1.4 Die Stundentafel des Gymnasiums - Johannes-Kepler-Gymnasium
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1.2 Eintritt in das <strong>Gymnasium</strong><br />
1. Der Übergang von der Grundschule (Klasse 4) in das <strong>Gymnasium</strong> ist mit einer<br />
„Grundschulempfehlung“, einer „Gemeinsamen Bildungsempfehlung“ oder mit einer an den<br />
Grundschulen durchgeführten Aufnahmeprüfung möglich.<br />
Kinder aus anderen Bun<strong>des</strong>ländern können nach Abschluss der Klasse 4 in ein hiesiges<br />
<strong>Gymnasium</strong> eintreten, wenn sie nach den im betreffenden Bun<strong>des</strong>land geltenden Bestimmungen<br />
in ein <strong>Gymnasium</strong> aufgenommen werden können.<br />
2. Übergänge zwischen den einzelnen weiterführenden Schularten regelt die multilaterale<br />
Versetzungsordnung:<br />
Hauptschule<br />
Realschule<br />
<strong>Gymnasium</strong><br />
Der Übergang in eine andere Schulart ist grundsätzlich nur zum Ende <strong>des</strong> Schulhalbjahres<br />
(1.Februar) oder zum Ende <strong>des</strong> Schuljahres möglich. Ob eine Aufnahmeprüfung erforderlich ist,<br />
hängt von den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Noten ab. In den Klassenstufen 5 und 6 ist eine<br />
Bildungsempfehlung der Klassenkonferenz der abgebenden Schule notwendig.<br />
Der Übertritt in die jeweilige Abschlussklasse einer Schulart ist zum Halbjahr nicht möglich.<br />
3. Für Übergänge aus anderen Schularten, z. B. Privatschulen, Freie Waldorfschule, Auslandsschulen,<br />
gelten besondere Bestimmungen.<br />
Auskünfte für alle Übergänge erteilen die Schulleitungen der aufnehmenden Schulen.<br />
Stand: 2010 Seite 6 von 34