Schulentwicklungsplan Trier-Saarburg - Landkreis Trier-Saarburg
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Hildesheimer Planungsgruppe <strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>Trier</strong>-<strong>Saarburg</strong> / 2.3.2009 16<br />
3. Schulrechtliche Rahmenbedingungen<br />
In diesem Abschnitt werden die schulrechtlichen Rahmenbedingungen für die künftige<br />
Ausgestaltung des schulischen Angebots dargestellt. Grundlage war der Anhörungsentwurf<br />
der Landesregierung in der Fassung vom 12.8.2008 (inzwischen vom Landtag<br />
ohne Änderungen an den hier zitierten Regelungen beschlossen).<br />
3.1 Primarstufe<br />
Die Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 4 und ist der Primarstufe zugeordnet.<br />
Sie kann zusätzlich auch einen Schulkindergarten führen. Eine Grundschule kann mehrere<br />
Standorte umfassen. Sie kann organisatorisch mit einer Realschule plus verbunden<br />
sein.<br />
3.2 Sekundarstufe I<br />
In der Sekundarstufe I gibt es drei Schularten:<br />
- Realschule plus<br />
- Gymnasium<br />
- Integrierte Gesamtschule<br />
Alle drei Schularten umfassen die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Dabei werden die Klassenstufen<br />
5 und 6 als Orientierungsstufe besonders ausgestaltet.<br />
Die Realschule plus bietet eine auf die Qualifikation der Berufsreife ausgerichtete Schullaufbahn<br />
bis Klassenstufe 9 an und eine auf den qualifizierten Sekundarabschluss I ausgerichtete<br />
Schullaufbahn bis Klassenstufe 10. Sie wird in integrierter oder kooperativer<br />
Form organisiert. In der kooperativen Form muss es ab Klassenstufe 7 getrennte Klassen<br />
für die beiden Bildungsgänge geben. In der integrativen Form findet ab Klassenstufe<br />
7 eine Differenzierung innerhalb der Klassen statt; ab Klassenstufe 8 können getrennte<br />
Klassen eingerichtet werden.<br />
Die Realschule plus kann organisatorisch mit Grundschulen oder einer Fachoberschule<br />
verbunden sein oder im Verbund mit einem Gymnasium als Kooperative Gesamtschule.<br />
In diesem Fall ist die Orientierungsstufe schulartenübergreifend, so dass die Differenzierung<br />
nach Schularten erst ab Klassenstufe 7 stattfindet.<br />
Das Gymnasium kann als eigenständige Schule oder in einem Schulverbund mit einer<br />
Realschule plus als Kooperative Gesamtschule geführt werden. In diesem Fall ist die<br />
Orientierungsstufe schulartenübergreifend, so dass die Differenzierung nach Schularten<br />
erst ab Klassenstufe 7 stattfindet.<br />
Bei einzelnen Gymnasien kann die Schulbesuchsdauer der Sekundarstufe I um ein Jahr<br />
verkürzt werden; in diesem Fall beginnt die gymnasiale Oberstufe bereits mit der Klassenstufe<br />
10, die jedoch weiterhin der Sekundarstufe I zugeordnet bleibt.<br />
Die Integrierte Gesamtschule umfasst alle Bildungsgänge und bietet alle Abschlüsse an.<br />
Dabei findet der Unterricht weitgehend gemeinsam statt, teilweise mit Binnendifferenzierung<br />
innerhalb der einzelnen Klassen. Außerdem werden Kurse mit Leistungsdifferenzierung<br />
gebildet.<br />
3.3 Sekundarstufe II<br />
Der Sekundarstufe II sind die gymnasiale Oberstufe ab Klassenstufe 11 sowie die berufsbildende<br />
Schule zugeordnet.<br />
Die gymnasiale Oberstufe umfasst drei Jahrgänge. Sie wird an einem Gymnasium oder<br />
einer Integrierten Gesamtschule geführt. Bei Gymnasien mit verkürzter Sekundarstufe I<br />
(G8) gehören die Klassenstufen 11 und 12 der Sekundarstufe II an, bei anderen Gymnasien<br />
und bei Integrierten Gesamtschulen die Klassenstufen 11 bis 13.