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Tätigkeitsbericht 2010 - Kriminologische Zentralstelle eV

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Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Analysen<br />

5.3.2 Stichtagserhebung zur Sozialtherapie im Justizvollzug<br />

Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen<br />

Straftaten“ von 1998 wurde neben der schon zuvor geltenden freiwilligen<br />

Verlegung geeigneter Gefangener in eine sozialtherapeutische Anstalt<br />

in dem geänderten § 9 StVollzG bestimmt, dass Sexualstraftäter mit einer<br />

Freiheitsstrafe von über zwei Jahren in eine sozialtherapeutische Anstalt zu<br />

verlegen sind, wenn ihre Behandlung dort „angezeigt“ ist. Mittlerweile sind<br />

mehrere teilweise abweichende Regelungen des Landesrechts in Kraft getreten.<br />

Zudem gibt es in allen Bundesländern mehr oder weniger eigenständige<br />

Vorschriften für den Jugendstrafvollzug. Mit weiteren Änderungen infolge<br />

des Übergangs der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die<br />

Länder ist mittelfristig zu rechnen.<br />

In der von der KrimZ seit 1997 jeweils zum 31. März durchgeführten Stichtagserhebung<br />

in allen sozialtherapeutischen Einrichtungen des Justizvollzuges<br />

werden wesentliche Angaben – wie beispielsweise zu den Strafgefangenen<br />

(Alter, Delikt, Strafmaß), zu den vorhandenen und belegten Haftplätzen, zum<br />

Einhalten der vom Arbeitskreis Sozialtherapeutische Anstalten e. V. empfohlenen<br />

Mindestanforderungen an sozialtherapeutische Einrichtungen und nicht<br />

zuletzt zum Personal – erfragt.<br />

Im Berichtsjahr nahmen zum Stichtag 31. März <strong>2010</strong> alle bestehenden sozialtherapeutischen<br />

Einrichtungen – es handelte sich um 56 Anstalten und<br />

Abteilungen – an der Befragung teil. Die Ergebnisse wurden statistisch aufbereitet<br />

und in Form eines Berichts vorgelegt, der zugleich in elektronischer<br />

Form im Internet veröffentlicht wurde (Niemz <strong>2010</strong>). Er enthält neben den<br />

Ergebnissen der früheren Umfragen auch eine aktualisierte Adressenliste der<br />

bestehenden Einrichtungen.<br />

5.3.3 Projekt „Evaluation der sozialtherapeutischen Behandlung von<br />

Sexualstraftätern im Justizvollzug“<br />

Das Projekt ging auf eine Entschließung des Bundesrates zur Evaluierung<br />

sozialtherapeutischer Maßnahmen für Sexualstraftäter im Strafvollzug vom<br />

März 2003 zurück. Die erste Stufe wurde mit Vorlage des Abschlussberichts<br />

im Frühjahr 2008 abgeschlossen. Zu Beginn des Jahres 2011 soll das Projekt<br />

fortgesetzt werden.<br />

Ziel ist eine systematische Erfassung der in den Bundesländern laufenden<br />

Evaluationsprojekte zur sozialtherapeutischen Behandlung von Sexualstraftätern<br />

im Justizvollzug sowie deren kontinuierliche Begleitung. Darüber<br />

hinaus sollen die in den einzelnen sozialtherapeutischen Einrichtungen<br />

durchgeführten Behandlungskonzepte dargestellt und bewertet werden.<br />

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