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KVNO aktuell 5 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

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Honorarreform<br />

Änderungen zum 1. Juli -<br />

Aber insgesamt nicht mehr Geld<br />

Selbstzahlerleistungen<br />

IGe-Leistungen richtig anbieten -<br />

Schriftliche Zustimmung ist wichtig<br />

Palliativversorgung<br />

Einheitlicher Rahmenvertrag steht -<br />

Attraktive Vergütung für SAPV-Leistungen<br />

Hautkrebs-Screening<br />

Kassen zahlen Excisionen<br />

seit 1. Januar extrabudgetär<br />

Protonenpumpeninhibitoren<br />

Verordnungen steigen bis zu 20 Prozent -<br />

Oft zu hohe Dosierung und zu langer Einsatz<br />

5<br />

09


Inhalt<br />

1 Editorial<br />

Schwerpunkt<br />

2 Honorarreform nachgebessert: Änderungen zum 1. Juli – Unterm Strich aber nicht mehr Geld<br />

Aktuell<br />

5 Fortbildungspflicht: Der Countdown läuft ab<br />

5 Keine Honorarkürzung für 68er<br />

5 Kontoauszug reicht als Nachweis<br />

6 Palliativversorgung: SAPV-Rahmenvertrag liegt vor<br />

8 Elektronische Gesundheitskarte: Sind die Daten sicher?<br />

Berichte<br />

16 Zusätzliches Standbein für viele Praxen: Selbstzahlerleistung und Selbstzahlersprechstunde: Was geht? Was nicht?<br />

20 Hausarztzentrierte Versorgung: Der Streit spitzt sich zu – Abrechnungsdaten nicht in private Hände<br />

22 „Nutzen Sie extrabudgetäre Potenziale“<br />

24 Influenza-Pandemie: Verdachtsfälle melden – Kostenerstattung der Schnelltests<br />

26 Fragebogen für den Innovationspreis liegt jetzt vor<br />

26 Praxisbörsentag: Einsteiger treffen Abgeber<br />

27 Was Sie von den Serviceteams wissen wollten<br />

28 Ärztegenossenschaft Rhein-Sieg: Mit Marktmacht und Behandlungspfaden<br />

Service<br />

30 KV <strong>Nordrhein</strong> seit zehn Jahren im Internet: Von 50 auf 5.000 User täglich<br />

32 NRW-Parteitage von CDU und SPD: KVen treffen Politik<br />

32 Kammerwahlen: Marburger Bund bleibt die stärkste Kraft<br />

33 Neue Funktionen beim KV-PraxisCheck<br />

34 Fax-Abruf<br />

Praxisinfo<br />

10 Extrabudgetäre Vergütung für Excisionen beim Hautkrebsscreening<br />

10 Neue Vereinbarungen mit den BKKen Bertelsmann, Heilberufe und pronova<br />

10 U10 und U11 auch mit der BKK Heimbach<br />

10 Teilnehmer an der U5 bis U9 melden<br />

10 Leistungen zur Empfängnisverhütung sind umsatzsteuerfrei<br />

10 Neues Vordruckmuster für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung<br />

11 Abrechnung der Wegegelder bei den Ersatzkassen<br />

11 Übersendung von Facharztberichten an Hausärzte<br />

11 Hausarztvertrag: BKK24-Versicherte müssen keine Praxisgebühr zahlen<br />

11 Hausarztvertrag: BKK Herford Minden Ravensberg verlangt Praxisgebühr<br />

11 eGK-Lesegeräte: Betrüger unterwegs<br />

Arzneimittelinfo<br />

12 Arzneimittelausgaben steigen stark<br />

12 Praxen erhalten DDD-Quoten<br />

13 Verordnung von Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage<br />

13 Erratum: Nicht-rezeptpflichtige Externa sind Sprechstundenbedarf<br />

13 Höhere Me-too-Quote für Nervenärzte – Zyprexa wieder gelistet<br />

14 Protonenpumpeninhibitoren zurückhaltend verordnen


Liebe Frau Kollegin, lieber Herr Kollege,<br />

es steht viel auf dem Spiel. Überlegen Sie genau.<br />

Der Hausärzteverband, allen voran sein Hauptgeschäftsführer Eberhard Mehl (ehemals AOK-Bundesverband)<br />

will sich auch im Rheinland seinen lang gehegten Traum vom eigenen Vertrag außerhalb des KV-Systems erfüllen.<br />

Unser Rat an die Kolleginnen und Kollegen: Überlegen Sie genau, ob Sie das mit allen Konsequenzen wirklich<br />

wollen.<br />

Fakt ist:<br />

Seit 2005 gibt es in <strong>Nordrhein</strong> Hausarztverträge<br />

An den existierenden und nach wie vor geltenden Hausarztverträgen in <strong>Nordrhein</strong> nehmen rund 4.000 hausärztliche<br />

Kolleginnen und Kollegen teil. Das sind mehr als die Hälfte aller Hausärzte in <strong>Nordrhein</strong>. Fast 1 Million Patientinnen<br />

und Patienten haben sich eingeschrieben. Das bringt jährlich rund 23 Millionen zusätzliches Geld, außerhalb<br />

der Regelleistungsvolumen.<br />

Neue Verträge mit dem Hausärzteverband bedeuten neue Einschreibungen; neue Überzeugsarbeit bei den Patienten;<br />

zusätzliche Anpassung der Praxissoftware. Wollen Sie das wirklich?<br />

Fakt ist:<br />

Aus Zusatzverträgen erlöst die KV <strong>Nordrhein</strong> allein 300 Millionen Euro im Jahr. Vor allem für Hausärzte<br />

Neben der Regelversorgung hat die KV <strong>Nordrhein</strong> 19 Sonderverträge abgeschlossen, an denen Hausärzte teilnehmen<br />

können. Das bringt jährlich 300 Millionen Euro in die Kasse, vor allem der Hausärzte.<br />

Der Ausstieg der Hausärzte schwächt die Marktmacht der KV, vor allem zu Ihren Lasten. Wollen Sie das wirklich?<br />

Fakt ist:<br />

Die KV <strong>Nordrhein</strong> fördert jährlich mit rund 2,5 Millionen Euro den hausärztlichen Nachwuchs<br />

Um einen drohenden Nachwuchsmangel bei den Hausärzten abzuwenden, fördert die KV <strong>Nordrhein</strong> die Weiterbildung<br />

von angehenden Hausärzten mit rund 2,5 Millionen Euro jährlich. Dieses Geld zahlen hausärztliche und fachärztliche<br />

Kolleginnen und Kollegen gemeinsam.<br />

Ein Ausstieg der Hausärzte aus dem KV-System stellt diese Solidarität in Frage. Wollen Sie das wirklich?<br />

Fakt ist:<br />

Die KV <strong>Nordrhein</strong> erhebt einen Verwaltungskostenbeitrag von nur 2,8 Prozent<br />

Für alles, was die KV <strong>Nordrhein</strong> im Auftrag ihrer Mitglieder erledigt, erhebt sie einen Verwaltungskostensatz von 2,8<br />

Prozent. Damit ist alles abgegolten. Der Hausärzteverband in Baden-Württemberg verlangt für Mitglieder 3 Prozent,<br />

für Nicht-Mitglieder 5 Prozent.<br />

Beim Umstieg auf Verträge des Hausärzteverbandes müssen Hausärzte zweimal Verwaltungskosten zahlen, an die<br />

KV und den Hausärzteverband. Wollen Sie das wirklich?<br />

Mit kollegialen Grüßen<br />

Ihr Vorstand und Ihre hausärztlichen Kollegen aus der Vertreterversammlung<br />

Dr. Leonhard Hansen, Dr. Klaus Enderer,<br />

Dr. Thomas Fischbach, Kinder- und Jugendarzt; Dr. Rolf Ziskoven, Allgemeinmediziner;<br />

Dr. Hans-Reinhard Pies, hausärztlicher Internist<br />

Editorial<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

1


Honorarreform nachgebessert<br />

Änderungen zum 1. Juli –<br />

Unterm Strich aber nicht mehr Geld<br />

Der Bewertungsausschuss setzt zum 1. Juli <strong>2009</strong> Änderungen an der Honorarreform fest. Einige Leistungen fal-<br />

len dann aus den Regelleistungsvolumen (RLV) heraus und es gibt einen neuen Berechnungsmodus für die RLV von<br />

Gemeinschaftspraxen. Einzelne Praxen profitieren von den Regelungen, doch mehr Geld kommt nicht ins System.<br />

Noch weiß niemand genau, wie sich die Umsätze in den<br />

Praxen entwickeln. Dennoch haben der GKV-Spitzenverband<br />

und die <strong>Kassenärztliche</strong> Bundesvereinigung am 20.<br />

April weitere Änderungen der Honorarreform beschlossen.<br />

Sie nahmen unter anderem Leistungen aus den RLV<br />

heraus, sodass diese ab dem dritten Quartal <strong>2009</strong> besser<br />

vergütet werden können.<br />

Tiefstpreis:<br />

27 85 €<br />

Für alle HNO-Leistungen im Quartal<br />

Ihre gesetzliche Krankenkasse<br />

HNO-Landesverband SCHLESWIG-HOLSTEIN · Landesvorsitzende Dr. med. Doris Hartwig-Bade · Moislinger Allee 7 · 23558 Lübeck · Bild: www.istockphoto.com · Agentur: www.hqhh.de<br />

Der Berufsverband der HNO-Ärzte in Schleswig-Holstein prangert die niedrigen RLV<br />

plakativ an. In <strong>Nordrhein</strong> liegt der RLV-Fallwert der HNO-Praxen im zweiten Quartal<br />

nur bei 26,79 Euro. „Die meisten Kolleginnen und Kollegen können darüber hinaus keine<br />

freie Leistung abrechnen“, moniert Dr. Joachim Wichmann, Vorsitzender des HNO-Berufsverbands<br />

in <strong>Nordrhein</strong>. So drohe „der Ausverkauf einer ganzen Fachgruppe“.<br />

2 Schwerpunkt<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

Psychiatrische Leistungen besser bezahlt<br />

Zur „freien Leistung“ außerhalb des RLV werden unter<br />

anderem psychiatrische Gesprächs- und Betreuungsleistungen,<br />

im einzelnen die EBM-Nummern 14220, 14222,<br />

21216, 21220 und 21222. Der Berufsverband Deutscher<br />

Nervenärzte (BVDN) begrüßt die Korrektur. „Durch die<br />

neue Regelung ist es gelungen, den befürchteten Kollaps<br />

bei der ambulanten, wohnortnahen<br />

Versorgung psychiatrisch<br />

erkrankter Patienten<br />

zu verhindern“, erklärte<br />

der BVDN-Vorsitzende<br />

Frank Bergmann.<br />

„Das Gespräch mit dem Patienten<br />

ist unser einziges<br />

Werkzeug und in der Regel<br />

enorm zeitintensiv. Dies<br />

mit einer Pauschale von 30<br />

bis 50 Euro – wie es die seit<br />

dem 1. Januar <strong>2009</strong> geltende<br />

Regelung vorschreibt –<br />

abzugelten, hätte das Aus<br />

für die wohnortnahe psychiatrische<br />

Versorgung und<br />

viele psychiatrische Praxen<br />

bedeutet“, so Bergmann.<br />

Allerdings würden auch mit


der neuen Vereinbarung psychiatrische Gesprächsleistungen<br />

auf einem nach wie vor sehr niedrigen Niveau vergütet.<br />

„Hier muss noch nachgebessert werden“, fordert<br />

der BVDN-Vorsitzende.<br />

Mehr Leistungen außerhalb der RLV<br />

Weitere Leistungen, die ab 1. Juli außerhalb der RLV bezahlt<br />

werden:<br />

n anästhesiologische Leistungen des Abschnittes 5.3<br />

des EBM<br />

n nephrologische Leistungen der Abschnitte 4.5.4<br />

und 13.3.6<br />

n Bronchoskopien (EBM-Nummern 09315, 09316,<br />

13662 und 13670)<br />

Wie viel Honorar Ärzte für diese Leistungen erhalten,<br />

steht noch nicht fest. Dies verhandeln Krankenkassen<br />

und KV <strong>Nordrhein</strong> derzeit.<br />

Gemeinschaftspraxen: Behandlungs- statt Arztfall<br />

Die RLV von „fachungleichen“ Gemeinschaftspraxen, Medizinischen<br />

Versorgungszentren und Praxen mit angestellten<br />

Ärzten berechnen die KVen ab 1. Juli auf der Basis<br />

des Behandlungsfalls. Bislang bildeten die Arztfälle die<br />

Rechengrundlage. Zuschläge sollen verhindern, dass die<br />

RLV zu stark sinken: Der Bewertungsausschuss beschloss<br />

deswegen, die RLV für fach- und schwerpunktgleiche Berufsausübungsgemeinschaften<br />

und Praxen mit angestellten<br />

Ärzten der gleichen Arztgruppe um zehn Prozent zu<br />

erhöhen. Im Fall von fach- und schwerpunktübergreifender<br />

Gemeinschaften kann sich das RLV um fünf bis 40<br />

Prozent erhöhen. Die Möglichkeit, die arztbezogenen RLV<br />

untereinander zu verrechnen, bleibt bestehen.<br />

Hintergrund der Änderungen: Die Festlegung des jeweiligen<br />

arzt- und praxisbezogenen RLV auf Basis der Anzahl<br />

der Arztfälle führte zu einem Anstieg der Fallzahlen.<br />

Dadurch steigt das Risiko, dass sich kooperierende<br />

Ärzte dauerhaft vermehrt Patienten zuweisen, um die<br />

Fallzahlen zu erhöhen – zu Lasten von fachgleichen Kooperationen<br />

und Einzelpraxen.<br />

Der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren<br />

bezeichnet die Regelung als einen “Rückschlag für al-<br />

NRW-Initiative für mehr<br />

Honorargerechtigkeit vorerst gescheitert<br />

Mehr Geld für die Praxen an Rhein, Ruhr und Neckar.<br />

Das versuchten Ende April die Landesgesundheitsminister<br />

von NRW und Baden-Württemberg<br />

mit Hilfe des Bundsrates durchzusetzen. NRW-Gesundheitsminister<br />

Karl-Josef Laumann sagte im<br />

dortigen Plenum: „Wir brauchen eine gerechte und<br />

angemessene Vergütung der ambulanten ärztlichen<br />

Leistung. Dieses Ziel hat die Honorarreform verfehlt,<br />

denn es ist nicht einzusehen, warum in den<br />

Stadtstaaten über 400 Euro für die Behandlung eines<br />

Versicherten zur Verfügung gestellt werden, in<br />

NRW aber gerade einmal rund 330 Euro.“<br />

Die ungleiche Bezahlung ambulanter ärztlicher<br />

Leistungen wollten die Länder beenden. Der Antrag<br />

sah unter anderem vor, dass<br />

n ab 1. Oktober <strong>2009</strong> bis Ende 2010 der bundesdurchschnittliche<br />

Behandlungsbedarf des ersten<br />

Halbjahrs <strong>2009</strong> als Behandlungsbedarf je<br />

Versichertem gelten sollte<br />

n das auf einen KV-Bezirk entfallende Gesamthonorar<br />

des Jahres 2008 im laufenden Jahr<br />

nicht unterschritten werden dürfe<br />

n in den Jahren <strong>2009</strong> und 2010 die KVen die Honorarverteilung<br />

in ihrem Bereich selbst regeln<br />

können, unter Berücksichtigung regionaler<br />

Strukturen und Praxisbesonderheiten<br />

Die Initiative scheiterte. Die anderen Bundesländer<br />

fürchteten eine Umverteilung zu ihren Lasten.<br />

So bleibt es, wie es ist: Für die Versorgung in NRW<br />

steht weniger Geld zur Verfügung als in anderen<br />

Bundesländern.<br />

Auch NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers kritisiert<br />

die schlechtere Vergütung der Vertragsärzte<br />

in NRW. Er schreibt in einem Brief an den Vorstand<br />

der KV <strong>Nordrhein</strong>: „Ich denke, dass dazu in nächster<br />

Zeit Entscheidungen getroffen werden müssen,<br />

die zukünftig zu einer Verbesserung der Honorarsituation<br />

in <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen, gerade im Vergleich<br />

mit anderen Bundesländern, führen.“<br />

Schwerpunkt<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

3


le Reformbestrebungen, die auf mehr Kooperation und<br />

Zusammenarbeit in der ambulanten Medizin setzen”. Die<br />

Zuschläge seien unzureichend, weil sie die Verluste nicht<br />

kompensierten, die aus der neuen Fallzahlberechnung resultierten.<br />

Dies betreffe vor allem Einrichtungen, die Patienten<br />

fachübergreifend versorgten.<br />

Der Bewertungsausschuss ist der Forderung der KBV<br />

gefolgt, den bisher für die fachärztlichen Arztgruppen<br />

einheitlich festgelegten Fallwertzuschlag zum RLV für<br />

Teilradiologie arztgruppenbezogen zu differenzieren. So<br />

kann der zwischen Arztgruppen zum Teil beträchtlich<br />

schwankende Aufwand für teilradiologische Leistungen<br />

berücksichtigt werden.<br />

Geringere Rückstellungen – mehr fürs RLV<br />

Um mehr Geld für die RLV zur Verfügung zu haben, sinken<br />

die Rückstellungen ab 1. Juli. Dann müssen die KVen<br />

Kommentar<br />

Da irrt das Bundesgesundheitsministerium<br />

Die Honorarreform hat für<br />

das Gros der Praxen in <strong>Nordrhein</strong><br />

keinen Cent mehr gebracht.<br />

Im Gegenteil. Rund<br />

55 Prozent verlieren nach<br />

Hochrechnungen Honorar.<br />

Viele Praxen stünden vor<br />

der Pleite, wenn nicht die<br />

KV <strong>Nordrhein</strong> mit Stützungsmaßnahmen<br />

die gravierendsten Verluste eindämmen<br />

würde.<br />

Statt die Fakten zur Kenntnis zu nehmen, pumpt<br />

das Bundesgesundheitsministerium Steuergelder<br />

in Anzeigen, die Mitte April auch in vielen nordrheinischen<br />

Tageszeitungen erschienen sind. Die<br />

Verantwortung für die gescheiterte Honorarreform<br />

schiebt es darin den <strong>Kassenärztliche</strong>n<br />

4 Schwerpunkt<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

nur noch zwei Prozent des RLV-Vergütungsvolumens<br />

für die Bezahlung der Leistungen zurückbehalten, die<br />

Praxen über das RLV hinaus abgerechnet haben. Bislang<br />

waren es drei Prozent.<br />

Kassen und KVen können zudem Leistungen der morbiditätsbedingten<br />

Gesamtvergütung und Kostenerstattung<br />

des Kapitels 32, die außerhalb der arzt- und praxisbezogenen<br />

RLV vergütet werden, einer Steuerung<br />

unterziehen. Das würde die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung<br />

anderer Ärzte oder Arztgruppen verbessern.<br />

Von den Änderungen, die der Bewertungsausschuss beschlossen<br />

hat, sollen Ärzte profitieren, die ein breites<br />

Leistungsspektrum bieten, wenige Fälle, aber hohe Fallwerte<br />

abrechnen. Ob die Maßnahmen die gewünschte<br />

Wirkung erzielen, wird man erst 2010 wissen.<br />

<strong>Vereinigung</strong>en zu. Das Motto lautet: Alles nur<br />

ein Problem der Verteilung... Dies als gewagt<br />

zu bezeichnen, ist eigentlich schon zu wenig.<br />

Gelogen – das würde es besser treffen.<br />

Ein Blick ins Gesetz reicht, um festzustellen,<br />

wer verantwortlich ist: Auf fast 40 Seiten<br />

schreibt Paragraf 87 des Sozialgesetzbuchs<br />

V haarklein vor, wie das Honorar an die Vertragsärzte<br />

zu verteilen ist. Das genau ist die<br />

Wurzel des Übels. Die KV <strong>Nordrhein</strong> kann deswegen<br />

nicht wie bisher - zusammen mit den<br />

rheinischen Krankenkassen – das Honorar entsprechend<br />

den regionalen Erfordernissen verhandeln<br />

und verteilen.<br />

Dr. Leonhard Hansen<br />

Vorsitzender der KV <strong>Nordrhein</strong>


Fortbildungspflicht: Der Countdown läuft ab<br />

Bis 30. Juni <strong>2009</strong> müssen Vertragsärzte und Psychotherapeuten<br />

nachweisen, dass sie 250 Fortbildungspunkte<br />

gesammelt haben. Dies betrifft alle Ärzte und<br />

Psychotherapeuten, die am 30. Juni 2004 zugelassen<br />

oder bei einem Vertragsarzt, einem Psychotherapeuten<br />

oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellt<br />

waren. Wer den Nachweis nicht erbringt, dem<br />

Keine Honorarkürzung für 68er<br />

Hat ein Vertragsarzt oder -psychotherapeut im Jahre 2008<br />

sein 68. Lebensjahr vollendet, so droht ihm <strong>2009</strong> keine Honorarkürzung,<br />

auch wenn er den Fortbildungsnachweis nicht<br />

liefert. Dies hat die <strong>Kassenärztliche</strong> Bundesvereinigung am<br />

