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VGem. Wethau<strong>tal</strong> Seite 28<br />

Nr. <strong>16</strong>/2009<br />

erhöht ver- und damit der<br />

mindert Gesamtbetrag des<br />

Haushaltsplanes<br />

gegenüber nunmehr<br />

bisher festgesetzt<br />

€ € € €<br />

a) im VwH<br />

die Einnahmen 1.600 800 177.300 178.100<br />

die Ausgaben<br />

b) im VmH<br />

6.800 9.000 313.600 311.400<br />

die Einnahmen 7.500 0 54.100 61.600<br />

die Ausgaben 9.000 1.500 54.100 61.600<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden<br />

nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden<br />

dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von<br />

140.000 € um 65.000 € vermindert und damit auf 75.000 € neu festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Die Steuersätze werden nicht geändert:<br />

Steuerart erhöht vermindert gegenüber auf<br />

um v. H. um v. H. bisher v. H. v. H.<br />

1. Grundsteuer<br />

a. für die land- und<br />

forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe<br />

(Grundsteuer A) 350 350<br />

b. für die Grundstücke<br />

(Grundsteuer B) 375 375<br />

2. Gewerbesteuer 350 350<br />

Janisroda, den 04.06.2009<br />

(Siegel)<br />

gez. Becker<br />

Bürgermeister<br />

(im Original unterzeichnet und gesiegelt)<br />

2. Bekanntmachung von Haushaltssatzungen und<br />

deren öffentliche Auslage<br />

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2009 wird<br />

hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde<br />

ist nicht erforderlich.<br />

Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 94 (3) der GO-LSA vom<br />

13.08.2009 bis 21.08.2009 in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Wethau<strong>tal</strong>, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld, Zimmer<br />

36 zur Einsichtnahme öffentlich aus.<br />

Osterfeld, den 29.07.2009<br />

gez. Beckmann<br />

Leiterin des gemeinsamen<br />

Verwaltungsamtes<br />

Entschädigungssatzung<br />

der Gemeinde Janisroda für ehren<strong>amtl</strong>ich Tätige<br />

Auf der Grundlage der §§ 6, 33, und 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung<br />

für das Landes Sachsen-Anhalt vom 5. Oktober 1993<br />

(GVBI. LSA, S. 568), in der derzeit gültigen Fassung, i. V. m. dem<br />

RdErl. des MI vom 17.12.2008 (MBI. LSA Nr. 47/2008 vom<br />

29.12.2008, S. 874) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde<br />

Janisroda in seiner Sitzung am 01.07.2009 folgende Entschädigungssatzung<br />

der Gemeinde Janisroda für ehren<strong>amtl</strong>ich Tätige:<br />

§ 1<br />

Grundsätze<br />

1. Die ehren<strong>amtl</strong>ich Tätigen der Gemeinde Janisroda haben aufgrund<br />

der Gemeindeordnung und der entsprechenden Runderlasse<br />

des Innenministeriums Anspruch auf Entschädigung.<br />

2. Der Gemeinderat der Gemeinde Janisroda regelt mit dieser Satzung<br />

die Entschädigung der ehren<strong>amtl</strong>ich Tätigen im Gemeinderat, in den<br />

Ausschüssen des Gemeinderates und in der Freiwilligen Feuerwehr.<br />

Weiterhin regelt er die Entschädigung für den Bürgermeister.<br />

§ 2<br />

Aufwandsentschädigungen für den Gemeinderat<br />

Die Gemeinderäte erhalten als Aufwandsentschädigung einen<br />

monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 15,00 €.<br />

§ 3<br />

Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister<br />

1. Die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters beträgt monatlich<br />

255,00 €.<br />

2. Ein Sitzungsgeld wird nicht gezahlt.<br />

§ 4<br />

Aufwandsentschädigung für den Stellvertreter des<br />

Bürgermeisters<br />

1. Im Falle der Verhinderung des ehren<strong>amtl</strong>ichen Bürgermeisters<br />

für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als zwei<br />

Wochen kann dem Stellvertreter ab diesem Zeitpunkt eine Aufwandsentschädigung<br />

bis zur Höhe derjenigen des Vertretenen<br />

gewährt werden.<br />

2. Diese Aufwandsentschädigung wird nachträglich gezahlt.<br />

§ 5<br />

Aufwandsentschädigungen für die Freiwillige<br />

Feuerwehr<br />

1. Der Gemeindewehrleiter der Gemeinde Janisroda erhält eine<br />

monatliche Aufwandsentschädigung von 40,00 €<br />

2. Im Falle der Vertretung des Wehrleiters für einen zusammenhängenden<br />

Zeitraum von mehr als 4 Wochen wird dem Stellvertreter<br />

die Aufwandsentschädigung gezahlt.<br />

§ 6<br />

Zahlung und Wegfall der Aufwandsentschädigung<br />

1. Pauschalbeträge werden monatlich im Voraus bezahlt.<br />

2. Entsteht oder entfällt der Anspruch für ehren<strong>amtl</strong>ich Tätige während<br />

eines Kalendermonats, wird die Aufwandsentschädigung für<br />

jeden Tag, an dem kein Anspruch besteht, um ein Dreißigstel gekürzt.<br />

3. Übt der ehren<strong>amtl</strong>iche Bürgermeister seine Tätigkeit länger als<br />

einen Monat nicht aus, so entfällt danach der Anspruch auf Zahlung<br />

der Aufwandsentschädigung.<br />

4. Ist der ehren<strong>amtl</strong>ich tätige Bürgermeister verhindert, seine Tätigkeit<br />

auszuüben, so hat er dies dem Gemeinderat unverzüglich<br />

bekannt zu geben. Gleiches gilt für die Wiederaufnahme seiner<br />

Dienstgeschäfte.<br />

§ 7<br />

Ersatz des Verdienstausfalles<br />

1. Neben der Aufwandsentschädigung besteht Anspruch auf Verdienstausfall.<br />

2. Nichtselbständigen wird der tatsächlich entstandene und nachgewiesene<br />

Verdienstausfall ersetzt.<br />

3. Selbständigen, Hausfrauen usw. wird der tatsächlich entstandene<br />

und nachgewiesene Verdienstausfall mit einem Stundensatz<br />

von maximal 13,00 € ersetzt.<br />

4. Der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil<br />

wird erstattet, soweit dieser zu Lasten des Entschädigungsberechtigten<br />

an den Sozialversicherungsträger<br />

abgeführt wird.<br />

5. Erstattungen nach den Absätzen 2 - 4 werden nur auf Antrag<br />

gewährt.

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