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Ergänzende Stellungnahme zur Stadt- und Regionalverträglichkeit eines Einkaufszentrums am Bahnhof <strong>Soest</strong><br />

5. WECHSELWIRKUNGEN MIT DER SOESTER IN-<br />

NENSTADT UND ANFORDERUNGEN AN DIE<br />

UMFELDGESTALTUNG<br />

Aufgrund seiner Lage am nördlichen Rand des heutigen Geschäftsbereichs der<br />

<strong>Soest</strong>er Innenstadt kann dem Plangebiet eine Schlüsselfunktion für die gesamte<br />

Innenstadtentwicklung zukommen.<br />

Bereits die früheren Pläne der Harpen AG für ein Einkaufszentrum am Bahnhof<br />

<strong>Soest</strong> griffen die exponierte Lage gegenüber dem nördlichen Ende der <strong>Soest</strong>er<br />

Fußgängerzone auf; städtebaulich und funktional wurde das Zentrum - ebenso<br />

wie in dem aktuell vorliegende Entwurf - auf eine möglichst enge Anbindung an<br />

die Brüderstraße hin ausgerichtet.<br />

Der bereits dargestellte Grundkonsens in <strong>Soest</strong> über eine Einzelhandelsnutzung<br />

in Bereich des <strong>Soest</strong>er Bahnhofs beruht auf der Erwartung möglicher<br />

Synergieeffekte zwischen den vorhandenen Einzelhandelsgeschäften und den<br />

neuen Anbietern. Das Einzelhandelskonzept der Stadt <strong>Soest</strong> enthält entsprechende<br />

Aussagen über die gewünschten Kopplungseffekte.<br />

Nachfolgend werden anhand verschiedener Leitfragen die zu erwartenden<br />

Auswirkungen des City Centers <strong>Soest</strong> auf den vorhandenen Einzelhandelsbesatz<br />

aufgezeigt.<br />

Wird es zu einer einseitigen Schwerpunktbildung des Einzelhandels innerhalb<br />

der <strong>Soest</strong>er Innenstadt kommen?<br />

Das City Center <strong>Soest</strong> wird nach den vorliegenden Planungen eine Gesamtverkaufsfläche<br />

von 10.000 m² haben. Innerhalb der <strong>Soest</strong>er Innenstadt finden sich<br />

derzeit 224 Betriebe mit insgesamt ca. 36.000 m² VKF, davon etwa Hälfte in der<br />

Brüderstraße (15.850 m²).<br />

CIMA GmbH Gothaer Allee 2 50969 Köln Telefon: 0221 – 937 296 20 cima.koeln@cima.de www.cima.de<br />

Die bandartige Struktur der Innenstadt wird in allen vorliegenden Untersuchungen<br />

als prägendes Merkmal der Fußgängerzone herausgestellt und dabei insbesondere<br />

die Lage der Magnetbetriebe ausschließlich im mittleren Bereich der<br />

Brüderstraße als strukturelles Problem herausgestellt. Während das Fehlen<br />

eines größeren Einzelhandelsbetriebes am südlichen Ende durch verschiedene<br />

andere Nutzungen (z.B. städtische Verwaltung, private Dienstleister, wie z.B.<br />

die Sparkasse, kirchliche Einrichtungen, Museen, Gastronomie) weitgehend<br />

kompensiert wird, finden sich am nördlichen Ende mit Ausnahme des Bahnhofs<br />

und des Busbahnhofs keine publikumsintensiven Nutzungen. Folglich zeichnet<br />

den Abschnitt der Brüderstraße nördlich des Saturnhauses auch eine deutlich<br />

geringere Passantenfrequenz aus.<br />

Eine Stärkung der Einzelhandelsfunktion am nördlichen Ende der Fußgängerzone<br />

ist daher – dem „Knochenprinzip“ kommerzieller Einkaufszentren folgend<br />

– uneingeschränkt zu befürworten.<br />

Mit der Eröffnung des Centers wird die Innenstadt über eine Verkaufsflächenausstattung<br />

von ca. 46.000 m² verfügen, auf das Center entfallen hiervon ca.<br />

22 %. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und<br />

Sport des Landes Nordrhein-Westfalen sieht – ohne eine nähere methodische<br />

Begründung des Ansatzes - bei einem Anteil der Center-Verkaufsfläche von<br />

ungefähr 20 % der Innenstadtfläche die Notwendigkeit einer intensiven Auseinandersetzung<br />

mit dem Vorhaben erreicht. Vorhaben ab einer Größe von<br />

15.000 m² sollten unabhängig von dem vorhandenen Innenstadtbesatz vertiefend<br />

geprüft werden. 14<br />

Bei einer qualitativen Beurteilung sind u.a. die vorhandenen Anbieter und insbesondere<br />

die Lage der derzeitigen Magnetbetriebe zu beachten. Mit den Unternehmen<br />

SATURN, C & A, HENNES & MAURITZ und DROGERIE MÜLLER<br />

verfügt die Brüderstraße über mindestens vier Betriebe, die eindeutig als Mag-<br />

14 Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

(1999): Innerstädtische Einkaufszentren – Anforderungen und Integration.<br />

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