Tätigkeitsbericht 2010 - Kriminologische Zentralstelle eV
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Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Analysen<br />
5.3.2 Stichtagserhebung zur Sozialtherapie im Justizvollzug<br />
Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen<br />
Straftaten“ von 1998 wurde neben der schon zuvor geltenden freiwilligen<br />
Verlegung geeigneter Gefangener in eine sozialtherapeutische Anstalt<br />
in dem geänderten § 9 StVollzG bestimmt, dass Sexualstraftäter mit einer<br />
Freiheitsstrafe von über zwei Jahren in eine sozialtherapeutische Anstalt zu<br />
verlegen sind, wenn ihre Behandlung dort „angezeigt“ ist. Mittlerweile sind<br />
mehrere teilweise abweichende Regelungen des Landesrechts in Kraft getreten.<br />
Zudem gibt es in allen Bundesländern mehr oder weniger eigenständige<br />
Vorschriften für den Jugendstrafvollzug. Mit weiteren Änderungen infolge<br />
des Übergangs der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die<br />
Länder ist mittelfristig zu rechnen.<br />
In der von der KrimZ seit 1997 jeweils zum 31. März durchgeführten Stichtagserhebung<br />
in allen sozialtherapeutischen Einrichtungen des Justizvollzuges<br />
werden wesentliche Angaben – wie beispielsweise zu den Strafgefangenen<br />
(Alter, Delikt, Strafmaß), zu den vorhandenen und belegten Haftplätzen, zum<br />
Einhalten der vom Arbeitskreis Sozialtherapeutische Anstalten e. V. empfohlenen<br />
Mindestanforderungen an sozialtherapeutische Einrichtungen und nicht<br />
zuletzt zum Personal – erfragt.<br />
Im Berichtsjahr nahmen zum Stichtag 31. März <strong>2010</strong> alle bestehenden sozialtherapeutischen<br />
Einrichtungen – es handelte sich um 56 Anstalten und<br />
Abteilungen – an der Befragung teil. Die Ergebnisse wurden statistisch aufbereitet<br />
und in Form eines Berichts vorgelegt, der zugleich in elektronischer<br />
Form im Internet veröffentlicht wurde (Niemz <strong>2010</strong>). Er enthält neben den<br />
Ergebnissen der früheren Umfragen auch eine aktualisierte Adressenliste der<br />
bestehenden Einrichtungen.<br />
5.3.3 Projekt „Evaluation der sozialtherapeutischen Behandlung von<br />
Sexualstraftätern im Justizvollzug“<br />
Das Projekt ging auf eine Entschließung des Bundesrates zur Evaluierung<br />
sozialtherapeutischer Maßnahmen für Sexualstraftäter im Strafvollzug vom<br />
März 2003 zurück. Die erste Stufe wurde mit Vorlage des Abschlussberichts<br />
im Frühjahr 2008 abgeschlossen. Zu Beginn des Jahres 2011 soll das Projekt<br />
fortgesetzt werden.<br />
Ziel ist eine systematische Erfassung der in den Bundesländern laufenden<br />
Evaluationsprojekte zur sozialtherapeutischen Behandlung von Sexualstraftätern<br />
im Justizvollzug sowie deren kontinuierliche Begleitung. Darüber<br />
hinaus sollen die in den einzelnen sozialtherapeutischen Einrichtungen<br />
durchgeführten Behandlungskonzepte dargestellt und bewertet werden.<br />
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