

stellt <strong>die</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> in Vorbereitung einer bauleitplanerischen<br />

Steuerung nicht auf das einzelne Handelsunternehmen ab,<br />

sondern stellt eine betreiberunabhängige Bewertung an. 3<br />

Vor dem Hintergrund der skizzierten Ausgangslage sowie auf Basis<br />

einer Beauftragung von Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />

GmbH durch <strong>die</strong> Stadt <strong>Meschede</strong> im Juni 2010 umfasst <strong>die</strong> vorliegende<br />

Ausarbeitung folgende Leistungsbausteine:<br />

Bewertung des Planvorhabens im Hinblick auf aktuelle übergeordnete<br />

Einzelhandelsentwicklungen<br />

Darstellung der rahmengebenden Situation des Möbeleinzelhandels<br />

in der Region wie auch der Entwicklungsperspektiven<br />

des Einzelhandelsstandorts <strong>Meschede</strong>, speziell im Möbel- und<br />

Einrichtungssegment<br />

Skizzierung der wettbewerblichen Folgen einer Realisierung des<br />

Planvorhabens - insbesondere auf schutzwürdige Einzelhandelsstrukturen<br />

Ableitung und Bewertung der voraussichtlichen städtebaulichen<br />

und versorgungsstrukturellen Auswirkungen<br />

Vorab wurde das Planvorhaben im März 2010 von der Industrie- und<br />

Handelskammer Arnsberg Hellweg-Sauerland gemäß § 24 a LEPro<br />

unter dem Vorbehalt, ob § 24 a LEPro in seiner derzeitigen Fassung<br />

überhaupt noch als verbindliches Ziel der Landesplanung zu beachten<br />

ist, geprüft. Im Rahmen einer ersten Gegenüberstellung von<br />

Planumsatz der geplanten <strong>Erweiterung</strong> und der Kaufkraft im Stadtgebiet<br />

konnte eine Übereinstimmung mit den Vorgaben der Landesplanung<br />

aufgezeigt werden. Zu prüfen ist demnach noch <strong>die</strong><br />

Struktur der zentrenrelevanten Randsortimente, wobei <strong>die</strong> laut Landesplanung<br />

vorgegebene Verkaufsfläche von maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche<br />

(maximal 1.500 qm) nicht überschritten werden<br />

darf. Hierzu soll <strong>die</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> Empfehlungen unterbreiten.<br />

Die verwendeten Ausgangsdaten basieren auf einer im Juli 2010<br />

durchgeführten Vor-Ort-Recherche. Dabei erfolgten <strong>die</strong> Betrachtung<br />

des projektrelevanten Einzelhandelsbestands und der projektrele-<br />

3 Ein Bebauungsplan setzt keine Betreiber fest, sondern kann als sog. Angebotsplan<br />

lediglich <strong>die</strong> Betriebstypen sowie Verkaufsflächen- bzw. Geschossflächen-<br />

und Sortimentsobergrenzen rechtssicher regeln.<br />

methodische Vorgehensweise<br />

Leistungsbausteine<br />

Stellungnahme der IHK Arnsberg<br />

Hellweg-Sauerland<br />

Datenrecherche


Aufgabenstellung und Bearbeitungsansatz 3<br />

vanten zentralen Versorgungsbereiche im Untersuchungsgebiet<br />

sowie eine Besichtigung des Planstandortes. 4<br />

Darüber hinaus wurden <strong>die</strong> vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten<br />

Projektunterlagen sowie Daten und Veröffentlichungen der<br />

IHK Arnsberg Hellweg-Sauerland, des Statistischen Bundesamtes,<br />

des Landesbetriebs <strong>für</strong> Information und Technik Nordrhein-<br />

Westfalen sowie der Stadt <strong>Meschede</strong> projektbezogen aufbereitet<br />

und in <strong>die</strong> Untersuchung einbezogen.<br />

Mit dem vorliegenden Gutachten soll eine fun<strong>die</strong>rte Grundlage <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> eingehende öffentliche Diskussion und <strong>für</strong> den Entscheidungsprozess<br />

der Stadt <strong>Meschede</strong> und der am Genehmigungsprozess Beteiligten<br />

geschaffen werden.<br />

4 Zur sachgerechten Beurteilung der Auswirkungen des Planvorhabens auf zentrale<br />

Versorgungsbereiche werden im Rahmen der vorliegenden <strong>Wirkungsanalyse</strong><br />

gemäß der aktuellen Rechtssprechung (z. B. VG Gelsenkirchen, 10 K 6950/04<br />

vom 03.05.2006) nicht nur <strong>die</strong> absatzwirtschaftlichen Umsatzumverteilungsdaten<br />

berücksichtigt, sondern auch ggf. zu erwartende städtebauliche Funktionsverluste<br />

in <strong>die</strong> Beurteilung der negativen Auswirkungen einbezogen. Hierbei ist<br />

u. a. zu klären, welche Stärken und Schwächen ein Zentrum aufweist, welche<br />

Magnet- bzw. Ankerbetriebe ansässig sind und welche Marktstellung <strong>die</strong>se einnehmen.


Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 4<br />

2 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen<br />

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> räumliche Planung von<br />

Einzelhandelsstandorten in Deutschland stellen das Baugesetzbuch<br />

(BauGB) und <strong>die</strong> Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar.<br />

2.1 Abgrenzung großflächiger Einzelhandelsbetriebe<br />

So ist nach § 11 Abs. 3 BauNVO <strong>für</strong> Neuansiedlungen von großflächigen<br />

Einzelhandelsbetrieben (ab 1.200 qm Geschossfläche bzw.<br />

800 qm Verkaufsfläche) 5 <strong>die</strong> Ausweisung eines Kern- oder entsprechenden<br />

Sondergebiets erforderlich, sofern sie sich nicht nur unwesentlich<br />

u. a. auf <strong>die</strong> städtebauliche Entwicklung auswirken. Hierbei<br />

sind folgende Belange zu prüfen:<br />

Umwelt<br />

Infrastrukturelle Ausstattung<br />

Verkehr<br />

Versorgung der Bevölkerung<br />

Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche<br />

Ort- und Landschaftsbild<br />

Naturhaushalt<br />

Gegenstand <strong>die</strong>ser Analyse ist <strong>die</strong> Prüfung der Wirkungen auf <strong>die</strong><br />

Versorgung der Bevölkerung und <strong>die</strong> Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche.<br />

2.2 Planungsrechtliche Vorgaben in Nordrhein-Westfalen<br />

In Nordrhein-Westfalen ist zur Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten<br />

zudem § 24 a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) in der<br />

Neufassung vom 19. Juni 2007 heranzuziehen. 6 Für <strong>die</strong> im Rahmen<br />

der vorliegenden <strong>Wirkungsanalyse</strong> zu untersuchenden Vorhaben<br />

sind folgende Inhalte des § 24 a LEPro von Bedeutung:<br />

„Kerngebiete sowie Sondergebiete <strong>für</strong> Vorhaben i. S. des § 11 Abs 3<br />

Baunutzungsverordnung - BauNVO - (Einkaufszentren, großflächige<br />

Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

dürfen nur in zentralen Versorgungsbereichen ausgewiesen werden;<br />

Absätze 3 bis 6 bleiben unberührt. Die in ihnen zulässigen Nutzungen<br />

richten sich in Art und Umfang nach der Funktion des zentralen Versorgungsbereichs,<br />

in dem ihr Standort liegt. Sie dürfen weder <strong>die</strong><br />

Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde<br />

oder in benachbarten Gemeinden noch <strong>die</strong> wohnungsnahe Versorgung<br />

der Bevölkerung in ihrem Einzugsbereich beeinträchtigen. Dabei<br />

5 Gemäß der Rechtsprechung (u. a. BVerwG 4 C 3.05 und 4 C 10.04 vom 24.11.2005)<br />

wird ein Einzelhandelsbetrieb mit einer Verkaufsfläche von über 800 qm als<br />

großflächig eingestuft.<br />

6 In der Neufassung des Landesentwicklungsprogramms vom 19.06.2007 wurde<br />

der § 24 Abs. 3 des Gesetzes zur Landesentwicklung gestrichen und durch den<br />

§ 24 a ersetzt.<br />

§11Abs. 3 BauNVO<br />

§ 24 a Landesentwicklungsprogramm<br />

(LEPro)<br />

§24a LEPro, Abs. 1


Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 5<br />

dürfen Hersteller-Direktverkaufszentren mit mehr als 5.000 qm Verkaufsfläche<br />

nur ausgewiesen werden, wenn sich der Standort in einer<br />

Gemeinde mit mehr als 100.000 Einwohnern befindet.“<br />

Für Einzelhandelsprojekte mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten<br />

enthält <strong>die</strong> Neufassung des § 24 a LEPro, Abs. 3 folgende Aussagen:<br />

„Sondergebiete <strong>für</strong> Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO mit nicht<br />

zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen außerhalb von zentralen<br />

Versorgungsbereichen ausgewiesen werden, wenn:<br />

der Standort innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Allgemeinen<br />

Siedlungsbereichs liegt und<br />

der Umfang der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente<br />

maximal 10 % der Verkaufsfläche, jedoch nicht mehr als<br />

2.500 qm beträgt.“<br />

Das Gesetz sieht weiter vor, dass bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben<br />

mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb von<br />

zentralen Versorgungsbereichen geprüft werden muss, ob der zu<br />

erwartende Umsatz des geplanten Vorhabens <strong>für</strong> nicht zentrenrelevante<br />

Sortimente <strong>die</strong> entsprechende Kaufkraft der Einwohner im<br />

Gemeindegebiet nicht übersteigt.<br />

In <strong>die</strong>sem Fall „kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass<br />

keine Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche oder der wohnungsnahen<br />

Versorgung i. S. von Abs. 1, Satz 3, vorliegt“.<br />

Der Verfassungsgerichtshof <strong>für</strong> das Land Nordrhein-Westfalen hat<br />

§ 24a Abs. 1 Satz 4 LEPro mit Urteil vom 26. August 2009 VerfGH<br />

18/08 <strong>für</strong> verfassungswidrig erklärt. Mit dem Urteil des OVG NRW<br />

vom 30. September 2009 (10A 1676/08) ist <strong>die</strong> Ansiedlung von großflächigen<br />

Einzelhandelsbetrieben in Nordrhein-Westfalen deutlich<br />

erleichtert worden. Somit ist auch der zweite Versuch, landesplanerische<br />

Regelungen zur Steuerung von Einzelhandel vorzugeben, gescheitert.<br />

Dadurch, dass Teile des Landesentwicklungsprogramms<br />

umgedeutet worden sind, existieren momentan keine verbindlichen<br />

Zielvorgaben des Landes <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verortung von Sondergebieten <strong>für</strong><br />

großflächigen Einzelhandel. Dieses Urteil ist zwischenzeitlich<br />

rechtskräftig, so dass keine landesplanerischen Vorgaben in <strong>die</strong>ser<br />

Hinsicht mehr bestehen und <strong>die</strong> Stadt <strong>Meschede</strong> eigenständig entscheiden<br />

kann.<br />

Zur Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten ist zudem der neue<br />

Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen heranzuziehen. 7 Demnach<br />

„sollen großflächige Einzelhandelsbetriebe aufgrund ihrer erheblichen<br />

Auswirkungen auf <strong>die</strong> lokalen und regionalen Versorgungsstrukturen,<br />

7 Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums <strong>für</strong> Bauen und Verkehr und des Ministeriums<br />

<strong>für</strong> Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen, 22.09.2008.<br />

§24a LEPro, Abs. 3<br />

aktuelle Bedeutung des § 24 a LEPro<br />

Einzelhandelserlass Nordrhein-<br />

Westfalen


Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 6<br />

<strong>die</strong> Umwelt und <strong>die</strong> Stadtentwicklung nur dann zugelassen werden,<br />

wenn sie<br />

nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur lokalen<br />

und regionalen Versorgungsstruktur stehen,<br />

an einem städtebaulich integrierten Standort und<br />

in integrierten städtebaulichen Strukturen entstehen (vgl. Ziffer<br />

1.1).“ (…)<br />

„Dabei sind großflächige Einzelhandelsbetriebe in Abgrenzung zum<br />

sonstigen Handel planungsrechtlich eine eigenständige Nutzungsart.<br />

Einzelhandelsbetriebe sind Betriebe, <strong>die</strong> ausschließlich oder überwiegend<br />

an Endverbraucher verkaufen. Zu ihnen zählen u. a. alle Kauf-<br />

und Warenhäuser, SB-Warenhäuser, SB-Kaufhäuser, Verbrauchermärkte<br />

sowie Fachmärkte. Dazu gehört auch der Direktverkauf an<br />

Endverbraucher, unabhängig davon, ob <strong>die</strong>ser am Standort des Fertigungsbetriebs<br />

oder in einem eigens dazu geschaffenen Zentrum (Hersteller-Direktverkaufszentrum)<br />

erfolgt (vgl. Ziffer 2.2.2).“<br />

2.3 Zentrenkonzept der Stadt <strong>Meschede</strong><br />

Im Zentrenkonzept der Stadt <strong>Meschede</strong>, beschlossen am<br />

22. Juni 2006, werden <strong>die</strong> zentralen Versorgungsbereiche der Stadt<br />

<strong>Meschede</strong> abgegrenzt. Hierzu zählen<br />

<strong>die</strong> <strong>Meschede</strong>r Innenstadt mit gesamtstädtischer Versorgungsfunktion<br />

der Ortskern Freienohl mit einer Versorgungsfunktion <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

westlichen Stadtteile von <strong>Meschede</strong><br />

Darüber hinaus liegen mit dem Gewerbegebiet Enste (östlich der<br />

Enster Straße), Jahnstraße/ Im Schwarzen Bruch und Feienohl-Süd<br />

(südliche Bahnhofstraße) drei städtebaulich nicht integrierte dezentrale<br />

Agglomerationen mit Ergänzungsfunktionen zu den zentralen<br />

Versorgungsbereichen hinsichtlich des Pkw-orientierten Einkaufs<br />

vor.<br />

Um den spezifischen örtlichen Verhältnissen und den Entwicklungszielen<br />

der Stadt <strong>Meschede</strong> gerecht zu werden, wurde im Rahmen<br />

des Zentrenkonzepts eine eigene Sortimentsliste erarbeitet, <strong>die</strong> insbesondere<br />

<strong>die</strong> nahversorgungsrelevanten und <strong>die</strong> zentrenrelevanten<br />

Sortimente festlegt.<br />

In der Stadt <strong>Meschede</strong> gelten folgende Sortimente als zentrenrelevant:<br />

Blumen<br />

Bücher, Schreib- und Spielwaren (inkl. Bastelbedarf)<br />

Bekleidung, Schuhe, Sportartikel/ -bekleidung/ -schuhe (inkl.<br />

Fahrräder)<br />

Elektrowaren (inkl. Lampen, Leuchten)<br />

Haushaltswaren, Glas/ Porzellan/ Keramik, Geschenkartikel<br />

zentrale Versorgungsbereiche<br />

dezentrale Agglomerationen<br />

„<strong>Meschede</strong>r Liste“<br />

zentrenrelevante Sortimente


Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 7<br />

Antiquitäten, Kunst(-gewerbe)<br />

Heimtextilien/ Bettwaren/ Gardinen<br />

Foto, Optik (inkl. Hörgeräte), Uhren/ Schmuck<br />

Musikalien<br />

Als nahversorgungsrelevant gelten:<br />

Nahrungs- und Genussmittel<br />

Gesundheits-/Körperpflegeartikel (inkl. pharmazeutische Erzeugnisse).<br />

Zur Verbesserung des Einzelhandelsangebots in der Stadt <strong>Meschede</strong><br />

wurden bezüglich der quantitativen Verkaufsflächenausstattung im<br />

Rahmen einer Modellrechnung Ergänzungen vorgeschlagen. Hierbei<br />

wurde <strong>für</strong> den Möbeleinzelhandel - vor dem Hintergrund, dass mit<br />

der Neuansiedlung eines weiteren regional bedeutsamen großflächigen<br />

Möbelhauses nicht zu rechnen ist - eine zusätzliche Arron<strong>die</strong>rungsfläche<br />

von ca. 300 qm Verkaufsfläche vorgeschlagen. Sofern<br />

ein Vorhaben mit einer größeren Dimensionierung verfolgt wird,<br />

wird im Zentrenkonzept darauf hingewiesen, dass dann eine Erhöhung<br />

der Umverteilungswirkungen durch <strong>die</strong> Wettbewerbsintensivierung<br />

zu erwarten ist. In <strong>die</strong>sem Fall ist in Abhängigkeit von Dimensionierung,<br />

Zentrenrelevanz des Kern- und ggf. Randsortiments<br />

und des Planstandortes eine vorhabenbezogene Stu<strong>die</strong> erforderlich,<br />

welche <strong>die</strong> zu erwartenden Marktwirkungen aufzeigt.<br />

Für <strong>die</strong> Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe gelten <strong>die</strong><br />

folgenden Vorgaben:<br />

„In den beiden zentralen Versorgungsbereichen <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />

und Ortskern Freienohl sind großflächige Einzelhandelsbetriebe (d. h.<br />

Betriebe über 800 qm Verkaufsfläche) jeder Art zulässig.<br />

In den drei dezentralen Agglomerationen können nach einer Einzelfallprüfung<br />

Sondergebiete <strong>für</strong> großflächige Einzelhandelsbetriebe nur<br />

mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten ausgewiesen werden. In <strong>die</strong>sem<br />

Zusammenhang ist zu jedem Einzelfall über das zulässige Maß<br />

des zentrenrelevanten Randsortiments zu entscheiden.<br />

Im gesamten übrigen Stadtgebiet von <strong>Meschede</strong> wird großflächiger<br />

Einzelhandel nicht zugelassen.“<br />

nahversorgungsrelevante Sortimente<br />

Verkaufsflächenbedarf bis zum Jahr<br />

2015<br />

Vorgaben bei Ansiedlung von großflächigen<br />

Einzelhandelsbetrieben


Projektdaten 8<br />

3 Projektdaten<br />

3.1 Definition und Branchenentwicklung<br />

Der Möbelsektor wird gegenwärtig durch eine besondere Betriebsformendynamik<br />

sowie durch Marktbereinigungsprozesse gekennzeichnet.<br />

Das Streben nach Marktanteilen hat bereits zum Ausscheiden<br />

einer großen Anzahl von - v. a. kleineren - Anbietern aus<br />

dem Markt geführt.<br />

Von 1999 bis 2009 erzielten <strong>die</strong> Großflächenanbieter einen Verkaufsflächenzuwachs<br />

um ca. 17 %. Während das Wachstum von<br />

1999 bis 2001 noch bei ca. 11,7 % lag, reduzierte sich das Tempo in<br />

den letzten Jahren allerdings auf ca. 2,5 %. In Deutschland verfügen<br />

inzwischen 103 Möbelhäuser über eine Verkaufsfläche von mindestens<br />

30.000 qm (Vorjahr: 97). 42 Einrichtungshäuser belegen eine<br />

Fläche von 40.000 qm oder mehr (Vorjahr: 38). 8 Die Konzentration<br />

im Möbelhandel schreitet kontinuierlich voran. Die Anzahl der Anbieter<br />

nimmt weiter ab. Eine starke Segmentierung des Möbeleinzelhandels<br />

in Deutschland lässt ein Ende der Marktbereinigung derzeit<br />

nicht erkennen. Im Zuge der Konzentrationsprozesse werden<br />

v. a. Anbieter mit einem zu kleinen Flächenangebot vom Markt verdrängt.<br />

Der hiervon besonders betroffenen „unprofilierten Mitte“<br />

fällt eine umfassende Darstellung des Möbelvollsortiments schwer.<br />

Tabelle 1 Flächenentwicklung der Top 30 der deutschen Möbelhäuser<br />

in qm (1999 - 2009)<br />

1.500.000<br />

1.450.000<br />

1.400.000<br />

1.350.000<br />

1.300.000<br />

1.250.000<br />

1.200.000<br />

1.150.000<br />

1.100.000<br />

1999 2001 2003 2005 2007 2009<br />

Quelle: Darstellung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2010; Daten:<br />

