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Das Gutachten zum Download - Bundesverband Neuer ...

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BNE/VIK<br />

Angemessenheit der Netznutzungsentgelte der Übertragungsnetzbetreiber<br />

diesem Zweck muss der Übertragungsnetzbetreiber entsprechende Verträge,<br />

insbesondere mit Kraftwerken, besitzen. Mit den Pflichten zur Aufnahme und<br />

Vergütung des EEG-Stromes entstehen daher beim ÜNB Aufwendungen, die<br />

der ÜNB mangels anderer Möglichkeiten auf die Netznutzungsentgelte umlegt.<br />

<strong>Das</strong> betrifft insbesondere die Bereitstellung von Regel- und Ausgleichsenergie.<br />

Im Rahmen des Kapitels »Regelenergie« wird untersucht, inwiefern diese<br />

Beschaffung von Regelenergie im Beschaffungsverhalten der<br />

Übertragungsnetzbetreiber erkennbar ist. Sofern sich bei der Entwicklung des<br />

Mengen- und Leistungsbedarfs an Regelenergie in den veröffentlichten<br />

Ergebnissen keine Korrelation zur Entwicklung der Windstromeinspeisung zeigt,<br />

ist entweder die Aussage der Übertragungsnetzbetreiber falsch oder es gibt<br />

neben dem veröffentlichten Beschaffungsbereich für Regelenergie einen<br />

unveröffentlichten Markt für Windausgleichsenergie.<br />

4.3.2 Entwicklung der Preise und des Bedarfs Primärregelung<br />

Die Primärregelung wird von den vier Übertragungsnetzbetreibern jeweils für<br />

das kommende halbe Jahr ausgeschrieben und ersteigert. Laut<br />

Bundeskartellamt beträgt der Anteil der Primärregelenergie rund 10% der<br />

Regelenergiekosten<br />

Abbildung 6 stellt die Entwicklung der veröffentlichten Leistungspreise für<br />

Primärregelung dar, wie sie sich aus den öffentlichen Versteigerungen der<br />

Übertragungsnetzbetreiber ergeben.<br />

Bei RWE, EnBW und Vattenfall sind die Preise seit September 2002 gesunken.<br />

Bei RWE gingen sie um 10%, bei EnBW um 2% und bei Vattenfall um 5%<br />

zurück. Lediglich bei E.ON ist ein Anstieg der Preise um 9% zu verzeichnen.<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

03.06.2005 • 20/53

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