KVNO aktuell 5 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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Honorarreform<br />
Änderungen zum 1. Juli -<br />
Aber insgesamt nicht mehr Geld<br />
Selbstzahlerleistungen<br />
IGe-Leistungen richtig anbieten -<br />
Schriftliche Zustimmung ist wichtig<br />
Palliativversorgung<br />
Einheitlicher Rahmenvertrag steht -<br />
Attraktive Vergütung für SAPV-Leistungen<br />
Hautkrebs-Screening<br />
Kassen zahlen Excisionen<br />
seit 1. Januar extrabudgetär<br />
Protonenpumpeninhibitoren<br />
Verordnungen steigen bis zu 20 Prozent -<br />
Oft zu hohe Dosierung und zu langer Einsatz<br />
5<br />
09
Inhalt<br />
1 Editorial<br />
Schwerpunkt<br />
2 Honorarreform nachgebessert: Änderungen zum 1. Juli – Unterm Strich aber nicht mehr Geld<br />
Aktuell<br />
5 Fortbildungspflicht: Der Countdown läuft ab<br />
5 Keine Honorarkürzung für 68er<br />
5 Kontoauszug reicht als Nachweis<br />
6 Palliativversorgung: SAPV-Rahmenvertrag liegt vor<br />
8 Elektronische Gesundheitskarte: Sind die Daten sicher?<br />
Berichte<br />
16 Zusätzliches Standbein für viele Praxen: Selbstzahlerleistung und Selbstzahlersprechstunde: Was geht? Was nicht?<br />
20 Hausarztzentrierte Versorgung: Der Streit spitzt sich zu – Abrechnungsdaten nicht in private Hände<br />
22 „Nutzen Sie extrabudgetäre Potenziale“<br />
24 Influenza-Pandemie: Verdachtsfälle melden – Kostenerstattung der Schnelltests<br />
26 Fragebogen für den Innovationspreis liegt jetzt vor<br />
26 Praxisbörsentag: Einsteiger treffen Abgeber<br />
27 Was Sie von den Serviceteams wissen wollten<br />
28 Ärztegenossenschaft Rhein-Sieg: Mit Marktmacht und Behandlungspfaden<br />
Service<br />
30 KV <strong>Nordrhein</strong> seit zehn Jahren im Internet: Von 50 auf 5.000 User täglich<br />
32 NRW-Parteitage von CDU und SPD: KVen treffen Politik<br />
32 Kammerwahlen: Marburger Bund bleibt die stärkste Kraft<br />
33 Neue Funktionen beim KV-PraxisCheck<br />
34 Fax-Abruf<br />
Praxisinfo<br />
10 Extrabudgetäre Vergütung für Excisionen beim Hautkrebsscreening<br />
10 Neue Vereinbarungen mit den BKKen Bertelsmann, Heilberufe und pronova<br />
10 U10 und U11 auch mit der BKK Heimbach<br />
10 Teilnehmer an der U5 bis U9 melden<br />
10 Leistungen zur Empfängnisverhütung sind umsatzsteuerfrei<br />
10 Neues Vordruckmuster für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung<br />
11 Abrechnung der Wegegelder bei den Ersatzkassen<br />
11 Übersendung von Facharztberichten an Hausärzte<br />
11 Hausarztvertrag: BKK24-Versicherte müssen keine Praxisgebühr zahlen<br />
11 Hausarztvertrag: BKK Herford Minden Ravensberg verlangt Praxisgebühr<br />
11 eGK-Lesegeräte: Betrüger unterwegs<br />
Arzneimittelinfo<br />
12 Arzneimittelausgaben steigen stark<br />
12 Praxen erhalten DDD-Quoten<br />
13 Verordnung von Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage<br />
13 Erratum: Nicht-rezeptpflichtige Externa sind Sprechstundenbedarf<br />
13 Höhere Me-too-Quote für Nervenärzte – Zyprexa wieder gelistet<br />
14 Protonenpumpeninhibitoren zurückhaltend verordnen
Liebe Frau Kollegin, lieber Herr Kollege,<br />
es steht viel auf dem Spiel. Überlegen Sie genau.<br />
Der Hausärzteverband, allen voran sein Hauptgeschäftsführer Eberhard Mehl (ehemals AOK-Bundesverband)<br />
will sich auch im Rheinland seinen lang gehegten Traum vom eigenen Vertrag außerhalb des KV-Systems erfüllen.<br />
Unser Rat an die Kolleginnen und Kollegen: Überlegen Sie genau, ob Sie das mit allen Konsequenzen wirklich<br />
wollen.<br />
Fakt ist:<br />
Seit 2005 gibt es in <strong>Nordrhein</strong> Hausarztverträge<br />
An den existierenden und nach wie vor geltenden Hausarztverträgen in <strong>Nordrhein</strong> nehmen rund 4.000 hausärztliche<br />
Kolleginnen und Kollegen teil. Das sind mehr als die Hälfte aller Hausärzte in <strong>Nordrhein</strong>. Fast 1 Million Patientinnen<br />
und Patienten haben sich eingeschrieben. Das bringt jährlich rund 23 Millionen zusätzliches Geld, außerhalb<br />
der Regelleistungsvolumen.<br />
Neue Verträge mit dem Hausärzteverband bedeuten neue Einschreibungen; neue Überzeugsarbeit bei den Patienten;<br />
zusätzliche Anpassung der Praxissoftware. Wollen Sie das wirklich?<br />
Fakt ist:<br />
Aus Zusatzverträgen erlöst die KV <strong>Nordrhein</strong> allein 300 Millionen Euro im Jahr. Vor allem für Hausärzte<br />
Neben der Regelversorgung hat die KV <strong>Nordrhein</strong> 19 Sonderverträge abgeschlossen, an denen Hausärzte teilnehmen<br />
können. Das bringt jährlich 300 Millionen Euro in die Kasse, vor allem der Hausärzte.<br />
Der Ausstieg der Hausärzte schwächt die Marktmacht der KV, vor allem zu Ihren Lasten. Wollen Sie das wirklich?<br />
Fakt ist:<br />
Die KV <strong>Nordrhein</strong> fördert jährlich mit rund 2,5 Millionen Euro den hausärztlichen Nachwuchs<br />
Um einen drohenden Nachwuchsmangel bei den Hausärzten abzuwenden, fördert die KV <strong>Nordrhein</strong> die Weiterbildung<br />
von angehenden Hausärzten mit rund 2,5 Millionen Euro jährlich. Dieses Geld zahlen hausärztliche und fachärztliche<br />
Kolleginnen und Kollegen gemeinsam.<br />
Ein Ausstieg der Hausärzte aus dem KV-System stellt diese Solidarität in Frage. Wollen Sie das wirklich?<br />
Fakt ist:<br />
Die KV <strong>Nordrhein</strong> erhebt einen Verwaltungskostenbeitrag von nur 2,8 Prozent<br />
Für alles, was die KV <strong>Nordrhein</strong> im Auftrag ihrer Mitglieder erledigt, erhebt sie einen Verwaltungskostensatz von 2,8<br />
Prozent. Damit ist alles abgegolten. Der Hausärzteverband in Baden-Württemberg verlangt für Mitglieder 3 Prozent,<br />
für Nicht-Mitglieder 5 Prozent.<br />
Beim Umstieg auf Verträge des Hausärzteverbandes müssen Hausärzte zweimal Verwaltungskosten zahlen, an die<br />
KV und den Hausärzteverband. Wollen Sie das wirklich?<br />
Mit kollegialen Grüßen<br />
Ihr Vorstand und Ihre hausärztlichen Kollegen aus der Vertreterversammlung<br />
Dr. Leonhard Hansen, Dr. Klaus Enderer,<br />
Dr. Thomas Fischbach, Kinder- und Jugendarzt; Dr. Rolf Ziskoven, Allgemeinmediziner;<br />
Dr. Hans-Reinhard Pies, hausärztlicher Internist<br />
Editorial<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
1
Honorarreform nachgebessert<br />
Änderungen zum 1. Juli –<br />
Unterm Strich aber nicht mehr Geld<br />
Der Bewertungsausschuss setzt zum 1. Juli <strong>2009</strong> Änderungen an der Honorarreform fest. Einige Leistungen fal-<br />
len dann aus den Regelleistungsvolumen (RLV) heraus und es gibt einen neuen Berechnungsmodus für die RLV von<br />
Gemeinschaftspraxen. Einzelne Praxen profitieren von den Regelungen, doch mehr Geld kommt nicht ins System.<br />
Noch weiß niemand genau, wie sich die Umsätze in den<br />
Praxen entwickeln. Dennoch haben der GKV-Spitzenverband<br />
und die <strong>Kassenärztliche</strong> Bundesvereinigung am 20.<br />
April weitere Änderungen der Honorarreform beschlossen.<br />
Sie nahmen unter anderem Leistungen aus den RLV<br />
heraus, sodass diese ab dem dritten Quartal <strong>2009</strong> besser<br />
vergütet werden können.<br />
Tiefstpreis:<br />
27 85 €<br />
Für alle HNO-Leistungen im Quartal<br />
Ihre gesetzliche Krankenkasse<br />
HNO-Landesverband SCHLESWIG-HOLSTEIN · Landesvorsitzende Dr. med. Doris Hartwig-Bade · Moislinger Allee 7 · 23558 Lübeck · Bild: www.istockphoto.com · Agentur: www.hqhh.de<br />
Der Berufsverband der HNO-Ärzte in Schleswig-Holstein prangert die niedrigen RLV<br />
plakativ an. In <strong>Nordrhein</strong> liegt der RLV-Fallwert der HNO-Praxen im zweiten Quartal<br />
nur bei 26,79 Euro. „Die meisten Kolleginnen und Kollegen können darüber hinaus keine<br />
freie Leistung abrechnen“, moniert Dr. Joachim Wichmann, Vorsitzender des HNO-Berufsverbands<br />
in <strong>Nordrhein</strong>. So drohe „der Ausverkauf einer ganzen Fachgruppe“.<br />
2 Schwerpunkt<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
Psychiatrische Leistungen besser bezahlt<br />
Zur „freien Leistung“ außerhalb des RLV werden unter<br />
anderem psychiatrische Gesprächs- und Betreuungsleistungen,<br />
im einzelnen die EBM-Nummern 14220, 14222,<br />
21216, 21220 und 21222. Der Berufsverband Deutscher<br />
Nervenärzte (BVDN) begrüßt die Korrektur. „Durch die<br />
neue Regelung ist es gelungen, den befürchteten Kollaps<br />
bei der ambulanten, wohnortnahen<br />
Versorgung psychiatrisch<br />
erkrankter Patienten<br />
zu verhindern“, erklärte<br />
der BVDN-Vorsitzende<br />
Frank Bergmann.<br />
„Das Gespräch mit dem Patienten<br />
ist unser einziges<br />
Werkzeug und in der Regel<br />
enorm zeitintensiv. Dies<br />
mit einer Pauschale von 30<br />
bis 50 Euro – wie es die seit<br />
dem 1. Januar <strong>2009</strong> geltende<br />
Regelung vorschreibt –<br />
abzugelten, hätte das Aus<br />
für die wohnortnahe psychiatrische<br />
Versorgung und<br />
viele psychiatrische Praxen<br />
bedeutet“, so Bergmann.<br />
Allerdings würden auch mit
der neuen Vereinbarung psychiatrische Gesprächsleistungen<br />
auf einem nach wie vor sehr niedrigen Niveau vergütet.<br />
„Hier muss noch nachgebessert werden“, fordert<br />
der BVDN-Vorsitzende.<br />
Mehr Leistungen außerhalb der RLV<br />
Weitere Leistungen, die ab 1. Juli außerhalb der RLV bezahlt<br />
werden:<br />
n anästhesiologische Leistungen des Abschnittes 5.3<br />
des EBM<br />
n nephrologische Leistungen der Abschnitte 4.5.4<br />
und 13.3.6<br />
n Bronchoskopien (EBM-Nummern 09315, 09316,<br />
13662 und 13670)<br />
Wie viel Honorar Ärzte für diese Leistungen erhalten,<br />
steht noch nicht fest. Dies verhandeln Krankenkassen<br />
und KV <strong>Nordrhein</strong> derzeit.<br />
Gemeinschaftspraxen: Behandlungs- statt Arztfall<br />
Die RLV von „fachungleichen“ Gemeinschaftspraxen, Medizinischen<br />
Versorgungszentren und Praxen mit angestellten<br />
Ärzten berechnen die KVen ab 1. Juli auf der Basis<br />
des Behandlungsfalls. Bislang bildeten die Arztfälle die<br />
Rechengrundlage. Zuschläge sollen verhindern, dass die<br />
RLV zu stark sinken: Der Bewertungsausschuss beschloss<br />
deswegen, die RLV für fach- und schwerpunktgleiche Berufsausübungsgemeinschaften<br />
und Praxen mit angestellten<br />
Ärzten der gleichen Arztgruppe um zehn Prozent zu<br />
erhöhen. Im Fall von fach- und schwerpunktübergreifender<br />
Gemeinschaften kann sich das RLV um fünf bis 40<br />
Prozent erhöhen. Die Möglichkeit, die arztbezogenen RLV<br />
untereinander zu verrechnen, bleibt bestehen.<br />
Hintergrund der Änderungen: Die Festlegung des jeweiligen<br />
arzt- und praxisbezogenen RLV auf Basis der Anzahl<br />
der Arztfälle führte zu einem Anstieg der Fallzahlen.<br />
Dadurch steigt das Risiko, dass sich kooperierende<br />
Ärzte dauerhaft vermehrt Patienten zuweisen, um die<br />
Fallzahlen zu erhöhen – zu Lasten von fachgleichen Kooperationen<br />
und Einzelpraxen.<br />
Der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren<br />
bezeichnet die Regelung als einen “Rückschlag für al-<br />
NRW-Initiative für mehr<br />
Honorargerechtigkeit vorerst gescheitert<br />
Mehr Geld für die Praxen an Rhein, Ruhr und Neckar.<br />
Das versuchten Ende April die Landesgesundheitsminister<br />
von NRW und Baden-Württemberg<br />
mit Hilfe des Bundsrates durchzusetzen. NRW-Gesundheitsminister<br />
Karl-Josef Laumann sagte im<br />
dortigen Plenum: „Wir brauchen eine gerechte und<br />
angemessene Vergütung der ambulanten ärztlichen<br />
Leistung. Dieses Ziel hat die Honorarreform verfehlt,<br />
denn es ist nicht einzusehen, warum in den<br />
Stadtstaaten über 400 Euro für die Behandlung eines<br />
Versicherten zur Verfügung gestellt werden, in<br />
NRW aber gerade einmal rund 330 Euro.“<br />
Die ungleiche Bezahlung ambulanter ärztlicher<br />
Leistungen wollten die Länder beenden. Der Antrag<br />
sah unter anderem vor, dass<br />
n ab 1. Oktober <strong>2009</strong> bis Ende 2010 der bundesdurchschnittliche<br />
Behandlungsbedarf des ersten<br />
Halbjahrs <strong>2009</strong> als Behandlungsbedarf je<br />
Versichertem gelten sollte<br />
n das auf einen KV-Bezirk entfallende Gesamthonorar<br />
des Jahres 2008 im laufenden Jahr<br />
nicht unterschritten werden dürfe<br />
n in den Jahren <strong>2009</strong> und 2010 die KVen die Honorarverteilung<br />
in ihrem Bereich selbst regeln<br />
können, unter Berücksichtigung regionaler<br />
Strukturen und Praxisbesonderheiten<br />
Die Initiative scheiterte. Die anderen Bundesländer<br />
fürchteten eine Umverteilung zu ihren Lasten.<br />
So bleibt es, wie es ist: Für die Versorgung in NRW<br />
steht weniger Geld zur Verfügung als in anderen<br />
Bundesländern.<br />
Auch NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers kritisiert<br />
die schlechtere Vergütung der Vertragsärzte<br />
in NRW. Er schreibt in einem Brief an den Vorstand<br />
der KV <strong>Nordrhein</strong>: „Ich denke, dass dazu in nächster<br />
Zeit Entscheidungen getroffen werden müssen,<br />
die zukünftig zu einer Verbesserung der Honorarsituation<br />
in <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen, gerade im Vergleich<br />
mit anderen Bundesländern, führen.“<br />
Schwerpunkt<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
3
le Reformbestrebungen, die auf mehr Kooperation und<br />
Zusammenarbeit in der ambulanten Medizin setzen”. Die<br />
Zuschläge seien unzureichend, weil sie die Verluste nicht<br />
kompensierten, die aus der neuen Fallzahlberechnung resultierten.<br />
Dies betreffe vor allem Einrichtungen, die Patienten<br />
fachübergreifend versorgten.<br />
Der Bewertungsausschuss ist der Forderung der KBV<br />
gefolgt, den bisher für die fachärztlichen Arztgruppen<br />
einheitlich festgelegten Fallwertzuschlag zum RLV für<br />
Teilradiologie arztgruppenbezogen zu differenzieren. So<br />
kann der zwischen Arztgruppen zum Teil beträchtlich<br />
schwankende Aufwand für teilradiologische Leistungen<br />
berücksichtigt werden.<br />
Geringere Rückstellungen – mehr fürs RLV<br />
Um mehr Geld für die RLV zur Verfügung zu haben, sinken<br />
die Rückstellungen ab 1. Juli. Dann müssen die KVen<br />
Kommentar<br />
Da irrt das Bundesgesundheitsministerium<br />
Die Honorarreform hat für<br />
das Gros der Praxen in <strong>Nordrhein</strong><br />
keinen Cent mehr gebracht.<br />
Im Gegenteil. Rund<br />
55 Prozent verlieren nach<br />
Hochrechnungen Honorar.<br />
Viele Praxen stünden vor<br />
der Pleite, wenn nicht die<br />
KV <strong>Nordrhein</strong> mit Stützungsmaßnahmen<br />
die gravierendsten Verluste eindämmen<br />
würde.<br />
Statt die Fakten zur Kenntnis zu nehmen, pumpt<br />
das Bundesgesundheitsministerium Steuergelder<br />
in Anzeigen, die Mitte April auch in vielen nordrheinischen<br />
Tageszeitungen erschienen sind. Die<br />
Verantwortung für die gescheiterte Honorarreform<br />
schiebt es darin den <strong>Kassenärztliche</strong>n<br />
4 Schwerpunkt<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
nur noch zwei Prozent des RLV-Vergütungsvolumens<br />
für die Bezahlung der Leistungen zurückbehalten, die<br />
Praxen über das RLV hinaus abgerechnet haben. Bislang<br />
waren es drei Prozent.<br />
Kassen und KVen können zudem Leistungen der morbiditätsbedingten<br />
Gesamtvergütung und Kostenerstattung<br />
des Kapitels 32, die außerhalb der arzt- und praxisbezogenen<br />
RLV vergütet werden, einer Steuerung<br />
unterziehen. Das würde die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung<br />
anderer Ärzte oder Arztgruppen verbessern.<br />
Von den Änderungen, die der Bewertungsausschuss beschlossen<br />
