22.04.2013 Aufrufe

Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Fuldatal

Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Fuldatal

Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Fuldatal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 12 -<br />

(4) In Wahlgrabstätten für Erdbestattungen besteht die Möglichkeit pro Grabstelle zusätzlich<br />

bis zu zwei Urnen beizusetzen.<br />

(5) Urnengemeinschaftsgrabstätten sind von <strong>der</strong> <strong>Friedhofs</strong>verwaltung vorgehaltene <strong>und</strong><br />

gepflegte repräsentative Grabstätten, auf denen die Beisetzung von Urnen nach <strong>der</strong> Reihe<br />

erfolgt. Ein Anspruch auf einen beson<strong>der</strong>en Urnenplatz auf <strong>der</strong> Grabstätte besteht nicht.<br />

Das Nutzungsrecht obliegt hier nur <strong>der</strong> <strong>Friedhofs</strong>verwaltung.<br />

§ 25 Verweisungsnorm<br />

Die Vorschriften dieser <strong>Friedhofs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bestattungsordnung</strong> über Reihen- <strong>und</strong> Wahlgrab-<br />

stätten für Erdbestattungen gelten für Urnengrabstätten entsprechend, soweit sich aus den<br />

vorstehenden Bestimmungen über Aschenbeisetzungen nichts Abweichendes ergibt.<br />

D. Weitere Grabarten<br />

§ 26 Bestattung von Föten <strong>und</strong> totgeborenen Kin<strong>der</strong>n<br />

Auf dem Friedhof im OT. Ihringshausen hält die <strong>Gemeinde</strong> ein zentrales Feld für die<br />

Bestattung von Föten <strong>und</strong> totgeborenen Kin<strong>der</strong>n, welche vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats<br />

geboren worden sind, vor. Diese Grabart wurde als Rasenfläche angelegt <strong>und</strong><br />

hat mit dem anonymen Urnengrabfeld einen gemeinsamen Gedenkstein mit Ablagefläche für<br />

Blumen <strong>und</strong> kleine Gegenstände in Erinnerung an die bzw. den Verstorbenen.<br />

Die Pflege, Unterhaltung <strong>und</strong> sonstige Bewirtschaftung dieses Feldes <strong>und</strong> das Abräumen des<br />

Blumenschmucks an dem zentralen Gedenkstein erfolgt durch die <strong>Friedhofs</strong>verwaltung.<br />

V. Gestaltung <strong>der</strong> Grabstätten<br />

§ 27<br />

Gestaltungsvorschriften<br />

Auf den Friedhöfen werden mit Ausnahme <strong>der</strong> Rasengrabstätten, <strong>der</strong> Urnengemeinschaftsgrabstätten,<br />

des anonymen Urnenreihengrabfeldes sowie dem Grabfeld für Bestattung von<br />

Föten <strong>und</strong> totgeborenen Kin<strong>der</strong>n Abteilungen (Grabfel<strong>der</strong>) mit allgemeinen Gestaltungs-<br />

vorschriften eingerichtet.<br />

§ 28<br />

Allgemeine Gestaltungsvorschriften<br />

Für sämtliche <strong>Fuldatal</strong>er Friedhöfe mit Ausnahme <strong>der</strong> in § 27 festgelegten Grabfel<strong>der</strong>bereiche<br />

gelten folgende allgemeine Gestaltungsvorschriften:<br />

a) Jede Grabstätte ist so herzurichten <strong>und</strong> zu gestalten <strong>und</strong> an die Umgebung anzupassen, dass<br />

<strong>der</strong> <strong>Friedhofs</strong>zweck sowie die Würde des Ortes <strong>und</strong> die Pietät gewahrt werden.<br />

- 13 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!