Kontoauszug reicht als Nachweis<br />

Der vom Gesetzgeber verlangte Nachweis über die Erfüllung<br />

der Fortbildungspflicht wird in der Regel von der Ärztekammer<br />

<strong>Nordrhein</strong> in Form eines Zertifikats ausgestellt.<br />

Sie verlangt dafür eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro.<br />

Der KV <strong>Nordrhein</strong> reicht indes ein Auszug aus dem Fortbildungskonto<br />

der Kammer. Diesen können Sie selbst<br />

über die Homepage der Kammer ausdrucken. Aus datenschutzrechtlichen<br />

Gründen hat die KV <strong>Nordrhein</strong> keinen<br />

Zugriff auf das bei den Kammern geführte Punktekonto.<br />

Aus dem Auszug des Punktekontos muss ersichtlich sein,<br />

dass die Fortbildungspunkte aus dem Zeitraum vom 1. Januar<br />

2002 bis 30. Juni <strong>2009</strong> stammen. Psychotherapeuten<br />

können ebenfalls einen Auszug Ihres Punktekontos an<br />

die KV schicken.<br />

Das ist aber oft gar nicht nötig. Denn Kammern und KV haben<br />

einen unbürokratischen Datenabgleich vereinbart. Das<br />

funktioniert aber nur, wenn Ärzte bzw. Psychotherapeuten<br />

zugestimmt haben, dass die Kammer die Inhaber des Fortbildungszertifikats<br />

an die KV <strong>Nordrhein</strong> übermitteln darf.<br />

Wer auf dem Antragsformular sein Einverständnis für die<br />

Übermittlung erklärt hat, braucht Nachweis oder Zertifikat<br />

nicht an die KV zu senden. Wenn Sie der Datenübermitt-<br />

droht nach dem Sozialgesetzbuch V eine Kürzung des<br />

Honorars. In den ersten vier Quartalen um zehn, ab<br />

dem fünften Quartal nach Ende der Frist sogar um 25<br />

Prozent. Die Kürzung endet erst nach Ablauf des Quartals,<br />

in dem der vollständige Fortbildungsnachweis erbracht<br />

wird.<br />

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kvno.de<br />

31. März <strong>2009</strong> entschieden. Wer aber weiterhin gesetzlich<br />

Versicherte behandeln will, kommt um den Nachweis nicht<br />

herum. Die erforderlichen 250 Fortbildungspunkte müssen<br />

diese Mitglieder bis 30. September 2011 nachweisen.<br />

lung nicht zugestimmt haben, senden Sie bitte Ihr Zertifikat<br />

per Post oder Fax an die KV.<br />

KV <strong>Nordrhein</strong><br />

Qualitätssicherung<br />

Tersteegenstraße 9<br />

40474 Düsseldorf<br />

Telefax 0211 5970 8160<br />

Ansprechpartner der Kammern<br />

Den <strong>aktuell</strong>en Punktestand können Sie nach Registrierung<br />

über die Homepage Ihrer Kammer abrufen.<br />

Sie benötigen dazu die Ärztekammer-Mitglieds-<br />

bzw. PTK-Kennnummer und die Einheitliche Fortbildungsnummer.<br />

Psychotherapeutenkammer NRW<br />

Fortbildungskonto<br />

Anja Sturm<br />

Telefon 0211 5228 4731<br />

(montags bis donnerstags 13-15 Uhr)<br />

Ärztekammer <strong>Nordrhein</strong><br />

Abteilung Weiterbildung/Fortbildung<br />

Telefon 0211 4302 1542 bis -44<br />

Aktuell<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

5


Palliativversorgung<br />

SAPV-Rahmenvertrag liegt vor<br />

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist in <strong>Nordrhein</strong> in einem einheitlichen Vertrag geregelt.<br />

Die Vergütung ist attraktiv.<br />

Alle Krankenkassen bzw. Kassenverbände in <strong>Nordrhein</strong> haben<br />

sich mit der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> auf einen<br />

einheitlichen Rahmenvertrag verständigt. „Die Palliativversorgung<br />

ist kein Feld für den Wettbewerb“, betont Dr.<br />

Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV <strong>Nordrhein</strong>. „Mit<br />

diesem Vertrag ist es bundesweit erstmals gelungen, in<br />

einer großen Region flächendeckend allen gesetzlich Versicherten<br />

diese hoch spezialisierte Versorgung zur Verfügung<br />

zu stellen“, sagt Cornelia Prüfer-Storcks, Mitglied<br />

des Vorstands der AOK Rheinland/Hamburg.<br />

Richtlinie regelt Voraussetzungen<br />

Die Voraussetzungen für die Verordnung der SAPV sind<br />

übernommen aus der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.<br />

So besteht ein Bedarf an SAPV dann,<br />

Palliative Care Team<br />

Der SAPV-Rahmenvertrag sieht als Vertragspartner<br />

ein Palliative Care Team vor, also ein Team, das sich<br />

zusammen setzt aus qualifizierten Palliativmedizinern<br />

und Pflegekräften mit Palliative-Care-Ausbildung.<br />

Das Team muss über eine eigene Rechtsform<br />

verfügen und integriert in regionale Versorgungsstrukturen<br />

sein.<br />

Die vorhandenen multiprofessionell zusammengesetzten<br />

Palliativnetzwerke in <strong>Nordrhein</strong> bieten hierfür<br />

einen optimalen Ausgangspunkt. Schließlich haben<br />

sich in einigen Regionen seit Jahren Ärzte, Palliativmediziner,<br />

Palliativpflegedienste, Hospizler und<br />

viele andere zusammen geschlossen, um die Versorgung<br />

von Palliativpatienten in kooperativer Form<br />

auszubauen.<br />

6 Aktuell<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

wenn die anderweitigen Versorgungsformen inklusive der<br />

allgemeinen ambulanten Palliativversorgung nicht oder<br />

nur unter besonderer Koordination ausreichen würden.<br />

Anhaltspunkt hierfür bietet das Vorliegen eines komplexen<br />

Symptomgeschehens. Die Richtlinie führt dazu Kriterien<br />

auf, beispielsweise eine ausgeprägte Schmerz- oder eine<br />

ausgeprägte respiratorische/kardiale Symptomatik.<br />

Bei der Versorgung stehen die individuellen Bedürfnisse<br />

und Wünsche der Patientinnen und Patienten sowie die<br />

Belange ihrer oder seiner vertrauten Personen im Mittelpunkt.<br />

Die SAPV umfasst dabei je nach Bedarf:<br />

n alle Leistungen der ambulanten Krankenbehandlung<br />

n zusätzlich die im Einzelfall erforderliche Koordination<br />

der diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen<br />

Teilleistungen und<br />

n die Beratung, Anleitung und Begleitung des verordnenden<br />

Arztes.<br />

Die SAPV kann als Beratungsleistung, Koordination der<br />

Versorgung, additiv unterstützende Teilversorgung oder<br />

vollständige Versorgung erbracht werden. Es hängt vom<br />

jeweiligen <strong>aktuell</strong>en Versorgungsbedarf ab.<br />

Versorgungskonzept nötig<br />

Für einen SAPV-Vertragsabschluss entsprechend des zwischen<br />

Kassen und KV vereinbarten Rahmenvertrages muss<br />

das Palliative Care Team ein Versorgungskonzept erstellen.<br />

Dieses verbindliche, strukturierte und schriftlich dargelegte<br />

Konzept muss folgende Angaben beinhalten:<br />

n Standort<br />

n Versorgungsgebiet und -prozess


n Kooperationspartner und -vereinbarungen<br />

n Stellenplan<br />

n personelle Zuständigkeit und Verantwortlichkeiten<br />

n Qualifikationsnachweise<br />

n Angaben zur Ausstattung<br />

n Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

n ein Konzept zur Sicherstellung der reibungslosen<br />

Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln und<br />

der 24-Stunden-Bereitschaft<br />

n eine Einschätzung der zu erwartenden Fallzahlen<br />

und ein Fort- und Weiterbildungskonzept.<br />

Wichtig ist zudem, die Personalstärke zu spezifizieren.<br />

Wie viele Mitglieder das Team haben muss, hängt zwar<br />

grundsätzlich von regionalen Begebenheiten ab, orientiert<br />

sich gleichwohl aber an Zahlen im Rahmenprogramm<br />

des Landes <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen zur Umsetzung<br />

der flächendeckenden palliativmedizinischen und palliativpflegerischen<br />

Versorgung. Demnach ist für 250.000<br />

Einwohner von ca. 230 Palliativpatienten auszugehen,<br />

die der SAPV bedürfen.<br />

Qualifikationen im Team<br />

Dafür sollen mindestens drei qualifizierte Palliativärzte<br />

(Ärzte, die die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin haben)<br />

und vier Pflegekräfte mit Palliative-Care-Ausbildung<br />

zur Verfügung stehen. Diese arbeiten als Palliative<br />

Care Team fachübergreifend mit anderen Professionen<br />

eng zusammen. Dazu zählen in erster Linie mindestens<br />

eine Apotheke und ein ambulanter Hospizdienst.<br />

In der Apotheke sollte stets ein Fachapotheker für Offizin-<br />

oder onkologische Pharmazie erreichbar sein und<br />

sie muss palliativmedizinisch relevante Arzneimittel<br />

vorhalten. Der ambulante Hospizdienst muss die Voraussetzungen<br />

nach § 39 a des Sozialgesetzbuchs V<br />

erfüllen.<br />

Die SAPV verordnet der behandelnde Hausarzt oder der<br />

Klinikarzt im Fall eines stationären Aufenthaltes. Das<br />

Palliative Care Team führt ein Assessment durch. Hier<br />

schätzen die Team-Mitglieder ein, ob der Patient einer<br />

spezialisierten Versorgung bedarf und wenn ja, ob<br />

es sich dabei um eine Teil- oder Vollversorgung handelt.<br />

Die Krankenkasse übernimmt bei Erstverordnung<br />

die Kosten für die verordneten und vom Palliative Care<br />

Team erbrachten SAPV-Leistungen. Und zwar vom ärztlich<br />

festgelegten Beginn an bis zur Entscheidung über<br />

die weitere Behandlung.<br />

Das Palliative Care Team muss „adäquat dokumentieren“.<br />

Die Dokumentation muss patientenbezogene Daten und<br />

allgemein anerkannte Indikatoren zur externen Qualitätssicherung<br />

enthalten und eine bundesweite Evaluation<br />

ermöglichen. Das Palliative Care Team bezieht dabei<br />

den von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin<br />

und den Deutschen Hospiz- und Palliativverband empfohlene<br />

Kerndatensatz ein.<br />

Bestehende Palliativverträge bleiben<br />

Die bestehenden Verträge über die allgemeine ambulante<br />

Palliativversorgung bleiben davon unbeeinträchtigt.<br />

Ausnahme: die Schnittstellen zum Palliative Care Team<br />

kommen hinzu. „Damit bestätigen die nordrheinischen<br />

Kassen, dass die Versorgung schwerstkranker Patienten<br />

durch den eigenen Hausarzt nach wie vor oberste Priorität<br />

hat und auch entsprechend gewürdigt wird“, kommentiert<br />

Hansen.<br />

SAPV-Vergütung<br />

Die Vergütung der SAPV-Leistungen ist recht attraktiv:<br />

n Koordination der Versorgung<br />

einmalig 300 Euro für das Palliative Care Team (je 150<br />

Euro Koordinations- und Assessementpauschale)<br />

n Beratungsleistung (Telefonate/persönliche Gespräche mit<br />

Patienten, Angehörigen, Hausarzt etc.)<br />

20 Euro je Einsatz, bis zu maximal 80 Euro am Tag<br />

n additiv unterstützende Teilversorgung in Ergänzung zu der<br />

allgemeinen ambulanten Versorgung<br />

40 Euro je Einsatz (ärztlich/pflegerisch), maximal 135,00<br />

Euro am Tag<br />

n vollständige Versorgung 225 Euro pro Tag<br />

Mehr Infos zur Verordnung von SAPV finden Sie in den Praxisinformationen auf Seite 10.<br />

Aktuell<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

7


Elektronische Gesundheitskarte<br />

Sind die Daten sicher?<br />

In der Diskussion über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden bestimmte Vorbehalte im-<br />

mer wieder vorgetragen. <strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> hat Sven Marx, Leiter Datenschutz und Informationssicherheit bei der Ge-<br />

sellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik), mit den zentralen Kritikpunkten konfrontiert.<br />

Was sind Pflicht und was sind freiwillige Anwendungen<br />

der eGK?<br />

Marx: Zu welchen Zwecken die elektronische Gesundheitskarte<br />

verwendet werden darf, ist in Paragraf 291<br />

des Sozialgesetzbuchs V festgelegt. Pflichtanwendungen<br />

sind das elektronische Rezept und die europäische Krankenversicherungskarte.<br />

Freiwillige Anwendungen sind:<br />

Notfalldaten, der elektronische Arztbrief, Arzneimitteltherapiesicherheit,<br />

die elektronische Patientenakte, das<br />

Patientenfach und die Patientenquittung.<br />

Hinzu kommt die Aktualisierung der Versichertenstammdaten<br />

auf der eGK, beispielweise in der Arztpraxis. Hier<br />

handelt es sich um eine Anwendung, die ohne Zutun des<br />

Versicherten abläuft. So haben der Versicherte und der<br />

8 Aktuell<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

Foto: Techniker Krankenkasse<br />

Ab Oktober wollen erste Kassen in <strong>Nordrhein</strong> ihre Versicherten<br />

mit der eGK ausstatten<br />

Arzt stets die <strong>aktuell</strong>en und korrekten Daten vorliegen<br />

und können damit arbeiten. Die lästige händische Adresskorrektur,<br />

beispielsweise bei Umzug des Patienten, gehört<br />

der Vergangenheit an.<br />

Stimmt es, dass Daten unverschlüsselt auf der eGK gespeichert<br />

werden?<br />

Marx: Der Schutz der Daten auf der eGK wird in erster<br />

Linie durch die Zugriffsrechte erreicht, die die Chipkarte<br />

sicher durchsetzt. Frei auslesbar (also ohne besonderen<br />

Schutz) sind auf der eGK nur die Versichertenstammdaten,<br />

also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Alle medizinischen<br />

Daten (eRezepte und Notfalldaten) und die sogenannten<br />

geschützten Versichertenstammdaten (Zuzahlungsstatus<br />

etc.) sind nur lesbar, nachdem entweder der<br />

Patient seine PIN eingegeben hat oder der Arzt sich mit<br />

seinem Heilberufsausweis als Zugriffsberechtigter ausgewiesen<br />

hat. Der Zugriff wird auf der eGK protokolliert<br />

und ist somit auch nachträglich nachvollziehbar.<br />

Werden medizinische Daten gesammelt und unverschlüsselt<br />

auf einem zentralen Server gespeichert?<br />

Marx: Die Daten sind stets für den einzelnen Versicherten<br />

verschlüsselt, wenn sie die Arztpraxis in Richtung<br />

der Telematikinfrastruktur verlassen. Die Übertragung<br />

der Daten erfolgt nur, wenn der Patient durch Übergabe<br />

der eGK (bei Pflichtanwendungen) oder durch Eingabe<br />

seiner PIN (bei freiwilligen Anwendungen) zugestimmt<br />

hat. Wünscht der Patient die Speicherung von Daten, so<br />

geschieht dies auf verschiedenen, nicht miteinander verbundenen<br />

Servern, den so genannten Fachdiensten.


