25.03.2013 Aufrufe

04.12.2012 - in Sonsbeck

04.12.2012 - in Sonsbeck

04.12.2012 - in Sonsbeck

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

N I E D E R S C H R I F T<br />

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses<br />

der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong><br />

am <strong>04.12.2012</strong><br />

Ort der Sitzung: Kastell, Herrenstraße 2,<br />

47665 <strong>Sonsbeck</strong><br />

Beg<strong>in</strong>n: 18.00 Uhr<br />

Ende: 20.05 Uhr<br />

Vorsitz: Ausschussvorsitzender Niewerth, Robert<br />

Anwesend s<strong>in</strong>d die Mitglieder: Hensen, He<strong>in</strong>z-Josef<br />

Hirschfeld, Mario (SB)<br />

Kühne, Jürgen<br />

Ledda, Josef<br />

Lorenz, Helmut (SB)<br />

Nobis, Hans-Josef<br />

Pawlowski, Marten (bis TOP 7 ö. S.)<br />

Wüllenweber, Helga (ab TOP 7 ö. S.)<br />

Pieper, Hildegard<br />

Qu<strong>in</strong>ders, Agnes<br />

Tekotte, Alois<br />

Weber, Re<strong>in</strong>er<br />

Weid<strong>in</strong>ger, Christa<br />

Von der Verwaltung nehmen teil: Bürgermeister Leo Giesbers<br />

Fachbereichsleiter Bauen und Planen Georg Tigler<br />

stellv. Fachbereichsleiter Mart<strong>in</strong> Grunenberg<br />

Verw.-Angest. Ra<strong>in</strong>er Krohn<br />

Gäste: Kitzerow, Hans-Dieter, CWWN St. Bernard<strong>in</strong><br />

Hax, Werner, Ing.-Büro Hax


- 2 -<br />

E<strong>in</strong>leitend begrüßt der Ausschussvorsitzende Niewerth die Presse, die Ortsbürgermeister<strong>in</strong><br />

aus Geldern-Kapellen, Frau Dahmen, weitere Gäste sowie Herrn Mart<strong>in</strong> Grunenberg. Herr<br />

Grunenberg ist Produktbereichsleiter vom Bereich Bauen und tritt die Nachfolge von Herrn<br />

Richard Hemmers an.<br />

Vor E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Tagesordnung stellt der Ausschussvorsitzende die ordnungsgemäße<br />

E<strong>in</strong>berufung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. E<strong>in</strong>wendungen gegen die<br />

Tagesordnung werden nicht erhoben.<br />

TAGESORDNUNG DRUCKSACHE-NR.:<br />

1. Bestellung e<strong>in</strong>es Schriftführers -<br />

2. Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der<br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> am 04.09.2012<br />

3. Feststellung von Ausschließungsgründen wegen Befangenheit -<br />

4. Anfragen der E<strong>in</strong>wohner -<br />

5. Anliegeranhörung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

HINWEIS: Zu diesem Tagesordnungspunkt s<strong>in</strong>d die Anlieger des<br />

Plangebietes persönlich e<strong>in</strong>geladen.<br />

6. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong><br />

hier: Vorgetragene Anregungen und Bedenken der frühzeitigen Bürger- und<br />

Behördenbeteiligung, sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange; Billigung und Offenlegung<br />

7. Bebauungsplan <strong>Sonsbeck</strong> Nr. 35 „Pachlandhof“<br />

hier: Vorstellung verschiedener Planentwürfe durch das Planungsbüro Hax,<br />

Geldern<br />

8. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong><br />

hier: Beschluss über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken,<br />

Billigung und Vorlage zur Genehmigung nach § 6 BauGB<br />

9. Errichtung e<strong>in</strong>es Gärrestetrockners mit Überdachung, Balberger Str. 46<br />

Bauherr: Bossmann Biogas GbR, Balberger Straße 46, 47665 <strong>Sonsbeck</strong><br />

10. Mitteilung der Verwaltung -<br />

11. Anfragen der Ausschussmitglieder -<br />

1. Bestellung e<strong>in</strong>es Schriftführers<br />

-<br />

-<br />

55/12<br />

-<br />

54/12<br />

49/12<br />

Herr Krohn wird für die heutige öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses<br />

zum Schriftführer bestellt.<br />

2. Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 04.09.2012<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Niederschrift weder E<strong>in</strong>sprüche gemäß § 57<br />

Abs. 4 GO, noch Beanstandungen gemäß § 54 Abs. 3 GO e<strong>in</strong>gegangen s<strong>in</strong>d.