Möbelkultur Paläste 2010, Ferdinand Holzmann Verlag GmbH, 2/2010<br />

(ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />

Einen wesentlichen Anteil an den oben beschriebenen dynamischen<br />

Entwicklungen im Möbelsektor hat das veränderte Kundenverhalten.<br />

Die Ansprüche an großflächige Möbelhäuser reichen von dem<br />

8 Vgl. Möbelkultur Paläste 2010, Ferdinand Holzmann Verlag GmbH, 2/2010<br />

Betriebsformendynamik und Marktbereinigungsprozesse<br />

Kundenverhalten


Projektdaten 9<br />

Angebot eines breiten und tiefen Möbelkernsortiments mit ergänzenden<br />

Nebensortimenten und Spezialangeboten über eine ansprechende<br />

und zeitgemäße Angebotspräsentation mit Bezug zum Erlebniseinkauf<br />

bis hin zu ergänzenden gastronomischen Einrichtungen<br />

und Serviceleistungen (z. B. Kinderbetreuung). Als Folge der<br />

Entwicklungen im Möbelsektor zeigt sich ein starkes Verkaufsflächenwachstum.<br />

Tabelle 2 Verkaufsflächenentwicklung der größten deutschen Möbelhäuser<br />

(1998 - 2009)<br />

Flächenbezogen größte<br />

1998 2009<br />

Möbelanbieter durchschnittliche Verkaufsfläche je Betrieb in qm<br />

Top 10 48.600 55.900<br />

Top 20 42.250 50.990<br />

Top 30 39.100 48.060<br />

Quelle: Darstellung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2010 auf Basis<br />

Möbel Zahlen Daten 2010, Ferdinand Holzmann-Verlag (ca.-Werte, ggf.<br />

Rundungsdifferenzen)<br />

Das Institut <strong>für</strong> Handelsforschung (IfH), Köln, hat <strong>für</strong> 2006 <strong>für</strong> den<br />

Möbelfacheinzelhandel in der Klasse von mehr als 6.000 qm Geschäftsraum<br />

eine durchschnittliche Flächenleistung von 882 EUR/<br />

qm Verkaufsfläche und <strong>für</strong> den gesamten Möbelfacheinzelhandel<br />

eine durchschnittliche Flächenleistung von 1.285 EUR/ qm Verkaufsfläche<br />

angeben. 9 Andere Quellen sprechen dagegen von einer<br />

durchschnittlichen Flächenleistung von 1.200 bis 1.600 EUR/ qm<br />

Verkaufsfläche, wobei beispielsweise Küchenstudios auf in der Regel<br />

geringeren Verkaufsflächen eine höhere Flächenproduktivität<br />

erzielen. 10<br />

Klassische Betriebsformen, wie z. B. das Wohnkaufhaus, finden sich<br />

in der Regel nicht in den Innenstädten. Diese Anbieter bevorzugten<br />

stattdessen bisher meist verkehrsgünstig gelegene Solitärstandorte<br />

oder Fachmarktzentren. Mittlerweile geht auch in der Möbelbranche<br />

der Trend in Richtung von Agglomerationen ähnlicher Einrichtungen<br />

und Angebote, da der zunehmende Wettbewerbsdruck auch<br />

in der Möbelbranche eine schärfere Profilierung erfordert. Sowohl<br />

an dezentralen Standorten als auch in der Innenstadt bestehen <strong>für</strong><br />

Agglomerationsstandorte aufgrund ihrer Attraktivität <strong>für</strong> den Kunden<br />

gute Chancen. Vor allem Standorte mit etablierten Magneten<br />

haben dabei mittelfristig <strong>die</strong> besten Zukunftsaussichten.<br />

9 IfH, Köln: Betriebsvergleich des Einzelhandels, 2006<br />

10 Möbel Zahlen Daten 2010, Ferdinand Holzmann Verlag<br />

Flächenproduktivitäten<br />

Standorte im Möbelsektor


Projektdaten 10<br />

3.2 Projektbeschreibung<br />

In der Stadt <strong>Meschede</strong> soll das bestehende Möbelhaus der Firma<br />

Knappstein am Standort Gewerbegebiet Enste von derzeit 8.500 qm<br />

Verkaufsfläche um ca. 6.500 qm auf ca. 15.000 qm Verkaufsfläche<br />

erweitert werden. Der Ausbau - der voraussichtlich in mehreren<br />

Bauphasen erfolgen soll - wird damit begründet, dass <strong>die</strong> aktuelle<br />

Dimensionierung als nicht ausreichend eingestuft wird, um mit der<br />

Ausstattung und den geplanten Veränderungen in der Möbelbranche<br />

in der Region konkurrieren zu können (vgl. hierzu Kapitel 6).<br />

Das Kernsortiment Möbel wird mindestens 90 % der geplanten Verkaufsfläche<br />

belegen. Somit wird auf <strong>die</strong> zentrenrelevanten Randsortimente<br />

ein Verkaufsflächenanteil von maximal 10 % (maximal<br />

1.500 qm Verkaufsfläche) entfallen. Innerhalb <strong>die</strong>ses maximalen<br />

Rahmens von ca. 1.500 qm Verkaufsfläche wurden <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen<br />

zentrenrelevanten Randsortimente im Rahmen einer Vorabstimmung<br />

folgende Verkaufsflächenobergrenzen festgelegt:<br />

Heim- und Haustextilien, Bettwaren: max. 400 qm VK<br />

Korb- und Korkwaren: max. 100 qm VK<br />

Glas-, Porzellan-, Keramikartikel: max. 300 qm VK<br />

Haushaltswaren: max. 300 qm VK<br />

Bilder, Bilderrahmen und Dekorationsartikel: max. 200 qm VK<br />

Leuchten und Zubehör: max. 500 qm VK<br />

Aktionsartikel: max. 50 qm VK.<br />

Vor allem <strong>für</strong> <strong>die</strong> zentrenrelevanten Sortimente ist zu prüfen, ob <strong>die</strong><br />

geplante Dimensionierung im Einklang mit den Vorgaben der Landesplanung<br />

und dem <strong>Meschede</strong>r Zentrenkonzept steht.<br />

Ungeachtet der derzeit geltenden bauplanungsrechtlichen Festsetzungen,<br />

<strong>die</strong> am Planstandorte <strong>für</strong> das Kernsortiment Möbel ca.<br />

9.000 qm Verkaufsfläche und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Randsortimente maximal<br />

200 qm Verkaufsfläche zulassen, werden in der vorliegenden <strong>Wirkungsanalyse</strong><br />

auftragsgemäß <strong>die</strong> städtebaulichen und versorgungsstrukturellen<br />

Auswirkungen der <strong>Erweiterung</strong> des Möbelhauses untersucht.<br />

Die Prüfung der Obergrenzen <strong>für</strong> <strong>die</strong> zentrenrelevanten<br />

Sortimente bezieht sich somit ausschließlich auf das <strong>Erweiterung</strong>svorhaben,<br />

d. h., dass Bestandsflächen bei der Prüfung der städtebaulichen<br />

und versorgungsstrukturellen Auswirkungen unberücksichtigt<br />

bleiben (vgl. folgende Tabelle). Dies wird damit begründet,<br />

dass <strong>die</strong> bereits bestehenden Verkaufsflächen ihre Marktwirkungen<br />

bereits in der Vergangenheit entfaltet haben.<br />

Beschreibung der Planung<br />

Verkaufsflächenaufteilung des Planvorhabens<br />

zentren- und nahversorgungsrelevante<br />

Sortimente


Projektdaten 11<br />

Tabelle 3 Verkaufsflächenaufteilung nach Sortimenten (in qm)<br />

Sortimente<br />

nicht zentrenrelevantes Kernsortiment<br />

(inkl. Möbel und Möbelteile, Matratzen<br />

und Lattenroste, Garten-/ Campingmöbel<br />

und Zubehör, Teppiche und Bodenbeläge )<br />

Gesamtvorhaben<br />

Bestand<br />

max. <strong>Erweiterung</strong>/Prüfgrundlage<br />

13.500 7.850 5.650<br />

zentrenrelevante Randsortimente, davon 1.500 650 850<br />

Heim- und Haustextilien, Bettwaren 400* 270 130*<br />

Korb- und Korkwaren 100* 0 100*<br />

Glas-, Porzellan-, Keramikartikel 300* 180 120*<br />

Haushaltswaren 300* 90 210*<br />

Bilder, Bilderrahme, Dekorationsartikel 200* 60 140*<br />

Leuchten und Zubehör 500* 0 500*<br />

Aktionsartikel 50* 50 0<br />

Summe 15.000 8.500 6.500<br />

* maximale Verkaufsfläche je zentrenrelevantes Sortiment; Gegenstand der<br />

vorliegenden <strong>Wirkungsanalyse</strong> ist <strong>die</strong> Ableitung von Obergrenzen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

zentrenrelevanten Randsortimente; insgesamt darf <strong>die</strong> Summe der zentrenrelevanten<br />

Sortimente beim Planvorhaben nicht mehr als 10 % der Gesamtverkaufsfläche<br />

einnehmen.<br />

Quelle: Zusammenstellung und Darstellung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />

GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />

Sortimentsbezogen bezieht sich <strong>die</strong> <strong>Erweiterung</strong> v. a. auf das nicht<br />

zentrenrelevante Kernsortiment (ca. 5.650 qm Verkaufsfläche). Im<br />

Hinblick auf <strong>die</strong> zentrenrelevanten Randsortimente ist <strong>die</strong> <strong>Erweiterung</strong>sfläche<br />

mit einer maximalen Verkaufsfläche von 500 qm bei<br />

„Leuchten und Zubehör“ am höchsten. In den übrigen zentrenrelevanten<br />

Randsortimenten liegen <strong>die</strong> maximalen <strong>Erweiterung</strong>en bei<br />

jeweils deutlich unter 250 qm Verkaufsfläche.<br />

Unter Berücksichtigung der vorhabenspezifischen standort-, markt-<br />

und potenzialseitigen Rahmenbedingungen kann anhand branchenüblicher<br />

Flächenproduktivitäten sowie unter Berücksichtigung<br />

der wettbewerbsseitigen Rahmenbedingungen eine Umsatzeinschätzung<br />

des Planvorhabens vorgenommen werden.<br />

Wie bereits dargestellt, gibt das Institut <strong>für</strong> Handelsforschung (IfH),<br />

Köln, <strong>für</strong> den Möbelfacheinzelhandel in der Klasse von mehr als<br />

6.000 qm Geschäftsraum eine durchschnittliche Flächenleistung<br />

von 882 EUR/ qm Verkaufsfläche und <strong>für</strong> den gesamten Möbelfacheinzelhandel<br />

eine durchschnittliche Flächenleistung von<br />

Umsatzeinschätzung<br />

branchenübliche Flächenproduktivitäten


Projektdaten 12<br />

1.285 EUR/ qm Verkaufsfläche an. 11 Von der Fa. Knappstein wurde <strong>für</strong><br />

den Standort <strong>Meschede</strong> ein Umsatz von ca. 7,9 Mio. EUR <strong>für</strong> das Jahr<br />

2008 genannt. Daraus errechnet sich eine Flächenleistung von<br />

930 EUR/ qm Verkaufsfläche, <strong>die</strong> leicht über dem Durchschnitt der<br />

Betriebe <strong>die</strong>ser Größenklasse liegt.<br />

Anhand der o. g. branchenüblichen Flächenproduktivitäten und in<br />

Anlehnung an <strong>die</strong> tatsächliche Flächenleistung des Möbelhauses der<br />

Fa. Knappstein am Standort <strong>Meschede</strong> kann unter Berücksichtigung<br />

der vorhabenspezifischen standort-, markt- und potenzialseitigen<br />

Rahmenbedingungen sowie auf Grundlage des vom Auftraggeber<br />

zur Verfügung gestellten Nutzungskonzepts eine Umsatzeinschätzung<br />

des Planvorhabens vorgenommen werden.<br />

Wie eingangs erwähnt, stellt <strong>die</strong> vorliegende <strong>Wirkungsanalyse</strong> in<br />

Vorbereitung einer bauleitplanerischen Steuerung nicht auf das einzelne<br />

Handelsunternehmen ab, sondern nimmt eine betreiberunabhängige<br />

Bewertung vor. Somit werden keine unternehmensspezifischen<br />

Kennzahlen in <strong>die</strong> Berechnungen eingestellt, sondern Spannweiten<br />

aller möglichen Anbieter. Diese Spannweiten werden im<br />

Rahmen eines Moderate-Case- und eines Worst-Case-Szenarios aufgezeigt.<br />

Tabelle 4 Verkaufsflächenaufteilung und Umsatzeinschätzung <strong>für</strong> das<br />

<strong>Erweiterung</strong>svorhaben in Szenarien<br />

Betrieb/ Sortimente<br />

<strong>Erweiterung</strong>/<br />

Prüfgrundlage<br />

VK in qm<br />

Produktivität Umsatz<br />

Moderate-Case<br />

EUR/<br />

qm VK<br />

Worst-<br />

Case<br />

EUR/<br />

qm VK<br />

Moderate-Case<br />

Worst-<br />

Case<br />

Mio. EUR Mio. EUR<br />

Möbelhaus, davon 6.500 900 1.300 5,7 8,4<br />

nicht zentrenrelevantes<br />

Kernsortiment<br />

zentrenrelevante<br />

Randsortimente<br />

5.650 650 950 3,6 5,3<br />

850 2.500 3.650 2,1* 3,1*<br />

* Die Umsatzeinschätzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> zentrenrelevanten Randsortimente unterstellt<br />

einen gängigen Angebotsmix der einzelnen Sortimente innerhalb<br />

der maximalen Verkaufsfläche von 850 qm.<br />

Quelle: Berechnung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2010<br />

(ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />

Als Moderate-Case-Variante wird <strong>für</strong> das Planvorhaben eine Flächenproduktivität<br />

von 900,- EUR/ qm Verkaufsfläche angesetzt. Unter<br />

Zugrundelegung des Moderate-Case-Ansatzes errechnet sich ein<br />

11 Möbel Zahlen Daten 2010, Ferdinand Holzmann Verlag<br />

Umsatzeinschätzung <strong>für</strong> das <strong>Erweiterung</strong>svorhaben<br />

Unterscheidung von zwei Varianten<br />

Moderate-Case-Ansatz


Projektdaten 13<br />

Umsatz des Planvorhabens von ca. 5,7 Mio. EUR pro Jahr. Der Gesamtumsatz<br />

des Möbelhauses wird unter Berücksichtigung des Moderate-Case-Ansatzes<br />

bei ca. 13,6 Mio. EUR pro Jahr liegen.<br />

Im Sinne des Worst-Case-Ansatzes wird im Rahmen einer Modellrechnung<br />

von einer maximalen Umsatzleistung von insgesamt ca.<br />

1.300,- EUR/ qm Verkaufsfläche ausgegangen. Unter <strong>die</strong>sen Prämissen<br />

ergibt sich bei einer zusätzlichen Verkaufsfläche von ca.<br />

6.500 qm eine maximale Umsatzleistung von ca. 8,4 Mio. EUR pro<br />

Jahr. Bei der Worst-Case-Variante wird der Gesamtumsatz ca.<br />

16,3 Mio. EUR betragen. Diese Variante wird sich nur ergeben, wenn<br />

in allen Sortimentsbereichen maximale Erträge erwirtschaftet werden.<br />

Der Moderate-Case beschreibt eine realistische und <strong>für</strong> den<br />

Betreiber wirtschaftliche Variante. Es ist jedoch zu erwarten, dass<br />

sich <strong>die</strong> Auswirkungen innerhalb der aufgeführten Spannweite bewegen<br />

werden.<br />

Die angesetzte maximale Flächenleistung liegt mit ca. 1.300 EUR/<br />

qm Verkaufsfläche um rund 50 % höher als der vom IfH <strong>für</strong> Möbelhäuser<br />

mit mehr als 6.000 qm Geschäftsraum angegebene Wert<br />

(ca. 882 EUR/ qm Verkaufsfläche). Wird berücksichtigt, dass <strong>die</strong> Anteile<br />

der zentrenrelevanten Randsortimente bei den meisten bestehenden<br />

Möbelhäusern über 10 % der Gesamtverkaufsfläche liegen<br />

dürfte, so verdeutlicht <strong>die</strong>s den unterstellten Worst-Case-Ansatz.<br />

Die Flächenleistung von ca. 930 EUR/ qm Verkaufsfläche, <strong>die</strong> derzeit<br />

am Planstandort erwirtschaftet wird, wurde um ca. 40 % übertroffen.<br />

In <strong>die</strong>sem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass bei dem<br />

Planvorhaben eine <strong>Erweiterung</strong> eines bereits in <strong>Meschede</strong> bestehenden<br />

Möbelhauses vorliegt. Hierbei ist durch <strong>die</strong> Vergrößerung<br />

der Verkaufsfläche von einem Umsatzzuwachs auszugehen, da zu<br />

erwarten ist, dass mit der <strong>Erweiterung</strong> eine Attraktivitätssteigerung<br />

einhergehen wird. Durch <strong>die</strong> Attraktivitätssteigerung ist von einer<br />

Erhöhung der Kundenbindung auszugehen. Vor dem Hintergrund,<br />

dass <strong>die</strong> <strong>Erweiterung</strong> v. a. im Zuge veränderter Kundenansprüche<br />

(z. B. großzügigere Warenpräsentation, breitere Gänge) vollzogen<br />

wird und dadurch weniger mit einer umfassenden Sortimentsausweitung<br />

zusammenhängt, stellt <strong>die</strong> o. g. Flächenproduktivität allerdings<br />

eine maximale Obergrenze <strong>für</strong> <strong>die</strong> Umsatzerwartung (worstcase)<br />

dar. In der Praxis ergeben Verkaufsflächenerweiterungen zumeist<br />

keine proportionale Ausdehnung des Umsatzes, da <strong>die</strong> Verkaufsflächenerweiterung<br />

nicht mit einer proportionalen Attraktivitätssteigerung<br />

einhergeht.<br />

Zur Umsatzeinschätzung der maximalen <strong>Erweiterung</strong>sflächen der<br />

zentrenrelevanten Sortimente werden <strong>die</strong> geplanten Verkaufsflächen<br />

der zentrenrelevanten Sortimente mit durchschnittlichen Flächenleistungen<br />

multipliziert.<br />

Worst-Case-Ansatz<br />

Bewertung der maximalen Flächenleistung<br />

Umsatzeinschätzung <strong>für</strong> maximale<br />

<strong>Erweiterung</strong>sflächen der zentrenrelevanten<br />

Randsortimente


Projektdaten 14<br />

Tabelle 5 Umsatzeinschätzung <strong>für</strong> maximale <strong>Erweiterung</strong>sflächen der<br />

zentrenrelevanten Randsortimente<br />

zentrenrelevantes Sortiment<br />

Heim- und Haustextilien,<br />

Bettwaren<br />

max. <strong>Erweiterung</strong>/<br />

Prüfgrundlage<br />

VK in qm<br />

durchschnittliche<br />

Flächenproduktivität<br />

in EUR pro qm VK<br />

Umsatzeinschätzung<br />

in Mio. EUR<br />

130 2.500 0,3<br />

Korb- und Korkwaren 100 1.500 0,1<br />

Glas-, Porzellan-, Keramikartikel<br />

120 2.500 0,3<br />

Haushaltswaren 210 2.500 0,5<br />

Bilder/ -rahmen, Dekorationsartikel<br />

140 3.500 0,5<br />

Leuchten und Zubehör 500 4.000 2,0<br />

Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />

GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)


Standort des Planvorhabens 15<br />

4 Standort des Planvorhabens<br />

4.1 Makrostandort<br />

Die nordrhein-westfälische Stadt <strong>Meschede</strong> liegt im Hochsauerlandkreis<br />

innerhalb des Regierungsbezirks Arnsberg. Im Zuge der<br />

kommunalen Neugliederung im Jahr 1975 wurden <strong>die</strong> Kreise Arnsberg,<br />

