26.04.2013 Aufrufe

Das Betreuungsrecht - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

Das Betreuungsrecht - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

Das Betreuungsrecht - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Justizakademie</strong><br />

des Landes <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />

- Gustav-Heinemann-Haus -<br />

FGG-Reform Seite 12 von 25<br />

e) Vor der Genehmigung zur Unterbringung und unterbringungs-<br />

ähnlichen Maßnahmen, §§ 312, 319 FamFG, 1906 Abs. 1-4 BGB<br />

f) Vor Genehmigung zur Sterilisation, § 297 Abs. 1 FamFG<br />

Der Einwilligungsvorbehalt:<br />

Im <strong>Betreuungsrecht</strong> hat das Gericht gem. § 1903 BGB nur noch die<br />

Möglichkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes um die<br />

Teilnahme des Betroffenen am Rechtsverkehr einzuschränken.<br />

Der Einwilligungsvorbehalt ist nur anzuordnen , um<br />

eine erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des<br />

Betroffenen abzuwenden, § 1903 Abs. 1 BGB<br />

Wirkungen des Einwilligungsvorbehaltes:<br />

Beschränkung der Geschäftsfähigkeit im Rahmen des<br />

Einwilligungsvorbehaltes mit der Folge:<br />

a) Ohne Einwilligung des Betreuers geschlossene Verträge sind<br />

schwebend unwirksam. Zur Wirksamkeit ist die Einwilligung des<br />

Betreuers notwendig, §§ 1903 Abs. 1, 108 BGB<br />

b) Einseitige Rechtsgeschäfte ohne die vorherige Zustimmung des<br />

Betreuers sind unwirksam, §§ 1903 Abs. 1, 111 BGB<br />

c) Willenserklärungen, die dem Betreuten gegenüber abgegeben wer-<br />

den, werden erst wirksam mit Zugang beim Betreuer,<br />

§ 131 Abs. 3 BGB.<br />

VERFAHREN BEI NACHTRÄGLICHER ANORDNUNG DES<br />

EINWILLIGUNGSVORBEHALTES :<br />

-- ähnlich dem Verfahren zur Anordnung der Betreuung --

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!