KVNO aktuell 5 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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Elektronische Gesundheitskarte<br />
Sind die Daten sicher?<br />
In der Diskussion über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden bestimmte Vorbehalte im-<br />
mer wieder vorgetragen. <strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> hat Sven Marx, Leiter Datenschutz und Informationssicherheit bei der Ge-<br />
sellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik), mit den zentralen Kritikpunkten konfrontiert.<br />
Was sind Pflicht und was sind freiwillige Anwendungen<br />
der eGK?<br />
Marx: Zu welchen Zwecken die elektronische Gesundheitskarte<br />
verwendet werden darf, ist in Paragraf 291<br />
des Sozialgesetzbuchs V festgelegt. Pflichtanwendungen<br />
sind das elektronische Rezept und die europäische Krankenversicherungskarte.<br />
Freiwillige Anwendungen sind:<br />
Notfalldaten, der elektronische Arztbrief, Arzneimitteltherapiesicherheit,<br />
die elektronische Patientenakte, das<br />
Patientenfach und die Patientenquittung.<br />
Hinzu kommt die Aktualisierung der Versichertenstammdaten<br />
auf der eGK, beispielweise in der Arztpraxis. Hier<br />
handelt es sich um eine Anwendung, die ohne Zutun des<br />
Versicherten abläuft. So haben der Versicherte und der<br />
8 Aktuell<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />
Foto: Techniker Krankenkasse<br />
Ab Oktober wollen erste Kassen in <strong>Nordrhein</strong> ihre Versicherten<br />
mit der eGK ausstatten<br />
Arzt stets die <strong>aktuell</strong>en und korrekten Daten vorliegen<br />
und können damit arbeiten. Die lästige händische Adresskorrektur,<br />
beispielsweise bei Umzug des Patienten, gehört<br />
der Vergangenheit an.<br />
Stimmt es, dass Daten unverschlüsselt auf der eGK gespeichert<br />
werden?<br />
Marx: Der Schutz der Daten auf der eGK wird in erster<br />
Linie durch die Zugriffsrechte erreicht, die die Chipkarte<br />
sicher durchsetzt. Frei auslesbar (also ohne besonderen<br />
Schutz) sind auf der eGK nur die Versichertenstammdaten,<br />
also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Alle medizinischen<br />
Daten (eRezepte und Notfalldaten) und die sogenannten<br />
geschützten Versichertenstammdaten (Zuzahlungsstatus<br />
etc.) sind nur lesbar, nachdem entweder der<br />
Patient seine PIN eingegeben hat oder der Arzt sich mit<br />
seinem Heilberufsausweis als Zugriffsberechtigter ausgewiesen<br />
hat. Der Zugriff wird auf der eGK protokolliert<br />
und ist somit auch nachträglich nachvollziehbar.<br />
Werden medizinische Daten gesammelt und unverschlüsselt<br />
auf einem zentralen Server gespeichert?<br />
Marx: Die Daten sind stets für den einzelnen Versicherten<br />
verschlüsselt, wenn sie die Arztpraxis in Richtung<br />
der Telematikinfrastruktur verlassen. Die Übertragung<br />
der Daten erfolgt nur, wenn der Patient durch Übergabe<br />
der eGK (bei Pflichtanwendungen) oder durch Eingabe<br />
seiner PIN (bei freiwilligen Anwendungen) zugestimmt<br />
hat. Wünscht der Patient die Speicherung von Daten, so<br />
geschieht dies auf verschiedenen, nicht miteinander verbundenen<br />
Servern, den so genannten Fachdiensten.