Brilon und <strong>Meschede</strong> zum Hochsauerlandkreis vereint, wobei<br />

<strong>Meschede</strong> zur Kreisstadt wurde. Folgende Städte und Gemeinden<br />

grenzen unmittelbar an <strong>die</strong> Stadt <strong>Meschede</strong>: Im Norden Warstein,<br />

im Osten Bestwig, im Süden Schmallenberg und Eslohe sowie im<br />

Westen Arnsberg und Sundern. Somit ist <strong>die</strong> Einkaufsstadt <strong>Meschede</strong><br />

intensiven Wettbewerbswirkungen benachbarter, teilweise größerer<br />

Einkaufsstädte ausgesetzt. Die nächsten größeren Städte mit<br />

über 100.000 Einwohnern sind im Nordosten Paderborn (ca. 51 km),<br />

im Osten Kassel (ca. 85 km), im Süden Siegen (ca. 57 km), im Westen<br />

Hagen (ca. 56 km) sowie im Nordwesten Dortmund (ca. 60 km) und<br />

Hamm (ca. 49 km).<br />

Die Kreisstadt <strong>Meschede</strong> mit Sitz der Kreisverwaltung wird in der<br />

landesplanerischen Hierarchie als Mittelzentrum eingestuft.<br />

Neben der Kernstadt <strong>Meschede</strong> gehören folgende Ortsteile und<br />

Wohnplätze zum Stadtgebiet: Baldeborn, Berge, Berghausen, Beringhausen,<br />

Blüggelscheidt, Bockum, Bonacker, Calle, Drasenbeck,<br />

Einhaus, Enkhausen, Enste, Ensthof, Erflinghausen, Eversberg,<br />

Frenkhausen, Freienohl, Frielinghausen, Galiläa, Giesmecke, Grevenstein,<br />

Heggen, Heinrichsthal, Höringhausen, Horbach, Immenhausen,<br />

Klause, Köpperkopf, Köttinghausen, Kotthoff, Laer, Löllinghausen,<br />

Löttmaringhausen, Mielinghausen, Mosebolle, Mülsborn,<br />

Obermielinghausen, Olpe, Remblinghausen, Schederberge, Schedergrund,<br />

Schüren, Stesse, Stockhausen, Vellinghausen, Visbeck,<br />

Wallen, Wehrstapel, Wennemen, Windhäuser und Wulstern.<br />

Die Einbindung der Stadt <strong>Meschede</strong> in das überregionale Verkehrsnetz<br />

erfolgt vornehmlich über <strong>die</strong> in Ost-West-Richtung verlaufende<br />

Bundesautobahn A 46. Sie stellt im Nordwesten eine Anbindung an<br />

<strong>die</strong> A 44 Dortmund - Kassel her und soll nach Osten in Richtung Brilon<br />

weiter als B 480 zum Autobahnkreuz Wünnenberg-Haaren der<br />

Bundesautobahnen A 44 bzw. A 33 weitergebaut werden. Ab Bestwig<br />

läuft zurzeit der Ausbau der A 46 Richtung Osten (Brilon/ Göttingen).<br />

In Nord-Süd-Richtung verläuft <strong>die</strong> B 55 als wichtige überregionale<br />

Straßenachse durch das Stadtgebiet <strong>Meschede</strong>. Sie sichert im Norden<br />

u. a. über <strong>die</strong> Anbindung an <strong>die</strong> Bundesautobahnen A 44 und<br />

A 2 <strong>die</strong> Verbindung nach Lippstadt, Paderborn und dem ostwestfälischen<br />

Raum und führt im Süden über Olpe und <strong>die</strong> Anbindung an<br />

<strong>die</strong> Bundesautobahnen A 45 und A 4 nach Köln und Bonn.<br />

Nach der abgeschlossenen Sanierung der Innenstadt im Jahr 1998<br />

und der damit verbundene Verlegung der Kreuzung von B 7 und B 55<br />

Lage im Raum<br />

zentralörtliche Gliederung<br />

Stadtgliederung<br />

verkehrliche Erreichbarkeit


Standort des Planvorhabens 16<br />

am zentralen Platz (Kaiser-Otto-Platz) hat sich das als überregional<br />

bekannte „Nadelöhr“ <strong>Meschede</strong> deutlich entschärft. Zur besseren<br />

Erschließung der nördlichen Stadtteile mit dem Stadtzentrum wird<br />

seit Jahren über eine weitere Querung der Bahntrasse diskutiert.<br />

Im Stadtgebiet von <strong>Meschede</strong> werden <strong>die</strong> Bahnhöfe <strong>Meschede</strong> und<br />

Freienohl im Personennahverkehr be<strong>die</strong>nt. An beiden Bahnhöfen<br />

verkehren Züge des Dortmund-Sauerland-Express RE 57 zwischen<br />

Dortmund und Winterberg sowie des Sauerland-Express RE 17 von<br />

Hagen nach Kassel - Wilhelmshöhe bzw. Warburg. Die Züge verkehren<br />

im Stundentakt.<br />

Das Gebiet der Kernstadt wird von einem Stadtbus-System erschlossen.<br />

Zudem fahren Busse in <strong>die</strong> Ortsteile, Städte und Gemeinden des<br />

Hochsauerlandkreises sowie nach Warstein und nach Lennestadt -<br />

Grevenbrück.<br />

Im gesamten Stadtgebiet <strong>Meschede</strong> leben ca. 31.545 Einwohner<br />

(Stand: 01.01.2010, nur Hauptwohnsitze). Im Vergleich zu 2005 hat<br />

sich <strong>die</strong> Einwohnerzahl um 3,1 %, d. h. um 1.065 Einwohner, reduziert.<br />

Auch in der Entwicklung bis zum Jahr 2025 wird in <strong>Meschede</strong> von einer<br />

weiteren Abnahme der Einwohnerzahl ausgegangen, wobei sich<br />

<strong>die</strong> Prognosen unterscheiden (IT NRW: ca. - 11 bis 12 %/ - 27.930 Einwohner,<br />

Bertelsmann-Stiftung: ca. - 9 % / - 28.731 Einwohner).<br />

4.2 Mikrostandort <strong>Meschede</strong>, Schneidweg<br />

Der Planstandort, der südöstlich des Schneidwegs liegt, befindet<br />

sich im Gewerbegebiet Enste, westlich der Kernstadt <strong>Meschede</strong>.<br />

Am Untersuchungsstandort befinden sich zwei Gebäude der Fa.<br />

Knappstein (Haus 1 und 2). Haus 1 ist <strong>die</strong> Verkaufsstelle, während<br />

Haus 2 hauptsächlich als Lager fungiert. Zwischen Haus 1 und Haus 2<br />

besteht auf dem Planareal ein Niveauunterschied von ca. vier bis<br />

fünf Metern. Ein Zelt, dass sich ebenfalls auf dem Areal befindet,<br />

<strong>die</strong>nt dem Verkauf saisonaler Artikel (v. a. Gartenmöbel).<br />

Das Umfeld des Planstandorts wird überwiegend gewerblich genutzt.<br />

So befinden sich im unmittelbaren Standortumfeld eine<br />

Schreinerei, ein Malerfachgeschäft in Verbindung mit handwerklicher<br />

Leistung, eine Tankstelle und ein Kfz-Handel. Als weitere Einzelhandelsnutzungen<br />

im Gewerbegebiet Enste sind u. a. ein Bau-<br />

und Gartenfachmarkt sowie ein Sportfachmarkt zu nennen.<br />

Die verkehrliche Erreichbarkeit des Planstandorts wird durch den<br />

Schneidweg und der Nähe zur Bundesautobahn A 46 gesichert. Insofern<br />

weist das Planareal eine hohe Verkehrsgunst <strong>für</strong> den MIV auf.<br />

In das ÖPNV-Netz ist der Standort über <strong>die</strong> fußläufig entfernt gelegene<br />

Bus-Haltestelle Schlahbruch eingebunden.<br />

Bevölkerung der Stadt <strong>Meschede</strong><br />

Bevölkerungsprognose<br />

Lage des Planstandortes<br />

derzeitige Nutzung am Planstandort<br />

Nutzungen im Standortumfeld<br />

verkehrliche Erreichbarkeit


Standort des Planvorhabens 17<br />

Die bestehenden Festsetzungen <strong>für</strong> das Plangebiet (Satzungsbeschluss<br />

vom 23.09.1988) weisen ein SO-Sondergebiet mit der<br />

Zweckbestimmung Möbel mit ca. 9.000 qm Verkaufsfläche aus.<br />

Randsortimente sind auf einer Verkaufsfläche von maximal 200 qm<br />

zulässig. Gemäß des Textentwurfs zur 55. Änderung des wirksamen<br />

Flächennutzungsplans der Stadt <strong>Meschede</strong> im Bereich des Möbelhauses<br />

soll ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO<br />

mit der Zweckbestimmung und Art der Nutzung „Großflächiges<br />

Möbel- und Einrichtungshaus“ mit maximal 15.000 qm Verkaufsfläche<br />

festgesetzt werden. Die Verkaufsfläche des zentrenrelevanten<br />

Randsortiments darf 1.500 qm nicht überschreiten. Im Regionalplan<br />

<strong>für</strong> den Regierungsbezirk Arnsberg - Teilabschnitt Oberbereich<br />

Dortmund - östlicher Teil - (Hochsauerlandkreis, Kreis Soest) ist der<br />

Planstandort in einem Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich<br />

(GIB) verortet. Insofern wird <strong>die</strong> Vorgabe, dass Sondergebiete <strong>für</strong><br />

Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO mit nicht zentrenrelevanten<br />

Kernsortimenten außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen<br />

ausgewiesen werden dürfen, wenn der Standort u. a. innerhalb eines<br />

im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereichs<br />

liegt, nicht erfüllt.<br />

Der Planstandort liegt im Gewerbegebiet Enste, das im Zentrenkonzept<br />

der Stadt <strong>Meschede</strong> als städtebaulich nicht integrierte dezentrale<br />

Agglomeration mit Ergänzungsfunktion zu den zentralen Versorgungsbereichen<br />

hinsichtlich des Pkw-orientierten Einkaufs dargestellt<br />

wird. Beim Gewerbegebiet Enste handelt es sich um einen<br />

von drei dezentralen Agglomerationsstandorten der Stadt <strong>Meschede</strong>,<br />

in denen nach einer Einzelfallprüfung Sondergebiete <strong>für</strong> großflächige<br />

Einzelhandelsbetriebe nur mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten<br />

ausgewiesen werden können. Im Rahmen der vorliegenden<br />

Einzelfallprüfung ist über das zulässige Maß des zentrenrelevanten<br />

Randsortiments zu entscheiden.<br />

4.3 Zusammenfassende Standortbewertung<br />

Zusammenfassend lassen sich folgende wesentlichen positiven und<br />

negativen Standortfaktoren <strong>für</strong> den Standort und das <strong>Erweiterung</strong>svorhaben<br />

des Möbelhauses Knappstein in <strong>Meschede</strong>, Schneidweg,<br />

festhalten:<br />

Positive Standortfaktoren<br />

+ etablierter Einzelhandelsstandort <strong>für</strong> Möbel<br />

+ Kompatibilität mit <strong>Meschede</strong>r Zentrenkonzept<br />

+ Einbindung in das ÖPNV-Netz<br />

+ gute Erreichbarkeit <strong>für</strong> MIV<br />

+ ausreichende Flächenverfügbarkeit<br />

+ in begrenztem Umfang Synergieeffekte mit benachbarten<br />

Einzelhandelsnutzungen zu erwarten (z. B. Sportfachmarkt,<br />

Baumarkt)<br />

Planungsrecht<br />

Kompatibilität mit dem <strong>Meschede</strong>r<br />

Einzelhandelskonzept


Standort des Planvorhabens 18<br />

+ zusätzliche Umsätze mit Beschäftigten im Standortumfeld<br />

bzw. mit Pendlern<br />

Negative Standortfaktoren<br />

- Geländestufe auf Planareal<br />

- keine Einsehbarkeit von einer stark frequentierten Straße<br />

- Lage in einem Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich<br />

- Kundenzuführeffekte <strong>für</strong> zentrale Versorgungsbereiche sind<br />

aufgrund der Entfernung nicht zu erwarten


Einzugsgebiet, Nachfragevolumen, potenzielle Marktbedeutung 19<br />

5 Einzugsgebiet, Nachfragevolumen, potenzielle<br />

Marktbedeutung<br />

5.1 Einzugsgebiet<br />

Die Aussagen zur künftigen Marktpositionierung des Planvorhabens<br />

umfassen <strong>die</strong> Abgrenzung und Zonierung des Einzugsgebiets <strong>für</strong><br />

das <strong>Erweiterung</strong>svorhaben, <strong>die</strong> Berechnung der projektbezogenen<br />

Kaufkraft und <strong>die</strong> Ermittlung der voraussichtlichen Marktanteile.<br />

Die Abgrenzung und Zonierung des Einzugsgebietes <strong>für</strong> das erweiterungswillige<br />

Möbelhaus in <strong>Meschede</strong> gibt denjenigen Raum wieder,<br />

in dem Kunden das Planobjekt voraussichtlich regelmäßig aufsuchen<br />

werden. Bei der Abgrenzung des Einzugsgebietes des Möbelhauses<br />

wurden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:<br />

Zeit-Distanz-Werte<br />

Attraktivität und Leistungsfähigkeit eines Planvorhabens<br />

verkehrsinfrastrukturelle Situation<br />

spezifische topographische, siedlungsstrukturelle und stadträumliche<br />

Gegebenheiten<br />

derzeitige und zukünftige lokale und regionale Wettbewerbssituation<br />

(vgl. Kapitel 6)<br />

Zudem konnte auf eine Zuordnung der im Möbelhaus Knappstein<br />

erwirtschafteten Umsätze zu Postleitzahlengebieten zurückgegriffen<br />

werden. Nach Angaben des Unternehmens können ca. 90 % der<br />

Umsätze über Rechnungslegung räumlich verortet werden. Es ist<br />

davon auszugehen, dass hier tendenziell eher <strong>die</strong> zu bestellenden<br />

Möbel und somit <strong>die</strong> Herkunftsorte der Käufer des Kernsortiments<br />

erfasst werden, <strong>die</strong> Barverkäufe hingegen auf <strong>die</strong> kleinteiligen Mitnahmeartikel<br />

- eher des Randsortiments - entfallen. Zur räumlichen<br />

Verteilung der Barverkäufe liegen keine Zählungen vor. Allerdings<br />

ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass <strong>die</strong> kleinteiligen Mitnahmeartikel<br />

vorwiegend von Kunden aus der näheren Umgebung<br />

des Möbelhauses, d. h. aus der Stadt <strong>Meschede</strong>, nachgefragt werden.<br />

Unter Berücksichtigung der genannten Aspekte und um Unterschiede<br />

in der Nachfrageintensität und -frequenz zu erfassen, ist<br />

das Einzugsgebiet des erweiterungswilligen Möbelhauses in drei<br />

Zonen zu unterteilen. Als Zone 1, d. h. als Kerneinzugsgebiet, wird<br />

das gesamte Stadtgebiet von <strong>Meschede</strong> abgegrenzt. In <strong>die</strong>ser Zone<br />

werden <strong>die</strong> intensivsten Einkaufsverflechtungen vorliegen. Die Zone<br />

2 ist als näheres Einzugsgebiet zu bezeichnen; hier liegen mit Bestwig,<br />

Olsberg und Eslohe Kommunen, <strong>die</strong> in direkter Nachbarschaft<br />

zum Planstandort liegen oder aufgrund der jeweiligen lokalen Angebotsstruktur<br />

noch eine starke Orientierung zum Planstandort<br />

aufweisen. Die Zone 3 erstreckt sich auf <strong>die</strong> Städte und Gemeinden<br />

Arnsberg, Brilon, Schmallenberg, Sundern, Warstein und Winterberg.<br />

Zone 3 umfasst als Ferneinzugsgebiet <strong>die</strong> Kunden, <strong>die</strong> das Mö-<br />

Abgrenzungskriterien<br />

Kundenwohnorterfassung<br />

Einzugsgebiet des Planvorhabens


Einzugsgebiet, Nachfragevolumen, potenzielle Marktbedeutung 20<br />

belhaus mit einer gewissen Regelmäßigkeit aufsuchen werden, jedoch<br />

eine geringere Nachfrageintensität und -frequenz aufweisen.<br />

Somit ist zu berücksichtigen, dass sich der Marktanteil des erweiterten<br />

Möbelhauses mit zunehmender Entfernung vom Planstandort<br />

reduziert. Insbesondere im Bereich der Mitnahmeartikel werden <strong>die</strong><br />

Herkunftsorte des Ferneinzugsgebiets eine geringere Rolle spielen.<br />

Abbildung 1 Einzugsgebiet des Möbelhauses<br />

Darstellung: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2010<br />

Die Umsätze aus nachgeordneten Einkaufsbeziehungen mit Personen,<br />

<strong>die</strong> außerhalb des abgegrenzten Einzugsgebietes wohnhaft<br />

sind, werden als Streuumsätze bezeichnet.<br />

Tabelle 6 Einzugsgebiet des Planvorhabens in <strong>Meschede</strong><br />

Zonen Städte Einwohner<br />

Zone 1 <strong>Meschede</strong> 31.545<br />

Zone 2 Bestwig, Olsberg, Eslohe 35.960<br />

Zone 3 Arnsberg, Brilon, Schmallenberg, Sundern, Warstein<br />

und Winterberg 196.920<br />

Zone 1 - 3 Summe 264.425<br />

Quelle: Landesbetrieb <strong>für</strong> Information und Technik NRW (nur Hauptwohnsitze),<br />

Stand: 31.12.2009, Darstellung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />

GmbH 2010<br />

Streuumsätze


Einzugsgebiet, Nachfragevolumen, potenzielle Marktbedeutung 21<br />

Die räumliche Abgrenzung des Einzugsgebiets sind der vorstehenden<br />

Tabelle und Karte zu entnehmen. Insgesamt leben im abgegrenzten<br />

Einzugsgebiet 264.425 Einwohner.<br />

5.2 Nachfragevolumen und potenzielle Marktbedeutung<br />

Die Kaufkraft ist der wichtigste Indikator <strong>für</strong> das Konsumpotenzial<br />

der in einem abgegrenzten Raum lebenden Bevölkerung. Unter Berücksichtigung<br />

der Ausgaben <strong>für</strong> Wohnen, Versicherungen, Pkw-<br />

Kosten, Reisen und Dienstleistungen wird das einzelhandelsrelevante<br />

Kaufkraftpotenzial ermittelt, d. h. jene Einkommensanteile, <strong>die</strong><br />

auch im stationären Einzelhandel nachfragewirksam werden. Die<br />

Basis <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der regionalen Kaufkraft bilden <strong>die</strong> Daten<br />

der amtlichen Lohn- und Einkommensstatistik, ergänzt um <strong>die</strong><br />

staatlichen Transferleistungen (z. B. Renten, Arbeitslosengeld und -<br />

hilfe, Kindergeld, Wohngeld, BAföG usw.). Sonderfälle (z. B. Einkommen<br />

von Landwirten oder Einkommensmillionären) werden angerechnet.<br />

Nach eigenen Berechnungen und Veröffentlichungen der GfK, Gesellschaft<br />

<strong>für</strong> Konsumforschung, Nürnberg, betrug <strong>die</strong> ladeneinzelhandelsrelevante<br />

Kaufkraft im Jahr 2009 in Deutschland pro Kopf<br />

der Wohnbevölkerung ca. 5.320 EUR. Bei Unterteilung des gesamten<br />

Bedarfsgüterbereichs in Nahrungs- und Genussmittel einerseits und<br />

in Nichtlebensmittel andererseits entfallen mit ca. 1.810 EUR<br />

ca. 34 % auf den Lebensmittelbereich und mit ca. 3.580 EUR ca. 66 %<br />

auf den Nonfoodbereich.<br />

Die Kaufkraftkennziffer stellt das einzelhandelsrelevante Kaufkraftpotenzial<br />

einer Kommune im Vergleich zum Bundesdurchschnitt<br />

dar. Die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer <strong>für</strong> <strong>die</strong> Stadt<br />

