29.06.2010 - in Sonsbeck
29.06.2010 - in Sonsbeck
29.06.2010 - in Sonsbeck
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
N I E D E R S C H R I F T<br />
über die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses<br />
der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong><br />
am <strong>29.06.2010</strong><br />
Ort der Sitzung: Kastell, Herrenstraße 2, 47665 <strong>Sonsbeck</strong><br />
Beg<strong>in</strong>n: 18.00 Uhr<br />
Ende: 20.35 Uhr<br />
Vorsitz: Ausschussvorsitzender Robert Niewerth<br />
Anwesend s<strong>in</strong>d die Mitglieder: Hensen, He<strong>in</strong>z-Josef<br />
Hülsberg, Sven-Kolja (SB)<br />
Kröll, Mario (SB)<br />
Kühne, Jürgen<br />
Ledda, Josef<br />
Nobis, Hans-Josef<br />
Pawlowski, Marten<br />
Pieper, Hildegard<br />
Qu<strong>in</strong>ders, Agnes<br />
Tekotte, Alois<br />
Weber, Re<strong>in</strong>er<br />
Weid<strong>in</strong>ger, Christa (ab TOP 5 öff. Sitzung)<br />
Von der Verwaltung nehmen teil: Bürgermeister Giesbers<br />
Fachbereichsleiter Bauen und Planen Tigler<br />
Verw.-Angest. Krohn<br />
Gäste: Herr Giess<strong>in</strong>g und Herr Praest, VOBA Niederrhe<strong>in</strong><br />
Herr Bagusat, Caritas-Gesellschaft<br />
Herr Dipl.-Ing. Coenen, Ing.-Büro Coenen GmbH<br />
Herr Hax, Vermessungsbüro Hax<br />
Der Ausschussvorsitzende begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße<br />
E<strong>in</strong>berufung und die Beschlussfähigkeit fest.<br />
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 7<br />
„Bebauungsplan Nr. 33 Parkstraße/Oelgarten, hier: Vorstellung alternativer Entwürfe durch<br />
das Ing.-Büro Hax, Geldern“, zu erweitern. Die bisherigen Tagesordnungspunkte 7 – 11<br />
erhalten die Ziffern 8 – 12. Dies f<strong>in</strong>det die Zustimmung der Ausschussmitglieder.
TAGESORDNUNG DRUCKSACHE-NR.:<br />
1. Bestellung e<strong>in</strong>es Schriftführers -<br />
2. Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am<br />
20.04.2010<br />
3. Feststellung von Ausschließungsgründen wegen Befangenheit -<br />
4. Anfragen der E<strong>in</strong>wohner<br />
5. Umbau und Renovierung des Volksbankgebäudes an der Hochstraße<br />
hier: Vorstellung der Planung durch das Vorstandsmitglied, Herrn<br />
Thomas Giess<strong>in</strong>g<br />
6. Erstellung e<strong>in</strong>es barrierefreien Mehrgenerationen-Wohnhaus an der<br />
Hochstraße/Ecke An der Ley<br />
hier: a) Vorstellung des Konzeptes durch die Caritasgesellschaft Geldern<br />
b) Vorstellung der Planung durch die VOBA Wohnbau GmbH/Ing.-<br />
Büro Coenen GmbH Goch<br />
7. Bebauungsplan Nr. 33 „Parkstraße/Oelgarten“<br />
hier: Vorstellung alternativer Entwürfe durch das Ing.-Büro Hax, Geldern<br />
8. 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP) -Energieversorgunghier:<br />
Stellungnahme der Geme<strong>in</strong>de<br />
9. Ordnung zur 4. Änderung der Ordnung über die Zuständigkeit der<br />
Ausschüsse der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> (Zuständigkeitsordnung)<br />
10. Benennung e<strong>in</strong>er Straße im Bebauungsplangebiet Labbeck Nr. 12<br />
„Nördliches Dassendal“<br />
11. Mitteilung der Verwaltung -<br />
12. Anfragen der Ausschussmitglieder -<br />
1. Bestellung e<strong>in</strong>es Schriftführers<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
36/10<br />
38/10<br />
39/10<br />
Herr Krohn wird für die heutige öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses<br />
zum Schriftführer bestellt.<br />
2. Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 20.04.2010<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Niederschrift weder E<strong>in</strong>sprüche gemäß § 57<br />
Abs. 4 GO, noch Beanstandungen gemäß § 54 Abs. 3 GO e<strong>in</strong>gegangen s<strong>in</strong>d.<br />
3. Feststellung von Ausschließungsgründen wegen Befangenheit<br />
Zu den Tagesordnungspunkten erklärt sich ke<strong>in</strong> Ausschussmitglied für befangen.
