22.04.2013 Aufrufe

Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Fuldatal

Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Fuldatal

Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Fuldatal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 14 -<br />

(2) Die Zustimmung ist unter Vorlage von Zeichnungen in doppelter Ausfertigung im Maß-<br />

stab 1 : 10 zu beantragen. Auf dem Antrag <strong>und</strong> den Zeichnungen müssen alle Einzelheiten<br />

<strong>der</strong> Anlage, insbeson<strong>der</strong>e Art <strong>und</strong> Bearbeitung des Werkstoffs, sowie Inhalt, Form <strong>und</strong><br />

Anordnung <strong>der</strong> Inschrift ersichtlich sein. Auf Verlangen <strong>der</strong> <strong>Friedhofs</strong>verwaltung sind<br />

Zeichnungen in größerem Maßstab o<strong>der</strong> Modelle vorzulegen.<br />

(3) Die Errichtung <strong>und</strong> jede Verän<strong>der</strong>ung aller sonstigen Grabausstattungen, die auf Dauer<br />

angebracht werden sollen, wie Weihwassergefäße, Kerzenhalter, beson<strong>der</strong>e Steine für<br />

Inschrift usw. bedürfen ebenfalls <strong>der</strong> vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Friedhofs</strong>-<br />

verwaltung. Absatz 2 gilt entsprechend.<br />

(4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal, die Grabeinfassung o<strong>der</strong> die sonstige Grabausstattung<br />

nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung <strong>der</strong> Zustimmung errichtet<br />

worden sind.<br />

(5) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Friedhofs</strong>verwaltung errichtete o<strong>der</strong> mit den<br />

vorgelegten Zeichnungen <strong>und</strong> Angaben nicht übereinstimmende Anlagen müssen entfernt<br />

o<strong>der</strong> den Zeichnungen <strong>und</strong> Angaben entsprechend verän<strong>der</strong>t werden. Die <strong>Friedhofs</strong>verwaltung<br />

kann die für ein Grab nutzungsberechtigte Person schriftlich auffor<strong>der</strong>n, innerhalb<br />

angemessener Frist die Anlage zu entfernen o<strong>der</strong> zu verän<strong>der</strong>n. Wird <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />

nicht rechtzeitig Folge geleistet, so kann die Anlage im Wege <strong>der</strong> Ersatzvornahme durch<br />

die <strong>Friedhofs</strong>verwaltung entfernt werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom<br />

Verpflichteten zu erstatten.<br />

(6) Auf die in dieser <strong>Friedhofs</strong>ordnung festgelegten Gestaltungsbestimmungen bei Rasengrabstätten<br />

wird hingewiesen.<br />

§ 30<br />

Standsicherheit<br />

(1) Grabmale sind nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks, die in den Richt-<br />

linien für das F<strong>und</strong>amentieren <strong>und</strong> Versetzen von Grabdenkmalen des B<strong>und</strong>esinnungsverbandes<br />

des Deutschen Steinmetz-, Stein- <strong>und</strong> Holzbildhauerhandwerks (Versetzrichtlinien)<br />

festgelegt sind, so zu f<strong>und</strong>amentieren <strong>und</strong> zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind<br />

<strong>und</strong> auch beim Öffnen benachbarter Grabstellen nicht umstürzen o<strong>der</strong> sich senken können.<br />

Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.<br />

Mit dem Antrag auf Zustimmung gemäß § 29 Abs. 2 sind schriftliche Angaben über die<br />

Art <strong>der</strong> F<strong>und</strong>amentierung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Befestigung, insbeson<strong>der</strong>e die Größe <strong>und</strong> Stärke <strong>der</strong><br />

F<strong>und</strong>amente vorzulegen. Falls durch die danach vorgesehene F<strong>und</strong>amentierung <strong>und</strong><br />

Befestigung eines Grabmals dessen Standsicherheit nicht gewährleistet erscheint, kann die<br />

<strong>Friedhofs</strong>verwaltung die erfor<strong>der</strong>liche Än<strong>der</strong>ung vorschreiben. Die <strong>Friedhofs</strong>verwaltung<br />

kann überprüfen, ob die vorgeschriebene F<strong>und</strong>amentierung durchgeführt worden ist <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls Abhilfe verlangen.<br />

- 15 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!