<strong>Meschede</strong> beträgt nach Angaben der GfK Geomarketing GmbH im<br />

Jahr 2009 ca. 101,1, d. h. <strong>die</strong> durchschnittliche einzelhandelsrelevante<br />

Kaufkraft liegt leicht über dem Bundesdurchschnitt. Unter<br />

Berücksichtigung der Preiselastizität der Nachfrage in den einzelnen<br />

Sortimenten Abweichungen nach unten oder oben möglich sind.<br />

Für <strong>die</strong> nachfolgende Kaufkraftberechnung sind <strong>die</strong> Verbrauchsausgaben<br />

auf <strong>die</strong> projektrelevanten Sortimente abzustimmen. Aufgrund<br />

der Dimensionierung und der Sortimentsstruktur des Planvorhabens<br />

werden dabei folgende bundesdurchschnittliche Pro-<br />

Kopf-Verbrauchsausgaben in Ansatz gebracht:<br />

Kernsortiment Möbel 340 EUR<br />

Heim- und Haustextilien, Bettwaren 65 EUR<br />

Korb- und Korkwaren 10 EUR<br />

Glas-, Porzellan-, Keramikartikel 35 EUR<br />

Haushaltswaren 45 EUR<br />

Bilder, Bilderrahmen und Dekorationsartikel 25 EUR<br />

Leuchten und Zubehör 40 EUR<br />

Einwohnerpotenzial im Einzugsgebiet<br />

Kaufkraft<br />

Pro-Kopf-Ausgaben<br />

Kaufkraftkennziffer<br />

planobjektrelevanter Pro-Kopf-<br />

Kaufkraftwert


Einzugsgebiet, Nachfragevolumen, potenzielle Marktbedeutung 22<br />

Auf Grundlage der vorstehenden Daten zur Bevölkerung im Einzugsgebiet<br />

sowie unter Berücksichtigung der gebietsspezifisch unterschiedlichen<br />

Kaufkraft 12 errechnet sich <strong>für</strong> das Planvorhaben ein<br />

ladeneinzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen in Höhe von<br />

ca. 146,7 Mio. EUR. Nach Zonen des Einzugsgebietes ergibt sich folgende<br />

Aufteilung:<br />

Zone 1: ca. 17,9 Mio. EUR<br />

Zone 2: ca. 19,4 Mio. EUR<br />

Zone 3: ca. 109,4 Mio. EUR<br />

Dieses planobjektrelevante Kaufkraftvolumen steht der Bevölkerung<br />

im Einzugsgebiet zur Verfügung. Eine Gegenüberstellung der<br />

voraussichtlichen maximalen Umsatzleistung des <strong>Erweiterung</strong>svorhabens<br />

(ca. 7,0 Mio. EUR) mit dem projektrelevanten Nachfragevolumen<br />

(ca. 141,5 Mio. EUR) im abgegrenzten Einzugsgebiet ergibt eine<br />

potenzielle Marktbedeutung von rund 40 % in der Stadt <strong>Meschede</strong>.<br />

Im gesamten Einzugsgebiet liegt der Marktanteil bei ca. 5 %.<br />

12 Im Einzugsgebiet liegen <strong>die</strong> kommunalen Kaufkraftkennziffern mit 102,0 bzw.<br />

101,8 in Sundern und Arnsberg am höchsten. Die niedrigsten Kaufkraftkennziffern<br />

weisen <strong>die</strong> Städte Winterberg und Olsberg auf (94,5 und 95,4).<br />

planobjektrelevantes Kaufkraftpotenzial<br />

im Einzugsgebiet<br />

potenzielle Marktbedeutung


Wettbewerbssituation 23<br />

6 Wettbewerbssituation<br />

6.1 Methodische Vorgehensweise<br />

Die nachfolgende Darstellung und Bewertung der gegenwärtigen<br />

projektrelevanten Wettbewerbssituation basiert auf den Ergebnissen<br />

der durch Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH im Juli<br />

2010 durchgeführten Erhebung im Untersuchungsraum. 13<br />

Das Untersuchungsgebiet umfasst im Wesentlichen das abgegrenzte<br />

Einzugsgebiet des Planvorhabens (Zonen 1 - 3). Zudem werden <strong>die</strong><br />

nächstgelegenen großen Möbelhäuser ab einer Verkaufsfläche von<br />

ca. 20.000 qm in <strong>die</strong> Wettbewerbsbetrachtung einbezogen, <strong>die</strong> in<br />

Städten außerhalb des Einzugsgebiets ansässig sind. Dies ist damit<br />

zu begründen, dass <strong>die</strong>se aufgrund ihrer Dimensionierung und Ausstrahlungskraft<br />

derzeit auch von Einwohnern des abgegrenzten Einzugsgebiets<br />

in größerem Maße aufgesucht werden. Wenn <strong>die</strong>se Einwohner<br />

sich aufgrund der Verkaufsflächenerweiterung zukünftig<br />

stärker auf das Planvorhaben konzentrieren, kann <strong>die</strong>s auch zu Umsatzumverteilungseffekten<br />

bei <strong>die</strong>sen gr0ßen Möbelhäusern außerhalb<br />

des Einzugsgebiets führen.<br />

Als Wettbewerber sind grundsätzlich alle Ladengeschäfte einzustufen,<br />

in denen Sortimente angeboten werden, welche auch das Untersuchungsobjekt<br />

führen wird. Allerdings ist aufgrund der Flächengröße,<br />

des jeweiligen Betriebstyps und des spezifischen Einkaufsverhaltens<br />

der Bevölkerung davon auszugehen, dass sich <strong>die</strong> Wirkungen<br />

nicht gleichmäßig auf alle Wettbewerber verteilen, sondern<br />

dass <strong>die</strong> Anbieter des gleichen Betriebstyps von Wettbewerbswirkungen<br />

stärker betroffen sein werden. Die Darstellung der Wettbewerbssituation<br />

trägt <strong>die</strong>sem Umstand Rechnung, so dass bei der<br />

Analyse der Wettbewerbssituation in erster Linie auf größere Möbelanbieter<br />

im Untersuchungsgebiet abzustellen ist. Darüber hinaus<br />

sind im Rahmen der Randsortimente des Untersuchungsobjektes<br />

auch <strong>die</strong> projektrelevanten Anbieter innerhalb der zu betrachtenden<br />

Versorgungszentren der Stadt <strong>Meschede</strong> und in Teilen der benachbarten<br />

Städte und Gemeinden zu berücksichtigen.<br />

Alle erfassten Einzelhandelsbetriebe wurden auf Basis branchen-<br />

und marktüblicher Flächenproduktivitäten sowie unter Berücksichtigung<br />

der jeweiligen objektspezifischen Rahmenbedingungen (u. a.<br />

Lage und Sichtbarkeit des Standortes, Sortimentsstruktur/ -tiefe, Innen-<br />

und Außengestaltung, Parkplatzsituation, Kundenfrequenzen)<br />

bewertet.<br />

13 Bei der Erhebung konnte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ermittlung der Gesamtverkaufsflächen der Möbelhäuser<br />

im Untersuchungsraum auf den Handelsatlas 2005 der Industrie-<br />

und Handelskammer <strong>für</strong> das südöstliche Westfalen zurückgegriffen werden.<br />

Hierin sind alle großflächigen Einzelhandelsbetriebe im südöstlichen Westfalen<br />

ab 1.000 qm Verkaufsfläche aufgelistet. Die sortimentsbezogene Verkaufsflächenaufteilung<br />

der einzelnen Möbelanbieter wurde bei Vor-Ort-Recherchen erhoben,<br />

wobei Bestandsveränderungen, <strong>die</strong> seit 2005 vorgenommen worden<br />

sind, berücksichtigt wurden.<br />

Wettbewerbserhebung<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Wettbewerbsstruktur


Wettbewerbssituation 24<br />

6.2 Strukturprägende Anbieter der Möbelbranche im<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Zum Zeitpunkt der Erhebungen waren im Untersuchungsgebiet 14<br />

strukturprägende Möbelanbieter mit einer Verkaufsfläche von insgesamt<br />

rund 144.300 qm ansässig; der Gesamtumsatz ist mit rund<br />

189,4 Mio. EUR pro Jahr anzusetzen. 14<br />

In den beiden folgenden Tabellen werden <strong>die</strong> strukturprägenden<br />

Wettbewerber gezeigt und bewertet sowie <strong>die</strong> sortimentsbezogene<br />

Verkaufsflächen und Umsätze <strong>die</strong>ser Anbieter detailliert dargestellt.<br />

14 Daten ohne Bestandsdaten des erweiterungswilligen Möbelhauses Knappstein<br />

in <strong>Meschede</strong>.<br />

strukturprägende Möbelanbieter


Name, Stadt,<br />

Straße, VK<br />

Möbel Schröer<br />

Domicil, <strong>Meschede</strong>,<br />

Bahnhofstraße,<br />

ca. 1.700 qm VK<br />

MMB - Möbelmarkt<br />

Bestwig, Bestwig,<br />

Bundesstraße,<br />

ca. 3.000 qm VK<br />

Schrewe, Bestwig,<br />

Bundesstraße,<br />

ca. 1.500 qm VK<br />

Wettbewerbssituation 25<br />

Tabelle 7 Darstellung und Bewertung der strukturprägende Möbelanbieter im Untersuchungsgebiet<br />

Standortkategorie <br />

siedlungsintegrierterStandort <br />

siedlungsintegrierterStandort <br />

siedlungsintegrierterStandort<br />

Erreichbarkeit Verbundeffekte Marktauftritt Bemerkungen<br />

gute verkehrliche Erreichbarkeit<br />

und Einsehbarkeit;<br />

keine eigenen<br />

Pkw-Stellplätze<br />

gute verkehrliche Erreichbarkeit;<br />

gute Einsehbarkeit;ausreichendes<br />

Stellplatzangebot<br />

gute verkehrliche Erreichbarkeit;<br />

gute Einsehbarkeit;ausreichendes<br />

Stellplatzangebot<br />

Fortsetzung der Tabelle auf folgender Seite<br />

Zone 1<br />

wenige (Einzel-) Handelsbetriebe<br />

im Standortumfeld<br />

Zone 2<br />

alteingesessener Möbelanbieter<br />

mit hochwertigem Sortiment;<br />

Warenpräsentation in Wohnwelten<br />

geringe Frequentierung zum Erhebungszeitpunkt<br />

Nähe zur Ortsmitte Bestwig zeitgemäßer Möbelanbieter geringe Kundenfrequentierung<br />

zum Erhebungszeitpunkt<br />

Nähe zur Ortsmitte Bestwig moderner Anbieter mit Angebotsschwerpunkt<br />

bei Designermöbeln<br />

geringe Kundenfrequentierung<br />

zum Erhebungszeitpunkt


Name, Stadt,<br />

Straße, VK<br />

Wettbewerbssituation 26<br />

Wiethoff Einrichtungshaus,Arnsberg,<br />

Lange Wende,<br />

ca. 1.000 qm VK<br />

Möbelhaus Kraas,<br />

Arnsberg, Glösinger<br />

Straße, ca. 1.500 qm<br />

VK<br />

POCO Domäne,<br />

Arnsberg, Arnsberger<br />

Straße,<br />

ca. 7.000 qm VK<br />

Die Möbelpiraten,<br />

Brilon, Oststraße;<br />

ca. 4.000 qm VK<br />

Osthoff, Brilon,<br />

Hegestraße;<br />

ca. 4.000 qm VK<br />

Fortsetzung der Tabelle von vorheriger Seite<br />

Standortkategorie <br />

siedlungsintegrierter<br />

Standort<br />

siedlungsintegrierter<br />

Standort<br />

dezentraler<br />

Standort<br />

dezentraler<br />

Standort<br />

siedlungsintegrierter<br />

Standort<br />

Erreichbarkeit Verbundeffekte Marktauftritt Bemerkungen<br />

durchschnittliche Erreichbarkeit<br />

und Sichtbarkeit,<br />

begrenztes Pkw-<br />

Stellplatzangebot<br />

gute Erreichbarkeit, begrenztes<br />

Pkw-<br />

Stellplatzangebot<br />

gute Erreichbarkeit und<br />

Sichtbarkeit, ausreichendes<br />

Pkw-<br />

Stellplatzangebot<br />

gute Erreichbarkeit, begrenztes<br />

Pkw-<br />

Stellplatzangebot<br />

eingeschränkte Erreichbarkeit<br />

und Sichtbarkeit,<br />

ausreichendes Pkw-<br />

Stellplatzangebot<br />

Fortsetzung der Tabelle auf folgender Seite<br />

Zone 3<br />

kaum weitere Handelsnutzungen<br />

im unmittelbaren Standortumfeld<br />

wenige kleinteilige (Einzel-) Handelsnutzungen<br />

im unmittelbaren<br />

Standortumfeld<br />

mehrere Handelsnutzungen im<br />

Standortumfeld (u. A. Sonderpostenmarkt<br />

Phillips, Heimtex Hammer)<br />

(Einzel-) Handelsbetriebe im<br />

Standortumfeld (u. a. Küchenstudio,<br />

Fachmarktzentrum)<br />

keine (Einzel-) Handelsbetriebe im<br />

Standortumfeld<br />

moderner Anbieter mit Angebotsschwerpunkt<br />

bei Designermöbeln<br />

traditioneller Möbelmarkt mit<br />

modernisierungsbedürftigen<br />

Marktauftritt<br />

moderner Anbieter mit großen<br />

Verkaufsflächenanteilen bei<br />

zentrenrelevanten Randsortimenten<br />

Möbelmarkt mit zeitgemäßen<br />

Marktauftritt<br />

Möbelmarkt mit zeitgemäßen<br />

Marktauftritt<br />

geringe Kundenfrequentierung zum<br />

Erhebungszeitpunkt<br />

geringe Kundenfrequentierung zum<br />

Erhebungszeitpunkt<br />

gute Kundenfrequentierung zum<br />

Erhebungszeitpunkt<br />

geringer Kundenfrequentierung<br />

zum Erhebungszeitpunkt<br />

sehr eingeschränkte Ladenöffnungszeiten;<br />

im Juli 2010 beispielsweise<br />

nur drei Tage geöffnet


Name, Stadt,<br />

Straße, VK<br />

Möbelhaus Robert,<br />

Brilon, Wünnenberger<br />

Straße;<br />

ca. 3.000 qm VK<br />

Möbel Knappstein,<br />

Schmallenberg, Im<br />

Brauke;<br />

ca. 9.800 qm VK<br />

Haus der Wohnkultur,<br />

Sundern, <strong>Meschede</strong>r<br />

Straße;<br />

ca. 3.000 qm VK<br />

Wettbewerbssituation 27<br />

Möbelhaus Wiemer,<br />

Soest, Martin-Opitz-<br />

Straße,<br />

ca. 22.000 qm VK<br />

Fortsetzung der Tabelle von vorheriger Seite<br />

Standortkategorie <br />

siedlungsintegrierter<br />

Standort<br />

dezentraler<br />

Standort<br />

siedlungsintegrierter<br />

Standort<br />

dezentraler<br />

Standort<br />

Erreichbarkeit Verbundeffekte Marktauftritt Bemerkungen<br />

verkehrliche Erreichbarkeit<br />

durch Baustelle zurzeit<br />

stark beeinträchtigt,<br />

keine eigenen Pkw-<br />

Stellplätze<br />

gute Erreichbarkeit und<br />

Sichtbarkeit, begrenztes<br />

Pkw-Stellplatzangebot<br />

gute Erreichbarkeit und<br />

Sichtbarkeit<br />

gute Erreichbarkeit,<br />

durchschnittliche Sichtbarkeit,<br />

ausreichendes<br />

Pkw-Stellplatzangebot<br />

Fortsetzung der Tabelle auf folgender Seite<br />

Zone 3<br />

keine (Einzel-) Handelsbetriebe im<br />

Standortumfeld<br />

(Einzel-) Handelsbetriebe im<br />

Standortumfeld<br />

keine (Einzel-) Handelsbetriebe im<br />

Standortumfeld<br />

Wettbewerber im weiteren Untersuchungsgebiet<br />

(Einzel-) Handelsbetriebe im<br />

Standortumfeld (u. a. Baustoffhandel,<br />

Kfz-Werkstatt)<br />

Möbelmarkt mit modernisierungsbedürftigen<br />

Marktauftritt<br />

Möbelmarkt mit zeitgemäßen<br />

Marktauftritt<br />

moderner Anbieter mit Angebotsschwerpunkt<br />

bei Designermöbeln<br />

Möbelmarkt mit zeitgemäßen<br />

Marktauftritt<br />

sehr geringe Kundenfrequentierung<br />

zum Erhebungszeitpunkt<br />

gute Kundenfrequentierung zum<br />

Erhebungszeitpunkt<br />

geringe Kundenfrequentierung zum<br />

Erhebungszeitpunkt<br />

gute Kundenfrequentierung zum<br />

Erhebungszeitpunkt


Name, Stadt,<br />

Straße, VK<br />

Zurbrüggen, Unna,<br />

Hans-Böckler-<br />

Straße,<br />

ca. 40.000 qm VK<br />

Turflon, Werl, Prozessionsweg,<br />

ca. 42.800 qm VK<br />

Wettbewerbssituation 28<br />

Fortsetzung der Tabelle von vorheriger Seite<br />

Standortkategorie<br />

dezentraler<br />

Standort<br />

dezentraler<br />

Standort<br />

Erreichbarkeit Verbundeffekte Marktauftritt Bemerkungen<br />

sehr gute Erreichbarkeit<br />

und Sichtbarkeit, ausreichendes<br />

Pkw-<br />

Stellplatzangebot<br />

gute Erreichbarkeit und<br />

Sichtbarkeit, ausreichendes<br />

Pkw-<br />

Stellplatzangebot<br />

Wettbewerber im weiteren Untersuchungsgebiet<br />

(Einzel-) Handelsbetriebe im<br />

Standortumfeld (u. a. Bau- und Gartenfachmarkt,<br />

Elektrofachmarkt)<br />

(Einzel-) Handelsbetriebe im<br />

Standortumfeld<br />

Quelle: Erhebung und Darstellung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2010<br />

Möbelmarkt mit zeitgemäßen<br />

Marktauftritt<br />

Möbelmarkt mit zeitgemäßen<br />

Marktauftritt<br />

gemeinsam mit Turflon Marktführer<br />

im Untersuchungsgebiet; <strong>Erweiterung</strong><br />

auf 60.000 qm Verkaufsfläche<br />

geplant<br />

gemeinsam mit Zurbrüggen Marktführer<br />

im Untersuchungsgebiet; <strong>Erweiterung</strong><br />

auf 69.000 qm Verkaufsfläche<br />

geplant


Wettbewerbssituation 29<br />

Abbildung 2 Planstandort und strukturprägende Möbelanbieter im Untersuchungsgebiet


Wettbewerbssituation 30<br />

Tabelle 8 Sortimentsbezogene Verkaufsflächen und Umsätze der<br />

strukturprägenden Möbelanbieter im Untersuchungsgebiet*<br />

Sortimentsbereiche<br />

nicht zentrenrelevantes Möbelsortiment<br />

zentrenrelevante Randsortimente,<br />

davon<br />

VK<br />

in qm<br />

Umsatz<br />

in Mio. EUR<br />

129.400 149,7<br />

14.900 39,7<br />

Heim- und Haustextilien, Bettwaren 4.570 11,3<br />

Korb- und Korkwaren 430 0,6<br />

Glas-, Porzellan-, Keramikartikel 2.830 7,0<br />

Haushaltswaren 1.920 3,8<br />

Bilder/ -rahmen, Dekorationsartikel 2.330 6,4<br />

Leuchten und Zubehör 2.820 10,6<br />

Summe 144.300 189,4<br />

* Daten ohne Bestandsdaten des erweiterungswilligen Möbelhauses<br />

Knappstein in <strong>Meschede</strong><br />

Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung und Darstellung Stadt- und Regionalplanung<br />