4. Anfragen der E<strong>in</strong>wohner<br />
Es liegen ke<strong>in</strong>e Anfragen der E<strong>in</strong>wohner vor.<br />
5. Umbau und Renovierung des Volksbankgebäudes an der Hochstraße<br />
hier: Vorstellung der Planung durch das Vorstandsmitglied, Herrn Thomas Giess<strong>in</strong>g<br />
Herr Giess<strong>in</strong>g geht zu Anfang auf die Außengestaltung der VoBa e<strong>in</strong>. Die Fassade soll mit<br />
rotem Kl<strong>in</strong>kerste<strong>in</strong> verblendet, teilweise weiß verputzt und zudem mit dem Emblem der<br />
Volksbank versehen werden. An der Hochstraße wird der E<strong>in</strong>gangsbereich<br />
beh<strong>in</strong>dertengerecht mit Rampe und Vordach umgebaut. Die gesamten Umbaumaßnahmen<br />
sollen auch energetische Verbesserungen br<strong>in</strong>gen – die Büroräume werden klimatisiert<br />
ausgestattet. Um e<strong>in</strong>en besseren Kontakt zum Kunden zu gew<strong>in</strong>nen, wird e<strong>in</strong> heller<br />
Selbstbedienungsbereich (SB-Center) <strong>in</strong> den Innenbereich gelegt. Dieser wird als 24-<br />
Stunden-Zone e<strong>in</strong>gerichtet. Die Maßnahme br<strong>in</strong>gt mehr Sicherheit und Wohlbef<strong>in</strong>den<br />
beim Kunden, da Blickkontakt von der Hochstraße besteht. Zudem wird e<strong>in</strong><br />
E<strong>in</strong>zahlungsautomat <strong>in</strong> der 24-Stunden-Zone <strong>in</strong>tegriert.<br />
Des Weiteren s<strong>in</strong>d 7 Beratungszimmer mit Akustikwänden und e<strong>in</strong>e Wartezone<br />
(Kaffee+Spielecke) vorgesehen. Bei dem Umbau, der im August beg<strong>in</strong>nen und im<br />
November fertig gestellt werden soll, sollen vorwiegend <strong>Sonsbeck</strong>er und regionale Firmen<br />
beteiligt werden. Die Volksbank verkle<strong>in</strong>ert sich und hat zu der oberen freien Etage jetzt<br />
auch Freiräume im Erdgeschoss. Was mit den freien Flächen passiert, ist noch nicht<br />
geklärt. Der Geschäftsablauf wird <strong>in</strong> der Zeit der Umbaumaßnahme durch e<strong>in</strong>en<br />
Ausweichconta<strong>in</strong>er sichergestellt. Der Conta<strong>in</strong>er wird auf dem Parkplatz an der<br />
Kirchstraße aufgestellt.<br />
Der Bürgermeister fragt an, was mit den nicht mehr genutzen Möbeln passiert. Herr<br />
Giess<strong>in</strong>g sichert zu, dass er diesbezüglich <strong>in</strong> Kontakt mit der Verwaltung bleiben wird.<br />
6. Erstellung e<strong>in</strong>es barrierefreien Mehrgenerationen-Wohnhaus an der<br />
Hochstraße/Ecke An der Ley<br />
hier: a) Vorstellung des Konzeptes durch die Caritasgesellschaft Geldern<br />
b) Vorstellung der Planung durch die VOBA Wohnbau GmbH/Ing.-Büro<br />
Coenen GmbH Goch<br />
a) Vorstellung des Konzeptes durch die Caritasgesellschaft Geldern<br />
Herr Bagusat stellt das Gesamtkonzept des barrierenfreien Mehrgenerationenhauses der<br />
Caritas vor. Aufgrund der demographischen Entwicklung und e<strong>in</strong>er hohen Nachfrage im<br />
Gerebernus-Altenheim, die später von Bürgermeister Giesbers bestätigt wurde, haben sich<br />
die Caritas mit der VOBA Wohnbau GmbH/Ing.-Büro Coenen GmbH Goch Gedanken<br />
über die Verwirklichung <strong>in</strong> <strong>Sonsbeck</strong> gemacht. Die Zusammenarbeit zwischen der Caritas<br />
und der VOBA Wohnbau GmbH hat sich schon bei ähnlichen Konzepten <strong>in</strong> Straelen und<br />
Kevelaer bewährt. Das Mehrgenerationenhaus soll aus e<strong>in</strong>em Mix von älteren und<br />
jüngeren Bewohnern (60 % älterer, 40 % jüngerer Bewohner) bestehen. Ziel der Caritas<br />
ist es, <strong>in</strong>sbesondere den älteren Bewohnern e<strong>in</strong>e größtmögliche Selbständigkeit zu<br />
erhalten. Angestrebt wird darüber h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong>e hohe Nachbarschaftskollegialität<br />
(Mite<strong>in</strong>ander/Zue<strong>in</strong>ander). Z. B. kann e<strong>in</strong>e junge Familie E<strong>in</strong>käufe für ältere Personen<br />
übernehmen, im Gegenzug können die Senioren auf die K<strong>in</strong>der aufpassen. Auch<br />
Nachbarschaftstreffen und Feste sollen das Mite<strong>in</strong>ander festigen.
