einsehen - Wohnungsgenossenschaft Köln-Süd eG
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Inhaltsverzeichnis<br />
Für das Geschäftsjahr 2010 sind in der Instandhaltungsplanung der Genossenschaft jeweils<br />
Instandhaltungsaufwendungen, ohne Aufwendungen für die Behebung von Versicherungsschäden,<br />
von TEUR 4.850 vorgesehen. Darin enthalten sind pro Jahr<br />
TEUR 120 für Kanalsanierungen. Der Planansatz für 2011 beläuft sich ebenfalls auf<br />
TEUR 4.850, bei gleichartigen Rahmenbedingungen wie 2010.<br />
Aufgrund des § 45 Landesbauordnung NRW sind Eigentümer verpflichtet, die Dichtigkeit<br />
ihrer Abwassergrundleitungen zu gewährleisten und nachzuweisen. In Objekten, die sich<br />
nicht in Wasserschutzzonen befinden, muss dieser Nachweis bis Ende 2015 erbracht<br />
werden. Die Genossenschaft wird durch die planmäßige Überprüfung die Abwassergrundleitungen<br />
in ihrem Bestand kontinuierlich sanieren und nach den derzeitigen Planungen<br />
voraussichtlich 2012 den gesamten Bestand an Grundleitungen komplett saniert<br />
haben.<br />
Die Entwicklung der Instandhaltungskosten (ohne Aufwendungen für die Behebung von<br />
Versicherungsschäden) und der Aktivierungen (Neu-, Um- und Ausbau sowie Modernisierung)<br />
der Genossenschaft zeigt für einen Zeitraum von zehn Jahren (2002 bis 2011<br />
- Planansatz -) folgendes Bild:<br />
TEUR<br />
10.000<br />
9.000<br />
8.000<br />
7.000<br />
6.000<br />
5.000<br />
4.000<br />
3.000<br />
2.000<br />
1.000<br />
0<br />
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Instandhaltungskosten Aktivierungen<br />
Hinsichtlich weiterer Ausführungen zu den Instandhaltungskosten verweisen wir auf die<br />
Ausführungen im Abschnitt „Ertragslage“.<br />
<strong>Wohnungsgenossenschaft</strong><br />
<strong>Köln</strong>-<strong>Süd</strong> <strong>eG</strong><br />
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