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Amtsblatt Dezember 2011, Erscheinungstag - Stadt Wilsdruff

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Änderung zum<br />

Kontenpfändungsschutz<br />

Ab dem 1. Januar 2012 steht eine wichtige<br />

Änderung zum Kontenpfändungsschutz<br />

an. Hier sind vor allem Empfänger<br />

von Sozialleistungen (ALG I, ALG II, Kindergeld-<br />

und Kindergeldzuschlag, Rente<br />

...) betroffen. Der bisherige 14-tägige gesetzliche<br />

Pfändungsschutz von Sozialleistungen<br />

entfällt. Wir raten daher, bei<br />

bereits vorhandenen oder drohenden<br />

Kontopfändungen, bestehende Konten<br />

schnellstmöglich in ein „Pfändungsschutzkonto"<br />

umzuwandeln. Voraussetzung<br />

ist: es existiert bereits ein Einzelkonto<br />

(Gemeinschaftskonten von Eheleuten<br />

werden in Einzelkonten aufgeteilt). Die<br />

Umwandlung erfolgt auf Antrag bei der<br />

kontoführenden Bank. Durch das Pfändungsschutzkonto<br />

wird automatisch ein<br />

Grundfreibetrag in Höhe von 1028,89 Euro<br />

geschützt. Der persönliche Freibetrag<br />

kann unter Umständen höher ausfallen, z.<br />

B. für Ehepartner, Kinder, denen nachweislich<br />

Unterhalt in natura oder Unterhaltszahlung<br />

gewährt wird, staatliches<br />

Kindergeld oder wenn auf ein Konto für<br />

mehrere Personen Leistungen aus dem<br />

ALG II Bezug überwiesen werden. Eine<br />

Bescheinigung für weitere Erhöhungen<br />

der Freibeträge stellt die Schuldnerberatung<br />

aus.<br />

Cornelia Landow, Schuldner- und Insolvenzberaterin<br />

Bürgerhilfe Sachsen e. V.<br />

Dresdner Straße 162, 01705 Freital<br />

Tel./Fax: 0351 6521385,<br />

schuldnerberatung-freital@t-online.de<br />

Sprechstunden<br />

des Bürgerpolizisten<br />

Bürgerbüro Kesselsdorf – 01.12.<strong>2011</strong><br />

Polizei <strong>Wilsdruff</strong> – 15.12.<strong>2011</strong><br />

Die Sprechstunde findet in der Zeit von 15:00<br />

bis 18:00 Uhr statt. Die telefonische Erreichbarkeit<br />

ist über die Rufnummern 035204<br />

203715 oder 0173 3843062 möglich bzw. per<br />

E-Mail: armin.hartmann@polizei.sachsen.de<br />

Blutspendetermine<br />

<strong>Wilsdruff</strong>: Mittwoch, 28. <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong>,<br />

14:00 bis 19:00 Uhr in der Mittelschule <strong>Wilsdruff</strong>,<br />

Gezinge 12. Mitbringen brauchen Sie<br />

nur Ihren Personalausweis und die Bereitschaft,<br />

zu helfen.<br />

Fundbüro<br />

Folgende Fundsachen des letzten Halbjahres<br />

können in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wilsdruff</strong>, Bürgerbüro,<br />

Nossener Straße 20, Telefon:<br />

035204 463-123 erfragt oder abgeholt werden:<br />

Sicherheits- und Fahrzeugschlüssel,<br />

Brillen, Bekleidungsstücke, KFZ-Fernbedienungen,<br />

Schmuckring, Bargeldfund sowie<br />

Fahrräder<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Wilsdruff</strong> Seite 14 26. November <strong>2011</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Das Ordnungsamt informiert<br />

Winterdienst, Räum- und Streupflicht<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Wilsdruff</strong> und ihren Ortsteilen<br />

Sicher wird auch im diesem Jahr der Winter seinen Einzug halten und wir möchten schon jetzt<br />

die Gelegenheit nutzen, an die Anliegerpflichten zu erinnern, damit es nicht erst zu einem Unfall<br />

kommt.<br />

Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schnee- und Eisglätte<br />

die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen bzw. zu streuen, sodass die Sicherheit<br />

des Verkehrs und der Fußgänger gewährleistet ist. Zum Streuen sind vorrangig abstumpfende<br />

Mittel, wie Sand und Splitt zu verwenden. Sind Gehwege nicht vorhanden, ist ein Streifen von<br />

1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze zu beräumen und abzustumpfen. Bei Straßen mit<br />

einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen<br />

Grundstücke als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden<br />

Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.<br />

Dabei möchten wir nochmals darauf hinweisen:<br />

In den Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite<br />

befindlichen Grundstücke, in den Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer<br />

der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet. Die<br />

festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr. Sie sind bei Schneefall<br />

jeweils unverzüglich zu erfüllen. Für Straßenanlieger, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen,<br />

kann die <strong>Stadt</strong> <strong>Wilsdruff</strong> im Wege der Ersatzvornahme die erforderlichen Arbeiten<br />

ausführen. Der betroffene Straßenanlieger muss jedoch dann mit dem Ersatz der entstandenen<br />

Kosten rechnen. Außerdem kann der betroffene Anlieger bei haftungsrechtlichen Konsequenzen<br />

im Schadensfall auch wegen aller entstandenen Aufwendungen und Schadenersatzleistungen<br />

in Regress genommen werden. Wir bitten um Beachtung der Regelungen. Ausführliche<br />

Erläuterungen entnehmen Sie bitte der Rechtsgrundlage, der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung<br />

vom 15. November 2002, veröffentlicht im <strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Wilsdruff</strong> am 28.<br />

November 2002. Diese finden Sie in der Broschüre „Satzungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Wilsdruff</strong>", zu erhalten<br />

in der <strong>Stadt</strong>verwaltung bzw. kann die Satzung über www. wilsdruff.de abgerufen werden.<br />

Ihr Ordnungsamt<br />

Landratsamt ab 19. <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong> auf dem Sonnenstein<br />

Behörde vom 14. bis 16. <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong> wegen Umzugs geschlossen<br />

Neuer Verwaltungssitz auf dem Sonnenstein<br />

Der Umbau des Schlosses Sonnenstein ist fast abgeschlossen. Ab dem 19. <strong>Dezember</strong><br />

<strong>2011</strong> wird die Landkreisverwaltung (bis auf die Außenstellen Freital und Dippoldiswalde)<br />

unter folgender neuer Anschrift zu erreichen sein: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,<br />

Landratsamt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna<br />

Informationen darüber,<br />

• welche Abteilungen der Landkreisverwaltung wo zu finden sind,<br />

• wie die neuen Telefonnummern lauten,<br />

• wo man parken kann,<br />

werden rechtzeitig im Landkreisboten, auf der Internetseite des Landkreises sowie in den<br />

Medien bekannt gegeben.<br />

Zunächst heißt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den Umzug gut vorzubereiten<br />

und durchzuführen. Vom 14. bis 16. <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong> werden Akten und Gerätschaften<br />

aus den jetzigen Dienstzimmern in das neue Domizil gebracht. Deshalb wird das<br />

Landratsamt (auch die Außenstellen in Freital und Dippoldiswalde) während dieser Zeit<br />

für Besucher geschlossen bleiben.<br />

Nicht davon betroffen sind die Bürgerbüros des Landratsamtes einschließlich des Pirnaer<br />

Bürgerbüros auf der Zehistaer Straße 9. Alle Bürgerbüros werden an allen drei Tagen<br />

zu den gewohnten Sprechzeiten geöffnet sein.<br />

C<br />

M<br />

Y<br />

K

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