Tätigkeitsbericht 2010 - Kriminologische Zentralstelle eV
Tätigkeitsbericht 2010 - Kriminologische Zentralstelle eV
Tätigkeitsbericht 2010 - Kriminologische Zentralstelle eV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Analysen<br />
5.4.2 Projekt „Häuser des Jugendrechts in Wiesbaden und Frankfurt<br />
am Main-Höchst“<br />
Nach 2008 begonnenen Vorarbeiten, an denen die KrimZ mitwirkte, wurde<br />
am 10. Dezember <strong>2010</strong> das „Haus des Jugendrechts“ in Wiesbaden offiziell<br />
eröffnet. Die Eröffnung des zweiten Hauses in Frankfurt am Main-Höchst soll<br />
im Februar 2011 erfolgen. Mit diesen Einrichtungen ist in Hessen – wie bei<br />
den vergleichbaren in anderen Bundesländern – die Absicht verbunden, das<br />
Abgleiten von Kindern und Jugendlichen in die Kriminalität zu verhindern<br />
und bereits begonnene kriminelle Karrieren zu beenden. Ziele der beiden<br />
„Häuser des Jugendrechts“ sind:<br />
• Optimierung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit durch<br />
Unterbringung aller Beteiligten in einem Anwesen – im Falle des<br />
Amtsgerichts durch speziell vereinbarte kurze Kommunikationswege;<br />
• höchstmögliche Effektivität beim Umgang mit der Jugenddelinquenz<br />
durch einen institutionsübergreifenden, parallelen und ganzheitlichen<br />
Ansatz;<br />
• Beschleunigung staatlicher und kommunaler Reaktionen auf Straftaten<br />
junger Menschen;<br />
• zeitnahe Reaktion auf normwidriges Verhalten bereits bei der ersten<br />
Verfehlung;<br />
• Stärkung der Präventionsarbeit und Vorhaltung entsprechender Angebote<br />
vor Ort.<br />
Im Rahmen eines Werkvertrages, der Ende 2009 geschlossen wurde, führt die<br />
KrimZ in Kooperation mit der Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht<br />
und Strafvollzug an der Universität Gießen ein Forschungsvorhaben zur<br />
Evaluation der Projekte durch. Die Evaluation soll eine Umsetzung und ggf.<br />
Anpassung und Fortschreibung der genannten Ziele gewährleisten. Der<br />
vereinbarte erste Zwischenbericht für den Auftraggeber wurde vorgelegt.<br />
5.5 Projekt „Urteilsabsprachen und Opferinteressen in Verfahren mit<br />
Nebenklagebeteiligung“<br />
Ziel des durch den WEISSEN RING geförderten Projekts ist die empirische<br />
Beschreibung der Absprachepraxis unter dem Aspekt der Opferbeteiligung. Vor<br />
dem Hintergrund des 2. Opferrechtsreformgesetzes und des Gesetzes zur Regelung<br />
der Verständigung im Strafverfahren, die beide in der 2. Jahreshälfte 2009<br />
in Kraft traten, gilt es zu erforschen, ob und wie die rechtlichen Spielräume auf<br />
praktischer Ebene ausgestaltet, umgesetzt und konkret gehandhabt werden. Das<br />
Forschungsprojekt geht damit der auch rechtspolitisch aktuellen Frage nach, ob<br />
und in welcher Hinsicht Opferinteressen durch die Praxis der Verständigung<br />
25