04.12.2012 - in Sonsbeck
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N I E D E R S C H R I F T<br />
über die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses<br />
der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong><br />
am <strong>04.12.2012</strong><br />
Ort der Sitzung: Kastell, Herrenstraße 2,<br />
47665 <strong>Sonsbeck</strong><br />
Beg<strong>in</strong>n: 18.00 Uhr<br />
Ende: 20.05 Uhr<br />
Vorsitz: Ausschussvorsitzender Niewerth, Robert<br />
Anwesend s<strong>in</strong>d die Mitglieder: Hensen, He<strong>in</strong>z-Josef<br />
Hirschfeld, Mario (SB)<br />
Kühne, Jürgen<br />
Ledda, Josef<br />
Lorenz, Helmut (SB)<br />
Nobis, Hans-Josef<br />
Pawlowski, Marten (bis TOP 7 ö. S.)<br />
Wüllenweber, Helga (ab TOP 7 ö. S.)<br />
Pieper, Hildegard<br />
Qu<strong>in</strong>ders, Agnes<br />
Tekotte, Alois<br />
Weber, Re<strong>in</strong>er<br />
Weid<strong>in</strong>ger, Christa<br />
Von der Verwaltung nehmen teil: Bürgermeister Leo Giesbers<br />
Fachbereichsleiter Bauen und Planen Georg Tigler<br />
stellv. Fachbereichsleiter Mart<strong>in</strong> Grunenberg<br />
Verw.-Angest. Ra<strong>in</strong>er Krohn<br />
Gäste: Kitzerow, Hans-Dieter, CWWN St. Bernard<strong>in</strong><br />
Hax, Werner, Ing.-Büro Hax
- 2 -<br />
E<strong>in</strong>leitend begrüßt der Ausschussvorsitzende Niewerth die Presse, die Ortsbürgermeister<strong>in</strong><br />
aus Geldern-Kapellen, Frau Dahmen, weitere Gäste sowie Herrn Mart<strong>in</strong> Grunenberg. Herr<br />
Grunenberg ist Produktbereichsleiter vom Bereich Bauen und tritt die Nachfolge von Herrn<br />
Richard Hemmers an.<br />
Vor E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Tagesordnung stellt der Ausschussvorsitzende die ordnungsgemäße<br />
E<strong>in</strong>berufung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. E<strong>in</strong>wendungen gegen die<br />
Tagesordnung werden nicht erhoben.<br />
TAGESORDNUNG DRUCKSACHE-NR.:<br />
1. Bestellung e<strong>in</strong>es Schriftführers -<br />
2. Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der<br />
Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> am 04.09.2012<br />
3. Feststellung von Ausschließungsgründen wegen Befangenheit -<br />
4. Anfragen der E<strong>in</strong>wohner -<br />
5. Anliegeranhörung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
HINWEIS: Zu diesem Tagesordnungspunkt s<strong>in</strong>d die Anlieger des<br />
Plangebietes persönlich e<strong>in</strong>geladen.<br />
6. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong><br />
hier: Vorgetragene Anregungen und Bedenken der frühzeitigen Bürger- und<br />
Behördenbeteiligung, sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />
Belange; Billigung und Offenlegung<br />
7. Bebauungsplan <strong>Sonsbeck</strong> Nr. 35 „Pachlandhof“<br />
hier: Vorstellung verschiedener Planentwürfe durch das Planungsbüro Hax,<br />
Geldern<br />
8. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong><br />
hier: Beschluss über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken,<br />
Billigung und Vorlage zur Genehmigung nach § 6 BauGB<br />
9. Errichtung e<strong>in</strong>es Gärrestetrockners mit Überdachung, Balberger Str. 46<br />
Bauherr: Bossmann Biogas GbR, Balberger Straße 46, 47665 <strong>Sonsbeck</strong><br />
10. Mitteilung der Verwaltung -<br />
11. Anfragen der Ausschussmitglieder -<br />
1. Bestellung e<strong>in</strong>es Schriftführers<br />
-<br />
-<br />
55/12<br />
-<br />
54/12<br />
49/12<br />
Herr Krohn wird für die heutige öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses<br />
zum Schriftführer bestellt.<br />
2. Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 04.09.2012<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Niederschrift weder E<strong>in</strong>sprüche gemäß § 57<br />
Abs. 4 GO, noch Beanstandungen gemäß § 54 Abs. 3 GO e<strong>in</strong>gegangen s<strong>in</strong>d.
