KVNO aktuell 5 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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le Reformbestrebungen, die auf mehr Kooperation und<br />
Zusammenarbeit in der ambulanten Medizin setzen”. Die<br />
Zuschläge seien unzureichend, weil sie die Verluste nicht<br />
kompensierten, die aus der neuen Fallzahlberechnung resultierten.<br />
Dies betreffe vor allem Einrichtungen, die Patienten<br />
fachübergreifend versorgten.<br />
Der Bewertungsausschuss ist der Forderung der KBV<br />
gefolgt, den bisher für die fachärztlichen Arztgruppen<br />
einheitlich festgelegten Fallwertzuschlag zum RLV für<br />
Teilradiologie arztgruppenbezogen zu differenzieren. So<br />
kann der zwischen Arztgruppen zum Teil beträchtlich<br />
schwankende Aufwand für teilradiologische Leistungen<br />
berücksichtigt werden.<br />
Geringere Rückstellungen – mehr fürs RLV<br />
Um mehr Geld für die RLV zur Verfügung zu haben, sinken<br />
die Rückstellungen ab 1. Juli. Dann müssen die KVen<br />
Kommentar<br />
Da irrt das Bundesgesundheitsministerium<br />
Die Honorarreform hat für<br />
das Gros der Praxen in <strong>Nordrhein</strong><br />
keinen Cent mehr gebracht.<br />
Im Gegenteil. Rund<br />
55 Prozent verlieren nach<br />
Hochrechnungen Honorar.<br />
Viele Praxen stünden vor<br />
der Pleite, wenn nicht die<br />
KV <strong>Nordrhein</strong> mit Stützungsmaßnahmen<br />
die gravierendsten Verluste eindämmen<br />
würde.<br />
Statt die Fakten zur Kenntnis zu nehmen, pumpt<br />
das Bundesgesundheitsministerium Steuergelder<br />
in Anzeigen, die Mitte April auch in vielen nordrheinischen<br />
Tageszeitungen erschienen sind. Die<br />
Verantwortung für die gescheiterte Honorarreform<br />
schiebt es darin den <strong>Kassenärztliche</strong>n<br />
4 Schwerpunkt<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
nur noch zwei Prozent des RLV-Vergütungsvolumens<br />
für die Bezahlung der Leistungen zurückbehalten, die<br />
Praxen über das RLV hinaus abgerechnet haben. Bislang<br />
waren es drei Prozent.<br />
Kassen und KVen können zudem Leistungen der morbiditätsbedingten<br />
Gesamtvergütung und Kostenerstattung<br />
des Kapitels 32, die außerhalb der arzt- und praxisbezogenen<br />
RLV vergütet werden, einer Steuerung<br />
unterziehen. Das würde die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung<br />
anderer Ärzte oder Arztgruppen verbessern.<br />
Von den Änderungen, die der Bewertungsausschuss beschlossen<br />
hat, sollen Ärzte profitieren, die ein breites<br />
Leistungsspektrum bieten, wenige Fälle, aber hohe Fallwerte<br />
abrechnen. Ob die Maßnahmen die gewünschte<br />
Wirkung erzielen, wird man erst 2010 wissen.<br />
<strong>Vereinigung</strong>en zu. Das Motto lautet: Alles nur<br />
ein Problem der Verteilung... Dies als gewagt<br />
zu bezeichnen, ist eigentlich schon zu wenig.<br />
Gelogen – das würde es besser treffen.<br />
Ein Blick ins Gesetz reicht, um festzustellen,<br />
wer verantwortlich ist: Auf fast 40 Seiten<br />
schreibt Paragraf 87 des Sozialgesetzbuchs<br />
V haarklein vor, wie das Honorar an die Vertragsärzte<br />
zu verteilen ist. Das genau ist die<br />
Wurzel des Übels. Die KV <strong>Nordrhein</strong> kann deswegen<br />
nicht wie bisher - zusammen mit den<br />
rheinischen Krankenkassen – das Honorar entsprechend<br />
den regionalen Erfordernissen verhandeln<br />
und verteilen.<br />
Dr. Leonhard Hansen<br />
Vorsitzender der KV <strong>Nordrhein</strong>