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KVNO aktuell 5 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

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le Reformbestrebungen, die auf mehr Kooperation und<br />

Zusammenarbeit in der ambulanten Medizin setzen”. Die<br />

Zuschläge seien unzureichend, weil sie die Verluste nicht<br />

kompensierten, die aus der neuen Fallzahlberechnung resultierten.<br />

Dies betreffe vor allem Einrichtungen, die Patienten<br />

fachübergreifend versorgten.<br />

Der Bewertungsausschuss ist der Forderung der KBV<br />

gefolgt, den bisher für die fachärztlichen Arztgruppen<br />

einheitlich festgelegten Fallwertzuschlag zum RLV für<br />

Teilradiologie arztgruppenbezogen zu differenzieren. So<br />

kann der zwischen Arztgruppen zum Teil beträchtlich<br />

schwankende Aufwand für teilradiologische Leistungen<br />

berücksichtigt werden.<br />

Geringere Rückstellungen – mehr fürs RLV<br />

Um mehr Geld für die RLV zur Verfügung zu haben, sinken<br />

die Rückstellungen ab 1. Juli. Dann müssen die KVen<br />

Kommentar<br />

Da irrt das Bundesgesundheitsministerium<br />

Die Honorarreform hat für<br />

das Gros der Praxen in <strong>Nordrhein</strong><br />

keinen Cent mehr gebracht.<br />

Im Gegenteil. Rund<br />

55 Prozent verlieren nach<br />

Hochrechnungen Honorar.<br />

Viele Praxen stünden vor<br />

der Pleite, wenn nicht die<br />

KV <strong>Nordrhein</strong> mit Stützungsmaßnahmen<br />

die gravierendsten Verluste eindämmen<br />

würde.<br />

Statt die Fakten zur Kenntnis zu nehmen, pumpt<br />

das Bundesgesundheitsministerium Steuergelder<br />

in Anzeigen, die Mitte April auch in vielen nordrheinischen<br />

Tageszeitungen erschienen sind. Die<br />

Verantwortung für die gescheiterte Honorarreform<br />

schiebt es darin den <strong>Kassenärztliche</strong>n<br />

4 Schwerpunkt<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

nur noch zwei Prozent des RLV-Vergütungsvolumens<br />

für die Bezahlung der Leistungen zurückbehalten, die<br />

Praxen über das RLV hinaus abgerechnet haben. Bislang<br />

waren es drei Prozent.<br />

Kassen und KVen können zudem Leistungen der morbiditätsbedingten<br />

Gesamtvergütung und Kostenerstattung<br />

des Kapitels 32, die außerhalb der arzt- und praxisbezogenen<br />

RLV vergütet werden, einer Steuerung<br />

unterziehen. Das würde die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung<br />

anderer Ärzte oder Arztgruppen verbessern.<br />

Von den Änderungen, die der Bewertungsausschuss beschlossen<br />

hat, sollen Ärzte profitieren, die ein breites<br />

Leistungsspektrum bieten, wenige Fälle, aber hohe Fallwerte<br />

abrechnen. Ob die Maßnahmen die gewünschte<br />

Wirkung erzielen, wird man erst 2010 wissen.<br />

<strong>Vereinigung</strong>en zu. Das Motto lautet: Alles nur<br />

ein Problem der Verteilung... Dies als gewagt<br />

zu bezeichnen, ist eigentlich schon zu wenig.<br />

Gelogen – das würde es besser treffen.<br />

Ein Blick ins Gesetz reicht, um festzustellen,<br />

wer verantwortlich ist: Auf fast 40 Seiten<br />

schreibt Paragraf 87 des Sozialgesetzbuchs<br />

V haarklein vor, wie das Honorar an die Vertragsärzte<br />

zu verteilen ist. Das genau ist die<br />

Wurzel des Übels. Die KV <strong>Nordrhein</strong> kann deswegen<br />

nicht wie bisher - zusammen mit den<br />

rheinischen Krankenkassen – das Honorar entsprechend<br />

den regionalen Erfordernissen verhandeln<br />

und verteilen.<br />

Dr. Leonhard Hansen<br />

Vorsitzender der KV <strong>Nordrhein</strong>

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