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KW 02 - Verbandsgemeinde Kandel

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<strong>Kandel</strong> - 10 - Ausgabe 1/2/2013<br />

Traditionelle Glühweinwanderung am 19.01.2013<br />

Am 19.01.2013 findet die jährliche Glühweinwanderung der aktiven<br />

Mannschaften des TSV Freckenfeld statt. Hierzu sind alle<br />

Sportfreunde, Fans und Vereinsmitglieder recht herzlich eingeladen.<br />

Die Wanderung beginnt um 11.00 Uhr am Vereinsgelände.<br />

Gegen 17.00 Uhr ist der Abschluss der Wanderung an<br />

der Vereinsgaststätte anvisiert. Für das leibliche Wohl während<br />

der Wanderung ist bestens gesorgt. Um vorherige Anmeldung<br />

bei Maik Memmer wird gebeten. Auf Ihr Kommen freuen sich die<br />

Spieler und Vereinsfunktionäre.<br />

SPD<br />

Einladung zum Jahresabschlussessen<br />

Wir laden alle Mitglieder und ihre Partner herzlich<br />

zum Jahresabschlussessen der SPD Freckenfeld<br />

an diesem Freitag, den 11. Januar 2013, ab 19<br />

Uhr im Bürgerhaus in der Hauptstraße 77 ein!<br />

Allen Mitgliedern der SPD Freckenfeld und ihren<br />

Familien sowie allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern<br />

wünschen wir ein glückliches, gesundes und erfolgreiches<br />

neues Jahr 2013! Kontakt Vorsitzender: Fritz Scheidt, Tel.: 06340<br />

5080877, E-Mail: fritz.scheidt@t-online.de<br />

CDU<br />

Christbaumsammlung<br />

Am Samstag, dem 12.01.2013 sammelt<br />

die CDU Freckenfeld ab 9.00 Uhr Christbäume<br />

ein.<br />

Die gesamten Spenden gehen,<br />

wie jedes Jahr, an die Kinderkrebshilfe. Der Mindestbeitrag<br />

beträgt 1,- EUR.<br />

<strong>Kandel</strong><br />

Amtlicher Teil<br />

Sprechtag und Sprechzeiten<br />

von Stadtbürgermeister Günther Tielebörger<br />

Die Sprechstunde von Stadtbürgermeister Tielebörger findet<br />

nach telefonischer Vereinbarung unter der Nr. 07275 960 317 in<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung, Gartenstraße 8, 76870 <strong>Kandel</strong>,<br />

statt.<br />

1. Beigeordnete Gudrun Lind<br />

Die 1. Beigeordnete Gudrun Lind hat den Geschäftsbereich<br />

Stadtbücherei sowie Intensivierung und Koordination der Kulturarbeit.<br />

Sie ist wie folgt zu erreichen: Telefon: 07275/3212,<br />

Telefax: 07275/1405.<br />

2. Beigeordneter Norbert Rapp<br />

Der 2. Beigeordnete Norbert Rapp hat den Geschäftsbereich<br />

Landwirtschaft, Forsten und Umwelt einschließlich „Naturschutzgroßprojekt<br />

Bienwald“ , Kinderspielplätze , Jugendzentrum<br />

sowie Mitwirkung bei der Unterhaltung der Gewässer 3.<br />

Ordnung. Er ist unter der Ruf-Nr. 07275/4943 zu erreichen.<br />

Stadtwald-Info:<br />

Nach der Sommerpause findet die Sprechstunde wieder wie<br />

gewohnt donnerstags von 17.00 - 18.00 Uhr im Rathaus in <strong>Kandel</strong><br />

statt. Tel. 07275/919813<br />

Am Donnerstag, 17.01.2013 findet keine Sprechstunde statt!<br />

Satzung<br />

der Stadt <strong>Kandel</strong> vom 07.01.2013<br />

über die Veränderungssperre für das Gebiet<br />

des Bebauungsplans „Saarstraße“<br />

Aufgrund der §§ 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) zuletzt<br />

geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl.<br />

I, S. 2585) und § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-<br />

Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),<br />

in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt<br />

<strong>Kandel</strong> in seiner Sitzung am 18.12.2012 die folgende Satzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Zu sichernde Planung<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.12.2012 über die Aufstellung<br />

eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Saarstraße“<br />

Beschluss gefasst.<br />

Der Aufstellungsbeschluss wird zeitgleich mit der Veröffentlichung<br />

der Veränderungssperre öffentlich bekannt gemacht.<br />

Zur Sicherung der Planung wird für das zu überplanende Gesamtgebiet<br />

eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB erlassen.<br />

§ 2<br />

Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt<br />

sich aus der beiliegenden Karte, die als Anlage der Veränderungssperre<br />

Teil dieser Satzung ist.<br />

§ 3<br />

Rechtswirkungen der Veränderungssperre<br />

1. In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen:<br />

1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt<br />

werden;<br />

Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:<br />

a. Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung<br />

von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und<br />

b. Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie<br />

Ausschachtungen, Ablagerungen einschl. Lagerstätten<br />

2. Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderung<br />

von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen<br />

nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig<br />

sind nicht vorgenommen werden.<br />

2. Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen,<br />

kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen<br />

werden.<br />

3. Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich<br />

genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die<br />

Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes Kenntnis<br />

erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten<br />

der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen,<br />

sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher<br />

ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre<br />

nicht berührt.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre<br />

Die Veränderungssperre tritt am Tag der Bekanntmachung im<br />

Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong> in Kraft.<br />

Sie tritt nach Ablauf von 2 Jahren, vom Tag der Bekanntmachung<br />

gerechnet, außer Kraft.<br />

Auf die 2-Jahresfrist ist die Zeit der Zustellung der 1. Zurückstellung<br />

eines Baugesuchs nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum<br />

anzurechnen.<br />

Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald<br />

und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet<br />

rechtsverbindlich wird.<br />

<strong>Kandel</strong>, den 07.01.2013<br />

Tielebörger, Stadtbürgermeister<br />

Hinweis:<br />

a) Diese Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften des § 10<br />

des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)<br />

beinhaltet auch die förmliche Bekanntmachung der gestalterischen<br />

Festsetzungen nach § 88 Abs. 6 der Landesbauordnung<br />

Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 22.12.2003 (GVBl. S. 396).<br />

b) Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ist eine<br />

Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten<br />

Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />

schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht<br />

worden ist. Mängel an der Abwägung sind ebenfalls<br />

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 7 Jahren seit<br />

dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend<br />

gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung<br />

von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der<br />

Abwägung begründen soll, ist darzulegen.<br />

c) Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie<br />

Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgerechte<br />

Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für<br />

Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan<br />

- §§ 39 - 42 BauGB – und über das Erlöschen<br />

möglicher Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

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