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04.12.2012 - in Sonsbeck

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Ferner wird über alle verfahrensrelevanten Anregungen, Stellungnahmen und Beschlüsse<br />

zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der abschließende Feststellungsbeschluss<br />

gefasst.<br />

Der Rat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> billigt <strong>in</strong> dieser Fassung die 9. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> e<strong>in</strong>schließlich der Begründung mit<br />

Umweltbericht und beschließt die Vorlage zur Genehmigung bei der Bezirksregierung<br />

Düsseldorf nach § 6 BauGB.“<br />

9. Errichtung e<strong>in</strong>es Gärrestetrockners mit Überdachung, Balberger Str. 46<br />

Bauherr: Bossmann Biogas GbR, Balberger Str. 46, 47665 <strong>Sonsbeck</strong>, DS-Nr. 49/12<br />

Ausschussmitglied Kühne nimmt wieder an der Sitzung teil.<br />

E<strong>in</strong>leitend <strong>in</strong>formiert Bürgermeister Giesbers darüber, dass der Bauherr Bossmann Biogas<br />

GbR auf dem Grundstück Balberger Straße 46, 47665 <strong>Sonsbeck</strong> schon e<strong>in</strong>ige<br />

Bauvorhaben vollzogen hat. Die <strong>in</strong> den Baugenehmigungen enthaltenen Auflagen, u. a.<br />

E<strong>in</strong>grünungsmaßnahmen, wurden durch den Bauherrn teilweise nicht akzeptabel<br />

umgesetzt. Besonders kritisch wird die Geruchsbelastung des Bauvorhabens e<strong>in</strong>geschätzt,<br />

es fehlen Angaben zu der Geruchsbeurteilung. Aus diesen genannten Gründen hat die<br />

Verwaltung die DS-Nr. 49/12 erstellt, <strong>in</strong> dem der Kreis Wesel gebeten wird, bei der<br />

Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit e<strong>in</strong>ige Anregungen und Bedenken im Rahmen<br />

des Baugenehmigungsverfahrens besonders zu berücksichtigen. Der Kreis Wesel teilte der<br />

Verwaltung kurzfristig vor der Sitzung mit, dass der Bauherr signalisiert hat, den o. g.<br />

Bauantrag zurückzuziehen. Diese ist zurzeit schriftlich jedoch noch nicht erfolgt.<br />

Der Bau- und Planungsausschuss der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> beschließt mit 11 Ja-Stimmen,<br />

0 Ne<strong>in</strong>-Stimmen bei 2 Enthaltungen:<br />

„Zu dem Bauantrag auf Errichtung e<strong>in</strong>es Gärrestetrockners mit Überdachung <strong>in</strong> <strong>Sonsbeck</strong>,<br />

Balberger Straße 46 der Bossmann Biogas GbR wird das E<strong>in</strong>vernehmen bezüglich der<br />

geme<strong>in</strong>dlichen Belange nach § 36 BauGB erteilt.<br />

Der Kreis Wesel wird gebeten, bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit<br />

nachstehende Anregungen und Bedenken im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens<br />

weitergehend zu prüfen:<br />

Die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der Gesamtanlage <strong>in</strong> das Landschaftsbild sollte gefordert werden,<br />

entsprechende Darstellungen <strong>in</strong> den Planunterlagen s<strong>in</strong>d nicht erkennbar.<br />

E<strong>in</strong>e Betriebsbeschreibung unter Berücksichtigung sämtlicher Betriebsabläufe auf der<br />

Betriebsstätte und der erforderlichen Mannstunden sollte der Planung beigefügt werden.<br />

Insbesondere zur Beurteilung der Lärm- und Geruchsbelastung ist der Umgang mit den<br />

Rohstoffen wesentlich. Geruchsausbreitungsbetrachtungen z.B. gemäß GIRL und<br />

lärmtechnische Untersuchungen sollten zur Beurteilung der Nachbarschaftsbelastung,<br />

(planungsrechtlich gesichertes Gebiet für Freizeitanlagen) beigefügt und vorgelegt<br />

werden.<br />

Da bereits die Geruchsbelastung durch die vorhandene Biogasanlage an der<br />

Nachbarbebauung die zulässige Grenze der Jahresstunden überschritten hat, können nach<br />

me<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schätzung diese zusätzlichen erheblichen Geruchse<strong>in</strong>heiten nicht verträglich

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