- 3 -<br />
3. Feststellung von Ausschließungsgründen wegen Befangenheit<br />
Zu dem Tagesordnungspunkt 8 „9. Änderung des Flächennutzungsplanes“ erklärt sich<br />
Ausschussmitglied Kühne für befangen.<br />
4. Anfragen der E<strong>in</strong>wohner<br />
Es liegen ke<strong>in</strong>e Anfragen der E<strong>in</strong>wohner vor.<br />
5. Anliegeranhörung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Nachdem Herr Bürgermeister Giesbers den Anwesenden die Zweckmäßigkeit e<strong>in</strong>er<br />
komb<strong>in</strong>ierten Ausschusssitzung mit e<strong>in</strong>er Anliegeranhörung erläutert und Ihnen<br />
komprimiert die Planungs<strong>in</strong>tension vorgestellt hat, unterbricht der Ausschussvorsitzende<br />
Niewerth die Bau- und Planungsausschusssitzung zur Anliegeranhörung der 10. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes.<br />
Zuerst führt Herr Kitzerow, Leiter der CWWN St. Bernard<strong>in</strong>, aus, dass der Anteil von<br />
älteren Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen <strong>in</strong> der Bevölkerungsstruktur gestiegen ist. Dadurch<br />
s<strong>in</strong>d Versorgungsstrukturen entstanden, die sich mit Wohngeme<strong>in</strong>schaften der Altenhilfe<br />
vergleichen lassen. Da der Bedarf an Plätzen <strong>in</strong> der Altenhilfe bei Menschen mit<br />
Beh<strong>in</strong>derungen weiter steigen wird, ist zusätzlicher Wohnraum erforderlich. Ca. 40<br />
Wohne<strong>in</strong>heiten s<strong>in</strong>d im 1. Bauabschnitt geplant. Jedoch führt Herr Kitzerow ferner aus,<br />
dass Gespräche mit dem Kostenträger laufen, <strong>in</strong> dem auch die Schaffung für Wohnraum<br />
von Menschen ohne Beh<strong>in</strong>derung erörtert werden soll. E<strong>in</strong> abschließendes Ergebnis liegt<br />
zurzeit noch nicht vor. Auf Nachfrage erörtert Herr Kitzerow den Anwesenden, dass noch<br />
ke<strong>in</strong>e baulichen Vorstellungen vorliegen. E<strong>in</strong> modernes und funktionales Gebäude, das<br />
den heutigen wärmetechnischen Standards entspricht, ist angedacht. Zudem soll e<strong>in</strong>e<br />
massive E<strong>in</strong>grünung der neu ausgewiesenen Fläche zur freien Landschaft entstehen.<br />
Die Verwaltung <strong>in</strong>formiert, dass durch die massive E<strong>in</strong>grünung das Landschaftsbild nicht<br />
nachhaltig bee<strong>in</strong>flusst wird und sich das Gebäude städtebaulich der Umgebung gemäß §<br />
34 LPlG anpassen muss. Herr Kitzerow sichert dem Bürgermeister und den Anwesenden<br />
zu, dass die Architektur des Gebäudes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Sitzung des Bau- und Planungsausschusses<br />
vorgestellt wird.<br />
Die Ortsbürgermeister<strong>in</strong> von Geldern-Kapellen, Frau Dahmen, begrüßt im Namen der<br />
Kapellener die Planung, bittet aber um Berücksichtung von ausreichend Stellflächen. Herr<br />
Kitzerow führt aus, dass die zuletzt errichteten Stellplätze erhalten bleiben und dass<br />
weitere Stellplätze auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben hergestellt werden.<br />
Abschließend erläutert Fachbereichsleiter Tigler, dass <strong>in</strong> Vorgesprächen mit dem Kreis<br />
Wesel vere<strong>in</strong>bart worden ist, dass e<strong>in</strong>e Genehmigung des Bauvorhabens auf der<br />
Grundlage e<strong>in</strong>er Anpassung des Flächennutzungsplanes erteilt werden kann. Somit muss<br />
ke<strong>in</strong> verb<strong>in</strong>dlicher Bauleitplan (=Bebauungsplan) aufgestellt werden.<br />
Nachdem das positive Votum der 10. Änderung des Flächennutzungsplans<br />
wahrgenommen ist, eröffnet der Ausschussvorsitzende Niewerth die öffentliche Sitzung<br />
des Bau- und Planungsausschusses wieder.
