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Tätigkeitsbericht 2010 - Kriminologische Zentralstelle eV

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Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Analysen<br />

Justizvollzug. Die aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Gefangenen<br />

waren ausschließlich Männer, deren Altersdurchschnitt bei 55 Jahren lag. Sie<br />

waren fast ausschließlich wegen schwerer Gewaltdelikte verurteilt worden.<br />

Die ab der Erhebung für 2007 eingeleitete Konzentration des Projekts auf<br />

den Justizvollzug sollte auch Raum für Verbesserungen schaffen, etwa durch<br />

gelegentliche Stichtagserhebungen. Allerdings stellte sich heraus, dass elektronische<br />

Systeme zur Verwaltung der Vollzugsdaten nicht überall zur Verfügung<br />

stehen und uneinheitlich ausgestaltet sind. Der für das Berichtsjahr<br />

vorgesehene Testlauf einer Erhebung zur Dauer der lebenslangen Freiheitsstrafe<br />

in einem Bundesland kam aufgrund verschiedener Verzögerungen<br />

nicht zustande. Er soll nun im Frühjahr 2011 stattfinden.<br />

5.3.5 Projekt „Strategien zur Vermeidung langer Untersuchungshaft“<br />

Untersuchungshaft von über 6 Monaten ist nur aus wichtigen Gründen unter<br />

der Kontrolle des Oberlandesgerichts zulässig (§ 121 StPO). Diese strengen<br />

Anforderungen können dazu führen, dass Gefangene allein aus Verhältnismäßigkeitsgründen<br />

vor einer Hauptverhandlung entlassen werden, obwohl<br />

dringender Tatverdacht und Haftgründe fortbestehen. Einzelne Haftentlassungen<br />

zur Vermeidung langer Untersuchungshaft haben in den letzten Jahren<br />

erhebliches öffentliches Aufsehen erregt. Darüber hinaus spielt das Thema in<br />

der rechtspolitischen Diskussion zum Strafverfahrensrecht eine Rolle. Allerdings<br />

sind die Zahlen der Untersuchungsgefangenen in den letzten Jahren<br />

zurückgegangen.<br />

Im Hinblick auf andere Vorhaben hat die 54. Mitgliederversammlung im<br />

Dezember <strong>2010</strong> beschlossen, dieses Projekt bis auf Weiteres zurück zu stellen.<br />

5.4 Projekte zur Kooperation von Polizei, Jugendhilfe und Justiz<br />

5.4.1 Projekt „Kooperation von öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz<br />

bei Sexualdelikten gegen Kinder“<br />

Ziel des mit Drittmitteln der Europäischen Kommission geförderten Projekts,<br />

das im Juni 2008 begann und bis Oktober <strong>2010</strong> lief, war die Entwicklung<br />

eines Modellkonzeptes für eine interdisziplinäre Kooperation zwischen öffentlicher<br />

Jugendhilfe und Strafjustiz bei Sexualdelikten gegen Kinder. Kooperationspartner<br />

der KrimZ waren das Institut für Konfliktforschung in Wien<br />

(Österreich) und die Hochschule für Soziale Arbeit in Luzern (Schweiz). Das<br />

Projekt gliederte sich in zwei Stufen, die in Deutschland, Österreich und der<br />

Schweiz parallel durchgeführt wurden.<br />

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