Dr. Jansen GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />

6.3 Wettbewerbssituation in den zentralen<br />

Versorgungsbereichen<br />

Als projektrelevant werden <strong>die</strong> zentralen Versorgungsbereiche eingestuft,<br />

in denen aufgrund von Angebotsstrukturen und der Nähe<br />

zum Planstandort Wettbewerbswirkungen durch das Planvorhaben<br />

zu erwarten sind. Da sich eine Angebotsüberschneidung mit dem<br />

Planvorhaben in erster Linie auf <strong>die</strong> zentrenrelevanten Randsortimente<br />

(Mitnahmeartikel) beziehen wird, sind v. a. <strong>die</strong> Hauptgeschäftsbereiche<br />

der Standortgemeinde und der umliegenden Kommunen<br />

in <strong>die</strong> Betrachtung einzubeziehen. Da <strong>die</strong> kleinteiligen Mitnahmeartikel<br />

vorwiegend von Kunden aus der näheren Umgebung<br />

des Möbelhauses nachgefragt werden, wird <strong>die</strong> Betrachtung der<br />

zentralen Versorgungsbereiche auf <strong>die</strong> Zonen 1 und 2 des Einzugsbereichs<br />

konzentriert. Entsprechend der angeführten Kriterien werden<br />

folgende Hauptgeschäftsbereiche genauer betrachtet:<br />

<strong>Meschede</strong>r Innenstadt mit überkommunaler Versorgungsfunktion<br />

Ortsmitte Bestwig mit kommunaler Versorgungsfunktion<br />

Ortsmitte Olsberg mit überkommunaler Versorgungsfunktion<br />

Ortsmitte Eslohe mit kommunaler Versorgungsfunktion<br />

Im Rahmen einer Bestandserhebung wurde <strong>die</strong> projektrelevante<br />

Einzelhandelsausstattung in den o. g. zentralen Versorgungsberei-<br />

projektrelevante zentrale Versorgungsbereiche


Wettbewerbssituation 31<br />

chen ermittelt. Hierbei sind folgende Untersuchungsspezifika zu berücksichtigen:<br />

Es handelt sich um Teilflächen einzelner Betriebe, sofern unterschiedliche<br />

Sortimente geführt werden. Die Verkaufsfläche wurde<br />

durch Mitarbeiter von Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />

GmbH durch Inaugenscheinnahme eingeschätzt. Die Umsatzleistung<br />

der Betriebe wurde auf Basis durchschnittlicher Betriebskennziffern<br />

ermittelt, wobei Erfahrungswerte aus zahlreichen<br />

Befragungen des Einzelhandels eingeflossen sind.<br />

Das projektrelevante Einzelhandelsangebot umfasst <strong>die</strong> Warengruppen/<br />

Sortimente Heim- und Haustextilien/ Bettwaren; Korb-<br />

und Korkwaren; Glas-, Porzellan-, Keramikartikel; Haushaltswaren;<br />

Bilder/ -rahmen, Dekorationsartikel; Leuchten und Zubehör.<br />

6.3.1 Charakterisierung der projektrelevanten zentralen<br />

Versorgungsbereiche<br />

Nachfolgend werden <strong>die</strong> projektrelevanten zentralen Versorgungsbereiche<br />

skizziert.<br />

Laut Zentrenkonzept der Stadt <strong>Meschede</strong> bezieht sich <strong>die</strong> <strong>Meschede</strong>r<br />

Innenstadt auf den stadtgeschichtlich gewachsenen Stadtkern,<br />

der durch <strong>die</strong> Coventry-Brücke/ Arnsberger Straße/ Auf der Wieme/<br />

Hennestraße/ Beringhauser Straße/ Kampstraße sowie <strong>die</strong> Bahnlinie<br />

begrenzt wird. Es handelt sich bei dem Zentrum um einen historisch<br />

gewachsenen Bereich.<br />

Tabelle 9 Einzelhandelsausstattung in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />

Sortimentsbereiche Betriebe<br />

VK<br />

in qm<br />

Umsatz<br />

in Mio. EUR<br />

Nahrungs- und Genussmittel 25 2.070 10,4<br />

Gesundheit, Körperpflege 13 1.470 6,4<br />

Blumen, zoolog. Bedarf, Bücher,<br />

Schreib- und Spielwaren<br />

9 1.135<br />

2,6<br />

Bekleidung, Schuhe, Sport* 41 9.895 25.8<br />

Elektrowaren 9 1.095 3,3<br />

Hausrat, Möbel, Einrichtung 11 1.360 2,0<br />

Sonstiger Einzelhandel 17 1.625 5,1<br />

Summe 125 18.890 33,8<br />

* inklusive Kaufhaus Hertie<br />

Quelle: GMA-Bestandserhebung 2005 und Darstellung Stadt- und Regionalplanung<br />

Dr. Jansen GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />

In der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt waren zum Erhebungszeitpunkt im<br />

Jahr 2005 insgesamt 125 Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufs-<br />

projektrelevanten zentralen Versorgungsbereiche<br />

<strong>Meschede</strong>r Innenstadt


Wettbewerbssituation 32<br />

fläche von ca. 18.890 qm und einer Umsatzleistung von ca.<br />

43,8 Mio. EUR ansässig. Der Angebotsschwerpunkt liegt in der Warengruppe<br />

„Bekleidung, Schuhe, Sport“, auf <strong>die</strong> fast 80 % der Betriebe,<br />

der Verkaufsfläche und des Umsatzes entfallen. Strukturprägend<br />

in <strong>die</strong>ser Warengruppe ist ein kleinteiliges Fachgeschäftsangebot,<br />

Mit der Schließung des Hertie Kaufhauses hat <strong>die</strong> <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />

ihren einzigen großen Magnetbetrieb verloren. Die Angebotsüberschneidungen<br />

mit dem Planvorhaben sind als nachgeordnet<br />

einzustufen und konzentrieren sich im Wesentlichen auf den Anbieter<br />

Dänisches Bettenlager (ca. 700 qm Verkaufsfläche), der in einer<br />

Randlage des Hauptgeschäftsbereichs ansässig ist.<br />

Der Hauptgeschäftsbereich bildet den größten zusammenhängenden,<br />

städtebaulich integrierten Einkaufsbereich der Stadt <strong>Meschede</strong>,<br />

der in Bezug auf <strong>die</strong> Zahl der Betriebe, <strong>die</strong> Sortimentsschwerpunkte<br />

und <strong>die</strong> Ausstrahlungskraft <strong>die</strong> zentralen Versorgungsfunktionen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Gesamtstadt wahrnimmt. Die Attraktivität und Ausstrahlungskraft<br />

<strong>die</strong>ser Einkaufslage wird vorrangig durch <strong>die</strong> bauliche<br />

und nutzungsstrukturelle Dichte der öffentlichen und privaten Versorgungseinrichtungen<br />

bestimmt.<br />

Die Strukturmerkmale des innerstädtischen Versorgungszentrums<br />

der Stadt <strong>Meschede</strong> zeigen aufgrund der Nutzungsdichte und -<br />

vielfalt eine stabile Einzelhandelsstruktur. Allerdings fallen in den<br />

Randlagen erste trading-down-Tendenzen auf, <strong>die</strong> sich in Mindernutzungen<br />

und unzureichenden Investitionen in <strong>die</strong> Geschäftsgebäude<br />

manifestieren. Den größten Leerstand stellt derzeit das ehemalige<br />

Hertie Kaufhaus dar. Für <strong>die</strong>se zurzeit leerstehende Immobilie<br />

soll schnellstmöglich eine Nachnutzung gefunden werden. Hierbei<br />

sehen <strong>die</strong> Planungen eine <strong>Erweiterung</strong> der bestehenden Verkaufsfläche<br />

von derzeit ca. 5.000 auf ca. 7.000 qm und <strong>die</strong> Aufteilung<br />

des Gebäudes in mehrere Einzelhandelsflächen vor. Einzelne<br />

Mieter und der Branchenmix stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch<br />

nicht fest. Beabsichtigt ist <strong>die</strong> Ansiedlung eines großen Vollsortimenters<br />

und von Geschäften mit zentrenprägenden Kernsortimenten,<br />

so dass <strong>die</strong> Nachnutzung einen adäquaten Ersatz <strong>für</strong> das Warenhaus<br />

darstellen wird.<br />

Mit dem REGIONALE-Projekt wissenwasserwandel@meschede.de -<br />

eine Hochschulstadt im Fluss soll <strong>die</strong> Innenstadt von <strong>Meschede</strong> zudem<br />

noch attraktiver gestaltet, der Einzelhandel gestärkt und <strong>die</strong><br />

Wohnqualität erhöht werden. Die Projektidee begreift den Flusslauf<br />

der Henne vom Stadtdamm des Hennesees bis zur Mündung in <strong>die</strong><br />

Ruhr als <strong>die</strong> zukünftige zentrale Entwicklungsachse. Prägendes Element<br />

<strong>die</strong>ser Achse ist eine attraktive Wegeverbindung - der „Henne-<br />

Boulevard“. Dieser Weg soll Ausgangspunkt <strong>für</strong> eine Reihe von Projekten<br />

sein. Einen wesentlichen Bestandteil stellt <strong>die</strong> Öffnung der<br />

Henne zwischen Fritz-Honsel-Straße und Zeughausstraße und Otto-<br />

Brücke dar.


Wettbewerbssituation 33<br />

Die Ortsmitte der Stadt Bestwig erstreckt sich beidseitig entlang der<br />

Bundesstraße B 7. Die Erreichbarkeit ist <strong>für</strong> Pkw-Kunden aufgrund<br />

der Verkehrsführung als sehr gut einzustufen.<br />

Als Magnetanbieter sind in <strong>die</strong>sem Versorgungszentrum <strong>die</strong> Lebensmitteldiscounter<br />

Netto und Lidl zu bewerten. Der weitere Besatz<br />

innerhalb des Versorgungszentrums ist überwiegend kleinteilig<br />

strukturiert. Zahlreiche Dienstleistungsbetriebe runden das Angebot<br />

ab. Die bestehenden Betriebe profitieren von der Magnetfunktion<br />

der beiden Lebensmitteldiscounter, der Längenausdehnung des<br />

Versorgungszentrums und der Lage an der stark frequentierten<br />

Bundesstraße. Allerdings wird durch <strong>die</strong> hohe Verkehrsbelastung<br />

der Bundesstraße <strong>die</strong> Aufenthaltsqualität des Ortszentrums deutlich<br />

eingeschränkt. Auch wird <strong>die</strong> Erlebbarkeit der Einkaufslage dadurch<br />

reduziert, dass sich der Einzelhandelsbesatz nicht durchgängig<br />

entlang der Bundesstraße erstreckt und größere „Handelslücken“<br />

<strong>die</strong> Attraktivität des Ortszentrums einschränken. Die größten<br />

Wettbewerbswirkungen sind aufgrund der Angebotsüberschneidungen<br />

mit dem Planvorhaben beim hier ansässigen Gartenmöbel<br />

Discount (ca. 500 qm Verkaufsfläche) zu erwarten.<br />

Der zentrale Versorgungsbereich Olsberg ist im Abschnitt Bahnhofstraße<br />

zwischen den Einmündungen Ruhrstraße und Kirchstraße<br />

sowie in der Ruhrstraße zwischen Bahnhofstraße und der Einmündung<br />

„Zum Stausee“ abzugrenzen. Das Versorgungszentrum Olsberg<br />

verfügt über ein nutzungsintensives und maßgeblich durch<br />

kleinstrukturierte Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe geprägtes<br />

Geschäftszentrum.<br />

Tabelle 10 Einzelhandelsausstattung im Versorgungszentrum Olsberg<br />

Sortimentsbereiche Betriebe<br />

VK<br />

in qm<br />

Umsatz<br />

in Mio. EUR<br />

Nahrungs- und Genussmittel 7 290 2,1<br />

Gesundheit, Körperpflege<br />

Blumen, zoolog. Bedarf, Bücher,<br />

Schreib- und Spielwaren<br />

4 535 3,9<br />

4 440 0,9<br />

Bekleidung, Schuhe, Sport 20 1.915 4,1<br />

Elektrowaren, Hausrat, Möbel,<br />

Einrichtung, sonstiger Einzelhandel<br />

18 1.265 2,7<br />

Summe 53 4.445 13,7<br />

Quelle: GMA-Bestandserhebung 2005 und Darstellung Stadt- und Regionalplanung<br />

Dr. Jansen GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />

Ortsmitte Bestwig<br />

Versorgungszentrum Olsberg


Wettbewerbssituation 34<br />

Der Schwerpunkt des innerstädtischen Angebotes liegt bei der Warengruppen<br />

„Bekleidung, Schuhe, Sport“. Drei Viertel der <strong>die</strong>sbezüglichen<br />

Betriebe der Stadt Olsberg sind laut Einzelhandelskonzept der<br />

Stadt Olsberg dem Versorgungszentrum Olsberg zugeordnet. Das<br />

Angebot der Warengruppen Elektrowaren, Hausrat, Möbel, Einrichtung,<br />

sonstiger Einzelhandel verteilt sich im Versorgungszentrum<br />

Olsberg auf 18 Betriebe (ca. 39 %). Die Verkaufsflächenausstattung<br />

und <strong>die</strong> Umsatzbedeutung (ca. 23 bzw. 28 %) zeigen, dass es sich<br />

hier <strong>die</strong> strukturprägenden Betriebe ansässig sind. Diese liegen besonders<br />

in der Warengruppe Hausrat, Möbel, Einrichtung vor, so<br />

dass hier Angebotsüberschneidungen mit dem Planvorhaben vorliegen.<br />

Im Hinblick auf <strong>die</strong> Frequenzwirkung des großflächigen Einzelhandels<br />

ist von Bedeutung, dass im Versorgungszentrum Olsberg kein<br />

großflächiger Einzelhandelsbetrieb ansässig ist, der Magnetfunktionen<br />

<strong>für</strong> den benachbarten kleinstrukturierten Einzelhandel übernimmt.<br />

Es handelt sich vielmehr um kleinstrukturierte bis mittelgroße<br />

Einzelhandelsfachgeschäfte bzw. Dienstleistungsbetriebe, <strong>die</strong><br />

ihre Ausstrahlungskraft aus ihrer räumlichen Konzentration und der<br />

Überlagerung verschiedener Versorgungsfunktionen beziehen.<br />

Strukturprobleme im Geschäftsbesatz des Versorgungszentrums<br />

sind aus gutachterlicher Sicht darin begründet, dass aufgrund der<br />

kleinen Flächenparzellen keine größeren Ansiedlungs- und <strong>Erweiterung</strong>sflächen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> ansässigen Betriebe und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ansiedlung zusätzlicher<br />

Einzelhandelsbetriebe zur Verfügung stehen. Verkehrsbedingte<br />

Probleme des innerstädtischen Versorgungszentrums sind in<br />

der starken Verkehrsbelastung in den Bereichen Carls-Aue-Straße /<br />

Bahnhofstraße (B 480) und Ruhrstraße (L 743) begründet. Die starken<br />

Lärm- und Abgasemissionen führen dazu, dass kein den Ansprüchen<br />

der Kur- und Fremdenverkehrsgäste entsprechende Aufenthaltsbereich<br />

vorhanden ist. Dieser Standortmangel wird aus gutachterlicher<br />

Sicht auch nicht durch den Vorteil der zentrumsnahen Verkehrserschließung<br />

kompensiert.<br />

Der zentrale Versorgungsbereich Ortszentrum Elsohe bezieht sich<br />

im Wesentlichen auf den südwestlichen Abschnitt der Hauptstraße<br />

zwischen Kirchstraße und Busbahnhof, der <strong>die</strong> größte Nutzungsdichte<br />

aufweist. In Richtung Süden zählt zudem der Standort des<br />

Kaufpark Supermarkts sowie <strong>die</strong> angrenzende Freifläche zum Ortszentrum.<br />

In Richtung Osten bzw. Nordosten umfasst der zentrale<br />

Versorgungsbereich noch das Schützenhaus sowie das Rathaus.<br />

Aufgrund der hohen Verkehrsfrequenz der Hauptstraße wird <strong>die</strong><br />

Wohn- und Aufenthaltsqualität im Ortszentrum erheblich eingeschränkt.<br />

Das Ortszentrum von Eslohe stellt den wichtigsten Einzelhandelsstandort<br />

im Gemeindegebiet von Eslohe dar. Über den Einzelhandel<br />

hinaus ist eine Reihe von Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben<br />

sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand vorhanden. Der Ein-<br />

Ortszentrum Eslohe


Wettbewerbssituation 35<br />

zelhandelsbesatz ist hauptsächlich kleinflächig strukturiert und zum<br />

großen Teil durch inhabergeführte Fachgeschäfte geprägt. Der Angebotsschwerpunkt<br />

liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich. Auch <strong>die</strong><br />

in <strong>die</strong> im Ortszentrum vorliegenden Magnetbetriebe (Kaufpark, Lidl,<br />

Netto) sind <strong>die</strong>ser Bedarfsgruppe zuzuzählen. Im Bezug auf Wettbewerbsüberschneidungen<br />

mit dem Planvorhaben ist das Einrichtungshaus<br />

Vollmer im nordöstlichen Bereich der Hauptstraße hervorzuheben.<br />

Tabelle 11 Einzelhandelsausstattung im Ortszentrum Eslohe<br />

Sortimentsbereiche Betriebe<br />

VK<br />

in qm<br />

Umsatz<br />

in Mio. EUR<br />

kurzfristiger Bedarf 19 3.620 15,0<br />

mittelfristiger Bedarf 8 920 2,7<br />

langfristiger Bedarf 8 660 2,1<br />

Summe 35 5.200 19,8<br />

Quelle: GMA-Bestandserhebung 2007 und Darstellung Stadt- und Regionalplanung<br />

Dr. Jansen GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />

6.3.2 Projektrelevanter Einzelhandelsbestand in den zentralen<br />

Versorgungsbereichen<br />

Das projektrelevante Einzelhandelsangebot in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />

und in den Haupteinkaufslagen der Städte der Zone 2 des<br />

abgegrenzten Einzugsgebiets (Ortsmitte Bestwig, Olsberg, Eslohe)<br />

ist den folgenden Übersichten zu entnehmen. Hierbei wurden <strong>die</strong><br />

untersuchungsrelevanten zentralen Versorgungsbereiche der Städte<br />

Bestwig und Olsberg sowie der Gemeinde Eslohe (Zone 2) sowohl<br />

bei der Vorort-Begehung als auch in den folgenden Berechnungen<br />

separat untersucht, jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit in der<br />

Darstellung zusammengefasst.<br />

Sortimentsüberschneidungen mit dem Untersuchungsobjekt sind in<br />

vergleichsweise geringem Umfang in den projektrelevanten Sortimenten<br />

in den betrachteten zentralen Versorgungsbereichen gegeben.<br />

Die relevante Verkaufsfläche beläuft sich auf insgesamt<br />

ca. 2.650 qm, der Umsatz wird auf ca. 4,8 Mio. EUR geschätzt. In <strong>die</strong>sen<br />

Summen enthalten sind alle Sortimentsüberschneidungen zum<br />

Planvorhaben unabhängig von ihrer Zentrenrelevanz. Insgesamt bestehen<br />

bei 27 Anbietern in den projektrelevanten zentralen Versorgungsbereichen<br />

Angebotsüberschneidungen mit dem Planvorhaben.<br />

Sortimentsüberschneidungen mit<br />

dem Untersuchungsobjekt


Wettbewerbssituation 36<br />

Tabelle 12 Projektrelevante Angebotssituation in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />

Sortimentsbereiche<br />

nicht zentrenrelevantes Möbelsortiment<br />

zentrenrelevante Randsortimente,<br />

davon<br />

VK<br />

in qm<br />

<strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />

Umsatz<br />

in Mio. EUR<br />

500 0,5<br />

650 1,7<br />

Heim- und Haustextilien, Bettwaren 200 0,4<br />

Korb- und Korkwaren < 50 < 0,1<br />

Glas-, Porzellan-, Keramikartikel 100 0,3<br />

Haushaltswaren 100 0,2<br />

Bilder/ -rahmen, Dekorationsartikel 250 0,8<br />

Leuchten und Zubehör < 50 < 0,1<br />

Summe 1.150 2,2<br />

Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung und Darstellung Stadt- und Regionalplanung<br />