Zur Umsetzung will die Caritas e<strong>in</strong>en Sozialarbeiter für die Auswahl und Betreuung der<br />
Mieter e<strong>in</strong>stellen. Bei der Auswahl der Mieter wird darauf geachtet, dass die Bewohner<br />
sich der Vorstellung und der daraus folgenden Verantwortung des Konzeptes<br />
„Mehrgenerationenhaus“ bewusst s<strong>in</strong>d. Das Konzept soll <strong>in</strong> enger Kooperation mit dem<br />
Gerebernushaus geführt werden, so dass im Bedarfsfalle e<strong>in</strong> Wechsel bei altersbed<strong>in</strong>gter<br />
Unselbständigkeit leichter möglich ist.<br />
b) Vorstellung der Planung durch die VOBA Wohnbau GmbH/Ing.-Büro Coenen GmbH Goch<br />
Herr Coenen stellt den Bau und die Aufteilung des Mehrgenerationenhauses vor. Das<br />
Gebäude wird L-förmig zum Lärmschutz zur Hochstraße und der Straße An der Ley<br />
angeordnet. Es wird städtebaulich an die vorhandenen Gebäude angepasst. Im<br />
Untergeschoss ist als Kern e<strong>in</strong> großer Geme<strong>in</strong>schaftsraum geplant. Nebenan ist das<br />
Treppenhaus mit Aufzug angedacht. Die Erreichbarkeit zu den 21 Wohnungen ist mit<br />
Laubengangerschließung vorgesehen. Die Wohnungen und Gänge s<strong>in</strong>d alle barrierefrei.<br />
Es gibt drei unterschiedliche Wohnungstypen:<br />
1-Personen-Wohnung = ca. 50 qm (13 Wohnungen)<br />
2-Personen-Wohnung = ca. 65 qm (6 Wohnungen)<br />
Familien-Wohnung = ca. 95 qm (2 Wohnungen).<br />
Allgeme<strong>in</strong> wird für e<strong>in</strong>e gute Belichtung gesorgt, jeder Raum hat Tageslicht. Die<br />
Wohnungen im Untergeschoss verfügen über e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Garten, die Wohnungen <strong>in</strong> der<br />
1. und 2. Etage jeweils über e<strong>in</strong>en Balkon, die zue<strong>in</strong>ander gerichtet s<strong>in</strong>d, um den Kontakt<br />
auch da zu fördern. Im Hofbereich ist zudem noch e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>schaftsgartenanlage<br />
angedacht. Herr Coenen spricht von e<strong>in</strong>em kurzfristigen Erwerb des Grundstückes und<br />
rechnet mit e<strong>in</strong>em Baubeg<strong>in</strong>n – sofern die baurechtlichen und fördertechnischen<br />
Voraussetzungen vorliegen – im letzten Quartal 2010 und der Fertigstellung Ende 2011.<br />
Auf Nachfrage von Herrn Kühne, der dieses Konzept begrüßt, spricht Herr Coenen die<br />
Problematik Stellplätze an. Aus Erfahrung bei ähnlichen Konzepten genügt e<strong>in</strong> Parkplatz<br />
mit den vorgesehenen 18 Stellplätzen für das Mehrgenerationenhaus. Zu dem kommt noch<br />
die Frage nach energetischen Baumaßnahmen auf. Herr Coenen erklärt dem Ausschuss,<br />
dass die heutigen Standardrichtl<strong>in</strong>ien (ENEV) sehr hoch s<strong>in</strong>d, diese werden auch<br />
