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Amtsblatt Nr. 04 vom 02.03.2012 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...

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<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 5– <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />

<strong>der</strong> Leihverkehrsordnung für die Deutschen Bibliotheken in ihrer<br />

jeweiligen Fassung beschafft werden.<br />

(2) Die Nutzung dieser Medien richtet sich nach den Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> betreffenden auswärtigen Bibliotheken.<br />

(3) Bestellungen für den Leihverkehr werden unter vollständiger<br />

<strong>An</strong>gabe <strong>der</strong> bibliografischen Daten schriftlich entgegengenommen.<br />

§ 8<br />

Behandlung <strong>der</strong> entliehenen Medien, Haftung<br />

(1) Je<strong>der</strong> Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien pfleglich<br />

zu behandeln und sie vor Verän<strong>der</strong>ung, Beschmutzung und<br />

Beschädigung zu bewahren. Als Beschädigung gelten auch das<br />

Umbiegen und Umknicken von Seiten, korrigieren und Unterstreichen<br />

von Texten sowie das Einfügen von Bemerkungen.<br />

(2) Entliehene Tonträger dürfen nur auf handelsüblichen Geräten<br />

und unter den vorgeschriebenen technischen Bedingungen<br />

genutzt werden.<br />

(3) Der Benutzer haftet für die Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen<br />

des Urheberrechts.<br />

(4) Jegliche Beschädigung o<strong>der</strong> Verlust sind <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong><br />

Stadt unverzüglich anzuzeigen. Für Beschädigung und Verlust<br />

ist <strong>der</strong> Benutzer o<strong>der</strong> dessen gesetzlicher Vertreter schaden-ersatzpflichtig.<br />

(5) Benutzer, in <strong>der</strong>en Wohnung eine meldepflichtige, übertragbare<br />

Krankheit auftritt, dürfen während <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> <strong>An</strong>steckungsgefahr<br />

die Bibliothek <strong>der</strong> Stadt nicht benutzen. Die entliehenen<br />

Medien sind durch den Benutzer zu eigenen Lasten vor<br />

Rückgabe zu desinfizieren. Ein Nachweis darüber ist vorzulegen.<br />

(6) Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung<br />

<strong>der</strong> Medien entstehen.<br />

§ 9<br />

Benutzungsregelung für öffentlich zugängliche<br />

Internet-Arbeitsplätze<br />

(1) Zur Internet-Nutzung ist je<strong>der</strong> Bibliotheksbenutzer mit gültigem<br />

Bibliotheksausweis <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt ab 7 Jahren<br />

berechtigt.<br />

(2) Der Internet- Benutzer hinterlegt für die Dauer <strong>der</strong> Arbeit am<br />

Internet- PC den Bibliotheksausweis an <strong>der</strong> Verbuchungstheke.<br />

(3) Die Nutzung des Internet- Zugangs ist grundsätzlich gebührenpflichtig.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Gebühren richtet sich nach <strong>der</strong> jeweils<br />

gültigen Gebührenordnung <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt.<br />

(4) Informationen/Adressen gewaltverherrlichenden, pornografischen<br />

und/o<strong>der</strong> rassistischen Inhalts dürfen we<strong>der</strong> aufgerufen,<br />

abgespeichert noch ausgedruckt und verbreitet werden.<br />

(5) Urheberrechtliche Bestimmungen sind durch den Benutzer<br />

einzuhalten. Handlungen im Internet, die Straftatbeständen<br />

nach dem Strafgesetzbuch o<strong>der</strong> Ordnungswidrigkeiten im Sinne<br />

des Ordnungswidrigkeitsgesetzes entsprechen, sind verboten.<br />

(6) Im Internet angebotene kostenpflichtige Datenbanken dürfen<br />

nicht benutzt werden.<br />

(7) Die Funktion „Chat“ darf nicht benutzt werden.<br />

(8) Verän<strong>der</strong>ungen an <strong>der</strong> System- und Netzwerkkonfiguration<br />

sind nicht gestattet.<br />

(9) Das Herunterladen von Software und Betriebssystemen ist<br />

nicht gestattet.<br />

(10) Für entstandene Schäden und Kosten haftet <strong>der</strong> Benutzer.<br />

(11) Die Bibliothek <strong>der</strong> Stadt übernimmt keine Garantie, dass<br />

<strong>der</strong> Internetzugang zu je<strong>der</strong> Zeit gewährleistet ist.<br />

(12) Voranmeldung für die Internet- Nutzung ist möglich. Die Reservierung<br />

wird spätestens 15 Minuten nach Ablauf des Termins<br />

gelöscht, wenn <strong>der</strong> Voranmel<strong>der</strong> bis dahin nicht erschienen ist.<br />