hat, sollen Ärzte profitieren, die ein breites<br />
Leistungsspektrum bieten, wenige Fälle, aber hohe Fallwerte<br />
abrechnen. Ob die Maßnahmen die gewünschte<br />
Wirkung erzielen, wird man erst 2010 wissen.<br />
<strong>Vereinigung</strong>en zu. Das Motto lautet: Alles nur<br />
ein Problem der Verteilung... Dies als gewagt<br />
zu bezeichnen, ist eigentlich schon zu wenig.<br />
Gelogen – das würde es besser treffen.<br />
Ein Blick ins Gesetz reicht, um festzustellen,<br />
wer verantwortlich ist: Auf fast 40 Seiten<br />
schreibt Paragraf 87 des Sozialgesetzbuchs<br />
V haarklein vor, wie das Honorar an die Vertragsärzte<br />
zu verteilen ist. Das genau ist die<br />
Wurzel des Übels. Die KV <strong>Nordrhein</strong> kann deswegen<br />
nicht wie bisher - zusammen mit den<br />
rheinischen Krankenkassen – das Honorar entsprechend<br />
den regionalen Erfordernissen verhandeln<br />
und verteilen.<br />
Dr. Leonhard Hansen<br />
Vorsitzender der KV <strong>Nordrhein</strong>
Fortbildungspflicht: Der Countdown läuft ab<br />
Bis 30. Juni <strong>2009</strong> müssen Vertragsärzte und Psychotherapeuten<br />
nachweisen, dass sie 250 Fortbildungspunkte<br />
gesammelt haben. Dies betrifft alle Ärzte und<br />
Psychotherapeuten, die am 30. Juni 2004 zugelassen<br />
oder bei einem Vertragsarzt, einem Psychotherapeuten<br />
oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellt<br />
waren. Wer den Nachweis nicht erbringt, dem<br />
Keine Honorarkürzung für 68er<br />
Hat ein Vertragsarzt oder -psychotherapeut im Jahre 2008<br />
sein 68. Lebensjahr vollendet, so droht ihm <strong>2009</strong> keine Honorarkürzung,<br />
auch wenn er den Fortbildungsnachweis nicht<br />
liefert. Dies hat die <strong>Kassenärztliche</strong> Bundesvereinigung am<br />
Kontoauszug reicht als Nachweis<br />
Der vom Gesetzgeber verlangte Nachweis über die Erfüllung<br />
der Fortbildungspflicht wird in der Regel von der Ärztekammer<br />
<strong>Nordrhein</strong> in Form eines Zertifikats ausgestellt.<br />
Sie verlangt dafür eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro.<br />
Der KV <strong>Nordrhein</strong> reicht indes ein Auszug aus dem Fortbildungskonto<br />
der Kammer. Diesen können Sie selbst<br />
über die Homepage der Kammer ausdrucken. Aus datenschutzrechtlichen<br />
Gründen hat die KV <strong>Nordrhein</strong> keinen<br />
Zugriff auf das bei den Kammern geführte Punktekonto.<br />
Aus dem Auszug des Punktekontos muss ersichtlich sein,<br />
dass die Fortbildungspunkte aus dem Zeitraum vom 1. Januar<br />
2002 bis 30. Juni <strong>2009</strong> stammen. Psychotherapeuten<br />
können ebenfalls einen Auszug Ihres Punktekontos an<br />
die KV schicken.<br />
Das ist aber oft gar nicht nötig. Denn Kammern und KV haben<br />
einen unbürokratischen Datenabgleich vereinbart. Das<br />
funktioniert aber nur, wenn Ärzte bzw. Psychotherapeuten<br />
zugestimmt haben, dass die Kammer die Inhaber des Fortbildungszertifikats<br />
an die KV <strong>Nordrhein</strong> übermitteln darf.<br />
Wer auf dem Antragsformular sein Einverständnis für die<br />
Übermittlung erklärt hat, braucht Nachweis oder Zertifikat<br />
nicht an die KV zu senden. Wenn Sie der Datenübermitt-<br />
droht nach dem Sozialgesetzbuch V eine Kürzung des<br />
Honorars. In den ersten vier Quartalen um zehn, ab<br />
dem fünften Quartal nach Ende der Frist sogar um 25<br />
Prozent. Die Kürzung endet erst nach Ablauf des Quartals,<br />
in dem der vollständige Fortbildungsnachweis erbracht<br />
wird.<br />
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kvno.de<br />
31. März <strong>2009</strong> entschieden. Wer aber weiterhin gesetzlich<br />
Versicherte behandeln will, kommt um den Nachweis nicht<br />
herum. Die erforderlichen 250 Fortbildungspunkte müssen<br />
diese Mitglieder bis 30. September 2011 nachweisen.<br />
lung nicht zugestimmt haben, senden Sie bitte Ihr Zertifikat<br />
per Post oder Fax an die KV.<br />
KV <strong>Nordrhein</strong><br />
Qualitätssicherung<br />
Tersteegenstraße 9<br />
40474 Düsseldorf<br />
Telefax 0211 5970 8160<br />
Ansprechpartner der Kammern<br />
Den <strong>aktuell</strong>en Punktestand können Sie nach Registrierung<br />
über die Homepage Ihrer Kammer abrufen.<br />
Sie benötigen dazu die Ärztekammer-Mitglieds-<br />
bzw. PTK-Kennnummer und die Einheitliche Fortbildungsnummer.<br />
Psychotherapeutenkammer NRW<br />
Fortbildungskonto<br />
Anja Sturm<br />
Telefon 0211 5228 4731<br />
(montags bis donnerstags 13-15 Uhr)<br />
Ärztekammer <strong>Nordrhein</strong><br />
Abteilung Weiterbildung/Fortbildung<br />
Telefon 0211 4302 1542 bis -44<br />
Aktuell<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
5
Palliativversorgung<br />
SAPV-Rahmenvertrag liegt vor<br />
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist in <strong>Nordrhein</strong> in einem einheitlichen Vertrag geregelt.<br />
Die Vergütung ist attraktiv.<br />
Alle Krankenkassen bzw. Kassenverbände in <strong>Nordrhein</strong> haben<br />
sich mit der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> auf einen<br />
einheitlichen Rahmenvertrag verständigt. „Die Palliativversorgung<br />
ist kein Feld für den Wettbewerb“, betont Dr.<br />
Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV <strong>Nordrhein</strong>. „Mit<br />
diesem Vertrag ist es bundesweit erstmals gelungen, in<br />
einer großen Region flächendeckend allen gesetzlich Versicherten<br />
diese hoch spezialisierte Versorgung zur Verfügung<br />
zu stellen“, sagt Cornelia Prüfer-Storcks, Mitglied<br />
des Vorstands der AOK Rheinland/Hamburg.<br />
Richtlinie regelt Voraussetzungen<br />
Die Voraussetzungen für die Verordnung der SAPV sind<br />
übernommen aus der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.<br />
So besteht ein Bedarf an SAPV dann,<br />
Palliative Care Team<br />
Der SAPV-Rahmenvertrag sieht als Vertragspartner<br />
ein Palliative Care Team vor, also ein Team, das sich<br />
zusammen setzt aus qualifizierten Palliativmedizinern<br />
und Pflegekräften mit Palliative-Care-Ausbildung.<br />
Das Team muss über eine eigene Rechtsform<br />
verfügen und integriert in regionale Versorgungsstrukturen<br />
sein.<br />
Die vorhandenen multiprofessionell zusammengesetzten<br />
Palliativnetzwerke in <strong>Nordrhein</strong> bieten hierfür<br />
einen optimalen Ausgangspunkt. Schließlich haben<br />
sich in einigen Regionen seit Jahren Ärzte, Palliativmediziner,<br />
Palliativpflegedienste, Hospizler und<br />
viele andere zusammen geschlossen, um die Versorgung<br />
von Palliativpatienten in kooperativer Form<br />
auszubauen.<br />
6 Aktuell<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
wenn die anderweitigen Versorgungsformen inklusive der<br />
allgemeinen ambulanten Palliativversorgung nicht oder<br />
nur unter besonderer Koordination ausreichen würden.<br />
Anhaltspunkt hierfür bietet das Vorliegen eines komplexen<br />
Symptomgeschehens. Die Richtlinie führt dazu Kriterien<br />
auf, beispielsweise eine ausgeprägte Schmerz- oder eine<br />
ausgeprägte respiratorische/kardiale Symptomatik.<br />
Bei der Versorgung stehen die individuellen Bedürfnisse<br />
und Wünsche der Patientinnen und Patienten sowie die<br />
Belange ihrer oder seiner vertrauten Personen im Mittelpunkt.<br />
Die SAPV umfasst dabei je nach Bedarf:<br />
n alle Leistungen der ambulanten Krankenbehandlung<br />
n zusätzlich die im Einzelfall erforderliche Koordination<br />
der diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen<br />
Teilleistungen und<br />
n die Beratung, Anleitung und Begleitung des verordnenden<br />
Arztes.<br />
Die SAPV kann als Beratungsleistung, Koordination der<br />
Versorgung, additiv unterstützende Teilversorgung oder<br />
vollständige Versorgung erbracht werden. Es hängt vom<br />
jeweiligen <strong>aktuell</strong>en Versorgungsbedarf ab.<br />
Versorgungskonzept nötig<br />
Für einen SAPV-Vertragsabschluss entsprechend des zwischen<br />
Kassen und KV vereinbarten Rahmenvertrages muss<br />
das Palliative Care Team ein Versorgungskonzept erstellen.<br />
Dieses verbindliche, strukturierte und schriftlich dargelegte<br />
Konzept muss folgende Angaben beinhalten:<br />
n Standort<br />
n Versorgungsgebiet und -prozess
n Kooperationspartner und -vereinbarungen<br />
n Stellenplan<br />
n personelle Zuständigkeit und Verantwortlichkeiten<br />
n Qualifikationsnachweise<br />
n Angaben zur Ausstattung<br />
n Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
n ein Konzept zur Sicherstellung der reibungslosen<br />
Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln und<br />
der 24-Stunden-Bereitschaft<br />
n eine Einschätzung der zu erwartenden Fallzahlen<br />
und ein Fort- und Weiterbildungskonzept.<br />
Wichtig ist zudem, die Personalstärke zu spezifizieren.<br />
Wie viele Mitglieder das Team haben muss, hängt zwar<br />
grundsätzlich von regionalen Begebenheiten ab, orientiert<br />
sich gleichwohl aber an Zahlen im Rahmenprogramm<br />
des Landes <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen zur Umsetzung<br />
der flächendeckenden palliativmedizinischen und palliativpflegerischen<br />
Versorgung. Demnach ist für 250.000<br />
Einwohner von ca. 230 Palliativpatienten auszugehen,<br />
die der SAPV bedürfen.<br />
Qualifikationen im Team<br />
Dafür sollen mindestens drei qualifizierte Palliativärzte<br />
(Ärzte, die die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin haben)<br />
und vier Pflegekräfte mit Palliative-Care-Ausbildung<br />
zur Verfügung stehen. Diese arbeiten als Palliative<br />
Care Team fachübergreifend mit anderen Professionen<br />
eng zusammen. Dazu zählen in erster Linie mindestens<br />
eine Apotheke und ein ambulanter Hospizdienst.<br />
In der Apotheke sollte stets ein Fachapotheker für Offizin-<br />
oder onkologische Pharmazie erreichbar sein und<br />
sie muss palliativmedizinisch relevante Arzneimittel<br />
vorhalten. Der ambulante Hospizdienst muss die Voraussetzungen<br />
nach § 39 a des Sozialgesetzbuchs V<br />
erfüllen.<br />
Die SAPV verordnet der behandelnde Hausarzt oder der<br />
Klinikarzt im Fall eines stationären Aufenthaltes. Das<br />
Palliative Care Team führt ein Assessment durch. Hier<br />
schätzen die Team-Mitglieder ein, ob der Patient einer<br />
spezialisierten Versorgung bedarf und wenn ja, ob<br />
es sich dabei um eine Teil- oder Vollversorgung handelt.<br />
Die Krankenkasse übernimmt bei Erstverordnung<br />
die Kosten für die verordneten und vom Palliative Care<br />
Team erbrachten SAPV-Leistungen. Und zwar vom ärztlich<br />
festgelegten Beginn an bis zur Entscheidung über<br />
die weitere Behandlung.<br />
Das Palliative Care Team muss „adäquat dokumentieren“.<br />
Die Dokumentation muss patientenbezogene Daten und<br />
allgemein anerkannte Indikatoren zur externen Qualitätssicherung<br />
enthalten und eine bundesweite Evaluation<br />
ermöglichen. Das Palliative Care Team bezieht dabei<br />
den von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin<br />
und den Deutschen Hospiz- und Palliativverband empfohlene<br />
Kerndatensatz ein.<br />
Bestehende Palliativverträge bleiben<br />
Die bestehenden Verträge über die allgemeine ambulante<br />
Palliativversorgung bleiben davon unbeeinträchtigt.<br />
Ausnahme: die Schnittstellen zum Palliative Care Team<br />
kommen hinzu. „Damit bestätigen die nordrheinischen<br />
Kassen, dass die Versorgung schwerstkranker Patienten<br />
durch den eigenen Hausarzt nach wie vor oberste Priorität<br />
hat und auch entsprechend gewürdigt wird“, kommentiert<br />
Hansen.<br />
SAPV-Vergütung<br />
Die Vergütung der SAPV-Leistungen ist recht attraktiv:<br />
n Koordination der Versorgung<br />
einmalig 300 Euro für das Palliative Care Team (je 150<br />
Euro Koordinations- und Assessementpauschale)<br />
n Beratungsleistung (Telefonate/persönliche Gespräche mit<br />
Patienten, Angehörigen, Hausarzt etc.)<br />
20 Euro je Einsatz, bis zu maximal 80 Euro am Tag<br />
n additiv unterstützende Teilversorgung in Ergänzung zu der<br />
allgemeinen ambulanten Versorgung<br />
40 Euro je Einsatz (ärztlich/pflegerisch), maximal 135,00<br />
Euro am Tag<br />
n vollständige Versorgung 225 Euro pro Tag<br />
Mehr Infos zur Verordnung von SAPV finden Sie in den Praxisinformationen auf Seite 10.<br />
Aktuell<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
7
Elektronische Gesundheitskarte<br />
Sind die Daten sicher?<br />
In der Diskussion über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden bestimmte Vorbehalte im-<br />
mer wieder vorgetragen. <strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> hat Sven Marx, Leiter Datenschutz und Informationssicherheit bei der Ge-<br />
sellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik), mit den zentralen Kritikpunkten konfrontiert.<br />
Was sind Pflicht und was sind freiwillige Anwendungen<br />
der eGK?<br />
Marx: Zu welchen Zwecken die elektronische Gesundheitskarte<br />
verwendet werden darf, ist in Paragraf 291<br />
des Sozialgesetzbuchs V festgelegt. Pflichtanwendungen<br />
sind das elektronische Rezept und die europäische Krankenversicherungskarte.<br />
Freiwillige Anwendungen sind:<br />
Notfalldaten, der elektronische Arztbrief, Arzneimitteltherapiesicherheit,<br />
die elektronische Patientenakte, das<br />
Patientenfach und die Patientenquittung.<br />
Hinzu kommt die Aktualisierung der Versichertenstammdaten<br />
auf der eGK, beispielweise in der Arztpraxis. Hier<br />
handelt es sich um eine Anwendung, die ohne Zutun des<br />
Versicherten abläuft. So haben der Versicherte und der<br />
8 Aktuell<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
Foto: Techniker Krankenkasse<br />
Ab Oktober wollen erste Kassen in <strong>Nordrhein</strong> ihre Versicherten<br />
mit der eGK ausstatten<br />
Arzt stets die <strong>aktuell</strong>en und korrekten Daten vorliegen<br />
und können damit arbeiten. Die lästige händische Adresskorrektur,<br />
beispielsweise bei Umzug des Patienten, gehört<br />
der Vergangenheit an.<br />
Stimmt es, dass Daten unverschlüsselt auf der eGK gespeichert<br />
werden?<br />
Marx: Der Schutz der Daten auf der eGK wird in erster<br />
Linie durch die Zugriffsrechte erreicht, die die Chipkarte<br />
sicher durchsetzt. Frei auslesbar (also ohne besonderen<br />
Schutz) sind auf der eGK nur die Versichertenstammdaten,<br />
also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Alle medizinischen<br />
Daten (eRezepte und Notfalldaten) und die sogenannten<br />
geschützten Versichertenstammdaten (Zuzahlungsstatus<br />
etc.) sind nur lesbar, nachdem entweder der<br />
Patient seine PIN eingegeben hat oder der Arzt sich mit<br />
seinem Heilberufsausweis als Zugriffsberechtigter ausgewiesen<br />
hat. Der Zugriff wird auf der eGK protokolliert<br />
und ist somit auch nachträglich nachvollziehbar.<br />
Werden medizinische Daten gesammelt und unverschlüsselt<br />
auf einem zentralen Server gespeichert?<br />
Marx: Die Daten sind stets für den einzelnen Versicherten<br />
verschlüsselt, wenn sie die Arztpraxis in Richtung<br />
der Telematikinfrastruktur verlassen. Die Übertragung<br />
der Daten erfolgt nur, wenn der Patient durch Übergabe<br />
der eGK (bei Pflichtanwendungen) oder durch Eingabe<br />
seiner PIN (bei freiwilligen Anwendungen) zugestimmt<br />
hat. Wünscht der Patient die Speicherung von Daten, so<br />
geschieht dies auf verschiedenen, nicht miteinander verbundenen<br />
Servern, den so genannten Fachdiensten.
