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Schulentwicklungsplan Trier-Saarburg - Landkreis Trier-Saarburg

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Hildesheimer Planungsgruppe <strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>Trier</strong>-<strong>Saarburg</strong> / 2.3.2009 16<br />

3. Schulrechtliche Rahmenbedingungen<br />

In diesem Abschnitt werden die schulrechtlichen Rahmenbedingungen für die künftige<br />

Ausgestaltung des schulischen Angebots dargestellt. Grundlage war der Anhörungsentwurf<br />

der Landesregierung in der Fassung vom 12.8.2008 (inzwischen vom Landtag<br />

ohne Änderungen an den hier zitierten Regelungen beschlossen).<br />

3.1 Primarstufe<br />

Die Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 4 und ist der Primarstufe zugeordnet.<br />

Sie kann zusätzlich auch einen Schulkindergarten führen. Eine Grundschule kann mehrere<br />

Standorte umfassen. Sie kann organisatorisch mit einer Realschule plus verbunden<br />

sein.<br />

3.2 Sekundarstufe I<br />

In der Sekundarstufe I gibt es drei Schularten:<br />

- Realschule plus<br />

- Gymnasium<br />

- Integrierte Gesamtschule<br />

Alle drei Schularten umfassen die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Dabei werden die Klassenstufen<br />

5 und 6 als Orientierungsstufe besonders ausgestaltet.<br />

Die Realschule plus bietet eine auf die Qualifikation der Berufsreife ausgerichtete Schullaufbahn<br />

bis Klassenstufe 9 an und eine auf den qualifizierten Sekundarabschluss I ausgerichtete<br />

Schullaufbahn bis Klassenstufe 10. Sie wird in integrierter oder kooperativer<br />

Form organisiert. In der kooperativen Form muss es ab Klassenstufe 7 getrennte Klassen<br />

für die beiden Bildungsgänge geben. In der integrativen Form findet ab Klassenstufe<br />

7 eine Differenzierung innerhalb der Klassen statt; ab Klassenstufe 8 können getrennte<br />

Klassen eingerichtet werden.<br />

Die Realschule plus kann organisatorisch mit Grundschulen oder einer Fachoberschule<br />

verbunden sein oder im Verbund mit einem Gymnasium als Kooperative Gesamtschule.<br />

In diesem Fall ist die Orientierungsstufe schulartenübergreifend, so dass die Differenzierung<br />

nach Schularten erst ab Klassenstufe 7 stattfindet.<br />

Das Gymnasium kann als eigenständige Schule oder in einem Schulverbund mit einer<br />

Realschule plus als Kooperative Gesamtschule geführt werden. In diesem Fall ist die<br />

Orientierungsstufe schulartenübergreifend, so dass die Differenzierung nach Schularten<br />

erst ab Klassenstufe 7 stattfindet.<br />

Bei einzelnen Gymnasien kann die Schulbesuchsdauer der Sekundarstufe I um ein Jahr<br />

verkürzt werden; in diesem Fall beginnt die gymnasiale Oberstufe bereits mit der Klassenstufe<br />

10, die jedoch weiterhin der Sekundarstufe I zugeordnet bleibt.<br />

Die Integrierte Gesamtschule umfasst alle Bildungsgänge und bietet alle Abschlüsse an.<br />

Dabei findet der Unterricht weitgehend gemeinsam statt, teilweise mit Binnendifferenzierung<br />

innerhalb der einzelnen Klassen. Außerdem werden Kurse mit Leistungsdifferenzierung<br />

gebildet.<br />

3.3 Sekundarstufe II<br />

Der Sekundarstufe II sind die gymnasiale Oberstufe ab Klassenstufe 11 sowie die berufsbildende<br />

Schule zugeordnet.<br />

Die gymnasiale Oberstufe umfasst drei Jahrgänge. Sie wird an einem Gymnasium oder<br />

einer Integrierten Gesamtschule geführt. Bei Gymnasien mit verkürzter Sekundarstufe I<br />

(G8) gehören die Klassenstufen 11 und 12 der Sekundarstufe II an, bei anderen Gymnasien<br />

und bei Integrierten Gesamtschulen die Klassenstufen 11 bis 13.

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