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Das Gutachten zum Download - Bundesverband Neuer ...

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BNE/VIK<br />

Angemessenheit der Netznutzungsentgelte der Übertragungsnetzbetreiber<br />

Die Kosten aus den Leistungspreisen für diese drei Regelenergiearten fließen in<br />

die Netznutzungsentgelte ein. Sie machen rund 40% der Netznutzungsentgelte<br />

aus. 8<br />

Abbildung 3: Verteilung der Kosten der Regelenergie auf Netznutzungsentgelte und Ausgleichsenergie<br />

Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen die beschaffte Leistung sowie<br />

den mittleren Preis, der sich in den Auktionen eingestellt hat. Um eine Indikation<br />

für die Entwicklung der Regelenergiekosten zu erhalten, werden die<br />

veröffentlichten mittleren Leistungspreise und Leistungswerte miteinander<br />

multipliziert. Es können sich jedoch Abweichungen zu den tatsächlichen, nicht<br />

veröffentlichten Kosten ergeben, da es sich bei den veröffentlichten Preisen um<br />

Mittelwerte handelt.<br />

Energie <strong>zum</strong> Ausgleich der Netzverluste<br />

Zur Deckung der bei der Energieübertragung entstandenen Verluste muss der<br />

Übertragungsnetzbetreiber Energie beschaffen. Die Kosten des Ausgleichs der<br />

Netzverluste können über die spezifischen Verluste des<br />

Höchstspannungsnetzes und der Energiekosten ermittelt werden. Die<br />

Kostenentwicklung für den Ausgleich der Netzverluste kann über die<br />

Preissteigerungen am Stromgroßhandelsmarkt bewertet werden. Als<br />

Preisindikation können die Auktionsergebnisse der Strombörse EEX<br />

herangezogen werden.<br />

8 Dr. S. Parlasca, Bundeskartellamt; Workshop <strong>zum</strong> Energierecht, 31.01.2005, Institut für<br />

Energiewirtschaft e.V., »Aktuelle Fragen zur Regel- und Ausgleichsenergie«<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

03.06.2005 • 15/53

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