zum Download - Soest
zum Download - Soest
zum Download - Soest
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ergänzende Stellungnahme zur Stadt- und Regionalverträglichkeit eines Einkaufszentrums am Bahnhof <strong>Soest</strong><br />
bedeutsamste Warengruppe des Vorhabens; die Warengruppe Bekleidung<br />
wurde als Leitbranche für die zentrenrelevanten Sortimente ausgewählt. Ergänzend<br />
zu dieser - auch quantifizierenden - Begutachtung der Auswirkungen des<br />
Vorhabens wird im Rahmen der vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme<br />
auch eine qualitative Bewertung der Auswirkungen bei weiteren Warengruppen<br />
vorgenommen.<br />
4.2 Wirkungsanalyse für das City Center <strong>Soest</strong><br />
4.2.1 Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel<br />
Innerhalb des City Centers <strong>Soest</strong> wird auf die Warengruppe Nahrungs- und<br />
Genussmittel etwa ein Drittel der Gesamtverkaufsfläche (3.300 m²) und nach<br />
dem CIMA-Belegungsvorschlag 41 % des erwarteten Gesamtumsatzes (ca.<br />
16,4 Mio. €) entfallen.<br />
Im Einzelnen handelt es sich um:<br />
• einen Verbrauchermarkt (3.500 m²) mit einem angenommenen Anteil der<br />
Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel von jeweils zwei Drittel der<br />
Verkaufsfläche und des Umsatzes und<br />
• einen Lebensmitteldiscounter mit einer angenommenen Gesamtverkaufsfläche<br />
von 1.300 m² und einem erwarteten Umsatz von 8,0 Mio. €, davon<br />
6,4 Mio. € in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel.<br />
Im Rahmen der Wirkungsanalyse wird von einem Umsatzverlagerungsvolumen<br />
innerhalb der Stadt <strong>Soest</strong> von 8,8 Mio. € ausgegangen (siehe Abb. 10). Während<br />
der vorhandene innerstädtische Handel bei dieser Warengruppe nur begrenzt<br />
betroffen ist, wird das Vorhaben ca. 7,5 Mio. € zu Lasten der vorhandenen<br />
Anbieter außerhalb der Innenstadt erwirtschaften. Mit einer Umsatzverlagerungsquote<br />
von 9,7 % wird das Vorhaben gegenüber diesen Anbietern die häufig<br />
bei Verträglichkeitsuntersuchungen als Maßstab angewendete Grenze von<br />
10 % fast erreichen.<br />
CIMA GmbH Gothaer Allee 2 50969 Köln Telefon: 0221 – 937 296 20 cima.koeln@cima.de www.cima.de<br />
Berücksichtigt man die geplanten Betriebstypen so sind Umsatzeinbußen für<br />
das KAUFLAND-SB-Warenhaus und dem im Umfeld ansässigen Discounter<br />
sowie den KAUFPARK-Verbrauchermarkt und den beiden Discountern am Rigaring<br />
zu erwarten. Vor dem Hintergrund der Größe des KAUFLAND-SB-<br />
Warenhauses ist eine Existenzgefährdung dieses Anbieters durch das Vorhaben<br />
nicht zu erwarten. Ebenso ist die Nahversorgung im östlichen Stadtgebiet<br />
nicht gefährdet. Aufgrund der Gesamtattraktivität des Einzelhandelsstandortes<br />
Rigaring und der guten Erreichbarkeit - insbesondere für die Bewohner aus<br />
dem östlichen Stadtgebiet – ist nicht von existenzgefährdenden Umsatzverlagerungen<br />
auszugehen.<br />
Mit einem Verbrauchermarkt und einem Lebensmitteldiscounter wird einer zentralen<br />
Zielsetzung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes <strong>Soest</strong> – die Stärkung<br />
der Nahversorgung in der Innenstadt – und zugleich einem häufig geäußerten<br />
Wunsch der Bevölkerung (s. Kap. 2.3) entsprochen.<br />
Abb. 10 Veränderungen der Kaufkraftströme durch das Planvorhaben für die<br />
Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel<br />
Umsatzrekrutierung durch… Umsatz-<br />
verlagerung<br />
in Mio. €<br />
Rückholen abfließender Kaufkraft 4,3<br />
Umsatz<br />
Stadt<br />
<strong>Soest</strong><br />
in Mio. €<br />
Umsatzver-<br />
lagerung<br />
in %<br />
Umsatzverlagerung Innenstadt 1,3 19,4 6,7 %<br />
Umsatzverlagerung übriges Stadtgebiet 7,5 77,2 9,7 %<br />
Kaufkraftgewinne durch Neukunden 3,3<br />
Umsatzerwartung insgesamt 16,4<br />
Quelle: eigene Berechnungen<br />
Die erwarteten Auswirkungen auf die derzeitigen Kaufkraftströme innerhalb der<br />
Stadt <strong>Soest</strong> machen aber auch deutlich, dass die in den bisherigen Planungen<br />
enthaltene Obergrenze der nahversorgungsrelevanten Sortimente von max.<br />
5.000 m² Verkaufsfläche nicht überschritten werden sollte. Der von der CIMA<br />
20