28.04.2013 Aufrufe

KVNO aktuell 5 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

KVNO aktuell 5 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

KVNO aktuell 5 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Elektronische Gesundheitskarte<br />

Sind die Daten sicher?<br />

In der Diskussion über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden bestimmte Vorbehalte im-<br />

mer wieder vorgetragen. <strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> hat Sven Marx, Leiter Datenschutz und Informationssicherheit bei der Ge-<br />

sellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik), mit den zentralen Kritikpunkten konfrontiert.<br />

Was sind Pflicht und was sind freiwillige Anwendungen<br />

der eGK?<br />

Marx: Zu welchen Zwecken die elektronische Gesundheitskarte<br />

verwendet werden darf, ist in Paragraf 291<br />

des Sozialgesetzbuchs V festgelegt. Pflichtanwendungen<br />

sind das elektronische Rezept und die europäische Krankenversicherungskarte.<br />

Freiwillige Anwendungen sind:<br />

Notfalldaten, der elektronische Arztbrief, Arzneimitteltherapiesicherheit,<br />

die elektronische Patientenakte, das<br />

Patientenfach und die Patientenquittung.<br />

Hinzu kommt die Aktualisierung der Versichertenstammdaten<br />

auf der eGK, beispielweise in der Arztpraxis. Hier<br />

handelt es sich um eine Anwendung, die ohne Zutun des<br />

Versicherten abläuft. So haben der Versicherte und der<br />

8 Aktuell<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 5 <strong>2009</strong><br />

Foto: Techniker Krankenkasse<br />

Ab Oktober wollen erste Kassen in <strong>Nordrhein</strong> ihre Versicherten<br />

mit der eGK ausstatten<br />

Arzt stets die <strong>aktuell</strong>en und korrekten Daten vorliegen<br />

und können damit arbeiten. Die lästige händische Adresskorrektur,<br />

beispielsweise bei Umzug des Patienten, gehört<br />

der Vergangenheit an.<br />

Stimmt es, dass Daten unverschlüsselt auf der eGK gespeichert<br />

werden?<br />

Marx: Der Schutz der Daten auf der eGK wird in erster<br />

Linie durch die Zugriffsrechte erreicht, die die Chipkarte<br />

sicher durchsetzt. Frei auslesbar (also ohne besonderen<br />

Schutz) sind auf der eGK nur die Versichertenstammdaten,<br />

also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Alle medizinischen<br />

Daten (eRezepte und Notfalldaten) und die sogenannten<br />

geschützten Versichertenstammdaten (Zuzahlungsstatus<br />

etc.) sind nur lesbar, nachdem entweder der<br />

Patient seine PIN eingegeben hat oder der Arzt sich mit<br />

seinem Heilberufsausweis als Zugriffsberechtigter ausgewiesen<br />

hat. Der Zugriff wird auf der eGK protokolliert<br />

und ist somit auch nachträglich nachvollziehbar.<br />

Werden medizinische Daten gesammelt und unverschlüsselt<br />

auf einem zentralen Server gespeichert?<br />

Marx: Die Daten sind stets für den einzelnen Versicherten<br />

verschlüsselt, wenn sie die Arztpraxis in Richtung<br />

der Telematikinfrastruktur verlassen. Die Übertragung<br />

der Daten erfolgt nur, wenn der Patient durch Übergabe<br />

der eGK (bei Pflichtanwendungen) oder durch Eingabe<br />

seiner PIN (bei freiwilligen Anwendungen) zugestimmt<br />

hat. Wünscht der Patient die Speicherung von Daten, so<br />

geschieht dies auf verschiedenen, nicht miteinander verbundenen<br />

Servern, den so genannten Fachdiensten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!