Da die Daten vom jeweiligen Fachdienst nicht entschlüsselt<br />

werden können, ist es auch nicht möglich,<br />

die Daten eines Versicherten von verschiedenen Fachdiensten<br />

zusammenzuführen, um zum Beispiel Profile<br />

zu bilden. Die Fachdienste befinden sich weder<br />

bei Krankenkassen noch den KVen, sondern bei den<br />

Anbietern des jeweiligen Fachdienstes. Diese sind<br />

durch die Gematik und das Bundesamt für Sicherheit<br />

in der Informationstechnik geprüft und zugelassen<br />

und können auch im laufenden Betrieb von der Gematik<br />

kontrolliert werden.<br />

Wer kann auf die medizinischen Daten zugreifen? Auch<br />

Unberechtigte wie Arbeitgeber oder Versicherungen?<br />

Marx: Nein. Zugreifen dürfen nur Ärzte, Zahnärzte, Apotheker,<br />

Psychotherapeuten und deren berufsmäßige Gehilfen.<br />

Sie müssen sich mit ihrem Heilberufsausweis gegenüber<br />

der eGK des Versicherten legitimieren. Vorher<br />

muss der Versicherte dem Zugriff und dem Speichern von<br />

medizinischen Informationen zugestimmt haben. Im Übrigen<br />

kann auch nur der Versicherte mit seiner eGK die<br />

medizinischen Daten entschlüsseln. Ein Zugriff ohne die<br />

explizite Zustimmung des Versicherten ist nicht möglich.<br />

Die befürchtete Profilbildung von Versicherten anhand<br />

medizinischer Daten ist technisch ausgeschlossen.<br />

Kann der Arzt die Einhaltung seiner Schweigepflicht<br />

und die Sicherheit seiner eigenen Informationstechnologie<br />

noch gewährleisten?<br />

Marx: Vorab: Juristisch gesehen überträgt nicht der<br />

Arzt Daten aus seiner Pflichtdokumentation in die Telematikinfrastruktur,<br />

sondern der Patient bringt Kopien<br />

der Pflichtdokumentation in die Telematikinfrastruktur<br />

ein. Natürlich führt der Arzt technisch mit seinem Praxisverwaltungssystem<br />

diesen Vorgang aus. Er kann das<br />

aber nur dann, wenn der Patient seinen Willen durch Eingabe<br />

der PIN (freiwillige Anwendungen) oder Übergabe<br />

der Karte (Pflichtanwendungen) explizit zum Ausdruck<br />

gebracht hat. Insofern kann der Arzt in diesem Kontext<br />

nicht gegen seine Schweigepflicht verstoßen.<br />

Entscheidend ist auch, dass das Praxisverwaltungssystem<br />

nicht direkt mit den Fachdiensten verbunden ist,<br />

Gesetzliche Aufgaben der eGK<br />

Neben den so genannten Patientenstammdaten soll<br />

die eGK geeignet sein, Angaben aufzunehmen für<br />

n die Übermittlung ärztlicher Verordnungen in<br />

elektronischer und maschinell verwertbarer<br />

Form sowie<br />

n den Berechtigungsnachweis zur Inanspruchnahme<br />

von Leistungen im Bereich der EU<br />

Mit dem Einverständnis und der Autorisierung des<br />

Patienten ist zudem das Erheben und Verarbeiten<br />

möglich von:<br />

1. medizinischen Daten, soweit sie für die Notfallversorgung<br />

erforderlich sind<br />

2. Befunden, Diagnosen, Therapieempfehlungen<br />

sowie Behandlungsberichten in elektronischer<br />

und maschinell verwertbarer Form für eine einrichtungsübergreifende,<br />

fallbezogene Kooperation<br />

(elektronischer Arztbrief)<br />

3. Daten einer Arzneimitteldokumentation<br />

4. Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen,<br />

Behandlungsberichte sowie Impfungen<br />

für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation<br />

über den Patienten (elektronische Patientenakte)<br />

5. vom Versicherten selbst oder für sie zur Verfügung<br />

gestellte Daten sowie<br />

6. Daten über in Anspruch genommene Leistungen<br />

und deren vorläufige Kosten für die Versicherten.<br />

Quelle: Sozialgesetzbuch V, § 291a<br />

sondern die Praxis dafür einen sogenannten Konnektor<br />

nutzt. Der schützt die Umgebung des Leistungserbringers<br />

vor potenziellen Bedrohungen aus dem Internet.<br />

Zudem stellt der Konnektor sicher, dass nur<br />

bei Einhaltung der definierten Zugriffsbedingungen<br />

(zum Beispiel PIN-Eingabe) überhaupt Daten abgerufen<br />

oder gesendet werden können. Der Konnektor<br />

schützt den Arzt auch vor den Folgen versehentlicher<br />

Falschbedienung und eventuellen ungerechtfertigten<br />

Verdächtigungen, beispielsweise er habe ohne Einwilligung<br />

des Versicherten auf Daten in der Telematikinfrastruktur<br />

zugegriffen.<br />

Aktuell<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

9


10<br />

Praxisinfo<br />

Extrabudgetäre Vergütung für<br />

Excisionen beim Hautkrebsscreening<br />

Die Excisionen im Rahmen des gesetzlichen Hautkrebsscreenings<br />

und den Vereinbarungen für unter 35Jährige<br />

(EBM-Nummern 10343 und 10344) werden außerhalb<br />

des Regelleistungsvolumens vergütet. Die Regelung gilt<br />

rückwirkend ab 1. Januar <strong>2009</strong>. Gleiches gilt für die veranlassten<br />

histologischen Untersuchungen (19310 EBM)<br />

und die dadurch entstehenden Versandkosten (40100<br />

EBM). Die EBM-Nummern 10343, 10344 und 19310<br />

werden mit dem festen Punktwert in Höhe von 3,5001<br />

Cent vergütet.<br />

Bitte kennzeichnen Sie im Rahmen des Hautkrebsscreenings<br />

die erbrachten histologischen Untersuchungen<br />

(19310 EBM) und die Versandkosten (40100 EBM) mit<br />

dem Buchstaben „S“. Nur dann kann die KV <strong>Nordrhein</strong><br />

sie extrabudgetär bezahlen.<br />

Neue Vereinbarungen mit den BKKen<br />

Heimbach, Bertelsmann, Heilberufe und<br />

pronova<br />

Die BKK Heimbach nimmt ab sofort am Präventionsangebot<br />

für Kinder U10 und U11 teil.<br />

An den Vereinbarungen über das Hautkrebsscreening unter<br />

35 Jahren und dem Präventionsangebot für Kinder (U10<br />

und U11) nehmen ab sofort die Bertelsmann BKK, die BKK<br />

für Heilberufe und die pronova BKK teil. 090510<br />

Die aktualisierte Teilnehmerliste finden Sie im Internet unter www.kvno.de<br />

Teilnehmer an der U5 bis U9 melden<br />

Nach Erhalt des Starterpaketes vom Landesinstitut für<br />

Gesundheit und Arbeit (LIGA) NRW bitten wir, die Teilnahme<br />

an den Früherkennungsuntersuchungen U5 bis<br />

U9 zu melden. Die positive Meldepflicht wurde 2007 im<br />

Heilberufsgesetz festgeschrieben. Näheres zur Datenmeldung<br />

regelt die im September 2008 in Kraft getretene<br />

Rechtsverordnung (wir berichteten). Das verbind-<br />

Praxisinfo<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

liche Meldeverfahren für Kinder-Früherkennungsuntersuchungen<br />

ist ein wichtiger Bestandteil des Handlungskonzeptes<br />

für einen wirksamen Kinderschutz der Landesregierung<br />

NRW.<br />

Leistungen zur Empfängnisverhütung<br />

sind umsatzsteuerfrei<br />

Ärztliche Leistungen zur Empfängnisverhütung sind umsatzsteuerfrei<br />

und zwar unabhängig von der jeweiligen<br />

Verhütungsmethode. Das hat das Bundesfinanzministerium<br />

beschlossen.<br />

Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums beruht<br />

auf der Erkenntnis, dass es sich um Leistungen handelt,<br />

die der Aufrechterhaltung der Gesundheit dienen. Es gehe<br />

nicht darum, zum Beispiel eine Schwangerschaft als<br />

Krankheit zu verhüten. Diese Leistungen sollen vielmehr<br />

gesundheitliche Risiken ausschließen, die regelmäßig<br />

von gewollten und insbesondere ungewollten Schwangerschaften<br />

ausgehen.<br />

Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums wird den<br />

Finanzministern der Länder übermittelt und Eingang in<br />

die Umsatzsteuerrichtlinien finden.<br />

Neues Vordruckmuster für die spezialisierte<br />

ambulante Palliativversorgung<br />

Vertragsärzte können die spezialisierte ambulante Palliativversorgung<br />

(SAPV) auf dem neu eingeführten Vordruckmuster<br />

63 verordnen. Darüber haben sich die <strong>Kassenärztliche</strong><br />

Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband<br />

verständigt.<br />

Da die Ausstattung der Arztpraxen mit dem Vordruck<br />

noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und die Vordrucke<br />

erst zum 1. Juli <strong>2009</strong> in den Praxissoftwaresystemen<br />

zur Verfügung stehen, können Sie das Muster<br />

63 unter www.kvno.de im Internet der KV <strong>Nordrhein</strong><br />

herunterladen. Diese Übergangsregelung soll zunächst<br />

für das 2. Quartal <strong>2009</strong> gelten. Danach können Sie das


neue Vordruckmuster über den Formularversand der KV<br />

<strong>Nordrhein</strong> beziehen.Für die erstmalige Verordnung von<br />

SAPV bei einem Patienten können Sie die Kostenpauschale<br />

EBM-Nr. 40860 (Erstverordnung 25 Euro) und<br />

für die Folgeverordnung bei dem gleichen Patienten die<br />

EBM-Nr. 40862 (Folgeverordnung 15 Euro) abrechnen.<br />

Die SAPV-Verordnungen werden außerhalb des arzt- und<br />

praxisbezogenen Regelleistungsvolumens und zusätzlich<br />

zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung honoriert.<br />

Die Verordnung von SAPV ist erst möglich, wenn<br />

die Palliative Care Teams zur Verfügung stehen. Sobald<br />

das der Fall ist, werden wir Sie informieren.<br />

Abrechnung der Wegegelder<br />

bei den Ersatzkassen<br />

Seit <strong>2009</strong> erfolgt die Abrechnung der Wegegelder bei den<br />

Ersatzkassen genauso wie bei den Primärkassen. Bei Praxen,<br />

die Wegegelder bei Ersatzkassenpatienten noch nach<br />

Zonenangaben abgerechnet haben, wird die Abrechnung<br />

von der KV <strong>Nordrhein</strong> automatisch richtig gestellt.<br />

Übersendung von<br />

Facharztberichten an Hausärzte<br />

Bitte informieren Sie Ihre hausärztlichen Kolleginnen<br />

und Kollegen mit Hilfe von Facharztberichten möglichst<br />

zeitnah.<br />

Hausarztvertrag: BKK24-Versicherte<br />

müssen keine Praxisgebühr zahlen<br />

Die BKK24 hat mit sofortiger Wirkung ihre Versicherten<br />

für die Dauer der Teilnahme an einem Hausarztvertrag<br />

von der Praxisgebühr befreit. Die Versicherten der BKK24<br />

erhalten eine Befreiungskarte, die sie als Teilnehmer am<br />

Hausarztvertrag ausweist. Bitte kennzeichnen Sie diese<br />

Fälle mit der Symbolnummer 80040H auf dem Abrechnungsschein.<br />

Für Versicherte, die die Praxisgebühr im<br />

laufenden Quartal bereits bezahlt haben, erfolgt keine<br />

Rückerstattung durch die Praxis. In diesen Fällen müs-<br />

sen die Versicherten die Erstattung bei ihrer Krankenkasse<br />

beantragen.<br />

Hausarztvertrag: BKK Herford Minden<br />

Ravensberg verlangt Praxisgebühr<br />

Versicherte der BKK Herford Minden Ravensberg, die<br />

nur auf Grund der Teilnahme am Hausarztvertrag von<br />

der Praxisgebühr befreit waren, müssen ab 1. Juli <strong>2009</strong><br />

zehn Euro Praxisgebühr zahlen.<br />

eGK-Lesegeräte: Betrüger unterwegs<br />

Nach uns vorliegenden Informationen treten Einzelpersonen<br />

oder Techniker-Kolonnen in Praxen mit der Behauptung<br />

auf, sie seien Partner der KV <strong>Nordrhein</strong> und würden<br />

im Auftrag der KV <strong>Nordrhein</strong> eGK-Lesegeräte verkaufen<br />

und/oder installieren. Dies ist unwahr. Derartige<br />

Aufträge werden von der KV <strong>Nordrhein</strong> nicht vergeben.<br />

Ansprechpartner<br />

Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr,<br />

Freitag von 8 bis 13 Uhr.<br />

Praxisinfo<br />

Serviceteam Köln<br />

Telefon 0221 7763 6666, Telefax 0221 7763 6450<br />

E-Mail service.koeln@kvno.de<br />

Serviceteam Düsseldorf<br />

Telefon 0211 5970 8888, Telefax 0211 5970 8889<br />

E-Mail service.duesseldorf@kvno.de<br />

Wenn die Hotline der Serviceteams überlastet ist,<br />

sprechen Sie bitte die einzelnen Abteilungen direkt<br />

an. In der Servicebroschüre der KV <strong>Nordrhein</strong> finden<br />

Sie Namen, Telefonnummern und die E-Mail-<br />

Adressen.<br />

Serviceboschüren erhalten Sie beim Formularversand:<br />

Petersstr. 17-19<br />

47798 Krefeld<br />

Telefon 02151 3710 00<br />

Telefax 02151 9370 655<br />

E-Mail formular.versand@kvno.de<br />

Praxisinfo<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

11


12<br />

Arznei-, Heil- und Hilfsmittel<br />

Arzneimittelausgaben steigen stark<br />

Die Ausgaben für Arzneimittel und Impfstoffe in <strong>Nordrhein</strong><br />

lagen im März bei 279,3 Millionen Euro. Dies entspricht<br />

einer Steigerung gegenüber dem Vorjahresmonat<br />

von gut 22 Prozent, die bundesweite Steigerung lag bei<br />

19 Prozent. Der starke Anstieg im März ist vor allem darauf<br />

zurückzuführen, dass die Osterferien 2008 in diesem<br />

Monat lagen.<br />

Doch auch im Quartalsvergleich zeigt sich der Trend stark<br />

steigender Ausgaben. Im ersten Quartal <strong>2009</strong> lagen Umsätze<br />

für Medikamente und Impfstoffe nach den Zahlen<br />

der Bundesvereinigung der Apothekerverbände (ABDA)<br />

in <strong>Nordrhein</strong> bei 786 Millionen Euro. Dies entspricht einer<br />

Steigerung von 7,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal.<br />

Bundesweit sind die Ausgaben in den ersten<br />

drei Monaten um 5,1 Prozent gestiegen. Die Ausgabensteigerung<br />

ist trotz Richtgrößen und Zielvereinbarungen<br />

Praxen erhalten DDD-Quoten<br />

Die praxisindividuellen DDD-Quoten sind mit dem Abrechnungspaket<br />

im April erstmals an rund 9.000 Ärzte in<br />

<strong>Nordrhein</strong> versendet worden. Die Werte für die fünf Zielfelder,<br />

die in <strong>2009</strong> neu in die Arzneimittelvereinbarung<br />

aufgenommen wurden, dienen zunächst nur zur Information,<br />

denn sie basieren auf den Verordnungsdaten des<br />

ersten Halbjahres 2008. Die Zahlen für das erste Quartal<br />

<strong>2009</strong> stehen erst im Oktober zur Verfügung.<br />

Für die Zielfelder wurden Quoten auf der Basis der definierten<br />

Tagesdosen (DDD) vereinbart. Die amtliche DDD<br />

legt die mittlere tägliche Erhaltungsdosis für die Hauptindikation<br />

eines Arzneimittels bei Erwachsenen fest. Sie ist<br />

eine rechnerische Größe, keine Dosierungsempfehlung.<br />

Wer die DDD-Quoten verfehlt, dem droht ein Honorarabzug<br />

von bis zu fünf Prozent:<br />

n Für Praxen mit Me-too-Quote, die in <strong>2009</strong> die<br />

Richtgröße überschreiten, die Me-too-Quote und<br />

mindestens eine der DDD-Quoten verfehlen.<br />

Arzneimittelinfo<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

in <strong>Nordrhein</strong> überproportional. „Der sinnvolle und indikationsgerechte<br />

Einsatz sollte im Vordergrund stehen“,<br />

sagt Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV <strong>Nordrhein</strong>.<br />

Ärzte sollten Polypharmazie vermeiden und besonders<br />

bei Protonenpumpeninhibitoren auf den indizierten<br />

Einsatz achten.<br />

n Für Praxen ohne Me-too-Quote, die in <strong>2009</strong> die<br />

Richtgröße überschreiten und mindestens eine der<br />

DDD-Quoten verfehlen.<br />

Praxen, die in <strong>2009</strong> alle Ziele, Generika-, Me-too- und<br />

DDD-Quote, erreichen, sind von der Richtgrößenprüfung<br />

befreit.<br />

DDD-Quotenziele <strong>2009</strong><br />

Arzneimittelausgaben <strong>2009</strong><br />

im Vergleich zum Vorjahr<br />

(monatlicher Vergleich)<br />

2008 <strong>2009</strong><br />

Arzneimittelgruppe Anteil DDD an Arzneimittelgruppe<br />

Antibiotika 95% Generika<br />

RAA-System 80% ACE-Hemmer<br />

Lipidsenker 94% Statine<br />

Orale<br />

Antidiabetika<br />

90% Metformin oder<br />

Sulfonylharnstoffe<br />

Erythropoetin 25% Biosimilars über alle Indikationen


Verordnung von Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage<br />

Der Heilmittelkatalog sieht bei Erkrankungen des Nervensystems<br />

bei bestimmten Indikationensschlüsseln als vorrangiges<br />

Heilmittel die Verordnung von KG-ZNS-Kinder<br />

bzw. KG-ZNS vor, zum Beispiel bei ZN1 oder ZN2. Zur Behandlung<br />

von zentralen Bewegungsstörungen kann somit<br />

zur Erleichterung des Bewegungsablaufes durch Ausnutzung<br />

komplexer Bewegungsmuster, Bahnung von Innervation<br />

und Bewegungsabläufen und Förderung der Hemmung<br />

von Reflexen KG-ZNS verordnet werden. Dabei setzt der<br />

Therapeut Techniken nach Bobath, Vojta (KG-ZNS-Kinder)<br />

oder PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation)<br />

ein. (Heilmittelrichtlinien, 17.A.2.5 bzw. 2.6)<br />

Nicht-rezeptpflichtige Externa, die bei traumatisch bedingten<br />

Schwellungen, Ödemen und stumpfen Traumata<br />

eingesetzt werden, können Ärzte als Sprechstundenbedarf<br />

(SSB) verordnen. In der April-Ausgabe von <strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong><br />

hatten wir gemeldet, dass sie nicht mehr verordnet werden<br />

könnten. Außer im SSB können diese nicht-rezeptpflichtigen<br />

Externa auch bei Kindern und bei Jugendlichen<br />

Der verordnende Arzt muss dies nicht differenzieren, so<br />

dass der Therapeut je nach Ausbildung selbst entscheiden<br />

kann, welche der Techniken er verwendet. Die Vergütung<br />

für die verschiedenen Techniken ist kassenunabhängig<br />

identisch, so dass der Therapeut die gleiche Vergütung<br />

bekommt.<br />

Falls eine bestimmte Technik gewünscht sein sollte, ist es<br />

dem verordnenden Arzt natürlich unbenommen, dies auf<br />

dem Rezept hinter KG-ZNS zu vermerken. Dies schränkt<br />

aber unter Umständen den Patienten in der freien Wahl<br />

seines Therapeuten ein.<br />

Erratum: Nicht-rezeptpflichtige Externa sind Sprechstundenbedarf<br />

Die Me-too-Quote für Nervenärzte <strong>2009</strong> steigt auf 10,9<br />

Prozent. Der Grund für die Anhebung: Die neuen Quoten<br />

<strong>2009</strong> wurden unter der Annahme vereinbart, dass für Olanzapin<br />

Generika verfügbar seien.<br />

Der Hersteller Lilly hat jedoch im Dezember 2008 einen<br />

Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof gewonnen. Generische<br />

