14.03.2013 Aufrufe

Umweltbericht 2009 - Soest

Umweltbericht 2009 - Soest

Umweltbericht 2009 - Soest

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

___________________________________________________________________________<br />

Testversuche werden ab 2010 gestartet und ausgewertet werden; auch hier bestehen derzeit noch<br />

hohe Anschaffungskosten.<br />

3.2.5 Gewässerschutz<br />

3.2.5.1 Abwasserbeseitigung<br />

Eine besondere Funktion kommt dem Gewässerschutzbeauftragten (GSB) zu. Die rechtliche<br />

Regelung hierzu befindet sich in § 21 a – f des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Die Bestellung<br />

des GSB erfolgt im Rahmen der städt. Abwasserbeseitigung, d.h. jeder Benutzer eines Gewäs-<br />

sers, der mehr Abwasser als 750 m³/Tag einleitet, muss einen Gewässerschutzbeauftragten<br />

bestellen.<br />

Der Gewässerschutzbeauftragte zeigt dem Benutzer (Bürgermeister) und den mit der Abwasser-<br />

beseitigung Beauftragten (KBS) Verbesserungsmöglichkeiten in der Abwasserbeseitigung auf<br />

und berät, soweit es für den Gewässerschutz erforderlich ist. Die Dokumentation gegenüber dem<br />

Gewässernutzer kann in einem Gesamtbericht, dem Gewässerschutzbericht, oder in Einzelstel-<br />

lungnahmen zu Abwasserplanungen/oder dem Abwasserbetrieb erfolgen. Auch kann sie Teil<br />

eines <strong>Umweltbericht</strong>es sein.<br />

Der Gewässerschutzbeauftragte ist nicht berechtigt, evtl. Mängel oder den Bericht an Aufsicht-<br />

behörden weiterzugeben. In Strafrechtsverfahren nach Gewässerverschmutzungen werden die<br />

Mitteilungen des Gewässerschutzbeauftragten jedoch ausgewertet.<br />

Der Gewässernutzer ist seinerseits verpflichtet, den Gewässerschutzbeauftragten bei allen für<br />

den Gewässerschutz relevanten Vorgängen zu beteiligen, damit dieser seine Stellungnahme ab-<br />

geben und hiermit seiner Überwachungspflicht nachkommen kann.<br />

Konkret ist der Gewässerschutzbeauftragte zu beteiligen bei:<br />

• Investitionsentscheidungen:<br />

Der Gewässerschutzbeauftragte ist bei der Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes<br />

und des Wirtschaftsplanes zu beteiligen. Die Stellungnahmen sind rechtzeitig und schriftlich<br />

einzuholen.<br />

50

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!