e<strong>in</strong>gehalten. Auf Nachfrage erklärt H. Coenen, dass die Miete beim sozial geförderten<br />
Wohnungsbau zurzeit 4,80 €/qm beträgt. Abschließend spricht Bürgermeister Giesbers<br />
von e<strong>in</strong>er guten Idee für das lange ungenutzte Grundstück und <strong>in</strong>formiert den Ausschuss<br />
darüber, dass mit dem Kreis Wesel Gespräche wegen der Anb<strong>in</strong>dung an die Hochstraße<br />
geführt werden. Der Kreis, aber auch die Verwaltung, favorisieren e<strong>in</strong>e Erschließung über<br />
die Straße An der Ley. Dies bee<strong>in</strong>trächtigt aber die Nutzung der Garten- und<br />
Freizeite<strong>in</strong>richtungen auf dem Grundstück. E<strong>in</strong>e Bauvoranfrage liegt aktuell beim Kreis<br />
vor.<br />
H<strong>in</strong>sichtlich der vorgesehenen Förderung nach den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus<br />
s<strong>in</strong>d noch Absprachen mit dem Kreis bzw. dem zuständigen M<strong>in</strong>isterium erforderlich.
7. Bebauungsplan Nr. 33 „Parkstraße/Oelgarten“<br />
hier: Vorstellung alternativer Entwürfe durch das Ing.-Büro Hax, Geldern<br />
Um den kommenden Bedarf an Baugrundstücken gerecht zu werden, <strong>in</strong>formiert Herr Hax<br />
den Ausschuss über die verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten an der Parkstraße.<br />
Vier Bebauungsplanentwürfe werden vorgestellt. Aus erschließungsrechtlichen Gründen<br />
empfiehlt er bei allen Entwürfen e<strong>in</strong>e Kreuzung mit der L<strong>in</strong>denstraße. Des Weiteren<br />
wurde bei allen Entwürfen auch an die spätere Weiterentwicklung zum Westen und Süden<br />
gedacht. Um e<strong>in</strong>e optimale Ausnutzung der Bauflächen (ca. 17 Grundstücke) zu erreichen,<br />
müssen e<strong>in</strong> bis zwei Grundstücke durch e<strong>in</strong>e private Zufahrt erschlossen werden. E<strong>in</strong>zel-<br />
oder Doppelhäuser s<strong>in</strong>d bei allen Entwürfen möglich.<br />
Entwurf 1<br />
Beim Entwurf 1 wird die Straßenführung dem Oelgarten angepasst. Der Wendebereich<br />
mit Parkplatz bietet die Möglichkeit des Anschlusses zum westlichen Ackerbereich und<br />
zum südlichen Anschlussbereich. Die Gründstücke an der Westseite der Parkstraße<br />
spiegeln sich mit den Grundstücken an der gegenüberliegenden Seite.
Entwurf 2<br />
Beim Entwurf 2 ist das Hauptaugenmerk auf die Weiterentwicklung der B-Pläne<br />
vorgesehen. E<strong>in</strong> großer Wendebereich mit Parkflächen ist als Anschlusspunkt angedacht.<br />
Entwurf 3<br />
In dem Entwurf 3 spiegelt sich die L<strong>in</strong>denstraße wieder. Der Verkehrskreis sieht e<strong>in</strong>e<br />
mittige Erschließung vor.
