KW 08 - Verbandsgemeinde Kandel
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<strong>Kandel</strong> - 10 - Ausgabe 8/2013<br />
Mit einem Blick ins Rentenkonto können sie individuell beraten<br />
und persönliche Anliegen klären. Notwendig sind lediglich der<br />
Personalausweis und die Versicherungsnummer.<br />
Auch bei Fragen zur ergänzenden Altersvorsorge gibt es Hilfestellung.<br />
Gleich ob Riester, Rürup oder betriebliche Altersvorsorge,<br />
die Rentenexperten zeigen die verschiedenen Wege der<br />
ergänzenden Vorsorge - neutral und frei von kommerziellen Interessen.<br />
Wer gesundheitlich auf der Höhe bleiben will, kann sich ein Bild<br />
von den vielfältigen Reha-Leistungen machen. Der rheinlandpfälzische<br />
Rentenversicherer hilft mit maßgeschneiderten Angeboten,<br />
Menschen wieder fit für Alltag und Beruf zu machen.<br />
Außerhalb der Messe stehen täglich die Fachleute der Deutschen<br />
Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in der Auskunfts-<br />
und Beratungsstelle Speyer (Eichendorffstraße 4-6) oder am<br />
kostenlosen Servicetelefon <strong>08</strong>00 100048 016 für Fragen bereit.<br />
Im Internet gibt es rund um die Uhr unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de<br />
alle wichtigen Informationen.<br />
Forstamt Bienwald und<br />
Ortsbezirk Wörth-Büchelberg<br />
Einladung zum Vortrag:<br />
Historische Waldnutzung im Bienwald - Landschafts- und<br />
Ressourcenentwicklung<br />
Die Geschichte des Bienwaldes steht in engem Zusammenhang<br />
mit der gesellschaftlichen Entwicklung der Region. Gleichzeitig<br />
ist seine Landschafts- und Waldgeschichte auch beispielhaft für<br />
die historische Entwicklung der Waldlandschaft Mitteleuropas.<br />
Vor 300 Jahren wurde der Begriff der „Nachhaltigkeit“ erstmals<br />
geprägt. Mit dem Aufbau der staatlichen Forstverwaltung im<br />
Bienwald, zu Beginn des 19.Jahrhunderts, wurde anschließend<br />
das Prinzip der Nachhaltigkeit zum wichtigsten Grundsatz der<br />
weiteren Waldbewirtschaftung.<br />
Vor diesem Hintergrund werden wesentliche geschichtliche<br />
Entwicklungen des Bienwaldes und seiner Randbereiche aufgezeigt.<br />
Anhand von alten Karten und Luftbildern kann dabei<br />
insbesondere auch die Landschaftsveränderung um Büchelberg<br />
dargestellt werden.<br />
Referent: Johannes Becker<br />
Rathaus Büchelberg<br />
Dienstag, 05.03.13, 19:00 Uhr<br />
Eintritt kostenlos, Anmeldung nicht erforderlich.<br />
Forstamt Bienwald<br />
Motorsägenkurse<br />
Das Forstamt Bienwald bietet im Februar und März 2013 Motorsägenkurse<br />
für private Brennholz-Selbstwerber an. Die Kurse<br />
vermitteln folgende Inhalte:<br />
Persönliche Schutzausrüstung, Unfallverhütung, Rettungskette<br />
Forst Aufbau, Arbeitsweise, Instandsetzung, Wartung und<br />
Pflege der Motorsäge Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Kraft- und<br />
Schmierstoffe, Sägeübungen, Heben und Tragen von Lasten.<br />
Teilnahmevoraussetzungen: Mindestalter: 18 Jahre Persönliche<br />
Schutzausrüstung bestehend aus Helm (mit Gesichts-<br />
und Gehörschutz), Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe<br />
mit Schnittschutz (Stahlkappe reicht nicht aus !), Arbeitshandschuhe.<br />
Bitte eigene Motorsäge mit geschärfter Kette<br />
und Betriebsstoffen (Sonderkraftstoff und Biokettenöl) mitbringen!<br />
Der Kurs ist eintägig (9.00 bis ca. 16.30 Uhr). Das Teilnahmeentgelt<br />
beträgt 90,- EUR/Person. Die Teilnehmerzahl ist auf 12<br />
Personen je Termin begrenzt.<br />
Kurstermine:<br />
Samstag, den 23.02.2013<br />
Samstag, den 02.03.2013<br />
Eine verbindliche Anmeldung ist montags bis freitags von<br />
<strong>08</strong>.00 bis 12.00 Uhr direkt beim Forstamt Bienwald, Bahnhofstr.<br />
28, 76870 <strong>Kandel</strong> möglich. Mit ihrer Anmeldung<br />
unterzeichnen Sie eine Haftungserklärung. Gleichzeitig ist das<br />
Teilnahmeentgelt in Höhe von 90 EUR (bitte passend) zu entrichten.<br />
Informationen für Brennholz-Selbstwerber<br />
Die Waldflächen des Staatswaldes in Rheinland-Pfalz sowie<br />
einiger Kommunen sind nach PEFC zertifiziert. Die Zertifizierungsorganisation<br />
überwacht die Einhaltung der vorgegebenen<br />
Standards in der Waldbewirtschaftung und passt diese fortlaufend<br />