Dr. Jansen GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />

Tabelle 13 Projektrelevante Angebotssituation in den Ortszentren in<br />

Zone 2 (Bestwig, Olsberg, Eslohe)<br />

Sortimentsbereiche<br />

nicht zentrenrelevantes Möbelsortiment<br />

zentrenrelevante Randsortimente,<br />

davon<br />

VK<br />

in qm<br />

Umsatz<br />

in Mio. EUR<br />

850 0,9<br />

650 1,7<br />

Heim- und Haustextilien, Bettwaren 50 0,1<br />

Korb- und Korkwaren 50 0,1<br />

Glas-, Porzellan-, Keramikartikel 150 0,4<br />

Haushaltswaren 50 0,1<br />

Bilder/ -rahmen, Dekorationsartikel 350 1,0<br />

Leuchten und Zubehör < 50 < 0,1<br />

Summe 1.500 2,6<br />

Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung und Darstellung Stadt- und Regionalplanung<br />

Dr. Jansen GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)


Wettbewerbssituation 37<br />

6.4 Wettbewerbsplanungen<br />

Da auch projektierte Einzelhandelsvorhaben im Rahmen der <strong>Wirkungsanalyse</strong><br />

<strong>für</strong> das Planvorhaben in <strong>Meschede</strong> zu berücksichtigen<br />

sind, werden <strong>die</strong> wesentlichen projektrelevanten Planungen im Folgenden<br />

aufgeführt:<br />

<strong>Erweiterung</strong> des Möbelhauses Turflon in Werl-Büderich um<br />

mehr als 60 % von derzeit ca. 42.800 auf ca. 69.000 qm Verkaufsfläche<br />

<strong>Erweiterung</strong> des Möbelhauses Zurbrüggen in Unna um ca. 50 %<br />

von derzeit ca. 40.000 auf ca. 60.000 qm Verkaufsfläche<br />

Neuansiedlung des Möbelhauses Finke (Vollsortimenter und<br />

Mitnahmemarkt) in Soest mit insgesamt ca. 40.000 qm Verkaufsfläche<br />

Neuansiedlung des Möbelhauses Sonneborn in Hagen mit ca.<br />

35.000 qm Verkaufsfläche<br />

Verlagerung/ <strong>Erweiterung</strong> des Möbelhauses Azoulay in Lippstadt<br />

von ca. 1.000 auf ca. 9.500 qm Verkaufsfläche und <strong>Erweiterung</strong><br />

von SB-Möbel Boss von ca. 2.000 auf ca. 4.000 qm Verkaufsfläche<br />

Neuansiedlung SB-Möbel Boss in Soest mit ca. 4.000 qm Verkaufsfläche.<br />

6.5 Fazit der Wettbewerbsanalyse<br />

Im Untersuchungsgebiet sind neben dem in <strong>Meschede</strong> ansässigen<br />

erweiterungswilligen Möbelhaus Knappstein 14 strukturprägende<br />

Möbelanbieter mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 144.300 qm<br />

ansässig. Die jährliche Umsatzleistung <strong>die</strong>ser Wettbewerber liegt<br />

bei ca. 189,4 Mio. EUR.<br />

Es ist zu berücksichtigen, dass neben den strukturprägenden Möbelanbietern<br />

weitere Anbieter projektrelevante Sortimente führen.<br />

Hierzu zählen Spezialanbieter und Betriebe mit einem anderen Umsatzschwerpunkt<br />

(z. B. große Lebensmittel-SB-Märkte, Sonderpostenmärkte).<br />

Beispielhaft lassen sich folgende sonstige Anbieter benennen:<br />

OBI, <strong>Meschede</strong>, Freienohler Straße<br />

Hagebaumarkt, <strong>Meschede</strong>, Im Schlahbruch<br />

P. Stracke Wohnmöbel, <strong>Meschede</strong>, Bahnhofstraße<br />

HIT, <strong>Meschede</strong>, Jahnstraße<br />

Küchenstudio Berlet, Arnsberg, Stembergstraße<br />

Lichtstudio, Warstein, Hauptstraße<br />

Das Möbelangebot in <strong>Meschede</strong> wird derzeit im Wesentlichen durch<br />

den erweiterungswilligen Möbelanbieter Knappstein (ca. 8.500 qm<br />

Verkaufsfläche), der im Gewerbegebiet Enste ansässig ist, geprägt.<br />

Darüber hinaus ist auf den Anbieter Möbel Schröer Domicil (ca.<br />

1.700 qm Verkaufsfläche) hinzuweisen, der sich aufgrund seiner Di-<br />

Planungen im Umland von <strong>Meschede</strong><br />

Wettbewerbsstruktur im weiteren<br />

Untersuchungsgebiet<br />

sonstige Anbieter<br />

Wettbewerbsstruktur in <strong>Meschede</strong><br />

(Zone 1)


Wettbewerbssituation 38<br />

mensionierung, der Warenpräsentation und Zielgruppe vom Möbelhaus<br />

Knappstein unterscheidet. Die Zentralität (Umsatz-<br />

Kaufkraft-Relation) liegt bei einem Gesamtumsatz von ca. 10,1 Mio.<br />

EUR und einer sortimentsbezogenen Kaufkraft von ca. 17,9 Mio. EUR<br />

bei rund 56. Allerdings ist in <strong>die</strong>sem Zusammenhang darauf hinzuweisen,<br />

dass weitere Umsätze von sonstigen Anbietern generiert<br />

werden, so dass <strong>die</strong> tatsächliche Zentralität höher liegen dürfte.<br />

Die Angebotsstruktur der zentrenrelevanten Randsortimente wird<br />

weniger von Betrieben in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt als vielmehr<br />

von großflächigen Anbietern in dezentralen Standortlagen geprägt.<br />

Während <strong>die</strong> Sortimentsüberschneidungen mit dem Untersuchungsobjekt<br />

in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt mit insgesamt ca.<br />

400 qm Verkaufsfläche einen vergleichsweise geringen Umfang<br />

aufweisen, entfällt auf <strong>die</strong> beiden o. g. Möbelanbieter eine sortimentsbezogene<br />

Verkaufsfläche von ca. 1.000 qm. Darüber hinaus<br />

weisen v. a. <strong>die</strong> beiden Baumärkte (OBI und Hagebaumarkt) nennenswerte<br />

Verkaufsflächen bei den zentrenrelevanten Sortimenten<br />

auf (ca. 1.050 qm). Vor allem das Angebot im Bereich „Leuchten und<br />

Zubehör“ wird in der Stadt <strong>Meschede</strong> mit einer Gesamtverkaufsfläche<br />

von ca. 550 qm maßgeblich durch <strong>die</strong>se Baumärkte bestimmt.<br />

Die Wettbewerbsstruktur im weiteren Einzugsgebiet (Zonen 2 und<br />

3) wird durch zehn strukturprägende Möbelanbieter mit einer Gesamtverkaufsfläche<br />

von ca. 37.800 qm und einer geschätzten Umsatzleistung<br />

von ca. 32,2 Mio. EUR pro Jahr vertreten. Die durchschnittliche<br />

Flächenproduktivität liegt mit ca. 850 EUR/ qm Verkaufsfläche<br />

deutlich niedriger als <strong>die</strong> maximale Flächenproduktivität,<br />

<strong>die</strong> bei der Umsatzeinschätzung des Planvorhabens herangezogen<br />

wurde (ca. 1.100 EUR/ qm Verkaufsfläche). Bei einem jährlichen<br />

Gesamtumsatz von ca. 32,2 Mio. EUR im Möbelsektor und einer sortimentsbezogenen<br />

Kaufkraft von ca. 128,8 Mio. EUR pro Jahr lässt<br />

sich eine Zentralität von ca. 25 errechnen, <strong>die</strong> auch unter Berücksichtigung<br />

der sonstigen Anbieter höhere Werte erreichen würde.<br />

Die im weiteren Einzugsgebiet (Zonen 2 und 3) ansässigen Möbelanbieter<br />

verfügen jeweils über eine Verkaufsfläche von weniger als<br />

10.000 qm, so dass das Planvorhaben mit einer Gesamtverkaufsfläche<br />

von ca. 15.000 qm den größten Möbelanbieter im Einzugsgebiet<br />

darstellen wird.<br />

Im weiteren Untersuchungsgebiet sind im Wesentlichen derzeit drei<br />

große attraktive Möbelhäuser (Turflon in Werl, Zurbrüggen in Unna,<br />

Möbel Wiemer in Soest) in <strong>die</strong> Wettbewerbsbetrachtung einzubeziehen.<br />

Die drei Möbelanbieter weisen eine Gesamtverkaufsfläche<br />

von ca. 104.800 qm auf. Die jährliche Umsatzleistung <strong>die</strong>ser Wettbewerber<br />

beläuft sich auf ca. 155,0 Mio. EUR. Die große Leistungsstärke<br />

<strong>die</strong>ser Möbelhäuser zeigt sich darin, dass ihre durchschnittliche<br />

Flächenproduktivität bei ca. 1.500 EUR/ qm Verkaufsfläche liegt.<br />

Wettbewerbsstruktur in den<br />

Zonen 2 und 3<br />

Wettbewerbsstruktur im weiteren<br />

Untersuchungsgebiet


Wettbewerbssituation 39<br />

Die Wettbewerbsplanungen im Umland von <strong>Meschede</strong> lassen eine<br />

deutliche Erhöhung des Wettbewerbsdrucks in den kommenden<br />

Jahren erwarten. Insbesondere ist davon auszugehen, dass <strong>die</strong> geplante<br />

weitere Attraktivitätssteigerung der großen Möbelhäuser bei<br />

unverändert hoher Mobilitätsbereitschaft der Kunden und der guten<br />

Verkehrsanbindung <strong>die</strong> Sogwirkung auf das Umland weiter verstärken<br />

wird.<br />

Auf <strong>die</strong>se neue Wettbewerbssituation müssen sich gerade kleinere<br />

Anbieter - beispielsweise mit Spezialisierung auf vorhandener Fläche<br />

oder <strong>Erweiterung</strong> - einstellen, um am Markt weiter bestehen zu<br />

können. Die Firma Knappstein möchte mit der <strong>Erweiterung</strong> ihres<br />

Möbelhauses in <strong>Meschede</strong> den Standort und <strong>die</strong> derzeitige Marktposition<br />

sichern.<br />

Wettbewerbsplanungen


Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 40<br />

7 Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens<br />

7.1 Annahmen und Berechnungsansatz<br />

Die voraussichtlichen Markteffekte des Planvorhabens auf bestehende<br />

Angebotsstrukturen im Untersuchungsgebiet können mit<br />

Hilfe der <strong>Wirkungsanalyse</strong>, <strong>die</strong> <strong>die</strong> durch das Planvorhaben induzierten<br />

Umsatzumverteilungsprozesse bei bestehenden Einzelhandelsbetrieben<br />

aufzeigt, eingeschätzt werden. In einem nachfolgenden<br />

Schritt der Begutachtung und unter Würdigung der städtebaulichen<br />

Struktur und Vorprägung der von Umsatzumverteilungseffekten betroffenen<br />

zentralen Versorgungsbereiche sowie der Lage des Planstandortes<br />

werden Schlussfolgerungen hinsichtlich möglicher negativer<br />

versorgungsstruktureller und städtebaulicher Auswirkungen<br />

gezogen.<br />

Wie in Kapitel 2 dargelegt, ist im Rahmen der <strong>Wirkungsanalyse</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> zentrenrelevanten Sortimente zu prüfen, ob <strong>die</strong> geplante maximale<br />

Dimensionierung der jeweiligen zentrenrelevanten Sortimente<br />

im Einklang mit den Vorgaben der Landesplanung und dem Einzelhandelskonzept<br />

der Stadt <strong>Meschede</strong> steht. Aus <strong>die</strong>sem Grund werden<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> geplanten maximalen Verkaufsflächen sortimentsbezogen<br />

<strong>die</strong> markt- und städtebaulichen Effekte aufgezeigt und Empfehlungen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Festsetzung von Verkaufsflächenobergrenzen unterbreitet.<br />

In den Modellrechnungen wurden folgende Kriterien berücksichtigt:<br />

Attraktivität, Dimensionierung und Warenausrichtung des Planvorhabens<br />

relevante lokale und regionale Einzelhandelsstrukturen<br />

Distanzgrößen zwischen den relevanten Einkaufslagen bzw.<br />

Wettbewerbern und dem Planstandort.<br />

Des Weiteren werden den Berechnungen folgende Annahmen<br />

zugrunde gelegt:<br />

Im Rahmen der <strong>Wirkungsanalyse</strong> wird davon ausgegangen, dass<br />

u. a. aufgrund lokaler und regionaler Einzelhandelsstrukturen,<br />

der Entfernungen zwischen den relevanten Einkaufslagen und<br />

dem Planstandort sowie aktueller Kaufkraftströme in der Region<br />

voraussichtlich <strong>die</strong> Möbelhäuser, <strong>die</strong> <strong>die</strong> größten Sortimentsüberschneidungen<br />

mit dem Planvorhaben aufweisen, quantitativ<br />

am stärksten von Umsatzumverteilungen betroffen sein werden.<br />

Zudem ist zu erwarten, dass mögliche wettbewerbliche Auswirkungen<br />

mit zunehmender Entfernung vom Planstandort abnehmen<br />

werden.<br />

Allgemein kann zusammenfassend <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewertung der städtebaulichen<br />

Auswirkungen davon ausgegangen werden, dass <strong>die</strong><br />

Wahrscheinlichkeit negativer städtebaulicher Auswirkungen mit<br />

zunehmender Entfernung abnimmt. Dies begründet auch <strong>die</strong> Kon-<br />

Umsatzumverteilungsprozesse<br />

Obergrenzen <strong>für</strong> zentrenrelevante<br />

Sortimente<br />

Berechnungskriterien<br />

Konzentration der Wettbewerbsbetrachtung


Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 41<br />

zentration der Wettbewerbsbetrachtung auf den Untersuchungsraum<br />

und <strong>die</strong> dort ansässigen strukturprägenden Wettbewerber.<br />

In der Bewertung der künftig zu erwartenden Umverteilungen und<br />

der dadurch möglichen städtebaulichen und landesplanerischen<br />

Beurteilung wird in der Rechtsprechung und Literatur auf den Aspekt<br />

der „… wesentlichen Beeinträchtigung der vorhandenen Einzelhandelsstrukturen<br />

…“ hingewiesen. Nach Ansicht des OVG Koblenz<br />

sind wesentliche Auswirkungen bei einer Umsatzumverteilung<br />

zulasten bestehender Einzelhandelsstrukturen von mehr als 10 %<br />

anzunehmen. 15 Dieser Wert ist als Orientierungshilfe heranzuziehen<br />

und vor dem Hintergrund der im Untersuchungsraum festgestellten<br />

städtebaulichen Situationen in den integrierten Versorgungszentren<br />

ggf. zu modifizieren. So ist davon auszugehen, dass integrierte<br />

Versorgungszentren mit schwach ausgeprägten Versorgungsfunktionen<br />

u. U. schon bei einer geringeren Umverteilungsquote nachhaltig<br />

geschwächt werden (vgl. VG Arnsberg 4 K 572/04; OVG Berlin-<br />

Brandenburg 3 D 7/03.NE), während stabile Versorgungszentren<br />

möglicherweise auch stärkere Belastungen (i. S. v. höheren Umverteilungsquoten)<br />

auffangen können. Insofern sind <strong>für</strong> sämtliche betroffenen<br />

integrierten Versorgungslagen (und u. U. auch <strong>für</strong> andere<br />

Einzelhandelslagen) <strong>die</strong> voraussichtlichen Auswirkungen vor dem<br />

Hintergrund der aktuellen Situation und unter Berücksichtigung<br />

vorliegender Planungen aufzuzeigen und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abwägung im<br />

Rahmen der Bauleitplanung vorzubereiten.<br />

7.2 Zu erwartende handelswirtschaftliche und städtebauliche<br />

Effekte des gesamten <strong>Erweiterung</strong>svorhabens<br />

Die durch den Markteintritt ausgelösten Umsatzumverteilungseffekte<br />

von ca. 5,7 Mio. EUR im Moderate-Case- und ca. 8,4 Mio. EUR<br />

im Worst-Case-Szenario werden in nachstehenden Modellrechnungen<br />

<strong>für</strong> das Planvorhaben aufgezeigt. In den Modellrechnungen<br />

werden <strong>die</strong> möglichen absatzwirtschaftlichen Auswirkungen (Umsatzumverteilungseffekte)<br />

in Bezug auf den Einzelhandel im Untersuchungsgebiet<br />

(differenziert nach Sortimenten und Lagebereichen)<br />

dargestellt. Als Prüfkriterien wurden folgende Punkte beachtet:<br />

Umsatzrückgänge bei strukturprägenden Wettbewerbern der<br />

Möbelbranche unterschieden nach Standort im abgegrenzten<br />

Einzugsgebiet und im weiteren Untersuchungsgebiet<br />

Umsatzrückgänge bei Anbietern mit Sortimentsüberschneidungen<br />

in den zentralen Versorgungsbereichen<br />

Umsatzrückgänge bei sonstigen Betrieben im Untersuchungsraum<br />

(z. B. Spezialanbieter und Mehrbranchenunternehmen mit<br />

Sortimentsüberschneidungen).<br />

15 Beschluss vom 08.01.1999 – 8 B 12650/97-, NVwZ 1999, 435m 438, rechte Spalte;<br />

Urteil vom 25.04.2001 – 8A 11441/00-, NVwZ-RR 2001, 63a, 642 linke Spalte.<br />

Bewertung der Umverteilungen<br />

Umsatzumverteilungseffekte<br />

Prüfkriterien


Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 42<br />

Im Einzelnen stellen sich <strong>die</strong> Ergebnisse <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewertung der <strong>Erweiterung</strong><br />

des Möbelhauses Knappstein in der geplanten Dimensionierung<br />

von ca. 6.500 qm Verkaufsfläche wie folgt dar:<br />

Aufgrund der Nähe zum Planstandort und der vorliegenden Sortimentsüberschneidungen<br />

sind bei den im abgegrenzten Einzugsgebietes<br />

ansässigen strukturprägenden Möbelanbietern <strong>die</strong><br />

höchsten Umverteilungsquoten zu erwarten. Sie erreichen in der<br />

Gesamtbetrachtung maximal 7 % des derzeitigen Umsatzes (ca.<br />

2,4 Mio. EUR). Angesichts der Standortrahmenbedingungen und<br />

der Leistungsstärke der meisten <strong>die</strong>ser Betriebe ist hieraus keine<br />

mögliche Gefährdung abzuleiten. Zudem ist in der Bewertung<br />

zu berücksichtigen, dass sich <strong>die</strong> von Umsatzumverteilungseffekten<br />

betroffen strukturprägenden Anbieter der Möbelbranche<br />

alle in Standortkategorien außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen<br />

befinden, <strong>die</strong> i. S. des Baugesetzbuchs nicht als<br />

schützenswert anzusehen sind.<br />

Mit zunehmender Entfernung zum Planvorhaben nehmen <strong>die</strong><br />

Verdrängungseffekte gegenüber bestehenden Anbietern ab. So<br />

liegen <strong>die</strong> Umverteilungsquoten bei strukturprägenden Möbelanbietern<br />

im weiteren Untersuchungsgebiet bei insgesamt maximal<br />

3 - 4 % des derzeitigen Umsatzes (ca. 5,3 Mio. EUR). Die<br />

Umverteilungswirkungen bewegen sich bei den hier in dezentralen<br />

bzw. Pkw-orientierten Standortlagen ansässigen großen<br />

und attraktiven Möbelhäusern in einer Größenordnung, <strong>die</strong> von<br />

den als leistungsstark einzustufenden Anbietern aufzufangen<br />

sind. Darüber hinaus befinden sich <strong>die</strong>se Betriebe ebenfalls an<br />