Olanzapin-Präparate dürfen seitdem nicht mehr<br />

vertrieben werden. Daher erfüllt das Original-Präparat<br />

Zyprexa wieder die formellen Kriterien, um auf der Metoo-Liste<br />

der KV <strong>Nordrhein</strong> gelistet zu werden.<br />

Nach einer erneuten Berechnung unter Berücksichtigung<br />

von Olanzapin wurde die Me-too-Quote der Nervenärzte<br />

Arznei-, Heil- und Hilfsmittel<br />

mit Entwicklungsstörungen zu Lasten der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung verordnet werden. Zum ersten April<br />

<strong>2009</strong> ist die neu gefasste Arzneimittelrichtlinie in Kraft<br />

getreten (wir berichteten). Die Richtlinie legt fest: Rezeptpflichtige<br />

Externa zur Behandlung traumatisch bedingter<br />

Schwellungen, Ödeme und stumpfer Traumata dürfen<br />

Ärzte nicht mehr auf Kassenrezept verordnen.<br />

Höhere Me-too-Quote für Nervenärzte – Zyprexa wieder gelistet<br />

um einen Prozentpunkt auf 10,9 Prozent angehoben. Die<br />

Änderung gilt rückwirkend ab 1. Januar <strong>2009</strong>.<br />

Pharmakotherapie- und Heilmittelberatung<br />

Pharmakotherapieberatung<br />

Telefon 0211 5970 8111<br />

Telefax 0211 5970 8136<br />

E-Mail pharma@kvno.de<br />

Bei Fragen zu Prüfung und Verfahren:<br />

Qualitätssicherung Prüfwesen<br />

Telefon 0211 5970 8396<br />

Telefax 0211 5970 9396<br />

E-Mail margit.karls@kvno.de<br />

Arzneimittelinfo<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

13


14<br />

Arznei-, Heil- und Hilfsmittel<br />

Protonenpumpeninhibitoren zurückhaltend verordnen<br />

Protonenpumpeninhibitoren (PPI) verursachen 4,2 Prozent<br />

der Arzneimittelkosten – trotz Generika und Festbetragsbildung<br />

steigen die Umsätze. Denn die PPI sind<br />

eine der Medikamentengruppen mit dem stärksten Verordnungszuwachs.<br />

Seit Markteinführung steigen die verordneten<br />

Dosen um zehn bis zwanzig Prozent jährlich.<br />

In <strong>Nordrhein</strong> werden jährlich circa 161 Millionen DDD an<br />

PPI verordnet. Damit könnte jeder zwanzigste der rund<br />

acht Millionen gesetzlich Versicherten in <strong>Nordrhein</strong> ein<br />

Jahr lang PPI erhalten. Fast achtzig Prozent der verordneten<br />

Dosen entfallen auf den Wirkstoff Omeprazol.<br />

Die zunehmenden Verordnungen von PPI hängen zusammen<br />

mit der besseren Wirksamkeit im Vergleich<br />

zu anderen Antacida, der geringen Nebenwirkungsrate<br />

und guten Verträglichkeit. So weit, so gut. Doch das<br />

rasante Wachstum liegt besonders an der reflexhaften,<br />

hochdosierten Verordnung im Krankenhaus, dem<br />

zu langen Einsatz und der Verwendung bei funktioneller<br />

Dyspepsie.<br />

Alle „Prazole“ haben den selben Wirkmechanismus.<br />

Nach Resorption werden sie ph-abhängig im sauren<br />

Milieu der Parietalzellen aktiviert und hemmen folgend<br />

die Protonenpumpe und Säureproduktion des Magens.<br />

Die PPI-Wirkstoffe<br />

Anteil der Wirkstoffe an den Gesamtverordnungen<br />

von PPI nach DDD vom dritten Quartal 2007 bis zweiten<br />

Quartal 2008 in <strong>Nordrhein</strong>.<br />

DDD Anteil verordneter Dosen<br />

Omeprazol 20 78,40%<br />

Pantoprazol 20 9,46%<br />

Esomeprazol 20 7,16%<br />

Lansoprazol 15 4,17%<br />

Rabeprazol 10 0,81%<br />

Arzneimittelinfo<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

Quelle: eigene Auswertungen<br />

Der klinische Unterschied zwischen den PPI ist gering.<br />

In Einzelfällen kann wegen des Interaktionspotenzials<br />

oder aufgrund der Galenik ein einzelner Wirkstoff oder<br />

ein einzelnes Präparat bevorzugt werden.<br />

Omeprazol-Generika sollten Ärzte aufgrund der Studienlage<br />

und des Preises in der Regel bevorzugen. Diese sind<br />

auch für Kinder ab einem Jahr zugelassen. Anfang Mai<br />

<strong>2009</strong> läuft der Patentschutz für Pantoprazol aus.<br />

Indikation und Dosierung beachten<br />

PPI sind in Abhängigkeit von der Dosierung für unterschiedliche<br />

Indikationen zugelassen. Eine hochdosierte<br />

Langzeittherapie ist nur bei Zollinger-Ellison-Syndrom<br />

indiziert. Für die Eradikation bei Infektionen mit Helicobacter<br />

pylori nach der französischen oder italienischen<br />

Tripeltherapie sind alle PPI zugelassen.<br />

Refluxösaphagitis<br />

Etwa ein Viertel aller Erwachsenen leidet unter gelegentlichem<br />

Sodbrennen, die Therapie erfolgt symptomatisch.<br />

n GERD: Akuttherapie: PPI in üblicher Standarddosierung.<br />

Langzeittherapie: Wahl der niedrigsten wirksamen<br />

Dosis.<br />

n NERD und leichtgradige Refluxösophagitis: bedarfsadaptierte<br />

Langzeittherapie mit PPI, wenn<br />

möglich Behandlung mit H2-Antagonisten prüfen.<br />

n Gelegentliche leichtere Refluxbeschwerden (ohne<br />

endoskopische Zeichen): Antacidum bzw. probatorisch<br />

H2-Antagonisten (siehe auch funktionelle<br />

Dyspepsie)<br />

Peptische Ulcera<br />

Ein Ulcus ventriculi oder duodeni sollte unter der Standardtherapie<br />

mit einem PPI nach vier, maximal acht<br />

Wochen abgeheilt sein. Zur Prophylaxe des NSAR-Ulcus<br />

können PPI in niedriger Dosierung eingesetzt werden.<br />

Bei zehn bis 20 Prozent der Patienten treten unter einer<br />

NSAR-Therapie Schleimhautläsionen auf. Das Risiko<br />

einer signifikanten Komplikation (Blutung) liegt bei ein<br />

bis vier Prozent pro Jahr. Aus wirtschaftlichen Gründen


sollte die Prophylaxe des NSAR Ulkus auf Patienten mit<br />

erhöhtem Risiko beschränkt bleiben.<br />

Das Risiko für die Ausbildung von Komplikationen ist erhöht<br />

bei Patienten<br />

n die älter als 60 Jahre sind<br />

n mit schweren systemischen Erkrankungen<br />

n mit früher aufgetretener GI-Blutung<br />

n mit bekannter Ulkuskrankheit<br />

n die gleichzeitig Corticosteroide erhalten<br />

n die gleichzeitig Antikoagulantien erhalten<br />

n die gleichzeitig niedrig dosierte ASS erhalten<br />

Funktionelle Dyspepsie<br />

Ein Reizmagen findet sich bei circa fünf Prozent aller<br />

Patienten in der Allgemeinarztpraxis. Trotz der häufigen<br />

Diagnose gibt es kein einheitliches Behandlungsschema,<br />

eine Umstellung der Ernährung (Art, Menge, Zeitpunkt)<br />

und der Lebensgewohnheiten (Rauchen) sollte im Vordergrund<br />

stehen. Für die rein symptomatische Behandlung<br />

können auch H2-Antagonisten wie Ranitidin ein-<br />

Zulassung und Dosierungsempfehlung für die einzelnen PPI<br />

gesetzt werden, das jedoch wie die PPIs in dieser Indikation<br />

nicht zugelassen ist.<br />

Tipps zum wirtschaftlichen Verordnen<br />

n Bevorzugen Sie preiswerte Generika<br />

n Hochdosierte Therapie von Ulcera auf vier bis acht<br />

Wochen beschränken<br />

n Zur Prophylaxe und symptomatischen on demand<br />

Therapie reichen meist niedrige Dosen<br />

n Prophylaxe der NSAR-Ucera auf Risikopatienten<br />

beschränken<br />

n Für die Therapie der funktionellen Dyspesie gibt es<br />

kein einheitliches Behandlungsschema. Weichen Sie<br />

wenn möglich auf rezeptfreie H2-Antagonisten aus<br />

n Dosierung und Fortführung der Entlassmedikation<br />

hinterfragen<br />

n Notwendigkeit der Langzeittherapie regelmäßig<br />

prüfen. Bei der langfristigen Behandlung können<br />

Störungen des Knochenstoffwechsels und Lungeninfektionen<br />

durch bakterielle Besiedlung im oberen<br />

GI-Trakt auftreten.<br />

Omeprazol Esomeprazol Pantoprazol Lansoprazol Rabeprazol<br />

Dosierung (mg), DDD 10 20 40 20 40 20 40 15 30 10 20<br />

Eradikationsbehandlung x x x x x x<br />

Zollinger Ellison Syndr. x x x x x x x<br />

T Ulcus duodeni x x x x x x x<br />

P Ulcus duodeni x x x<br />

T Ulcus ventriculi x x x x x x<br />

P Ulcus ventriculi x<br />

P/T NSAR Ulcera x P P x<br />

T Refluxösophagitis x x x x x x x x<br />

P Refluxösophagitis x x x x x (x) x (x)<br />

Sympt Behandlung gastroösophagealer<br />

Refluxkrankheit<br />

P: Prophylaxe, T: Therapie<br />

Arznei-, Heil- und Hilfsmittel<br />

x x x x x<br />

Quelle: Fachinformationen<br />

Arzneimittelinfo<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

15


16 Hintergrund<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

Zusätzliches Standbein für viele Praxen<br />

Selbstzahlerleistung und Selbstzahler-<br />

sprechstunde: Was geht? Was nicht?<br />

Der Umsatz der Selbstzahlerleistungen in Deutschlands Praxen liegt bei gut einer Milliarde<br />

Euro pro Jahr. Das Angebot ist zulässig, doch es gibt rechtliche Grenzen. Welche das sind, er-<br />

läutert Rechtsanwalt Dr. Horst Bartels, Justiziar der KV <strong>Nordrhein</strong>.<br />

Selbst zahlen müssen gesetzlich Versicherte Patienten Leistungen der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung, für die vom Patienten ausdrücklich eine<br />

Privatbehandlung gewünscht wird (§ 18 Abs. 8 Nr. 2 Bundesmantelvertrag-<br />

Ärzte, kurz: BMV-Ä). Dieser Fall hat praktisch kaum eine Bedeutung.<br />

Ganz im Gegensatz zu den Leistungen, die generell nicht Gegenstand der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Leistungen, die die gesetzlichen<br />

Kassen im konkreten Einzelfall nicht bezahlen, da sie im Einzelfall<br />

zwar medizinisch sinnvoll, aber nicht medizinisch notwendig sind. Diese<br />

Leistungen werden häufig auch als individuelle Gesundheitsleistungen (IGe-<br />

Leistungen) bezeichnet. Ihr Einsatz beginnt also da, wo die vertragsärztliche<br />

Versorgung endet. Die Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung sind<br />

vom Inhalt und Umfang her begrenzt. Versicherungsfall der vertragsärztlichen<br />

Versorgung ist im Wesentlichen die Krankheit. Das führt dazu, dass<br />

– neben speziellen Leistungen zur Prävention und Mutterschaftsvorsorge<br />

– Diagnostik und Therapie im Zentrum des Leistungsgeschehens stehen.<br />

IGeL: Empfehlenswert – aber außerhalb der GKV<br />

Ige-Leistungen beziehen sich also nicht auf Krankheiten, die die Leistungsfähigkeit<br />

betreffen, zum Beispiel bei der Sporttauglichkeitsuntersuchung<br />

oder die Einschätzung der künftigen Gesundheitsentwicklung und körperlichen<br />

Gesundheit im privaten und beruflichen Umfeld. Derartige Leistungen<br />

sind generell nicht Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung. Ärzte<br />

können sie also privat abrechnen.<br />

Auch das Wirtschaftlichkeitsgebot, welches das Sozialgesetzbuch V (SGB<br />

V) fixiert, begrenzt den Umfang der vertragsärztlichen Leistungen. Die Leistungen<br />

müssen demnach ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein<br />

und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 12 Abs. 1). Da-


aus folgt, dass eine Leistung, die<br />

zwar generell Gegenstand der vertragsärztlichen<br />

Versorgung ist, im<br />

konkreten Fall als IGe-Leistung erbracht<br />

werden muss, wenn sie nicht<br />

alle der genannten Voraussetzungen<br />

erfüllt.<br />

Beispielsweise gilt dies für die PSA-<br />

Bestimmung oder die Glaukom-Untersuchung,<br />

wenn diese Leistungen<br />

im konkreten Einzelfall nicht notwendig<br />

sind. Wer beurteilt das? Der<br />

Arzt aufgrund des konkret vorliegenden<br />

Krankheitsverlaufs. Die<br />

Entscheidung muss indes im Zweifel<br />

der Prüfung standhalten, ob sie<br />

medizinisch vertretbar ist.<br />

Patient muss zustimmen<br />

IGe-Leistungen sind aus ärztlicher<br />

Sicht erforderlich oder empfehlenswert,<br />

zumindest aber sinnvoll<br />

– aber nicht als Vertragsleistungen<br />

dem Patienten geschuldet.<br />

Die müssen sie zudem ausdrücklich<br />

wünschen, was in einer schriftlichen<br />

Vereinbarung zum Ausdruck<br />

zu bringen ist (§ 18 Abs. 8 Nr. 3<br />

BMV-Ä). Drei Punkte sollten Sie<br />

beachten:<br />

1. In diesem Vertrag müssen Sie<br />

den Patienten auf die Pflicht<br />

zur Kostenübernahme hinweisen.<br />

2. Außerdem ist der Patient vor<br />

Muster 1: Leistung außerhalb der GKV<br />

Beginn der Behandlung darüber zu informieren, dass die in Rede stehende<br />

Leistung nicht oder jedenfalls im konkreten Fall nicht zum Leistungskatalog<br />

der GKV zählt.<br />

3. Weiterhin muss die Praxis den Patienten über die Kosten unterrichten,<br />

sodass er letztlich eine „informierte Unterschrift“ unter sein ausdrückliches<br />

Verlangen auf diese Leistungen setzen kann.<br />

Patienten-Erklärung inklusive der erforderlichen Honorarvereinbarung<br />

___________________________________________________________________<br />

Name und Vorname der Patientin/ des Patienten<br />

___________________________________________________________________<br />

Anschrift<br />

___________________________________________________________________<br />

Ich wünsche, durch die/den behandelnde(n) Ärztin/Arzt Leistungen gemäß<br />

GOÄ in Anspruch zu nehmen (Angabe der Einzelleistungen nach GOÄ-Ziffern, Euro-Beträge):<br />

___________________________________________________________________<br />

Ich vereinbare hierfür ein Honorar über voraussichtlich Euro<br />

Es ist mir bekannt, dass die Krankenkasse, bei der ich versichert bin, eine im Sinne des Gesetzes ausreichende<br />

Behandlung gewährt und vertraglich sichergestellt hat. Ich wünsche dennoch die oben<br />

aufgeführten Leistungen. Ich weiß, dass die Behandlung seitens meiner Krankenkasse nicht erstattungsfähig<br />

ist und dass der oben genannte Betrag von mir selbst zu tragen ist.<br />

___________________________________________________________________,<br />

Ort, Unterschrift Ärztin/Arzt<br />

___________________________________________________________________<br />

Datum, Ort, Unterschrift Patientin/Patient<br />

Hintergrund<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

17


Muster 2: Fehlende Genehmigung zur GKV-Abrechnung<br />

Patienten-Erklärung inklusive der erforderlichen Honorarvereinbarung<br />

___________________________________________________________________<br />

Name und Vorname der Patientin/ des Patienten<br />

___________________________________________________________________<br />

Anschrift<br />

Mir ist bekannt, dass die von mir gewünschte Leistung von der Krankenkasse, bei der ich versichert<br />

bin, vertraglich sichergestellt ist. Mein behandelnder Arzt kann diese Leistung nicht als Kassenleistung<br />

erbringen, er hat mich darauf hingewiesen, dass ich diese Leistung bei einem anderen Vertragsarzt<br />

in Anspruch nehmen kann. Ich wünsche dennoch die Erbringung folgender Leistungen durch<br />

meinen behandelnden Arzt (Angabe der Einzelleistungen nach GOÄ-Ziffern, Euro-Beträge):<br />

___________________________________________________________________<br />

Ich vereinbare hierfür ein Honorar über voraussichtlich Euro<br />

___________________________________________________________________<br />

Ich weiß, dass die Behandlung seitens meiner Krankenkasse nicht erstattungsfähig ist, und dass<br />

der oben genannte Betrag von mir selbst zu tragen ist.<br />

___________________________________________________________________<br />

Datum, Ort, Unterschrift Ärztin/Arzt<br />

____________________________________________________________________<br />

Datum, Ort, Unterschrift Patientin/Patient<br />

18 Hintergrund<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

Das zulässige Angebot<br />

Eine Information der Patientinnen<br />

und Patienten über das Angebot von<br />

Selbstzahlerleistungen ist zulässig.<br />

Nicht aber das Abdrängen in die Privatbehandlung<br />

zum Beispiel über<br />

kurzfristige Termine bei akuter Behandlungsbedürftigkeit.<br />

Das hat das<br />

Landessozialgericht NRW in einem<br />

Beschluss am 21. Oktober 1998 festgestellt<br />

(Az.: L 11 B 35/98 KA).<br />

Bezüglich des Leistungsangebots ist<br />

festzustellen, dass ein Arzt, der eine<br />

Leistung im Rahmen der vertragsärztlichen<br />

Versorgung erbringen kann und<br />

darf, sie nicht lediglich wegen der Honorierung<br />

nur als Privatleistung anbieten<br />

kann. Finanzielle Aspekte berechtigen<br />

den Arzt nicht, den Patienten<br />

gesetzlich vorgesehene Leistungen<br />

außerhalb des Systems der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung zukommen<br />

zu lassen.<br />

Das bedeutet, dass der Arzt gesetzlich<br />

vorgesehene Leistungen nur sowohl<br />

als privat- als auch als vertragsärztliche<br />

Leistungen anbieten darf oder<br />

sie aus seinem Leistungsspektrum<br />

ganz ausschließen muss. Wenn es<br />

sich um wesentliche Leistungen des<br />

Fachbereichs handelt, darf der Arzt sie<br />

allerdings nicht gänzlich verweigern.<br />

Das hat das Bundessozialgericht in mehreren Urteilen am 14. März 2001 bestätigt<br />

