Tätigkeitsbericht 2010 - Kriminologische Zentralstelle eV
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Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Analysen<br />
hemmenden Wirkung weiterer Eintragungen, noch im Auszug zu stehen<br />
haben.<br />
Die damit erforderliche Anforderung von Ersatzvorgängen führte zum einen<br />
zu erheblichen Verzögerungen und war zum anderen nicht immer von Erfolg<br />
gekrönt. Um solche Ausfälle aufzufangen, wurde zu jedem Probanden – neben<br />
den mittels Erhebungsbogen vorgenommenen Strafaktenanalysen – eine ausführliche<br />
Dokumentation seines Werdegangs erstellt, in die auch Einzelinformationen<br />
über nicht mehr erhältliche Verfahren eingingen, welche sich<br />
verstreut in eingesehenen Strafakten finden ließen.<br />
Die Aktenanalyse sowie die Erstellung der genannten Dokumentationen war<br />
2009 abgeschlossen worden. Die Erstellung und Publikation des Abschlussberichts<br />
verzögerte sich aufgrund anderweitiger Verpflichtungen der zuständigen<br />
Wissenschaftlerin. Der Abschlussbericht, der auch das genannte<br />
Kammerurteil sowie das Gesetz zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung<br />
und als „begleitende Regelung“ das Therapieunterbringungsgesetz aufgreift,<br />
befand sich zum Jahresende in der Phase letzter redaktioneller Überarbeitungen;<br />
er soll nun im Frühjahr 2011 veröffentlicht werden.<br />
5.2.2 Projekt „Rückwirkungsverbot und Sicherungsverwahrung:<br />
rechtliche und praktische Konsequenzen aus dem Kammerurteil<br />
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall M. ./.<br />
Deutschland“<br />
Das im Berichtsjahr geplante neue Forschungsprojekt beruht auf einem im<br />
Sommer vorgelegten Konzept, das noch unter dem Titel „Entlassung und<br />
Nachsorge gefährlicher Straftäter aus der Sicherungsverwahrung“ stand. Zum<br />
damaligen Zeitpunkt war man davon ausgegangen, dass wegen zahlreicher<br />
kurzfristiger Entlassungen Gelegenheit für ein Projekt im Sinne eines „natürlichen<br />
Experiments“ bestünde. In diesem Zusammenhang wurden auch<br />
Kooperationen mit Hochschulinstituten in Betracht gezogen.<br />
In der zweiten Jahreshälfte stellte sich jedoch heraus, dass eine höchstgerichtliche<br />
Klärung der zahlreichen Streitfragen doch längere Zeit in Anspruch<br />
nehmen wird und bisher weit weniger Sicherungsverwahrte aufgrund der<br />
Neuinterpretation des Rückwirkungsverbots entlassen wurden als zunächst<br />
erwartet. Hinzu kommt das mit dem „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der<br />
Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen“ verabschiedete<br />
Therapieunterbringungsgesetz, das ab dem 1. Januar 2011 unter bestimmten<br />
Bedingungen die Unterbringung von in Folge des Rückwirkungsverbotes aus<br />
der Sicherungsverwahrung Entlassenen oder noch zu Entlassenden in anderen<br />
Einrichtungen ermöglicht.<br />
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