Amtsblatt Nr. 04 vom 02.03.2012 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...
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<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 5– <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />
<strong>der</strong> Leihverkehrsordnung für die Deutschen Bibliotheken in ihrer<br />
jeweiligen Fassung beschafft werden.<br />
(2) Die Nutzung dieser Medien richtet sich nach den Bestimmungen<br />
<strong>der</strong> betreffenden auswärtigen Bibliotheken.<br />
(3) Bestellungen für den Leihverkehr werden unter vollständiger<br />
<strong>An</strong>gabe <strong>der</strong> bibliografischen Daten schriftlich entgegengenommen.<br />
§ 8<br />
Behandlung <strong>der</strong> entliehenen Medien, Haftung<br />
(1) Je<strong>der</strong> Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien pfleglich<br />
zu behandeln und sie vor Verän<strong>der</strong>ung, Beschmutzung und<br />
Beschädigung zu bewahren. Als Beschädigung gelten auch das<br />
Umbiegen und Umknicken von Seiten, korrigieren und Unterstreichen<br />
von Texten sowie das Einfügen von Bemerkungen.<br />
(2) Entliehene Tonträger dürfen nur auf handelsüblichen Geräten<br />
und unter den vorgeschriebenen technischen Bedingungen<br />
genutzt werden.<br />
(3) Der Benutzer haftet für die Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen<br />
des Urheberrechts.<br />
(4) Jegliche Beschädigung o<strong>der</strong> Verlust sind <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong><br />
Stadt unverzüglich anzuzeigen. Für Beschädigung und Verlust<br />
ist <strong>der</strong> Benutzer o<strong>der</strong> dessen gesetzlicher Vertreter schaden-ersatzpflichtig.<br />
(5) Benutzer, in <strong>der</strong>en Wohnung eine meldepflichtige, übertragbare<br />
Krankheit auftritt, dürfen während <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> <strong>An</strong>steckungsgefahr<br />
die Bibliothek <strong>der</strong> Stadt nicht benutzen. Die entliehenen<br />
Medien sind durch den Benutzer zu eigenen Lasten vor<br />
Rückgabe zu desinfizieren. Ein Nachweis darüber ist vorzulegen.<br />
(6) Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung<br />
<strong>der</strong> Medien entstehen.<br />
§ 9<br />
Benutzungsregelung für öffentlich zugängliche<br />
Internet-Arbeitsplätze<br />
(1) Zur Internet-Nutzung ist je<strong>der</strong> Bibliotheksbenutzer mit gültigem<br />
Bibliotheksausweis <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt ab 7 Jahren<br />
berechtigt.<br />
(2) Der Internet- Benutzer hinterlegt für die Dauer <strong>der</strong> Arbeit am<br />
Internet- PC den Bibliotheksausweis an <strong>der</strong> Verbuchungstheke.<br />
(3) Die Nutzung des Internet- Zugangs ist grundsätzlich gebührenpflichtig.<br />
Die Höhe <strong>der</strong> Gebühren richtet sich nach <strong>der</strong> jeweils<br />
gültigen Gebührenordnung <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt.<br />
(4) Informationen/Adressen gewaltverherrlichenden, pornografischen<br />
und/o<strong>der</strong> rassistischen Inhalts dürfen we<strong>der</strong> aufgerufen,<br />
abgespeichert noch ausgedruckt und verbreitet werden.<br />
(5) Urheberrechtliche Bestimmungen sind durch den Benutzer<br />
einzuhalten. Handlungen im Internet, die Straftatbeständen<br />
nach dem Strafgesetzbuch o<strong>der</strong> Ordnungswidrigkeiten im Sinne<br />
des Ordnungswidrigkeitsgesetzes entsprechen, sind verboten.<br />
(6) Im Internet angebotene kostenpflichtige Datenbanken dürfen<br />
nicht benutzt werden.<br />
(7) Die Funktion „Chat“ darf nicht benutzt werden.<br />
(8) Verän<strong>der</strong>ungen an <strong>der</strong> System- und Netzwerkkonfiguration<br />
sind nicht gestattet.<br />
(9) Das Herunterladen von Software und Betriebssystemen ist<br />
nicht gestattet.<br />
(10) Für entstandene Schäden und Kosten haftet <strong>der</strong> Benutzer.<br />
(11) Die Bibliothek <strong>der</strong> Stadt übernimmt keine Garantie, dass<br />
