Amtsblatt Dezember 2011, Erscheinungstag - Stadt Wilsdruff
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Änderung zum<br />
Kontenpfändungsschutz<br />
Ab dem 1. Januar 2012 steht eine wichtige<br />
Änderung zum Kontenpfändungsschutz<br />
an. Hier sind vor allem Empfänger<br />
von Sozialleistungen (ALG I, ALG II, Kindergeld-<br />
und Kindergeldzuschlag, Rente<br />
...) betroffen. Der bisherige 14-tägige gesetzliche<br />
Pfändungsschutz von Sozialleistungen<br />
entfällt. Wir raten daher, bei<br />
bereits vorhandenen oder drohenden<br />
Kontopfändungen, bestehende Konten<br />
schnellstmöglich in ein „Pfändungsschutzkonto"<br />
umzuwandeln. Voraussetzung<br />
ist: es existiert bereits ein Einzelkonto<br />
(Gemeinschaftskonten von Eheleuten<br />
werden in Einzelkonten aufgeteilt). Die<br />
Umwandlung erfolgt auf Antrag bei der<br />
kontoführenden Bank. Durch das Pfändungsschutzkonto<br />
wird automatisch ein<br />
Grundfreibetrag in Höhe von 1028,89 Euro<br />
geschützt. Der persönliche Freibetrag<br />
kann unter Umständen höher ausfallen, z.<br />
B. für Ehepartner, Kinder, denen nachweislich<br />
Unterhalt in natura oder Unterhaltszahlung<br />
gewährt wird, staatliches<br />
Kindergeld oder wenn auf ein Konto für<br />
mehrere Personen Leistungen aus dem<br />
ALG II Bezug überwiesen werden. Eine<br />
Bescheinigung für weitere Erhöhungen<br />
der Freibeträge stellt die Schuldnerberatung<br />
aus.<br />
Cornelia Landow, Schuldner- und Insolvenzberaterin<br />
Bürgerhilfe Sachsen e. V.<br />
Dresdner Straße 162, 01705 Freital<br />
Tel./Fax: 0351 6521385,<br />
schuldnerberatung-freital@t-online.de<br />
Sprechstunden<br />
des Bürgerpolizisten<br />
Bürgerbüro Kesselsdorf – 01.12.<strong>2011</strong><br />
Polizei <strong>Wilsdruff</strong> – 15.12.<strong>2011</strong><br />
Die Sprechstunde findet in der Zeit von 15:00<br />
bis 18:00 Uhr statt. Die telefonische Erreichbarkeit<br />
ist über die Rufnummern 035204<br />
203715 oder 0173 3843062 möglich bzw. per<br />
E-Mail: armin.hartmann@polizei.sachsen.de<br />
Blutspendetermine<br />
<strong>Wilsdruff</strong>: Mittwoch, 28. <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong>,<br />
14:00 bis 19:00 Uhr in der Mittelschule <strong>Wilsdruff</strong>,<br />
Gezinge 12. Mitbringen brauchen Sie<br />
nur Ihren Personalausweis und die Bereitschaft,<br />
zu helfen.<br />
Fundbüro<br />
Folgende Fundsachen des letzten Halbjahres<br />
können in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wilsdruff</strong>, Bürgerbüro,<br />
Nossener Straße 20, Telefon:<br />
035204 463-123 erfragt oder abgeholt werden:<br />
Sicherheits- und Fahrzeugschlüssel,<br />
Brillen, Bekleidungsstücke, KFZ-Fernbedienungen,<br />
Schmuckring, Bargeldfund sowie<br />
Fahrräder<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Wilsdruff</strong> Seite 14 26. November <strong>2011</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Das Ordnungsamt informiert<br />
Winterdienst, Räum- und Streupflicht<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Wilsdruff</strong> und ihren Ortsteilen<br />
Sicher wird auch im diesem Jahr der Winter seinen Einzug halten und wir möchten schon jetzt<br />
die Gelegenheit nutzen, an die Anliegerpflichten zu erinnern, damit es nicht erst zu einem Unfall<br />
kommt.<br />
Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schnee- und Eisglätte<br />
die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen bzw. zu streuen, sodass die Sicherheit<br />
des Verkehrs und der Fußgänger gewährleistet ist. Zum Streuen sind vorrangig abstumpfende<br />
Mittel, wie Sand und Splitt zu verwenden. Sind Gehwege nicht vorhanden, ist ein Streifen von<br />
1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze zu beräumen und abzustumpfen. Bei Straßen mit<br />
einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen<br />
Grundstücke als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden<br />
Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.<br />
Dabei möchten wir nochmals darauf hinweisen:<br />
In den Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite<br />
befindlichen Grundstücke, in den Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer<br />
der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet. Die<br />
festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr. Sie sind bei Schneefall<br />
jeweils unverzüglich zu erfüllen. Für Straßenanlieger, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen,<br />
kann die <strong>Stadt</strong> <strong>Wilsdruff</strong> im Wege der Ersatzvornahme die erforderlichen Arbeiten<br />
ausführen. Der betroffene Straßenanlieger muss jedoch dann mit dem Ersatz der entstandenen<br />
Kosten rechnen. Außerdem kann der betroffene Anlieger bei haftungsrechtlichen Konsequenzen<br />
im Schadensfall auch wegen aller entstandenen Aufwendungen und Schadenersatzleistungen<br />
in Regress genommen werden. Wir bitten um Beachtung der Regelungen. Ausführliche<br />
Erläuterungen entnehmen Sie bitte der Rechtsgrundlage, der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung<br />
vom 15. November 2002, veröffentlicht im <strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Wilsdruff</strong> am 28.<br />
November 2002. Diese finden Sie in der Broschüre „Satzungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Wilsdruff</strong>", zu erhalten<br />
in der <strong>Stadt</strong>verwaltung bzw. kann die Satzung über www. wilsdruff.de abgerufen werden.<br />
Ihr Ordnungsamt<br />
Landratsamt ab 19. <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong> auf dem Sonnenstein<br />
Behörde vom 14. bis 16. <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong> wegen Umzugs geschlossen<br />
Neuer Verwaltungssitz auf dem Sonnenstein<br />
Der Umbau des Schlosses Sonnenstein ist fast abgeschlossen. Ab dem 19. <strong>Dezember</strong><br />
<strong>2011</strong> wird die Landkreisverwaltung (bis auf die Außenstellen Freital und Dippoldiswalde)<br />
unter folgender neuer Anschrift zu erreichen sein: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,<br />
Landratsamt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna<br />
Informationen darüber,<br />
• welche Abteilungen der Landkreisverwaltung wo zu finden sind,<br />
• wie die neuen Telefonnummern lauten,<br />
• wo man parken kann,<br />
werden rechtzeitig im Landkreisboten, auf der Internetseite des Landkreises sowie in den<br />
Medien bekannt gegeben.<br />
Zunächst heißt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den Umzug gut vorzubereiten<br />
und durchzuführen. Vom 14. bis 16. <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong> werden Akten und Gerätschaften<br />
aus den jetzigen Dienstzimmern in das neue Domizil gebracht. Deshalb wird das<br />
Landratsamt (auch die Außenstellen in Freital und Dippoldiswalde) während dieser Zeit<br />
für Besucher geschlossen bleiben.<br />
Nicht davon betroffen sind die Bürgerbüros des Landratsamtes einschließlich des Pirnaer<br />
Bürgerbüros auf der Zehistaer Straße 9. Alle Bürgerbüros werden an allen drei Tagen<br />
zu den gewohnten Sprechzeiten geöffnet sein.<br />
C<br />
M<br />
Y<br />
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