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Tätigkeitsbericht 2010 - Kriminologische Zentralstelle eV

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Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Analysen<br />

hemmenden Wirkung weiterer Eintragungen, noch im Auszug zu stehen<br />

haben.<br />

Die damit erforderliche Anforderung von Ersatzvorgängen führte zum einen<br />

zu erheblichen Verzögerungen und war zum anderen nicht immer von Erfolg<br />

gekrönt. Um solche Ausfälle aufzufangen, wurde zu jedem Probanden – neben<br />

den mittels Erhebungsbogen vorgenommenen Strafaktenanalysen – eine ausführliche<br />

Dokumentation seines Werdegangs erstellt, in die auch Einzelinformationen<br />

über nicht mehr erhältliche Verfahren eingingen, welche sich<br />

verstreut in eingesehenen Strafakten finden ließen.<br />

Die Aktenanalyse sowie die Erstellung der genannten Dokumentationen war<br />

2009 abgeschlossen worden. Die Erstellung und Publikation des Abschlussberichts<br />

verzögerte sich aufgrund anderweitiger Verpflichtungen der zuständigen<br />

Wissenschaftlerin. Der Abschlussbericht, der auch das genannte<br />

Kammerurteil sowie das Gesetz zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung<br />

und als „begleitende Regelung“ das Therapieunterbringungsgesetz aufgreift,<br />

befand sich zum Jahresende in der Phase letzter redaktioneller Überarbeitungen;<br />

er soll nun im Frühjahr 2011 veröffentlicht werden.<br />

5.2.2 Projekt „Rückwirkungsverbot und Sicherungsverwahrung:<br />

rechtliche und praktische Konsequenzen aus dem Kammerurteil<br />

des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall M. ./.<br />

Deutschland“<br />

Das im Berichtsjahr geplante neue Forschungsprojekt beruht auf einem im<br />

Sommer vorgelegten Konzept, das noch unter dem Titel „Entlassung und<br />

Nachsorge gefährlicher Straftäter aus der Sicherungsverwahrung“ stand. Zum<br />

damaligen Zeitpunkt war man davon ausgegangen, dass wegen zahlreicher<br />

kurzfristiger Entlassungen Gelegenheit für ein Projekt im Sinne eines „natürlichen<br />

Experiments“ bestünde. In diesem Zusammenhang wurden auch<br />

Kooperationen mit Hochschulinstituten in Betracht gezogen.<br />

In der zweiten Jahreshälfte stellte sich jedoch heraus, dass eine höchstgerichtliche<br />

Klärung der zahlreichen Streitfragen doch längere Zeit in Anspruch<br />

nehmen wird und bisher weit weniger Sicherungsverwahrte aufgrund der<br />

Neuinterpretation des Rückwirkungsverbots entlassen wurden als zunächst<br />

erwartet. Hinzu kommt das mit dem „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der<br />

Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen“ verabschiedete<br />

Therapieunterbringungsgesetz, das ab dem 1. Januar 2011 unter bestimmten<br />

Bedingungen die Unterbringung von in Folge des Rückwirkungsverbotes aus<br />

der Sicherungsverwahrung Entlassenen oder noch zu Entlassenden in anderen<br />

Einrichtungen ermöglicht.<br />

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