- 4 -<br />
6. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong><br />
hier: Vorgetragene Anregungen und Bedenken der frühzeitigen Bürger- und<br />
Behördenbeteiligung, sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange;<br />
Billigung und Offenlegung, DS-Nr. 55/12<br />
________________________________________________________________________<br />
Vor der Abstimmung verweist Bürgermeister Giesbers auf die Informationen aus dem<br />
TOP 5 und die zuvor durchgeführte Anliegerversammlung. Die formale Stellungnahme<br />
des Regionalverbandes Ruhr nach § 34 (1) Landesplanungsgesetz liegt vor. Es bestehen<br />
grundsätzlich ke<strong>in</strong>e regionalplanerische Bedenken. Ferner haben der Kreis Wesel und die<br />
Bezirksregierung Düsseldorf, als zuständige Regionalplanungsbehörde für den<br />
unmittelbar benachbarten Ortsteil Geldern-Kapellen, ebenfalls ke<strong>in</strong>e Bedenken gegenüber<br />
der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes geäußert.<br />
Daraufh<strong>in</strong> empfiehlt der Bau- und Planungsausschuss dem Rat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong><br />
e<strong>in</strong>stimmig:<br />
„Die anlässlich des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) / 4 (1) BauGB<br />
e<strong>in</strong>gegangenen Anregungen, Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie das<br />
Ergebnis der Bürgerversammlung vom <strong>04.12.2012</strong> werden zur Kenntnis genommen.<br />
Gemäß Anlage 1 und 2 wird hierzu der Beschluss gefasst.<br />
Der Rat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> billigt <strong>in</strong> dieser Fassung die 10. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> e<strong>in</strong>schließlich der Begründung und<br />
Umweltbericht und beschließt deren Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB mit Durchführung<br />
der erneuten Trägerbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB.“<br />
7. Bebauungsplan <strong>Sonsbeck</strong> Nr. 35 „Pachlandhof“<br />
hier: Vorstellung verschiedener Planentwürfe durch das Planungsbüro Hax,<br />
Geldern<br />
________________________________________________________________________<br />
Herr Hax stellt vier verschiedene Planentwürfe zum Bebauungsplan <strong>Sonsbeck</strong> Nr. 35<br />
„Pachlandhof“ vor. E<strong>in</strong>ige Zwangspunkte schränken die Variationen der Entwürfe e<strong>in</strong>.<br />
Somit wird entweder e<strong>in</strong>e Haupterschließung über den Lichtweg oder der Straße<br />
Pachland, parallel zur Straße Hammerbruch, erfolgen. In Komb<strong>in</strong>ation zu der<br />
Haupterschließung soll dann entweder am Lichtweg oder an der Straße Pachland e<strong>in</strong> fuß-<br />
bzw. radläufiger Übergang entstehen. Für die Variante Erschließung über den Lichtweg<br />
würde e<strong>in</strong>e mögliche Weiterentwicklung <strong>in</strong> Richtung Norden sprechen. Unvorteilhaft<br />
würde e<strong>in</strong> Verkehrsknotenpunkt im Bereich Lichtweg und Pachland entstehen, der den<br />
Übergang für Fußgänger und Radfahrer erschwert.<br />
Weiter führt Herr Hax aus, dass e<strong>in</strong>e R<strong>in</strong>gerschließung für dieses Gebiet die<br />
wirtschaftlichste Lösung ist. Somit werden auf dieser 17.000 qm großen Fläche ca. 28<br />
Grundstücke entstehen können. Je nach Entwurf werden für die Erschließung 2.800 bis<br />
3.000 qm und für den Baublock zum Verkauf 14.200 bis 14.400 qm entfallen. Das<br />
Bebauungsplangebiet wird durch e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>grünung umrandet. Die bestehenden Bäume an<br />