- 3 -<br />

3. Feststellung von Ausschließungsgründen wegen Befangenheit<br />

Zu dem Tagesordnungspunkt 8 „9. Änderung des Flächennutzungsplanes“ erklärt sich<br />

Ausschussmitglied Kühne für befangen.<br />

4. Anfragen der E<strong>in</strong>wohner<br />

Es liegen ke<strong>in</strong>e Anfragen der E<strong>in</strong>wohner vor.<br />

5. Anliegeranhörung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Nachdem Herr Bürgermeister Giesbers den Anwesenden die Zweckmäßigkeit e<strong>in</strong>er<br />

komb<strong>in</strong>ierten Ausschusssitzung mit e<strong>in</strong>er Anliegeranhörung erläutert und Ihnen<br />

komprimiert die Planungs<strong>in</strong>tension vorgestellt hat, unterbricht der Ausschussvorsitzende<br />

Niewerth die Bau- und Planungsausschusssitzung zur Anliegeranhörung der 10. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes.<br />

Zuerst führt Herr Kitzerow, Leiter der CWWN St. Bernard<strong>in</strong>, aus, dass der Anteil von<br />

älteren Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen <strong>in</strong> der Bevölkerungsstruktur gestiegen ist. Dadurch<br />

s<strong>in</strong>d Versorgungsstrukturen entstanden, die sich mit Wohngeme<strong>in</strong>schaften der Altenhilfe<br />

vergleichen lassen. Da der Bedarf an Plätzen <strong>in</strong> der Altenhilfe bei Menschen mit<br />

Beh<strong>in</strong>derungen weiter steigen wird, ist zusätzlicher Wohnraum erforderlich. Ca. 40<br />

Wohne<strong>in</strong>heiten s<strong>in</strong>d im 1. Bauabschnitt geplant. Jedoch führt Herr Kitzerow ferner aus,<br />

dass Gespräche mit dem Kostenträger laufen, <strong>in</strong> dem auch die Schaffung für Wohnraum<br />

von Menschen ohne Beh<strong>in</strong>derung erörtert werden soll. E<strong>in</strong> abschließendes Ergebnis liegt<br />

zurzeit noch nicht vor. Auf Nachfrage erörtert Herr Kitzerow den Anwesenden, dass noch<br />

ke<strong>in</strong>e baulichen Vorstellungen vorliegen. E<strong>in</strong> modernes und funktionales Gebäude, das<br />

den heutigen wärmetechnischen Standards entspricht, ist angedacht. Zudem soll e<strong>in</strong>e<br />

massive E<strong>in</strong>grünung der neu ausgewiesenen Fläche zur freien Landschaft entstehen.<br />

Die Verwaltung <strong>in</strong>formiert, dass durch die massive E<strong>in</strong>grünung das Landschaftsbild nicht<br />

nachhaltig bee<strong>in</strong>flusst wird und sich das Gebäude städtebaulich der Umgebung gemäß §<br />

34 LPlG anpassen muss. Herr Kitzerow sichert dem Bürgermeister und den Anwesenden<br />

zu, dass die Architektur des Gebäudes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Sitzung des Bau- und Planungsausschusses<br />

vorgestellt wird.<br />

Die Ortsbürgermeister<strong>in</strong> von Geldern-Kapellen, Frau Dahmen, begrüßt im Namen der<br />

Kapellener die Planung, bittet aber um Berücksichtung von ausreichend Stellflächen. Herr<br />

Kitzerow führt aus, dass die zuletzt errichteten Stellplätze erhalten bleiben und dass<br />

weitere Stellplätze auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben hergestellt werden.<br />

Abschließend erläutert Fachbereichsleiter Tigler, dass <strong>in</strong> Vorgesprächen mit dem Kreis<br />

Wesel vere<strong>in</strong>bart worden ist, dass e<strong>in</strong>e Genehmigung des Bauvorhabens auf der<br />

Grundlage e<strong>in</strong>er Anpassung des Flächennutzungsplanes erteilt werden kann. Somit muss<br />

ke<strong>in</strong> verb<strong>in</strong>dlicher Bauleitplan (=Bebauungsplan) aufgestellt werden.<br />

Nachdem das positive Votum der 10. Änderung des Flächennutzungsplans<br />

wahrgenommen ist, eröffnet der Ausschussvorsitzende Niewerth die öffentliche Sitzung<br />

des Bau- und Planungsausschusses wieder.


