Protokoll über die Sitzung der Gemeindevertretung - Gemeinde Trebur
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§ 8<br />
Verlängerungsgebühren<br />
(1) Für <strong>die</strong> Verlängerung des Nutzungsrechtes (§§ 14 und 16 <strong>der</strong> Friedhofsordnung)<br />
werden folgende Gebühren pro Jahr erhoben:<br />
Kostenträger<br />
Gebühren in Euro<br />
a) Tiefgrab 2stellig 35,00<br />
b) Familiengrab 88,00<br />
c) Urnenerdgrab 18,00<br />
d) Urnennische 25,00<br />
Erwerb einer Verschlussplatte<br />
Urnennische<br />
§ 9<br />
Kostenersatz<br />
§ 10<br />
Gebühren für Grabräumung<br />
130,00 €<br />
Für <strong>die</strong> Räumung einer Grabstätte nach Ablauf <strong>der</strong> Nutzungszeit durch den Friedhofsträger<br />
(§ 20 <strong>der</strong> Friedhofsordnung) werden folgende Gebühren erhoben:<br />
a) Reihen-, Tief- / Familiengrab Nach Aufwand<br />
b) Urnenerdgrab Nach Aufwand<br />
c) Urnennische Nach Aufwand<br />
§ 11<br />
Genehmigungs-/Verwaltungsgebühren<br />
(1) Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung,<br />
<strong>die</strong> sie auf Veranlassung o<strong>der</strong> <strong>über</strong>wiegend im Interesse einzelner vornimmt, erhebt<br />
<strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong> folgende Verwaltungsgebühren (Gebühren und Auslagen).<br />
Kostenpflicht besteht auch, wenn ein auf Vornahme einer Amtshandlung o<strong>der</strong> sonstigen<br />
Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag o<strong>der</strong> ein Wi<strong>der</strong>spruch zurückgenommen,<br />
abgelehnt o<strong>der</strong> zurückgewiesen, o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Amtshandlung zurückgenommen o<strong>der</strong> wi<strong>der</strong>rufen<br />
wird.<br />
Kostenträger<br />
a) Graburkunde 10,00 €<br />
b) Ausstellung einer Zulassungskarte 21,00 €<br />
c) Zulassungsgenehmigung / Jahr 170,00 €<br />
d) Genehmigung<br />
Grabmal/Grabeinfassung<br />
41,00 €<br />
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