Protokoll über die Sitzung der Gemeindevertretung - Gemeinde Trebur
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10.1. Dringlichkeitsantrag <strong>der</strong> GLT-Fraktion vom 27.06.2012; Lfd-Nr. 818<br />
Breitbandversorgung<br />
Der Antrag gilt als erledigt.<br />
10.2. Antrag <strong>der</strong> GLT-Fraktionv om 08.11.2012, Lfd-Nr. 832<br />
Vertragsabschluss zwischen <strong>der</strong> Gesellschaft "Breitband Kreis Groß-Gerau" und<br />
<strong>der</strong> beteiligten Städten und <strong>Gemeinde</strong>n des Kreises Groß-Gerau<br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt bei 22 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, dass <strong>der</strong> Antrag in<br />
<strong>die</strong> Fachausschüsse im Januar 2013 verwiesen wird.<br />
Vor Aufruf des TOP 11 verlässt <strong>Gemeinde</strong>vertreter Bernhard Winkler wegen Wi<strong>der</strong>streit <strong>der</strong> Interessen<br />
den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
11. Bauleitplanung Hessenaue<br />
11.1. Bauleitplanung Hessenaue<br />
Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung<br />
"Hessenaue" vom 25.02.2011<br />
Der nachfolgend im Wortlaut aufgeführte Beschluss <strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> vom 25.02.2011 wird<br />
aufgehoben.<br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt wie einstimmig wie folgt:<br />
Aufstellungsbeschluss gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB<br />
Die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB<br />
für den Bereich „Hessenaue“.<br />
Räumlicher Geltungsbereich<br />
Der räumliche Geltungsbereich <strong>der</strong> Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umfasst 8 Teilbereiche in<br />
<strong>der</strong> Gemarkung Hessenaue und ist in <strong>der</strong> Anlage dargestellt.<br />
Anlass und Ziel <strong>der</strong> Planung<br />
Mit <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hessenaue“ soll zum einen <strong>der</strong> Innenbereich<br />
nach § 34 BauGB eindeutig bestimmt werden und zum an<strong>der</strong>en sollen bisher im Außenbereich<br />
gelegene Grundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden, um auf<br />
den Grundstücken eine Bebauung planungsrechtlich zu sichern.<br />
11.2. Bauleitplanung Hessenaue<br />
Beschluss zur Aufstellung eines Bebaungsplanes "Hessenaue"<br />
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt bei 22 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung für den nachfolgend beschriebenen<br />
Geltungsbereich <strong>die</strong> Aufstellung eines Bebauungsplanes „Hessenaue“ gemäß § 2 Abs. 1<br />
BauGB:<br />
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hessenaue“<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hessenaue“ hat eine Größe von ca. 29 ha und<br />
umfasst in <strong>der</strong><br />
Gemarkung Hessenaue in <strong>der</strong> Flur 1<br />
<strong>die</strong> Flurstücke 5, 7/2, 8, 9 jeweils teilweise und Flurstück 12<br />
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