- 4 -<br />

6. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong><br />

hier: Vorgetragene Anregungen und Bedenken der frühzeitigen Bürger- und<br />

Behördenbeteiligung, sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange;<br />

Billigung und Offenlegung, DS-Nr. 55/12<br />

________________________________________________________________________<br />

Vor der Abstimmung verweist Bürgermeister Giesbers auf die Informationen aus dem<br />

TOP 5 und die zuvor durchgeführte Anliegerversammlung. Die formale Stellungnahme<br />

des Regionalverbandes Ruhr nach § 34 (1) Landesplanungsgesetz liegt vor. Es bestehen<br />

grundsätzlich ke<strong>in</strong>e regionalplanerische Bedenken. Ferner haben der Kreis Wesel und die<br />

Bezirksregierung Düsseldorf, als zuständige Regionalplanungsbehörde für den<br />

unmittelbar benachbarten Ortsteil Geldern-Kapellen, ebenfalls ke<strong>in</strong>e Bedenken gegenüber<br />

der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes geäußert.<br />

Daraufh<strong>in</strong> empfiehlt der Bau- und Planungsausschuss dem Rat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong><br />

e<strong>in</strong>stimmig:<br />

„Die anlässlich des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) / 4 (1) BauGB<br />

e<strong>in</strong>gegangenen Anregungen, Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie das<br />

Ergebnis der Bürgerversammlung vom <strong>04.12.2012</strong> werden zur Kenntnis genommen.<br />

Gemäß Anlage 1 und 2 wird hierzu der Beschluss gefasst.<br />

Der Rat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> billigt <strong>in</strong> dieser Fassung die 10. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> e<strong>in</strong>schließlich der Begründung und<br />

Umweltbericht und beschließt deren Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB mit Durchführung<br />

der erneuten Trägerbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB.“<br />

7. Bebauungsplan <strong>Sonsbeck</strong> Nr. 35 „Pachlandhof“<br />

hier: Vorstellung verschiedener Planentwürfe durch das Planungsbüro Hax,<br />

Geldern<br />

________________________________________________________________________<br />

Herr Hax stellt vier verschiedene Planentwürfe zum Bebauungsplan <strong>Sonsbeck</strong> Nr. 35<br />

„Pachlandhof“ vor. E<strong>in</strong>ige Zwangspunkte schränken die Variationen der Entwürfe e<strong>in</strong>.<br />

Somit wird entweder e<strong>in</strong>e Haupterschließung über den Lichtweg oder der Straße<br />

Pachland, parallel zur Straße Hammerbruch, erfolgen. In Komb<strong>in</strong>ation zu der<br />

Haupterschließung soll dann entweder am Lichtweg oder an der Straße Pachland e<strong>in</strong> fuß-<br />

bzw. radläufiger Übergang entstehen. Für die Variante Erschließung über den Lichtweg<br />

würde e<strong>in</strong>e mögliche Weiterentwicklung <strong>in</strong> Richtung Norden sprechen. Unvorteilhaft<br />

würde e<strong>in</strong> Verkehrsknotenpunkt im Bereich Lichtweg und Pachland entstehen, der den<br />

Übergang für Fußgänger und Radfahrer erschwert.<br />

Weiter führt Herr Hax aus, dass e<strong>in</strong>e R<strong>in</strong>gerschließung für dieses Gebiet die<br />

wirtschaftlichste Lösung ist. Somit werden auf dieser 17.000 qm großen Fläche ca. 28<br />

Grundstücke entstehen können. Je nach Entwurf werden für die Erschließung 2.800 bis<br />

3.000 qm und für den Baublock zum Verkauf 14.200 bis 14.400 qm entfallen. Das<br />