(Az.: B 6 KA 54/00 R, B 6 KA 67/00 R, Az.: B 6 KA 77/00 B).<br />

Problematischer Genehmigungsverzicht<br />

Dürfen Sie Selbstzahlerleistungen auch dann anbieten, wenn Sie die für<br />

die Erbringung als vertragsärztliche Leistung erforderliche Qualifikationsgenehmigung<br />

nicht besitzen, sei es, weil Sie sie nicht beantragt haben oder<br />

sie Ihnen nicht erteilt wurde? Grundsätzlich ja, sofern Sie ausdrücklich darauf<br />

hinweisen, dass diese Leistung als vertragsärztliche Leistung bei ei-


nem anderen Vertragsarzt kostenlos in Anspruch genommen werden kann.<br />

Wenn Sie dies klarstellen, können Sie zum Beispiel eine Hautkrebsvorsorge<br />

als Privatleistung liquidieren<br />

Anders liegt der Fall, wenn ein Arzt auf eine notwendige Genehmigung<br />

„verzichtet“, die bereits erteilt worden ist. Der „Verzicht“ ist nicht möglich,<br />

wenn er nur deshalb erfolgt, um die entsprechende Leistung dann privat<br />

abrechnen zu können. Dies folgt daraus, dass kein Arzt aus finanziellen<br />

Aspekten berechtigt ist, den gesetzlich Versicherten vorgesehene Leistungen<br />

außerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung zukommen<br />

zu lassen.<br />

Selbstzahlersprechstunden sind ok<br />

Fraglich ist oft auch, ob Praxen Selbstzahlersprechstunden, zum Teil als<br />

„Komfortsprechstunde“ bezeichnet, einrichten dürfen. Grundsätzlich gilt:<br />

Vertragsärzte müssen Sprechstunden entsprechend den Bedürfnissen nach<br />

einer ausreichenden, zweckmäßigen vertragsärztlichen Versorgung an ihrem<br />

Praxissitz anbieten (§ 17 Abs. 1 BMV-Ä). Mit einer vollen Zulassung<br />

sind Sprechstunden mindestens in einem Umfang von zwanzig Wochenstunden,<br />

bei halber Zulassung in einem Umfang von zehn Wochenstunden<br />

abzuhalten.<br />

Das Abhalten von Sprechstunden über die Mindestzeiten hinaus ist Sache<br />

des Vertragsarztes – das gilt für die Praxisorganisation generell. Von daher<br />

bestehen gegen Selbstzahlersprechstunden keine Bedenken:<br />

n wenn die Praxis die Zeiten für die Behandlung der Patienten der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung einhält<br />

n die Notfallversorgung während der sonstigen Sprechstunden gewährleistet<br />

ist und<br />

n kein Abdrängen in die Selbstzahlersprechstunde, etwa durch unverhältnismäßig<br />

bevorzugte Terminvergaben erfolgt.<br />

Was beispielsweise nicht zulässig ist: Behandlungen in der Selbstzahlersprechstunde<br />

zum Beispiel in ein bis zwei Wochen anbieten, während in<br />

der vertragsärztlichen Sprechstunde der Praxis Wartezeiten von mehreren<br />

Monaten bestehen. Die Beurteilung hängt im Einzelfall davon ab, um welche<br />

Leistungen es sich handelt und welche Differenz in der Wartezeit als<br />

ärztlich vertretbar und für den Patienten zumutbar anzusehen ist.<br />

Fazit: Selbstzahlerleistungen und Selbstzahlersprechstunde sind zulässige<br />

Betätigungsformen für den Vertragsarzt. Es kommt jedoch dabei darauf an,<br />

dass er die ihm aufgrund seiner Zulassung gesteckten Rahmenbedingungen<br />

einhält.<br />

Hintergrund<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

19


Hausarztzentrierte Versorgung<br />

Der Streit spitzt sich zu –<br />

Abrechnungsdaten nicht in private Hände<br />

Die Hausärzteverband <strong>Nordrhein</strong> pocht auf separate Vollverträge, wie sie der bayerische Verband mit der AOK ge-<br />

schlossen hat. Die Kassen im Rheinland sperren sich dagegen. Unklar ist zudem, wer die Abrechnung durchführen kann.<br />

Die Verhandlungen über Verträge auf Grundlage des Paragrafen<br />

73b (hausarztzentrierte Versorgung) liegen erst<br />

einmal auf Eis. Die Krankenkassen haben die Forderungen<br />

des Hausärzteverbandes <strong>Nordrhein</strong> als „unvertretbar“<br />

zurückgewiesen.<br />

Außerdem sollen die Kassen immer noch Zweifel an der<br />

Mandatierung hegen. Der Hausärzteverband muss nachweisen,<br />

dass er mindestens die Hälfte der Allgemeinmediziner<br />

in einem KV-Bezirk vertritt. Kann er das, sind die<br />

Kassen verpflichtet, bis 30. Juni Hausarztverträge zu<br />

schließen. „Dadurch entsteht faktisch ein Monopol für<br />

den Hausärzteverband”, kritisiert Dr. Leonhard Hansen,<br />

Vorsitzender der KV <strong>Nordrhein</strong>.<br />

Acht Bundesländer planten, wegen verfassungs- und<br />

wettbewerbsrechtlicher Bedenken, dieses Monopol wieder<br />

zu kippen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates<br />

beschloss Mitte März einen entsprechenden Änderungsantrag<br />

am Paragrafen 73b. Doch die Initiative<br />

fand im Plenum des Bundesrats keine Mehrheit. Dennoch<br />

sind die Verträge keine Selbstläufer. Viele Fragen<br />

sind noch offen.<br />

Darf die HÄVG abrechnen?<br />

Die Abrechnung von Leistungen in Verträgen der hausarztzentrierten<br />

Versorgung in Baden-Württemberg und<br />

Bayern über die privatrechtlich organisierte Hausärztliche<br />

Vertragsgemeinschaft (HÄVG) ist rechtswidrig. Diese Auffassung<br />

vertritt der Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert.<br />

20 Berichte<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

„Die Übertragung der Abrechnung von hausärztlichen<br />

Behandlungen ist wegen der Sensibilität der damit<br />

verbundenen Datenverarbeitung per Gesetz den KVen<br />

übertragen”, sagte Weichert bei der Frühjahrstagung<br />

der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen<br />

Anwaltsvereins am 24. April in München.<br />

Das Gesetz verbiete, den Datenschutz abzusenken.<br />

Dies verstößt nach Ansicht des Datenschützers „gegen<br />

die vom Grundgesetz normierte staatliche Schutzpflicht<br />

gegenüber den Patientinnen und Patienten”.<br />

Ähnlich sieht dies Ministerialdirigent Manfred Zach<br />

vom baden-württembergischen Sozialministerium:<br />

„Das ist verfassungsrechtlich grenzwertig.”<br />

BSG untersagt Datenweitergabe<br />

Basis für diese Einschätzungen ist ein Urteil des Bundessozialgerichts<br />

vom 10. Dezember 2008. Danach<br />

ist die Weitergabe von Daten gesetzlich Versicherter<br />

an private Abrechnungsstellen untersagt (Az. B6<br />

KA 37/07 R).<br />

Der stellvertretende Vorsitzende der KV Bayerns,<br />

Dr. Gabriel Schmidt, hat das Sozialministerium und<br />

die AOK Bayern aufgefordert, dafür zu sorgen, dass<br />

die Vorgaben des Bundessozialgerichts rechtskonform<br />

umgesetzt werden. Der Vertrag des bayerischen<br />

Hausärzteverbandes mit der AOK könne über<br />

die AOK oder die KV abgerechnet werden. Denn dies<br />

sind Körperschaften öffentlichen Rechts - im Gegensatz<br />

zur HÄVG.


Der Hausärzteverband sieht Gefahr im Verzug. Er hat<br />

deswegen den Bundestag aufgefordert, die Regelungen<br />

zur hausarztzentrierten Versorgung rasch zu ändern.<br />

Als Gesetzes-Vehikel soll die Novelle des Arzneimittelgesetzes<br />

die Änderungen mitnehmen, quasi als „Huckepack-Gesetz”.<br />

Der Chef des Verbandes, Ulrich Weigelt, fordert, dass<br />

die im Rahmen der Hausarztverträge erbrachten Leistungen<br />

über private Rechenzentren abgerechnet werden<br />

dürfen müssten. Ob die Abgeordneten im Bundestag<br />

dies auch so sehen?<br />

„Es wäre dumm, das eine Monopol durch ein anderes zu<br />

ersetzen, aber dabei auf den Sicherstellungsvertrag zu<br />

verzichten“, sagt Jens Spahn, Obmann der CDU/CSU-Fraktion<br />

im Gesundheitsausschuss. Die Chancen, das Weigelts<br />

private HÄVG die Abrechnungs-Erlaubnis erhält, stehen<br />

nicht gut. Und was im Süden der Republik passiert, dürfte<br />

die Skepsis der Parlamentarier stärken.<br />

Patienteninfo verboten<br />

In Bayern hat der Hausärzteverband Patienten dazu aufgerufen,<br />

in die AOK zu wechseln. Denn nur mit dieser<br />

Kasse hat der Verband im Freistaat einen Vertrag auf<br />

der Grundlage des Paragrafen 73b geschlossen. Die Aktion<br />

hat das Landgericht München auf Antrag der Wettbewerbszentrale<br />

in einer einstweiligen Verfügung als „unzulässige<br />

Empfehlung“ verboten.<br />

„Der AOK-Hausarztvertrag bringt für die Versicherten der<br />

AOK deutliche Vorteile”, heißt es in der „Patienteninfo”<br />

des Bayerischen Hausärzteverbandes. In ihr warnt der<br />

Verband davor, dass „lange Anfahrtswege, lange Wartezeiten,<br />

anonyme Versorgung in den Medizinischen<br />

Versorgungszentren der Kapitalgesellschaften” drohten,<br />

wenn es keinen Hausarzt mehr gäbe. Das Gericht wertete<br />

diese Aussagen als „einseitige, teils unrichtige Behauptungen”.<br />

Patienten könnten sich dadurch „zu einem<br />

Kassenwechsel gedrängt fühlen, um das Wohlwollen und<br />

die Zuwendung ihres Arztes nicht zu verlieren”, kritisierten<br />

die Richter.<br />

Der Hausärzteverband hält die Verfügung des Gerichts<br />

für „nicht haltbar” und kündigt an, Beschwerde einzulegen.<br />

„In unserer Patienteninformation stellen wir lediglich<br />

die Vorzüge dar, die der Patient durch den AOK-Vertrag<br />

hat”, rechtfertigte Dr. Wolfgang Hoppenthaller, Vorsitzender<br />

des bayerischen Landesverbandes und Vize-Chef<br />

des Hausärzte-Bundesverbandes, die Aktion.<br />

Keine Kopie des AOK-Vertrages<br />

Verträge mit anderen Kassen liegen in weiter Ferne. Ein<br />

Verhandlungsangebot der Ersatz- und Betriebskrankenkassen,<br />

der Signal Iduna IKK und der Landwirtschaftlichen<br />

Krankenkasse hat der Bayerische Hausärzteverband<br />

zurückgewiesen und die Verhandlungen für gescheitert<br />

erklärt.<br />

Dennoch wirft Hoppenthaller diesen Kassen mangelnde<br />

Bereitschaft vor, Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung<br />

zu schließen. Vermutlich, weil die Kassen nicht<br />

bereit sind, den AOK-Vertrag zu kopieren. Das Verhalten<br />

des Bayerischen Hausärzteverbandes stört nun selbst Gesundheitsministerin<br />

Ulla Schmidt: „So wie sie auftreten,<br />

ist das nicht geeignet, eine Bereitschaft für Verträge zu<br />

finden.”Jetzt steht der Gang vors Schiedsamt bevor.<br />

AOK Bayern kürzt Hausarzt-Honorare<br />

Die AOK Bayern hat die monatliche Abschlagszahlung<br />

an die KV Bayerns um rund 40 Millionen Euro<br />

gekürzt. Nach Einschätzung der KV hängt der Abzug<br />

mit Zahlungen zusammen, die die Kasse im<br />

Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung an<br />

die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG)<br />

leisten muss.<br />

Von der Kürzung betroffen sind die Hausärzte, die<br />

an dem Hausarztvertrag zwischen AOK Bayern<br />

und HÄVG teilnehmen. Sie werden in diesem Monat<br />

länger auf ihr Geld warten müssen und erhalten<br />

eventuell geringere Abschlagszahlungen durch<br />

die KVB.<br />

Berichte<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

21


22 Berichte<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

„Nutzen Sie extrabudgetäre Potenziale“<br />

Betriebswirtschaftliche Beratung von Arztpraxen ist das Geschäft von Volker Mucha.<br />

Das tut er unter anderem im Auftrag der KV <strong>Nordrhein</strong>. Zurzeit hat er alle Hände voll zu tun.<br />

Wie wirken sich die Regelleistungsvolumen<br />

(RLV) in der betriebswirtschaftlichen Beratung<br />

aus?<br />

Mucha: Die RLV sind das zentrale Thema. Es<br />

hat zwar ein wenig gedauert, aber nun ist der<br />

Ansturm da. Das kann auch nicht anders sein,<br />

denn in <strong>Nordrhein</strong> gibt es mehr Verlierer als<br />

Gewinner. Immer mehr Praxisinhaber erkennen<br />

inzwischen, dass wirklich schmerzhafte<br />

Umsatzeinbußen drohen.<br />

Volker Mucha führt in Kooperation mit der<br />

Rinke Ärzteberatung betriebswirtschaftliche<br />

Beratungen im Auftrag der KV <strong>Nordrhein</strong><br />

durch. Der 43-jährige Ökonom ist Geschäftsführer<br />

der Firma medoec, die sich auf die betriebswirtschaftliche<br />

Begleitung von Arztpraxen<br />

spezialisiert hat.<br />

Wer ist besonders betroffen?<br />

Mucha: Besonders starke Umsatzeinbußen haben<br />

wir in gynäkologischen Praxen beobachtet,<br />

aber auch bei Hausärzten und Pädiatern. Viele<br />

Urologen, Orthopäden und konservativ tätige<br />

Augenärzte zählen ebenfalls zu den Verlierern<br />

der Honorarreform.<br />

Lassen sich denn die Umsätze <strong>2009</strong> jetzt<br />

prognostizieren?<br />

Mucha: In der Analyse stellen wir den RLV-<br />

Bescheiden die Abrechnungen des Vorjahresquartals<br />

gegenüber. Daraus rechnen wir die<br />

extrabudgetären Leistungen heraus und addieren<br />

sie auf die RLV. Wenn es keine großen<br />

Patientenschwankungen gibt, dann lassen sich<br />

die Ergebnisse des laufenden Jahres schon gut<br />

prognostizieren.<br />

Viele Praxen fürchten massive Verluste.<br />

Sind die Sorgen ihrer Erfahrung nach berechtigt?<br />

Mucha: In Bezug auf die Praxen, die wir zurzeit<br />

beraten, muss ich sagen: Die Sorgen sind<br />

berechtigt.<br />

Was können Praxen denn tun, deren Umsatz<br />

sinkt?<br />

Mucha: Nach unseren Beratungs-Erfahrungen<br />

nutzen etliche Niedergelassene das Potenzial<br />

im extrabudgetären Bereich nicht aus. Das bedeutet<br />

Einnahme-Verluste. So sollte zum Beispiel<br />

in keiner hausärztlichen oder gynäkologischen<br />

Praxis ein Recall-System fehlen, das an


die Gesundheitsuntersuchungen bzw. Krebsvorsorgen<br />

erinnert.<br />

Und der Selbstzahler-Bereich?<br />

Mucha: Der wird immer wichtiger, um finanziell<br />

gut über die Runden zu kommen. Früher<br />

sagten viele: „Das Geld zahlt die KV, die ist für<br />

mein auskömmliches Honorar verantwortlich“.<br />

Diese Haltung ist überholt, Ärzte tragen ebenfalls<br />

Verantwortung für ihre Einnahmen.<br />

Die andere Seite sind die Kosten. Glauben<br />

Sie, dass es massenhaft zu Entlassungen von<br />

Praxispersonal kommen wird?<br />

Mucha: Das hängt natürlich von der einzelnen<br />

Praxis ab. Einen Trend zu Entlassungen im großen<br />

Stil können wir nicht erkennen. Das wäre<br />

meines Erachtens auch der falsche Weg. Ärzte<br />

brauchen qualifizierte Medizinische Fachangestellte,<br />

die ihnen administrative Arbeit abnehmen,<br />

damit sich der Arzt aufs Behandeln<br />

konzentrieren kann. Und der Verwaltungsaufwand<br />

nimmt zu.<br />

Sind Kooperationen ein Mittel, um sich besser<br />

zu positionieren?<br />

Mucha: Kooperationen sind oft eine Option<br />

– aber nicht zwangsläufig wirtschaftlich<br />

überlegen. Derzeit herrscht zudem Unsicher-<br />

Betriebswirtschaftliches Konsil<br />

heit, was zum Beispiel die Zuschläge für Berufsausübungsgemeinschaften<br />

betrifft. Das<br />

macht das betriebswirtschaftliche Planen<br />

schwierig.<br />

Wie stellt eine Praxis fest, ob ergriffene Maßnahmen<br />

auch fruchten?<br />

Mucha: Betriebswirtschaftliche Kennzahlen<br />

sind ganz wichtig. Ohne die lässt sich eine<br />

Praxis heute kaum führen. Die Zahlen sollte<br />

der Steuerberater liefern können. Ein sehr gutes<br />

Instrument ist auch der KV-PraxisCheck.<br />

Sie können übrigens anhand der Kennzahlen<br />

nicht nur feststellen, ob Maßnahmen greifen,<br />

wenn die Praxis in wirtschaftliche Schieflage<br />

geraten ist. Zahlen wie Umsatzrendite oder<br />

Entwicklung der Liquidität sind ein exzellentes<br />

Frühwarnsystem. Ärzte sollten es aber gar<br />

nicht erst so weit kommen lassen, dass wir<br />

Feuerwehr spielen müssen.<br />

Ist Ihre Beratung für das betriebswirtschaftliche<br />

Konsil erfolgreich?<br />

Mucha: Das hoffe ich. Wir können das aber<br />

nicht kontrollieren, die Beratung beruht ja auf<br />

Freiwilligkeit und Vertraulichkeit. Manchmal<br />

melden sich Ärzte ein oder zwei Jahre nach dem<br />

Beratungstermin und sagen, dass es sich ausgezahlt<br />

hätte. Da freue ich mich natürlich.<br />

Für die Mitglieder der KV <strong>Nordrhein</strong> bieten wir einen Beratungsservice, der zu Fragen der wirtschaftlichen Praxisführung<br />

sachkundigen Rat geben kann. Folgende Leistungen werden angeboten:<br />

1. Kostenlose telefonische Beratung an jedem Montag in der Zeit von 17.00 bis 21.00 Uhr (Telefon 0800 2233 677)<br />

mit der Möglichkeit zur Anmeldung und Terminvereinbarung eines persönlichen Beratungsgesprächs im Hause der KV<br />

<strong>Nordrhein</strong> in Düsseldorf.<br />

2. Persönliche Beratung jeweils mittwochs in der Zeit von 15.00 bis 20.00 Uhr nach vorheriger Terminabsprache während<br />

der telefonischen Beratungszeit. Die Kosten für das Beratungsgespräch betragen 50 Euro.<br />