Da die Daten vom jeweiligen Fachdienst nicht entschlüsselt<br />
werden können, ist es auch nicht möglich,<br />
die Daten eines Versicherten von verschiedenen Fachdiensten<br />
zusammenzuführen, um zum Beispiel Profile<br />
zu bilden. Die Fachdienste befinden sich weder<br />
bei Krankenkassen noch den KVen, sondern bei den<br />
Anbietern des jeweiligen Fachdienstes. Diese sind<br />
durch die Gematik und das Bundesamt für Sicherheit<br />
in der Informationstechnik geprüft und zugelassen<br />
und können auch im laufenden Betrieb von der Gematik<br />
kontrolliert werden.<br />
Wer kann auf die medizinischen Daten zugreifen? Auch<br />
Unberechtigte wie Arbeitgeber oder Versicherungen?<br />
Marx: Nein. Zugreifen dürfen nur Ärzte, Zahnärzte, Apotheker,<br />
Psychotherapeuten und deren berufsmäßige Gehilfen.<br />
Sie müssen sich mit ihrem Heilberufsausweis gegenüber<br />
der eGK des Versicherten legitimieren. Vorher<br />
muss der Versicherte dem Zugriff und dem Speichern von<br />
medizinischen Informationen zugestimmt haben. Im Übrigen<br />
kann auch nur der Versicherte mit seiner eGK die<br />
medizinischen Daten entschlüsseln. Ein Zugriff ohne die<br />
explizite Zustimmung des Versicherten ist nicht möglich.<br />
Die befürchtete Profilbildung von Versicherten anhand<br />
medizinischer Daten ist technisch ausgeschlossen.<br />
Kann der Arzt die Einhaltung seiner Schweigepflicht<br />
und die Sicherheit seiner eigenen Informationstechnologie<br />
noch gewährleisten?<br />
Marx: Vorab: Juristisch gesehen überträgt nicht der<br />
Arzt Daten aus seiner Pflichtdokumentation in die Telematikinfrastruktur,<br />
sondern der Patient bringt Kopien<br />
der Pflichtdokumentation in die Telematikinfrastruktur<br />
ein. Natürlich führt der Arzt technisch mit seinem Praxisverwaltungssystem<br />
diesen Vorgang aus. Er kann das<br />
aber nur dann, wenn der Patient seinen Willen durch Eingabe<br />
der PIN (freiwillige Anwendungen) oder Übergabe<br />
der Karte (Pflichtanwendungen) explizit zum Ausdruck<br />
gebracht hat. Insofern kann der Arzt in diesem Kontext<br />
nicht gegen seine Schweigepflicht verstoßen.<br />
Entscheidend ist auch, dass das Praxisverwaltungssystem<br />
nicht direkt mit den Fachdiensten verbunden ist,<br />
Gesetzliche Aufgaben der eGK<br />
Neben den so genannten Patientenstammdaten soll<br />
die eGK geeignet sein, Angaben aufzunehmen für<br />
n die Übermittlung ärztlicher Verordnungen in<br />
elektronischer und maschinell verwertbarer<br />
Form sowie<br />
n den Berechtigungsnachweis zur Inanspruchnahme<br />
von Leistungen im Bereich der EU<br />
Mit dem Einverständnis und der Autorisierung des<br />
Patienten ist zudem das Erheben und Verarbeiten<br />
möglich von:<br />
1. medizinischen Daten, soweit sie für die Notfallversorgung<br />
erforderlich sind<br />
2. Befunden, Diagnosen, Therapieempfehlungen<br />
sowie Behandlungsberichten in elektronischer<br />
und maschinell verwertbarer Form für eine einrichtungsübergreifende,<br />
fallbezogene Kooperation<br />
(elektronischer Arztbrief)<br />
3. Daten einer Arzneimitteldokumentation<br />
4. Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen,<br />
Behandlungsberichte sowie Impfungen<br />
für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation<br />
über den Patienten (elektronische Patientenakte)<br />
5. vom Versicherten selbst oder für sie zur Verfügung<br />
gestellte Daten sowie<br />
6. Daten über in Anspruch genommene Leistungen<br />
und deren vorläufige Kosten für die Versicherten.<br />
Quelle: Sozialgesetzbuch V, § 291a<br />
sondern die Praxis dafür einen sogenannten Konnektor<br />
nutzt. Der schützt die Umgebung des Leistungserbringers<br />
vor potenziellen Bedrohungen aus dem Internet.<br />
Zudem stellt der Konnektor sicher, dass nur<br />
bei Einhaltung der definierten Zugriffsbedingungen<br />
(zum Beispiel PIN-Eingabe) überhaupt Daten abgerufen<br />
oder gesendet werden können. Der Konnektor<br />
schützt den Arzt auch vor den Folgen versehentlicher<br />
Falschbedienung und eventuellen ungerechtfertigten<br />
Verdächtigungen, beispielsweise er habe ohne Einwilligung<br />
des Versicherten auf Daten in der Telematikinfrastruktur<br />
zugegriffen.<br />
Aktuell<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
9
10<br />
Praxisinfo<br />
Extrabudgetäre Vergütung für<br />
Excisionen beim Hautkrebsscreening<br />
Die Excisionen im Rahmen des gesetzlichen Hautkrebsscreenings<br />
und den Vereinbarungen für unter 35Jährige<br />
(EBM-Nummern 10343 und 10344) werden außerhalb<br />
des Regelleistungsvolumens vergütet. Die Regelung gilt<br />
rückwirkend ab 1. Januar <strong>2009</strong>. Gleiches gilt für die veranlassten<br />
histologischen Untersuchungen (19310 EBM)<br />
und die dadurch entstehenden Versandkosten (40100<br />
EBM). Die EBM-Nummern 10343, 10344 und 19310<br />
werden mit dem festen Punktwert in Höhe von 3,5001<br />
Cent vergütet.<br />
Bitte kennzeichnen Sie im Rahmen des Hautkrebsscreenings<br />
die erbrachten histologischen Untersuchungen<br />
(19310 EBM) und die Versandkosten (40100 EBM) mit<br />
dem Buchstaben „S“. Nur dann kann die KV <strong>Nordrhein</strong><br />
sie extrabudgetär bezahlen.<br />
Neue Vereinbarungen mit den BKKen<br />
Heimbach, Bertelsmann, Heilberufe und<br />
pronova<br />
Die BKK Heimbach nimmt ab sofort am Präventionsangebot<br />
für Kinder U10 und U11 teil.<br />
An den Vereinbarungen über das Hautkrebsscreening unter<br />
35 Jahren und dem Präventionsangebot für Kinder (U10<br />
und U11) nehmen ab sofort die Bertelsmann BKK, die BKK<br />
für Heilberufe und die pronova BKK teil. 090510<br />
Die aktualisierte Teilnehmerliste finden Sie im Internet unter www.kvno.de<br />
Teilnehmer an der U5 bis U9 melden<br />
Nach Erhalt des Starterpaketes vom Landesinstitut für<br />
Gesundheit und Arbeit (LIGA) NRW bitten wir, die Teilnahme<br />
an den Früherkennungsuntersuchungen U5 bis<br />
U9 zu melden. Die positive Meldepflicht wurde 2007 im<br />
Heilberufsgesetz festgeschrieben. Näheres zur Datenmeldung<br />
regelt die im September 2008 in Kraft getretene<br />
Rechtsverordnung (wir berichteten). Das verbind-<br />
Praxisinfo<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
liche Meldeverfahren für Kinder-Früherkennungsuntersuchungen<br />
ist ein wichtiger Bestandteil des Handlungskonzeptes<br />
für einen wirksamen Kinderschutz der Landesregierung<br />
NRW.<br />
Leistungen zur Empfängnisverhütung<br />
sind umsatzsteuerfrei<br />
Ärztliche Leistungen zur Empfängnisverhütung sind umsatzsteuerfrei<br />
und zwar unabhängig von der jeweiligen<br />
Verhütungsmethode. Das hat das Bundesfinanzministerium<br />
beschlossen.<br />
Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums beruht<br />
auf der Erkenntnis, dass es sich um Leistungen handelt,<br />
die der Aufrechterhaltung der Gesundheit dienen. Es gehe<br />
nicht darum, zum Beispiel eine Schwangerschaft als<br />
Krankheit zu verhüten. Diese Leistungen sollen vielmehr<br />
gesundheitliche Risiken ausschließen, die regelmäßig<br />
von gewollten und insbesondere ungewollten Schwangerschaften<br />
ausgehen.<br />
Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums wird den<br />
Finanzministern der Länder übermittelt und Eingang in<br />
die Umsatzsteuerrichtlinien finden.<br />
Neues Vordruckmuster für die spezialisierte<br />
ambulante Palliativversorgung<br />
Vertragsärzte können die spezialisierte ambulante Palliativversorgung<br />
(SAPV) auf dem neu eingeführten Vordruckmuster<br />
63 verordnen. Darüber haben sich die <strong>Kassenärztliche</strong><br />
Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband<br />
verständigt.<br />
Da die Ausstattung der Arztpraxen mit dem Vordruck<br />
noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und die Vordrucke<br />
erst zum 1. Juli <strong>2009</strong> in den Praxissoftwaresystemen<br />
zur Verfügung stehen, können Sie das Muster<br />
63 unter www.kvno.de im Internet der KV <strong>Nordrhein</strong><br />
herunterladen. Diese Übergangsregelung soll zunächst<br />
für das 2. Quartal <strong>2009</strong> gelten. Danach können Sie das
neue Vordruckmuster über den Formularversand der KV<br />
<strong>Nordrhein</strong> beziehen.Für die erstmalige Verordnung von<br />
SAPV bei einem Patienten können Sie die Kostenpauschale<br />
EBM-Nr. 40860 (Erstverordnung 25 Euro) und<br />
für die Folgeverordnung bei dem gleichen Patienten die<br />
EBM-Nr. 40862 (Folgeverordnung 15 Euro) abrechnen.<br />
Die SAPV-Verordnungen werden außerhalb des arzt- und<br />
praxisbezogenen Regelleistungsvolumens und zusätzlich<br />
zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung honoriert.<br />
Die Verordnung von SAPV ist erst möglich, wenn<br />
die Palliative Care Teams zur Verfügung stehen. Sobald<br />
das der Fall ist, werden wir Sie informieren.<br />
Abrechnung der Wegegelder<br />
bei den Ersatzkassen<br />
Seit <strong>2009</strong> erfolgt die Abrechnung der Wegegelder bei den<br />
Ersatzkassen genauso wie bei den Primärkassen. Bei Praxen,<br />
die Wegegelder bei Ersatzkassenpatienten noch nach<br />
Zonenangaben abgerechnet haben, wird die Abrechnung<br />
von der KV <strong>Nordrhein</strong> automatisch richtig gestellt.<br />
Übersendung von<br />
Facharztberichten an Hausärzte<br />
Bitte informieren Sie Ihre hausärztlichen Kolleginnen<br />
und Kollegen mit Hilfe von Facharztberichten möglichst<br />
zeitnah.<br />
Hausarztvertrag: BKK24-Versicherte<br />
müssen keine Praxisgebühr zahlen<br />
Die BKK24 hat mit sofortiger Wirkung ihre Versicherten<br />
für die Dauer der Teilnahme an einem Hausarztvertrag<br />
von der Praxisgebühr befreit. Die Versicherten der BKK24<br />
erhalten eine Befreiungskarte, die sie als Teilnehmer am<br />
Hausarztvertrag ausweist. Bitte kennzeichnen Sie diese<br />
Fälle mit der Symbolnummer 80040H auf dem Abrechnungsschein.<br />
Für Versicherte, die die Praxisgebühr im<br />
laufenden Quartal bereits bezahlt haben, erfolgt keine<br />
Rückerstattung durch die Praxis. In diesen Fällen müs-<br />
sen die Versicherten die Erstattung bei ihrer Krankenkasse<br />
beantragen.<br />
Hausarztvertrag: BKK Herford Minden<br />
Ravensberg verlangt Praxisgebühr<br />
Versicherte der BKK Herford Minden Ravensberg, die<br />
nur auf Grund der Teilnahme am Hausarztvertrag von<br />
der Praxisgebühr befreit waren, müssen ab 1. Juli <strong>2009</strong><br />
zehn Euro Praxisgebühr zahlen.<br />
eGK-Lesegeräte: Betrüger unterwegs<br />
Nach uns vorliegenden Informationen treten Einzelpersonen<br />
oder Techniker-Kolonnen in Praxen mit der Behauptung<br />
auf, sie seien Partner der KV <strong>Nordrhein</strong> und würden<br />
im Auftrag der KV <strong>Nordrhein</strong> eGK-Lesegeräte verkaufen<br />
und/oder installieren. Dies ist unwahr. Derartige<br />
Aufträge werden von der KV <strong>Nordrhein</strong> nicht vergeben.<br />
Ansprechpartner<br />
Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr,<br />
Freitag von 8 bis 13 Uhr.<br />
Praxisinfo<br />
Serviceteam Köln<br />
Telefon 0221 7763 6666, Telefax 0221 7763 6450<br />
E-Mail service.koeln@kvno.de<br />
Serviceteam Düsseldorf<br />
Telefon 0211 5970 8888, Telefax 0211 5970 8889<br />
E-Mail service.duesseldorf@kvno.de<br />
Wenn die Hotline der Serviceteams überlastet ist,<br />
sprechen Sie bitte die einzelnen Abteilungen direkt<br />
an. In der Servicebroschüre der KV <strong>Nordrhein</strong> finden<br />
Sie Namen, Telefonnummern und die E-Mail-<br />
Adressen.<br />
Serviceboschüren erhalten Sie beim Formularversand:<br />
Petersstr. 17-19<br />
47798 Krefeld<br />
Telefon 02151 3710 00<br />
Telefax 02151 9370 655<br />
E-Mail formular.versand@kvno.de<br />
Praxisinfo<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
11
12<br />
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel<br />
Arzneimittelausgaben steigen stark<br />
Die Ausgaben für Arzneimittel und Impfstoffe in <strong>Nordrhein</strong><br />
lagen im März bei 279,3 Millionen Euro. Dies entspricht<br />
einer Steigerung gegenüber dem Vorjahresmonat<br />
von gut 22 Prozent, die bundesweite Steigerung lag bei<br />
19 Prozent. Der starke Anstieg im März ist vor allem darauf<br />
zurückzuführen, dass die Osterferien 2008 in diesem<br />
Monat lagen.<br />
Doch auch im Quartalsvergleich zeigt sich der Trend stark<br />
steigender Ausgaben. Im ersten Quartal <strong>2009</strong> lagen Umsätze<br />
für Medikamente und Impfstoffe nach den Zahlen<br />
der Bundesvereinigung der Apothekerverbände (ABDA)<br />
in <strong>Nordrhein</strong> bei 786 Millionen Euro. Dies entspricht einer<br />
Steigerung von 7,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal.<br />
Bundesweit sind die Ausgaben in den ersten<br />
drei Monaten um 5,1 Prozent gestiegen. Die Ausgabensteigerung<br />
ist trotz Richtgrößen und Zielvereinbarungen<br />
Praxen erhalten DDD-Quoten<br />
Die praxisindividuellen DDD-Quoten sind mit dem Abrechnungspaket<br />
im April erstmals an rund 9.000 Ärzte in<br />
<strong>Nordrhein</strong> versendet worden. Die Werte für die fünf Zielfelder,<br />
die in <strong>2009</strong> neu in die Arzneimittelvereinbarung<br />
aufgenommen wurden, dienen zunächst nur zur Information,<br />
denn sie basieren auf den Verordnungsdaten des<br />
ersten Halbjahres 2008. Die Zahlen für das erste Quartal<br />
<strong>2009</strong> stehen erst im Oktober zur Verfügung.<br />
Für die Zielfelder wurden Quoten auf der Basis der definierten<br />
Tagesdosen (DDD) vereinbart. Die amtliche DDD<br />
legt die mittlere tägliche Erhaltungsdosis für die Hauptindikation<br />
eines Arzneimittels bei Erwachsenen fest. Sie ist<br />
eine rechnerische Größe, keine Dosierungsempfehlung.<br />
Wer die DDD-Quoten verfehlt, dem droht ein Honorarabzug<br />
von bis zu fünf Prozent:<br />
n Für Praxen mit Me-too-Quote, die in <strong>2009</strong> die<br />
Richtgröße überschreiten, die Me-too-Quote und<br />
mindestens eine der DDD-Quoten verfehlen.<br />
Arzneimittelinfo<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
in <strong>Nordrhein</strong> überproportional. „Der sinnvolle und indikationsgerechte<br />
Einsatz sollte im Vordergrund stehen“,<br />
sagt Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV <strong>Nordrhein</strong>.<br />
Ärzte sollten Polypharmazie vermeiden und besonders<br />
bei Protonenpumpeninhibitoren auf den indizierten<br />
Einsatz achten.<br />
n Für Praxen ohne Me-too-Quote, die in <strong>2009</strong> die<br />
Richtgröße überschreiten und mindestens eine der<br />
DDD-Quoten verfehlen.<br />
Praxen, die in <strong>2009</strong> alle Ziele, Generika-, Me-too- und<br />
DDD-Quote, erreichen, sind von der Richtgrößenprüfung<br />
befreit.<br />
DDD-Quotenziele <strong>2009</strong><br />
Arzneimittelausgaben <strong>2009</strong><br />
im Vergleich zum Vorjahr<br />
(monatlicher Vergleich)<br />
2008 <strong>2009</strong><br />
Arzneimittelgruppe Anteil DDD an Arzneimittelgruppe<br />
Antibiotika 95% Generika<br />
RAA-System 80% ACE-Hemmer<br />
Lipidsenker 94% Statine<br />
Orale<br />
Antidiabetika<br />
90% Metformin oder<br />
Sulfonylharnstoffe<br />
Erythropoetin 25% Biosimilars über alle Indikationen
Verordnung von Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage<br />
Der Heilmittelkatalog sieht bei Erkrankungen des Nervensystems<br />
bei bestimmten Indikationensschlüsseln als vorrangiges<br />
Heilmittel die Verordnung von KG-ZNS-Kinder<br />
