einsehen - Wohnungsgenossenschaft Köln-Süd eG
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Inhaltsverzeichnis<br />
A. Allgemeine Angaben<br />
In der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind gegenüber<br />
dem Vorjahr keine Änderungen eingetreten.<br />
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den vom<br />
Bundesminister der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen<br />
und dem Bundesminister für Wirtschaft mit der Verordnung vom 6. März 1987 für den<br />
Jahresabschluss von Wohnungsunternehmen, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft<br />
oder einer eingetragenen Genossenschaft betrieben werden, vorgeschriebenen<br />
Formblättern.<br />
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Auch hinsichtlich der Bewertung ist gegenüber dem Vorjahr keine Abweichung zu verzeichnen.<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen<br />
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs-<br />
und Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.<br />
Für die Sachanlagenzugänge des Berichtsjahres bei den Wohngebäuden sind als Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten Fremdkosten sowie Kosten für eigene technische<br />
und kaufmännische Leistungen angesetzt. Die Eigenleistungen sind zu Vollko-<br />
sten bewertet; das Wahlrecht des § 255 Absatz 2 Satz 4 HGB wurde nicht wertan-<br />
satzmindernd ausgeübt. Kosten für die Modernisierung wurden, soweit es sich um<br />
Kosten für die Erweiterung und wesentliche Verbesserung im Sinne von § 255 Absatz<br />
2 Satz 1 HGB handelt, aktiviert; begleitende Instandhaltungsmaßnahmen sind<br />
unter den laufenden Aufwendungen erfasst. Zinsen für Fremdkapital im Sinne von<br />
§ 255 Absatz 3 HGB wurden auch im Geschäftsjahr 2009 nicht aktiviert.<br />
Die Abschreibungen auf die Gebäudewerte wurden planmäßig vorgenommen; sie sind<br />
entsprechend der Restnutzungsdauer bemessen. Ihnen liegen die Restbuchwerte zuzüglich<br />
nachträglich aktivierter Modernisierungskosten zugrunde. Die Restnutzungsdauer<br />
geht beim Althausbesitz von einer Gesamtnutzungsdauer für Wiederaufbauten<br />
und für nicht umfassend modernisierte Wohnbauten von 80 Jahren abzüglich bisheriger<br />
Nutzungsdauer aus. Für umfassend modernisierte bzw. um- und ausgebaute<br />
Altbauten verlängert sich die Nutzungsdauer um 30 Jahre. Die Abschreibung der Neubauten<br />
erfolgt auf der Grundlage einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren.<br />
<strong>Wohnungsgenossenschaft</strong><br />
<strong>Köln</strong>-<strong>Süd</strong> <strong>eG</strong><br />
3. Anhang für das<br />
Geschäftsjahr 2009<br />
35<br />
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