zum Download - Soest
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Ergänzende Stellungnahme zur Stadt- und Regionalverträglichkeit eines Einkaufszentrums am Bahnhof <strong>Soest</strong><br />
Markteinschätzung und Empfehlung<br />
Innerhalb der Warengruppe ist ein Wachstum von Fachmärkten zu beobachten,<br />
eine Fachmarktansiedlung wird nicht zur Verdrängung vorhandener Innenstadtbetriebe<br />
mit geschäftslagenprägender Bedeutung führen.<br />
Möbel, Antiquitäten<br />
Warengruppen-Kenndaten<br />
• insgesamt 11 Betriebe, 24.031 m² VKF und 30,6 Mio. € Umsatz im Stadtgebiet,<br />
davon 637 m² VKF bzw. 1,4 Mio. € Umsatz in der <strong>Soest</strong>er Innenstadt<br />
• branchenspezifische Handelszentralität: 225<br />
• Auswahl der Anbieter Innenstadt: diverse, meist stark spezialisierte Fachgeschäfte<br />
vorhanden, außerhalb ein Möbelvollsortimenter (MÖBEL WIE-<br />
MER)<br />
Markteinschätzung und Empfehlung<br />
Am Standort aufgrund der notwendigen Verkaufsflächen und des Fachmarktkonzeptes<br />
lediglich spezialisierter Fachmarkt (z.B. Pinienmöbel, Küchenstudio)<br />
oder kleinerer Möbelmitnahmemarkt zu erwarten; Konkurrenzsituation zu den<br />
vorhandenen Innenstadtbetrieben nicht gegeben.<br />
CIMA GmbH Gothaer Allee 2 50969 Köln Telefon: 0221 – 937 296 20 cima.koeln@cima.de www.cima.de<br />
4.2.4 Überprüfung der Sortimentsliste des Einzelhandelskonzeptes<br />
der Stadt <strong>Soest</strong><br />
Das Einzelhandelskonzept <strong>Soest</strong> 2004 enthält eine auf die <strong>Soest</strong>er Gegebenheiten<br />
angepasste Liste der nahversorgungs-, zentren- und nicht-zentrenrelevanten<br />
Sortimente.<br />
Aufbauend auf der im vorherigen Kapitel durchgeführten Angebotsanalyse und<br />
dem in Abb. 12 und Abb. 13 enthaltenen Kriterienkatalog, hat die CIMA diese<br />
Sortimentsliste gutachterlich überprüft. Im Ergebnis stimmt die CIMA der vorgenommen<br />
Einteilung der zentren- und nicht-zentrenrelevanten Sortimente zu. Es<br />
wird jedoch angeregt, die Liste der nahversorgungsrelevanten Sortimente um<br />
die Sortimente bzw. die Betreiber von<br />
• Schnittblumen<br />
• Arzneimittel und sonstige pharmazeutische Erzeugnisse sowie<br />
• Getränkemärkten<br />
zu erweitern. Planerisch wird so die Möglichkeit geschaffen, an geeigneten<br />
wohnungsnahen Standorten sogenannte Wohnbereichszentren zu genehmigen,<br />
die nicht nur wie bislang mit einem Lebensmittelanbieter, einem Drogeriemarkt<br />
und einem Zeitschriftenladen sondern auch mit einem Blumengeschäft,<br />
einer Apotheke und einem Getränkemarkt ausgestattet sind.<br />
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