bzw. KG-ZNS vor, zum Beispiel bei ZN1 oder ZN2. Zur Behandlung<br />
von zentralen Bewegungsstörungen kann somit<br />
zur Erleichterung des Bewegungsablaufes durch Ausnutzung<br />
komplexer Bewegungsmuster, Bahnung von Innervation<br />
und Bewegungsabläufen und Förderung der Hemmung<br />
von Reflexen KG-ZNS verordnet werden. Dabei setzt der<br />
Therapeut Techniken nach Bobath, Vojta (KG-ZNS-Kinder)<br />
oder PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation)<br />
ein. (Heilmittelrichtlinien, 17.A.2.5 bzw. 2.6)<br />
Nicht-rezeptpflichtige Externa, die bei traumatisch bedingten<br />
Schwellungen, Ödemen und stumpfen Traumata<br />
eingesetzt werden, können Ärzte als Sprechstundenbedarf<br />
(SSB) verordnen. In der April-Ausgabe von <strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong><br />
hatten wir gemeldet, dass sie nicht mehr verordnet werden<br />
könnten. Außer im SSB können diese nicht-rezeptpflichtigen<br />
Externa auch bei Kindern und bei Jugendlichen<br />
Der verordnende Arzt muss dies nicht differenzieren, so<br />
dass der Therapeut je nach Ausbildung selbst entscheiden<br />
kann, welche der Techniken er verwendet. Die Vergütung<br />
für die verschiedenen Techniken ist kassenunabhängig<br />
identisch, so dass der Therapeut die gleiche Vergütung<br />
bekommt.<br />
Falls eine bestimmte Technik gewünscht sein sollte, ist es<br />
dem verordnenden Arzt natürlich unbenommen, dies auf<br />
dem Rezept hinter KG-ZNS zu vermerken. Dies schränkt<br />
aber unter Umständen den Patienten in der freien Wahl<br />
seines Therapeuten ein.<br />
Erratum: Nicht-rezeptpflichtige Externa sind Sprechstundenbedarf<br />
Die Me-too-Quote für Nervenärzte <strong>2009</strong> steigt auf 10,9<br />
Prozent. Der Grund für die Anhebung: Die neuen Quoten<br />
<strong>2009</strong> wurden unter der Annahme vereinbart, dass für Olanzapin<br />
Generika verfügbar seien.<br />
Der Hersteller Lilly hat jedoch im Dezember 2008 einen<br />
Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof gewonnen. Generische<br />
Olanzapin-Präparate dürfen seitdem nicht mehr<br />
vertrieben werden. Daher erfüllt das Original-Präparat<br />
Zyprexa wieder die formellen Kriterien, um auf der Metoo-Liste<br />
der KV <strong>Nordrhein</strong> gelistet zu werden.<br />
Nach einer erneuten Berechnung unter Berücksichtigung<br />
von Olanzapin wurde die Me-too-Quote der Nervenärzte<br />
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel<br />
mit Entwicklungsstörungen zu Lasten der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung verordnet werden. Zum ersten April<br />
<strong>2009</strong> ist die neu gefasste Arzneimittelrichtlinie in Kraft<br />
getreten (wir berichteten). Die Richtlinie legt fest: Rezeptpflichtige<br />
Externa zur Behandlung traumatisch bedingter<br />
Schwellungen, Ödeme und stumpfer Traumata dürfen<br />
Ärzte nicht mehr auf Kassenrezept verordnen.<br />
Höhere Me-too-Quote für Nervenärzte – Zyprexa wieder gelistet<br />
um einen Prozentpunkt auf 10,9 Prozent angehoben. Die<br />
Änderung gilt rückwirkend ab 1. Januar <strong>2009</strong>.<br />
Pharmakotherapie- und Heilmittelberatung<br />
Pharmakotherapieberatung<br />
Telefon 0211 5970 8111<br />
Telefax 0211 5970 8136<br />
E-Mail pharma@kvno.de<br />
Bei Fragen zu Prüfung und Verfahren:<br />
Qualitätssicherung Prüfwesen<br />
Telefon 0211 5970 8396<br />
Telefax 0211 5970 9396<br />
E-Mail margit.karls@kvno.de<br />
Arzneimittelinfo<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
13
14<br />
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel<br />
Protonenpumpeninhibitoren zurückhaltend verordnen<br />
Protonenpumpeninhibitoren (PPI) verursachen 4,2 Prozent<br />
der Arzneimittelkosten – trotz Generika und Festbetragsbildung<br />
steigen die Umsätze. Denn die PPI sind<br />
eine der Medikamentengruppen mit dem stärksten Verordnungszuwachs.<br />
Seit Markteinführung steigen die verordneten<br />
Dosen um zehn bis zwanzig Prozent jährlich.<br />
In <strong>Nordrhein</strong> werden jährlich circa 161 Millionen DDD an<br />
PPI verordnet. Damit könnte jeder zwanzigste der rund<br />
acht Millionen gesetzlich Versicherten in <strong>Nordrhein</strong> ein<br />
Jahr lang PPI erhalten. Fast achtzig Prozent der verordneten<br />
Dosen entfallen auf den Wirkstoff Omeprazol.<br />
Die zunehmenden Verordnungen von PPI hängen zusammen<br />
mit der besseren Wirksamkeit im Vergleich<br />
zu anderen Antacida, der geringen Nebenwirkungsrate<br />
und guten Verträglichkeit. So weit, so gut. Doch das<br />
rasante Wachstum liegt besonders an der reflexhaften,<br />
hochdosierten Verordnung im Krankenhaus, dem<br />
zu langen Einsatz und der Verwendung bei funktioneller<br />
Dyspepsie.<br />
Alle „Prazole“ haben den selben Wirkmechanismus.<br />
Nach Resorption werden sie ph-abhängig im sauren<br />
Milieu der Parietalzellen aktiviert und hemmen folgend<br />
die Protonenpumpe und Säureproduktion des Magens.<br />
Die PPI-Wirkstoffe<br />
Anteil der Wirkstoffe an den Gesamtverordnungen<br />
von PPI nach DDD vom dritten Quartal 2007 bis zweiten<br />
Quartal 2008 in <strong>Nordrhein</strong>.<br />
DDD Anteil verordneter Dosen<br />
Omeprazol 20 78,40%<br />
Pantoprazol 20 9,46%<br />
Esomeprazol 20 7,16%<br />
Lansoprazol 15 4,17%<br />
Rabeprazol 10 0,81%<br />
Arzneimittelinfo<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
Quelle: eigene Auswertungen<br />
Der klinische Unterschied zwischen den PPI ist gering.<br />
In Einzelfällen kann wegen des Interaktionspotenzials<br />
oder aufgrund der Galenik ein einzelner Wirkstoff oder<br />
ein einzelnes Präparat bevorzugt werden.<br />
Omeprazol-Generika sollten Ärzte aufgrund der Studienlage<br />
und des Preises in der Regel bevorzugen. Diese sind<br />
auch für Kinder ab einem Jahr zugelassen. Anfang Mai<br />
<strong>2009</strong> läuft der Patentschutz für Pantoprazol aus.<br />
Indikation und Dosierung beachten<br />
PPI sind in Abhängigkeit von der Dosierung für unterschiedliche<br />
Indikationen zugelassen. Eine hochdosierte<br />
Langzeittherapie ist nur bei Zollinger-Ellison-Syndrom<br />
indiziert. Für die Eradikation bei Infektionen mit Helicobacter<br />
pylori nach der französischen oder italienischen<br />
Tripeltherapie sind alle PPI zugelassen.<br />
Refluxösaphagitis<br />
Etwa ein Viertel aller Erwachsenen leidet unter gelegentlichem<br />
Sodbrennen, die Therapie erfolgt symptomatisch.<br />
n GERD: Akuttherapie: PPI in üblicher Standarddosierung.<br />
Langzeittherapie: Wahl der niedrigsten wirksamen<br />
Dosis.<br />
n NERD und leichtgradige Refluxösophagitis: bedarfsadaptierte<br />
Langzeittherapie mit PPI, wenn<br />
möglich Behandlung mit H2-Antagonisten prüfen.<br />
n Gelegentliche leichtere Refluxbeschwerden (ohne<br />
endoskopische Zeichen): Antacidum bzw. probatorisch<br />
H2-Antagonisten (siehe auch funktionelle<br />
Dyspepsie)<br />
Peptische Ulcera<br />
Ein Ulcus ventriculi oder duodeni sollte unter der Standardtherapie<br />
mit einem PPI nach vier, maximal acht<br />
Wochen abgeheilt sein. Zur Prophylaxe des NSAR-Ulcus<br />
können PPI in niedriger Dosierung eingesetzt werden.<br />
Bei zehn bis 20 Prozent der Patienten treten unter einer<br />
NSAR-Therapie Schleimhautläsionen auf. Das Risiko<br />
einer signifikanten Komplikation (Blutung) liegt bei ein<br />
bis vier Prozent pro Jahr. Aus wirtschaftlichen Gründen
sollte die Prophylaxe des NSAR Ulkus auf Patienten mit<br />
erhöhtem Risiko beschränkt bleiben.<br />
Das Risiko für die Ausbildung von Komplikationen ist erhöht<br />
bei Patienten<br />
n die älter als 60 Jahre sind<br />
n mit schweren systemischen Erkrankungen<br />
n mit früher aufgetretener GI-Blutung<br />
n mit bekannter Ulkuskrankheit<br />
n die gleichzeitig Corticosteroide erhalten<br />
n die gleichzeitig Antikoagulantien erhalten<br />
n die gleichzeitig niedrig dosierte ASS erhalten<br />
Funktionelle Dyspepsie<br />
Ein Reizmagen findet sich bei circa fünf Prozent aller<br />
Patienten in der Allgemeinarztpraxis. Trotz der häufigen<br />
Diagnose gibt es kein einheitliches Behandlungsschema,<br />
eine Umstellung der Ernährung (Art, Menge, Zeitpunkt)<br />
und der Lebensgewohnheiten (Rauchen) sollte im Vordergrund<br />
stehen. Für die rein symptomatische Behandlung<br />
können auch H2-Antagonisten wie Ranitidin ein-<br />
Zulassung und Dosierungsempfehlung für die einzelnen PPI<br />
gesetzt werden, das jedoch wie die PPIs in dieser Indikation<br />
nicht zugelassen ist.<br />
Tipps zum wirtschaftlichen Verordnen<br />
n Bevorzugen Sie preiswerte Generika<br />
n Hochdosierte Therapie von Ulcera auf vier bis acht<br />
Wochen beschränken<br />
n Zur Prophylaxe und symptomatischen on demand<br />
Therapie reichen meist niedrige Dosen<br />
n Prophylaxe der NSAR-Ucera auf Risikopatienten<br />
beschränken<br />
n Für die Therapie der funktionellen Dyspesie gibt es<br />
kein einheitliches Behandlungsschema. Weichen Sie<br />
wenn möglich auf rezeptfreie H2-Antagonisten aus<br />
n Dosierung und Fortführung der Entlassmedikation<br />
hinterfragen<br />
n Notwendigkeit der Langzeittherapie regelmäßig<br />
prüfen. Bei der langfristigen Behandlung können<br />
Störungen des Knochenstoffwechsels und Lungeninfektionen<br />
durch bakterielle Besiedlung im oberen<br />
GI-Trakt auftreten.<br />
Omeprazol Esomeprazol Pantoprazol Lansoprazol Rabeprazol<br />
Dosierung (mg), DDD 10 20 40 20 40 20 40 15 30 10 20<br />
Eradikationsbehandlung x x x x x x<br />
Zollinger Ellison Syndr. x x x x x x x<br />
T Ulcus duodeni x x x x x x x<br />
P Ulcus duodeni x x x<br />
T Ulcus ventriculi x x x x x x<br />
P Ulcus ventriculi x<br />
P/T NSAR Ulcera x P P x<br />
T Refluxösophagitis x x x x x x x x<br />
P Refluxösophagitis x x x x x (x) x (x)<br />
Sympt Behandlung gastroösophagealer<br />
Refluxkrankheit<br />
P: Prophylaxe, T: Therapie<br />
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel<br />
x x x x x<br />
Quelle: Fachinformationen<br />
Arzneimittelinfo<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
15
16 Hintergrund<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
Zusätzliches Standbein für viele Praxen<br />
Selbstzahlerleistung und Selbstzahler-<br />
sprechstunde: Was geht? Was nicht?<br />
Der Umsatz der Selbstzahlerleistungen in Deutschlands Praxen liegt bei gut einer Milliarde<br />
Euro pro Jahr. Das Angebot ist zulässig, doch es gibt rechtliche Grenzen. Welche das sind, er-<br />
läutert Rechtsanwalt Dr. Horst Bartels, Justiziar der KV <strong>Nordrhein</strong>.<br />
Selbst zahlen müssen gesetzlich Versicherte Patienten Leistungen der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung, für die vom Patienten ausdrücklich eine<br />
Privatbehandlung gewünscht wird (§ 18 Abs. 8 Nr. 2 Bundesmantelvertrag-<br />
Ärzte, kurz: BMV-Ä). Dieser Fall hat praktisch kaum eine Bedeutung.<br />
Ganz im Gegensatz zu den Leistungen, die generell nicht Gegenstand der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Leistungen, die die gesetzlichen<br />
Kassen im konkreten Einzelfall nicht bezahlen, da sie im Einzelfall<br />
zwar medizinisch sinnvoll, aber nicht medizinisch notwendig sind. Diese<br />
Leistungen werden häufig auch als individuelle Gesundheitsleistungen (IGe-<br />
Leistungen) bezeichnet. Ihr Einsatz beginnt also da, wo die vertragsärztliche<br />
Versorgung endet. Die Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung sind<br />
vom Inhalt und Umfang her begrenzt. Versicherungsfall der vertragsärztlichen<br />
Versorgung ist im Wesentlichen die Krankheit. Das führt dazu, dass<br />
– neben speziellen Leistungen zur Prävention und Mutterschaftsvorsorge<br />
– Diagnostik und Therapie im Zentrum des Leistungsgeschehens stehen.<br />
IGeL: Empfehlenswert – aber außerhalb der GKV<br />
Ige-Leistungen beziehen sich also nicht auf Krankheiten, die die Leistungsfähigkeit<br />
betreffen, zum Beispiel bei der Sporttauglichkeitsuntersuchung<br />
oder die Einschätzung der künftigen Gesundheitsentwicklung und körperlichen<br />
Gesundheit im privaten und beruflichen Umfeld. Derartige Leistungen<br />
sind generell nicht Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung. Ärzte<br />
können sie also privat abrechnen.<br />
Auch das Wirtschaftlichkeitsgebot, welches das Sozialgesetzbuch V (SGB<br />
V) fixiert, begrenzt den Umfang der vertragsärztlichen Leistungen. Die Leistungen<br />
müssen demnach ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein<br />
und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 12 Abs. 1). Da-
aus folgt, dass eine Leistung, die<br />
zwar generell Gegenstand der vertragsärztlichen<br />
Versorgung ist, im<br />
konkreten Fall als IGe-Leistung erbracht<br />
werden muss, wenn sie nicht<br />
alle der genannten Voraussetzungen<br />
erfüllt.<br />
Beispielsweise gilt dies für die PSA-<br />
Bestimmung oder die Glaukom-Untersuchung,<br />
wenn diese Leistungen<br />
im konkreten Einzelfall nicht notwendig<br />
sind. Wer beurteilt das? Der<br />
Arzt aufgrund des konkret vorliegenden<br />
Krankheitsverlaufs. Die<br />
Entscheidung muss indes im Zweifel<br />
der Prüfung standhalten, ob sie<br />
medizinisch vertretbar ist.<br />
Patient muss zustimmen<br />
IGe-Leistungen sind aus ärztlicher<br />
Sicht erforderlich oder empfehlenswert,<br />
zumindest aber sinnvoll<br />
– aber nicht als Vertragsleistungen<br />
dem Patienten geschuldet.<br />
Die müssen sie zudem ausdrücklich<br />
wünschen, was in einer schriftlichen<br />
Vereinbarung zum Ausdruck<br />
zu bringen ist (§ 18 Abs. 8 Nr. 3<br />
BMV-Ä). Drei Punkte sollten Sie<br />
beachten:<br />
1. In diesem Vertrag müssen Sie<br />
den Patienten auf die Pflicht<br />
zur Kostenübernahme hinweisen.<br />
2. Außerdem ist der Patient vor<br />
Muster 1: Leistung außerhalb der GKV<br />
Beginn der Behandlung darüber zu informieren, dass die in Rede stehende<br />
Leistung nicht oder jedenfalls im konkreten Fall nicht zum Leistungskatalog<br />
der GKV zählt.<br />
3. Weiterhin muss die Praxis den Patienten über die Kosten unterrichten,<br />
sodass er letztlich eine „informierte Unterschrift“ unter sein ausdrückliches<br />
Verlangen auf diese Leistungen setzen kann.<br />
Patienten-Erklärung inklusive der erforderlichen Honorarvereinbarung<br />
___________________________________________________________________<br />
Name und Vorname der Patientin/ des Patienten<br />
___________________________________________________________________<br />
Anschrift<br />
___________________________________________________________________<br />
Ich wünsche, durch die/den behandelnde(n) Ärztin/Arzt Leistungen gemäß<br />
GOÄ in Anspruch zu nehmen (Angabe der Einzelleistungen nach GOÄ-Ziffern, Euro-Beträge):<br />
___________________________________________________________________<br />
Ich vereinbare hierfür ein Honorar über voraussichtlich Euro<br />
Es ist mir bekannt, dass die Krankenkasse, bei der ich versichert bin, eine im Sinne des Gesetzes ausreichende<br />
Behandlung gewährt und vertraglich sichergestellt hat. Ich wünsche dennoch die oben<br />
aufgeführten Leistungen. Ich weiß, dass die Behandlung seitens meiner Krankenkasse nicht erstattungsfähig<br />
ist und dass der oben genannte Betrag von mir selbst zu tragen ist.<br />
___________________________________________________________________,<br />
Ort, Unterschrift Ärztin/Arzt<br />
___________________________________________________________________<br />
Datum, Ort, Unterschrift Patientin/Patient<br />
