Amtsblatt Dezember 2011, Erscheinungstag - Stadt Wilsdruff
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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Wilsdruff</strong> Seite 12 26. November <strong>2011</strong><br />
3. Abwasser- und Fäkalienentnahme<br />
aus abflusslosen Gruben<br />
Die vollständige Entleerung und Abfuhr des<br />
Grubeninhaltes erfolgt nach Bedarf, mindestens<br />
jedoch einmal jährlich und rechtzeitig vor<br />
Erreichen der maximalen Füllung des Nutzvolumens<br />
der Grube. Bedarf ergibt sich in der<br />
Regel spätestens dann, wenn die abflusslose<br />
Grube bis 50 cm unter den Zulauf angefüllt ist.<br />
Die aus abflusslosen Gruben, die zur Sammlung<br />
des gesamten häuslichen Abwassers dienen,<br />
jährlich zu entsorgende Abwassermenge<br />
entspricht bei ordnungsgemäßem Betrieb in<br />
etwa dem Trinkwasserverbrauch. Im November<br />
<strong>2011</strong> werden die Grundstückseigentümer,<br />
die dezentrale Anlagen besitzen und im Kleineinleiterkataster<br />
erfasst sind, noch einmal in einem<br />
gesonderten Schreiben der <strong>Stadt</strong>entwässerung<br />
Dresden informiert.<br />
Zentrale Abwasserentsorgung Mohorn,<br />
Herzogswalde und Grund<br />
ab 01.01.2012 beim<br />
Abwasserzweckverband (AZV)<br />
„Wilde Sau"<br />
Nachdem die Ortschaftsräte Mohorn und<br />
Herzogswalde im Oktober der Beschlussfassung<br />
im <strong>Stadt</strong>rat zur Übertragung der<br />
Abwasserbeseitigungspflicht auf den<br />
Abwasserzweckverband „Wilde Sau“ zugestimmt<br />
haben, hat der <strong>Stadt</strong>rat in öffentlicher<br />
Sitzung am 13. Oktober <strong>2011</strong><br />
beschlossen, die Abwasserbeseitigungspflicht<br />
für die Ortsteile Mohorn, Herzogswalde<br />
und Grund ab 01.01.2012 auf den<br />
AZV „Wilde Sau" zu übertragen. Die Verbandsversammlung<br />
des AZV hat am<br />
10.11.<strong>2011</strong> beschlossen, auch für die<br />
Ortsteile Mohorn, Herzogswalde und<br />
Grund die Abwasserbeseitigungspflicht<br />
zu übernehmen. Damit ist für die Belange<br />
der Abwasserbeseitigung ab 01.01.2012<br />
für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Wilsdruff</strong><br />
der AZV „Wilde Sau" zuständig.<br />
Die Erhebung der Gebühren und Beiträge<br />
unterliegt damit ab 01.01.2012 einheitlich<br />
für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet der Satzung<br />
über die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />
des AZV „Wilde Sau“. Die Geschäftsstelle<br />
des AZV „Wilde Sau“ hat ihren Sitz auf der<br />
Löbtauer Straße 6 in 01723 <strong>Wilsdruff</strong> und<br />
ist wie folgt zu erreichen:<br />
Tel.: 035204 60530<br />
Fax: 035204 48212<br />
Mail: post@azv-wilsdruff.de<br />
Öffnungszeiten Geschäftsstelle<br />
AZV „Wilde Sau“<br />
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr<br />
14:00 - 18:00 Uhr<br />
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr<br />
Nach Vereinbarung an allen Wochentagen<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Der Zweckverband für Abfallwirtschaft informiert<br />
Übersicht zu den Gebührensätzen, gültig ab 1. Januar 2012<br />
Festgebühr je Person und Jahr (für private Haushalte) . . . . . . . . . . . . . . . . . .16,08 Euro<br />
Gebühr je Entleerung eines Abfallbehälters:<br />
(gilt für private Haushalte und Gewerbe)<br />
60-Liter-Restabfall - gilt nur für Riesa-Großenhain * . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2,87 Euro<br />
80-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3,83 Euro<br />
120-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5,75 Euro<br />
240-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11,50 Euro<br />
1.100-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .52,70 Euro<br />
2.500-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .119,77 Euro<br />
5.000-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .239,55 Euro<br />
60-Liter-Bioabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2,01 Euro<br />
120-Liter-Bioabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4,02 Euro<br />
240-Liter-Bioabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8,05 Euro<br />
70-Liter-Restabfallsack . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3,50 Euro<br />
* Die im Gebiet des ehemaligen Landkreises Riesa-Großenhain genutzten Abfallbehälter<br />
mit 60 l Fassungsvermögen dürfen nur noch bis 30. September 2012 für die öffentliche<br />
Abfallentsorgung weiter benutzt werden.<br />
Jährliche Nutzungsgebühr (Miete) für Behältergröße:<br />
(gilt für private Haushalte und Gewerbe)<br />
60-Liter-Abfallbehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2,72 Euro<br />
80-Liter-Abfallbehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2,72 Euro<br />
120-Liter-Abfallbehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4,20 Euro<br />
240-Liter-Abfallbehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8,40 Euro<br />
1.100-Liter-Abfallbehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38,50 Euro<br />
2.500-Liter-Abfallbehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .87,50 Euro<br />
5.000-Liter-Abfallbehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .175,00 Euro<br />
Festgebühr je Behälter und Jahr (für Gewerbe)<br />
60-Liter-Restabfall - gilt nur für Riesa-Großenhain . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24,97 Euro<br />
80-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29,37 Euro<br />
120-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38,16 Euro<br />
240-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .64,54 Euro<br />
1.100-Liter-Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .253,61 Euro<br />
Mindestentleerungsvolumen<br />
zur Berechnung der Mindestentsorgungsgebühr für . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2 Liter je<br />
Restabfall bei privaten Haushalten Person und Woche<br />
Mindestentleerungsvolumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1 Behälterentleerung<br />
zur Berechnung der Mindestentsorgungsgebühr für im Quartal<br />
Restabfall bei Gewerbe<br />
Mindestentleerungsvolumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6 Behälter-<br />
zur Berechnung der Mindestentsorgungsgebühr entleerungen im Jahr<br />
für Bioabfall<br />
Für die Entsorgung aus besonderem Anlass (Veranstaltungen, Märkte, Ortsfeste<br />
und ähnliche) können unabhängig von der regelmäßigen Entsorgung für einen<br />
befristeten Zeitraum von bis zu vier Wochen Abfallbehälter mit 240 l, 1.100 l,<br />
2.500 l und 5.000 l genutzt werden.