Die Beratung wird von einem sachkundigen neutralen Berater in unserem Auftrag durchgeführt. Der Berater ist zur absoluten<br />

Neutralität verpflichtet. Er unterliegt der beruflichen Verschwiegenheitspflicht und behandelt alle Informationen<br />

streng vertraulich, auch gegenüber der KV <strong>Nordrhein</strong>.<br />

Berichte<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

23


Influenza-Pandemie<br />

Verdachtsfälle melden – Kostenerstattung der Schnelltests<br />

Fast 5.300 Menschen weltweit haben sich bis zum 12. Mai mit dem Virus H1N1 infiziert. Die Zahl der Verdachts-<br />

fälle sinkt, doch die weitere Entwicklung des Virus ist nicht absehbar.<br />

Nachdem in Deutschland Anfang Mai die ersten Fälle<br />

der Influenza mit dem Virus A/H1N1, der so genannten<br />

Schweinegrippe oder Neuen Grippe nachgewiesen wurden,<br />

könnten vermehrt Patienten in die Praxen kommen<br />

und über Grippe-Symptome klagen. Wie gefährlich das<br />

Virus ist, lässt sich derzeit noch nicht genau sagen. Auf<br />

jeden Fall sollten Praxen aufmerksam bei Influenza-Verdachtsfällen<br />

sein.<br />

Fälle melden<br />

Erkrankungs- wie auch Verdachtsfälle müssen Ärzte dem<br />

Gesundheitsamt melden. Die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz<br />

gilt seit 3. Mai <strong>2009</strong> auch für das<br />

Influenza-Virus H1N1. Die dafür benötigten Vordrucke<br />

und mehr Informationen finden Sie auf der Homepage<br />

der KV <strong>Nordrhein</strong>. Weitere Maßnahmen sind nach Abstimmung<br />

mit dem Landesgesundheitsministerium NRW<br />

zurzeit nicht erforderlich.<br />

Medizinische Hinweise<br />

Bei folgendem klinischen Bild und Hinweisen zur Exposition<br />

besteht nach der Falldefinition des Robert-Koch-Instituts<br />

ein Krankheitsverdacht für die ansteckende Form<br />

der Schweinegrippe:<br />

Klinisches Bild<br />

n Fieber (38,0° C oder höher) und mindestens zwei der<br />

folgenden Symptome<br />

n Schnupfen oder verstopfte Nase<br />

n Halsschmerzen<br />

n Husten oder Dyspnoe (Atemnot)<br />

oder<br />

n Tod durch eine unklare akute respiratorische Erkrankung<br />

24 Berichte<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

Exposition<br />

Mindestens eine der vier folgenden Expositionen innerhalb<br />

von sieben Tagen vor Erkrankungsbeginn muss vorliegen:<br />

n Aufenthalt in einem als Risiko für Schweinegrippe definierten<br />

Gebiet<br />

n direkter Kontakt mit einem menschlichen wahrscheinlichen<br />

oder bestätigten Todesfall mit Schweinegrippevirus-Infektion<br />

n gleichzeitiger Aufenthalt in einem Raum mit einem bestätigten<br />

Fall von Schweinegrippe beim Menschen<br />

n Arbeit in einem Labor, in dem Proben auf das Virus Influenza<br />

A/H1N1 getestet werden<br />

Hinweise zur Erkrankung<br />

n Dauer der Ansteckungsfähigkeit: bis zu sieben Tage<br />

(bei Kindern auch länger möglich)<br />

n Oseltamivir (Tamiflu) und Zanamivir (Relenza) sind<br />

nach Prüfungen der US-amerikanischen Infektionsschutzbehörden<br />

wirksam<br />

n räumliche Isolation von Erkrankten ist nötig<br />

n versorgendes Personal muss eine Atemschutzmaske<br />

tragen (FFP2)<br />

n Patienten sollen einen Mund-Nasen-Schutz tragen<br />

n Kontaktpersonen (etwa zwei Meter Umkreis) dokumentieren<br />

und dem Gesundheitsamt mitteilen<br />

Unverzüglich sollte ein Influenza-Nachweis durch das lokal<br />

zuständige Labor veranlasst werden; ergänzend sollte respiratorisches<br />

Untersuchungsmaterial direkt an das nationale<br />

Referenzzentrum (NRZ) für Influenza in Deutschland<br />

geschickt werden:<br />

NRZ für Influenza am RKI, Nordufer 20, 13353 Berlin


Ob eine Impfung mit der derzeit gültigen<br />

Grippeschutzimpfung Schutz vor<br />

der Schweine-Influenza bietet, ist nicht<br />

bekannt. Die Postexpositions-Prophylaxe<br />

mit den Neuraminidasehemmern Oseltamivir<br />

(Tamiflu) oder Zanamivir (Relenza)<br />

ist erst im Falle einer Erkrankung angezeigt<br />

und wirkt nicht prophylaktisch. Die<br />

Präparate können bei Grippe erst bei einer<br />

klinisch diagnostizierten Grippe zulasten<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

verordnet werden. Reisende können<br />

ein Privatrezept erhalten.<br />

Kostenerstattung für Schnelltests<br />

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen<br />

bei dringenden Schweinegrippe-Verdachtsfällen<br />

die Kosten des Schnelltests<br />

im Rahmen der Kostenerstattung auf Basis<br />

der GOÄ. Das hat der GKV-Spitzenver-<br />

10746<br />

band empfohlen. Weiterhin sagte der Verband der <strong>Kassenärztliche</strong>n<br />

Bundesvereinbarung zu, die Übernahme der Transportkosten<br />

für den Versand der Proben an die vom Robert-<br />

Koch-Institut benannten Referenzlabore zu empfehlen. Der<br />

Patient kann die Rechnung zur Erstattung bei seiner Krankenkasse<br />

einreichen.<br />

Abrechnungshinweis<br />

Wenn Sie einen an der Schweinegrippe erkrankten gesetzlich<br />

Versicherten behandeln oder bei einem Ihrer Patienten<br />

der Verdacht auf Schweinegrippe besteht, tragen Sie neben<br />

den EBM-Nummern für die erbrachten Leistungen zusätzlich<br />

die Nummer 88200 „Fallkennzeichnung (reserviert)“<br />

ein. Die EBM-Nummer wird ab dem dritten Quartal <strong>2009</strong> in<br />

„Fallkennzeichnung bei der Behandlung von Schweinegrippe<br />

bzw. Verdacht auf Schweinegrippe (Influenza A/H1N1)“<br />

umbenannt.<br />

ICD-10-Code: J09<br />

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat entschieden, für<br />

die Codierung der Influenza-Fälle mit dem Virus A/H1N1 den<br />

ICD-Code J09 zu verwenden. Die Codierung ist wichtig, um<br />

die Influenza-Fälle identifizierbar zu machen. Der Titel die-<br />

Das mutierte Grippevirus ist eine<br />

Mischung aus vier Grippeviren<br />

europäischasiatisches<br />

Schweinevirus<br />

nordamerikanisches<br />

Schweinevirus<br />

Übertragung<br />

Symptome<br />

neuartiges<br />

Schweinegrippe-Virus<br />

H1N1<br />

ähnlich wie bei saisonaler Grippe:<br />

Fieber, Müdigkeit, Husten, Übelkeit<br />

Das neue Grippevirus<br />

menschliches<br />

Virus<br />

Vogelvirus<br />

durch Tröpfcheninfektion<br />

(Husten, Niesen)<br />

Inkubationszeit: von Ansteckung bis Ausbruch<br />

vergehen wenige Stunden bis drei Tage<br />

Gefährlichkeit<br />

Medikamente<br />

ser schon bestehenden Schlüsselnummer J09 (Grippe durch<br />

nachgewiesene Vogelgrippe-Viren) wird nach Mitteilung des<br />

Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information<br />

angepasst.<br />

Vorsichtig optimistisch zeigte sich der Präsident des Robert-Koch-Instituts,<br />

Prof. Jörg Hacker, angesichts sinkender<br />

Zahlen von Verdachtsfällen. Hacker sieht aber auch keinen<br />

Grund zur Entwarnung; die weitere Entwicklung des Virus<br />

sei nicht absehbar. Das Virus übertrage sich effizient von<br />

Mensch zu Mensch – und Mutationen des Erregers seien<br />

nicht auszuschließen.<br />

Informationen im Internet<br />

es gilt Pandemie-Warnstufe 5: das Risiko<br />

einer weltweiten Grippewelle ist erheblich<br />

Krankheitsverlauf<br />

nach bisherigen Befunden gehen Experten<br />

nicht von einer besonders krankmachenden<br />

Wirkung des Virus aus<br />

auffällig: vor allem junge Menschen erkranken<br />

schwer<br />

Impfstoff<br />

muss noch hergestellt werden<br />

(Dauer: mehrere Monate)<br />

saisonale Grippeimpfung: Schutz bisher unklar<br />

nach Diagnose: Tamiflu, Relenza mildern den<br />

Verlauf der Grippe<br />

Schutzmaßnahmen<br />

regelmäßig Hände waschen<br />

nicht in die Hand, sondern in den Ärmel husten<br />

oder niesen<br />

Schweinefleisch: unbedenklich; Erhitzen auf<br />

mind. 72°C tötet Viren und Bakterien sicher ab<br />

Das Bundesgesundheitsministerium und das Ministerium<br />

für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes<br />

<strong>Nordrhein</strong>-Westfalen bieten Informationen zur Schweinegrippe<br />

und Telefon-Nummern an, an die sich Bürger<br />

mit ihren Fragen wenden können. Ausführliche Informationen<br />

finden Ärzte auf den Seiten des Robert-<br />

Koch-Instituts und der <strong>Kassenärztliche</strong>n Bundesvereinigung.<br />

090525<br />

Links zu wichtigen Quellen im Internet finden Sie unter www.kvno.de<br />

Berichte<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

25


Fragebogen für den Innovationspreis liegt jetzt vor<br />

Die Ausschreibung für den Innovationspreis der KV <strong>Nordrhein</strong> ist gestartet. Der Gewinner erhält 10.000 Euro.<br />

Bewerben kann sich jeder, der vertragsärztlich im Bereich<br />

der KV <strong>Nordrhein</strong> tätig ist. Ihre Bewerbung sollte<br />

besonders folgende Fragen beantworten:<br />

n Wie sieht das Versorgungskon-<br />

zept Ihrer Praxis aus (zum Beispiel<br />

Leistungsspektrum, Fallzahlen,<br />

Zielgruppen, Service)?<br />

n Wer ist an dem Versorgungskonzept<br />

beteiligt, und wie gestaltet<br />

sich die Zusammenarbeit<br />

mit anderen Leistungserbringern<br />

bzw. anderen Leistungssektoren?<br />

n Wie wird die Qualität gesichert?<br />

n Was war die Motivation für die Entwicklung Ihres<br />

Versorgungskonzeptes?<br />

26 Berichte<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

Innovations-<br />

PREIS<br />

KV <strong>Nordrhein</strong><br />

Innovations-<br />

11) nicht überschreiten.<br />

PREIS<br />

INNO INNO<br />

n Welchen Nutzen haben die Patienten, Ihre Mit-<br />

arbeiterinnen, Sie selbst und die Krankenkassen von<br />

dem Versorgungskonzept?<br />

n Warum ist Ihr Versorgungskonzept besonders effizient,<br />

und wie messen Sie den Erfolg Ihres Konzeptes?<br />

n Warum sollen Ihre Kollegen mehr über Ihr Versorgungskonzept<br />

erfahren?<br />

Bewerben sollten sich nur tatsächlich umgesetzte Projekte,<br />

die in der Praxis gelebt und be-<br />

sichtigt werden können. Die Bewerbung<br />

darf fünf Seiten (Schriftgröße<br />

Der Preis wird gestiftet und ist mit<br />

insgesamt 10.000 Euro dotiert. Eine<br />

neunköpfige Jury entscheidet, wer<br />

den Preis erhält. Die Verleihung des<br />

KV <strong>Nordrhein</strong><br />

Innovationspreises findet im Rahmen<br />

des Innovationskongresses am 5. September<br />

statt. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Juli<br />

<strong>2009</strong>. Die Unterlagen richten Sie bitte an:<br />

KV <strong>Nordrhein</strong> Consult, Tersteegenstraße 9<br />

40474 Düsseldorf, E-Mail: innovationspreis@kvno.de<br />

Ansprechpartner: Frank Bausch<br />

Telefon 0211 5970 8061, Telefax 0211 5970 9061<br />

Praxisbörsentag: Einsteiger treffen Abgeber<br />

Voller Erfolg für den zweiten nordrheinischen Praxisbörsentag. Knapp 300 Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten<br />

kamen am 9. Mai ins Haus der Ärzteschaft.<br />

Auf der Suche nach Praxisnachfolgern<br />

und -partnern einerseits,<br />

nach einem Sitz oder<br />

einer Anstellung andererseits,<br />

herrschte den ganzen Tag Betrieb<br />

an den Schwarzen Brettern.<br />

Dort hingen rund 150 Offerten<br />

und Gesuche. „Bei mehr<br />

als 100 hat sich an diesem Tag<br />

jemand zwecks Kontaktaufnahme<br />

eingetragen“, berichtet<br />

Frank Bausch, Geschäftsführer<br />

Eva Bell suchte auf dem Praxisbörsentag einen<br />

Sitz für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie<br />

in Köln, Bonn, Düsseldorf und Umgebung: „Einen<br />

halben Sitz würde ich auch nehmen.“<br />

der KV <strong>Nordrhein</strong> Consult. Ein<br />

Angebot hat Dr. Ulrich Nover<br />

aus Mülheim nicht formuliert.<br />

Er wollte nur einmal sehen,<br />

„wie sich die Marktlage entwickelt“.<br />

In fünf Jahren plant<br />

der 60-jährige HNO-Arzt und<br />

MKG-Chirurg seine Praxis aufzugeben.<br />

„Das könnte schwierig<br />

werden“, ahnt Nover. Denn<br />

schon jetzt sei das Angebot<br />

größer als die Nachfrage.


Was Sie von den Serviceteams wissen wollten<br />

Bei den Serviceteams der KV <strong>Nordrhein</strong> gehen pro Monat rund 7.000 Fragen ein. Die häufigsten Fragen aus dem<br />

Monat Februar und deren Antworten haben wir für Sie zusammengestellt.<br />

Wann muss ich die Glucose-Bestimmung (EBM-Nr.<br />

32025) bzw. TPZ (EBM-Nr. 32026) mit „A“ kennzeichnen?<br />

Für die quantitative Bestimmung von Glucose und TPZ<br />

ist bei nasschemischer Durchführung ein Laborzertifikat<br />

nötig. Die Leistungen müssen Sie nicht kennzeichnen.<br />

Bei Durchführung mittels Teststäbchen (Trockenchemie)<br />

oder mit Unit-use-Reagezien ist kein Laborzertifikat nötig.<br />

Kennzeichnen Sie in diesem Fall die Abrechnungsnummern<br />

bitte mit „A“. Nur dann kann die KV <strong>Nordrhein</strong><br />

die Leistung ohne Laborzertifikat vergüten.<br />

In welchen Komplexleistungen ist die Glucose-Bestimmung<br />

enthalten?<br />

Die EBM-Nummern 32025 bzw. 32025A sind enthalten<br />

in der Gesundheitsuntersuchung (EBM-Nr. 01732), dem<br />

DMP-Diabetes-Betreuungskomplex (Symbol-Nr. 90310)<br />

und dem DMP-Diabetes-Leistungskomplex (Symbol-Nr.<br />

90321). In diesen Leistungskomplexen sind weitere Laborleistungen<br />

enthalten.<br />

EBM-/Symbol-Nummer<br />

Leistung Enthaltene Laborziffern<br />

01732<br />

Gesundheitsuntersuchung<br />

32025, 32025A, 32030,<br />

32057, 32060<br />

90310<br />

DMP-Diabetes-<br />

Betreuungskomplex<br />

32025, 32025A, 32057,<br />

32094<br />

90321<br />

DMP-Diabetes-<br />

Leistungskomplex<br />

32025, 32025A,32057,<br />

32094, 32135<br />

Erfolgt die Verordnung von Sprechstundenbedarf nicht<br />

mehr zu Lasten der Barmer Ersatzkasse?<br />

Nein. Seit Januar <strong>2009</strong> rechnet die KV <strong>Nordrhein</strong> Impfstoffe<br />

und den Sprechstundenbedarf ab. Bitte tragen Sie<br />

als Kostenträger „<strong>KVNO</strong>-SSB 38999“ im Feld „Krankenkasse“<br />

und „2513583“ im Feld „Kassen-Nr.“ des Rezeptformulars<br />

Muster 16 ein. Nähere Informationen und ein<br />

Muster des Rezeptformulars finden Sie im Internet unter<br />

www.kvno.de.<br />

Wie rechne ich Einzelimpfungen gegen Masern/Röteln<br />

ab?<br />

Einzelimpfungen gegen Masern oder Röteln rechnen Sie<br />

bitte wie folgt ab:<br />

Masern: Kinder Symbol-Nr. 89163<br />

Erwachsene Symbol-Nr. 89113<br />

Röteln: Kinder Symbol-Nr. 89153<br />

Erwachsene Symbol-Nr. 89123<br />

Gibt es mittlerweile die Einlegeblätter für die Früherkennungsuntersuchung<br />

U7a?<br />

Ja, die Einlegeblätter können Sie über den Formularversand<br />

der KV <strong>Nordrhein</strong> beziehen.<br />

Werden Leistungen, die dem Regeleistungsvolumen<br />

(RLV) unterliegen, aber über das RLV hinaus erbracht<br />

werden, noch vergütet?<br />

Ja, die Vergütung erfolgt mit einem abgestaffelten Punktwert.<br />

Die Höhe ist davon abhängig, wie viele Leistungen<br />

alle Mitglieder der KV <strong>Nordrhein</strong> insgesamt über das RLV<br />

abrechnen. Der Punktwert kann somit erst nach der Abrechnungsbearbeitung<br />

des jeweiligen Quartals errechnet<br />

werden. Maximal liegt der abgestaffelte Punktwert bei<br />

3,0 Cent, tatsächlich dürfte er deutlich niedriger sein.<br />

Serviceteams<br />

Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr,<br />

Freitag von 8 bis 13 Uhr.<br />

Serviceteam Köln<br />

Telefon 0221 7763 6666<br />

Telefax 0221 7763 6450<br />

E-Mail service.koeln@kvno.de<br />

Serviceteam Düsseldorf<br />

Telefon 0211 5970 8888<br />

Telefax 0211 5970 8889<br />

E-Mail service.duesseldorf@kvno.de<br />

Berichte<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

27


Ärztegenossenschaft Rhein-Sieg<br />

Mit Marktmacht und Behandlungspfaden<br />

Rund 200 Ärztinnen und Ärzte aus dem Rhein-Sieg-Kreis haben sich zu einer Genossenschaft zusammengeschlos-<br />

sen. Zusatzverträge sollen die Einnahmen erhöhen, eine Einkaufsgemeinschaft senkt die Kosten.<br />

