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einsehen - Wohnungsgenossenschaft Köln-Süd eG

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Jahresabschluss<br />

für das Geschäftsjahr 2009<br />

36<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände und Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

werden abgeschrieben mit Sätzen zwischen 4 % und 33,3 % jährlich.<br />

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 EUR und weniger als<br />

1.000,00 EUR, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, werden ab 2008 in<br />

einem Sammelposten gem. § 6 EStG erfasst und mit 20 % pro Jahr abgeschrieben.<br />

Finanzanlagen<br />

Aktien, Geschäftsguthaben aus Mitgliedschaften bei Genossenschaften sowie Arbeitgeberdarlehen<br />

sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem Nominalwert angesetzt.<br />

Eine Beteiligung in Höhe von 7.669,38 EUR wurde im Geschäftsjahr 2009 vollständig<br />

abgeschrieben.<br />

Unfertige Leistungen<br />

Unter dieser Position werden die mit den Mietern noch nicht abgerechneten, umlagefähigen<br />

Betriebskosten ausgewiesen; sie sind zu den Anschaffungskosten unter Beachtung<br />

des Niederstwertprinzips angesetzt.<br />

Andere Vorräte<br />

Die Heizölvorräte sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Es wurde das Fifo-<br />

Verfahren angewendet.<br />

Forderungen aus Vermietung und Sonstige Vermögensgegenstände<br />

Ausfallrisiken wird durch Abschreibungen und Einzelwertberichtigungen in ausreichender<br />

Höhe Rechnung getragen. Auf nicht einzelwertberichtigte Mietforderungen<br />

wurde eine Pauschalwertberichtigung von 5 % gebildet.<br />

Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

Der Wertansatz wurde unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt.<br />

Rückstellungen<br />

Rückstellungen für Pensionen sind aufgrund eines versicherungsmathematischen<br />

Gutachtens nach dem Teilwertverfahren (auf der Grundlage der Richtwerttafeln<br />

2005 G) entsprechend § 6a EStG unter Zugrundelegung eines Rechnungszinsfußes<br />

von 6 % passiviert. Auch für Verpflichtungen aus den vor dem 1. Januar 1987 zugesagten<br />

Pensionen und Betriebsrenten wurden Rückstellungen in vollem Umfang gebildet.<br />

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden ausschließlich gemäß § 249<br />

Absatz 1 HGB gebildet. Sie sind ausreichend bemessen und berücksichtigen alle erkennbaren<br />

Risiken.

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