Standorten, <strong>die</strong> i. S. des Baugesetzbuchs nicht als schützenswert<br />

anzusehen sind.<br />

Innerhalb der betrachteten zentralen Versorgungsbereiche (<strong>Meschede</strong>r<br />

Innenstadt und Hauptzentren Bestwig, Olsberg, Eslohe)<br />

liegen <strong>die</strong> Umsatzumverteilungseffekte zusammen bei maximal<br />

5 % des derzeitigen Umsatzes. Die größten Umsatzumverteilungseffekte<br />

sind in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt zu erwarten. Die<br />

maximale Umsatzumverteilungsquote liegt im Hauptzentrum<br />

<strong>Meschede</strong> bei ca. 5 %. Insgesamt wird der eingangs erwähnte<br />

Schwellenwert <strong>für</strong> mögliche städtebauliche Effekte von 10 %<br />

Umsatzumverteilung in allen Sortimentsgruppen deutlich unterschritten.<br />

In den sonstigen untersuchungsrelevanten Zentren<br />

der Zone 2 (Bestwig, Olsberg, Eslohe) liegen <strong>die</strong> einzelnen Umsatzumverteilungsquoten<br />

in den projektrelevanten Sortimentsgruppen<br />

mit maximal ca. 4 % auf so niedrigem Niveau, dass keine<br />

negativen versorgungsstrukturellen Auswirkungen durch das<br />

Planvorhaben ausgelöst werden. Damit sind auch städtebauliche<br />

Auswirkungen auszuschließen. Umsatzumverteilungseffekte<br />

in weiteren zentralen Versorgungsbereichen der Stadt <strong>Meschede</strong><br />

oder weiteren umliegenden Städten und Gemeinden<br />

sind nicht zu erwarten.<br />

Umsatzumverteilungseffekte<br />

Umverteilungseffekte im Einzugsgebiet<br />

(Zone 1 - 3)<br />

Umverteilungseffekte im weiteren<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Umverteilungseffekte in zentralen<br />

Versorgungsbereichen


Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 43<br />

Bei den sonstigen Anbietern im Untersuchungsgebiet liegen <strong>die</strong><br />

Umsatzumverteilungswirkungen bei insgesamt maximal<br />

0,5 Mio. EUR. Da sich <strong>die</strong> Umsatzumverteilungswirkungen auf<br />

eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter im gesamten Untersuchungsgebiet<br />

verteilen, ist davon auszugehen, dass durch <strong>die</strong><br />

dargestellten absatzwirtschaftlichen Kennwerte im Untersuchungsgebiet<br />

im Worst-Case-Szenario keine vorhabenbedingten<br />

Marktaufgaben bestehender Betriebe auslöst werden.<br />

Im Hinblick auf mögliche absatzwirtschaftliche Auswirkungen des<br />

Planvorhabens auf bestehende projektrelevante Einzelhandelsstrukturen<br />

im Untersuchungsgebiet ist zusammenfassend festzuhalten,<br />

dass sich <strong>die</strong> Wettbewerbsauseinandersetzung des Planvorhabens<br />

im Wesentlichen auf <strong>die</strong> strukturprägenden Möbelmärkte konzentrieren<br />

wird. Die Umsatzumverteilungseffekte bewegen sich in einer<br />

Größenordnung, aus der keine mögliche Gefährdung bestehender<br />

Betriebe abzuleiten ist. Zudem befinden sich <strong>die</strong>se Möbelanbieter<br />

alle in Standortlagen außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen.<br />

Diese Standortkategorien sind i. S. des Baugesetzbuchs nicht<br />

schützenswert. In den untersuchungsrelevanten zentralen Versorgungsbereichen<br />

bewegen sich <strong>die</strong> Umsatzumverteilungseffekte unter<br />

Berücksichtigung der jeweiligen städtebaulichen Situation in einer<br />

Größenordnung, bei der keine negative Wettbewerbswirkungen<br />

zu erwarten sind.<br />

Für <strong>die</strong> zentrenrelevanten Sortimente des erweiterungswilligen<br />

Möbelhauses ist davon auszugehen, dass sich <strong>die</strong> absatzwirtschaftlichen<br />

Auswirkungen aufgrund der angesetzten Verkaufsflächenbeschränkung<br />

in einer Größenordnung bewegen werden, durch <strong>die</strong><br />

keine negativen versorgungsstrukturellen Auswirkungen auf <strong>die</strong> untersuchungsrelevanten<br />

zentralen Versorgungsbereiche zu erwarten<br />

sind. Welche Verkaufsflächenobergrenzen <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen zentrenrelevanten<br />

Sortimente als verträglich zu bewerten sind, wird im<br />

Folgenden abgeleitet.<br />

Umverteilungseffekte bei sonstigen<br />

Anbietern im Untersuchungsgebiet<br />

Zusammenfassende Bewertung der<br />

Umsatzumverteilungseffekte


Umverteilung …<br />

Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 44<br />

Tabelle 14 Umsatzumverteilungseffekte des Planvorhabens - Moderate-Case-Szenario<br />

bei strukturprägenden Wettbewerbern<br />

nicht zentrenrelevante Kernsortimente zentrenrelevante Randsortimente* Summe<br />

Umsatz<br />

in Mio. EUR<br />

Umsatzumverteilung Umsatzumverteilung Umsatzumverteilung<br />

in %<br />

in Mio. EUR<br />

Umsatz<br />

in Mio. EUR<br />

Moderate-Case-Szenario<br />

in %<br />

in Mio. EUR<br />

Umsatz<br />

in Mio. EUR<br />

in %<br />

in Mio. EUR<br />

149,7 2 3,4 39,7 4 - 5 1,8 189,4 2 - 3 5,2<br />

im Einzugsgebiet (Zonen 1 - 3) 24,8 4 1,0 9,6 6 0,6 34,4 4 - 5 1,6<br />

im weiteren Untersuchungsgebiet<br />

in projektrelevanten zentralen<br />

Versorgungsbereichen, davon<br />

124,9 2 2,4 30,1 4 1,2 155,0 2 3,6<br />

1,4 *** *** 3,4 *** *** 4,8 *** ***<br />

<strong>Meschede</strong>r Innenstadt (Zone 1) 0,5 *** *** 1,7 *** *** 2,2 *** ***<br />

Hauptzentren in Zone 2** 0,9 *** *** 1,7 *** *** 2,6 *** ***<br />

bei sonstigen Anbietern im Untersuchungsgebiet<br />

./. ./. 0,2 ./. ./. 0,3 ./. ./. 0,5<br />

Summe 151,1 2 3,6 43,1 5 2,1 194,2 3 5,7<br />

* Die Konkretisierung der sortimentsbezogenen Maximalverkaufsflächen der zentrenrelevanten Sortimente erfolgt in einem folgenden Schritt.<br />

** Ortszentren der Städte Bestwig, Olsberg und der Gemeinde Eslohe<br />

*** Umsatzumverteilungen sind kleiner als 0,1 Mio. EUR. Effekte in <strong>die</strong>ser Größenordnung sind zahlenmäßig nicht darzustellen bzw. empirisch nicht nachweisbar<br />

Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)


Umverteilung …<br />

Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 45<br />

Tabelle 15 Umsatzumverteilungseffekte des Planvorhabens - Worst-Case-Szenario<br />

bei strukturprägenden Wettbewerbern<br />

nicht zentrenrelevante Kernsortimente zentrenrelevante Randsortimente* Summe<br />

Umsatz<br />

in Mio. EUR<br />

Umsatzumverteilung Umsatzumverteilung Umsatzumverteilung<br />

in %<br />

in Mio. EUR<br />

Umsatz<br />

in Mio. EUR<br />

Wost-Case-Szenario<br />

in %<br />

in Mio. EUR<br />

Umsatz<br />

in Mio. EUR<br />

in %<br />

in Mio. EUR<br />

149,7 2 - 3 5,1 39,7 5 2,6 189,4 4 7,7<br />

im Einzugsgebiet (Zonen 1 - 3) 24,8 6 - 7 1,6 9,6 8 0,8 34,4 7 2,4<br />

im weiteren Untersuchungsgebiet<br />

in projektrelevanten zentralen<br />

Versorgungsbereichen, davon<br />

124,9 3 3,5 30,1 6 1,8 155,0 3 - 4 5,3<br />

1,4 *** *** 3,4 5 0,2 4,8 5 0,2<br />

<strong>Meschede</strong>r Innenstadt (Zone 1) 0,5 *** *** 1,7 5 0,1 2,2 5 0,1<br />

Hauptzentren in Zone 2** 0,9 *** *** 1,7 4 0,1 2,6 4 0,1<br />

bei sonstigen Anbietern im Untersuchungsgebiet<br />

./. ./. 0,2 ./. ./. 0,3 ./. ./. 0,5<br />

Summe 151,1 3 - 4 5,3 43,1 7 3,1 194,2 4 8,4<br />

* Die Konkretisierung der sortimentsbezogenen Maximalverkaufsflächen der zentrenrelevanten Sortimente erfolgt in einem folgenden Schritt.<br />

** Ortszentren der Städte Bestwig, Olsberg und der Gemeinde Eslohe<br />

*** Umsatzumverteilungen sind kleiner als 0,1 Mio. EUR. Effekte in <strong>die</strong>ser Größenordnung sind zahlenmäßig nicht darzustellen bzw. empirisch nicht nachweisbar<br />

Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)


Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 46<br />

7.3 Zu erwartende handelswirtschaftliche und städtebauliche<br />

Effekte <strong>für</strong> <strong>die</strong> zentrenrelevanten Randsortimente<br />

Die Bewertung der Auswirkungen der zentrenrelevanten Randsortimente<br />

erfolgte zunächst zusammengefasst <strong>für</strong> alle Sortimentsgruppen<br />

(vgl. Kaptitel 7.2). Im Folgenden wird <strong>die</strong> Prüfung der maximalen<br />

<strong>Erweiterung</strong>sflächen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einzelsortimente durchgeführt.<br />

Zur Prüfung der städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Verträglichkeit<br />

der maximalen <strong>Erweiterung</strong>sflächen der zentrenrelevanten<br />

Sortimente werden <strong>die</strong> Umsatzumverteilungswirkungen im<br />

Untersuchungsgebiet ermittelt. Differenziert wird <strong>die</strong>se Prüfung <strong>für</strong><br />

folgende Sortimente vorgenommen:<br />

Heim- und Haustextilien, Bettwaren<br />

Korb- und Korkwaren<br />

Glas-, Porzellan-, Keramikartikel<br />

Haushaltswaren<br />

Bilder, Bilderrahmen und Dekorationsartikel<br />

Leuchten und Zubehör<br />

7.3.1 Umverteilungseffekte in den projektrelevanten zentralen<br />

Versorgungsbereichen<br />

Als projektrelevante schützenswerte Versorgungslagen im Untersuchungsgebiet<br />

werden <strong>die</strong> <strong>Meschede</strong>r Innenstadt und <strong>die</strong> Hauptzentren<br />

der Städte Bestwig und Olsberg sowie der Gemeinde Eslohe betrachtet.<br />

Tabelle 16 Umsatzumverteilungseffekte in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />

zentrenrelevantes<br />

Randsortiment<br />

Heim- und Haustextilien,<br />

Bettwaren<br />

Umsatz<br />

Umsatzumverteilung<br />

in Mio. EUR in Mio. EUR in %<br />

0,4 * *<br />

Korb- und Korkwaren < 0,1 * *<br />

Glas-, Porzellan-, Keramikartikel<br />

0,3 * *<br />

Haushaltswaren 0,2 * *<br />

Bilder/ -rahmen, Dekorationsartikel<br />

0,8 * *<br />

Leuchten und Zubehör < 0,1 * *<br />

* Umsatzumverteilungen sind kleiner als 0,1 Mio. EUR. Effekte in <strong>die</strong>ser Größenordnung<br />

sind zahlenmäßig nicht darzustellen bzw. empirisch nicht<br />

nachweisbar<br />

Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />

GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />

maximale Verkaufsflächen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

zentrenrelevanten Sortimente<br />

untersuchte zentrenrelevante Sortimente<br />

projektrelevante zentrale Versorgungsbereiche


Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 47<br />

In der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt werden sich <strong>die</strong> Umsatzumverteilungseffekte<br />

auf elf Anbieter konzentrieren, <strong>die</strong> Angebotsüberschneidungen<br />

mit dem Planvorhaben aufweisen. Als größter Anbieter<br />

ist in <strong>die</strong>sem Zusammenhang auf das Dänische Bettenlager hinzuweisen,<br />

dass sich in einer Randlage der Innenstadt befindet. Auch<br />

wenn zu erwarten ist, dass <strong>die</strong>ser Anbieter am stärksten von Umsatzumverteilungseffekten<br />

betroffen sein wird, bewegen sich <strong>die</strong><br />

maximalen Umverteilungseffekte in den jeweiligen Sortimentsbereichen<br />

in Größenordnungen (< 0,1 Mio. EUR), <strong>die</strong> zahlenmäßig nicht<br />

darzustellen bzw. empirisch nicht nachweisbar sind. Somit sind negative<br />

städtebauliche und versorgungsstrukturelle Auswirkungen in<br />

der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt auszuschließen.<br />

Auch in den untersuchungsrelevanten Zentren des erweiterten Einzugsgebiets<br />

(Zone 2) liegen <strong>die</strong> einzelnen Umsatzumverteilungsquoten<br />

in den projektrelevanten Sortimentsgruppen aufgrund der<br />

geringen Sortimentsüberschneidungen mit dem Planvorhaben auf<br />

einem unkritischen Niveau.<br />

Umsatzumverteilungseffekte in weiteren zentralen Versorgungsbereichen<br />

der Stadt <strong>Meschede</strong> oder in weiteren umliegenden Städten<br />

und Gemeinden sind nicht zu erwarten.<br />

Tabelle 17 Umsatzumverteilungseffekte in den Hauptzentren der Zone<br />

2 (Bestwig, Olsberg, Eslohe)<br />

zentrenrelevantes<br />

Randsortiment<br />

Heim- und Haustextilien,<br />

Bettwaren<br />

Umsatz<br />

Umsatzumverteilung<br />

in Mio. EUR in Mio. EUR in %<br />

0,1 * *<br />

Korb- und Korkwaren 0,1 * *<br />

Glas-, Porzellan-, Keramikartikel<br />

0,4 * *<br />

Haushaltswaren 0,1 * *<br />

Bilder/ -rahmen, Dekorationsartikel<br />

1,0 * *<br />

Leuchten und Zubehör < 0,1 * *<br />

* Umsatzumverteilungen sind kleiner als 0,1 Mio. EUR. Effekte in <strong>die</strong>ser Größenordnung<br />

sind zahlenmäßig nicht darzustellen bzw. empirisch nicht<br />

nachweisbar<br />

Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />

GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />

Umverteilungseffekte in den zentralen<br />

Versorgungsbereichen


Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 48<br />

7.3.2 Umverteilungseffekte bei strukturprägenden Anbietern im<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Aufgrund der aktuellen Wettbewerbssituation ist zu erwarten, dass<br />

sich <strong>die</strong> Wettbewerbseffekte auch bei den zentrenrelevanten Randsortimenten<br />

im Wesentlichen auf <strong>die</strong> strukturprägenden Möbelmärkte<br />

im Untersuchungsgebiet konzentrieren werden.<br />

Tabelle 18 Umsatzumverteilungseffekte bei strukturprägenden Anbietern<br />

im Untersuchungsgebiet<br />

zentrenrelevantes<br />

Randsortiment<br />

Heim- und Haustextilien,<br />

Bettwaren<br />

Umsatz<br />

Umsatzumverteilung<br />

in Mio. EUR in Mio. EUR in %<br />

11,3 0,3 3<br />

Korb- und Korkwaren 0,6 * *<br />

Glas-, Porzellan-, Keramikartikel<br />

7,0 0,3 4<br />

Haushaltswaren 3,8 0,5 13<br />

Bilder/ -rahmen, Dekorationsartikel<br />

6,4 0,5 8<br />

Leuchten und Zubehör 10,6 2,0 19<br />

* Umsatzumverteilungen sind kleiner als 0,1 Mio. EUR. Effekte in <strong>die</strong>ser Größenordnung<br />

sind zahlenmäßig nicht darzustellen bzw. empirisch nicht<br />

nachweisbar<br />

Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />

GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />

Im Hinblick auf <strong>die</strong> Umverteilungseffekte bei den strukturprägenden<br />

Anbietern im Möbelsektor lässt sich festhalten, dass der Wert<br />

von ca. 10 % Umsatzumverteilung - mit Ausnahme beim Sortiment<br />

„Leuchten und Zubehör“ - in den untersuchten Sortimentsbereichen<br />

nicht überschritten wird. Nur bei „Haushaltswaren“ und „Leuchten<br />

und Zubehör“ liegt <strong>die</strong> Umsatzumverteilung mit ca. 13 bzw. 19 % des<br />

derzeitigen Umsatzes bei strukturprägenden Anbietern im Untersuchungsgebiet<br />

deutlich höher. Bei der Bewertung <strong>die</strong>ser Wettbewerbswirkung<br />

sind folgende Aspekte zu beachten:<br />

Dieser Fall tritt nur ein, wenn <strong>die</strong> Sortimente „Haushaltswaren“<br />

und „Leuchten und Zubehör“ <strong>die</strong> maximalen Verkaufsflächen<br />

von insgesamt 300 bzw. 500 qm einnehmen würde. Dass hierdurch<br />

ein Großteil der Gesamtverkaufsfläche der zentrenrelevanten<br />

Sortimente (ca. 1.500 qm) mit <strong>die</strong>sen Sortimenten belegt<br />

werden wird, ist als wenig wahrscheinlich zu bewerten.<br />

Zudem ist zu beachten, dass hiervon nur <strong>die</strong> zentrenrelevanten<br />

Randsortimente der betrachteten Möbelanbieter betrachtet sein<br />

werden.<br />

Umsatzumverteilungseffekte bei<br />

strukturprägenden Anbietern im Untersuchungsgebiet


Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 49<br />

Daher besteht <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Anbieter grundsätzlich <strong>die</strong> Möglichkeit, das<br />

Angebot in anderen Segmenten (z. B. im Kernsortiment Möbel) zu<br />

stärken. Allerdings wird sich <strong>die</strong> Rentabilität der Möbelmärkte, <strong>die</strong><br />

aufgrund der teilweise hohen (und mit der veränderten Landesplanung<br />

nicht mehr übereinstimmenden) Verkaufsflächenanteile zentrenrelevanter<br />

Randsortimente überdurchschnittlich sein dürfte, verringern.<br />

Des Weiteren ist in der Bewertung zu berücksichtigen, dass sich <strong>die</strong><br />

Möbelmärkte alle in Standortkategorien befinden, <strong>die</strong> i. S. des Baugesetzbuchs<br />

nicht als schützenswert anzusehen sind.<br />

7.3.3 Festsetzung von Obergrenzen <strong>für</strong> zentrenrelevante<br />

Randsortimente<br />

Die Prüfung der zu erwartenden handelswirtschaftlichen und städtebaulichen<br />

Effekte <strong>für</strong> <strong>die</strong> zentrenrelevanten Randsortimente hat<br />

gezeigt, dass <strong>die</strong> geplanten maximalen Verkaufsflächenerweiterungen<br />

der betrachteten zentrenrelevanten Randsortimente als verträglich<br />

einzuschätzen sind.<br />

Tabelle 19 Obergrenzen <strong>für</strong> zentrenrelevante Randsortimente <strong>für</strong> das<br />