Hintergrund<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
17
Muster 2: Fehlende Genehmigung zur GKV-Abrechnung<br />
Patienten-Erklärung inklusive der erforderlichen Honorarvereinbarung<br />
___________________________________________________________________<br />
Name und Vorname der Patientin/ des Patienten<br />
___________________________________________________________________<br />
Anschrift<br />
Mir ist bekannt, dass die von mir gewünschte Leistung von der Krankenkasse, bei der ich versichert<br />
bin, vertraglich sichergestellt ist. Mein behandelnder Arzt kann diese Leistung nicht als Kassenleistung<br />
erbringen, er hat mich darauf hingewiesen, dass ich diese Leistung bei einem anderen Vertragsarzt<br />
in Anspruch nehmen kann. Ich wünsche dennoch die Erbringung folgender Leistungen durch<br />
meinen behandelnden Arzt (Angabe der Einzelleistungen nach GOÄ-Ziffern, Euro-Beträge):<br />
___________________________________________________________________<br />
Ich vereinbare hierfür ein Honorar über voraussichtlich Euro<br />
___________________________________________________________________<br />
Ich weiß, dass die Behandlung seitens meiner Krankenkasse nicht erstattungsfähig ist, und dass<br />
der oben genannte Betrag von mir selbst zu tragen ist.<br />
___________________________________________________________________<br />
Datum, Ort, Unterschrift Ärztin/Arzt<br />
____________________________________________________________________<br />
Datum, Ort, Unterschrift Patientin/Patient<br />
18 Hintergrund<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
Das zulässige Angebot<br />
Eine Information der Patientinnen<br />
und Patienten über das Angebot von<br />
Selbstzahlerleistungen ist zulässig.<br />
Nicht aber das Abdrängen in die Privatbehandlung<br />
zum Beispiel über<br />
kurzfristige Termine bei akuter Behandlungsbedürftigkeit.<br />
Das hat das<br />
Landessozialgericht NRW in einem<br />
Beschluss am 21. Oktober 1998 festgestellt<br />
(Az.: L 11 B 35/98 KA).<br />
Bezüglich des Leistungsangebots ist<br />
festzustellen, dass ein Arzt, der eine<br />
Leistung im Rahmen der vertragsärztlichen<br />
Versorgung erbringen kann und<br />
darf, sie nicht lediglich wegen der Honorierung<br />
nur als Privatleistung anbieten<br />
kann. Finanzielle Aspekte berechtigen<br />
den Arzt nicht, den Patienten<br />
gesetzlich vorgesehene Leistungen<br />
außerhalb des Systems der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung zukommen<br />
zu lassen.<br />
Das bedeutet, dass der Arzt gesetzlich<br />
vorgesehene Leistungen nur sowohl<br />
als privat- als auch als vertragsärztliche<br />
Leistungen anbieten darf oder<br />
sie aus seinem Leistungsspektrum<br />
ganz ausschließen muss. Wenn es<br />
sich um wesentliche Leistungen des<br />
Fachbereichs handelt, darf der Arzt sie<br />
allerdings nicht gänzlich verweigern.<br />
Das hat das Bundessozialgericht in mehreren Urteilen am 14. März 2001 bestätigt<br />
(Az.: B 6 KA 54/00 R, B 6 KA 67/00 R, Az.: B 6 KA 77/00 B).<br />
Problematischer Genehmigungsverzicht<br />
Dürfen Sie Selbstzahlerleistungen auch dann anbieten, wenn Sie die für<br />
die Erbringung als vertragsärztliche Leistung erforderliche Qualifikationsgenehmigung<br />
nicht besitzen, sei es, weil Sie sie nicht beantragt haben oder<br />
sie Ihnen nicht erteilt wurde? Grundsätzlich ja, sofern Sie ausdrücklich darauf<br />
hinweisen, dass diese Leistung als vertragsärztliche Leistung bei ei-
nem anderen Vertragsarzt kostenlos in Anspruch genommen werden kann.<br />
Wenn Sie dies klarstellen, können Sie zum Beispiel eine Hautkrebsvorsorge<br />
als Privatleistung liquidieren<br />
Anders liegt der Fall, wenn ein Arzt auf eine notwendige Genehmigung<br />
„verzichtet“, die bereits erteilt worden ist. Der „Verzicht“ ist nicht möglich,<br />
wenn er nur deshalb erfolgt, um die entsprechende Leistung dann privat<br />
abrechnen zu können. Dies folgt daraus, dass kein Arzt aus finanziellen<br />
Aspekten berechtigt ist, den gesetzlich Versicherten vorgesehene Leistungen<br />
außerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung zukommen<br />
zu lassen.<br />
Selbstzahlersprechstunden sind ok<br />
Fraglich ist oft auch, ob Praxen Selbstzahlersprechstunden, zum Teil als<br />
„Komfortsprechstunde“ bezeichnet, einrichten dürfen. Grundsätzlich gilt:<br />
Vertragsärzte müssen Sprechstunden entsprechend den Bedürfnissen nach<br />
einer ausreichenden, zweckmäßigen vertragsärztlichen Versorgung an ihrem<br />
Praxissitz anbieten (§ 17 Abs. 1 BMV-Ä). Mit einer vollen Zulassung<br />
sind Sprechstunden mindestens in einem Umfang von zwanzig Wochenstunden,<br />
bei halber Zulassung in einem Umfang von zehn Wochenstunden<br />
abzuhalten.<br />
Das Abhalten von Sprechstunden über die Mindestzeiten hinaus ist Sache<br />
des Vertragsarztes – das gilt für die Praxisorganisation generell. Von daher<br />
bestehen gegen Selbstzahlersprechstunden keine Bedenken:<br />
n wenn die Praxis die Zeiten für die Behandlung der Patienten der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung einhält<br />
n die Notfallversorgung während der sonstigen Sprechstunden gewährleistet<br />
ist und<br />
n kein Abdrängen in die Selbstzahlersprechstunde, etwa durch unverhältnismäßig<br />
bevorzugte Terminvergaben erfolgt.<br />
Was beispielsweise nicht zulässig ist: Behandlungen in der Selbstzahlersprechstunde<br />
zum Beispiel in ein bis zwei Wochen anbieten, während in<br />
der vertragsärztlichen Sprechstunde der Praxis Wartezeiten von mehreren<br />
Monaten bestehen. Die Beurteilung hängt im Einzelfall davon ab, um welche<br />
Leistungen es sich handelt und welche Differenz in der Wartezeit als<br />
ärztlich vertretbar und für den Patienten zumutbar anzusehen ist.<br />
Fazit: Selbstzahlerleistungen und Selbstzahlersprechstunde sind zulässige<br />
Betätigungsformen für den Vertragsarzt. Es kommt jedoch dabei darauf an,<br />
dass er die ihm aufgrund seiner Zulassung gesteckten Rahmenbedingungen<br />
einhält.<br />
Hintergrund<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
19
Hausarztzentrierte Versorgung<br />
Der Streit spitzt sich zu –<br />
Abrechnungsdaten nicht in private Hände<br />
Die Hausärzteverband <strong>Nordrhein</strong> pocht auf separate Vollverträge, wie sie der bayerische Verband mit der AOK ge-<br />
schlossen hat. Die Kassen im Rheinland sperren sich dagegen. Unklar ist zudem, wer die Abrechnung durchführen kann.<br />
Die Verhandlungen über Verträge auf Grundlage des Paragrafen<br />
73b (hausarztzentrierte Versorgung) liegen erst<br />
einmal auf Eis. Die Krankenkassen haben die Forderungen<br />
des Hausärzteverbandes <strong>Nordrhein</strong> als „unvertretbar“<br />
zurückgewiesen.<br />
Außerdem sollen die Kassen immer noch Zweifel an der<br />
Mandatierung hegen. Der Hausärzteverband muss nachweisen,<br />
dass er mindestens die Hälfte der Allgemeinmediziner<br />
in einem KV-Bezirk vertritt. Kann er das, sind die<br />
Kassen verpflichtet, bis 30. Juni Hausarztverträge zu<br />
schließen. „Dadurch entsteht faktisch ein Monopol für<br />
den Hausärzteverband”, kritisiert Dr. Leonhard Hansen,<br />
Vorsitzender der KV <strong>Nordrhein</strong>.<br />
Acht Bundesländer planten, wegen verfassungs- und<br />
wettbewerbsrechtlicher Bedenken, dieses Monopol wieder<br />
zu kippen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates<br />
beschloss Mitte März einen entsprechenden Änderungsantrag<br />
am Paragrafen 73b. Doch die Initiative<br />
fand im Plenum des Bundesrats keine Mehrheit. Dennoch<br />
sind die Verträge keine Selbstläufer. Viele Fragen<br />
sind noch offen.<br />
Darf die HÄVG abrechnen?<br />
Die Abrechnung von Leistungen in Verträgen der hausarztzentrierten<br />
Versorgung in Baden-Württemberg und<br />
Bayern über die privatrechtlich organisierte Hausärztliche<br />
Vertragsgemeinschaft (HÄVG) ist rechtswidrig. Diese Auffassung<br />
vertritt der Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />
in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert.<br />
20 Berichte<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
„Die Übertragung der Abrechnung von hausärztlichen<br />
Behandlungen ist wegen der Sensibilität der damit<br />
verbundenen Datenverarbeitung per Gesetz den KVen<br />
übertragen”, sagte Weichert bei der Frühjahrstagung<br />
der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen<br />
Anwaltsvereins am 24. April in München.<br />
Das Gesetz verbiete, den Datenschutz abzusenken.<br />
Dies verstößt nach Ansicht des Datenschützers „gegen<br />
die vom Grundgesetz normierte staatliche Schutzpflicht<br />
gegenüber den Patientinnen und Patienten”.<br />
Ähnlich sieht dies Ministerialdirigent Manfred Zach<br />
vom baden-württembergischen Sozialministerium:<br />
„Das ist verfassungsrechtlich grenzwertig.”<br />
BSG untersagt Datenweitergabe<br />
Basis für diese Einschätzungen ist ein Urteil des Bundessozialgerichts<br />
vom 10. Dezember 2008. Danach<br />
ist die Weitergabe von Daten gesetzlich Versicherter<br />
an private Abrechnungsstellen untersagt (Az. B6<br />
KA 37/07 R).<br />
Der stellvertretende Vorsitzende der KV Bayerns,<br />
Dr. Gabriel Schmidt, hat das Sozialministerium und<br />
die AOK Bayern aufgefordert, dafür zu sorgen, dass<br />
die Vorgaben des Bundessozialgerichts rechtskonform<br />
umgesetzt werden. Der Vertrag des bayerischen<br />
Hausärzteverbandes mit der AOK könne über<br />
die AOK oder die KV abgerechnet werden. Denn dies<br />
sind Körperschaften öffentlichen Rechts - im Gegensatz<br />
zur HÄVG.
Der Hausärzteverband sieht Gefahr im Verzug. Er hat<br />
deswegen den Bundestag aufgefordert, die Regelungen<br />
zur hausarztzentrierten Versorgung rasch zu ändern.<br />
Als Gesetzes-Vehikel soll die Novelle des Arzneimittelgesetzes<br />
die Änderungen mitnehmen, quasi als „Huckepack-Gesetz”.<br />
Der Chef des Verbandes, Ulrich Weigelt, fordert, dass<br />
die im Rahmen der Hausarztverträge erbrachten Leistungen<br />
über private Rechenzentren abgerechnet werden<br />
dürfen müssten. Ob die Abgeordneten im Bundestag<br />
dies auch so sehen?<br />
„Es wäre dumm, das eine Monopol durch ein anderes zu<br />
ersetzen, aber dabei auf den Sicherstellungsvertrag zu<br />
verzichten“, sagt Jens Spahn, Obmann der CDU/CSU-Fraktion<br />
im Gesundheitsausschuss. Die Chancen, das Weigelts<br />
private HÄVG die Abrechnungs-Erlaubnis erhält, stehen<br />
nicht gut. Und was im Süden der Republik passiert, dürfte<br />
die Skepsis der Parlamentarier stärken.<br />
Patienteninfo verboten<br />
In Bayern hat der Hausärzteverband Patienten dazu aufgerufen,<br />
in die AOK zu wechseln. Denn nur mit dieser<br />
Kasse hat der Verband im Freistaat einen Vertrag auf<br />
der Grundlage des Paragrafen 73b geschlossen. Die Aktion<br />
hat das Landgericht München auf Antrag der Wettbewerbszentrale<br />
in einer einstweiligen Verfügung als „unzulässige<br />
Empfehlung“ verboten.<br />
„Der AOK-Hausarztvertrag bringt für die Versicherten der<br />
AOK deutliche Vorteile”, heißt es in der „Patienteninfo”<br />
des Bayerischen Hausärzteverbandes. In ihr warnt der<br />
Verband davor, dass „lange Anfahrtswege, lange Wartezeiten,<br />
anonyme Versorgung in den Medizinischen<br />
Versorgungszentren der Kapitalgesellschaften” drohten,<br />
wenn es keinen Hausarzt mehr gäbe. Das Gericht wertete<br />
diese Aussagen als „einseitige, teils unrichtige Behauptungen”.<br />
Patienten könnten sich dadurch „zu einem<br />
Kassenwechsel gedrängt fühlen, um das Wohlwollen und<br />
die Zuwendung ihres Arztes nicht zu verlieren”, kritisierten<br />
die Richter.<br />
Der Hausärzteverband hält die Verfügung des Gerichts<br />
für „nicht haltbar” und kündigt an, Beschwerde einzulegen.<br />
„In unserer Patienteninformation stellen wir lediglich<br />
die Vorzüge dar, die der Patient durch den AOK-Vertrag<br />
hat”, rechtfertigte Dr. Wolfgang Hoppenthaller, Vorsitzender<br />
des bayerischen Landesverbandes und Vize-Chef<br />
des Hausärzte-Bundesverbandes, die Aktion.<br />
Keine Kopie des AOK-Vertrages<br />
Verträge mit anderen Kassen liegen in weiter Ferne. Ein<br />
Verhandlungsangebot der Ersatz- und Betriebskrankenkassen,<br />
der Signal Iduna IKK und der Landwirtschaftlichen<br />
Krankenkasse hat der Bayerische Hausärzteverband<br />
zurückgewiesen und die Verhandlungen für gescheitert<br />
erklärt.<br />
Dennoch wirft Hoppenthaller diesen Kassen mangelnde<br />
Bereitschaft vor, Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung<br />
zu schließen. Vermutlich, weil die Kassen nicht<br />
bereit sind, den AOK-Vertrag zu kopieren. Das Verhalten<br />
des Bayerischen Hausärzteverbandes stört nun selbst Gesundheitsministerin<br />
Ulla Schmidt: „So wie sie auftreten,<br />
ist das nicht geeignet, eine Bereitschaft für Verträge zu<br />
finden.”Jetzt steht der Gang vors Schiedsamt bevor.<br />
AOK Bayern kürzt Hausarzt-Honorare<br />
Die AOK Bayern hat die monatliche Abschlagszahlung<br />
an die KV Bayerns um rund 40 Millionen Euro<br />
gekürzt. Nach Einschätzung der KV hängt der Abzug<br />
mit Zahlungen zusammen, die die Kasse im<br />
Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung an<br />
die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG)<br />
leisten muss.<br />
Von der Kürzung betroffen sind die Hausärzte, die<br />
an dem Hausarztvertrag zwischen AOK Bayern<br />
und HÄVG teilnehmen. Sie werden in diesem Monat<br />
länger auf ihr Geld warten müssen und erhalten<br />
eventuell geringere Abschlagszahlungen durch<br />
die KVB.<br />
Berichte<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
21
22 Berichte<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
„Nutzen Sie extrabudgetäre Potenziale“<br />
Betriebswirtschaftliche Beratung von Arztpraxen ist das Geschäft von Volker Mucha.<br />
Das tut er unter anderem im Auftrag der KV <strong>Nordrhein</strong>. Zurzeit hat er alle Hände voll zu tun.<br />
Wie wirken sich die Regelleistungsvolumen<br />
(RLV) in der betriebswirtschaftlichen Beratung<br />
aus?<br />
Mucha: Die RLV sind das zentrale Thema. Es<br />
hat zwar ein wenig gedauert, aber nun ist der<br />
Ansturm da. Das kann auch nicht anders sein,<br />
denn in <strong>Nordrhein</strong> gibt es mehr Verlierer als<br />
Gewinner. Immer mehr Praxisinhaber erkennen<br />
inzwischen, dass wirklich schmerzhafte<br />
Umsatzeinbußen drohen.<br />
Volker Mucha führt in Kooperation mit der<br />
Rinke Ärzteberatung betriebswirtschaftliche<br />
Beratungen im Auftrag der KV <strong>Nordrhein</strong><br />
durch. Der 43-jährige Ökonom ist Geschäftsführer<br />
der Firma medoec, die sich auf die betriebswirtschaftliche<br />
Begleitung von Arztpraxen<br />
spezialisiert hat.<br />
Wer ist besonders betroffen?<br />
Mucha: Besonders starke Umsatzeinbußen haben<br />
wir in gynäkologischen Praxen beobachtet,<br />
aber auch bei Hausärzten und Pädiatern. Viele<br />
Urologen, Orthopäden und konservativ tätige<br />
Augenärzte zählen ebenfalls zu den Verlierern<br />
der Honorarreform.<br />
Lassen sich denn die Umsätze <strong>2009</strong> jetzt<br />
prognostizieren?<br />
Mucha: In der Analyse stellen wir den RLV-<br />
Bescheiden die Abrechnungen des Vorjahresquartals<br />
gegenüber. Daraus rechnen wir die<br />
extrabudgetären Leistungen heraus und addieren<br />
sie auf die RLV. Wenn es keine großen<br />
Patientenschwankungen gibt, dann lassen sich<br />
die Ergebnisse des laufenden Jahres schon gut<br />
prognostizieren.<br />
