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Amtsblatt Dezember 2011, Erscheinungstag - Stadt Wilsdruff

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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Wilsdruff</strong> Seite 12 26. November <strong>2011</strong><br />

3. Abwasser- und Fäkalienentnahme<br />

aus abflusslosen Gruben<br />

Die vollständige Entleerung und Abfuhr des<br />

Grubeninhaltes erfolgt nach Bedarf, mindestens<br />

jedoch einmal jährlich und rechtzeitig vor<br />

Erreichen der maximalen Füllung des Nutzvolumens<br />

der Grube. Bedarf ergibt sich in der<br />

Regel spätestens dann, wenn die abflusslose<br />

Grube bis 50 cm unter den Zulauf angefüllt ist.<br />

Die aus abflusslosen Gruben, die zur Sammlung<br />

des gesamten häuslichen Abwassers dienen,<br />

jährlich zu entsorgende Abwassermenge<br />

entspricht bei ordnungsgemäßem Betrieb in<br />

etwa dem Trinkwasserverbrauch. Im November<br />

<strong>2011</strong> werden die Grundstückseigentümer,<br />

die dezentrale Anlagen besitzen und im Kleineinleiterkataster<br />

erfasst sind, noch einmal in einem<br />

gesonderten Schreiben der <strong>Stadt</strong>entwässerung<br />

Dresden informiert.<br />

Zentrale Abwasserentsorgung Mohorn,<br />

Herzogswalde und Grund<br />

ab 01.01.2012 beim<br />

Abwasserzweckverband (AZV)<br />

„Wilde Sau"<br />

Nachdem die Ortschaftsräte Mohorn und<br />

Herzogswalde im Oktober der Beschlussfassung<br />

im <strong>Stadt</strong>rat zur Übertragung der<br />

Abwasserbeseitigungspflicht auf den<br />

Abwasserzweckverband „Wilde Sau“ zugestimmt<br />

haben, hat der <strong>Stadt</strong>rat in öffentlicher<br />

Sitzung am 13. Oktober <strong>2011</strong><br />

beschlossen, die Abwasserbeseitigungspflicht<br />

für die Ortsteile Mohorn, Herzogswalde<br />

und Grund ab 01.01.2012 auf den<br />

AZV „Wilde Sau" zu übertragen. Die Verbandsversammlung<br />

des AZV hat am<br />

10.11.<strong>2011</strong> beschlossen, auch für die<br />

Ortsteile Mohorn, Herzogswalde und<br />

Grund die Abwasserbeseitigungspflicht<br />

zu übernehmen. Damit ist für die Belange<br />

der Abwasserbeseitigung ab 01.01.2012<br />

für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Wilsdruff</strong><br />

der AZV „Wilde Sau" zuständig.<br />

Die Erhebung der Gebühren und Beiträge<br />

unterliegt damit ab 01.01.2012 einheitlich<br />

für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet der Satzung<br />

über die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />

des AZV „Wilde Sau“. Die Geschäftsstelle<br />

des AZV „Wilde Sau“ hat ihren Sitz auf der<br />

Löbtauer Straße 6 in 01723 <strong>Wilsdruff</strong> und<br />

ist wie folgt zu erreichen:<br />

Tel.: 035204 60530<br />

Fax: 035204 48212<br />

Mail: post@azv-wilsdruff.de<br />

Öffnungszeiten Geschäftsstelle<br />

AZV „Wilde Sau“<br />

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr<br />

14:00 - 18:00 Uhr<br />

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr<br />

Nach Vereinbarung an allen Wochentagen<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Der Zweckverband für Abfallwirtschaft informiert<br />

Übersicht zu den Gebührensätzen, gültig ab 1. Januar 2012<br />

Festgebühr je Person und Jahr (für private Haushalte) . . . . . . . . . . . . . . . . . .16,08 Euro<br />

Gebühr je Entleerung eines Abfallbehälters:<br />

(gilt für private Haushalte und Gewerbe)<br />

60-Liter-Restabfall - gilt nur für Riesa-Großenhain * . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2,87 Euro<br />

80-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3,83 Euro<br />

120-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5,75 Euro<br />

240-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11,50 Euro<br />

1.100-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .52,70 Euro<br />

2.500-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .119,77 Euro<br />

5.000-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .239,55 Euro<br />

60-Liter-Bioabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2,01 Euro<br />

120-Liter-Bioabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4,02 Euro<br />

240-Liter-Bioabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8,05 Euro<br />

70-Liter-Restabfallsack . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3,50 Euro<br />

* Die im Gebiet des ehemaligen Landkreises Riesa-Großenhain genutzten Abfallbehälter<br />

mit 60 l Fassungsvermögen dürfen nur noch bis 30. September 2012 für die öffentliche<br />

Abfallentsorgung weiter benutzt werden.<br />

Jährliche Nutzungsgebühr (Miete) für Behältergröße:<br />

(gilt für private Haushalte und Gewerbe)<br />

60-Liter-Abfallbehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2,72 Euro<br />

80-Liter-Abfallbehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2,72 Euro<br />

120-Liter-Abfallbehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4,20 Euro<br />

240-Liter-Abfallbehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8,40 Euro<br />

1.100-Liter-Abfallbehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38,50 Euro<br />

2.500-Liter-Abfallbehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .87,50 Euro<br />

5.000-Liter-Abfallbehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .175,00 Euro<br />

Festgebühr je Behälter und Jahr (für Gewerbe)<br />

60-Liter-Restabfall - gilt nur für Riesa-Großenhain . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24,97 Euro<br />

80-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29,37 Euro<br />

120-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38,16 Euro<br />

240-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .64,54 Euro<br />

1.100-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .253,61 Euro<br />

Mindestentleerungsvolumen<br />

zur Berechnung der Mindestentsorgungsgebühr für . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2 Liter je<br />

Restabfall bei privaten Haushalten Person und Woche<br />

Mindestentleerungsvolumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1 Behälterentleerung<br />

zur Berechnung der Mindestentsorgungsgebühr für im Quartal<br />

Restabfall bei Gewerbe<br />

Mindestentleerungsvolumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6 Behälter-<br />

zur Berechnung der Mindestentsorgungsgebühr entleerungen im Jahr<br />

für Bioabfall<br />

Für die Entsorgung aus besonderem Anlass (Veranstaltungen, Märkte, Ortsfeste<br />

und ähnliche) können unabhängig von der regelmäßigen Entsorgung für einen<br />

befristeten Zeitraum von bis zu vier Wochen Abfallbehälter mit 240 l, 1.100 l,<br />

2.500 l und 5.000 l genutzt werden.

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