Bebauungsplangebiet wird durch e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>grünung umrandet. Die bestehenden Bäume an<br />

der Straße Pachland sollen <strong>in</strong> der Grünfläche erhalten bleiben. Der komplette Erhalt der<br />

Sträucher/Bäume soll jedoch nicht festgelegt werden, so dass sich die Neueigentümer bei<br />

der Gestaltung der Gärten großzügig entfalten können. Grundsätzlich ist e<strong>in</strong>e offene<br />

Bauweise sowie u. a. die Zweigeschossigkeit analog den Textlichen Festsetzungen des


- 5 -<br />

südlichen Bereiches des Bebauungsplangebietes Nr. 33 „Parkstraße/Oelgarten“<br />

vorgesehen. Es entsteht e<strong>in</strong>e lebhafte Diskussion zu der Festlegung der Textlichen<br />

Festsetzungen. Ausschussvorsitzender Niewerth unterbricht die Sitzung, um den unter den<br />

Gästen anwesenden Architekten Ensenmeier diesbezüglich zu hören. Herr Ensenmeier<br />

plädiert für Textliche Festsetzungen, die den Bauherren nicht zu sehr <strong>in</strong> Ihren<br />

Planungswillen e<strong>in</strong>schränken. Zudem ermöglichen großzügige Festsetzungen mehr<br />

Planungsspielraum für Architekten. Nachdem der Vorsitzende Niewerth die Sitzung<br />

wieder eröffnet hat, bittet Herr Hirschfeld über die Großzügigkeit der Textlichen<br />

Festsetzungen <strong>in</strong> den Fraktionen nachhaltig nachzudenken. Er verweist hier auf die<br />

Bebauung im Bereich „Kornfeld“. Die entstehenden Gebäude sollen sich <strong>in</strong>s Ortsbild und<br />

<strong>in</strong> die Landschaft e<strong>in</strong>fügen.<br />

Nachfolgend die vorstellten Entwürfe<br />

Entwurf 1


Entwurf 2<br />

Entwurf 3<br />

- 6 -


Entwurf 4<br />

- 7 -<br />

Um e<strong>in</strong>e optimale Ausnutzung der Bauflächen (ca. 28 Grundstücke) zu erreichen, müssen<br />

je nach Grundstückszuschnitt e<strong>in</strong>zelne Grundstücke durch e<strong>in</strong>e private Zufahrt erschlossen<br />

werden. E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhäuser s<strong>in</strong>d bei allen Entwürfen möglich. Als Alternative ist<br />

<strong>in</strong> zwei Entwürfen e<strong>in</strong>e Grünfläche mit Spielfläche – anstatt weiterer überbaubaren<br />

Flächen – e<strong>in</strong>gearbeitet. Herr Hax weist ausdrücklich daraufh<strong>in</strong>, dass <strong>in</strong> diesem Stadium<br />

der Planung die Probleme des Hangwassers und des sicheren Fuß- und Radwegübergangs<br />

erst e<strong>in</strong>gearbeitet werden können, wenn e<strong>in</strong> endgültiger Entwurf festgelegt wurde.<br />

Abschließend ergreift Bürgermeister Giesbers das Wort und bittet den Ausschuss <strong>in</strong> den<br />

Fraktionen über die Entwürfe <strong>in</strong>klusive der Textlichen Festsetzungen zu diskutieren. Für<br />

die Ratssitzung wird die Verwaltung e<strong>in</strong>e Drucksache erstellen, so dass mit e<strong>in</strong>er<br />

Empfehlung des Rates für e<strong>in</strong>en Entwurf die Bürgeranhörung am 24.01.2013 durchgeführt<br />

werden kann. E<strong>in</strong> erstes Votum im Ausschuss tendiert zum Entwurf 2.<br />

8. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong><br />

hier: Beschluss über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken, Billigung und<br />

Vorlage zur Genehmigung nach § 6 BauGB, DS-Nr. 54/12<br />

Bevor der Tagesordnungspunkt 8 aufgerufen wird, nimmt Ausschussmitglied Kühne<br />

wegen Befangenheit im Zuhörerraum Platz.<br />

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> e<strong>in</strong>stimmig:<br />

„Die anlässlich der Offenlegung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB e<strong>in</strong>gegangenen<br />

Anregungen, Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis<br />

genommen und gemäß Anlage 1 abgewogen und dazu Beschluss gefasst.