Entwurf 4<br />
Der Entwurf 4 sieht e<strong>in</strong>e bogenförmige Erschließung vor. Stellplätze s<strong>in</strong>d dort nicht<br />
e<strong>in</strong>zeichnet, s<strong>in</strong>d aber vorstellbar.<br />
In e<strong>in</strong>er lebhaften Diskussion erwähnt Herr Kühne die Problematik der Erschließung der<br />
Grundstücke an der Parkstraße, da hier die Zufahrt über den Radweg an der Parkstraße<br />
geht. Bei den B-Plänen Nr. 30 „Westliche Parkstraße“ und Nr. 32 „Südliches Blumenfeld“<br />
wurde darauf Rücksicht genommen. Herr Hax entgegnet, dass bei den vorherigen B-<br />
Plänen e<strong>in</strong>e solche Zufahrtmöglichkeit nicht s<strong>in</strong>nvoll gewesen wäre, da die Grundstücke<br />
sonst von den anderen Nachbarn abgetrennt gewesen wären. Aber jetzt könnte e<strong>in</strong>e<br />
gegenüberliegende Nachbarschaft angestrebt werden. Der gegenüberliegende Bereich ist<br />
auch als Wohnbaufläche ausgewiesen.<br />
Herr Tigler geht noch mal kurz auf die Problematik der privaten Zufahrten e<strong>in</strong>.<br />
Erfahrungen aus anderen Bereichen zeigen, dass diese Art der Erschließung gut bei den<br />
Grundstücks<strong>in</strong>teressenten ankommt.<br />
Abschließend ergreift Bürgermeister Giesbers das Wort und bittet den Ausschuss <strong>in</strong> den<br />
Fraktionen über die Entwürfe zu diskutieren. Die Verwaltung – auch nach Rücksprache<br />
mit Herrn Hax – favorisiert die Entwürfe 1 und 2. Modifikationen s<strong>in</strong>d entsprechend den<br />
Anregungen und Vorschlägen im weiteren Verfahren denkbar und möglich. Für die<br />
Ratssitzung wird die Verwaltung e<strong>in</strong>e Drucksache erstellen, um die Trägerbeteiligung und<br />
die Bürgeranhörung durchzuführen.<br />
8. 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP) -Energieversorgung-<br />
hier: Stellungnahme der Geme<strong>in</strong>de<br />
Nach e<strong>in</strong>igen e<strong>in</strong>leitenden Worten von Herrn Tigler, <strong>in</strong> dem er darstellt, dass die<br />
Geme<strong>in</strong>de von den Änderungen nicht wesentlich betroffen ist, beschließt der Bau- und<br />
Planungsausschuss folgende e<strong>in</strong>stimmige Empfehlung an den Rat:<br />
„Der Rat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> beschließt die <strong>in</strong> der Anlage 1 beigefügte<br />
Stellungnahme:
Stellungnahme der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes<br />
NRW –Energieversorgung<br />
Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> als Träger<strong>in</strong> kommunaler Planungen (z. B. Bauleitplanung) ist an<br />
das Raumordnungsgesetz und die Ziele des LEP NRW gebunden.<br />
Grundsätzlich negative Auswirkungen auf die kommunale Entwicklung s<strong>in</strong>d nicht zu<br />
befürchten.<br />
Der Entwurf für die 1. Änderung des rechtskräftigen LEP NRW vom 11.05.1995 umfasst<br />
die folgenden Bestandteile:<br />
1. Kapitel D.II Energieversorgung des LEP NRW (alt) wird vollständig aufgehoben<br />
(2.1).<br />
2. Dieses Kapitel wird durch e<strong>in</strong> neues Kapitel D.II Energieversorgung (2.2) ersetzt.<br />
3. Durch diese Änderung ergibt sich e<strong>in</strong>e Folgeänderung <strong>in</strong> Kapitel B.III.2 Natur und<br />
Landschaft. In den Erläuterungen zu B.III.2.32 wird der vorletzte Absatz vollständig<br />
gestrichen (2.3).<br />
4. Die räumliche Festlegung von 17 Standorten für die Energieerzeugung <strong>in</strong> Teil B der<br />
zeichnerischen Darstellungen zum LEP NRW wird vollständig aufgehoben. An ihrer<br />
Stelle werden neue räumliche Festlegungen zeichnerisch dargestellt (2.4).<br />
5. In e<strong>in</strong>er neuen zeichnerischen Darstellung zum LEP NRW, Teil C werden<br />
Kraftwerkstandorte 34 bestehender und 2 genehmigter Kraftwerke mit e<strong>in</strong>em Symbol<br />
zeichnerisch festgelegt (2.5).<br />
Zu Punkt 1 Aufhebung von Kapitel D.II Energieversorgung sowie Punkt 2. Neufassung<br />