Die Genossenschaft bereitet die großflächige Vernetzung<br />

von Haus- und Fachärzten aller Fachrichtungen im<br />

Rhein-Sieg-Kreis und Umgebung vor. “Wir brauchen die<br />

Hälfte der Kolleginnen und Kollegen, denn nur dann sind<br />

wir für die Kassen ein potenzieller Vertragspartner.” Es<br />

geht um Marktmacht. Die sieht Dr. Rolf Ziskoven, Mitglied<br />

des Aufsichtsrats der Genossenschaft Rhein-Sieg<br />

erreicht, wenn die Genossenschaft 50 Prozent der Versorgung<br />

sicherstellen kann. “Wir wollen eine gemein-<br />

Die Ärztegenossenschaft Rhein-Sieg<br />

Die Genossenschaft hat drei Organe: Vorstand,<br />

Aufsichtsrat und Generalversammlung. Die Generalversammlung<br />

der Genossenschaft wählt den<br />

Aufsichtsrat, der wiederum den vierköpfigen Vorstand<br />

bestimmt. Vorstandsvorsitzende ist Dr.<br />

Jacqueline Hiepler, Aufsichtsratsvorsitzender ist Dr.<br />

Thomas Anke. Die Geschäfte der Genossenschaft<br />

führt Frank Bausch von der KV <strong>Nordrhein</strong> Consult.<br />

Gegründet wurde die Ärztegenossenschaft Rhein-<br />

Sieg am 4. Dezember 2007. Die “Keimzelle” des<br />

Netzes war Hennef. Hier schlossen sich bereits<br />

2004 niedergelassene Ärzte zusammen. Doch der<br />

Kreis dehnte sich aus: Zunächst stießen Ärzte aus<br />

Sankt Augustin und Siegburg hinzu, später dehnte<br />

sich der Aktionsradius weiter nach Norden (Troisdorf),<br />

dann gen Süden (Königswinter) aus. Die<br />

linksrheinisch gelegenen Orte Rheinbach und Meckenheim<br />

folgten, kurz vor der Gründung der Genossenschaft<br />

schlossen sich auch Niedergelassene<br />

aus der Stadt Bonn an.<br />

Mehr Informationen über die Genossenschaft unter www.aegrs.de<br />

im Internet<br />

28 Bezirke<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

same und umfassende Versorgung für unsere Patienten,<br />

deswegen sprechen wir Kolleginnen und Kollegen aller<br />

Fachrichtungen an.”<br />

Rund 400.000 Menschen leben in der Netz-Region, versorgt<br />

von etwa 800 Ärztinnen und Ärzten. Circa 200 von<br />

ihnen traten bislang in die Genossenschaft ein, noch einmal<br />

so viele sollten dazukommen, hofft Ziskoven. Dann,<br />

so das Kalkül, lassen sich die gesetzten Ziele erreichen:<br />

Wiedererlangung der Selbstbestimmung, wirtschaftliche<br />

Sicherung und Wahrung des freien Berufes. Doch was<br />

hat die Genossenschaft konkret vor?<br />

Unter anderem, bessere Konditionen bei Lieferanten zu<br />

erreichen. Mit Lieferanten von Praxisbedarf und Medizintechnik<br />

schlossen die Genossen erste Verträge, außerdem<br />

bestehen Gruppenverträge mit Versicherungen.<br />

Für die Praxen bedeutet das deutliche Nachlässe auf bereits<br />

günstige Preise, auch die Genossenschaft profitiert<br />

von Bestellungen.<br />

Im Gespräch mit den Kassen<br />

“Die Politik interessiert sich nicht für Ärzte, sondern für<br />

Patienten”, sagt Ziskoven. Bedrohliche Konkurrenz sieht<br />

der 58-Jährige vor allem in den von Kliniken und Kapitalgesellschaften<br />

betriebenen Medizinischen Versorgungszentren.<br />

Gegen die wollen sich die Ärzte im Rhein-Sieg-<br />

Kreis aufstellen.<br />

Um Einnahmen zu erzielen, setzt der Verbund auf Verträge<br />

mit den Krankenkassen. „In den vergangenen Wochen<br />

hat es mehrfach Gespräche mit den mitgliederstarken<br />

Kassen in unserer Region gegeben“, berichtet


Aufsichtsrat und Vorstand der Ärztegenossenschaft Rhein-Sieg (v.l.n.r.): Dr. Andres Leister, Frank Bausch, Dr. Rolf Ziskoven, Dr. Norbert<br />

Jahns, Dr. Wolfgang Merx, Dr. Reinhard Schmidt, Dr. Gerd Helmecke, Dr. Thomas Anke, Dr. Reiner Cremer, Dr. Jacqueline Hiepler<br />

Dr. Norbert Jahns, eines von vier Vorstandsmitgliedern<br />

der Ärztegenossenschaft Rhein-Sieg.<br />

Die Kassenvertreter zeigten sich allesamt sehr interessiert<br />

und für Vertragsverhandlungen aufgeschlossen,<br />

so der Allgemeinmediziner aus Lohmar. Ob Zusatzversorgungsaufträge<br />

oder Verträge der integrierten Versorgung<br />

– noch ist offen, welche Form die Verträge am<br />

Ende haben.<br />

Die Genossenschaft plant zudem, Arbeitsgruppen zu bilden,<br />

die Versorgungspfade entwickeln, zum Beispiel für<br />

Diabetes und kardiologische Erkrankungen. Dabei wollen<br />

die Ärzte im Rhein-Sieg-Kreis bestehende Instrumente<br />

wie die Disease-Management-Programme nutzen.<br />

Angereichert wird das Vertragskonzept mit Maßnahmen,<br />

die eine besonders wirtschaftliche Pharmakotherapie erreichen.<br />

Zu diesem Zweck sollen Expertengruppen die<br />

Kolleginnen und Kollegen beraten. Deren Kompetenz soll<br />

dazu beitragen, die Versorgung qualitativ hochwertig und<br />

möglichst günstig zu realisieren. Im Fokus sind zudem<br />

die teuren Krankheiten, etwa im onkologischen Bereich.<br />

Um die Versorgungspfade problemlos in der Praxis umsetzen<br />

zu können, sollen in Zukunft die Mitglieder ihre<br />

Praxis-EDV elektronisch vernetzen. Kooperationen mit<br />

den Krankenhäusern der Region, ein gemeinsames Fortbildungsinstitut<br />

für Ärzte und medizinische Fachangestellte<br />

sowie gemeinsame Präventionszentren sind weitere<br />

Zukunftsprojekte.<br />

Einkaufsgemeinschaft finanziert den Betrieb<br />

Im Gegensatz zu manch anderem Verbund will die Ärztegenossenschaft<br />

Rhein-Sieg keine Exklusivverträge mit der<br />

pharmazeutischen Industrie. Die Genossenschaft finanziert<br />

sich bislang über Provisionen der Einkaufsgemeinschaft.<br />

Das reicht aus, um die Verwaltungskosten für<br />

Homepage, Porto und Telefon zu finanzieren. Dauerhaft<br />

müssen allerdings weitere Finanzierungsquellen erschlossen<br />

werden, damit die Genossenschaft ihre Ziele erreichen<br />

kann. Das wichtigste Ziel bleibt aber, noch mehr ärztliche<br />

Mitstreiter für die Genossenschaft zu begeistern.<br />

Bezirke<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

29


KV <strong>Nordrhein</strong> seit zehn Jahren im Internet<br />

Von 50 auf 5.000 User täglich<br />

Seit Mai 1999 ist die KV <strong>Nordrhein</strong> im Internet präsent. Für Ärzte und Psychotherapeuten stehen fast 4.000 Do-<br />

kumente bereit.<br />

Als der Internetauftritt der KV <strong>Nordrhein</strong> an den Start<br />

ging, konnte man die Besucher gewissermaßen mit Handschlag<br />

begrüßen: Durchschnittlich 52 pro Tag klickten<br />

das Angebot unter www.kvno.de an.<br />

Im März fast eine Million Seiten abgerufen<br />

Das hat sich nach zehn Jahren deutlich geändert: Am<br />

9. Februar <strong>2009</strong> wurde zum ersten Mal die Marke 5.000<br />

überschritten; 5.228 Nutzer dokumentiert die Zugriffsstatistik<br />

für diesen Tag. Im März <strong>2009</strong> gab es 945.761<br />

Seitenaufrufe – auch das ein neuer Monatsrekord. Durchschnittlich<br />

kamen im März 3.493 Besucher pro Tag, die<br />

30.508 Seiten abriefen.<br />

Blaugrün präsentierte sich der Internetauftritt der KV <strong>Nordrhein</strong> bis 2003.<br />

30 Service<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

Dabei war das Angebot, das die KV <strong>Nordrhein</strong> vor zehn<br />

Jahren ins Internet stellte, gar nicht so bescheiden. Die<br />

tragenden Säulen fanden sich schon damals: die Online-<br />

Ausgabe der Mitgliederzeitschrift <strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> und die<br />

Suche nach Ärzten und Psychotherapeuten.<br />

Vorreiter mit dem Online-Arztverzeichnis<br />

Die KV <strong>Nordrhein</strong> ist die erste ärztliche Körperschaft,<br />

die ein solches Online-Verzeichnis angeboten hat. Etwa<br />

55 Prozent der abgerufenen Seiten entfallen auf diesen<br />

Service, der ständig verbessert und verfeinert wurde. Dabei<br />

griff die Online-Redaktion auch auf Anregungen von<br />

Besuchern der Website zurück.<br />

Unter den mittlerweile<br />

fast 4.000 bereitgestellten<br />

Dokumenten besonders<br />

gefragt sind jene,<br />

die Hilfe im Praxisalltag<br />

geben, und Themenpakete,<br />

die speziell<br />

für den Internetauftritt<br />

geschnürt wurden, wie<br />

jüngst zu den eGK-Lesegeräten<br />

und den Regelleistungsvolumen.<br />

Zudem<br />

ermöglicht das Medium,<br />

schnell auf <strong>aktuell</strong>e Entwicklungen<br />

zu reagieren,<br />

etwa das Auftreten der<br />

„Schweinegrippe“.


Einen hohen Stellenwert<br />

genießt das Internetangebot<br />

auch bei<br />

der führenden Suchmaschine<br />

Google. Tippt<br />

man etwa die Begriffe<br />

„<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong>“<br />

oder „Regelleistungsvolumen“<br />

ein,<br />

finden sich Dokumente<br />

mit dem Domainnamen<br />

„www.kvno.de“ ganz<br />

oben in den Trefferlisten<br />

wieder.<br />

Auf der Startseite haben<br />

<strong>aktuell</strong>e Informationen<br />

heute Vorrang<br />

vor grafischen Elementen.<br />

Aber auch die Inhaltsstruktur<br />

wurde im<br />

Im März <strong>2009</strong> gab es 945.761 Seitenaufrufe, besonders beliebt: die Online-Suche nach<br />

Ärzten und Psychotherapeuten und <strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> online.<br />

Laufe des vergangenen Jahrzehnts mehrfach<br />

überarbeitet und stärker auf die Zielgruppen<br />

ausgerichtet.<br />

Früher blaugrün, heute rot und grau<br />

Und nicht nur inhaltlich und technisch hat sich<br />

die Präsenz der KV <strong>Nordrhein</strong> erheblich entwickelt.<br />

Auch das Aussehen ist heute ein ganz<br />

anderes als vor zehn Jahren. Anfangs dominierte<br />

die Farbe Blaugrün den Internetauftritt der<br />

KV <strong>Nordrhein</strong>, seit Dezember 2003 präsentiert<br />

sich die Homepage in einem neuen optischen<br />

Gewand. So ist es bis heute geblieben.<br />

Aber nichts ist stetiger als der Wandel, besonders<br />

in einem schnelllebigen Medium wie dem<br />

Internet. Als nächster Schritt ist unter anderem<br />

geplant, den Auftritt barrierefrei zu gestalten.<br />

Dabei will die Online-Redaktion die<br />

Inhalte noch übersichtlicher präsentieren und<br />

die Suche verbessern. Lassen Sie sich überraschen.<br />

Service<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

31


32<br />

NRW-Parteitage von CDU und SPD: KVen treffen Politik<br />

Die Parteistrategen wissen: Die Gesundheitspolitik könnte<br />

wahlentscheidend sein. Die Ärzteproteste zur Honorarreform<br />

und die gefährdete Sicherstellung in den NRW-<br />

Flächenkreisen haben die Politik für die Situation der<br />

Vertragsärzte sensibilisiert.<br />

Mit Landesparteitagen eröffneten die Parteien in NRW<br />

die heiße Phase des Wahljahres <strong>2009</strong>. Drei Mal innerhalb<br />

von nur vier Monaten sind die Bürgerinnen und Bürger<br />

zur Stimmabgabe aufgerufen: zur Europawahl am 7. Juni,<br />

zur Kommunalwahl am 30. August und zur Bundestagswahl<br />

am 27. September.<br />

Die KVen des Landes waren auf<br />

den NRW-Parteitagen der CDU<br />

(Essen) und der SPD (Halle/Westfalen)<br />

mit einem gemeinsamen<br />

Stand präsent. Die Vorstände Dr.<br />

Leonhard Hansen und Dr. Klaus<br />

Enderer (<strong>Nordrhein</strong>) sowie Dr. Ulrich<br />

Thamer (Westfalen-Lippe)<br />

und leitende Mitarbeiter beider<br />

KVen führten zahlreiche Gespräche<br />

mit prominenten Bundes-<br />

und Landespolitikern.<br />

Die KV-Vertreter erinnerten an<br />

die Mitverantwortung der Politik<br />

für eine zukunftsfähige Versorgung.<br />

Sie erläuterten die Zusammenhänge<br />

zwischen der nach-<br />

Kammerwahlen: Marburger Bund bleibt die stärkste Kraft<br />

Der Marburger Bund bleibt mit 48 Sitzen die stärkste<br />

Kraft in der Kammerversammlung. Das Wahlbündnis<br />

VoxMed liegt bei 28 Sitzen, die Listen der Freien Selbstverwaltung<br />

kommen auf 25 Sitze. Erstmals ist die Freie<br />

Ärzteschaft bei den Wahlen der Ärztekammer <strong>Nordrhein</strong><br />

angetreten; die Liste zieht mit 13 Sitzen in die Kammerversammlung<br />

ein.<br />

In Kürze<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

lassenden Attraktivität der vertragsärztlichen Tätigkeit<br />

und den schädlichen Weichenstellungen der Politik. Dazu<br />

zählt die Budgetierung der vergangenen 16 Jahre ebenso<br />

wie die Einführung eines fragwürdigen Vertragswettbewerbs<br />

mit willkürlichen „Regeln“.<br />

Hansen und Enderer warben für ein Bekenntnis der Politik<br />

zur vertragsärztlichen Selbstverwaltung. „Wenn die<br />

Politik auf der einen Seite nach starken KVen für die Sicherstellung<br />

der Versorgung ruft, darf sie auf der anderen<br />

Seite die Handlungsfähigkeit der KVen nicht länger<br />

aufs Spiel setzen“, sagte Enderer<br />

Dr. Klaus Enderer, Heike Gebhard (SPD) Thomas Müller (KVWL) und Dr. Edith<br />

Meier (<strong>KVNO</strong>) (v.l.n.r.) beim Parteitag der SPD in Halle/Westfalen.<br />

Die restlichen sieben der insgesamt 121 Sitze entfallen<br />

auf sechs weitere Listen. Die Wahlbeteiligung lag bei<br />

45,7 Prozent (2005: 47,8 Prozent). Die Wahlperiode dauert<br />

fünf Jahre. Die konstituierende Kammerversammlung<br />

findet am 20. Juni in Düsseldorf statt.<br />

Die Ergebnisse der Wahlen zur Kammerversammlung und den<br />

Kreisstellenvorständen der Ärztekammer <strong>Nordrhein</strong> finden Sie<br />

unter www.aekno.de


Neue Qualitätszirkel<br />

Thema: Psychotherapie Linker Niederrhein<br />

Kontakt Dr. Ulrike Hinsch<br />

Augustastraße 37<br />

47829 Krefeld<br />

Telefon 02151 5310 547<br />

Telefax 02151 451 082<br />

E-Mail ulrikehinsch@t-online.de<br />

Termin nach Vereinbarung<br />

Ort nach Vereinbarung<br />

Ärzte und Psychotherapeuten aus<br />

<strong>Nordrhein</strong> können mit dem Praxis-<br />

Check Eckdaten ihrer Praxis mit denen<br />

anderer Praxen vergleichen.<br />

Der internetbasierte KV-PraxisCheck<br />

ist ein Angebot der KV <strong>Nordrhein</strong><br />

Consult in Zusammenarbeit mit der<br />

Rinke Ärzteberatung. Der KV-Praxis-<br />

Check bietet betriebswirtschaftliche<br />

Orientierung mit wenig Aufwand:<br />

n sofortige Bewertung der eigenen<br />

Praxis<br />

im Hinblick<br />

auf Standort,Erträge,Kosten<br />

und zur<br />

Vergleichsgruppe<br />

n individuellerÜber-<br />

blick über<br />

bisher nicht<br />

genutzte<br />

Möglichkeiten<br />

der Ein-<br />

Thema: Verhaltenstherapie<br />

für Ärzte<br />

Kontakt Dr. Peter Schmitz<br />

Bonnstraße 161<br />

50354 Hürth<br />

Telefon 02233 9399 336<br />

Termin nach Vereinbarung<br />

(alle drei Monate)<br />

Ort nach Vereinbarung<br />

nahmesteigerung durch Zusatzverträge<br />

n Benchmarks, die sowohl bundesweite<br />

als auch <strong>aktuell</strong>e Regionen-bezogeneVergleichszahlen<br />

beinhalten<br />

n Simulationsmöglichkeiten, die<br />

Wirkungen von Veränderungen<br />

wie der Bildung einer Berufsausübungsgemeinschaftunmittelbar<br />

anzeigen<br />

n Möglichkeit zur kontinuierli-<br />

Kontakt<br />

KV-PraxisCheck bietet betriebswirtschaftliche Orientierung<br />

Unter<br />

www.KV-PraxisCheck.de<br />

Vergleichen – Optimieren – Erfolg haben<br />

KV <strong>Nordrhein</strong><br />

Geschäftsstelle Qualitätszirkel<br />

Andrea Schween<br />

Telefon 0211 5970 8149<br />

Katharina Ernst<br />

Telefon 0211 5970 8361<br />

Telefax 0211 5970 8160<br />

qualitaetszirkel@kvno.de<br />

chen Verfolgung der Entwicklungen<br />

bei Erlösen und Kosten<br />

Der KV-PraxisCheck ist leicht zu bedienen<br />

und über die Homepage der<br />

KV zu erreichen. Die Praxis erklärt<br />

sich mit den Teilnahmebedingungen<br />

einverstanden und erhält wenige<br />

Tage später einen Zugangscode.<br />

Die Teilnahme am KV-PraxisCheck<br />

kostet 250 Euro und gilt für ein Jahr<br />

ab Anmeldung. 090533<br />

Ihre Ansprechpartner<br />

KV <strong>Nordrhein</strong>Consult<br />

OliverPellarin<br />

Telefon 0211 5970 8127<br />

Telefax 0211 52800 8639<br />

E-Mail oliver.pellarin@kvno.de<br />

Sandra Buchholtz<br />

Telefon 0211 5970 8644<br />

Telefax 0211 52800 8639<br />

E-Mail sandra.buchholtz@kvno.d e<br />

Qualitätszirkel<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

33


34<br />

Fax-Abruf-Nr.: 0211 59 70 - _ _ _ _<br />

Zum Abruf wählen Sie bitte die Nummer des Dokumentes. Je nach Gerät müssen Sie vor oder nach dem Wählen die<br />

