Öffentliche Niederschrift - Gemeinde Dietramszell
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§ 14<br />
Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung<br />
(1) 1 Die Einleitung wird jährlich abgerechnet. 2 Die Einleitungsgebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe<br />
des Gebührenbescheides fällig.<br />
(2) 1 Auf die Gebührenschuld ist zum 30. September jedes Jahres eine Vorauszahlung in Höhe der<br />
Hälfte der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. 2 Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so<br />
setzt die <strong>Gemeinde</strong> die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest.<br />
§ 15<br />
Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner<br />
Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, der <strong>Gemeinde</strong> für die Höhe der Abgabe maßgebliche<br />
Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen – auf<br />
Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen – Auskunft zu erteilen.<br />
(1) Diese Satzung tritt am 01.12.2010 in Kraft.<br />
§ 16<br />
Inkrafttreten<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 24.03.2004, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom<br />
29.04.2009, außer Kraft.<br />
Beschluss:<br />
Der GR stimmt dem Erlass der Änderungssatzung in der obenstehenden Fassung<br />
zu.<br />
Abstimmung: 19:1<br />
4. Telefonanlage im Rathaus <strong>Dietramszell</strong><br />
Auftragsvergabe<br />
Beschluss:<br />
Dieser TOP wird in den nichtöffentlichen Teil vertagt.<br />
Abstimmung: 14:6<br />
5. Kanalisation <strong>Dietramszell</strong><br />
Vergabe Betreuung und Bewirtschaftung Klärwerk <strong>Dietramszell</strong> mit gemeindlichen<br />
Pumpstationen und des gesamten Kanalnetzes<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat in der Legislaturperiode 2002/2008 hatte beschlossen, bei Ausscheiden<br />
von 2 Mitarbeitern im Bauhof (Wasserwart und Bauhofmitarbeiter) den<br />
Bauhof von 5 Mann auf 4 Mann zu verkleinern. In dieser Phase sollte getestet werden,<br />
ob die Abwicklung verschiedener Arbeiten über Fremdvergabe funktioniert und<br />
es sollte ein Kostenvergleich angestellt werden.<br />
Aufgrund der personellen Schwierigkeiten bei der Neueinstellung eines Bauhofleiters<br />
konnte anfangs kein Vergleich gezogen werden. Bei den bisher eingeholten Angeboten<br />
für Fremdvergaben ist es schwierig eine Vergleichbarkeit zwischen den Angeboten<br />
herzustellen. Es zeichnet sich deutlich ab, dass eine Vergabe der Arbeiten (wie z.<br />
B. Mulchen, Bankettsanierungen) mit deutlichen Mehrkosten und einem unverhältnismäßig<br />
hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden ist.<br />
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