Viele Praxen fürchten massive Verluste.<br />
Sind die Sorgen ihrer Erfahrung nach berechtigt?<br />
Mucha: In Bezug auf die Praxen, die wir zurzeit<br />
beraten, muss ich sagen: Die Sorgen sind<br />
berechtigt.<br />
Was können Praxen denn tun, deren Umsatz<br />
sinkt?<br />
Mucha: Nach unseren Beratungs-Erfahrungen<br />
nutzen etliche Niedergelassene das Potenzial<br />
im extrabudgetären Bereich nicht aus. Das bedeutet<br />
Einnahme-Verluste. So sollte zum Beispiel<br />
in keiner hausärztlichen oder gynäkologischen<br />
Praxis ein Recall-System fehlen, das an
die Gesundheitsuntersuchungen bzw. Krebsvorsorgen<br />
erinnert.<br />
Und der Selbstzahler-Bereich?<br />
Mucha: Der wird immer wichtiger, um finanziell<br />
gut über die Runden zu kommen. Früher<br />
sagten viele: „Das Geld zahlt die KV, die ist für<br />
mein auskömmliches Honorar verantwortlich“.<br />
Diese Haltung ist überholt, Ärzte tragen ebenfalls<br />
Verantwortung für ihre Einnahmen.<br />
Die andere Seite sind die Kosten. Glauben<br />
Sie, dass es massenhaft zu Entlassungen von<br />
Praxispersonal kommen wird?<br />
Mucha: Das hängt natürlich von der einzelnen<br />
Praxis ab. Einen Trend zu Entlassungen im großen<br />
Stil können wir nicht erkennen. Das wäre<br />
meines Erachtens auch der falsche Weg. Ärzte<br />
brauchen qualifizierte Medizinische Fachangestellte,<br />
die ihnen administrative Arbeit abnehmen,<br />
damit sich der Arzt aufs Behandeln<br />
konzentrieren kann. Und der Verwaltungsaufwand<br />
nimmt zu.<br />
Sind Kooperationen ein Mittel, um sich besser<br />
zu positionieren?<br />
Mucha: Kooperationen sind oft eine Option<br />
– aber nicht zwangsläufig wirtschaftlich<br />
überlegen. Derzeit herrscht zudem Unsicher-<br />
Betriebswirtschaftliches Konsil<br />
heit, was zum Beispiel die Zuschläge für Berufsausübungsgemeinschaften<br />
betrifft. Das<br />
macht das betriebswirtschaftliche Planen<br />
schwierig.<br />
Wie stellt eine Praxis fest, ob ergriffene Maßnahmen<br />
auch fruchten?<br />
Mucha: Betriebswirtschaftliche Kennzahlen<br />
sind ganz wichtig. Ohne die lässt sich eine<br />
Praxis heute kaum führen. Die Zahlen sollte<br />
der Steuerberater liefern können. Ein sehr gutes<br />
Instrument ist auch der KV-PraxisCheck.<br />
Sie können übrigens anhand der Kennzahlen<br />
nicht nur feststellen, ob Maßnahmen greifen,<br />
wenn die Praxis in wirtschaftliche Schieflage<br />
geraten ist. Zahlen wie Umsatzrendite oder<br />
Entwicklung der Liquidität sind ein exzellentes<br />
Frühwarnsystem. Ärzte sollten es aber gar<br />
nicht erst so weit kommen lassen, dass wir<br />
Feuerwehr spielen müssen.<br />
Ist Ihre Beratung für das betriebswirtschaftliche<br />
Konsil erfolgreich?<br />
Mucha: Das hoffe ich. Wir können das aber<br />
nicht kontrollieren, die Beratung beruht ja auf<br />
Freiwilligkeit und Vertraulichkeit. Manchmal<br />
melden sich Ärzte ein oder zwei Jahre nach dem<br />
Beratungstermin und sagen, dass es sich ausgezahlt<br />
hätte. Da freue ich mich natürlich.<br />
Für die Mitglieder der KV <strong>Nordrhein</strong> bieten wir einen Beratungsservice, der zu Fragen der wirtschaftlichen Praxisführung<br />
sachkundigen Rat geben kann. Folgende Leistungen werden angeboten:<br />
1. Kostenlose telefonische Beratung an jedem Montag in der Zeit von 17.00 bis 21.00 Uhr (Telefon 0800 2233 677)<br />
mit der Möglichkeit zur Anmeldung und Terminvereinbarung eines persönlichen Beratungsgesprächs im Hause der KV<br />
<strong>Nordrhein</strong> in Düsseldorf.<br />
2. Persönliche Beratung jeweils mittwochs in der Zeit von 15.00 bis 20.00 Uhr nach vorheriger Terminabsprache während<br />
der telefonischen Beratungszeit. Die Kosten für das Beratungsgespräch betragen 50 Euro.<br />
Die Beratung wird von einem sachkundigen neutralen Berater in unserem Auftrag durchgeführt. Der Berater ist zur absoluten<br />
Neutralität verpflichtet. Er unterliegt der beruflichen Verschwiegenheitspflicht und behandelt alle Informationen<br />
streng vertraulich, auch gegenüber der KV <strong>Nordrhein</strong>.<br />
Berichte<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
23
Influenza-Pandemie<br />
Verdachtsfälle melden – Kostenerstattung der Schnelltests<br />
Fast 5.300 Menschen weltweit haben sich bis zum 12. Mai mit dem Virus H1N1 infiziert. Die Zahl der Verdachts-<br />
fälle sinkt, doch die weitere Entwicklung des Virus ist nicht absehbar.<br />
Nachdem in Deutschland Anfang Mai die ersten Fälle<br />
der Influenza mit dem Virus A/H1N1, der so genannten<br />
Schweinegrippe oder Neuen Grippe nachgewiesen wurden,<br />
könnten vermehrt Patienten in die Praxen kommen<br />
und über Grippe-Symptome klagen. Wie gefährlich das<br />
Virus ist, lässt sich derzeit noch nicht genau sagen. Auf<br />
jeden Fall sollten Praxen aufmerksam bei Influenza-Verdachtsfällen<br />
sein.<br />
Fälle melden<br />
Erkrankungs- wie auch Verdachtsfälle müssen Ärzte dem<br />
Gesundheitsamt melden. Die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz<br />
gilt seit 3. Mai <strong>2009</strong> auch für das<br />
Influenza-Virus H1N1. Die dafür benötigten Vordrucke<br />
und mehr Informationen finden Sie auf der Homepage<br />
der KV <strong>Nordrhein</strong>. Weitere Maßnahmen sind nach Abstimmung<br />
mit dem Landesgesundheitsministerium NRW<br />
zurzeit nicht erforderlich.<br />
Medizinische Hinweise<br />
Bei folgendem klinischen Bild und Hinweisen zur Exposition<br />
besteht nach der Falldefinition des Robert-Koch-Instituts<br />
ein Krankheitsverdacht für die ansteckende Form<br />
der Schweinegrippe:<br />
Klinisches Bild<br />
n Fieber (38,0° C oder höher) und mindestens zwei der<br />
folgenden Symptome<br />
n Schnupfen oder verstopfte Nase<br />
n Halsschmerzen<br />
n Husten oder Dyspnoe (Atemnot)<br />
oder<br />
n Tod durch eine unklare akute respiratorische Erkrankung<br />
24 Berichte<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
Exposition<br />
Mindestens eine der vier folgenden Expositionen innerhalb<br />
von sieben Tagen vor Erkrankungsbeginn muss vorliegen:<br />
n Aufenthalt in einem als Risiko für Schweinegrippe definierten<br />
Gebiet<br />
n direkter Kontakt mit einem menschlichen wahrscheinlichen<br />
oder bestätigten Todesfall mit Schweinegrippevirus-Infektion<br />
n gleichzeitiger Aufenthalt in einem Raum mit einem bestätigten<br />
Fall von Schweinegrippe beim Menschen<br />
n Arbeit in einem Labor, in dem Proben auf das Virus Influenza<br />
A/H1N1 getestet werden<br />
Hinweise zur Erkrankung<br />
n Dauer der Ansteckungsfähigkeit: bis zu sieben Tage<br />
(bei Kindern auch länger möglich)<br />
n Oseltamivir (Tamiflu) und Zanamivir (Relenza) sind<br />
nach Prüfungen der US-amerikanischen Infektionsschutzbehörden<br />
wirksam<br />
n räumliche Isolation von Erkrankten ist nötig<br />
n versorgendes Personal muss eine Atemschutzmaske<br />
tragen (FFP2)<br />
n Patienten sollen einen Mund-Nasen-Schutz tragen<br />
n Kontaktpersonen (etwa zwei Meter Umkreis) dokumentieren<br />
und dem Gesundheitsamt mitteilen<br />
Unverzüglich sollte ein Influenza-Nachweis durch das lokal<br />
zuständige Labor veranlasst werden; ergänzend sollte respiratorisches<br />
Untersuchungsmaterial direkt an das nationale<br />
Referenzzentrum (NRZ) für Influenza in Deutschland<br />
geschickt werden:<br />
NRZ für Influenza am RKI, Nordufer 20, 13353 Berlin
Ob eine Impfung mit der derzeit gültigen<br />
Grippeschutzimpfung Schutz vor<br />
der Schweine-Influenza bietet, ist nicht<br />
bekannt. Die Postexpositions-Prophylaxe<br />
mit den Neuraminidasehemmern Oseltamivir<br />
(Tamiflu) oder Zanamivir (Relenza)<br />
ist erst im Falle einer Erkrankung angezeigt<br />
und wirkt nicht prophylaktisch. Die<br />
Präparate können bei Grippe erst bei einer<br />
klinisch diagnostizierten Grippe zulasten<br />
der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
verordnet werden. Reisende können<br />
ein Privatrezept erhalten.<br />
Kostenerstattung für Schnelltests<br />
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen<br />
bei dringenden Schweinegrippe-Verdachtsfällen<br />
die Kosten des Schnelltests<br />
im Rahmen der Kostenerstattung auf Basis<br />
der GOÄ. Das hat der GKV-Spitzenver-<br />
10746<br />
band empfohlen. Weiterhin sagte der Verband der <strong>Kassenärztliche</strong>n<br />
Bundesvereinbarung zu, die Übernahme der Transportkosten<br />
für den Versand der Proben an die vom Robert-<br />
Koch-Institut benannten Referenzlabore zu empfehlen. Der<br />
Patient kann die Rechnung zur Erstattung bei seiner Krankenkasse<br />
einreichen.<br />
Abrechnungshinweis<br />
Wenn Sie einen an der Schweinegrippe erkrankten gesetzlich<br />
Versicherten behandeln oder bei einem Ihrer Patienten<br />
der Verdacht auf Schweinegrippe besteht, tragen Sie neben<br />
den EBM-Nummern für die erbrachten Leistungen zusätzlich<br />
die Nummer 88200 „Fallkennzeichnung (reserviert)“<br />
ein. Die EBM-Nummer wird ab dem dritten Quartal <strong>2009</strong> in<br />
„Fallkennzeichnung bei der Behandlung von Schweinegrippe<br />
bzw. Verdacht auf Schweinegrippe (Influenza A/H1N1)“<br />
umbenannt.<br />
ICD-10-Code: J09<br />
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat entschieden, für<br />
die Codierung der Influenza-Fälle mit dem Virus A/H1N1 den<br />
ICD-Code J09 zu verwenden. Die Codierung ist wichtig, um<br />
die Influenza-Fälle identifizierbar zu machen. Der Titel die-<br />
Das mutierte Grippevirus ist eine<br />
Mischung aus vier Grippeviren<br />
europäischasiatisches<br />
Schweinevirus<br />
nordamerikanisches<br />
Schweinevirus<br />
Übertragung<br />
Symptome<br />
neuartiges<br />
Schweinegrippe-Virus<br />
H1N1<br />
ähnlich wie bei saisonaler Grippe:<br />
Fieber, Müdigkeit, Husten, Übelkeit<br />
Das neue Grippevirus<br />
menschliches<br />
Virus<br />
Vogelvirus<br />
durch Tröpfcheninfektion<br />
(Husten, Niesen)<br />
Inkubationszeit: von Ansteckung bis Ausbruch<br />
vergehen wenige Stunden bis drei Tage<br />
Gefährlichkeit<br />
Medikamente<br />
ser schon bestehenden Schlüsselnummer J09 (Grippe durch<br />
nachgewiesene Vogelgrippe-Viren) wird nach Mitteilung des<br />
Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information<br />
angepasst.<br />
Vorsichtig optimistisch zeigte sich der Präsident des Robert-Koch-Instituts,<br />
Prof. Jörg Hacker, angesichts sinkender<br />
Zahlen von Verdachtsfällen. Hacker sieht aber auch keinen<br />
Grund zur Entwarnung; die weitere Entwicklung des Virus<br />
sei nicht absehbar. Das Virus übertrage sich effizient von<br />
Mensch zu Mensch – und Mutationen des Erregers seien<br />
nicht auszuschließen.<br />
Informationen im Internet<br />
es gilt Pandemie-Warnstufe 5: das Risiko<br />
einer weltweiten Grippewelle ist erheblich<br />
Krankheitsverlauf<br />
nach bisherigen Befunden gehen Experten<br />
nicht von einer besonders krankmachenden<br />
Wirkung des Virus aus<br />
auffällig: vor allem junge Menschen erkranken<br />
schwer<br />
Impfstoff<br />
muss noch hergestellt werden<br />
(Dauer: mehrere Monate)<br />
saisonale Grippeimpfung: Schutz bisher unklar<br />
nach Diagnose: Tamiflu, Relenza mildern den<br />
Verlauf der Grippe<br />
Schutzmaßnahmen<br />
regelmäßig Hände waschen<br />
nicht in die Hand, sondern in den Ärmel husten<br />
oder niesen<br />
Schweinefleisch: unbedenklich; Erhitzen auf<br />
mind. 72°C tötet Viren und Bakterien sicher ab<br />
Das Bundesgesundheitsministerium und das Ministerium<br />
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes<br />
<strong>Nordrhein</strong>-Westfalen bieten Informationen zur Schweinegrippe<br />
und Telefon-Nummern an, an die sich Bürger<br />
mit ihren Fragen wenden können. Ausführliche Informationen<br />
finden Ärzte auf den Seiten des Robert-<br />
Koch-Instituts und der <strong>Kassenärztliche</strong>n Bundesvereinigung.<br />
090525<br />
Links zu wichtigen Quellen im Internet finden Sie unter www.kvno.de<br />
Berichte<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
25
Fragebogen für den Innovationspreis liegt jetzt vor<br />
Die Ausschreibung für den Innovationspreis der KV <strong>Nordrhein</strong> ist gestartet. Der Gewinner erhält 10.000 Euro.<br />
Bewerben kann sich jeder, der vertragsärztlich im Bereich<br />
der KV <strong>Nordrhein</strong> tätig ist. Ihre Bewerbung sollte<br />
besonders folgende Fragen beantworten:<br />
n Wie sieht das Versorgungskon-<br />
zept Ihrer Praxis aus (zum Beispiel<br />
Leistungsspektrum, Fallzahlen,<br />
Zielgruppen, Service)?<br />
n Wer ist an dem Versorgungskonzept<br />
beteiligt, und wie gestaltet<br />
sich die Zusammenarbeit<br />
mit anderen Leistungserbringern<br />
bzw. anderen Leistungssektoren?<br />
n Wie wird die Qualität gesichert?<br />
n Was war die Motivation für die Entwicklung Ihres<br />
Versorgungskonzeptes?<br />
26 Berichte<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
Innovations-<br />
PREIS<br />
KV <strong>Nordrhein</strong><br />
Innovations-<br />
11) nicht überschreiten.<br />
PREIS<br />
INNO INNO<br />
n Welchen Nutzen haben die Patienten, Ihre Mit-<br />
arbeiterinnen, Sie selbst und die Krankenkassen von<br />
dem Versorgungskonzept?<br />
n Warum ist Ihr Versorgungskonzept besonders effizient,<br />
und wie messen Sie den Erfolg Ihres Konzeptes?<br />
n Warum sollen Ihre Kollegen mehr über Ihr Versorgungskonzept<br />
erfahren?<br />
Bewerben sollten sich nur tatsächlich umgesetzte Projekte,<br />
die in der Praxis gelebt und be-<br />
sichtigt werden können. Die Bewerbung<br />
darf fünf Seiten (Schriftgröße<br />
Der Preis wird gestiftet und ist mit<br />
insgesamt 10.000 Euro dotiert. Eine<br />
neunköpfige Jury entscheidet, wer<br />
den Preis erhält. Die Verleihung des<br />
KV <strong>Nordrhein</strong><br />
Innovationspreises findet im Rahmen<br />
des Innovationskongresses am 5. September<br />
statt. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Juli<br />
<strong>2009</strong>. Die Unterlagen richten Sie bitte an:<br />
KV <strong>Nordrhein</strong> Consult, Tersteegenstraße 9<br />
40474 Düsseldorf, E-Mail: innovationspreis@kvno.de<br />
Ansprechpartner: Frank Bausch<br />
Telefon 0211 5970 8061, Telefax 0211 5970 9061<br />
Praxisbörsentag: Einsteiger treffen Abgeber<br />
Voller Erfolg für den zweiten nordrheinischen Praxisbörsentag. Knapp 300 Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten<br />
kamen am 9. Mai ins Haus der Ärzteschaft.<br />
Auf der Suche nach Praxisnachfolgern<br />
und -partnern einerseits,<br />
nach einem Sitz oder<br />
einer Anstellung andererseits,<br />
herrschte den ganzen Tag Betrieb<br />
an den Schwarzen Brettern.<br />
Dort hingen rund 150 Offerten<br />
und Gesuche. „Bei mehr<br />
als 100 hat sich an diesem Tag<br />
jemand zwecks Kontaktaufnahme<br />
eingetragen“, berichtet<br />
Frank Bausch, Geschäftsführer<br />
Eva Bell suchte auf dem Praxisbörsentag einen<br />
Sitz für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie<br />
in Köln, Bonn, Düsseldorf und Umgebung: „Einen<br />
halben Sitz würde ich auch nehmen.“<br />
der KV <strong>Nordrhein</strong> Consult. Ein<br />
Angebot hat Dr. Ulrich Nover<br />
aus Mülheim nicht formuliert.<br />
Er wollte nur einmal sehen,<br />
„wie sich die Marktlage entwickelt“.<br />
In fünf Jahren plant<br />
der 60-jährige HNO-Arzt und<br />
MKG-Chirurg seine Praxis aufzugeben.<br />
„Das könnte schwierig<br />
werden“, ahnt Nover. Denn<br />
schon jetzt sei das Angebot<br />
größer als die Nachfrage.