Abruf-Taste des Fax-Gerätes drücken. Da die Fax-Geräte je nach Hersteller unterschiedlich sein können, sind leider<br />

keine allgemeingültigen Angaben zur Handhabung der Abruffunktion möglich. Bitte entnehmen Sie Einzelheiten zur<br />

Funktion des Fax-Abrufes der Betriebsanleitung Ihres Gerätes.<br />

Durch- Titel (Seitenwahl-Nr.<br />

anzahl)<br />

Bezirksstellen der KV <strong>Nordrhein</strong><br />

7504 Bestellschein für Vordrucke (2)<br />

Bezirksstelle Düsseldorf<br />

7500 Gesamtaufstellung – Zugelassene Ärzte (4)<br />

7501 Gesamtaufstellung – Ermächtigte Ärzte (4)<br />

7502 Gesamtaufstellung – Krankenhäuser (4)<br />

Bezirksstelle Köln<br />

7510 Gesamtaufstellung – Zugelassene Ärzte (3)<br />

7511 Gesamtaufstellung – Ermächtigte Ärzte (3)<br />

7512 Gesamtaufstellung – Krankenhäuser (3)<br />

EDV/IT in der Arztpraxis<br />

7523 Merkblatt eHKS, elektronische Dokumentation zum Hautkrebs-<br />

Screening (7)<br />

75 24 Online-Abrechnung mit D2D: Merkblatt für Arztpraxen (14)<br />

7525 D2D-Anmeldung (8)<br />

7526 Merkblatt und Antragsunterlagen zur Blankoformularbedruckung (5)<br />

7527 Merkblatt eKoloskopie-Dokumentation (8)<br />

7528 Merkblatt: eDMP (10)<br />

7529 Meldebogen für die IT-gestützte Quartalsabrechnung (1)<br />

Pharmakotherapieberatung<br />

7532 Patentgeschützte Analogpräparate (Me-too-Liste <strong>2009</strong>) (2)<br />

7533 Praxisbesonderheiten <strong>2009</strong> – Arzneimittel (1)<br />

7534 Richtgrößen <strong>2009</strong> – Heilmittel (1)<br />

7536 Richtgrößen <strong>2009</strong> – Arzneimittel (1)<br />

7537 GAmSI-Fax-Bestellformular (2)<br />

7539 Genehmigungsverzicht bei Heilmittel-<br />

Verordnungen außerhalb des Regelfalles (2)<br />

7541 Praxisbesonderheiten <strong>2009</strong> – Heilmittel (2)<br />

Qualitätssicherung/Sicherstellung<br />

7550 Bedarfsplanung (4)<br />

Fax-Abruf<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

Durch- Titel (Seitenwahl-Nr.<br />

anzahl)<br />

7551 Meldeformular für Laborgemeinschaften zur Direkt-<br />

abrechnung über die KV <strong>Nordrhein</strong> ab dem 4. Quartal 2008 (3)<br />

7553 DMP Asthma/COPD: Antrag auf Teilnahme - Erklärung<br />

zur Strukturqualität (fachärztliche Versorgungsebene) (1)<br />

7554 DMP Asthma / COPD: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt (4)<br />

7555 Ambulantes Operieren: Check-Liste (9)<br />

7556 Anzeige über Beginn/Beendigung der Methadon-<br />

substitution (1)<br />

7557 DMP Diabetes mellitus Typ 1: Antrag auf Teilnahme –<br />

Erklärung zur Strukturqualität für den Hausarzt (1)<br />

7558 DMP Diabetes mellitus Typ 1: Antrag auf Teilnahme –<br />

Erklärung zur Strukturqualität für die DSP und Kinderärzte (4)<br />

7559 Meldebogen „Gründung eines Qualitätszirkels“ (1)<br />

7560 Patientendokumentation zur substitutionsgestützten Behandlung<br />

Opiatabhängiger (4)<br />

7561 Patientenerklärung zum Datenschutz / Abschluss (2)<br />

7562 Patientenerklärung zum Datenschutz / Beginn (2)<br />

7563 Patientenmerkblatt: Darmkrebs-Früherkennung (3)<br />

7564 DMP Brustkrebs: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt (2)<br />

7566 DMP Diabetes mellitus Typ 1: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt (4)<br />

7567 DMP Diabetes mellitus Typ 2: Teilnahmeerklärung Vertragsarz (4)<br />

7568 DMP KHK: Erklärung über die Praxisausstattung (2)<br />

7569 DMP KHK: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt (4)<br />

Rechtsabteilung<br />

7570 Kooperation mit pharmazeutischen Unternehmen (4)<br />

7571 Praxisgebühr: Mustermahnbescheid (1)<br />

7572 Rundschreiben der KBV zur Umsatzsteuerbefreiung nach<br />

§ 4 Nr. 14 UStG – Sachverständigentätigkeit eines Arztes<br />

für die gesetzliche Unfallversicherung (5)<br />

Unternehmenskommunikation<br />

7580 Anfahrtsbeschreibung zur KV <strong>Nordrhein</strong> (2)<br />

7581 Bestellformular: Publikationen der KV <strong>Nordrhein</strong> (1)<br />

Vertragsabteilung<br />

7586 Merkblatt Versandlistenverfahren (2)<br />

7595 Übersicht der Krankenkassen, die der Vereinbarung über<br />

Hautkrebsvorsorgeuntersuchung beigetreten sind (4)<br />

Diese Dokumente sind auch über die Online-Ausgabe von <strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> im Internet unter www.kvno.de abrufbar.<br />

Bei technischen Problemen steht das Communication-Center der <strong>KVNO</strong> unter der Telefonnummer 0211 5970 8500 zur Verfügung - bei Störungen wenden<br />

Sie sich bitte an den Geräte-Hersteller. Inhaltliche Fragen zu den Dokumenten richten Sie bitte an die zuständige Fachabteilung, Telefon 0211 59 700.


11. Round Table mit Selbsthilfeorganisationen<br />

„Vor der Bundestagswahl … Was ist gut, was muss besser werden?“ Antworten auf diese Frage liefern beim Round<br />

Table der KV <strong>Nordrhein</strong> Ärzte, Psychotherapeuten und Vertreter der Selbsthilfe. In Arbeitsgruppen diskutieren die<br />

Teilnehmer Themen wie „Große Änderung, große Wirkung? Gesundheitsfonds und Co“ und „Was soll EVA leisten?<br />

Entlastende Versorgungsassistenz in der Praxis“.<br />

Termin: 20. Juni <strong>2009</strong>, 10 Uhr bis 15 Uhr<br />

Ort: KV <strong>Nordrhein</strong>, Bezirksstelle Köln, Sedanstraße 10-16, 50668 Köln<br />

Zertifiziert: 7 Punkte<br />

Anmeldung: KOSA <strong>Nordrhein</strong>, Telefon 0211 5970 8090, Telefax 0211 5970 8082, E-Mail kosa@kvno.de<br />

Praxis mit wirtschaftlichem Erfolg führen<br />

Die KV <strong>Nordrhein</strong> Consult bietet gemeinsam mit der <strong>Nordrhein</strong>ischen Akademie eine Veranstaltungsreihe zur Praxisorganisation<br />

und betriebswirtschaftlichen Praxisführung an. Die Seminare führen unabhängige Experten durch.<br />

Die Veranstaltungen finden Mittwoch- oder Freitagnachmittag von 15 bis 18 Uhr im Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße<br />

9 in Düsseldorf statt. Um auf Fragen und Anregungen eingehen zu können, ist die Zahl der Seminarteilnehmer<br />

auf 30 Personen, teilweise auch 20 Personen begrenzt.<br />

Datum Uhrzeit Titel der Veranstaltung Gebühr<br />

27.5.<strong>2009</strong> 15 Uhr bis 18 Uhr Kooperationen leicht gemacht 40,00 €<br />

30.5.<strong>2009</strong> 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr Evidenzbasierte Internetrecherche 90,00 €<br />

3.6.<strong>2009</strong> 15 Uhr bis 19 Uhr Erfolg mit innovativen Versorgungsformen 50,00 €<br />

6.6.<strong>2009</strong> 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr Gestalten u. Präsentieren med. Vorträge m. Powerpoint 90,00 €<br />

17.6.<strong>2009</strong> 15 Uhr bis 18 Uhr Betriebswirtschaftliches Basiswissen für die Arztpraxis 90,00 €<br />

24.6.<strong>2009</strong> 15 Uhr bis 19 Uhr Medizinisches Versorgungszentrum in Ärztehand 50,00 €<br />

1.7.<strong>2009</strong> 15 Uhr bis 19 Uhr Juristische Fallstricke 50,00 €<br />

Anmeldung: <strong>Nordrhein</strong>ische Akademie, 40474 Düsseldorf, Tersteegenstraße 3<br />

Telefon 0211 4302 1301, Telefax 0211 4302 18301, E-Mail kerstin.scheufen@aekno.de<br />

Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte<br />

Die KV <strong>Nordrhein</strong> bietet Fortbildungsveranstaltungen für Medizinische Fachangestellte an. Themen sind der neue<br />

EBM und die Abrechnung. Die Seminare beginnen jeweils um 15 Uhr und enden gegen 17.30 Uhr. Die Veranstaltungen<br />

sind kostenlos, eine Anmeldung ist nötig.<br />

Datum Thema Veranstaltungsort<br />

10.6.<strong>2009</strong> Basiswissen EBM Uni Düsseldorf<br />

29.7.<strong>2009</strong> Basiswissen EBM Haus der Ärzteschaft, Düsseldorf<br />

19.8.<strong>2009</strong> Richtig abrechnen – Beispiele aus der Praxis Bezirksstelle Köln<br />

9.9.<strong>2009</strong> IGeL- Abrechnung Bezirksstelle Köln<br />

16.9.<strong>2009</strong> Richtig abrechnen – Beispiele aus der Praxis Bezirksstelle Köln<br />

7.10.<strong>2009</strong> Richtig abrechnen – Beispiele aus der Praxis Uni Düsseldorf<br />

14.10.<strong>2009</strong> IGeL- Abrechnung Haus der Ärzteschaft, Düsseldorf<br />

18.11.<strong>2009</strong> Richtig abrechnen – Beispiele aus der Praxis Uni Düsseldorf<br />

Anmeldung: <strong>Nordrhein</strong>ische Akademie, 40474 Düsseldorf, Tersteegenstraße 3<br />

Telefon 0211 4302 1301, E-Mail akademie@kvno.de<br />

Veranstaltungen<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

35


36<br />

Termine<br />

Termine<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

n 23.5.<strong>2009</strong> Info-Messe „eGK“ der KV <strong>Nordrhein</strong>, Düsseldorf (Achtung, dieser Termin wird verschoben!)<br />

27.5.<strong>2009</strong> KV <strong>Nordrhein</strong> Consult: „Kooperationen leicht gemacht“, Düsseldorf<br />

27. – 29.5.<strong>2009</strong> Hauptstadtkongress, Berlin<br />

n 29.5.<strong>2009</strong> Tag der Niedergelassenen im Rahmen des Hauptstadtkongresses, Berlin<br />

30.5.<strong>2009</strong> KV <strong>Nordrhein</strong> Consult: „Evidenzbasierte Internetrecherche“, Düsseldorf<br />

3.6.<strong>2009</strong> KV <strong>Nordrhein</strong> Consult: „Erfolg und Zukunft mit innovativen Versorgungsformen“, Düsseldorf<br />

n 6.6.<strong>2009</strong> Info-Messe „eGK“ der KV <strong>Nordrhein</strong>, Köln (Achtung, dieser Termin wird verschoben!)<br />

6.6.<strong>2009</strong> KV <strong>Nordrhein</strong> Consult: „Gestalten und Präsentieren medizinischer Vorträge mit Powerpoint“,<br />

Düsseldorf<br />

n 10.6.<strong>2009</strong> Fortbildung der KV <strong>Nordrhein</strong> für Medizinische Fachangestellte: „Basiswissen EBM“, Düsseldorf<br />

10.6.<strong>2009</strong> <strong>Nordrhein</strong>ische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung: „Fortbildung DMP Asthma /<br />

COPD“, Düsseldorf<br />

17.6.<strong>2009</strong> KV <strong>Nordrhein</strong> Consult: „Betriebswirtschaftliches Basiswissen für die Arztpraxis“, Düsseldorf<br />

17. – 21.6.<strong>2009</strong> Lehrstuhl für Naturheilkunde der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung:<br />

„Fortbildungsveranstaltung „Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren“, Essen<br />

n 20.6.<strong>2009</strong> Round Table der KV <strong>Nordrhein</strong> mit Selbsthilfeorganisationen „Vor der Bundestagswahl … - was<br />

ist gut, was muss besser werden?“, Köln<br />

20.6.<strong>2009</strong> Konstituierende Kammerversammlung der Ärztekammer <strong>Nordrhein</strong>, Düsseldorf<br />

20.6.<strong>2009</strong> Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie (ADO): „7. Rheinisches Hautkrebs-Symposium<br />

<strong>2009</strong> mit Fortbildung „Hautkrebs-Screening“ für Hautärzte“, Köln<br />

24.6.<strong>2009</strong> KV <strong>Nordrhein</strong> Consult: „Medizinisches Versorgungszentrum in Ärztehand“, Düsseldorf<br />

n 1.7.<strong>2009</strong> Infomarkt der KV <strong>Nordrhein</strong>, Düsseldorf und Köln<br />

n 1.7.<strong>2009</strong> Focus – Zukunftsperspektiven im Gesundheitswesen, Düsseldorf<br />

1.7.<strong>2009</strong> KV <strong>Nordrhein</strong> Consult: „Juristische Fallstricke“, Düsseldorf<br />

n 29.7.<strong>2009</strong> Fortbildung der KV <strong>Nordrhein</strong> für Medizinische Fachangestellte: „Basiswissen EBM“, Düsseldorf<br />

14. – 15.8.<strong>2009</strong> Lehrstuhl für Naturheilkunde der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung:<br />

Fortbildungsveranstaltung „Mind/Body Medicine Onkologie“, Essen<br />

n 19.8.<strong>2009</strong> Fortbildung der KV <strong>Nordrhein</strong> für Medizinische Fachangestellte: „Richtig abrechnen – Beispiele<br />

aus der Praxis“, Köln<br />

n 29.8.<strong>2009</strong> Kreisstelle Leverkusen der KV <strong>Nordrhein</strong>: „Tag der ambulanten Medizin“, Leverkusen<br />

n 5.9.<strong>2009</strong> 5. Innovationskongress der KV <strong>Nordrhein</strong>, Düsseldorf<br />

9. – 10.9.<strong>2009</strong> Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen, CCE Congress Center Essen, EWG - Essener<br />

Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH: „IT-Trends Medizin / Health Telematics <strong>2009</strong>“, Essen<br />

n 16.9.<strong>2009</strong> Fortbildung der KV <strong>Nordrhein</strong> für Medizinische Fachangestellte: „Richtig abrechnen – Beispiele<br />

aus der Praxis“, Köln<br />

n 7.10.<strong>2009</strong> Infomarkt der KV <strong>Nordrhein</strong>, Düsseldorf<br />

n 7.10.<strong>2009</strong> Fortbildung der KV <strong>Nordrhein</strong> für Medizinische Fachangestellte: „Richtig abrechnen – Beispiele<br />

aus der Praxis“, Düsseldorf<br />

10. – 16.10.<strong>2009</strong> <strong>Nordrhein</strong>ische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung: 69. Fortbildungskongress,<br />

Norderney<br />

4.11.<strong>2009</strong> <strong>Nordrhein</strong>ische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung: Fortbildungsveranstaltung<br />

für Arzthelfer-/innen: „Sachkenntnisse gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung für die<br />

Instandhaltung von Medizinprodukten“, Düsseldorf<br />

n 18.11.<strong>2009</strong> Fortbildung der KV <strong>Nordrhein</strong> für Medizinische Fachangestellte: „Richtig abrechnen – Beispiele<br />

aus der Praxis“, Düsseldorf<br />

18. – 21.11.<strong>2009</strong> MEDICA, Düsseldorf<br />

n 18.11.<strong>2009</strong> Fortbildung der KV <strong>Nordrhein</strong> für Medizinische Fachangestellte: „Richtig abrechnen – Beispiele<br />

aus der Praxis“, Düsseldorf<br />

n 21.11.<strong>2009</strong> Vertreterversammlung der KV <strong>Nordrhein</strong>, Düsseldorf<br />

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kvno.de


Impressum<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong><br />

Herausgeber:<br />

<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong> <strong>Nordrhein</strong><br />

Tersteegenstraße 9<br />

40474 Düsseldorf<br />

Redaktion:<br />

Ruth Bahners (verantwortlich)<br />

Frank Naundorf, Karin Hamacher<br />

Redaktionsbeirat:<br />

Dr. Leonhard Hansen,<br />

Dr. Klaus Enderer, Ruth Bahners<br />

Druck:<br />

Druckhaus Limbach, Köln<br />

Satz und Layout:<br />

BCS, Düsseldorf<br />

Anschrift der Redaktion:<br />

<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong> <strong>Nordrhein</strong><br />

Tersteegenstraße 9<br />

40474 Düsseldorf<br />

Telefon 0211 5970 8077<br />

Telefax 0211 5970 8100<br />

E-Mail redaktion@kvno.de<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> erscheint in zehn Ausgaben pro Jahr<br />

als Mitteilungsorgan für die Mitglieder der<br />

<strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Nordrhein</strong>.<br />

Gesamtauflage dieser Ausgabe: 22 000<br />

Die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichneten Beiträge<br />

geben die Meinung des Autors, aber nicht unbedingt die Ansicht<br />

der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Nordrhein</strong> wieder. Für unverlangt<br />

eingesandte Manuskripte übernimmt die Redaktion keine Gewähr.<br />

Vorschau <strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 6+7 09<br />

n Ab 1. Juli:<br />

Neuregelungen<br />

der Honorarverteilung<br />

n Morbi-RSA:<br />

Right Coding<br />

versus Upcoding<br />

n Belegärzte:<br />

Was wird aus den<br />

Integrationspionieren?<br />

n eGK:<br />

So läuft der<br />

Basis-Rollout weiter<br />

n Honorar:<br />

Erfahrungen mit<br />

der Kostenerstattung<br />

n Pro und contra:<br />

Fünf Arzneien pro<br />

Patient sind genug<br />

Die nächste Ausgabe von<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> erscheint<br />

am 17. Juni <strong>2009</strong><br />

Aus <strong>aktuell</strong>em Anlass kann es zu Themenänderungen<br />

kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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