Möbelhaus Knappstein in <strong>Meschede</strong><br />

Sortimente<br />

Bestand<br />

VK in qm<br />

<strong>Erweiterung</strong>/<br />

Prüfgrundlage<br />

VK in qm<br />

Gesamtvorhaben<br />

VK in qm<br />

zentrenrelevante Randsortimente, davon 650 850 1.500<br />

Heim- und Haustextilien, Bettwaren 270 130* 400*<br />

Korb- und Korkwaren 0 100* 100*<br />

Glas-, Porzellan-, Keramikartikel 180 120* 300*<br />

Haushaltswaren 90 210* 300*<br />

Bilder, Bilderrahme, Dekorationsartikel 60 140* 200*<br />

Leuchten und Zubehör 0 500* 500*<br />

Aktionsartikel 50 0 50*<br />

* maximale Verkaufsfläche je zentrenrelevantes Sortiment; insgesamt darf<br />

<strong>die</strong> Summe der zentrenrelevanten Sortimente beim <strong>Erweiterung</strong>svorhaben<br />

nicht mehr als 850 qm und beim Gesamtvorhaben nicht mehr als<br />

1.500 qm Verkaufsfläche betragen.<br />

Quelle: Zusammenstellung und Darstellung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />

GmbH 2010 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)<br />

Der gesamte Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente darf<br />

beim <strong>Erweiterung</strong>svorhaben insgesamt 850 qm, im Gesamtobjekt<br />

insgesamt 1.500 qm nicht überschreiten.<br />

Auswirkungen auf bestehende Einzelhandelsstrukturen


Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 50<br />

Das Ziel einer ausgewogenen Zentrenentwicklung beinhaltet neben<br />

dem Schutz der zentralen Versorgungsbereiche explizit auch das Offenhalten<br />

von Entwicklungsmöglichkeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> integrierten Zentren.<br />

In <strong>die</strong>sem Zusammenhang ist zu betonen, dass sich <strong>die</strong> dargestellten<br />

Verkaufsflächenobergrenzen <strong>für</strong> das Möbelhaus Knappstein<br />

in <strong>Meschede</strong> in einer Größenordnung bewegen, von der derzeit keine<br />

gravierenden negativen Auswirkungen auf <strong>die</strong> zukünftige Entwicklung<br />

der Innenstadt der Stadt <strong>Meschede</strong> zu erwarten sind. Bei<br />

<strong>die</strong>ser Bewertung wird berücksichtigt, dass <strong>die</strong> <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />

insgesamt eine stabile Einzelhandelsstruktur aufweist. Nur in<br />

den Randlagen sind erste trading-down-Tendenzen sichtbar. Zudem<br />

ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den untersuchungsrelevanten<br />

Sortimenten um Sortimente handelt, <strong>die</strong> in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />

der Arron<strong>die</strong>rung des Einzelhandelsangebotes <strong>die</strong>nen und<br />

nicht um <strong>die</strong> Innenstadtfunktion prägende Sortimente (wie z. B. Bekleidung,<br />

Schuhe, Unterhaltungselektronik).<br />

Im Rahmen der Wettbewerbsanalyse wurde aufgezeigt, dass das<br />

Angebot im Bereich der projektrelevanten zentrenrelevanten Sortimente<br />

in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt derzeit nicht sehr ausgeprägt<br />

ist. Dies ist u. a. mit der Schließung des Hertie Kaufhauses zu begründen,<br />

das viele <strong>die</strong>ser Sortimente in größerem Rahmen angeboten<br />

hat. Die meisten <strong>die</strong>ser Sortimente werden lediglich als Randsortimente<br />

geführt.<br />

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Angebotsstruktur erscheint<br />

eine Ergänzung <strong>die</strong>ser Sortimente in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt als<br />

sinnvoll. Dennoch haben sich in der jüngeren Vergangenheit keine<br />

entsprechenden Anbieter in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt angesiedelt,<br />

auch wenn mit der Schließung des Hertie Kaufhauses ein wichtiger<br />

Anbieter aus dem Markt ausgeschieden ist. Dieser Umstand, dass<br />

sich keine Fachgeschäfte mit vergleichbaren Kernsortimenten in der<br />

Innenstadt angesiedelt haben und voraussichtlich auch nicht mehr<br />

ansiedeln werden, ist hauptsächlich mit den wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

<strong>für</strong> Existenzgründer und der Tatsache, dass das<br />

Konzept des "Klassischen Haushaltswarengeschäfts" heute kaum<br />

noch realisiert wird, zu begründen. Zudem weisen zeitgemäße Anbieter<br />

<strong>die</strong>ser Sortimente heute i. d. R. Verkaufsflächen von mehreren<br />

hundert Quadratmetern auf, so dass aufgrund der überwiegenden<br />

Kleinteiligkeit der Ladenlokale in der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt kaum<br />

Potenzial in der bestehenden Immobilienstruktur besteht.<br />

Die Nachnutzung und <strong>Erweiterung</strong> der ehem. Hertie Immobilie<br />

<strong>die</strong>nt der Reduzierung der o. g. Trading-down-Tendenzen in den<br />

Randlagen der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt, da das ehemalige Hertie<br />

Kaufhaus den derzeit größten Leerstand und <strong>die</strong> größte Entwicklungsfläche<br />

in der Innenstadt darstellt. Im Kontext der Nachnutzung<br />

und <strong>Erweiterung</strong> der ehem. Hertie Immobilie besteht in der <strong>Meschede</strong>r<br />

Innenstadt <strong>die</strong> Möglichkeit, das Angebot bei den projektrelevanten<br />

zentrenrelevanten Sortimenten zu erweitern<br />

Auswirkungen auf <strong>die</strong> zukünftige<br />

Einzelhandelsentwicklung<br />

Ansiedlung von Fachgeschäften in<br />

der <strong>Meschede</strong>r Innenstadt<br />

Nachnutzung und <strong>Erweiterung</strong> der<br />

ehem. Hertie Immobilie


Markt- und städtebauliche Effekte des Planvorhabens 51<br />

Die Ansiedlung eines neuen Magnetbetriebs als Alternative zum<br />

ehemaligen Hertie Kaufhaus ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Stärkung der Innenstadt von<br />

großer Bedeutung. Hier ist eine zeitnahe Nachnutzung und <strong>Erweiterung</strong><br />

der bestehenden Verkaufsfläche von derzeit ca. 5.000 auf<br />

ca. 7.000 qm mit Aufteilung des Gebäudes in mehrere Einzelhandelsflächen<br />

geplant. Auch wenn zu einzelnen Mieter und dem Branchenmix<br />

zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen<br />

werden können, wird <strong>die</strong> Ansiedlung eines großen Vollsortimenters<br />

und von Geschäften mit zentrenprägenden Kernsortimenten angestrebt.<br />

Es ist zu erwarten, dass der Großteil der Gesamtverkaufsfläche<br />

entsprechend mit Nahrungs- und Genussmitteln sowie zentrenprägenden<br />

Sortimenten (v. a. Bekleidung und Schuhe) belegt<br />

wird. Zudem besteht <strong>die</strong> Möglichkeit weitere ergänzende Sortimente<br />

anzusiedeln, <strong>die</strong> auch vom Möbelhaus Knappstein im Gewerbegebiet<br />

Enste angeboten werden. Als mögliche Anbieter in <strong>die</strong>sem<br />

Zusammenhang sind Butlers, Depot, Möve oder Strauss Innovation<br />

aufzuführen.<br />

Da <strong>die</strong> Sortimentsüberschneidungen mit dem <strong>Erweiterung</strong>svorhaben<br />

des Möbelhauses - wenn überhaupt - sehr gering ausfallen<br />

werden, wird <strong>die</strong> geplante Einzelhandelsentwicklung in der <strong>Meschede</strong>r<br />

Innenstadt insgesamt weitgehend losgelöst von der Möbelhauserweiterung<br />

verlaufen.


Kompatibilität mit den Vorgaben der Landesplanung NRW und dem <strong>Meschede</strong>r<br />

Zentrenkonzept 52<br />

8 Kompatibilität mit den Vorgaben der Landesplanung NRW<br />

und dem <strong>Meschede</strong>r Zentrenkonzept<br />

Die Bewertung des Planvorhabens wird gemäß § 24 a Landesentwicklungsprogramm<br />

Nordrhein-Westfalen (LEPro) und Einzelhandelserlass<br />

aus dem Jahr 2008 sowie den Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes<br />

der Stadt <strong>Meschede</strong> vorgenommen. Dabei ist von Interesse,<br />

dass es sich bei dem projektierten Einzelhandelsobjekt um<br />

großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

handelt. Für Einzelhandelsprojekte mit nicht zentrenrelevanten<br />

Sortimenten enthält <strong>die</strong> Neufassung des § 24 a LEPro, Abs. 3 folgende<br />

Aussagen:<br />

„Sondergebiete <strong>für</strong> Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO mit nicht<br />

zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen außerhalb von zentralen<br />

Versorgungsbereichen ausgewiesen werden, wenn:<br />

der Standort innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Allgemeinen<br />

Siedlungsbereichs liegt und<br />

der Umfang der zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsortimente<br />

maximal 10 % der Verkaufsfläche, jedoch nicht mehr als<br />

2.500 qm beträgt.“<br />

Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben<br />

mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb<br />

von zentralen Versorgungsbereichen geprüft werden muss, ob der<br />

zu erwartende Umsatz des geplanten Vorhabens <strong>für</strong> nicht zentrenrelevante<br />

Kernsortimente <strong>die</strong> entsprechende Kaufkraft der Einwohner<br />

im Gemeindegebiet nicht übersteigt. In <strong>die</strong>sem Fall „kann in der<br />

Regel davon ausgegangen werden, dass keine Beeinträchtigung zentraler<br />

Versorgungsbereiche oder der wohnungsnahen Versorgung i. S.<br />

von Abs. 1, Satz 3, vorliegt“.<br />

Insgesamt sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>die</strong>sbezügliche Bewertung des Planvorhabens<br />

folgende Punkte festzuhalten:<br />

Laut der Neufassung des § 24 a LEPro müssen Sondergebiete <strong>für</strong><br />

großflächigen Einzelhandel zukünftig einem im Regionalplan<br />

dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereich zugeordnet sein. Da<br />

sich der Planstandort innerhalb eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichs<br />

befindet, wird <strong>die</strong>ses Kriterium nicht erfüllt.<br />

Zur Bewertung des Kongruenzgebotes gemäß § 24 a Abs. 3 LEPro<br />

ist <strong>die</strong> projektrelevante Kaufkraft der Standortgemeinde heranzuziehen.<br />

Übersteigt der Umsatz des Planvorhabens <strong>die</strong> in der<br />

Standortgemeinde vorhandene Kaufkraft nicht, so ist gemäß<br />

LEPro § 24 a i. d. R. davon auszugehen, dass keine Beeinträchtigung<br />

zentraler Versorgungsbereiche oder der wohnungsnahen<br />

Versorgung vorliegt. Der maximal zu erwartende Umsatz des<br />

<strong>Erweiterung</strong>svorhabens von ca. 8,4 Mio. EUR übersteigt <strong>die</strong> projektrelevante<br />

Kaufkraft der Stadt <strong>Meschede</strong> von<br />

Vorgaben der Landesplanung NRW<br />

Bewertung des Planvorhabens gemäß<br />

Landesplanung NRW<br />

Integrationsgebot<br />

Kongruenzgebot


Kompatibilität mit den Vorgaben der Landesplanung NRW und dem <strong>Meschede</strong>r<br />

Zentrenkonzept 53<br />

ca. 17,9 Mio. EUR nicht. Selbst der zu erwartende Gesamtumsatzes<br />

wird nach der <strong>Erweiterung</strong> des Möbelhauses mit maximal<br />

16,3 Mio. EUR <strong>die</strong> projektrelevante Kaufkraft der Standortgemeinde<br />

nicht übersteigen. Durch das Vorhaben ist somit aus<br />

landesplanerischer Sicht keine Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche<br />

oder der wohnungsnahen Grundversorgung<br />

zu erwarten.<br />

Die Begrenzung der Verkaufsflächengröße und des Umfangs der<br />

zentrenrelevanten Sortimente des Möbelhauses liegen mit maximal<br />

1.500 qm bzw. 10 % der Gesamtverkaufsfläche in einer regionalplanerisch<br />

verträglichen Größenordnung. Die Vorraussetzung<br />

ist somit erfüllt.<br />

Der Planstandort befindet sich im Gewerbegebiet Enste in einer von<br />

drei dezentralen Agglomerationen der Stadt <strong>Meschede</strong>, in der nach<br />

einer Einzelfallprüfung Sondergebiete <strong>für</strong> großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten ausgewiesen<br />

werde dürfen. Im Hinblick auf das Maß der zentrenrelevanten Randsortimente<br />

werden in der vorliegenden <strong>Wirkungsanalyse</strong> Empfehlungen<br />

zu Verkaufsflächenobergrenzen unterbreitet.<br />

Zur Verbesserung des Einzelhandelsangebots in der Stadt <strong>Meschede</strong><br />

wurde im Zentrenkonzept im Rahmen einer Modellrechnung <strong>für</strong><br />

den Möbeleinzelhandel eine zusätzliche Arron<strong>die</strong>rungsfläche von ca.<br />

300 qm Verkaufsfläche bis zum Jahr 2015 vorgeschlagen. Da das<br />

Planvorhaben eine deutlich größere Dimensionierung vorsieht (ca.<br />

6.500 qm Verkaufsfläche), wird mit dem vorliegenden Gutachten<br />

dem Vorschlag des Zentrenkonzepts gefolgt, in Abhängigkeit von<br />

Dimensionierung, Zentrenrelevanz des Kern- und ggf. Randsortiments<br />

und des Planstandortes eine vorhabenbezogene Stu<strong>die</strong> anfertigen<br />

zu lassen, welche <strong>die</strong> zu erwartenden Marktwirkungen aufzeigt.<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Planvorhaben den<br />

Vorgaben des <strong>Meschede</strong>r Zentrenkonzepts entspricht. Im Hinblick<br />

auf <strong>die</strong> landesplanerischen Vorgaben des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen ist festzuhalten, dass das Integrationsgebot nicht erfüllt<br />

wird. Allerdings hat <strong>die</strong> aktuelle Rechtssprechung dazu geführt, dass<br />

<strong>die</strong> ursprüngliche Geltungskraft der landesplanerischen Vorgaben<br />

eingeschränkt wurde und <strong>die</strong> Stadt <strong>Meschede</strong> <strong>die</strong>se Vorgaben in ihrer<br />

Entscheidungsfindung berücksichtigt, jedoch in Abwägung der<br />

unterschiedlichen Argumente zurückstellen kann.<br />

Begrenzung der zentrenrelevanten<br />

Sortimente<br />

Vorgaben des Zentrenkonzepts


Zusammenfassung 54<br />

9 Zusammenfassung<br />

In der Stadt <strong>Meschede</strong> soll im Gewerbegebiet Enste am Standort<br />

Schneidweg das bestehende Möbelhaus Knappstein erweitert werden.<br />

Als Fazit der vorliegenden Untersuchung werden nachfolgend<br />

<strong>die</strong> aus gutachterlicher Sicht vorrangigen Ergebnisse der <strong>Wirkungsanalyse</strong><br />

zusammengefasst:<br />

Beim Planvorhaben handelt es sich um <strong>die</strong> <strong>Erweiterung</strong> eines bestehenden<br />

Möbelhauses von derzeit ca. 8.500 auf ca. 15.000 qm<br />

Verkaufsfläche. Die Angebotsstruktur wird derzeit und auch zukünftig<br />

durch nicht zentrenrelevante Sortimente (Möbel) geprägt.<br />

Der Anteil der zentrenrelevanten Sortimente soll mit maximal<br />

1.500 qm bei maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche liegen.<br />

Die Umsatzleistung auf der <strong>Erweiterung</strong>sfläche beträgt maximal<br />

8,4 Mio. EUR. Davon entfallen ca. 5,3 Mio. EUR auf das nicht<br />

zentrenrelevante Kernsortiment und ca. 3,1 Mio. EUR auf <strong>die</strong> zentrenrelevanten<br />

Randsortimente.<br />

Beim Planstandort handelt es sich unter stadträumlichfunktionalen<br />

Aspekten um einen Pkw-orientierten Standort, bei<br />

dem aufgrund der Entfernung keine fußläufigen Wechselwirkungen<br />

mit den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt <strong>Meschede</strong><br />

zu erwarten sind. Der Planstandort befindet sich im Gewerbegebiet<br />

Enste in einer von drei dezentralen Agglomerationen<br />

der Stadt <strong>Meschede</strong>, in der nach einer Einzelfallprüfung Sondergebiete<br />

<strong>für</strong> großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nichtzentrenrelevanten<br />

Sortimenten ausgewiesen werde dürfen.<br />

Das Projektvorhaben wird voraussichtlich ein regionales Kerneinzugsgebiet<br />

erschließen, das rund 264.425 Einwohnern umfasst.<br />

Das im Kerneinzugsgebiet vorliegende projektrelevante Kaufkraftvolumen<br />

beläuft sich auf insgesamt ca. 146,7 Mio. EUR.<br />

Im Untersuchungsgebiet wird der Wettbewerb im Möbelsektor<br />

derzeit im Wesentlichen durch 14 Anbieter geprägt. Bei einigen<br />

Wettbewerbern besteht Modernisierungsbedarf, da bei <strong>die</strong>sen<br />

Märkten derzeit ein nur eingeschränkt zeitgemäßer Marktauftritt<br />

(u. a. ungünstiger Verkaufsflächenzuschnitt, unzureichende<br />

Stellplatzsituation und Außenwirkung) vorliegt.<br />

Die Wettbewerbsauseinandersetzung des Planvorhabens wird<br />

sich im Wesentlichen auf <strong>die</strong> o. g. strukturprägenden Möbelanbieter<br />

konzentrieren, <strong>die</strong> sich alle in dezentralen bzw. Pkworientierten<br />

Standortlagen befinden. Diese Standortkategorien<br />

sind i. S. des Baugesetzbuchs nicht als schützenswert anzusehen.<br />

Von den handelswirtschaftlichen Auswirkungen der <strong>Erweiterung</strong><br />

werden <strong>die</strong> projektrelevanten zentralen Versorgungslagen aufgrund<br />

der vergleichsweise geringen Angebotsüberschneidungen<br />

nur geringfügig betroffen werden. Der städtebaulich relevante<br />

Orientierungswert von ca. 10 % Umsatzumverteilung wird in <strong>die</strong>sem<br />

Standortbereichen deutlich unterschritten. Eine vorhabenbedingte<br />

Marktaufgabe hier ansässiger Betriebe ist damit in An-


Zusammenfassung 55<br />

betracht der zu erwartenden absatzwirtschaftlichen Umverteilungswirkungen<br />

auszuschließen. Allerdings sind <strong>die</strong> dargestellte<br />

regionalplanerisch verträgliche Größenordnung und der Umfang<br />

des jeweiligen Randsortiments der projektierten <strong>Erweiterung</strong> auf<br />

Bauleitebene sicherzustellen.<br />

Im Hinblick auf <strong>die</strong> zentrenrelevanten Randsortimente ist festzuhalten,<br />

dass sich <strong>die</strong> dargestellten Verkaufsflächenobergrenzen<br />

<strong>für</strong> das Möbelhaus Knappstein in <strong>Meschede</strong> in einer Größenordnung<br />

bewegen, von der derzeit keine negativen städtebaulichen<br />

und versorgungsstrukturellen Auswirkungen auf den derzeitigen<br />

Bestand noch auf <strong>die</strong> zukünftige Entwicklung der projektrelevanten<br />

zentralen Versorgungsbereiche zu erwarten sind.<br />

Im Hinblick auf <strong>die</strong> landesplanerische Bewertung und <strong>die</strong> Vorgaben<br />

des <strong>Meschede</strong>r Einzelhandelskonzepts ist festzuhalten, dass<br />

das Planvorhaben grundsätzlich als verträglich einzustufen ist.<br />

Allerdings befindet sich der Planstandort innerhalb eines Gewerbe-<br />

und Industrieansiedlungsbereichs. Da laut der Neufassung<br />

des § 24 a LEPro Sondergebiete <strong>für</strong> großflächigen Einzelhandel<br />

zukünftig einem im Regionalplan dargestellten Allgemeinen<br />

Siedlungsbereich zugeordnet sein müssen, wird das Integrationsgebot<br />

nicht erfüllt.

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