an. Nach den aktualisierten Richtlinien des PEFC-Zertifi-<br />
kates wird ab 01.01.2013 in zertifizierten Waldflächen für jeden<br />
privaten Brennholz-Selbstwerber der Nachweis der Sachkunde<br />
im Umgang mit der Motorsäge verpflichtend. Eine Vergabe von<br />
Brennholz zur Aufarbeitung durch den Selbstwerber ist daher ab<br />
01.01.2013 nur noch gegen Nachweis der Sachkunde möglich.<br />
Die Sachkunde kann nachgewiesen werden durch:<br />
- berufliche Aus- oder Fortbildung in der Waldarbeit (Waldarbeiter/<br />
Forstwirt oder vergleichbar) oder<br />
- Teilnahmebescheinigung über den Besuch eines Motorsägenkurses<br />
„MS Basis“ oder<br />
- Teilnahmebescheinigung eines vergleichbaren Kurses,<br />
z.B. des Landesfeuerwehrverbandes, der Unfallkasse<br />
Rheinland-Pfalz oder anderer Anbieter, sofern nachweislich<br />
die Mindestinhalte der GUV I 8624, Modul 1 und 2 oder<br />
vergleichbare Empfehlungen eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers<br />
geschult wurden.<br />
Neben anderen Anbietern finden auch beim Forstamt Bienwald<br />
wieder Motorsägenkurse „MS Basis“ zum Erwerb des Sachkundenachweises<br />
für private Brennholz-Selbstwerber statt; die<br />
jeweiligen Termine und Anmeldevoraussetzungen veröffentlicht<br />
das Forstamt in den Amtsblättern.<br />
Des Weiteren sehen die PEFC-Standards vor, dass auf zertifizierten<br />
Waldflächen bereits ab 01.01.2012 auch von privaten<br />
Selbstwerbern nur noch benzolfreier Sonderkraftstoff sowie<br />
Biokettenöl mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ zur Befüllung<br />
der Motorsägen verwendet werden darf.<br />
Bei Fragen stehen wir gerne unter Tel. 07275/ 9893-0 zur Verfügung.<br />
Motorsägenkurse<br />
Das Forstamt Bienwald bietet im Februar und März 2013 Motorsägekurse<br />
für private Brennholz-Selbstwerber an. Die Kurse vermitteln<br />
folgende Inhalte:<br />
• Persönliche Schutzausrüstung, Unfallverhütung, Rettungskette<br />
Forst<br />
• Aufbau, Arbeitsweise, Instandsetzung, Wartung und Pflege<br />
der Motorsäge<br />
• Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Kraft- und Schmierstoffe<br />
• Sägeübungen, Heben und Tragen von Lasten.<br />
Teilnahmevoraussetzungen:<br />
- Mindestalter: 18 Jahre<br />
- Persönliche Schutzausrüstung bestehend aus Helm (mit<br />
Gesichts- und Gehörschutz), Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe<br />
mit Schnittschutz (Stahlkappe reicht nicht<br />
aus !), Arbeitshandschuhe.<br />
- Bitte eigene Motorsäge mit geschärfter Kette und Betriebsstoffen<br />
(Sonderkraftstoff und Biokettenöl) mitbringen!<br />
Der Kurs ist eintägig (9.00 bis ca. 16.30 Uhr). Das Teilnahmeentgelt<br />
beträgt 90,- €/Person. Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen<br />
je Termin begrenzt.<br />
Kurstermine:<br />
Samstag, den 23.02.2013<br />
Samstag, den 02.03.2013<br />
Eine verbindliche Anmeldung ist montags bis freitags von<br />
<strong>08</strong>.00 bis 12.00 Uhr direkt beim Forstamt Bienwald, Bahnhofstr.<br />
28, 76870 <strong>Kandel</strong> möglich. Mit ihrer Anmeldung<br />
unterzeichnen Sie eine Haftungserklärung. Gleichzeitig ist das<br />
Teilnahmeentgelt in Höhe von 90 € (bitte passend) zu entrichten.<br />
Finanzamt Speyer-Germersheim<br />
Die nächste Sprechstunde des Finanzamtes Speyer-Germersheim<br />
findet am Donnerstag, dem 07. März 2013, in der Zeit von<br />
13.00 bis 18.00 Uhr, im Gebäude der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Kandel</strong>, Gartenstr. 8, statt.<br />
Bürgersprechstunde des Landrats in Wörth<br />
Ein offenes Ohr für die Anliegen der BürgerInnen des Kreises<br />
Germersheim hat Landrat Dr. Fritz Brechtel. Er bietet deshalb<br />
unter anderem jeden Monat in einem anderen Ort des Kreises<br />
eine Bürgersprechstunde an. Im Gespräch mit dem Landrat<br />
können direkte Anliegen, Tipps, Probleme, kurzum alles, was die<br />
Menschen mit Blick auf die Zuständigkeit des Kreises auf dem<br />
Herzen haben, erörtert werden. Ziel der Bürgersprechstunde ist<br />
es, nicht nur von bürgernaher Verwaltung zu reden, sondern sie<br />
auch „da, wo der Schuh drückt“ zu praktizieren. In Entscheidungsvorgänge,<br />
mit denen sich bereits ein Gericht befasst, darf<br />
der Landrat jedoch nicht eingreifen.