- 8 -<br />

Ferner wird über alle verfahrensrelevanten Anregungen, Stellungnahmen und Beschlüsse<br />

zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der abschließende Feststellungsbeschluss<br />

gefasst.<br />

Der Rat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> billigt <strong>in</strong> dieser Fassung die 9. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> e<strong>in</strong>schließlich der Begründung mit<br />

Umweltbericht und beschließt die Vorlage zur Genehmigung bei der Bezirksregierung<br />

Düsseldorf nach § 6 BauGB.“<br />

9. Errichtung e<strong>in</strong>es Gärrestetrockners mit Überdachung, Balberger Str. 46<br />

Bauherr: Bossmann Biogas GbR, Balberger Str. 46, 47665 <strong>Sonsbeck</strong>, DS-Nr. 49/12<br />

Ausschussmitglied Kühne nimmt wieder an der Sitzung teil.<br />

E<strong>in</strong>leitend <strong>in</strong>formiert Bürgermeister Giesbers darüber, dass der Bauherr Bossmann Biogas<br />

GbR auf dem Grundstück Balberger Straße 46, 47665 <strong>Sonsbeck</strong> schon e<strong>in</strong>ige<br />

Bauvorhaben vollzogen hat. Die <strong>in</strong> den Baugenehmigungen enthaltenen Auflagen, u. a.<br />

E<strong>in</strong>grünungsmaßnahmen, wurden durch den Bauherrn teilweise nicht akzeptabel<br />

umgesetzt. Besonders kritisch wird die Geruchsbelastung des Bauvorhabens e<strong>in</strong>geschätzt,<br />

es fehlen Angaben zu der Geruchsbeurteilung. Aus diesen genannten Gründen hat die<br />

Verwaltung die DS-Nr. 49/12 erstellt, <strong>in</strong> dem der Kreis Wesel gebeten wird, bei der<br />

Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit e<strong>in</strong>ige Anregungen und Bedenken im Rahmen<br />

des Baugenehmigungsverfahrens besonders zu berücksichtigen. Der Kreis Wesel teilte der<br />

Verwaltung kurzfristig vor der Sitzung mit, dass der Bauherr signalisiert hat, den o. g.<br />

Bauantrag zurückzuziehen. Diese ist zurzeit schriftlich jedoch noch nicht erfolgt.<br />

Der Bau- und Planungsausschuss der Geme<strong>in</strong>de <strong>Sonsbeck</strong> beschließt mit 11 Ja-Stimmen,<br />

0 Ne<strong>in</strong>-Stimmen bei 2 Enthaltungen:<br />

„Zu dem Bauantrag auf Errichtung e<strong>in</strong>es Gärrestetrockners mit Überdachung <strong>in</strong> <strong>Sonsbeck</strong>,<br />

Balberger Straße 46 der Bossmann Biogas GbR wird das E<strong>in</strong>vernehmen bezüglich der<br />

geme<strong>in</strong>dlichen Belange nach § 36 BauGB erteilt.<br />

Der Kreis Wesel wird gebeten, bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit<br />

nachstehende Anregungen und Bedenken im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens<br />

weitergehend zu prüfen:<br />

Die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der Gesamtanlage <strong>in</strong> das Landschaftsbild sollte gefordert werden,<br />

entsprechende Darstellungen <strong>in</strong> den Planunterlagen s<strong>in</strong>d nicht erkennbar.<br />

E<strong>in</strong>e Betriebsbeschreibung unter Berücksichtigung sämtlicher Betriebsabläufe auf der<br />

Betriebsstätte und der erforderlichen Mannstunden sollte der Planung beigefügt werden.<br />

Insbesondere zur Beurteilung der Lärm- und Geruchsbelastung ist der Umgang mit den<br />

Rohstoffen wesentlich. Geruchsausbreitungsbetrachtungen z.B. gemäß GIRL und<br />

lärmtechnische Untersuchungen sollten zur Beurteilung der Nachbarschaftsbelastung,<br />

