04.12.2012 - in Sonsbeck
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6. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong><br />
hier: Vorgetragene Anregungen und Bedenken der frühzeitigen Bürger- und<br />
Behördenbeteiligung, sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange;<br />
Billigung und Offenlegung, DS-Nr. 55/12<br />
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Vor der Abstimmung verweist Bürgermeister Giesbers auf die Informationen aus dem<br />
TOP 5 und die zuvor durchgeführte Anliegerversammlung. Die formale Stellungnahme<br />
des Regionalverbandes Ruhr nach § 34 (1) Landesplanungsgesetz liegt vor. Es bestehen<br />
grundsätzlich ke<strong>in</strong>e regionalplanerische Bedenken. Ferner haben der Kreis Wesel und die<br />
Bezirksregierung Düsseldorf, als zuständige Regionalplanungsbehörde für den<br />
unmittelbar benachbarten Ortsteil Geldern-Kapellen, ebenfalls ke<strong>in</strong>e Bedenken gegenüber<br />
der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes geäußert.<br />
Daraufh<strong>in</strong> empfiehlt der Bau- und Planungsausschuss dem Rat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong><br />
e<strong>in</strong>stimmig:<br />
„Die anlässlich des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) / 4 (1) BauGB<br />
e<strong>in</strong>gegangenen Anregungen, Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie das<br />
Ergebnis der Bürgerversammlung vom <strong>04.12.2012</strong> werden zur Kenntnis genommen.<br />
Gemäß Anlage 1 und 2 wird hierzu der Beschluss gefasst.<br />
Der Rat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> billigt <strong>in</strong> dieser Fassung die 10. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> e<strong>in</strong>schließlich der Begründung und<br />
Umweltbericht und beschließt deren Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB mit Durchführung<br />
der erneuten Trägerbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB.“<br />
7. Bebauungsplan <strong>Sonsbeck</strong> Nr. 35 „Pachlandhof“<br />
hier: Vorstellung verschiedener Planentwürfe durch das Planungsbüro Hax,<br />
Geldern<br />
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Herr Hax stellt vier verschiedene Planentwürfe zum Bebauungsplan <strong>Sonsbeck</strong> Nr. 35<br />
„Pachlandhof“ vor. E<strong>in</strong>ige Zwangspunkte schränken die Variationen der Entwürfe e<strong>in</strong>.<br />
Somit wird entweder e<strong>in</strong>e Haupterschließung über den Lichtweg oder der Straße<br />
Pachland, parallel zur Straße Hammerbruch, erfolgen. In Komb<strong>in</strong>ation zu der<br />
Haupterschließung soll dann entweder am Lichtweg oder an der Straße Pachland e<strong>in</strong> fuß-<br />
bzw. radläufiger Übergang entstehen. Für die Variante Erschließung über den Lichtweg<br />
würde e<strong>in</strong>e mögliche Weiterentwicklung <strong>in</strong> Richtung Norden sprechen. Unvorteilhaft<br />
würde e<strong>in</strong> Verkehrsknotenpunkt im Bereich Lichtweg und Pachland entstehen, der den<br />
Übergang für Fußgänger und Radfahrer erschwert.<br />
Weiter führt Herr Hax aus, dass e<strong>in</strong>e R<strong>in</strong>gerschließung für dieses Gebiet die<br />
wirtschaftlichste Lösung ist. Somit werden auf dieser 17.000 qm großen Fläche ca. 28<br />
Grundstücke entstehen können. Je nach Entwurf werden für die Erschließung 2.800 bis<br />
3.000 qm und für den Baublock zum Verkauf 14.200 bis 14.400 qm entfallen. Das<br />
Bebauungsplangebiet wird durch e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>grünung umrandet. Die bestehenden Bäume an<br />
der Straße Pachland sollen <strong>in</strong> der Grünfläche erhalten bleiben. Der komplette Erhalt der<br />
Sträucher/Bäume soll jedoch nicht festgelegt werden, so dass sich die Neueigentümer bei<br />
der Gestaltung der Gärten großzügig entfalten können. Grundsätzlich ist e<strong>in</strong>e offene<br />
Bauweise sowie u. a. die Zweigeschossigkeit analog den Textlichen Festsetzungen des