von Kapitel D.II Energieversorgung<br />
Die Änderung des LEP NRW soll als raumplanerisches Steuerungs<strong>in</strong>strument im Interesse<br />
e<strong>in</strong>er nachhaltigen Energieversorgung <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen die planerischen<br />
Voraussetzungen bilden für (siehe 2.2):<br />
1. den Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energie,<br />
2. die verstärkte Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung und<br />
3. die Erneuerung des Kraftwerkparks<br />
Der Entwurf bleibt deutlich h<strong>in</strong>ter dem angestrebten Ziel zurück. Die Standorte der<br />
konventionellen Kraftwerke werden raumordnerisch gesichert ohne e<strong>in</strong>en zukünftigen<br />
Ausbau oder e<strong>in</strong>e Änderung der bestehenden Anlagen an das verb<strong>in</strong>dliche Ziel e<strong>in</strong>er<br />
komb<strong>in</strong>ierten Strom- und Wärmeerzeugung zu b<strong>in</strong>den. Hier wird nur der Grundsatz<br />
(D.II.2-6) formuliert, welcher im Rahmen e<strong>in</strong>er Abwägung (Ermessensentscheidung) zu<br />
überw<strong>in</strong>den wäre (Kann-Vorschrift).<br />
D.II.2-6 Grundsatz<br />
Bei der Planung neuer bzw. der Umplanung bestehender Kraftwerke sollen die<br />
verbrauchsnahen Potentiale der komb<strong>in</strong>ierten Strom- und Wärmeerzeugung berücksichtigt<br />
werden.<br />
Energie- und Umweltpolitisch mag es richtig se<strong>in</strong>, mittelfristig den Bestand der<br />
Kraftwerke <strong>in</strong> NRW zu sichern (siehe auch Zu Punkt 4 und 5). Jedoch wird der Grundsatz<br />
D.II2-6 nicht den beiden anderen Gründen der Gesetzesänderung gerecht, den Ausbau der
Nutzung der erneuerbaren Energien und die verstärkte Nutzung der Kraft-Wärme-<br />
Kopplung zu fördern.<br />
Es wird zudem angeregt, im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er echten Planung e<strong>in</strong>e Priorisierung der<br />
Kraftwerksstandorte vorzunehmen und auf die Darstellung außer Betrieb gehender oder<br />
veralterter Kraftwerke zu verzichten.<br />
Der Grundsatz sollte um e<strong>in</strong> Ziel ergänzt werden, über das geregelt wird, dass bei<br />
Neuplanungen nur Standorte <strong>in</strong> Frage kommen, bei denen die Wärmeauskopplung<br />
aufgrund des Abnahmepotenzials im Umfeld realisierbar ist.<br />
Wir regen außerdem an, die Formulierung des Grundsatzes zu präzisieren. Statt „Strom-<br />
und Wärmeerzeugung“ müsste es „Strom- und Wärmenutzung“ heißen, da hier<br />
verbrauchsnahe Abnahmepotentiale geme<strong>in</strong>t s<strong>in</strong>d.<br />
Weitere Anregungen und Bedenken bestehen nicht.“<br />
9. Ordnung zur 4. Änderung der Ordnung über die Zuständigkeit der Ausschüsse der<br />
Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> (Zuständigkeitsordnung)<br />
Herr Tigler <strong>in</strong>formiert den Ausschuss, dass die Änderungen im Wesentlichen<br />
redaktioneller Art s<strong>in</strong>d, die auf geänderten gesetzlichen Vorgaben beruhen. Neu ist<br />
lediglich <strong>in</strong> § 5 Abs. 2 Buchstabe h die Ziffer 5 – Änderungsanzeigen nach § 15<br />
BImSchG. Die Verwaltung hält es im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er bürgernahen Verwaltung für<br />
erforderlich, Entscheidungen zügig zu treffen, damit Verwaltungsprozesse zeitnah zum<br />
E<strong>in</strong>gang e<strong>in</strong>es Antrags angestoßen werden können.<br />
Frau Weid<strong>in</strong>ger kündigt namens der SPD-Fraktion an, ke<strong>in</strong>e Zustimmung für die<br />
4. Änderung der Zuständigkeitsordnung zu geben, da sie weiter auch bei Entscheidungen<br />
nach § 15 BImSchG beteiligt werden möchte.<br />
Herr Pawlowski spricht <strong>in</strong> diesem Zusammenhang die bisherige Praxis an, dass bei allen<br />
Bauanträgen von Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern der Bau- und<br />
