Umweltbericht 2009 - Soest
Umweltbericht 2009 - Soest
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
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Testversuche werden ab 2010 gestartet und ausgewertet werden; auch hier bestehen derzeit noch<br />
hohe Anschaffungskosten.<br />
3.2.5 Gewässerschutz<br />
3.2.5.1 Abwasserbeseitigung<br />
Eine besondere Funktion kommt dem Gewässerschutzbeauftragten (GSB) zu. Die rechtliche<br />
Regelung hierzu befindet sich in § 21 a – f des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Die Bestellung<br />
des GSB erfolgt im Rahmen der städt. Abwasserbeseitigung, d.h. jeder Benutzer eines Gewäs-<br />
sers, der mehr Abwasser als 750 m³/Tag einleitet, muss einen Gewässerschutzbeauftragten<br />
bestellen.<br />
Der Gewässerschutzbeauftragte zeigt dem Benutzer (Bürgermeister) und den mit der Abwasser-<br />
beseitigung Beauftragten (KBS) Verbesserungsmöglichkeiten in der Abwasserbeseitigung auf<br />
und berät, soweit es für den Gewässerschutz erforderlich ist. Die Dokumentation gegenüber dem<br />
Gewässernutzer kann in einem Gesamtbericht, dem Gewässerschutzbericht, oder in Einzelstel-<br />
lungnahmen zu Abwasserplanungen/oder dem Abwasserbetrieb erfolgen. Auch kann sie Teil<br />
eines <strong>Umweltbericht</strong>es sein.<br />
Der Gewässerschutzbeauftragte ist nicht berechtigt, evtl. Mängel oder den Bericht an Aufsicht-<br />
behörden weiterzugeben. In Strafrechtsverfahren nach Gewässerverschmutzungen werden die<br />
Mitteilungen des Gewässerschutzbeauftragten jedoch ausgewertet.<br />
Der Gewässernutzer ist seinerseits verpflichtet, den Gewässerschutzbeauftragten bei allen für<br />
den Gewässerschutz relevanten Vorgängen zu beteiligen, damit dieser seine Stellungnahme ab-<br />
geben und hiermit seiner Überwachungspflicht nachkommen kann.<br />
Konkret ist der Gewässerschutzbeauftragte zu beteiligen bei:<br />
• Investitionsentscheidungen:<br />
Der Gewässerschutzbeauftragte ist bei der Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes<br />
und des Wirtschaftsplanes zu beteiligen. Die Stellungnahmen sind rechtzeitig und schriftlich<br />
einzuholen.<br />
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