Tätigkeitsbericht 2010 - Kriminologische Zentralstelle eV
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Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Analysen<br />
Justizvollzug. Die aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Gefangenen<br />
waren ausschließlich Männer, deren Altersdurchschnitt bei 55 Jahren lag. Sie<br />
waren fast ausschließlich wegen schwerer Gewaltdelikte verurteilt worden.<br />
Die ab der Erhebung für 2007 eingeleitete Konzentration des Projekts auf<br />
den Justizvollzug sollte auch Raum für Verbesserungen schaffen, etwa durch<br />
gelegentliche Stichtagserhebungen. Allerdings stellte sich heraus, dass elektronische<br />
Systeme zur Verwaltung der Vollzugsdaten nicht überall zur Verfügung<br />
stehen und uneinheitlich ausgestaltet sind. Der für das Berichtsjahr<br />
vorgesehene Testlauf einer Erhebung zur Dauer der lebenslangen Freiheitsstrafe<br />
in einem Bundesland kam aufgrund verschiedener Verzögerungen<br />
nicht zustande. Er soll nun im Frühjahr 2011 stattfinden.<br />
5.3.5 Projekt „Strategien zur Vermeidung langer Untersuchungshaft“<br />
Untersuchungshaft von über 6 Monaten ist nur aus wichtigen Gründen unter<br />
der Kontrolle des Oberlandesgerichts zulässig (§ 121 StPO). Diese strengen<br />
Anforderungen können dazu führen, dass Gefangene allein aus Verhältnismäßigkeitsgründen<br />
vor einer Hauptverhandlung entlassen werden, obwohl<br />
dringender Tatverdacht und Haftgründe fortbestehen. Einzelne Haftentlassungen<br />
zur Vermeidung langer Untersuchungshaft haben in den letzten Jahren<br />
erhebliches öffentliches Aufsehen erregt. Darüber hinaus spielt das Thema in<br />
der rechtspolitischen Diskussion zum Strafverfahrensrecht eine Rolle. Allerdings<br />
sind die Zahlen der Untersuchungsgefangenen in den letzten Jahren<br />
zurückgegangen.<br />
Im Hinblick auf andere Vorhaben hat die 54. Mitgliederversammlung im<br />
Dezember <strong>2010</strong> beschlossen, dieses Projekt bis auf Weiteres zurück zu stellen.<br />
5.4 Projekte zur Kooperation von Polizei, Jugendhilfe und Justiz<br />
5.4.1 Projekt „Kooperation von öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz<br />
bei Sexualdelikten gegen Kinder“<br />
Ziel des mit Drittmitteln der Europäischen Kommission geförderten Projekts,<br />
das im Juni 2008 begann und bis Oktober <strong>2010</strong> lief, war die Entwicklung<br />
eines Modellkonzeptes für eine interdisziplinäre Kooperation zwischen öffentlicher<br />
Jugendhilfe und Strafjustiz bei Sexualdelikten gegen Kinder. Kooperationspartner<br />
der KrimZ waren das Institut für Konfliktforschung in Wien<br />
(Österreich) und die Hochschule für Soziale Arbeit in Luzern (Schweiz). Das<br />
Projekt gliederte sich in zwei Stufen, die in Deutschland, Österreich und der<br />
Schweiz parallel durchgeführt wurden.<br />
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