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Protokoll über die Sitzung der Gemeindevertretung - Gemeinde Trebur

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§ 8<br />

Verlängerungsgebühren<br />

(1) Für <strong>die</strong> Verlängerung des Nutzungsrechtes (§§ 14 und 16 <strong>der</strong> Friedhofsordnung)<br />

werden folgende Gebühren pro Jahr erhoben:<br />

Kostenträger<br />

Gebühren in Euro<br />

a) Tiefgrab 2stellig 35,00<br />

b) Familiengrab 88,00<br />

c) Urnenerdgrab 18,00<br />

d) Urnennische 25,00<br />

Erwerb einer Verschlussplatte<br />

Urnennische<br />

§ 9<br />

Kostenersatz<br />

§ 10<br />

Gebühren für Grabräumung<br />

130,00 €<br />

Für <strong>die</strong> Räumung einer Grabstätte nach Ablauf <strong>der</strong> Nutzungszeit durch den Friedhofsträger<br />

(§ 20 <strong>der</strong> Friedhofsordnung) werden folgende Gebühren erhoben:<br />

a) Reihen-, Tief- / Familiengrab Nach Aufwand<br />

b) Urnenerdgrab Nach Aufwand<br />

c) Urnennische Nach Aufwand<br />

§ 11<br />

Genehmigungs-/Verwaltungsgebühren<br />

(1) Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung,<br />

<strong>die</strong> sie auf Veranlassung o<strong>der</strong> <strong>über</strong>wiegend im Interesse einzelner vornimmt, erhebt<br />

<strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong> folgende Verwaltungsgebühren (Gebühren und Auslagen).<br />

Kostenpflicht besteht auch, wenn ein auf Vornahme einer Amtshandlung o<strong>der</strong> sonstigen<br />

Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag o<strong>der</strong> ein Wi<strong>der</strong>spruch zurückgenommen,<br />

abgelehnt o<strong>der</strong> zurückgewiesen, o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Amtshandlung zurückgenommen o<strong>der</strong> wi<strong>der</strong>rufen<br />

wird.<br />

Kostenträger<br />

a) Graburkunde 10,00 €<br />

b) Ausstellung einer Zulassungskarte 21,00 €<br />

c) Zulassungsgenehmigung / Jahr 170,00 €<br />

d) Genehmigung<br />

Grabmal/Grabeinfassung<br />

41,00 €<br />

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