Was Sie von den Serviceteams wissen wollten<br />
Bei den Serviceteams der KV <strong>Nordrhein</strong> gehen pro Monat rund 7.000 Fragen ein. Die häufigsten Fragen aus dem<br />
Monat Februar und deren Antworten haben wir für Sie zusammengestellt.<br />
Wann muss ich die Glucose-Bestimmung (EBM-Nr.<br />
32025) bzw. TPZ (EBM-Nr. 32026) mit „A“ kennzeichnen?<br />
Für die quantitative Bestimmung von Glucose und TPZ<br />
ist bei nasschemischer Durchführung ein Laborzertifikat<br />
nötig. Die Leistungen müssen Sie nicht kennzeichnen.<br />
Bei Durchführung mittels Teststäbchen (Trockenchemie)<br />
oder mit Unit-use-Reagezien ist kein Laborzertifikat nötig.<br />
Kennzeichnen Sie in diesem Fall die Abrechnungsnummern<br />
bitte mit „A“. Nur dann kann die KV <strong>Nordrhein</strong><br />
die Leistung ohne Laborzertifikat vergüten.<br />
In welchen Komplexleistungen ist die Glucose-Bestimmung<br />
enthalten?<br />
Die EBM-Nummern 32025 bzw. 32025A sind enthalten<br />
in der Gesundheitsuntersuchung (EBM-Nr. 01732), dem<br />
DMP-Diabetes-Betreuungskomplex (Symbol-Nr. 90310)<br />
und dem DMP-Diabetes-Leistungskomplex (Symbol-Nr.<br />
90321). In diesen Leistungskomplexen sind weitere Laborleistungen<br />
enthalten.<br />
EBM-/Symbol-Nummer<br />
Leistung Enthaltene Laborziffern<br />
01732<br />
Gesundheitsuntersuchung<br />
32025, 32025A, 32030,<br />
32057, 32060<br />
90310<br />
DMP-Diabetes-<br />
Betreuungskomplex<br />
32025, 32025A, 32057,<br />
32094<br />
90321<br />
DMP-Diabetes-<br />
Leistungskomplex<br />
32025, 32025A,32057,<br />
32094, 32135<br />
Erfolgt die Verordnung von Sprechstundenbedarf nicht<br />
mehr zu Lasten der Barmer Ersatzkasse?<br />
Nein. Seit Januar <strong>2009</strong> rechnet die KV <strong>Nordrhein</strong> Impfstoffe<br />
und den Sprechstundenbedarf ab. Bitte tragen Sie<br />
als Kostenträger „<strong>KVNO</strong>-SSB 38999“ im Feld „Krankenkasse“<br />
und „2513583“ im Feld „Kassen-Nr.“ des Rezeptformulars<br />
Muster 16 ein. Nähere Informationen und ein<br />
Muster des Rezeptformulars finden Sie im Internet unter<br />
www.kvno.de.<br />
Wie rechne ich Einzelimpfungen gegen Masern/Röteln<br />
ab?<br />
Einzelimpfungen gegen Masern oder Röteln rechnen Sie<br />
bitte wie folgt ab:<br />
Masern: Kinder Symbol-Nr. 89163<br />
Erwachsene Symbol-Nr. 89113<br />
Röteln: Kinder Symbol-Nr. 89153<br />
Erwachsene Symbol-Nr. 89123<br />
Gibt es mittlerweile die Einlegeblätter für die Früherkennungsuntersuchung<br />
U7a?<br />
Ja, die Einlegeblätter können Sie über den Formularversand<br />
der KV <strong>Nordrhein</strong> beziehen.<br />
Werden Leistungen, die dem Regeleistungsvolumen<br />
(RLV) unterliegen, aber über das RLV hinaus erbracht<br />
werden, noch vergütet?<br />
Ja, die Vergütung erfolgt mit einem abgestaffelten Punktwert.<br />
Die Höhe ist davon abhängig, wie viele Leistungen<br />
alle Mitglieder der KV <strong>Nordrhein</strong> insgesamt über das RLV<br />
abrechnen. Der Punktwert kann somit erst nach der Abrechnungsbearbeitung<br />
des jeweiligen Quartals errechnet<br />
werden. Maximal liegt der abgestaffelte Punktwert bei<br />
3,0 Cent, tatsächlich dürfte er deutlich niedriger sein.<br />
Serviceteams<br />
Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr,<br />
Freitag von 8 bis 13 Uhr.<br />
Serviceteam Köln<br />
Telefon 0221 7763 6666<br />
Telefax 0221 7763 6450<br />
E-Mail service.koeln@kvno.de<br />
Serviceteam Düsseldorf<br />
Telefon 0211 5970 8888<br />
Telefax 0211 5970 8889<br />
E-Mail service.duesseldorf@kvno.de<br />
Berichte<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
27
Ärztegenossenschaft Rhein-Sieg<br />
Mit Marktmacht und Behandlungspfaden<br />
Rund 200 Ärztinnen und Ärzte aus dem Rhein-Sieg-Kreis haben sich zu einer Genossenschaft zusammengeschlos-<br />
sen. Zusatzverträge sollen die Einnahmen erhöhen, eine Einkaufsgemeinschaft senkt die Kosten.<br />
Die Genossenschaft bereitet die großflächige Vernetzung<br />
von Haus- und Fachärzten aller Fachrichtungen im<br />
Rhein-Sieg-Kreis und Umgebung vor. “Wir brauchen die<br />
Hälfte der Kolleginnen und Kollegen, denn nur dann sind<br />
wir für die Kassen ein potenzieller Vertragspartner.” Es<br />
geht um Marktmacht. Die sieht Dr. Rolf Ziskoven, Mitglied<br />
des Aufsichtsrats der Genossenschaft Rhein-Sieg<br />
erreicht, wenn die Genossenschaft 50 Prozent der Versorgung<br />
sicherstellen kann. “Wir wollen eine gemein-<br />
Die Ärztegenossenschaft Rhein-Sieg<br />
Die Genossenschaft hat drei Organe: Vorstand,<br />
Aufsichtsrat und Generalversammlung. Die Generalversammlung<br />
der Genossenschaft wählt den<br />
Aufsichtsrat, der wiederum den vierköpfigen Vorstand<br />
bestimmt. Vorstandsvorsitzende ist Dr.<br />
Jacqueline Hiepler, Aufsichtsratsvorsitzender ist Dr.<br />
Thomas Anke. Die Geschäfte der Genossenschaft<br />
führt Frank Bausch von der KV <strong>Nordrhein</strong> Consult.<br />
Gegründet wurde die Ärztegenossenschaft Rhein-<br />
Sieg am 4. Dezember 2007. Die “Keimzelle” des<br />
Netzes war Hennef. Hier schlossen sich bereits<br />
2004 niedergelassene Ärzte zusammen. Doch der<br />
Kreis dehnte sich aus: Zunächst stießen Ärzte aus<br />
Sankt Augustin und Siegburg hinzu, später dehnte<br />
sich der Aktionsradius weiter nach Norden (Troisdorf),<br />
dann gen Süden (Königswinter) aus. Die<br />
linksrheinisch gelegenen Orte Rheinbach und Meckenheim<br />
folgten, kurz vor der Gründung der Genossenschaft<br />
schlossen sich auch Niedergelassene<br />
aus der Stadt Bonn an.<br />
Mehr Informationen über die Genossenschaft unter www.aegrs.de<br />
im Internet<br />
28 Bezirke<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
same und umfassende Versorgung für unsere Patienten,<br />
deswegen sprechen wir Kolleginnen und Kollegen aller<br />
Fachrichtungen an.”<br />
Rund 400.000 Menschen leben in der Netz-Region, versorgt<br />
von etwa 800 Ärztinnen und Ärzten. Circa 200 von<br />
ihnen traten bislang in die Genossenschaft ein, noch einmal<br />
so viele sollten dazukommen, hofft Ziskoven. Dann,<br />
so das Kalkül, lassen sich die gesetzten Ziele erreichen:<br />
Wiedererlangung der Selbstbestimmung, wirtschaftliche<br />
Sicherung und Wahrung des freien Berufes. Doch was<br />
hat die Genossenschaft konkret vor?<br />
Unter anderem, bessere Konditionen bei Lieferanten zu<br />
erreichen. Mit Lieferanten von Praxisbedarf und Medizintechnik<br />
schlossen die Genossen erste Verträge, außerdem<br />
bestehen Gruppenverträge mit Versicherungen.<br />
Für die Praxen bedeutet das deutliche Nachlässe auf bereits<br />
günstige Preise, auch die Genossenschaft profitiert<br />
von Bestellungen.<br />
Im Gespräch mit den Kassen<br />
“Die Politik interessiert sich nicht für Ärzte, sondern für<br />
Patienten”, sagt Ziskoven. Bedrohliche Konkurrenz sieht<br />
der 58-Jährige vor allem in den von Kliniken und Kapitalgesellschaften<br />
betriebenen Medizinischen Versorgungszentren.<br />
Gegen die wollen sich die Ärzte im Rhein-Sieg-<br />
Kreis aufstellen.<br />
Um Einnahmen zu erzielen, setzt der Verbund auf Verträge<br />
mit den Krankenkassen. „In den vergangenen Wochen<br />
hat es mehrfach Gespräche mit den mitgliederstarken<br />
Kassen in unserer Region gegeben“, berichtet
Aufsichtsrat und Vorstand der Ärztegenossenschaft Rhein-Sieg (v.l.n.r.): Dr. Andres Leister, Frank Bausch, Dr. Rolf Ziskoven, Dr. Norbert<br />
Jahns, Dr. Wolfgang Merx, Dr. Reinhard Schmidt, Dr. Gerd Helmecke, Dr. Thomas Anke, Dr. Reiner Cremer, Dr. Jacqueline Hiepler<br />
Dr. Norbert Jahns, eines von vier Vorstandsmitgliedern<br />
der Ärztegenossenschaft Rhein-Sieg.<br />
Die Kassenvertreter zeigten sich allesamt sehr interessiert<br />
und für Vertragsverhandlungen aufgeschlossen,<br />
so der Allgemeinmediziner aus Lohmar. Ob Zusatzversorgungsaufträge<br />
oder Verträge der integrierten Versorgung<br />
– noch ist offen, welche Form die Verträge am<br />
Ende haben.<br />
Die Genossenschaft plant zudem, Arbeitsgruppen zu bilden,<br />
die Versorgungspfade entwickeln, zum Beispiel für<br />
Diabetes und kardiologische Erkrankungen. Dabei wollen<br />
die Ärzte im Rhein-Sieg-Kreis bestehende Instrumente<br />
wie die Disease-Management-Programme nutzen.<br />
Angereichert wird das Vertragskonzept mit Maßnahmen,<br />
die eine besonders wirtschaftliche Pharmakotherapie erreichen.<br />
Zu diesem Zweck sollen Expertengruppen die<br />
Kolleginnen und Kollegen beraten. Deren Kompetenz soll<br />
dazu beitragen, die Versorgung qualitativ hochwertig und<br />
möglichst günstig zu realisieren. Im Fokus sind zudem<br />
die teuren Krankheiten, etwa im onkologischen Bereich.<br />
Um die Versorgungspfade problemlos in der Praxis umsetzen<br />
zu können, sollen in Zukunft die Mitglieder ihre<br />
Praxis-EDV elektronisch vernetzen. Kooperationen mit<br />
den Krankenhäusern der Region, ein gemeinsames Fortbildungsinstitut<br />
für Ärzte und medizinische Fachangestellte<br />
sowie gemeinsame Präventionszentren sind weitere<br />
Zukunftsprojekte.<br />
Einkaufsgemeinschaft finanziert den Betrieb<br />
Im Gegensatz zu manch anderem Verbund will die Ärztegenossenschaft<br />
Rhein-Sieg keine Exklusivverträge mit der<br />
pharmazeutischen Industrie. Die Genossenschaft finanziert<br />
sich bislang über Provisionen der Einkaufsgemeinschaft.<br />
Das reicht aus, um die Verwaltungskosten für<br />
Homepage, Porto und Telefon zu finanzieren. Dauerhaft<br />
müssen allerdings weitere Finanzierungsquellen erschlossen<br />
werden, damit die Genossenschaft ihre Ziele erreichen<br />
kann. Das wichtigste Ziel bleibt aber, noch mehr ärztliche<br />
Mitstreiter für die Genossenschaft zu begeistern.<br />
Bezirke<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
29
KV <strong>Nordrhein</strong> seit zehn Jahren im Internet<br />
Von 50 auf 5.000 User täglich<br />
Seit Mai 1999 ist die KV <strong>Nordrhein</strong> im Internet präsent. Für Ärzte und Psychotherapeuten stehen fast 4.000 Do-<br />
kumente bereit.<br />
Als der Internetauftritt der KV <strong>Nordrhein</strong> an den Start<br />
ging, konnte man die Besucher gewissermaßen mit Handschlag<br />
begrüßen: Durchschnittlich 52 pro Tag klickten<br />
das Angebot unter www.kvno.de an.<br />
Im März fast eine Million Seiten abgerufen<br />
Das hat sich nach zehn Jahren deutlich geändert: Am<br />
9. Februar <strong>2009</strong> wurde zum ersten Mal die Marke 5.000<br />
überschritten; 5.228 Nutzer dokumentiert die Zugriffsstatistik<br />
für diesen Tag. Im März <strong>2009</strong> gab es 945.761<br />
Seitenaufrufe – auch das ein neuer Monatsrekord. Durchschnittlich<br />
kamen im März 3.493 Besucher pro Tag, die<br />
30.508 Seiten abriefen.<br />
Blaugrün präsentierte sich der Internetauftritt der KV <strong>Nordrhein</strong> bis 2003.<br />
30 Service<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
Dabei war das Angebot, das die KV <strong>Nordrhein</strong> vor zehn<br />
Jahren ins Internet stellte, gar nicht so bescheiden. Die<br />
tragenden Säulen fanden sich schon damals: die Online-<br />
Ausgabe der Mitgliederzeitschrift <strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> und die<br />
Suche nach Ärzten und Psychotherapeuten.<br />
Vorreiter mit dem Online-Arztverzeichnis<br />
Die KV <strong>Nordrhein</strong> ist die erste ärztliche Körperschaft,<br />
die ein solches Online-Verzeichnis angeboten hat. Etwa<br />
55 Prozent der abgerufenen Seiten entfallen auf diesen<br />
Service, der ständig verbessert und verfeinert wurde. Dabei<br />
griff die Online-Redaktion auch auf Anregungen von<br />
Besuchern der Website zurück.<br />
Unter den mittlerweile<br />
fast 4.000 bereitgestellten<br />
Dokumenten besonders<br />
gefragt sind jene,<br />
die Hilfe im Praxisalltag<br />
geben, und Themenpakete,<br />
die speziell<br />
für den Internetauftritt<br />
geschnürt wurden, wie<br />
jüngst zu den eGK-Lesegeräten<br />
und den Regelleistungsvolumen.<br />
Zudem<br />
ermöglicht das Medium,<br />
schnell auf <strong>aktuell</strong>e Entwicklungen<br />
zu reagieren,<br />
etwa das Auftreten der<br />
„Schweinegrippe“.
Einen hohen Stellenwert<br />
genießt das Internetangebot<br />
auch bei<br />
der führenden Suchmaschine<br />
Google. Tippt<br />
man etwa die Begriffe<br />
„<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong>“<br />
oder „Regelleistungsvolumen“<br />
ein,<br />
finden sich Dokumente<br />
mit dem Domainnamen<br />
„www.kvno.de“ ganz<br />
oben in den Trefferlisten<br />
wieder.<br />
Auf der Startseite haben<br />
<strong>aktuell</strong>e Informationen<br />
heute Vorrang<br />
vor grafischen Elementen.<br />
Aber auch die Inhaltsstruktur<br />
wurde im<br />
Im März <strong>2009</strong> gab es 945.761 Seitenaufrufe, besonders beliebt: die Online-Suche nach<br />
Ärzten und Psychotherapeuten und <strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> online.<br />
Laufe des vergangenen Jahrzehnts mehrfach<br />
überarbeitet und stärker auf die Zielgruppen<br />
ausgerichtet.<br />
Früher blaugrün, heute rot und grau<br />
Und nicht nur inhaltlich und technisch hat sich<br />
die Präsenz der KV <strong>Nordrhein</strong> erheblich entwickelt.<br />
Auch das Aussehen ist heute ein ganz<br />
anderes als vor zehn Jahren. Anfangs dominierte<br />
die Farbe Blaugrün den Internetauftritt der<br />
KV <strong>Nordrhein</strong>, seit Dezember 2003 präsentiert<br />
sich die Homepage in einem neuen optischen<br />
Gewand. So ist es bis heute geblieben.<br />
Aber nichts ist stetiger als der Wandel, besonders<br />
in einem schnelllebigen Medium wie dem<br />
Internet. Als nächster Schritt ist unter anderem<br />
geplant, den Auftritt barrierefrei zu gestalten.<br />
Dabei will die Online-Redaktion die<br />
Inhalte noch übersichtlicher präsentieren und<br />
die Suche verbessern. Lassen Sie sich überraschen.<br />
Service<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
31
32<br />
NRW-Parteitage von CDU und SPD: KVen treffen Politik<br />
Die Parteistrategen wissen: Die Gesundheitspolitik könnte<br />
wahlentscheidend sein. Die Ärzteproteste zur Honorarreform<br />
und die gefährdete Sicherstellung in den NRW-<br />
Flächenkreisen haben die Politik für die Situation der<br />
Vertragsärzte sensibilisiert.<br />
Mit Landesparteitagen eröffneten die Parteien in NRW<br />
die heiße Phase des Wahljahres <strong>2009</strong>. Drei Mal innerhalb<br />
von nur vier Monaten sind die Bürgerinnen und Bürger<br />
zur Stimmabgabe aufgerufen: zur Europawahl am 7. Juni,<br />
zur Kommunalwahl am 30. August und zur Bundestagswahl<br />
am 27. September.<br />
Die KVen des Landes waren auf<br />
den NRW-Parteitagen der CDU<br />
(Essen) und der SPD (Halle/Westfalen)<br />
mit einem gemeinsamen<br />
Stand präsent. Die Vorstände Dr.<br />
Leonhard Hansen und Dr. Klaus<br />
Enderer (<strong>Nordrhein</strong>) sowie Dr. Ulrich<br />
Thamer (Westfalen-Lippe)<br />
und leitende Mitarbeiter beider<br />
KVen führten zahlreiche Gespräche<br />
mit prominenten Bundes-<br />
und Landespolitikern.<br />
Die KV-Vertreter erinnerten an<br />
die Mitverantwortung der Politik<br />
für eine zukunftsfähige Versorgung.<br />
Sie erläuterten die Zusammenhänge<br />
zwischen der nach-<br />
Kammerwahlen: Marburger Bund bleibt die stärkste Kraft<br />
Der Marburger Bund bleibt mit 48 Sitzen die stärkste<br />
Kraft in der Kammerversammlung. Das Wahlbündnis<br />
VoxMed liegt bei 28 Sitzen, die Listen der Freien Selbstverwaltung<br />
kommen auf 25 Sitze. Erstmals ist die Freie<br />
Ärzteschaft bei den Wahlen der Ärztekammer <strong>Nordrhein</strong><br />
angetreten; die Liste zieht mit 13 Sitzen in die Kammerversammlung<br />
ein.<br />
In Kürze<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
lassenden Attraktivität der vertragsärztlichen Tätigkeit<br />
und den schädlichen Weichenstellungen der Politik. Dazu<br />
zählt die Budgetierung der vergangenen 16 Jahre ebenso<br />
wie die Einführung eines fragwürdigen Vertragswettbewerbs<br />
mit willkürlichen „Regeln“.<br />
Hansen und Enderer warben für ein Bekenntnis der Politik<br />
zur vertragsärztlichen Selbstverwaltung. „Wenn die<br />
Politik auf der einen Seite nach starken KVen für die Sicherstellung<br />
der Versorgung ruft, darf sie auf der anderen<br />
Seite die Handlungsfähigkeit der KVen nicht länger<br />
aufs Spiel setzen“, sagte Enderer<br />
Dr. Klaus Enderer, Heike Gebhard (SPD) Thomas Müller (KVWL) und Dr. Edith<br />
Meier (<strong>KVNO</strong>) (v.l.n.r.) beim Parteitag der SPD in Halle/Westfalen.<br />
Die restlichen sieben der insgesamt 121 Sitze entfallen<br />
auf sechs weitere Listen. Die Wahlbeteiligung lag bei<br />
45,7 Prozent (2005: 47,8 Prozent). Die Wahlperiode dauert<br />
fünf Jahre. Die konstituierende Kammerversammlung<br />
findet am 20. Juni in Düsseldorf statt.<br />
Die Ergebnisse der Wahlen zur Kammerversammlung und den<br />
Kreisstellenvorständen der Ärztekammer <strong>Nordrhein</strong> finden Sie<br />
unter www.aekno.de
Neue Qualitätszirkel<br />
Thema: Psychotherapie Linker Niederrhein<br />
Kontakt Dr. Ulrike Hinsch<br />
Augustastraße 37<br />
47829 Krefeld<br />
Telefon 02151 5310 547<br />
Telefax 02151 451 082<br />
E-Mail ulrikehinsch@t-online.de<br />
Termin nach Vereinbarung<br />
Ort nach Vereinbarung<br />
Ärzte und Psychotherapeuten aus<br />
<strong>Nordrhein</strong> können mit dem Praxis-<br />
Check Eckdaten ihrer Praxis mit denen<br />
anderer Praxen vergleichen.<br />
Der internetbasierte KV-PraxisCheck<br />
ist ein Angebot der KV <strong>Nordrhein</strong><br />
Consult in Zusammenarbeit mit der<br />
Rinke Ärzteberatung. Der KV-Praxis-<br />
Check bietet betriebswirtschaftliche<br />
Orientierung mit wenig Aufwand:<br />