(planungsrechtlich gesichertes Gebiet für Freizeitanlagen) beigefügt und vorgelegt<br />

werden.<br />

Da bereits die Geruchsbelastung durch die vorhandene Biogasanlage an der<br />

Nachbarbebauung die zulässige Grenze der Jahresstunden überschritten hat, können nach<br />

me<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schätzung diese zusätzlichen erheblichen Geruchse<strong>in</strong>heiten nicht verträglich


- 9 -<br />

für das Wohnumfeld se<strong>in</strong>. Auf die Stellungnahme Ihrer Immissionsschutzdienstelle vom<br />

09.06.2010 sei <strong>in</strong> diesem Zusammenhang verwiesen. Es fehlt <strong>in</strong> dem Gutachten zur<br />

vorhandenen Biogasanlage e<strong>in</strong> Betrachtungspunkt für die Freizeitanlagen. Zu der<br />

zusätzlichen Geruchsentwicklung durch die vorgelegte Planung, fehlen sämtliche<br />

Angaben.“<br />

10. Mitteilung der Verwaltung<br />

Bebauungsplangebiet Nr. 34 „Gelderner Straße Nord“<br />

Fachbereichsleiter Tigler <strong>in</strong>formiert, dass die Verwaltung zum Ende der Offenlegungsfrist<br />

e<strong>in</strong>e Stellungnahme der Kreisbauernschaft Wesel e. V. mit erheblichen Bedenken erhalten<br />

hat. Der Landwirt von Quistorp befürchtet, dass die Inhaber und Besucher der<br />

potenziellen Gewerbebetriebe E<strong>in</strong>wendungen gegen den Bestand und Betrieb der<br />

Landwirtschaft des Herrn von Quistorp erheben werden. Nach Recherchen der<br />

Verwaltung gelten für den landwirtschaftlichen Betrieb bezüglich des Gewerbegebietes<br />

ger<strong>in</strong>gere Emissionswerte als zur angrenzenden Wohnbebauung „Zur Licht“ oder<br />

„Grootensweg“. Um Rechtssicherheit zu erlangen, wird die Verwaltung e<strong>in</strong><br />

Geruchsgutachten <strong>in</strong> Auftrag geben, so dass das Ergebnis des Geruchsgutachtens <strong>in</strong> die<br />

Abwägung der Stellungnahmen zur Offenlegung mit e<strong>in</strong>fließen kann.<br />

11. Anfragen der Ausschussmitglieder<br />

Arbeiten am Bürgersteig an der Parkstraße<br />

Auf Nachfrage von Frau Wüllenweber <strong>in</strong>formiert Herr Tigler, dass am Bürgersteig an der<br />

Parkstraße der Bauhof akute Verkehrssicherheitsmaßnahmen durchführen musste. Die<br />

Firma Horlemann hat an diesem Standort ca. zwei Wochen später e<strong>in</strong> Kabel zum<br />

Transformator gelegt. Es s<strong>in</strong>d also zwei unterschiedliche Maßnahmen erfolgt.<br />

Gesetzanpassung bzgl. Dichtheitsprüfung<br />

Die Verwaltung <strong>in</strong>formiert, dass die Landtags-Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die<br />

Grünen e<strong>in</strong>en Gesetzentwurf zur Änderung des LWG <strong>in</strong> den Landtag e<strong>in</strong>gebracht haben.<br />

Der Gesetzentwurf wird Anfang 2013 <strong>in</strong> den zuständigen Gremien behandelt. Über den<br />

weiteren Verlauf wird die Verwaltung den Ausschuss <strong>in</strong>formieren.<br />

Da für die nachfolgende nichtöffentliche Sitzung ke<strong>in</strong>e Tagesordnungspunkte, ke<strong>in</strong>e<br />

Mitteilungen der Verwaltung und auch ke<strong>in</strong>e Anfragen der Ausschussmitglieder vorliegen,<br />

verzichtet der Ausschussvorsitzende auf die Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung und<br />

schließt um 20:05 Uhr die öffentliche Sitzung.<br />

gesehen:<br />

ROBERT NIEWERTH<br />

Vorsitzender<br />

GEORG TIGLER<br />

Fachbereichsleiter<br />

RAINER KROHN<br />

Schriftführer<br />

LEO GIESBERS<br />

Bürgermeister


- 10 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!