der Straße Pachland sollen <strong>in</strong> der Grünfläche erhalten bleiben. Der komplette Erhalt der<br />
Sträucher/Bäume soll jedoch nicht festgelegt werden, so dass sich die Neueigentümer bei<br />
der Gestaltung der Gärten großzügig entfalten können. Grundsätzlich ist e<strong>in</strong>e offene<br />
Bauweise sowie u. a. die Zweigeschossigkeit analog den Textlichen Festsetzungen des
- 5 -<br />
südlichen Bereiches des Bebauungsplangebietes Nr. 33 „Parkstraße/Oelgarten“<br />
vorgesehen. Es entsteht e<strong>in</strong>e lebhafte Diskussion zu der Festlegung der Textlichen<br />
Festsetzungen. Ausschussvorsitzender Niewerth unterbricht die Sitzung, um den unter den<br />
Gästen anwesenden Architekten Ensenmeier diesbezüglich zu hören. Herr Ensenmeier<br />
plädiert für Textliche Festsetzungen, die den Bauherren nicht zu sehr <strong>in</strong> Ihren<br />
Planungswillen e<strong>in</strong>schränken. Zudem ermöglichen großzügige Festsetzungen mehr<br />
Planungsspielraum für Architekten. Nachdem der Vorsitzende Niewerth die Sitzung<br />
wieder eröffnet hat, bittet Herr Hirschfeld über die Großzügigkeit der Textlichen<br />
Festsetzungen <strong>in</strong> den Fraktionen nachhaltig nachzudenken. Er verweist hier auf die<br />
Bebauung im Bereich „Kornfeld“. Die entstehenden Gebäude sollen sich <strong>in</strong>s Ortsbild und<br />
<strong>in</strong> die Landschaft e<strong>in</strong>fügen.<br />
Nachfolgend die vorstellten Entwürfe<br />
Entwurf 1
Entwurf 2<br />
Entwurf 3<br />
- 6 -
Entwurf 4<br />
- 7 -<br />
Um e<strong>in</strong>e optimale Ausnutzung der Bauflächen (ca. 28 Grundstücke) zu erreichen, müssen<br />
je nach Grundstückszuschnitt e<strong>in</strong>zelne Grundstücke durch e<strong>in</strong>e private Zufahrt erschlossen<br />
werden. E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhäuser s<strong>in</strong>d bei allen Entwürfen möglich. Als Alternative ist<br />
<strong>in</strong> zwei Entwürfen e<strong>in</strong>e Grünfläche mit Spielfläche – anstatt weiterer überbaubaren<br />
Flächen – e<strong>in</strong>gearbeitet. Herr Hax weist ausdrücklich daraufh<strong>in</strong>, dass <strong>in</strong> diesem Stadium<br />
der Planung die Probleme des Hangwassers und des sicheren Fuß- und Radwegübergangs<br />
erst e<strong>in</strong>gearbeitet werden können, wenn e<strong>in</strong> endgültiger Entwurf festgelegt wurde.<br />
Abschließend ergreift Bürgermeister Giesbers das Wort und bittet den Ausschuss <strong>in</strong> den<br />
Fraktionen über die Entwürfe <strong>in</strong>klusive der Textlichen Festsetzungen zu diskutieren. Für<br />
die Ratssitzung wird die Verwaltung e<strong>in</strong>e Drucksache erstellen, so dass mit e<strong>in</strong>er<br />
Empfehlung des Rates für e<strong>in</strong>en Entwurf die Bürgeranhörung am 24.01.2013 durchgeführt<br />
werden kann. E<strong>in</strong> erstes Votum im Ausschuss tendiert zum Entwurf 2.<br />
8. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong><br />
hier: Beschluss über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken, Billigung und<br />
Vorlage zur Genehmigung nach § 6 BauGB, DS-Nr. 54/12<br />
Bevor der Tagesordnungspunkt 8 aufgerufen wird, nimmt Ausschussmitglied Kühne<br />
wegen Befangenheit im Zuhörerraum Platz.<br />
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> e<strong>in</strong>stimmig:<br />
„Die anlässlich der Offenlegung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB e<strong>in</strong>gegangenen<br />
Anregungen, Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis<br />
genommen und gemäß Anlage 1 abgewogen und dazu Beschluss gefasst.