n sofortige Bewertung der eigenen<br />
Praxis<br />
im Hinblick<br />
auf Standort,Erträge,Kosten<br />
und zur<br />
Vergleichsgruppe<br />
n individuellerÜber-<br />
blick über<br />
bisher nicht<br />
genutzte<br />
Möglichkeiten<br />
der Ein-<br />
Thema: Verhaltenstherapie<br />
für Ärzte<br />
Kontakt Dr. Peter Schmitz<br />
Bonnstraße 161<br />
50354 Hürth<br />
Telefon 02233 9399 336<br />
Termin nach Vereinbarung<br />
(alle drei Monate)<br />
Ort nach Vereinbarung<br />
nahmesteigerung durch Zusatzverträge<br />
n Benchmarks, die sowohl bundesweite<br />
als auch <strong>aktuell</strong>e Regionen-bezogeneVergleichszahlen<br />
beinhalten<br />
n Simulationsmöglichkeiten, die<br />
Wirkungen von Veränderungen<br />
wie der Bildung einer Berufsausübungsgemeinschaftunmittelbar<br />
anzeigen<br />
n Möglichkeit zur kontinuierli-<br />
Kontakt<br />
KV-PraxisCheck bietet betriebswirtschaftliche Orientierung<br />
Unter<br />
www.KV-PraxisCheck.de<br />
Vergleichen – Optimieren – Erfolg haben<br />
KV <strong>Nordrhein</strong><br />
Geschäftsstelle Qualitätszirkel<br />
Andrea Schween<br />
Telefon 0211 5970 8149<br />
Katharina Ernst<br />
Telefon 0211 5970 8361<br />
Telefax 0211 5970 8160<br />
qualitaetszirkel@kvno.de<br />
chen Verfolgung der Entwicklungen<br />
bei Erlösen und Kosten<br />
Der KV-PraxisCheck ist leicht zu bedienen<br />
und über die Homepage der<br />
KV zu erreichen. Die Praxis erklärt<br />
sich mit den Teilnahmebedingungen<br />
einverstanden und erhält wenige<br />
Tage später einen Zugangscode.<br />
Die Teilnahme am KV-PraxisCheck<br />
kostet 250 Euro und gilt für ein Jahr<br />
ab Anmeldung. 090533<br />
Ihre Ansprechpartner<br />
KV <strong>Nordrhein</strong>Consult<br />
OliverPellarin<br />
Telefon 0211 5970 8127<br />
Telefax 0211 52800 8639<br />
E-Mail oliver.pellarin@kvno.de<br />
Sandra Buchholtz<br />
Telefon 0211 5970 8644<br />
Telefax 0211 52800 8639<br />
E-Mail sandra.buchholtz@kvno.d e<br />
Qualitätszirkel<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
33
34<br />
Fax-Abruf-Nr.: 0211 59 70 - _ _ _ _<br />
Zum Abruf wählen Sie bitte die Nummer des Dokumentes. Je nach Gerät müssen Sie vor oder nach dem Wählen die<br />
Abruf-Taste des Fax-Gerätes drücken. Da die Fax-Geräte je nach Hersteller unterschiedlich sein können, sind leider<br />
keine allgemeingültigen Angaben zur Handhabung der Abruffunktion möglich. Bitte entnehmen Sie Einzelheiten zur<br />
Funktion des Fax-Abrufes der Betriebsanleitung Ihres Gerätes.<br />
Durch- Titel (Seitenwahl-Nr.<br />
anzahl)<br />
Bezirksstellen der KV <strong>Nordrhein</strong><br />
7504 Bestellschein für Vordrucke (2)<br />
Bezirksstelle Düsseldorf<br />
7500 Gesamtaufstellung – Zugelassene Ärzte (4)<br />
7501 Gesamtaufstellung – Ermächtigte Ärzte (4)<br />
7502 Gesamtaufstellung – Krankenhäuser (4)<br />
Bezirksstelle Köln<br />
7510 Gesamtaufstellung – Zugelassene Ärzte (3)<br />
7511 Gesamtaufstellung – Ermächtigte Ärzte (3)<br />
7512 Gesamtaufstellung – Krankenhäuser (3)<br />
EDV/IT in der Arztpraxis<br />
7523 Merkblatt eHKS, elektronische Dokumentation zum Hautkrebs-<br />
Screening (7)<br />
75 24 Online-Abrechnung mit D2D: Merkblatt für Arztpraxen (14)<br />
7525 D2D-Anmeldung (8)<br />
7526 Merkblatt und Antragsunterlagen zur Blankoformularbedruckung (5)<br />
7527 Merkblatt eKoloskopie-Dokumentation (8)<br />
7528 Merkblatt: eDMP (10)<br />
7529 Meldebogen für die IT-gestützte Quartalsabrechnung (1)<br />
Pharmakotherapieberatung<br />
7532 Patentgeschützte Analogpräparate (Me-too-Liste <strong>2009</strong>) (2)<br />
7533 Praxisbesonderheiten <strong>2009</strong> – Arzneimittel (1)<br />
7534 Richtgrößen <strong>2009</strong> – Heilmittel (1)<br />
7536 Richtgrößen <strong>2009</strong> – Arzneimittel (1)<br />
7537 GAmSI-Fax-Bestellformular (2)<br />
7539 Genehmigungsverzicht bei Heilmittel-<br />
Verordnungen außerhalb des Regelfalles (2)<br />
7541 Praxisbesonderheiten <strong>2009</strong> – Heilmittel (2)<br />
Qualitätssicherung/Sicherstellung<br />
7550 Bedarfsplanung (4)<br />
Fax-Abruf<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
Durch- Titel (Seitenwahl-Nr.<br />
anzahl)<br />
7551 Meldeformular für Laborgemeinschaften zur Direkt-<br />
abrechnung über die KV <strong>Nordrhein</strong> ab dem 4. Quartal 2008 (3)<br />
7553 DMP Asthma/COPD: Antrag auf Teilnahme - Erklärung<br />
zur Strukturqualität (fachärztliche Versorgungsebene) (1)<br />
7554 DMP Asthma / COPD: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt (4)<br />
7555 Ambulantes Operieren: Check-Liste (9)<br />
7556 Anzeige über Beginn/Beendigung der Methadon-<br />
substitution (1)<br />
7557 DMP Diabetes mellitus Typ 1: Antrag auf Teilnahme –<br />
Erklärung zur Strukturqualität für den Hausarzt (1)<br />
7558 DMP Diabetes mellitus Typ 1: Antrag auf Teilnahme –<br />
Erklärung zur Strukturqualität für die DSP und Kinderärzte (4)<br />
7559 Meldebogen „Gründung eines Qualitätszirkels“ (1)<br />
7560 Patientendokumentation zur substitutionsgestützten Behandlung<br />
Opiatabhängiger (4)<br />
7561 Patientenerklärung zum Datenschutz / Abschluss (2)<br />
7562 Patientenerklärung zum Datenschutz / Beginn (2)<br />
7563 Patientenmerkblatt: Darmkrebs-Früherkennung (3)<br />
7564 DMP Brustkrebs: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt (2)<br />
7566 DMP Diabetes mellitus Typ 1: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt (4)<br />
7567 DMP Diabetes mellitus Typ 2: Teilnahmeerklärung Vertragsarz (4)<br />
7568 DMP KHK: Erklärung über die Praxisausstattung (2)<br />
7569 DMP KHK: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt (4)<br />
Rechtsabteilung<br />
7570 Kooperation mit pharmazeutischen Unternehmen (4)<br />
7571 Praxisgebühr: Mustermahnbescheid (1)<br />
7572 Rundschreiben der KBV zur Umsatzsteuerbefreiung nach<br />
§ 4 Nr. 14 UStG – Sachverständigentätigkeit eines Arztes<br />
für die gesetzliche Unfallversicherung (5)<br />
Unternehmenskommunikation<br />
7580 Anfahrtsbeschreibung zur KV <strong>Nordrhein</strong> (2)<br />
7581 Bestellformular: Publikationen der KV <strong>Nordrhein</strong> (1)<br />
Vertragsabteilung<br />
7586 Merkblatt Versandlistenverfahren (2)<br />
7595 Übersicht der Krankenkassen, die der Vereinbarung über<br />
Hautkrebsvorsorgeuntersuchung beigetreten sind (4)<br />
Diese Dokumente sind auch über die Online-Ausgabe von <strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> im Internet unter www.kvno.de abrufbar.<br />
Bei technischen Problemen steht das Communication-Center der <strong>KVNO</strong> unter der Telefonnummer 0211 5970 8500 zur Verfügung - bei Störungen wenden<br />
Sie sich bitte an den Geräte-Hersteller. Inhaltliche Fragen zu den Dokumenten richten Sie bitte an die zuständige Fachabteilung, Telefon 0211 59 700.
11. Round Table mit Selbsthilfeorganisationen<br />
„Vor der Bundestagswahl … Was ist gut, was muss besser werden?“ Antworten auf diese Frage liefern beim Round<br />
Table der KV <strong>Nordrhein</strong> Ärzte, Psychotherapeuten und Vertreter der Selbsthilfe. In Arbeitsgruppen diskutieren die<br />
Teilnehmer Themen wie „Große Änderung, große Wirkung? Gesundheitsfonds und Co“ und „Was soll EVA leisten?<br />
Entlastende Versorgungsassistenz in der Praxis“.<br />
Termin: 20. Juni <strong>2009</strong>, 10 Uhr bis 15 Uhr<br />
Ort: KV <strong>Nordrhein</strong>, Bezirksstelle Köln, Sedanstraße 10-16, 50668 Köln<br />
Zertifiziert: 7 Punkte<br />
Anmeldung: KOSA <strong>Nordrhein</strong>, Telefon 0211 5970 8090, Telefax 0211 5970 8082, E-Mail kosa@kvno.de<br />
Praxis mit wirtschaftlichem Erfolg führen<br />
Die KV <strong>Nordrhein</strong> Consult bietet gemeinsam mit der <strong>Nordrhein</strong>ischen Akademie eine Veranstaltungsreihe zur Praxisorganisation<br />
und betriebswirtschaftlichen Praxisführung an. Die Seminare führen unabhängige Experten durch.<br />
Die Veranstaltungen finden Mittwoch- oder Freitagnachmittag von 15 bis 18 Uhr im Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße<br />
9 in Düsseldorf statt. Um auf Fragen und Anregungen eingehen zu können, ist die Zahl der Seminarteilnehmer<br />
auf 30 Personen, teilweise auch 20 Personen begrenzt.<br />
Datum Uhrzeit Titel der Veranstaltung Gebühr<br />
27.5.<strong>2009</strong> 15 Uhr bis 18 Uhr Kooperationen leicht gemacht 40,00 €<br />
30.5.<strong>2009</strong> 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr Evidenzbasierte Internetrecherche 90,00 €<br />
3.6.<strong>2009</strong> 15 Uhr bis 19 Uhr Erfolg mit innovativen Versorgungsformen 50,00 €<br />
6.6.<strong>2009</strong> 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr Gestalten u. Präsentieren med. Vorträge m. Powerpoint 90,00 €<br />
17.6.<strong>2009</strong> 15 Uhr bis 18 Uhr Betriebswirtschaftliches Basiswissen für die Arztpraxis 90,00 €<br />
24.6.<strong>2009</strong> 15 Uhr bis 19 Uhr Medizinisches Versorgungszentrum in Ärztehand 50,00 €<br />
1.7.<strong>2009</strong> 15 Uhr bis 19 Uhr Juristische Fallstricke 50,00 €<br />
Anmeldung: <strong>Nordrhein</strong>ische Akademie, 40474 Düsseldorf, Tersteegenstraße 3<br />
Telefon 0211 4302 1301, Telefax 0211 4302 18301, E-Mail kerstin.scheufen@aekno.de<br />
Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte<br />
Die KV <strong>Nordrhein</strong> bietet Fortbildungsveranstaltungen für Medizinische Fachangestellte an. Themen sind der neue<br />
EBM und die Abrechnung. Die Seminare beginnen jeweils um 15 Uhr und enden gegen 17.30 Uhr. Die Veranstaltungen<br />
sind kostenlos, eine Anmeldung ist nötig.<br />
Datum Thema Veranstaltungsort<br />
10.6.<strong>2009</strong> Basiswissen EBM Uni Düsseldorf<br />
29.7.<strong>2009</strong> Basiswissen EBM Haus der Ärzteschaft, Düsseldorf<br />
19.8.<strong>2009</strong> Richtig abrechnen – Beispiele aus der Praxis Bezirksstelle Köln<br />
9.9.<strong>2009</strong> IGeL- Abrechnung Bezirksstelle Köln<br />
16.9.<strong>2009</strong> Richtig abrechnen – Beispiele aus der Praxis Bezirksstelle Köln<br />
7.10.<strong>2009</strong> Richtig abrechnen – Beispiele aus der Praxis Uni Düsseldorf<br />
14.10.<strong>2009</strong> IGeL- Abrechnung Haus der Ärzteschaft, Düsseldorf<br />
18.11.<strong>2009</strong> Richtig abrechnen – Beispiele aus der Praxis Uni Düsseldorf<br />
Anmeldung: <strong>Nordrhein</strong>ische Akademie, 40474 Düsseldorf, Tersteegenstraße 3<br />
Telefon 0211 4302 1301, E-Mail akademie@kvno.de<br />
Veranstaltungen<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
35
36<br />
Termine<br />
Termine<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
n 23.5.<strong>2009</strong> Info-Messe „eGK“ der KV <strong>Nordrhein</strong>, Düsseldorf (Achtung, dieser Termin wird verschoben!)<br />
27.5.<strong>2009</strong> KV <strong>Nordrhein</strong> Consult: „Kooperationen leicht gemacht“, Düsseldorf<br />
27. – 29.5.<strong>2009</strong> Hauptstadtkongress, Berlin<br />
n 29.5.<strong>2009</strong> Tag der Niedergelassenen im Rahmen des Hauptstadtkongresses, Berlin<br />
30.5.<strong>2009</strong> KV <strong>Nordrhein</strong> Consult: „Evidenzbasierte Internetrecherche“, Düsseldorf<br />
3.6.<strong>2009</strong> KV <strong>Nordrhein</strong> Consult: „Erfolg und Zukunft mit innovativen Versorgungsformen“, Düsseldorf<br />
n 6.6.<strong>2009</strong> Info-Messe „eGK“ der KV <strong>Nordrhein</strong>, Köln (Achtung, dieser Termin wird verschoben!)<br />
6.6.<strong>2009</strong> KV <strong>Nordrhein</strong> Consult: „Gestalten und Präsentieren medizinischer Vorträge mit Powerpoint“,<br />
Düsseldorf<br />
n 10.6.<strong>2009</strong> Fortbildung der KV <strong>Nordrhein</strong> für Medizinische Fachangestellte: „Basiswissen EBM“, Düsseldorf<br />
10.6.<strong>2009</strong> <strong>Nordrhein</strong>ische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung: „Fortbildung DMP Asthma /<br />
COPD“, Düsseldorf<br />
17.6.<strong>2009</strong> KV <strong>Nordrhein</strong> Consult: „Betriebswirtschaftliches Basiswissen für die Arztpraxis“, Düsseldorf<br />
17. – 21.6.<strong>2009</strong> Lehrstuhl für Naturheilkunde der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung:<br />
„Fortbildungsveranstaltung „Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren“, Essen<br />
n 20.6.<strong>2009</strong> Round Table der KV <strong>Nordrhein</strong> mit Selbsthilfeorganisationen „Vor der Bundestagswahl … - was<br />
ist gut, was muss besser werden?“, Köln<br />
20.6.<strong>2009</strong> Konstituierende Kammerversammlung der Ärztekammer <strong>Nordrhein</strong>, Düsseldorf<br />
20.6.<strong>2009</strong> Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie (ADO): „7. Rheinisches Hautkrebs-Symposium<br />
<strong>2009</strong> mit Fortbildung „Hautkrebs-Screening“ für Hautärzte“, Köln<br />
24.6.<strong>2009</strong> KV <strong>Nordrhein</strong> Consult: „Medizinisches Versorgungszentrum in Ärztehand“, Düsseldorf<br />
n 1.7.<strong>2009</strong> Infomarkt der KV <strong>Nordrhein</strong>, Düsseldorf und Köln<br />
n 1.7.<strong>2009</strong> Focus – Zukunftsperspektiven im Gesundheitswesen, Düsseldorf<br />
1.7.<strong>2009</strong> KV <strong>Nordrhein</strong> Consult: „Juristische Fallstricke“, Düsseldorf<br />
n 29.7.<strong>2009</strong> Fortbildung der KV <strong>Nordrhein</strong> für Medizinische Fachangestellte: „Basiswissen EBM“, Düsseldorf<br />
14. – 15.8.<strong>2009</strong> Lehrstuhl für Naturheilkunde der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung:<br />
Fortbildungsveranstaltung „Mind/Body Medicine Onkologie“, Essen<br />
n 19.8.<strong>2009</strong> Fortbildung der KV <strong>Nordrhein</strong> für Medizinische Fachangestellte: „Richtig abrechnen – Beispiele<br />
aus der Praxis“, Köln<br />
n 29.8.<strong>2009</strong> Kreisstelle Leverkusen der KV <strong>Nordrhein</strong>: „Tag der ambulanten Medizin“, Leverkusen<br />
n 5.9.<strong>2009</strong> 5. Innovationskongress der KV <strong>Nordrhein</strong>, Düsseldorf<br />
9. – 10.9.<strong>2009</strong> Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen, CCE Congress Center Essen, EWG - Essener<br />
Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH: „IT-Trends Medizin / Health Telematics <strong>2009</strong>“, Essen<br />
n 16.9.<strong>2009</strong> Fortbildung der KV <strong>Nordrhein</strong> für Medizinische Fachangestellte: „Richtig abrechnen – Beispiele<br />
aus der Praxis“, Köln<br />
n 7.10.<strong>2009</strong> Infomarkt der KV <strong>Nordrhein</strong>, Düsseldorf<br />
n 7.10.<strong>2009</strong> Fortbildung der KV <strong>Nordrhein</strong> für Medizinische Fachangestellte: „Richtig abrechnen – Beispiele<br />
aus der Praxis“, Düsseldorf<br />
10. – 16.10.<strong>2009</strong> <strong>Nordrhein</strong>ische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung: 69. Fortbildungskongress,<br />
Norderney<br />
4.11.<strong>2009</strong> <strong>Nordrhein</strong>ische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung: Fortbildungsveranstaltung<br />
für Arzthelfer-/innen: „Sachkenntnisse gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung für die<br />
Instandhaltung von Medizinprodukten“, Düsseldorf<br />
n 18.11.<strong>2009</strong> Fortbildung der KV <strong>Nordrhein</strong> für Medizinische Fachangestellte: „Richtig abrechnen – Beispiele<br />
aus der Praxis“, Düsseldorf<br />
18. – 21.11.<strong>2009</strong> MEDICA, Düsseldorf<br />
n 18.11.<strong>2009</strong> Fortbildung der KV <strong>Nordrhein</strong> für Medizinische Fachangestellte: „Richtig abrechnen – Beispiele<br />
aus der Praxis“, Düsseldorf<br />
n 21.11.<strong>2009</strong> Vertreterversammlung der KV <strong>Nordrhein</strong>, Düsseldorf<br />
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kvno.de
Impressum<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong><br />
Herausgeber:<br />
<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong> <strong>Nordrhein</strong><br />
Tersteegenstraße 9<br />
40474 Düsseldorf<br />
Redaktion:<br />
Ruth Bahners (verantwortlich)<br />
Frank Naundorf, Karin Hamacher<br />
Redaktionsbeirat:<br />
Dr. Leonhard Hansen,<br />
Dr. Klaus Enderer, Ruth Bahners<br />
Druck:<br />
Druckhaus Limbach, Köln<br />
Satz und Layout:<br />
BCS, Düsseldorf<br />
Anschrift der Redaktion:<br />
<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong> <strong>Nordrhein</strong><br />
Tersteegenstraße 9<br />
40474 Düsseldorf<br />
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E-Mail redaktion@kvno.de<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> erscheint in zehn Ausgaben pro Jahr<br />
als Mitteilungsorgan für die Mitglieder der<br />
<strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Nordrhein</strong>.<br />
Gesamtauflage dieser Ausgabe: 22 000<br />
Die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichneten Beiträge<br />
geben die Meinung des Autors, aber nicht unbedingt die Ansicht<br />
der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Nordrhein</strong> wieder. Für unverlangt<br />
eingesandte Manuskripte übernimmt die Redaktion keine Gewähr.<br />
Vorschau <strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 6+7 09<br />
n Ab 1. Juli:<br />
Neuregelungen<br />
der Honorarverteilung<br />
n Morbi-RSA:<br />
Right Coding<br />
versus Upcoding<br />
n Belegärzte:<br />
Was wird aus den<br />
Integrationspionieren?<br />
n eGK:<br />
So läuft der<br />
Basis-Rollout weiter<br />
n Honorar:<br />
Erfahrungen mit<br />
der Kostenerstattung<br />
n Pro und contra:<br />
Fünf Arzneien pro<br />
Patient sind genug<br />
Die nächste Ausgabe von<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> erscheint<br />
am 17. Juni <strong>2009</strong><br />
Aus <strong>aktuell</strong>em Anlass kann es zu Themenänderungen<br />
kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.