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Öffentliche Niederschrift - Gemeinde Dietramszell

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§ 14<br />

Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung<br />

(1) 1 Die Einleitung wird jährlich abgerechnet. 2 Die Einleitungsgebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe<br />

des Gebührenbescheides fällig.<br />

(2) 1 Auf die Gebührenschuld ist zum 30. September jedes Jahres eine Vorauszahlung in Höhe der<br />

Hälfte der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. 2 Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so<br />

setzt die <strong>Gemeinde</strong> die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest.<br />

§ 15<br />

Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner<br />

Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, der <strong>Gemeinde</strong> für die Höhe der Abgabe maßgebliche<br />

Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen – auf<br />

Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen – Auskunft zu erteilen.<br />

(1) Diese Satzung tritt am 01.12.2010 in Kraft.<br />

§ 16<br />

Inkrafttreten<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 24.03.2004, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom<br />

29.04.2009, außer Kraft.<br />

Beschluss:<br />

Der GR stimmt dem Erlass der Änderungssatzung in der obenstehenden Fassung<br />

zu.<br />

Abstimmung: 19:1<br />

4. Telefonanlage im Rathaus <strong>Dietramszell</strong><br />

Auftragsvergabe<br />

Beschluss:<br />

Dieser TOP wird in den nichtöffentlichen Teil vertagt.<br />

Abstimmung: 14:6<br />

5. Kanalisation <strong>Dietramszell</strong><br />

Vergabe Betreuung und Bewirtschaftung Klärwerk <strong>Dietramszell</strong> mit gemeindlichen<br />

Pumpstationen und des gesamten Kanalnetzes<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat in der Legislaturperiode 2002/2008 hatte beschlossen, bei Ausscheiden<br />

von 2 Mitarbeitern im Bauhof (Wasserwart und Bauhofmitarbeiter) den<br />

Bauhof von 5 Mann auf 4 Mann zu verkleinern. In dieser Phase sollte getestet werden,<br />

ob die Abwicklung verschiedener Arbeiten über Fremdvergabe funktioniert und<br />

es sollte ein Kostenvergleich angestellt werden.<br />

Aufgrund der personellen Schwierigkeiten bei der Neueinstellung eines Bauhofleiters<br />

konnte anfangs kein Vergleich gezogen werden. Bei den bisher eingeholten Angeboten<br />

für Fremdvergaben ist es schwierig eine Vergleichbarkeit zwischen den Angeboten<br />

herzustellen. Es zeichnet sich deutlich ab, dass eine Vergabe der Arbeiten (wie z.<br />

B. Mulchen, Bankettsanierungen) mit deutlichen Mehrkosten und einem unverhältnismäßig<br />

hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden ist.<br />

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