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Bewegung im SEV Bewegung in der Gewerkschaftswelt

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verkehr zu lancieren, die e<strong>in</strong>e allfällige Blockade<br />

<strong>der</strong> Gotthardautobahn nicht ausschliessen<br />

sollte.<br />

21. August. Unbee<strong>in</strong>druckt von <strong>der</strong><br />

Grossdemonstration vom 8. August verabschiedete<br />

<strong>der</strong> Bundesrat <strong>im</strong> Grundsatz die Lohnabbau-Anträge<br />

<strong>der</strong> SBB. Er nahm nur ger<strong>in</strong>gfügige<br />

Retouchen vor. Das Parlament solle <strong>im</strong><br />

Dr<strong>in</strong>glichkeitsverfahren über e<strong>in</strong>en Lohnabbau<br />

von «nur» 1 1/2 (statt 2) Prozent entscheiden.<br />

Das fehlende 1/2 Prozent machte er allerd<strong>in</strong>gs<br />

gleich wie<strong>der</strong> wett: mit <strong>der</strong> vorgezogenen Streichung<br />

<strong>der</strong> «unechten» Familienzulage und e<strong>in</strong>er<br />

stärkeren Belastung des Personals bei <strong>der</strong><br />

Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU). Der<br />

Arbeitnehmer-Anteil war bereits Mitte 1996<br />

von 1/3 auf 1/2 erhöht worden und sollte nun<br />

sogar auf 2/3 klettern. Im Sparpaket weiterh<strong>in</strong><br />

enthalten war die Absicht, bis 1999 ke<strong>in</strong>en Teuerungsausgleich<br />

zu gewähren. Das Personal <strong>in</strong><br />

den Lohnklassen 1 bis 4 sollte vom Lohnabbau<br />

allerd<strong>in</strong>gs ausgenommen bleiben.<br />

23. bis 30. September. Der Unterverband<br />

ZPV löste die Kampfmassnahme «Nelkenrevolution»<br />

aus: Mit e<strong>in</strong>er roten Nelke <strong>im</strong><br />

Knopfloch protestierten Zugbegleiter<strong>in</strong>nen<br />

und Zugbegleiter gegen den Lohnabbau und<br />

ernteten viel Anerkennung seitens <strong>der</strong> Bahnkundschaft.<br />

25. September. We<strong>der</strong> SBB noch Bundesrat<br />

waren bereit, von ihrem Lohnabbaukurs<br />

abzuweichen. Die Geschäftsleitung <strong>SEV</strong> be-<br />

schloss deshalb, gestützt auf die Beschlüsse des<br />

Kongresses vom 8. August, die Warnstreik-Abst<strong>im</strong>mung<br />

unter den Mitglie<strong>der</strong>n durchzuführen.<br />

Die Frage lautete: «S<strong>in</strong>d Sie bereit, <strong>der</strong><br />

Geschäftsleitung <strong>SEV</strong> die Kompetenz zu erteilen,<br />

gegebenenfalls gegen die Lohnabbau-<br />

Massnahmen bei den SBB Warnstreiks durchzuführen?»<br />

5. Oktober. Der <strong>SEV</strong> beteiligte sich am<br />

Aktionstag gegen den Strassentransitverkehr.<br />

10. Oktober. Das vom Fö<strong>der</strong>ativverband<br />

<strong>in</strong> Auftrag gegebene Gutachten des Zürcher<br />

Juristen Tomas Poledna weist nach, dass<br />

e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>seitiger Lohnabbau be<strong>im</strong> SBB-Personal<br />

gegen den Gleichheitsartikel 4 <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bundesverfassung<br />

verstösst.<br />

23. Oktober. Es zeichnete sich ab, dass<br />

<strong>der</strong> für den Lohnabbau nötige dr<strong>in</strong>gliche Bundesbeschluss<br />

<strong>im</strong> Nationalrat an <strong>der</strong> Hürde des<br />

absoluten Mehr scheitern würde. Bundesrat<br />

und SBB-Leitung än<strong>der</strong>ten deshalb ihre Strategie<br />

und schlugen anstelle des l<strong>in</strong>earen Lohnopfers<br />

e<strong>in</strong>e Kürzung des Ortszuschlags um 10<br />

Prozent sowie e<strong>in</strong>e Reduktion <strong>der</strong> ordentlichen<br />

und ausserordentlichen Lohnerhöhungen um<br />

50 Prozent vor.<br />

Dieser Vorschlag vermochte die Gemüter<br />

überhaupt nicht zu beruhigen. Die E<strong>in</strong>sparungen<br />

wurden damit nur an<strong>der</strong>s verteilt, nämlich<br />

e<strong>in</strong>seitig zulasten <strong>der</strong> Mitarbeiter<strong>in</strong>nen<br />

und Mitarbeiter <strong>im</strong> beruflichen Anstieg. Der<br />

neue Vorschlag bezweckte auch nicht, «gerech-<br />

13<br />

Schützenmatte, Bern,<br />

26. Oktober 1996.

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