Planungsausschuss beteiligt wurde. Bürgermeister Giesbers gibt bekannt, dass diese<br />
Regelung nicht <strong>in</strong> der Zuständigkeitsordnung festgeschrieben ist.<br />
Es hat sich aber gezeigt, dass den Betroffenen durch die bisherige Praxis oftmals e<strong>in</strong><br />
zeitlicher Nachteil entstanden ist. Sofern es hier nicht zu e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>deutigen Festsetzung<br />
durch den Rat kommt, wird die Verwaltung die Bauanträge der Mandatsträger<br />
entsprechend den allgeme<strong>in</strong>en Regelungen der Zuständigkeitsordnung behandeln. E<strong>in</strong>e<br />
Information des Rates über Bauvorhaben der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger ist<br />
durch die turnusmäßig schriftlich vorgelegten Mitteilungen gewährleistet.<br />
Daraufh<strong>in</strong> beschließt der Bau- und Planungsausschuss mit 8 Ja-Stimmen, 3 Ne<strong>in</strong>-Stimmen<br />
und bei 2 Enthaltungen folgende Empfehlung an den Haupt- und F<strong>in</strong>anzauschuss:<br />
„Der Rat beschließt die Ordnung zur 4. Änderung der Ordnung über die Zuständigkeit der<br />
Ausschüsse der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> (Zuständigkeitsordnung), zuletzt geändert durch<br />
Ordnung vom 19.12.2007, gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses ist.“<br />
10. Benennung e<strong>in</strong>er Straße im Bebauungsplangebiet Labbeck Nr. 12 „Nördliches<br />
Dassendal“<br />
Bevor es zur Abstimmung kommt, stellt Frau Qu<strong>in</strong>ders namens der CDU-Fraktion den
Antrag den Straßennamen „Hasenacker“ um „Am Hasenacker“ zu ergänzen und f<strong>in</strong>det<br />
Zustimmung bei der SPD-Fraktion. Herr Tigler äußert se<strong>in</strong>e Bedenken, dass die<br />
Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> viele Straßennamen besitzt mit ähnlichen Vorwörtern. Die<br />
Drucksache wird um den Zusatz „Am Hasenacker“ ergänzt.<br />
Daraufh<strong>in</strong> beschließt der Bau- und Planungsausschuss e<strong>in</strong>stimmig folgende Empfehlung<br />
an den Rat:<br />
„Die im Lageplan gekennzeichnete Straße erhält den Namen -Am Hasenacker-.<br />
11. Mitteilung der Verwaltung<br />
Bodenrichtwertkarte<br />
Herr Bürgermeister Giesbers <strong>in</strong>formiert den Ausschuss, dass die Geschäftsstelle des<br />
Gutachterausschusses beim Kreis Wesel der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> am 22.04.2010 die<br />
Bodenrichtwertliste und Bodenrichtwertkarte übersandt hat. E<strong>in</strong> Auszug ist der<br />
Niederschrift beigefügt.<br />
12. Anfragen der Ausschussmitglieder<br />
a) Bodenrichtwertkarte<br />
Ausschussmitglied Kröll fragt an, ob sich bzgl. der Bodenrichtwerte etwas geändert hat.<br />
Herr Tigler <strong>in</strong>formiert den Ausschuss, dass die Werte fast überall gleichgeblieben s<strong>in</strong>d. Im<br />
südlichen Bereich der Hochstraße ist e<strong>in</strong>e Reduzierung von 175,00 €/qm auf 150,00 €/qm<br />
erfolgt.<br />
b) Mensa S’Grooten-Schule<br />
Frau Weid<strong>in</strong>ger fragt an, ob sich beim Bau der Mensa an der Hauptschule Probleme<br />
ergeben. Herr Tigler weißt daraufh<strong>in</strong>, dass der Bau im Zeitplan ist. Derzeit ist mit ke<strong>in</strong>en<br />
nennenswerten Mehrkosten zu rechnen. Über zusätzliche Aufwendungen für die
erschwerte Gründung des Gebäudes wurde der Ausschuss bereits <strong>in</strong>formiert.<br />
c) Feuerwehrgerätehaus Labbeck<br />
Ausschussvorsitzender Niewerth erkundigt sich nach dem Bau des Feuerwehrgerätehauses<br />
<strong>in</strong> Labbeck. Herr Bürgermeister Giesbers berichtet, dass nach Aussage des Architekten<br />
der Zeitplan für die Erstellung des Hauses e<strong>in</strong>gehalten wird.<br />
gesehen:<br />
ROBERT NIEWERTH<br />
Vorsitzender<br />
GEORG TIGLER<br />
Fachbereichsleiter<br />
RAINER KROHN<br />
Schriftführer<br />
LEO GIESBERS<br />
Bürgermeister