(13) Die Zeit <strong>der</strong> Internet- Nutzung wird auf maximal 30 Minuten<br />

pro Nutzungshandlung beschränkt. Begründete Ausnahmen<br />

sind möglich. Der Nutzungsbeginn wird registriert.<br />

Heldrungen, den 15.02.2012<br />

N. Enke<br />

Bürgermeister (Siegel)<br />

<strong>An</strong>lagen<br />

Gebührenordnung<br />

zur Benutzung <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen<br />

1. Die Benutzung <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt ist grundsätzlich gebührenpflichtig.<br />

Die Gebühren sind mit Inanspruchnahme<br />

<strong>der</strong> Leistungen sofort fällig.<br />

2. Gebühr pro Medieneinheit<br />

(Buch, CD, DVD, Zeitung, CD-ROM)<br />

Erwachsene 0,50 EUR<br />

Kin<strong>der</strong> und Schüler 0,25 EUR<br />

3. Pauschale als Jahresgebühr, unabhängig von <strong>der</strong> <strong>An</strong>zahl<br />

<strong>der</strong> ausgeliehenen Medieneinheiten:<br />

Erwachsene 10,00 EUR<br />

Kin<strong>der</strong> und Schüler 3,60 EUR<br />

Die Gebühr nach Abs. 2 ist am Tag <strong>der</strong> Ausleihe, die nach<br />

Abs. 3 am Tag <strong>der</strong> 1. Ausleihe für das laufende Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

zu entrichten ist. Ein Rückerstattungsanspruch für die Pauschalgebühr<br />

bei Abmeldung vor Jahresende besteht nicht.<br />

4. Versäumnisgebühren für das Überschreiten <strong>der</strong> Leihfrist je<br />

Medieneinheit:<br />

Erwachsene Kin<strong>der</strong> bis 13 Jahre<br />

um 1 Woche 0,20 EUR 0,10 EUR<br />

um 2 Wochen 0,50 EUR 0,20 EUR<br />

um 3 Wochen 1,00 EUR 0,50 EUR<br />

zuzüglich Portokosten.<br />

Nach vierwöchiger Leihfristüberschreitung erfolgt unter Berechnung<br />

von Vollstreckungsgebühren <strong>der</strong> Einzug auf dem<br />

Verwaltungsweg.<br />

5. Vorbestellung entliehener Bücher<br />

je Medieneinheit mit Benachrichtigung<br />

(schriftlich o<strong>der</strong> mündlich). 0,50 EUR<br />

6. <strong>An</strong>fertigungen von Kopien aus Bibliotheksbeständen<br />

und von Computerausdrucken.<br />

je Blatt A4 0,10 EUR<br />

7. Ausstellung eines Benutzerausweises 1,00 EUR<br />

8. Ausstellung eines Ersatzbenutzerausweises 2,50 EUR<br />

9. Bearbeitungsgebühr bei Beschädigung<br />

o<strong>der</strong> Verlust von Medien<br />

(je Exemplar) 2,50 EUR<br />

Tritt beim Benutzer <strong>der</strong> Verlust o<strong>der</strong> eine Beschädigung <strong>der</strong><br />

ausgeliehenen Medieneinheit ein, ist er verpflichtet, diese zu<br />

ersetzen, o<strong>der</strong> zu bezahlen. Hierzu gehören <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>beschaffungspreis<br />

sowie die Bearbeitungsgebühr.<br />

10. Benutzung des Internetanschlusses<br />

je halbe Stunde 1,00 EUR<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen<br />

Montag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Die Benutzungsordnung tritt am 03.03.2012 in Kraft.<br />

Heldrungen, den 15.02.2012<br />

N. Enke<br />

Bürgermeister (Siegel)<br />

zur Vorlage eingereicht am: 16.01.2012<br />

Bestätigt am: 13.02.2012<br />

veröffentlicht am: <strong>02.03.2012</strong><br />

Landesamt für Vermessung<br />

und Geoinformation<br />

Katasterbereich Artern<br />

Alte Poststraße 10 · 06556 Artern<br />

<strong>An</strong> die Eigentümer <strong>der</strong> Grundstücke in <strong>der</strong><br />

Gemarkung Heldrungen, Fluren 2, 3, 5 und 6<br />

im Bereich <strong>der</strong> Landesstraße L 2287<br />

Ortsumgehung Heldrungen<br />

Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer<br />

Vermessungs- und Geoinformationsgesetz<br />

<strong>An</strong>kündigung von örtlichen Vermessungsarbeiten<br />

Straßenschlussvermessung Ortsumgehung Heldrungen<br />

im Auftrag des Straßenbauamtes Nordthüringen<br />

mit Sitz in Leinefelde-Worbis

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