Das Gutachten zum Download - Bundesverband Neuer ...
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BNE/VIK<br />
Angemessenheit der Netznutzungsentgelte der Übertragungsnetzbetreiber<br />
4.3.1 Entwicklung des Windenergieaufkommens<br />
Tatsächlich hat die Einspeisung von Windstrom im Zeitraum 2001 bis 2005 um<br />
rund 140% zugenommen (siehe Abbildung 5).<br />
Abbildung 5: Entwicklung der Windenergieeinspeisung in Deutschland 13<br />
Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß »Gesetz über den<br />
Vorrang Erneuerbarer Energien« (EEG) dazu verpflichtet, den Strom aus den<br />
entsprechenden Erzeugungsanlagen aufzunehmen und zu vergüten. Mit Hilfe<br />
eines Verfahrens <strong>zum</strong> horizontalen Ausgleich zwischen den<br />
Übertragungsnetzbetreibern soll eine deutschlandweite gleiche Belastung der<br />
Übertragungsnetzbetreiber hergestellt werden. Über den anschließenden<br />
vertikalen Ausgleich erfolgt die Weiterwälzung der Kosten und Energiemengen<br />
auf die Letztverbraucher beliefernden Energielieferanten. Für die Netzbetreiber<br />
sollen die Aufnahme und Weiterwälzung der Energiemengen und der<br />
Zahlungen ertragsneutral sein.<br />
Bis zur ausdrücklichen Klarstellung im novellierten EEG im Juni 2004 erfolgte<br />
die vertikale Rückwälzung der Windstrommengen von den<br />
Übertragungsnetzbetreibern zu den Elektrizitätsversorgungsunternehmem, die<br />
Letztverbraucher beliefern, durch die Weitergabe von Quartalsbändern. Diese<br />
Bänder wurden langfristig im Voraus festgelegt und waren unabhängig von der<br />
tatsächlichen Einspeisung der EEG-Anlagen.<br />
Da sich das zeitliche Aufkommen von EEG-Strom nicht genau prognostizieren<br />
lässt, obliegt dem Übertragungsnetzbetreiber die Strukturierung der<br />
unregelmäßigen, nur bedingt planbaren Einspeisung zu Grundlastbändern. Zu<br />
13 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, http://www.erneuerbareenergien.de/inhalt/35150/20010/,<br />
15.03.2005<br />
• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />
03.06.2005 • 19/53