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Ergänzende Stellungnahme zur Stadt- und Regionalverträglichkeit eines Einkaufszentrums am Bahnhof <strong>Soest</strong><br />

gezeigt wurde, besteht der innerstädtische Facheinzelhandel mit Ausnahme<br />

der wenigen großflächigen Magnetbetriebe fast ausschließlich aus Betrieben<br />

mit max. 500 m² Verkaufsfläche. Eine Festsetzung, die eine gesamtstädtisch<br />

nicht wünschenswerte Schwerpunktverlagerung des Facheinzelhandels<br />

innerhalb der <strong>Soest</strong>er Innenstadt verhindern soll, sollte aus den örtlichen<br />

Gegebenheiten abgeleitet werden. Betriebe mit über 500 m² VKF<br />

sind in der <strong>Soest</strong>er Innenstadt die Ausnahme; die zu befürwortende Vermeidung<br />

einer zu starken Flächenkonkurrenz innerhalb der <strong>Soest</strong>er Innenstadt<br />

kann sich daher nur auf Betriebseinheiten mit weniger als 500 m² VKF<br />

beziehen. Die Verwendung einer Betriebsgrößengrenze von 500 m² wird<br />

daher aus gutachterlicher Sicht befürwortet.<br />

Zur Vereinheitlichung der Festsetzungen und aufgrund der dargestellten<br />

Strukturen des <strong>Soest</strong>er Innenstadthandels wird empfohlen, die Mindestgröße<br />

der zulässigen Anbieter mit zentrenrelevanten Sortimenten im Bereich A<br />

ebenfalls auf 500 m² VKF festzusetzen.<br />

• Fachmärkte mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten, die dem<br />

Charakter eines innerstädtischen Einkaufszentrums aufgrund der Eigenart<br />

der angebotenen Waren wesentlich widersprechen, sollten innerhalb<br />

des Plangebietes ausgeschlossen werden. Nach der Sortimentsliste<br />

der Stadt <strong>Soest</strong> sollten daher von den nicht-zentrenrelevanten<br />

Sortimenten nur folgende Sortimente als Kernsortimente zulässig sein:<br />

• Wohn- und Küchenmöbel, Schulmöbel<br />

• Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Einrichtungen (ohne<br />

Heimcomputer und Zubehör), Büromöbel<br />

• Heiz-, Koch-, Kühl-, Gefrier-, Wasch- und Geschirrmaschinen für den<br />

Haushalt<br />

• Lebende Tiere, Heim- und Kleintierfutter, zoologische Artikel<br />

• Pflanzen (ohne Schnittblumen)<br />

• Campingartikel<br />

• Zweiräder<br />

• Sportgroßgeräte<br />

• Getränkemarkt<br />

CIMA GmbH Gothaer Allee 2 50969 Köln Telefon: 0221 – 937 296 20 cima.koeln@cima.de www.cima.de<br />

• Die Zulässigkeit von ergänzenden Dienstleistungen und gastronomischen<br />

Einrichtungen ist planungsrechtlich abzusichern.<br />

Das Vorhaben wird zur Attraktivitätssteigerung der Einkaufsstadt <strong>Soest</strong> beitragen,<br />

wenn es gelingt, attraktive Ankermieter und einen stimmigen Branchenmix<br />

innerhalb des Centers zu realisieren. Dies kann planungsrechtlich nur bedingt<br />

gesteuert werden. Aus gesamtstädtischer Sicht wünschenswert ist die Berücksichtigung<br />

der folgenden Aspekte bei der Mieterakquisition:<br />

• Die gewünschte Stärkung der Nahversorgung in der Innenstadt kann u.a.<br />

nur erreicht werden mit der Gewinnung eines geeigneten Betreibers für den<br />

Verbrauchermarkt und einer ausreichenden Mindestgröße der Angebote.<br />

Nach den Erfahrungen der CIMA ist die gewünschte Attraktivität im Bereich<br />

der Nahversorgung ab einer Gesamtverkaufsfläche mit nahversorgungsrelevanten<br />

Sortimenten von ca. 3.000 m² zu erreichen.<br />

• Vor dem Hintergrund der vorhandenen Standortqualitäten (hohe Kundenfrequenz<br />

durch den geplanten Verbrauchermarkt und den Discounter, Nähe<br />

zur Innenstadt, gute Erreichbarkeit und Lage im Siedlungsschwerpunkt<br />

<strong>Soest</strong>) ist der Standort als nahezu idealtypischer innerstädtischer Fachmarktstandort<br />

zu klassifizieren. Aus gesamtstädtischer Sicht sollte es Ziel<br />

sein, dieses Flächenpotenzial zu nutzen und primär solche Fachmärkte<br />

anzusiedeln, die in vergleichbarer Form bislang nicht in <strong>Soest</strong> ansässig<br />

und hinsichtlich ihrer Dimensionierung und ihres Warenangebotes mit<br />

dem vorhandenen Einzelhandelsbesatz verträglich sind. Neben den bereits<br />

im Rahmen der Wirkungsanalyse angeführten Anbieter stellen die folgenden<br />

Fachmärkte standortgerechte und gesamtstädtisch zu befürwortende<br />

Nutzungen dar:<br />

• Babyfachmarkt<br />

• Büro- und Papierfachmarkt<br />

• Elektrofachmarkt (nur weiße Ware)<br />

• Heimtextilienfachmarkt<br />

• Freizeitmarkt (Hobby, Spielwaren, Camping)<br />

• Fachmarkt für Küchen- und Wohnmöbel, Möbelmitnahmemarkt<br />

• Fahrradfachmarkt<br />

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