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VGem. Wethau<strong>tal</strong> Seite 30<br />

Nr. <strong>16</strong>/2009<br />

eine Einwohnerfragestunde ab. Der Bürgermeister kann in der<br />

Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde auf einen<br />

anderen Zeitpunkt legen.<br />

2. Der Bürgermeister stellt den Beginn und das Ende der Fragestunde<br />

fest. Findet sich kein Einwohner zu Beginn der Fragestunde<br />

ein, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll<br />

auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein.<br />

3. Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner<br />

Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen<br />

zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem<br />

Interesse, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen.<br />

Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand<br />

der Einwohnerfragestunde sein. Der Vorsitzende kann Ausnahmen<br />

zulassen.<br />

4. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch<br />

den Bürgermeister. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die<br />

Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der<br />

Einwohner spätestens in der übernächsten ordentlichen Sitzung<br />

durch den Bürgermeister eine Antwort.<br />

§ 13<br />

Bürgerentscheid<br />

Ein Bürgerentscheid findet ausschließlich über wichtige Angelegenheiten<br />

der Gemeinde Janisroda im Sinne vom § 26 Abs. 2 Satz<br />

1 GO LSA statt.<br />

IV. Abschnitt<br />

Ehrenbürger<br />

§ 14<br />

Ehrenbürger<br />

Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes der<br />

Gemeinde bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten<br />

Mitglieder.<br />

V. Abschnitt<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

§ 15<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen,<br />

erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt<br />

der Verwaltungsgemeinschaft Wethau<strong>tal</strong>, dem Heimatspiegel.<br />

Sind Pläne Karten, Zeichnungen oder andere Anlagen selbst eine<br />

bekannt zu machende Angelegenheit oder Bestandteil einer bekannt<br />

zu machenden Angelegenheit, so kann diese durch Auslegung im<br />

Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Wethau<strong>tal</strong>, Corseburger<br />

Weg 11, 06721 Osterfeld, während der Dienststunden ersetzt<br />

werden. Die Auslegung im Rahmen der Bauleit- und Raumordnungsplanung<br />

erfolgt im Dienstgebäude der Außenstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Wethau<strong>tal</strong> in 06618 Mertendorf, Naumburger<br />

Straße 23. Auf die Auslegung wird, unter Angabe des Ortes und<br />

der Dauer der Auslegung, im Heimatspiegel hingewiesen. Die Dauer<br />

der Auslegung beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben<br />

ist.<br />

(2) Die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeit und Ort öffentlicher<br />

Sitzungen erfolgt im Heimatspiegel.<br />

VI. Abschnitt<br />

Übergangs- und Schlussvorschriften<br />

§ <strong>16</strong><br />

Sprachliche Gleichstellung<br />

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher<br />

und männlicher Form.<br />

§ 17<br />

Inkrafttreten<br />

1. Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

2. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Hauptsatzung der Gemeinde<br />

Janisroda vom 25.11.2004 in der Fassung der 1. Änderungssatzung<br />

vom 01.02.2008 außer Kraft.<br />

Janisroda, 01.07.2009<br />

gez. Becker<br />

Bürgermeister Siegel<br />

(im Original unterzeichnet und gesiegelt)<br />

Verfahrensvermerke:<br />

Die Hauptsatzung der Gemeinde Janisroda wurde durch den Burgenlandkreis<br />

am 21.07.2009 unter dem Aktenzeichen<br />

151103/H/09.240 genehmigt. Die Veröffentlichung erfolgte am<br />

12.08.2009 im Amtsblatt der VGem Wethau<strong>tal</strong>, dem Heimatspiegel.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Am Donnerstag, dem 27.08.2009, 19:00 Uhr findet eine Sitzung mit<br />

öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.<br />

Gremium: Gemeinderat der Gemeinde Löbitz<br />

Ort: Löbitz, Hauptstraße 12<br />

Raum: Kulturhaus<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit der<br />

Einladung<br />

2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung<br />

3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.05.2009<br />

4. Bericht des Bürgermeisters<br />

5. Anfragen zum Bericht des Bürgermeisters<br />

6. Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket<br />

7. Einwohnerfragestunde<br />

8. Anfragen und Anregungen<br />

9. Schließung der Sitzung<br />

gez. Maurer<br />

Bürgermeister<br />

Satzung<br />

zur Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung<br />

wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen<br />

Verkehrsanlagen der Gemeinde Pretzsch für das<br />

Investitionsjahr 2008, Beitragsjahr 2009<br />

Aufgrund der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge<br />

für öffentliche Verkehrsanlagen der Gemeinde Pretzsch, in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 12.05. 2004, des Kommunalabgabengesetzes<br />

für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) und der<br />

Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA), beide<br />

in der zurzeit gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der<br />

Gemeinde Pretzsch in seiner Sitzung am 07.07.2009 folgende Satzung<br />

zur Festlegung des Beitragssatzes:<br />

§ 1<br />

Beitragssatz<br />

(1) Der Beitragssatz wird auf der Grundlage des § 7 der Satzung<br />

über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen<br />

der Gemeinde Pretzsch in dieser Satzung festgelegt.<br />

(2) Der Maßstab der Berechnung erfolgt gemäß § 6 der Satzung<br />

über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen<br />

der Gemeinde Pretzsch.

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