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Ergänzende Stellungnahme zur Stadt- und Regionalverträglichkeit eines Einkaufszentrums am Bahnhof <strong>Soest</strong><br />

Markteinschätzung und Empfehlung<br />

Innerhalb der Warengruppe ist ein Wachstum von Fachmärkten zu beobachten,<br />

eine Fachmarktansiedlung wird nicht zur Verdrängung vorhandener Innenstadtbetriebe<br />

mit geschäftslagenprägender Bedeutung führen.<br />

Möbel, Antiquitäten<br />

Warengruppen-Kenndaten<br />

• insgesamt 11 Betriebe, 24.031 m² VKF und 30,6 Mio. € Umsatz im Stadtgebiet,<br />

davon 637 m² VKF bzw. 1,4 Mio. € Umsatz in der <strong>Soest</strong>er Innenstadt<br />

• branchenspezifische Handelszentralität: 225<br />

• Auswahl der Anbieter Innenstadt: diverse, meist stark spezialisierte Fachgeschäfte<br />

vorhanden, außerhalb ein Möbelvollsortimenter (MÖBEL WIE-<br />

MER)<br />

Markteinschätzung und Empfehlung<br />

Am Standort aufgrund der notwendigen Verkaufsflächen und des Fachmarktkonzeptes<br />

lediglich spezialisierter Fachmarkt (z.B. Pinienmöbel, Küchenstudio)<br />

oder kleinerer Möbelmitnahmemarkt zu erwarten; Konkurrenzsituation zu den<br />

vorhandenen Innenstadtbetrieben nicht gegeben.<br />

CIMA GmbH Gothaer Allee 2 50969 Köln Telefon: 0221 – 937 296 20 cima.koeln@cima.de www.cima.de<br />

4.2.4 Überprüfung der Sortimentsliste des Einzelhandelskonzeptes<br />

der Stadt <strong>Soest</strong><br />

Das Einzelhandelskonzept <strong>Soest</strong> 2004 enthält eine auf die <strong>Soest</strong>er Gegebenheiten<br />

angepasste Liste der nahversorgungs-, zentren- und nicht-zentrenrelevanten<br />

Sortimente.<br />

Aufbauend auf der im vorherigen Kapitel durchgeführten Angebotsanalyse und<br />

dem in Abb. 12 und Abb. 13 enthaltenen Kriterienkatalog, hat die CIMA diese<br />

Sortimentsliste gutachterlich überprüft. Im Ergebnis stimmt die CIMA der vorgenommen<br />

Einteilung der zentren- und nicht-zentrenrelevanten Sortimente zu. Es<br />

wird jedoch angeregt, die Liste der nahversorgungsrelevanten Sortimente um<br />

die Sortimente bzw. die Betreiber von<br />

• Schnittblumen<br />

• Arzneimittel und sonstige pharmazeutische Erzeugnisse sowie<br />

• Getränkemärkten<br />

zu erweitern. Planerisch wird so die Möglichkeit geschaffen, an geeigneten<br />

wohnungsnahen Standorten sogenannte Wohnbereichszentren zu genehmigen,<br />

die nicht nur wie bislang mit einem Lebensmittelanbieter, einem Drogeriemarkt<br />

und einem Zeitschriftenladen sondern auch mit einem Blumengeschäft,<br />

einer Apotheke und einem Getränkemarkt ausgestattet sind.<br />

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