<strong>der</strong> Internetzugang zu je<strong>der</strong> Zeit gewährleistet ist.<br />
(12) Voranmeldung für die Internet- Nutzung ist möglich. Die Reservierung<br />
wird spätestens 15 Minuten nach Ablauf des Termins<br />
gelöscht, wenn <strong>der</strong> Voranmel<strong>der</strong> bis dahin nicht erschienen ist.<br />
(13) Die Zeit <strong>der</strong> Internet- Nutzung wird auf maximal 30 Minuten<br />
pro Nutzungshandlung beschränkt. Begründete Ausnahmen<br />
sind möglich. Der Nutzungsbeginn wird registriert.<br />
Heldrungen, den 15.02.2012<br />
N. Enke<br />
Bürgermeister (Siegel)<br />
<strong>An</strong>lagen<br />
Gebührenordnung<br />
zur Benutzung <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen<br />
1. Die Benutzung <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt ist grundsätzlich gebührenpflichtig.<br />
Die Gebühren sind mit Inanspruchnahme<br />
<strong>der</strong> Leistungen sofort fällig.<br />
2. Gebühr pro Medieneinheit<br />
(Buch, CD, DVD, Zeitung, CD-ROM)<br />
Erwachsene 0,50 EUR<br />
Kin<strong>der</strong> und Schüler 0,25 EUR<br />
3. Pauschale als Jahresgebühr, unabhängig von <strong>der</strong> <strong>An</strong>zahl<br />
<strong>der</strong> ausgeliehenen Medieneinheiten:<br />
Erwachsene 10,00 EUR<br />
Kin<strong>der</strong> und Schüler 3,60 EUR<br />
Die Gebühr nach Abs. 2 ist am Tag <strong>der</strong> Ausleihe, die nach<br />
Abs. 3 am Tag <strong>der</strong> 1. Ausleihe für das laufende Kalen<strong>der</strong>jahr<br />
zu entrichten ist. Ein Rückerstattungsanspruch für die Pauschalgebühr<br />
bei Abmeldung vor Jahresende besteht nicht.<br />
4. Versäumnisgebühren für das Überschreiten <strong>der</strong> Leihfrist je<br />
Medieneinheit:<br />
Erwachsene Kin<strong>der</strong> bis 13 Jahre<br />
um 1 Woche 0,20 EUR 0,10 EUR<br />
um 2 Wochen 0,50 EUR 0,20 EUR<br />
um 3 Wochen 1,00 EUR 0,50 EUR<br />
zuzüglich Portokosten.<br />
Nach vierwöchiger Leihfristüberschreitung erfolgt unter Berechnung<br />
von Vollstreckungsgebühren <strong>der</strong> Einzug auf dem<br />
Verwaltungsweg.<br />
5. Vorbestellung entliehener Bücher<br />
je Medieneinheit mit Benachrichtigung<br />
(schriftlich o<strong>der</strong> mündlich). 0,50 EUR<br />
6. <strong>An</strong>fertigungen von Kopien aus Bibliotheksbeständen<br />
und von Computerausdrucken.<br />
je Blatt A4 0,10 EUR<br />
7. Ausstellung eines Benutzerausweises 1,00 EUR<br />
8. Ausstellung eines Ersatzbenutzerausweises 2,50 EUR<br />
9. Bearbeitungsgebühr bei Beschädigung<br />
o<strong>der</strong> Verlust von Medien<br />
(je Exemplar) 2,50 EUR<br />
Tritt beim Benutzer <strong>der</strong> Verlust o<strong>der</strong> eine Beschädigung <strong>der</strong><br />
ausgeliehenen Medieneinheit ein, ist er verpflichtet, diese zu<br />
ersetzen, o<strong>der</strong> zu bezahlen. Hierzu gehören <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>beschaffungspreis<br />
sowie die Bearbeitungsgebühr.<br />
10. Benutzung des Internetanschlusses<br />
je halbe Stunde 1,00 EUR<br />
Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen<br />
Montag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr<br />
Die Benutzungsordnung tritt am 03.03.2012 in Kraft.<br />
Heldrungen, den 15.02.2012<br />
N. Enke<br />
Bürgermeister (Siegel)<br />
zur Vorlage eingereicht am: 16.01.2012<br />
Bestätigt am: 13.02.2012<br />
veröffentlicht am: <strong>02.03.2012</strong><br />
Landesamt für Vermessung<br />
und Geoinformation<br />
Katasterbereich Artern<br />
Alte Poststraße 10 · 06556 Artern<br />
<strong>An</strong> die Eigentümer <strong>der</strong> Grundstücke in <strong>der</strong><br />
Gemarkung Heldrungen, Fluren 2, 3, 5 und 6<br />
im Bereich <strong>der</strong> Landesstraße L 2287<br />
Ortsumgehung Heldrungen<br />
Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer<br />
Vermessungs- und Geoinformationsgesetz<br />
<strong>An</strong>kündigung von örtlichen Vermessungsarbeiten<br />
Straßenschlussvermessung Ortsumgehung Heldrungen<br />
im Auftrag des Straßenbauamtes Nordthüringen<br />
mit Sitz in Leinefelde-Worbis