- 8 -<br />
Ferner wird über alle verfahrensrelevanten Anregungen, Stellungnahmen und Beschlüsse<br />
zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der abschließende Feststellungsbeschluss<br />
gefasst.<br />
Der Rat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> billigt <strong>in</strong> dieser Fassung die 9. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> e<strong>in</strong>schließlich der Begründung mit<br />
Umweltbericht und beschließt die Vorlage zur Genehmigung bei der Bezirksregierung<br />
Düsseldorf nach § 6 BauGB.“<br />
9. Errichtung e<strong>in</strong>es Gärrestetrockners mit Überdachung, Balberger Str. 46<br />
Bauherr: Bossmann Biogas GbR, Balberger Str. 46, 47665 <strong>Sonsbeck</strong>, DS-Nr. 49/12<br />
Ausschussmitglied Kühne nimmt wieder an der Sitzung teil.<br />
E<strong>in</strong>leitend <strong>in</strong>formiert Bürgermeister Giesbers darüber, dass der Bauherr Bossmann Biogas<br />
GbR auf dem Grundstück Balberger Straße 46, 47665 <strong>Sonsbeck</strong> schon e<strong>in</strong>ige<br />
Bauvorhaben vollzogen hat. Die <strong>in</strong> den Baugenehmigungen enthaltenen Auflagen, u. a.<br />
E<strong>in</strong>grünungsmaßnahmen, wurden durch den Bauherrn teilweise nicht akzeptabel<br />
umgesetzt. Besonders kritisch wird die Geruchsbelastung des Bauvorhabens e<strong>in</strong>geschätzt,<br />
es fehlen Angaben zu der Geruchsbeurteilung. Aus diesen genannten Gründen hat die<br />
Verwaltung die DS-Nr. 49/12 erstellt, <strong>in</strong> dem der Kreis Wesel gebeten wird, bei der<br />
Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit e<strong>in</strong>ige Anregungen und Bedenken im Rahmen<br />
des Baugenehmigungsverfahrens besonders zu berücksichtigen. Der Kreis Wesel teilte der<br />
Verwaltung kurzfristig vor der Sitzung mit, dass der Bauherr signalisiert hat, den o. g.<br />
Bauantrag zurückzuziehen. Diese ist zurzeit schriftlich jedoch noch nicht erfolgt.<br />
Der Bau- und Planungsausschuss der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> beschließt mit 11 Ja-Stimmen,<br />
0 Ne<strong>in</strong>-Stimmen bei 2 Enthaltungen:<br />
„Zu dem Bauantrag auf Errichtung e<strong>in</strong>es Gärrestetrockners mit Überdachung <strong>in</strong> <strong>Sonsbeck</strong>,<br />
Balberger Straße 46 der Bossmann Biogas GbR wird das E<strong>in</strong>vernehmen bezüglich der<br />
geme<strong>in</strong>dlichen Belange nach § 36 BauGB erteilt.<br />
Der Kreis Wesel wird gebeten, bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit<br />
nachstehende Anregungen und Bedenken im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens<br />
weitergehend zu prüfen:<br />
Die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der Gesamtanlage <strong>in</strong> das Landschaftsbild sollte gefordert werden,<br />
entsprechende Darstellungen <strong>in</strong> den Planunterlagen s<strong>in</strong>d nicht erkennbar.<br />
E<strong>in</strong>e Betriebsbeschreibung unter Berücksichtigung sämtlicher Betriebsabläufe auf der<br />
Betriebsstätte und der erforderlichen Mannstunden sollte der Planung beigefügt werden.<br />
Insbesondere zur Beurteilung der Lärm- und Geruchsbelastung ist der Umgang mit den<br />
Rohstoffen wesentlich. Geruchsausbreitungsbetrachtungen z.B. gemäß GIRL und<br />
lärmtechnische Untersuchungen sollten zur Beurteilung der Nachbarschaftsbelastung,<br />
(planungsrechtlich gesichertes Gebiet für Freizeitanlagen) beigefügt und vorgelegt<br />
