wethau tal_amtl_16
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VGem. Wethau<strong>tal</strong> Seite 30<br />
Nr. <strong>16</strong>/2009<br />
eine Einwohnerfragestunde ab. Der Bürgermeister kann in der<br />
Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde auf einen<br />
anderen Zeitpunkt legen.<br />
2. Der Bürgermeister stellt den Beginn und das Ende der Fragestunde<br />
fest. Findet sich kein Einwohner zu Beginn der Fragestunde<br />
ein, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll<br />
auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein.<br />
3. Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner<br />
Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen<br />
zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem<br />
Interesse, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen.<br />
Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand<br />
der Einwohnerfragestunde sein. Der Vorsitzende kann Ausnahmen<br />
zulassen.<br />
4. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch<br />
den Bürgermeister. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die<br />
Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der<br />
Einwohner spätestens in der übernächsten ordentlichen Sitzung<br />
durch den Bürgermeister eine Antwort.<br />
§ 13<br />
Bürgerentscheid<br />
Ein Bürgerentscheid findet ausschließlich über wichtige Angelegenheiten<br />
der Gemeinde Janisroda im Sinne vom § 26 Abs. 2 Satz<br />
1 GO LSA statt.<br />
IV. Abschnitt<br />
Ehrenbürger<br />
§ 14<br />
Ehrenbürger<br />
Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes der<br />
Gemeinde bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten<br />
Mitglieder.<br />
V. Abschnitt<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
§ 15<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen,<br />
erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt<br />
der Verwaltungsgemeinschaft Wethau<strong>tal</strong>, dem Heimatspiegel.<br />
Sind Pläne Karten, Zeichnungen oder andere Anlagen selbst eine<br />
bekannt zu machende Angelegenheit oder Bestandteil einer bekannt<br />
zu machenden Angelegenheit, so kann diese durch Auslegung im<br />
Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Wethau<strong>tal</strong>, Corseburger<br />
Weg 11, 06721 Osterfeld, während der Dienststunden ersetzt<br />
werden. Die Auslegung im Rahmen der Bauleit- und Raumordnungsplanung<br />
erfolgt im Dienstgebäude der Außenstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Wethau<strong>tal</strong> in 06618 Mertendorf, Naumburger<br />
Straße 23. Auf die Auslegung wird, unter Angabe des Ortes und<br />
der Dauer der Auslegung, im Heimatspiegel hingewiesen. Die Dauer<br />
der Auslegung beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben<br />
ist.<br />
(2) Die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeit und Ort öffentlicher<br />
Sitzungen erfolgt im Heimatspiegel.<br />
VI. Abschnitt<br />
Übergangs- und Schlussvorschriften<br />
§ <strong>16</strong><br />
Sprachliche Gleichstellung<br />
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher<br />
und männlicher Form.<br />
§ 17<br />
Inkrafttreten<br />
1. Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen<br />
Bekanntmachung in Kraft.<br />
2. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Hauptsatzung der Gemeinde<br />
Janisroda vom 25.11.2004 in der Fassung der 1. Änderungssatzung<br />
vom 01.02.2008 außer Kraft.<br />
Janisroda, 01.07.2009<br />
gez. Becker<br />
Bürgermeister Siegel<br />
(im Original unterzeichnet und gesiegelt)<br />
Verfahrensvermerke:<br />
Die Hauptsatzung der Gemeinde Janisroda wurde durch den Burgenlandkreis<br />
am 21.07.2009 unter dem Aktenzeichen<br />
151103/H/09.240 genehmigt. Die Veröffentlichung erfolgte am<br />
12.08.2009 im Amtsblatt der VGem Wethau<strong>tal</strong>, dem Heimatspiegel.<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Am Donnerstag, dem 27.08.2009, 19:00 Uhr findet eine Sitzung mit<br />
öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.<br />
Gremium: Gemeinderat der Gemeinde Löbitz<br />
Ort: Löbitz, Hauptstraße 12<br />
Raum: Kulturhaus<br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit der<br />
Einladung<br />
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung<br />
3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.05.2009<br />
4. Bericht des Bürgermeisters<br />
5. Anfragen zum Bericht des Bürgermeisters<br />
6. Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket<br />
7. Einwohnerfragestunde<br />
8. Anfragen und Anregungen<br />
9. Schließung der Sitzung<br />
gez. Maurer<br />
Bürgermeister<br />
Satzung<br />
zur Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung<br />
wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen<br />
Verkehrsanlagen der Gemeinde Pretzsch für das<br />
Investitionsjahr 2008, Beitragsjahr 2009<br />
Aufgrund der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge<br />
für öffentliche Verkehrsanlagen der Gemeinde Pretzsch, in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 12.05. 2004, des Kommunalabgabengesetzes<br />
für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) und der<br />
Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA), beide<br />
in der zurzeit gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der<br />
Gemeinde Pretzsch in seiner Sitzung am 07.07.2009 folgende Satzung<br />
zur Festlegung des Beitragssatzes:<br />
§ 1<br />
Beitragssatz<br />
(1) Der Beitragssatz wird auf der Grundlage des § 7 der Satzung<br />
über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen<br />
der Gemeinde Pretzsch in dieser Satzung festgelegt.<br />
(2) Der Maßstab der Berechnung erfolgt gemäß § 6 der Satzung<br />
über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen<br />
der Gemeinde Pretzsch.