werden.<br />
Da bereits die Geruchsbelastung durch die vorhandene Biogasanlage an der<br />
Nachbarbebauung die zulässige Grenze der Jahresstunden überschritten hat, können nach<br />
me<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schätzung diese zusätzlichen erheblichen Geruchse<strong>in</strong>heiten nicht verträglich
- 9 -<br />
für das Wohnumfeld se<strong>in</strong>. Auf die Stellungnahme Ihrer Immissionsschutzdienstelle vom<br />
09.06.2010 sei <strong>in</strong> diesem Zusammenhang verwiesen. Es fehlt <strong>in</strong> dem Gutachten zur<br />
vorhandenen Biogasanlage e<strong>in</strong> Betrachtungspunkt für die Freizeitanlagen. Zu der<br />
zusätzlichen Geruchsentwicklung durch die vorgelegte Planung, fehlen sämtliche<br />
Angaben.“<br />
10. Mitteilung der Verwaltung<br />
Bebauungsplangebiet Nr. 34 „Gelderner Straße Nord“<br />
Fachbereichsleiter Tigler <strong>in</strong>formiert, dass die Verwaltung zum Ende der Offenlegungsfrist<br />
e<strong>in</strong>e Stellungnahme der Kreisbauernschaft Wesel e. V. mit erheblichen Bedenken erhalten<br />
hat. Der Landwirt von Quistorp befürchtet, dass die Inhaber und Besucher der<br />
potenziellen Gewerbebetriebe E<strong>in</strong>wendungen gegen den Bestand und Betrieb der<br />
Landwirtschaft des Herrn von Quistorp erheben werden. Nach Recherchen der<br />
Verwaltung gelten für den landwirtschaftlichen Betrieb bezüglich des Gewerbegebietes<br />
ger<strong>in</strong>gere Emissionswerte als zur angrenzenden Wohnbebauung „Zur Licht“ oder<br />
„Grootensweg“. Um Rechtssicherheit zu erlangen, wird die Verwaltung e<strong>in</strong><br />
Geruchsgutachten <strong>in</strong> Auftrag geben, so dass das Ergebnis des Geruchsgutachtens <strong>in</strong> die<br />
Abwägung der Stellungnahmen zur Offenlegung mit e<strong>in</strong>fließen kann.<br />
11. Anfragen der Ausschussmitglieder<br />
Arbeiten am Bürgersteig an der Parkstraße<br />
Auf Nachfrage von Frau Wüllenweber <strong>in</strong>formiert Herr Tigler, dass am Bürgersteig an der<br />
Parkstraße der Bauhof akute Verkehrssicherheitsmaßnahmen durchführen musste. Die<br />
Firma Horlemann hat an diesem Standort ca. zwei Wochen später e<strong>in</strong> Kabel zum<br />
Transformator gelegt. Es s<strong>in</strong>d also zwei unterschiedliche Maßnahmen erfolgt.<br />
Gesetzanpassung bzgl. Dichtheitsprüfung<br />
Die Verwaltung <strong>in</strong>formiert, dass die Landtags-Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die<br />
Grünen e<strong>in</strong>en Gesetzentwurf zur Änderung des LWG <strong>in</strong> den Landtag e<strong>in</strong>gebracht haben.<br />
Der Gesetzentwurf wird Anfang 2013 <strong>in</strong> den zuständigen Gremien behandelt. Über den<br />
weiteren Verlauf wird die Verwaltung den Ausschuss <strong>in</strong>formieren.<br />
Da für die nachfolgende nichtöffentliche Sitzung ke<strong>in</strong>e Tagesordnungspunkte, ke<strong>in</strong>e<br />
Mitteilungen der Verwaltung und auch ke<strong>in</strong>e Anfragen der Ausschussmitglieder vorliegen,<br />
verzichtet der Ausschussvorsitzende auf die Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung und<br />
schließt um 20:05 Uhr die öffentliche Sitzung.<br />
gesehen:<br />
ROBERT NIEWERTH<br />
Vorsitzender<br />
GEORG TIGLER<br />
Fachbereichsleiter<br />
RAINER KROHN<br />
Schriftführer<br />
LEO GIESBERS<br />
Bürgermeister
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